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> Nötigung durch langsam fahren
cicko
Beitrag 16.06.2009, 23:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!
Ich habe da ein Problemchen!
Heute flatert ein Brief ins Haus in dem steht das ich wegen Nötigung im Strassenverkehr angezeigt worden binn, und soll bestätigen ob ich am steuer saß.

Letzte Woche hatte ich folgende Situation auf einer Landstrasse:
vorne fährt ein LKW, dahinter ein Golf( 4-5 Personen) und dann ich(alleine). Der Golf überholt den LKW, ich hinterher und will gleich anschließend am Golf vorbei.
Der drückt wiederum aufs Gas so das ich auf 140-150Km/h beschleunigen muß um vorbeizukommen.
Nun verlangsame ich. Zuerst 80-90 Km/h, dann 60-70 Km/h. Das geht so ca. 6-8 vielleicht 10min. lang. Endlich setzt der Golf zum überholen an und ich beschleunige und fahre davon. Sehe im Rückspiegel das ein Photohandy, offensichtlich etwas aufgenommen hat.

So, hört sich nicht gut an, gel?
Ich binn nicht vorbestraft und habe keine Punkte. 33Jahre alt Binn Rechtsschutzversichert.

Habe sowas noch nie mitgemacht.

Was tun?
Was kann da auf mich zukommen?
Punkte? wäre mir wurscht!
Geldbuße? ist mir garnicht wursch!
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Pinklicht und Detlev...
Beitrag 17.06.2009, 01:31
Beitrag #2


Neuling


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Zitat (cicko @ 17.06.2009, 01:43) *
Hallo!
Ich habe da ein Problemchen!
Heute flatert ein Brief ins Haus in dem steht das ich wegen Nötigung im Strassenverkehr angezeigt worden binn, und soll bestätigen ob ich am steuer saß.


Wenn Du angezeigt worden bist, bist Du ein "Beschuldigter".

Und ein "Beschuldigter" muss sich nicht äussern. D.h. Du solltest nichts tun und abwarten, was auf Dich zukommt. Keinesfalls auf das Schreiben irgendwie antworten !

Freundliche Grüße von

Pinklicht und Detlevhorn
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Mclane
Beitrag 17.06.2009, 06:54
Beitrag #3


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Gab es irgendeinen Grund für deine Geschwindigkeitswahl? Da du rechtsschutzversichert bist solltest du deine Strategie besser mit einem Anwalt besprechen.


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Malermeister
Beitrag 17.06.2009, 07:06
Beitrag #4


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Zitat (cicko @ 17.06.2009, 00:43) *
Ich habe da ein Problemchen!
Das ist kein Problemchen, sondern ein wirklich ausgewachsenes Problem. MMn steht hier eventuell neben der Nötigung auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum.
Du weißt nicht, was deine Kontrahenten zu Protokoll gegeben haben. Jedenfalls ist ein Straftatbestand kein Kleinkram mehr.
Das kann bis zum Entzug der Fahrerlaubnis und eine empfindlichen Geldstrafe führen.

Nichts aussagen und sofort damit zu einem guten RA für Verkehrsrecht.

Und mal meine pers. Meinung: wie kommt man bloß darauf, so einen Scheiß zu bauen? Oh No


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steveluke
Beitrag 17.06.2009, 08:35
Beitrag #5


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Ich empfehle auch die Konsultation eines Anwalts.
Unabhängig davon, ob ein strafrechtlich relevanter Nötigungstatbestand tatsächlich vorlag (halte ich zwar für andenkenswert, aber gfls. für durchaus widerlegbar), müsste zunächst der Fahrer sicher identifiziert werden.
Um zu erfahren, in wie verwertbar die diesbezüglichen Angaben der Zeugen gewesen sind und wie man dann taktisch weiter sinnvoll vorgeht, halte ich einen Blick in die Akte für wichtig.
Dabei sollte einem der Rechtsanwalt unbedingt helfen.

Im momentanen Verfahrensstadium würde ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und mich nur über meinen Anwalt äußern.


