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> 50 Euro Aufpreis für 3-stellige Erkennungsnummer (Motorrad-Kennzeichen)
boecki
Beitrag 06.08.2009, 12:52
Beitrag #1


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Hallo,

mein Name ist Thomas und ich beschäftige mich schon seit über 20 Jahren mit der Ausgestaltung von Motorrad-Kennzeichen, deren gesetzlichen Maße und alles was dazugehört (FZV, GebOst usw.).

Da ich seit über 25 Jahren Motorrad fahre kenne ich das Problem und den Wunsch nach einem kleinen Kennzeichen. Mit "klein" meine ich jetzt 200mm Breite und da ich in einem Verwaltungsbezirkt wohnte welches 2 Buchstaben als Kreis-Abkürzung hat und schon seit vielen Jahren 3-stellige Erkennungsnummern (EN) nur noch für Motorräder rausgibt war das mit den 200mm Breite nie ein Problem. Vor Einführung der Euro-Kennzeichen und des großen Dienstsiegels hatte ich sogar 180mm breite Kennzeichen (XX-T13 und XX-B16 usw), da die 1 eben viel kleiner war und so diese Größe problemlos möglich war. Einfach mal nett im Winter nachgefragt und mit etwas Glück gab es eine 1 bei den Zahlen dabei...

Als die Online-Registrierung von Wunschkennzeichen eingeführt wurde ging es sogar soweit, daß man extra "Motorrad" anklicken mußte, um sich 3-stellige Erkennungsnummern anzeigen lassen zu können. Wurde eines reserviert, war bei der Anmeldung dann die 12,60 WKZ-Gebühr Euro fällig, wurde keines reserviert bekommt man bei der Zulassung eines Krades automatisch eine 3-stellige Erkennungsnummern zugeteilt und das sogar für Umme wenn man nicht einen besonderen Wunsch nach Buchstabe oder Zahl hat.

Soweit, sogut und sehr motorradfreundlich...

Dass es auch anders geht mußte ich jetzt bei einem Umzug nach Siegen-Wittgenstein (Kürzel SI) erfahren. Da ich bei einem Auto oder Motorrad immer zuerst das Kennzeichen sehe (scheint ne Macke von mir zu sein rolleyes.gif ) viel mir sofort auf, daß hier sehr viele Kfz mit 3-stelligen Erkennungsnummern (SI-XX Y und SI-X YY) rumfahren, gleichzeitig aber die meisten Motorradfahrer mit 4-stelligen EN unterwegs waren (240mm), nur gelegentlich waren 3-stellige EN (200mm) dabei.

Den Grund erfuhr ich dann im Januar, als ich meine 3 Motorräder ummelden wollte. Meine Frage nach einem kurzen Motorradkennzeichen konnte sofort entsprochen werden ("ja, das System zeigt mir über 1000 freie an"), aber dann kam ein Satz, der mich fast hat vom Stuhl fallen lassen:

"3-stellige Erkennungsnummern kosten hier 50,- Euro Aufpreis, dazu kommt noch die WKZ-Gebühr von 12,60..."

Den in den folgenden Monaten geführten Schriftverkehr mit dem Landrat und ein längeres persönliches Gespräch mit dem Leiter des SVA kürze ich jetzt mal etwas ab. Hier nur die wichtigsten Fakten:

- Siegen gibt an jeden 3-stellige EN aus, egal ob an Kfz oder Krad. Dieser "Wunsch" kostet 50,- Euro Aufpreis. Meinen Einwand, das dieses nicht der FZV, Anlage 2 entspräche ("Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt") wurde wie folgt begründet (ich zitiere jetzt aus einem Schreiben):

-----------
"Die Zuteilung von zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern kann nur bei Fahrzeugen erfolgen, für die eine längere Erkennungsnummer ungeeignet ist. Ob und inwieweit eine längere Erkennungsnummer ungeeignet ist, entscheidet der amtlich anerkannte Sachverständige oder die Typengenehmigungsbehörde. Ein entsprechender Hinweis ist in ihren Fahrzeugpapieren nicht vermerkt.

