Vorrang Vorfahrt |
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Vorrang Vorfahrt |
10.08.2009, 20:05
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 261 Beigetreten: 09.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49385 |
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10.08.2009, 20:11
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
Z.B.:
Vorrang dann, wenn Verkehrsströme, die parallel zu deiner Fahrtrichtung unterwegs sind, bevorrechtigt sind (Fussgänger, Radfahrer, Gegenverkehr) Vorfahrt dann, wenn zwei Verkehrsströme sich (in der Regel) kreuzen. Z.B. "rechts vor links", Vorfahrt gewähren....... |
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10.08.2009, 20:12
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10619 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Der "korrekte" Begriff ist "Vorrang". "Vorfahrt" ist umgangssprachlich.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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10.08.2009, 20:18
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Entweder mal hier unter Vorfahrt bzw. Vorrang nachlesen oder halt mal hier.
Edith: Der "korrekte" Begriff ist "Vorrang". "Vorfahrt" ist umgangssprachlich. Dann ist also der § 8 StVO "Vorfahrt" umgangssprachlich
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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10.08.2009, 20:31
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10619 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ok, du bist der Experte.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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10.08.2009, 20:44
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Vorfahrt bezieht sich auf das Verhältnis, in dem Verkehrsteilnehmer aus unterschiedlichen Straßen zueinander stehen. Der "Regelfall" ist die Vorfahrt von rechts ("rechts vor links") - sofern eben keine Vorfahrtsbeschilderung vorhanden ist. Wenn vorhanden, gehen Ampelregelungen der Beschilderung vor - und Schilder gehen der Rechts-vor-Links-Regel vor. Wenn zwei Straßen sich kreuzen, entscheiden die Vorfahrtsregeln darüber, welche Straße gegenüber der anderen bevorrechtigt ist.
Vorrang hingegen bezieht sich auf das Verhältnis, in dem Verkehrsteilnehmer zueinander stehen, die von derselben Straße (entweder in Fahrtrichtung oder in Gegenrichtung des Straßenverlaufs) kommen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. Spurwechsel: Der Verkehr auf der "Zielspur" darf nicht behindert oder gefährdet werden und hat demnach Vorrang. 2. Abbiegen: Wenn ein VT abbiegt und der andere auf derselben Straße gerade aus fährt (oder als Fußgänger geradeaus läuft), hat (sofern es zu einer Kreuzung ihrer Bahnen kommen würde) der geradeaus fahrende VT Vorrang vor dem Abbieger. Die einfachsten Fälle sind Fußgängervorrang (in Längsrichtung) beim Abbiegen sowie der Vorrang des Gegenverkehrs beim Linskabbiegen. Dann gibt es noch den Vorrang von Radwegen, Straßenbahnen und Sonderspuren (z.B. Busspuren). 3. Rechtsabbieger haben gegenüber entgegenkommenden Linksabbiegern Vorrang. 4. Vorrang des Gegenverkehrs an Engpässen, wenn das Hindernis auf der eigenen Seite steht (ggfs. auch beschildert). 5. Verschiedene weitere Vorrechte, die keine Vorfahrtsfragen sind: Z.B. Sorgfaltspflicht beim Wenden, anfahrende Busse ... Ob es sich um ein Vorfahrt- oder Vorrangproblem handelt, hängt ausschließlich davon, woher jemand kommt (und nicht, wohin er fährt). Kommt er aus einer anderen Straße als ich, gelten die Vorfahrtsregeln, kommen wir beide aus derselben Straße, gelten die Vorrangregeln. Wenn es dann ein Vorrangproblem ist, ist es für die Frage, wer zuerst fahren darf, natürlich schon ausschlaggebend, wohin jemand fährt. (Vorrang kommt immer erst dann ins Spiel, wenn die Vorfahrt ein Patt ergeben würde). Grüne Ampeln erteilen übrigens im Allgemeinen nur Vorfahrt; sie entbinden nicht von den Vorrangpflichten. Das ist vor allem beim Abbiegen wichtig (Gegenverkehr, Fußgänger, Radwege, etc.). Im Gegensatz zu den "normalen" Ampeln erteilen grüne Pfeilampeln zusätzlich zur Vorfahrt aber auch den Vorrang in der angezeigten Richtung. (Aber nur in Bezug auf Punkt 2 und 3). |
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10.08.2009, 22:07
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
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10.08.2009, 22:14
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30331 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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10.08.2009, 22:24
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen
.....ist inhaltlich klar. Nur Vorrang? Bisher war ich davon ausgegangen, dass sich die Fahrzeuge beim Abbiegen quasi im 90 Grad Winkel zueinanderstehen, was wieder eine Vorfahrtlage zu Gunsten des Rechtsabbiegers auslösen würde. So auch in der Fahrschule gelernt (Gaaaanz lange her) Ist also falsch? |
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10.08.2009, 23:31
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 |
2. Abbiegen: Wenn ein VT abbiegt und der andere auf derselben Straße gerade aus fährt (oder als Fußgänger geradeaus läuft), hat (sofern es zu einer Kreuzung ihrer Bahnen kommen würde) der geradeaus fahrende VT Vorrang vor dem Abbieger. Die einfachsten Fälle sind Fußgängervorrang (in Längsrichtung) beim Abbiegen sowie der Vorrang des Gegenverkehrs beim Linskabbiegen. Dann gibt es noch den Vorrang von Radwegen, Straßenbahnen und Sonderspuren (z.B. Busspuren). Der Begriff "Vorrang" ist in diesem Fall aber nicht unbedingt zwingend. Der Bundesgerichtshof zum Beispiel spricht in diesem Zusammenhang in dieser Entscheidung auch von "Vorfahrtsrecht" und "Vorfahrtsverletzung", ebenso allerdings von "Vorrang". Anscheinend kann man diese Begriffe in einigen Fällen synonym verwenden.