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cicko
Beitrag 17.06.2009, 09:42
Beitrag #6


Neuling


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Vielen Dank Leute, das ist schon mal was!
Ich denke ich mache mich mal auf die suche nach einem Anwalt.
Gruß
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xl3
Beitrag 17.06.2009, 09:51
Beitrag #7


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ja, unbedingt Anwalt.
Das wichtigste dürfte im Moment die AKteneinsicht sein (die bekommst Du mW hier nur mit Anwalt).
Wenn ich höre, dass da 4-5 Personen im Golf saßen, wird Dir vermutlich ganz anders werden, wenn Du die Aussagen liest.

Da es hier, wie oben gesagt, um ein Straftat geht, können in Frage kommen:
- Geldstrafe (zB 30 Tagessätze)
- Fahrverbot oder gar Entzug
- Punkte/Eintrag im Zentralregister.
Zu klären ist mMn, ob der Rechtsschutz im Strafverfahren greift (Anwalt aber trotzdem unbed. ratsam).

Die Fahrereigenschaft wird sich aus dem Foto (von hinten) kaum ermitteln lassen, es könnten Dich aber bis zu 5 Pers. beim Überholen erkannt haben.
Anwalt dürfte Aussageverweigerung empfehlen und die Kommunikation übernehmen.
Fuhrst Du die 60-70 km/h während 80 oder mehr zulässig waren? Gründe dafür?
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steveluke
Beitrag 17.06.2009, 11:05
Beitrag #8


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*gelöscht*

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 17.06.2009, 12:01


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cicko
Beitrag 17.06.2009, 12:00
Beitrag #9


Neuling


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Tja, die 60-70Km/h waren bei einer 100er Begrenzung.
Warum? Frag mich was leichteres...
Punkte wären mir egal da ich bei 0 binn.
Geld könnte weh tun.
Ich habe schon bestätigt das ich der Fahrer war, da es ein Firmenfahrzeug ist und ich komplikationen, dies bezüglich, verhindern will.
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steveluke
Beitrag 17.06.2009, 12:03
Beitrag #10


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Zitat (cicko @ 17.06.2009, 00:43) *
Heute flatert ein Brief ins Haus in dem steht das ich wegen Nötigung

Zitat (cicko @ 17.06.2009, 13:00) *
Ich habe schon bestätigt das ich der Fahrer war, da es ein Firmenfahrzeug ist und ich komplikationen, dies bezüglich, verhindern will.

Wem gegenüber und in welcher Form hast du deine Fahrereigenschaft bestätigt?


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Mclane
Beitrag 17.06.2009, 13:02
Beitrag #11


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Zitat (cicko @ 17.06.2009, 14:00) *
Tja, die 60-70Km/h waren bei einer 100er Begrenzung.
Warum? Frag mich was leichteres...


Hattest du in der Zeit des Langsamfahrens telefoniert whistling.gif ? Idealerweise mit Freisprechanlage?


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xl3
Beitrag 17.06.2009, 14:02
Beitrag #12


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Zitat (cicko @ 17.06.2009, 13:00) *
Warum? Frag mich was leichteres...

Na ja, das VP muss es nicht wissen.
Für das Verfahren wäre eine Antwort schon zweckdienlich (wie McLane ja auch schon trällerte).
Hast ja noch etwas Zeit, Dich nochmal genau zu erinnern.

Zitat (cicko @ 17.06.2009, 13:00) *
Ich habe schon bestätigt das ich der Fahrer war, da es ein Firmenfahrzeug ist und ich komplikationen, dies bezüglich, verhindern will.

Dann flatterte wohl vorher schon eine Anhörung durch die Hauspost auf Deinen (oder Chefs?) Tisch.
Wäre mE bereits ein guter Zeitpunkt für eine Kontaktaufnahme beim Anwalt gewesen.
(Auch wenn mit gleichem Ausgang, wobei: als Nutzungsberechtigter kann es ja auch mal vorkommen, dass Du nicht weißt, ob in diesem Moment Du oder Dein Beifahrer gefahren ist, aber die Firma wäre erstmal raus).