Um den komplizierten Weg über einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder der Typengenehmigungsbehörde dem Fahrzeughalter zu ersparen, wurde hier auf freiwilliger Basis die Möglichkeit geschaffen, im Wege der Ausnahmegenehmigung eine kürzere Erkennungsnummer zuteilen zu können. Diese Ausnahmegenehmigung ist allerdings nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Strassenverkehr gebührenpflichtig. Diese Gebührenordnung sieht einen Rahmen zwischen 10,20 Euro und 511,- Euro vor.

Mit den hier erhobenen 50,- Euro liegen wir im unteren Viertel der Gebührenordnung, dieses wird auch von dem überwiegenden Teil der Fahrzeughalter akzeptiert, da es sich in den meisten Fällen um ästhetische Gründe handelt, was die Zuteilung von kurzen Kennzeichen betrifft"
-----------

Hier sehe ich einen massiven Verstoß gegen die FZV, Anlage 2 da 3-stellige EN an Pkw ausgegeben werden denn da heißt es doch: "...dürfen NUR an Fahrzeuge zugeteilt werden, die für eine längere EN nicht geeignet sind..." Und jeder wird mir bestätigen, daß an einem Pkw bis zu 6-stellige EN pLatz haben.

OK, hilft mir bei den Motorrädern nicht viel weiter. Dort ist nämlich ja das Höchstmaß auf 280mm beschränkt und Zitat Leiter SVA "...kommen wir hier ja schon den Motorradfahrern entgegen, weil wir 4-stellige EN auf 240mm kostenlos rausgeben" Damit hat er natürlich uneungeschränkt recht.

Zu den 50 Euro Gebühr: hier bezieht sich der Landrat wohl auf die Gebührennummer 152 der GebOSt, dort heißt es: "Entscheidung über eine Ausnahme von einer Vorschrift der StVZO in anderen Fällen je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug: 10,20 bis 511,- Euro"

Dieses dann auf die "Gefälligkeitsgebühr" von 50 Euro zu beziehen halte ich auch für sehr fragwürdig.

Jetzt ist seit einigen Monaten Bewegung in die Kennzeichendebatte gekommen. Hierzu 2 Pressemitteilungen:

"Der Syburger 04/2009"

***

und "Motorrad News 03/2009"

***

Auch nach Vorlage dieser Mitteilungen weichen die hier aus Siegen nicht von ihrem Standpunkt ab. Ich bin echt sauer, wie hier seit vielen Jahren die Motorradfahrer abgezockt werden. Wie ist eure Meinung zu dem Fall und gibt es vergleichbares Handeln noch in anderen Kreisen? Bin für jede Info oder Tip dankbar. Und vielen Dank für Lesen, ist doch etwas länger geworden wavey.gif

Viele Grüße an das ganze Forum hier!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.08.2009, 13:17
Bearbeitungsgrund: Bilder gelöscht. Bitte das Urheberrecht beachten.
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Mclane
Beitrag 06.08.2009, 12:58
Beitrag #2


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Da noch über 1000 freie Kennzeichen zur Verfügung stehen, regelt die geringe Gebühr doch Angebot und Nachfrage sehr gut. Siegen sagt doch zu Recht, das anderenfalls ein wesentlich aufwändigeres Verfahren zur Vergabe kurzer Kennzeichen erforderlich wäre, warum sollte die dabei entstehenden Kosten durch die Allgemeinheit getragen werden? Zum Thema Abzocke, wieviele Promille sind 50 Eur von den Anschaffungs- und Betriebskosten eines Motorrades eigentlich?


--------------------
Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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boecki
Beitrag 06.08.2009, 13:07
Beitrag #3


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Zitat (Mclane @ 06.08.2009, 14:58) *
Siegen sagt doch zu Recht, das anderenfalls ein wesentlich aufwändigeres Verfahren zur Vergabe kurzer Kennzeichen erforderlich wäre, warum sollte die dabei entstehenden Kosten durch die Allgemeinheit getragen werden?

wo steht das denn geschrieben? Und was ist aufwendiger dadran, eine 3-stellige EN zu vergeben als eine 4-stellige EN?
Zitat
Zum Thema Abzocke, wieviele Promille sind 50 Eur von den Anschaffungs- und Betriebskosten eines Motorrades eigentlich?