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10.08.2009, 23:50
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
So, hab' den Käse noch mal editiert ..
4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen .....ist inhaltlich klar. Nur Vorrang? Bisher war ich davon ausgegangen, dass sich die Fahrzeuge beim Abbiegen quasi im 90 Grad Winkel zueinanderstehen, was wieder eine Vorfahrtlage zu Gunsten des Rechtsabbiegers auslösen würde. So auch in der Fahrschule gelernt (Gaaaanz lange her) Ist also falsch? Ich würde sagen, es ist falsch. Weil ja beide VT aus derselben Straße kommen. Vorfahrt bezieht sich auf die Beziehung der Straßen zueinander, Vorrang auf die Beziehung der VT (die auf derselben Straße fahren) zueinander. Also ist es Vorrang. Zweifeln könnte man vielleicht an unbeschilderten freilaufenden Rechstabbiegern (bzw. Dreiecksinseln). Ohne Vorfahrts-Beschilderung (- gibt es nur selten -) gilt ja auch dort der Vorrang des Rechtsabbiegers gegenüber dem Linksabbieger. Wenn man das aber als eine eigene Kreuzung interpretiert, könnte man das (ohne VZ 205) auch als Rechts-vor-Links betrachten. (Davon abgesehen werden vorfahrtsregelnde Schilder auch schonmal zur Vedeutlichung (oder zur geänderten Regelung) von Vorrang-Beziehungen eingesetzt. Ich glaube, in diesem Zusammenhang kann man dann auch wieder von Vorfahrt sprechen: Wenn z.B. der Rechtsabbieger an einer Dreiecksinsel ein VZ 205 hat, würde ich auch sagen, er ist vorfahrt-pflichtig ggü. dem Linksabbieger. Das macht dann aber auch wieder Sinn, weil ja die Beziehungen zwischen Fahrbahnteilen geregelt werden). Der Begriff "Vorrang" ist in diesem Fall aber nicht unbedingt zwingend. Der Bundesgerichtshof zum Beispiel spricht in diesem Zusammenhang in dieser Entscheidung auch von "Vorfahrtsrecht" und "Vorfahrtsverletzung", ebenso allerdings von "Vorrang". Anscheinend kann man diese Begriffe in einigen Fällen synonym verwenden. Das hatte ich hier schon mal mit Verwunderung gelesen. Dann wäre aber alles, was man in der Fahrschule lernt, falsch ... Ich würde allenfalls dann von Vorfahrt sprechen, wenn ein vorrangpflichtiger Linksabbieger zusätzlich noch ein VZ 205 passiert hat. (Gibt es ja schon mal bei breiten baulichen Trennungen, obwohl es eigentlich eine völlig überflüssige Beschilderung ist). Ich weiß es nicht ... |
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11.08.2009, 19:26
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 212 Beigetreten: 13.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46863 |
Vorrang bezeichnet im Straßenverkehr das Vorrecht eines Verkehrsteilnehmers, vor einem anderen gehen oder fahren zu dürfen.
Vorfahrt ist der Vorrang beim Zusammentreffen mehrerer Fahrzeuge, die aus verschiedenen öffentlichen Straßen, die dem fließenden Verkehr dienen, an einer Kreuzung oder Einmündung aufeinander zu kommen, wenn sich die Fahrlinien kreuzen, schneiden oder gefährlich nahe kommen. Begriff ist enthalten in §§ 8, 11 und 18, Z301, 306, 205, 206 |
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12.08.2009, 13:33
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
Es gibt eigentlich keinen Grund, den vielen richtigen Definitionen von Vorrang/Vorfahrt noch eine falsche hinterher zu schieben.
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14.08.2009, 22:13
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 212 Beigetreten: 13.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46863 |
Hallo, falls meine Aussage gemeint ist, was ist daran falsch?
Wo sind die vielen richtigen Definitionen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2024 - 11:05 |