Toitoi.
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tomcraft
Beitrag 17.06.2009, 17:19
Beitrag #13


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Zitat (cicko @ 17.06.2009, 14:00) *
Ich habe schon bestätigt das ich der Fahrer war, da es ein Firmenfahrzeug ist und ich komplikationen, dies bezüglich, verhindern will.


Dann sind ja die besten Tipps schon erledigt und es bleibt nur der Rat mit dem Gang zum RA.
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dete
Beitrag 18.06.2009, 10:23
Beitrag #14


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60 - 70 in der 100er, ist doch keine Nötigung.

Bin vor kurzem aus Land gezogen, die fahren da alle so! rolleyes.gif


dete
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helmet lampshade
Beitrag 18.06.2009, 10:57
Beitrag #15


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Zitat (dete @ 18.06.2009, 11:23) *
60 - 70 in der 100er, ist doch keine Nötigung.

Bei der Anzeige wird es wohl eher um den Verzögerungsprozess am Anfang gehen, ist zu befürchten. Wenn es "nur" um 60 bei erlaubten 100, ohne nachweisbaren Vorsatz ginge, würde ich mir keinen Kopf machen, allerdings hätte der TE am Ende auch nicht wegbeschleunigen dürfen

BTW In der Nachbarschaft gibt es eine Strecke auf der ich auch gerne mit 60 herumbummele, auch wenn es gar keine Beschränkung gibt, ich kann die Strecke vollkonzentriert auch mit 80-90 fahren, allerdings haben meine Mitfahrer dabei wenig Freude
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Classicdriver
Beitrag 18.06.2009, 11:50
Beitrag #16


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Zitat (dete @ 18.06.2009, 12:23) *
60 - 70 in der 100er, ist doch keine Nötigung.

Bin vor kurzem aus Land gezogen, die fahren da alle so! rolleyes.gif


dete


Wo wohnst Du denn? Hier im Großraum München (allerdings ländliche Gegend, Landkreis ED) bist Du mit 100 auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis. Da fahren nur die Münchner 70 .. das allerdings immer stur... egal ob in der Ortschaft oder ausserhalb
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.06.2009, 11:59
Beitrag #17


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Zitat (Classicdriver @ 18.06.2009, 12:50) *
Wo wohnst Du denn?


Afaik nicht weit von SWR und ZDF; die jedenfalls rekrutieren, so hört man, in der Gegend immer die Darsteller für die Zeitlupe... whistling.gif

*wech*
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kollikutscher
Beitrag 18.06.2009, 12:08
Beitrag #18


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Zitat (Classicdriver @ 18.06.2009, 12:50) *
Zitat (dete @ 18.06.2009, 12:23) *
60 - 70 in der 100er, ist doch keine Nötigung.

Bin vor kurzem aus Land gezogen, die fahren da alle so! rolleyes.gif


dete


Wo wohnst Du denn? Hier im Großraum München (allerdings ländliche Gegend, Landkreis ED) bist Du mit 100 auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis. Da fahren nur die Münchner 70 .. das allerdings immer stur... egal ob in der Ortschaft oder ausserhalb


Hier in der Gegend würdest du morgens mit 70 in einigen 30er Zonen noch überholt werden, wenn alle zur gleichen Zeit aus dem Umland in die große Stadt zu arbeit fahren, da kann einem manchmal Angst und bange werden blink.gif
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Classicdriver
Beitrag 18.06.2009, 12:47
Beitrag #19


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Zitat (kollikutscher @ 18.06.2009, 14:08) *
Hier in der Gegend würdest du morgens mit 70 in einigen 30er Zonen noch überholt werden, wenn alle zur gleichen Zeit aus dem Umland in die große Stadt zu arbeit fahren, da kann einem manchmal Angst und bange werden blink.gif


Jepp, hier auch... 100 auf der Landstrasse... da wird man doch recht oft mit deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz überholt... 120-130 ist hier wohl Standart...
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Tracy
Beitrag 18.06.2009, 17:46
Beitrag #20


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Zitat (cicko @ 17.06.2009, 01:43) *
Endlich setzt der Golf zum überholen an und ich beschleunige und fahre davon.