Was hat dieses Argument den mit der Sache zu tun? Garnichts. Ob es jetzt 5, 50 oder 500 Euro sind, ändert doch nichts an den Fakten, daß 3-stellige EN an Kfz rausgegeben werden. Und eben dieses "ach, stell dich nicht so an, sind doch nur 50 Euro..." höre ich schon oft genug. Also einfach ducken und zahlen, auch wenns nicht gerechtfertigt ist? mad.gif
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Kühltaxi
Beitrag 06.08.2009, 13:19
Beitrag #4


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Eine konsequente Vergabe von kurzen Kombinationen nur an Motorräder und Autos mit wenig Platz habe ich in meiner Umgebung nur im Kreis Ahrweiler (AW) festgestellt. In allen anderen Zulassungsbezirken werden kurze Kombinationen auch an Autos vergeben, jedoch nur dann, schlimmer noch als das mit der zusätzlichen Gebühr, wenn der Anmelder Beziehungen zu Mitarbeitern der Zulassungsstelle (oder sonstigen Teilen der Kreisverwaltung) hat oder jemanden kennt der.... whistling.gif
Dies gilt in ganz besonderem Maße für die Zahl 1.
Die oben beschriebene Verordnung scheint also nur Empfehlungscharakter zu haben. ranting.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2009, 13:28
Beitrag #5


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Zitat (boecki @ 06.08.2009, 13:52) *
Ich bin echt sauer, wie hier seit vielen Jahren die Motorradfahrer abgezockt werden. Wie ist eure Meinung ...?


Ganz einfach:

Besser, es zahlen (freiwillig!) jene, die bereit sind, für etwas zu bezahlen, wovon sie bei Licht besehen keinerlei praktischen Nutzen haben - als daß diese Beträge an anderer Stelle (Müll, Ab- bzw. Wasser, ÖPNV,...) eingezogen würden, wo sich ihnen weitaus schwerer oder auch gar nicht zu entziehen wäre... wink.gif

lg
c.s.
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Achim
Beitrag 06.08.2009, 14:11
Beitrag #6


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Hallo boecki, willkommen im Forum.

Ich kenne mich zwar nicht in den speziellen Vorschriften aus, ich kann aber Deiner Argumentation in vollem Umfang nachvollziehen. ich glaube, dass Du hier mit guten Worten nicht weiter kommst. Du könntest hier nur weiterkommen, wenn Du gegen die Gebührrenhöhe Klage erhebst oder Dich mit einer Fachaufsichtbeschwerde an die höhere Behörde wendest. Ob hier Aufwand (und möglicher Ärger) und Nutzen im Verhältnis stehen, musst Du selbst entscheiden. Aber gerade eine Anfrage bei der Fachaufsicht hilft hier oft ein großes Stück weiter.
Viel Erfolg und lass uns Deine Entscheidung wissen.


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boecki
Beitrag 06.08.2009, 14:55
Beitrag #7


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Hallo Achim,

ich denke die einzige Beschwerde, die "durchgehen" würde, wäre die gegen das Herausgeben von 3-stelligen EN für Pkw. Da ist die Gesetzeslage wohl eindeutig. Dieses hilft uns Motorradfahrern aber wenig, da eben auch 280mm breite Kennzeichen an jedem Motorrad angebracht werden dürfen. Einen Rechtsanspruch auf eine kurze Kombination gibt es daher für Motorradfahrer (noch) nicht.

In den von mir eingestelleten Scan (sorry @Mods deswegen) geht es eben genau dadrum. Das "noch" deshalb, weil Frank Marggraff vom Ministeruin für Bauen und Verkehr in NRW eine Verordnung auf den Weg gebracht hat daß Motorradfahrer einen Rechtsanspruch dadrauf haben. Dummerweise setzten einige Zulassungstellen diese Vorgabe nicht konsequent um.

Eine kurze Kombination in Siegen zu bekommen ist ja auch kein Problem, daher stört mich da auch nicht daß Kfz damit rumfahren (solange noch genug 3-stellige EN für Kräder zurückgehalten werden) aber eben 50 Euro dafür zu nehmen ist mMn nicht rechtens. In dem anderen Artikel heißt es:

------------
"24cm sind als maximale Breite festgelegt (Anmerkung von mir: das stimm nicht, sind 28cm). Wollte man aber ein schmaleres Kennzeichen mußte die bauartbedingte Notwendigkeit nachgewiesen werden. Dies ist nun nicht mehr nötig. Um die erforderliche Anzahl von Erkennungsnummern vorhalten zu können dürfen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsämter solche kurzen Kombinationen nicht für andere Fahrzeuge ausgeben - weder als Wunschkennzeichen noch aus Gefälligkeit.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine kurze Erkennungsnummer? Frank Marggraff bejaht die Frage... [...]"
------------

Wo finde ich denn was über diese "Fachaufsicht"? Ist die in jeder Verwaltung vorhanden?
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Spritsparer
Beitrag 06.08.2009, 15:01
Beitrag #8


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Zitat (boecki @ 06.08.2009, 15:07) *
Ob es jetzt 5, 50 oder 500 Euro sind, ändert doch nichts an den Fakten, daß 3-stellige EN an Kfz rausgegeben werden.


Ist das etwa Neid? Warum sollen Kraftradhalter etwas umsonst bekommen, für das Kfz-Halter bezahlen müssen?
Denn die FZV sieht 3stellige EN's auch für Kfz vor.
Hier in Hannover fahren fast alle Krafträder mit 4stelligen EN's herum, und die gibt's bei euch doch auch umsonst. dry.gif
Für 3stellige EN's braucht man eine (teure) Ausnahmegenehmigung.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2009, 15:11
Beitrag #9


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Zitat (boecki @ 06.08.2009, 15:55) *
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine kurze Erkennungsnummer? Frank Marggraff bejaht die Frage... [...]"


Nett von ihm - aber doch nicht wirklich das Problem: Den Anspruch auf eine solche bestreitet doch offensichtlich nicht mal die Siegener StVB - wohl aber (imho zu recht, s.o.!) den auf Zuteilung einer solchen ohne "Aufpreis" wink.gif

Der in der Tat auffällig hohe Anteil "kurzer" Nummern in der Gegend läßt imho übrigens durchaus den Schluß zu, die könnten ruhig noch mehr dafür verlangen biggrin.gif

lg
c.s.

btw @Spritsparer: Möppis sind auch Kfz yes.gif
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Spritsparer
Beitrag 06.08.2009, 15:17
Beitrag #10


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@ Bonsai-Brummi
blushing.gif Das stimmt, ich las nur gerade die FZV von Krafträdern und Importfahrzeugen und war wohl ein bisschen wacko.gif
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boecki
Beitrag 06.08.2009, 15:59
Beitrag #11


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jetzt mal ganz konkret gefragt: dürfen an Pkw zwei-oder dreistellige EN vergeben werden, ja oder nein?
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Jens
Beitrag 06.08.2009, 16:14
Beitrag #12


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Ja, aber eben nur solchen,
Zitat (Anlage 2 FZV)
für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.


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Achim
Beitrag 06.08.2009, 16:27
Beitrag #13


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Zitat (boecki @ 06.08.2009, 15:55) *
aber eben 50 Euro dafür zu nehmen ist mMn nicht rechtens.
genau diesen Ansatz meine ich mit der "Beschwerde". Auch wenn es einige hier nicht für möglich zu halten scheinen, eine Behörde ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen. Folglich sind Kostennoten nicht frei definierbar und müssen sich in einem Rahmen bewegen. Könnte jede Behörde eigene Kosten für jede mögliche Tätigkeit frei erfinden, dann wäre Deutschland am Ende.
Fraglich ist daher, ob dieser Kostengrund und diese Kostenhöhe auch von der Gebührenordnung gedeckt ist. Die Anwort gibt Dir sicher die
Zitat (boecki @ 06.08.2009, 15:55) *
"Fachaufsicht"? Ist die in jeder Verwaltung vorhanden?

Ja, die Fachaufsicht ist die übergeordnete Behörde, also das Regierungspräsidium/Bezirksregierung oder das jeweilige Verkehrsministerium im Land.
Frag nach, eine einfache Frage kostet nichts.