Hallo,

beschleunigen- während jemand überholt- ist verboten. wavey.gif

LG
Tracy
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cicko
Beitrag 19.06.2009, 07:07
Beitrag #21


Neuling


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Ok Leute, 1000x Danke!
Da waren schon gute Tips dabe, heute habe ein Termin beim RA, dan sehe ich weiter.
Kann mir nicht vorstellen das das so schlimm wird.
Einzig die 4-5 Personen im Golf machen mir etwas sorge, die können sich sonst was ausdenken...

Gruß
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Dieselschräubchen
Beitrag 19.06.2009, 07:37
Beitrag #22


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 08:07) *
Kann mir nicht vorstellen das das so schlimm wird.

Das sehe ich anders. Mir ist zwar der konkrete Vorwurf unklar. Du kannst aber sicher sein, dass der Anzeigeerstatter die Verkehrssituation nicht gerade beschönigend in deinem Sinne geschildert hat und eher übertreibt, um seinem Ärger ordentlich Luft zu machen.

Du hast eine Todsünde begangen und einen Überholer stehen lassen. So auf die Füsse getreten kennen viele Autofahrer keinen Pardon mehr. Er hat einen Rennen gefahren uznd dies schlussendlich verloren.

Seine Aussage dürfte knapp an der Wahrheit liegen, jedoch unter Verstärkung deines Vergehens. So kann er Genugtuung aus seinem unterlegenen Zeikampf finden. Wahrscheinlich hat er bei der Aktionauch nioch seine Beifahrer emotional mitgerissen, die ihm wohl jetzt z8stimmen werden.

Daher würde ich die Anzeige nicht auf die leichte Schulter nehmen und mit dem schlimmsten Vorwurf rechnen. Die Gerichte neigen dazu, dem Anzeigeerstatter eher zu glauben als den sich aus der Schlinge windenden Beschuldigten, der sogar noch völlig legitim seine eigene abweichende Story präsentieren darf.

Ist dein Anwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht? Ich hoffe ja, denn du brauchst eine wirkungsvolle Verteidigung.


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Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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GerhardNL
Beitrag 19.06.2009, 07:55
Beitrag #23


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Hallo!

Zitat (cicko @ 19.06.2009, 08:07) *
Einzig die 4-5 Personen im Golf machen mir etwas sorge, die können sich sonst was ausdenken...

Nach dem, was Du uns erzählt hast, brauchen die sich aber gar nichts auszudenken. Selbst wenn sie nur die reine Wahrheit erzählen, reicht das völlig aus, um Dich mächtig in Schwierigkeiten zu bringen.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Mclane
Beitrag 19.06.2009, 07:58
Beitrag #24


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Er hat doch möglicherweise gar keinen Überholer stehen lassen. Es könnte doch so gewesen sein: er hat ihn einfach nicht bemerkt, da er sich auf den Blick nach vorne und das telefonieren konzentriert hat. Deshalb ist er mit der für ihn der Situation angemessenen Geschwindigkeit gefahren. Nach Abschluß des Gesprächs hat er seine Geschwindigkeit wieder auf die dann für ihn angemessene erhöht. happy.gif


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Dieselschräubchen
Beitrag 19.06.2009, 08:20
Beitrag #25


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Die tatsächliche Begebenheit rückt allerdings bei solchen Sachen in den Hintergrund. Der Richter erhält 2 verschiedene Darstellungen des Verkehrsgeschehens und muss daraus beurteilen, was wirklich gewesen ist. Dies weicht aber von beiden Darstellungen ab. Wo soll denn da die Mitte sein? Wahrscheinlich nicht ganu dort, wo die Wahrheit liegt. Es war eben außer den Kriegsbeteiligten niemand sonst vor Ort und es gibt daher keine wirklich objektive Schilderung der Situation.

Der Beschuldigte kann sich alle möglichen Ausreden einfallen lassen. Das mit dem Telefonat wäre eine Möglichkeit, die ich allerdings nicht wählen würde. Je mehr ich mich als Betroffener auf die Argumente einlasse, desto eher liegt es auf der Hand, dass eine für meine Erinnerung relevante Aktion statt gefunden hat, was indirekt auf eine tatsächliche Konfliktsituation schließen lässt.

Es ist nicht verboten, seine Geschwindigkeit zu wechseln. Wenn sich der Hinrtermann dadurch genötigt fühlt, ist das sein Problem. Wenn nur die langsame Fahrt zur Anzeige gekommen wäre, hätte die Polizei den Anzeigeerstatter wieder nach Hause geschickt.

Wenn der Anzeigeerstatter Nägel mit Köpfen gemacht hat, ist die Schlinge auf jeden Fall sehr eng. Daher sollte der Anwalt einen guten Job erledigen.


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Malermeister
Beitrag 19.06.2009, 08:39
Beitrag #26


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 08:07) *
Kann mir nicht vorstellen das das so schlimm wird.
Ich kann mich meinen Vorpostern nur anschließen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es sicher nicht angebracht, das auf die leichte Schulter zu nehmen.
Anders gesagt: Höchste Alarmstufe - jeder Fehler, den du jetzt machst, kann dir das Genick brechen, zumal deine Fahrereigenschaft leider schon feststeht.


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xl3
Beitrag 19.06.2009, 08:45
Beitrag #27


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 08:07) *
Kann mir nicht vorstellen das das so schlimm wird.

Vermute, dass Du diesen Satz
a) nach Gespräch mit Anwalt und
b) nach Lesen der Zeugenaussagen
nicht wiederholen wirst.
Stimme hier Dieselschräubchen im wesentlichen zu. Würde aber nicht behaupten, dass das Unteschreiten der zHg um bis zu 40 km/h für bis zu 10 Min. keine Nötigung darstellt.

Im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Richters kann es auch sehr egal werden, welche 'könnte'-Varianten zu Deiner Entlastung vorgetragen werden. Benchmark sind die Zeugenaussagen, und die dürften sich nach Deiner Schilderung nicht sehr freundlich anhören.
Vermute, dass sich der Anwalt darauf konzentrieren wird, ob es Zweifel an der Verwerflichkeit Deines Handelns geben könnte.

Bin gespannt.
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cicko
Beitrag 19.06.2009, 08:49
Beitrag #28


Neuling


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Ja es ist ein in der "Region" bekannter Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mclain`s Geschichte mit dem Telefon würde sehr gut passen, das habe ich mir auch schon überlegt.
0 Punkte in Flensburg und keine Vorstrafen bzw Anzeigen gegen mich,
könnten doch vor Gericht für mich sprechen?

Verwerflichkeit Deines Handelns ! Bitte um erklärung!
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xl3
Beitrag 19.06.2009, 08:52
Beitrag #29


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 09:47) *
0 Punkte in Flensburg und keine Vorstrafen bzw Anzeigen gegen mich,
könnten doch vor Gericht für mich sprechen?

nein, nicht wirklich.

Zitat (cicko @ 19.06.2009, 08:07) *
Einzig die 4-5 Personen im Golf machen mir etwas sorge, die können sich sonst was ausdenken...

Nur um die geht es (nicht um den OT-Exkurs, wie schnell oder langsam woanders gefahren wird).
Du wirst die Brisanz wohl leider in Kürze erfahren.

Und wenn ich Deine Schilderung lese, wüsste ich nicht, was die sich ausdenken müssen.
Edit: Will heissen, die brauchen nur das gleiche auszusagen wie Du, und Du hast Problem genug...
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Malermeister
Beitrag 19.06.2009, 08:54
Beitrag #30


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 09:49) *
Verwerflichkeit Deines Handelns ! Bitte um erklärung!
So, wie du es Eingangs geschildert hast, hast du dich über deinen Kontrahenten geärgert und hast ihn mit deinem Tun maßregeln wollen. Dazu hast du deinen Wagen benutzt - wenn man es böswillig ausdrückt, hast du ihn als Waffe benutzt. Und das ist verwerflich.

Zitat (xl3 @ 19.06.2009, 09:52) *
Und wenn ich Deine Schilderung lese, wüsste ich nicht, was die sich ausdenken müssen.
Das sehe ich auch so!


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GerhardNL
Beitrag 19.06.2009, 08:58
Beitrag #31


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 09:49) *
Verwerflichkeit Deines Handelns ! Bitte um erklärung!