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boecki
Beitrag 06.08.2009, 16:33
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 06.08.2009, 18:14) *
Ja, aber eben nur solchen,
Zitat (Anlage 2 FZV)
für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.


Was ist dann mit den tausenden von stinknormalen (neuen) Pkw, die hier in Siegen damit rumfahren? Also Polo, Golf & co. ... Dürfte doch ganz klar ein Verstoß des SVA gegen die Anlage 2 sein... cop.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2009, 16:51
Beitrag #15


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Zitat (Achim @ 06.08.2009, 17:27) *
Auch wenn es einige hier nicht für möglich zu halten scheinen, eine Behörde ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen. Folglich sind Kostennoten nicht frei definierbar und müssen sich in einem Rahmen bewegen.


Ist dieser Rahmen nicht jener, den der TE oben angeführt hat?

Zitat (boecki @ 06.08.2009, 13:52) *
hier bezieht sich der Landrat wohl auf die Gebührennummer 152 der GebOSt, dort heißt es: "Entscheidung über eine Ausnahme von einer Vorschrift der StVZO in anderen Fällen je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug: 10,20 bis 511,- Euro"


Und warum sollte der hier - bzw. dort in Siegen - nicht zur Anwendung kommen, noch dazu eher zurückhaltend ausgeschöpft?

think.gif
c.s.
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Achim
Beitrag 06.08.2009, 17:08
Beitrag #16


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 06.08.2009, 17:51) *
Und warum sollte der hier - bzw. dort in Siegen - nicht zur Anwendung kommen, noch dazu eher zurückhaltend ausgeschöpft?

Wie gesagt, kenne ich mich in diesen Belangen überhaupt nicht aus. Aber es wird wohl erlaubt sein, hier mal nachzufragen. Denn auch ich kann aus den hier gefundenen (und nur hier, sonst habe ich nirgends gesucht) Argumenten keine diese Kostennote betreffende Ausnahme finden. Ich halte es einfach für ein gefundenes Hintertürchen, so wie der TE auch.
Und da ich davon keine Ahnung habe, oder der TE auch eine andere Meinung, frage ich einfach die Fachaufsicht. Die sollten es wissen und nicht einfach voreingenommen auslegen.


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superdiesel
Beitrag 06.08.2009, 17:10
Beitrag #17


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Ich habe vor vier Jahren ein Auto und ein Motorrad in einer ostdeutschen Großstadt nach Umzug angemeldet und wurde gefragt, ob ich ein Wunschkennzeichen möchte. Ich erklärte nein, die Kombination sei mir gleichgültig, machte nur darauf aufmerksam, dass eines der beiden Fahrzeuge ein Krad sei und ich daher eine Nummer benötige, die auf ein entsprechendes Schild passt.
Für den Wagen erhielt ich eine sechsstellige Nummer (nach dem Orts-Buchstaben) und für das Krad eine vierstellige.

Ich habe bezahlt, Schilder machen lassen, Papiere erhalten und bin nach Hause.
Erst daheim merkte ich, dass auf meiner Mopped-Quittung 25 Euro für ein Wunschkennzeichen berechnet wurden.

Ich habe es darauf beruhen lassen, aber gelernt, in meiner Gemeinde kosten auch 4-stellige Nummern Kohle.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2009, 17:23
Beitrag #18


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Zitat (Achim @ 06.08.2009, 18:08) *
Und da ich davon keine Ahnung habe, oder der TE auch eine andere Meinung, frage ich einfach die Fachaufsicht.


Und dann? unsure.gif

Daß in Siegen künftig "kurze" Nummern zum WKZ-Tarif zu haben sein werden, dürfte imho kaum zu erwarten sein... no.gif

Eher schon, daß die dort demnächst weitaus restriktiver verteilt werden - streng nach StVZO nämlich ausschließlich nach Vorlage eines (kostenpflichtigen und vllt nicht immer ganz einfach beizubringenden!) Gutachtens; und nur aufgrund individuellen Wollens schon gar nicht... tongue.gif

Wem das freilich helfen soll, ist mir schleierhaft - aber wann's schee mocht...

lg
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Achim
Beitrag 06.08.2009, 17:41
Beitrag #19