Die Erklärung musst Du Dir selbst geben:

Warum hast Du den Golf ausgebremst? Warum bist Du längere Zeit vor ihm hergeschlichen? Und warum hast Du ihn in Gefahr gebracht, als Du beim anschließenden Überholmanöver davon gebraust bist?

Solltest Du das bewusst gemacht haben, z.B. um ihn zu ärgern, dann ist das verwerflich.

MfG
Gerhard


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xl3
Beitrag 19.06.2009, 08:59
Beitrag #32


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 09:49) *
Verwerflichkeit Deines Handelns ! Bitte um erklärung!

§240 STGB:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Deswegen McLane's Frage nach dem Telefonat. Wenn Du langsam gefahren bist, weil Du duch das Telefon abgelenkt warst, war das vielleicht nicht verwerflich.
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cicko
Beitrag 19.06.2009, 09:07
Beitrag #33


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Dan habe ich telefoniert.
Muß ich das irgendwie nachweisen können?
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Lars
Beitrag 19.06.2009, 09:10
Beitrag #34


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Die Story, wegen eines Telefonats erst langsam gefahren zu sein und dieses zufälligerweise ausgerechnet bei Beginn des Überholmanövers beendet zu haben, glaubt nach der Vorgeschichte mit dem "Überholrennen" zwischen den Beteiligten kein Mensch. Das wertet ein Gericht ziemlich sicher als Schutzbehauptung.
M. E. kommt der @TE nur schwerlich aus der Nötigungsnummer raus, wenn überhaupt.


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AMenge
Beitrag 19.06.2009, 09:12
Beitrag #35


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Zitat (xl3 @ 19.06.2009, 09:59) *
Wenn Du langsam gefahren bist, weil Du duch das Telefon abgelenkt warst, war das vielleicht nicht verwerflich.

Meine Meinung: Wenn jemand durch ein Telefonat so abgelenkt ist, dass er 10 Minuten lang mit 60 über eine freie Landstrasse fährt und dabei überhaupt nicht merkt, dass sich hinter ihm die Autos stapeln, dann ist derjenige schlicht überfordert und gehört nicht ans Steuer eines Fahrzeugs. So eine Schutzbehauptung kann schwer nach hinten losgehen.
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columbo
Beitrag 19.06.2009, 09:13
Beitrag #36


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 18.06.2009, 13:59) *
Afaik nicht weit von SWR und ZDF; die jedenfalls rekrutieren, so hört man, in der Gegend immer die Darsteller für die Zeitlupe...


Kennzeichen AZ oder MZ mit zwei Buchstaben?
Das sind doch die, die beim Schneckensammeln mit der Ausrede heimkommen, "grad wollt ich mich bicke, no war se schun fort".
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Jens
Beitrag 19.06.2009, 09:15
Beitrag #37


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Zitat (cicko @ 19.06.2009, 10:07) *
Dan habe ich telefoniert.

Nette Idee. Aber da du einen Anwalt beauftragt hast, würde ich dir dringend empfehlen, jegliche wie auch immer angedachte Äußerung mit diesem abzusprechen, bevor du diese tätigst.
Dein Anwalt hat Akteneinsicht, er kann also wesentlich besser als jeder hier im Forum anwesende User beurteilen, welche Strategie Aussicht auf Erfolg hat. Mach nicht den Fehler ihm "Knüppel zwischen die Beine zu werfen", indem du ohne Rücksprache irgendetwas erfindest, was eventuell zu deiner Entlastung beitragen könnte, dich aber unter Umständen auch noch tiefer in die Sch*** reiten könnte.


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Dieselschräubchen
Beitrag 19.06.2009, 09:17
Beitrag #38


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Ich an deiner Stelle würde die Strategieentwicklung lieber deinem Anwalt überlassen. Er hat Akteneinsicht und weiss im Vorfeld schon, was die Zeugen zu Protokoll gegeben haben und kann daher genau darauf Bezug nehmen. Vielleicht haben sie zwar die langsame fahrt gesehen, nicht aber das Tempo, mit welchem du ursprünglich überholt hast. Hier wäre zum Beispiel auch ein Ansatzpunkt. Die Gegenseite wird ungern zugeben, dass sie Rennen gefahren sind und bis auf hohes Tempo beschleunigt haben. Was ist, wenn du mit 80 an ihnen vorbei gefahren bist und hinterher dieses Tempo halbwegs eingehalten hast?

Und warum kannst du dich überhaupt so genau an den Vorfall erinnern?

Es gibt verschiedene Ansichten hier zu der Einlassung zu dem Telefonat. Daher würde ich die Entscheidung zu der Ausrede nicht unbedingt diesem Forum überlassen. Wir kennen nicht alle Details. Der Anwalt kennt sogar den Richter und seine Vorlieben und kann sich daher ein viel besseres Bild von der geeignetsten Verteidigung machen.

Überlasse daher am besten ihm das Feld.


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Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
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xl3
Beitrag 19.06.2009, 09:17
Beitrag #39


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Wenn mich das ganze beträfe, würde ich mich jetzt schon drauf einstellen, das ganze in Kauf zu nehmen und beim nächsten Mal von der Erfahrung zu profitieren.

Und das mit dem Telefonieren finde ich auch schal.
Wenn jemand beim Benutzen der Freisprechanlage jemanden über den Haufen fährt, würde ich Verwerflichkeit des Telefonierens nicht ausschließen wollen.

Und denke an die 'freie Beweiswürdigung'...
Mit meinen beschränkten Kenntnissen würde ich vermuten, dass das Strafmaß bei Einsicht und Reue eher am unteren, bei faulen Ausreden eher am oberen Ende liegt.
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cicko
Beitrag 19.06.2009, 09:17
Beitrag #40


Neuling


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Joo, da hast du wohl Recht.
So, jetzt muß ich weg.

Merci!
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steveluke
Beitrag 19.06.2009, 09:20
Beitrag #41


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Zitat (Dieselschräubchen)
[...]Todsünden[...] [...] Zeikampf[...] [...]schlimmsten Vorwurf [...] [...] Kriegsbeteiligten [...]

Zitat (Malermeister)
[...] Höchste Alarmstufe [...] [...] Genick brechen [...] [...] als Waffe benutzt


Wenn ich so manche martialisch anmutende Vokabeln lese, überkommt mich das Gefühl, dass sich in den Thread ein wenig Paranoia eingeschlichen hat und nun im Begriff ist, sich in einer Richtung zu verselbstständigen, die dem zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht mehr ganz gerecht wird.
Natürlich hat der TE möglicherweise einen Straftatbestand (Nötigung) erfüllt, das weiß er auch.
Von konkreten Gefährdungen anderer ist nicht mal ansatzweise die Rede. Der TE spricht vom Heraufbeschleunigen zum Zeitpunkt, als der Überholende zum Überholvorgang ansetzte.

Die wohlwollende Intention der letzten Beiträge ist mir schon klar: Man soll als Beschuldigter einer Straftat die rechtliche Brisanz der eigenen Situation nicht unterschätzen -insbesondere so lang die subjektive Beweislage noch unklar ist.

Der TE hat das einzig Richtige gemacht, in dem er unverzüglich einen Rechtsanwalt konsultierte. Mehr kann er zu diesem Zeitpunkt nicht machen.
Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt gilt es nun, die Aktenlage mit kühlem Kopf aufzuarbeiten, um ggfls. eine vernünftige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Die bisherige vom TE betriebene Schadenbegrenzung verläuft somit optimal, mehr kann man im Moment nicht tun.

Zitat (Dieselschräubchen @ 19.06.2009, 10:17) *
Überlasse daher am besten ihm das Feld.

Das kann ich nur unterstreichen.


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xl3
Beitrag 19.06.2009, 09:23
Beitrag #42


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Zitat (columbo @ 19.06.2009, 10:13) *
beim Schneckensammeln: "grad wollt ich mich bicke, no war se schun fort".

Ich kenne das in der 'Schmähversion' als: "Kaum dass'di buckst, 'huuuusch, huuuusch sans fuat'"

Grüße an die Gemahlin
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