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 06.08.2009, 18:23) *
- streng nach StVZO nämlich ausschließlich nach Vorlage eines (kostenpflichtigen und vllt nicht immer ganz einfach beizubringenden!) Gutachtens;

Da hätten wir aber eine klare Rechtslage und nicht ein nach Willkür und Gutdünken riechende Einnahmequelle. Und genau das kann man mit einer kleinen Frage auch nachzuvollziehen.
Ich halte Rechtsstaatlichkeit höher, als Duckmäuserei und Obrigkeitshörigkeit. Aber das gehört zu meiner Lebensgeschichte, denn ich habe auch anderes erlebt und bin stolz auf diese Errungenschaft.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2009, 17:52
Beitrag #20


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Zitat (Achim @ 06.08.2009, 18:41) *
Da hätten wir aber eine klare Rechtslage ...


Die haben wir doch auch so - eine StVZO; und StVBen, die gegen Gebühr Ausnahmen genehmigen dürfen ;)

Ist die Schweiz ein Unrechtsstaat, weil dort besonders begehrte Nummern regelmäßig für teures Geld verkauft oder gar versteigert werden? think.gif

Zitat (wikipedia/Autokennzeichen_(Schweiz))
... sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis drei-/vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (z.B. 100 000 oder 22 333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen.


Find' ich gut yes.gif

lg
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Jens
Beitrag 06.08.2009, 18:41
Beitrag #21


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Wie ist denn die Anlage 2 zu verstehen?

Ich les das nämlich so:
Zitat
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

und in dem Fall gäbe es überhaupt keine Notwendigkeit, bei einem Kraftrad irgendein Gutachten hinsichtlich der Möglichkeit zur Anbringung bestimmter Kennzeichen erbringen zu müssen.


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boecki
Beitrag 06.08.2009, 21:51
Beitrag #22


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bei genauem Betrachten der Anlage 2 ist diese aber nicht wirklich motorrad-freundlich. Lt. Anlage 4 (gesetzliche Maße der Kennzeichen) darf an einem Krad über 125ccm Kennzeichen mit maximaler Breite von 280mm angebracht werden. Daraufhin werden auch die Fz. geprüft (Ausleuchtung, überstehende Kanten usw.) damit es in Deutschland eine ABE erhält und zugelassen werden kann.

Legt man jetzt die gesetzlichen Maße zugrunde können auf den 280mm aber 5 Erkennungsnummern Platz finden. Warum die Anlage 2 jetzt von "
Zitat
...gilt insbesondere für Krafträdern
spricht erscheint daher schleierhaft. Demnach dürften diese zwei- bis dreistelligen EN eigentlich nur an Importfahrzeugen vergeben werden und nicht an normale Motorräder.

think.gif
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Waldorf
Beitrag 07.08.2009, 05:39
Beitrag #23


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Zitat (Mclane @ 06.08.2009, 14:58) *
Zum Thema Abzocke, wieviele Promille sind 50 Eur von den Anschaffungs- und Betriebskosten eines Motorrades eigentlich?



Das hat damit wenig zu tun. Ich denke das diese Gebühr mit nichts gerechtfertigt ist. Aber frage doch einfach mal, wie hier oft vorgeschlagen, nach der Rechtsgrundlage.
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Kühltaxi
Beitrag 12.08.2009, 15:48
Beitrag #24


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 06.08.2009, 19:52) *
Ist die Schweiz ein Unrechtsstaat, weil dort besonders begehrte Nummern regelmäßig für teures Geld verkauft oder gar versteigert werden? think.gif

Zitat (wikipedia/Autokennzeichen_(Schweiz))
... sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis drei-/vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (z.B. 100 000 oder 22 333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen.


Möchte nicht wissen was ZH 1 oder BE 1 kostet.... unsure.gif
In den Zwergkantonen mit der Einwohnerzahl einer Kleinstadt (z. B. AI) wird es wohl wesentlich billiger sein.

Schmälere Schilder lassen sich übrigens auch mit Engschrift erzielen. Die darf zwar offiziell nur bei Erreichen der maximalen Breite eingesetzt werden, aber auch dies sehen ebenso wie die Vergabe von kurzen Kombinationen an eigentlich "Unberechtigte" manche Zulassungsstellen nicht so eng.... whistling.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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