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> 3 mal geblitzt in einem Monat?
weezer
Beitrag 23.04.2009, 22:01
Beitrag #1


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Hallo..

Ich bin im März leider 3mal geblitzt wurden...

zwei mal bei mir Zuhause mit jeweils 8 km/h und 9km/h zuviel...innerhalb geschloßener Ortschaften. Und einmal auf er Autobahn mit 23km/h zuviel.

Die ersten beiden sind jeweils mit einem Bußgeld von 10euro zu begleichen,dann sollte das erledigt sein.

Ich hab für den dritten Blitzer(anderes Bundesland) erstmal ein Brief bekommen um mich zur sache zu äußern.

Kommt jetzt irgendwas großes auf mich zu? Soll ich mich äußern?


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Jens
Beitrag 23.04.2009, 22:11
Beitrag #2


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Zitat (weezer @ 23.04.2009, 23:01) *
Kommt jetzt irgendwas großes auf mich zu?
70 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren und 1 Punkt


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swift
Beitrag 23.04.2009, 22:12
Beitrag #3


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Zitat (weezer @ 23.04.2009, 23:01) *
zwei mal bei mir Zuhause mit jeweils 8 km/h und 9km/h zuviel...innerhalb geschloßener Ortschaften.
Die ersten beiden sind jeweils mit einem Bußgeld von 10euro zu begleichen,dann sollte das erledigt sein.

Nö. Mit jeweils 15 Euro sollte das erledigt sein. twinkle.gif
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weezer
Beitrag 23.04.2009, 22:35
Beitrag #4


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Gut also die "kleinen" Sachen sollte wie gesagt nicht das Problem werden.

Andere Frage...Bekommt die Führerscheinstelle meines Lankreises irgendwas von dem Autobahnfall mit??(23km/h zuviel)


Bekommt überhaupt irgend ein Amt bei mir was mit,oder wird das alles im anderen Bundeslangd geregelt und dann nach flensburg weiter gegeben.


Ich hab nämlich ein Problem. Eigentlich steht bei mir noch eine MPU aus.(Zwecks Alkohol) Die ich aber durch Glück und einsicht bis jetzt nicht absolvieren mußte und meinen Füherschein nach Fahrverbot bis jetzt behalten konnte. Ich denke,dass die mich trotz alle dem auf dem Kicker haben. Berechtigt natürlich!!! Das eine hat jetzt aber nichts mit dem anderen zu tun.


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swift
Beitrag 23.04.2009, 22:43
Beitrag #5


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Zitat (weezer @ 23.04.2009, 23:35) *
Bekommt überhaupt irgend ein Amt bei mir was mit,oder wird das alles im anderen Bundeslangd geregelt und dann nach flensburg weiter gegeben.

Das kommt auch auf deinen Punktestand an. think.gif
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weezer
Beitrag 23.04.2009, 22:53
Beitrag #6


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also ich hab 4Pkt. durch die Alkoholfahrt drin und dann jetzt(noch nicht) den 1pkt.

Also würden dann 5Pkt drin stehen.

Ich weiß ja nicht wer hier mit wem kontakt hat. Es ist ja so,EIGENTLICH hätte ich eine MPU absolvieren müßen. Weil ich nach bestandener MPU wieder mit Alkohol angehalten wurde. das liegt jetzt alles länger zurück. Auf jedenfall sind die Alkoholdelikte gespeichert und ich könnte jederzeit eine aufforderung bekommen. Da interessiert mich natürlich inwie weit das jetzt,die 23 km/h zuviel, dort ins gewicht fallen könnten.

Oder zumindest das dadurch wieder was in gang gesetzt wird und ich am ende die MPU doch noch machen müßte.

Ich hoffe einfach mal nicht!


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Jens
Beitrag 24.04.2009, 06:17
Beitrag #7


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Das VZR informiert die Führerscheinstelle beim Erreichen von 8 Punkten über deinen Punktestand.


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GM_
Beitrag 24.04.2009, 06:44
Beitrag #8


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Mit jedem neuen Eintrag erneuerst du eben auch das Verfallsdatum deiner Alk-Owi.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Jens
Beitrag 24.04.2009, 07:08
Beitrag #9


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Da @weezer seine FE erst im Juli 2007 nach vorheriger Entziehung neuerteilt bekam bleibt die danach begangene Alkohol-Owi sowieso bis 2017 eingetragen.

Mich wundert allerdings, daß bisher noch keine Aufforderung zur MPU kam, aber darüber wurde ja schon in diesem Thread diskutiert.


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weezer
Beitrag 24.04.2009, 08:42
Beitrag #10


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Dewegen ja...

Nein ich bin froh das noch keiner kam,und ganz ehrlichich trink seit dem keinen schluck Alkohol mehr! Ich hab ein MPU-ding durch...Das kann man sich nicht vorstellen!

Deswegen hab ich definitiv was gelernt und sag auch das eine hat jetzt ja nichts mit dem anderen zu tun...

Also gut,ich hatte mein FS im Juli 2007 wieder bekommen,dannach die 4pkt.

Das wären dann 4Pkt...und den 1 Pkt.... ergibt 5Pkt.

Also sollte Flensburg nichts der Füherscheinstelle mitteilen...Das geht also alles über die Bußgeldstelle des anderen Bundeslandes? Und die leiten das dann auch weiter nach Flensburg?

Was wäre eigentlich wenn ich 8Pkt. erreichen würde oder jetzt erreicht hätte...Wie reagiert da die FS-Stelle?


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Kai R.
Beitrag 24.04.2009, 10:20
Beitrag #11


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Zitat (weezer @ 24.04.2009, 09:42) *
Was wäre eigentlich wenn ich 8Pkt. erreichen würde oder jetzt erreicht hätte...Wie reagiert da die FS-Stelle?

dann wird Dein ganzer Sündenkatalog der FSSt mitgeteilt. Dann wird sie auch von dem Alkoholverstoß erfahren und eine MPU anordnen. Verfalldatum dafür ist 2017.

Das passiert übrigens auch, wenn Du einen FS neu ausstellen lässt, erweitern willst, Deinen Namen änderst etc. Also ganz fein die Füße still halten und gut auf das Dokument aufpassen.

Grüße

Kai


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Kai

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weezer
Beitrag 24.04.2009, 10:36
Beitrag #12


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Ohoh...Ich bin mir gerade nicht mehr sicher ob ich genau auf 8Pkt. komme...

Das wäre gar nicht gut! Ich muß meine Unterlagen mal durchschauen,weil ich glaube auf Arbeit mal geblitzt wurde und da 3Pkt. bekommen hatte,kann mich aber auch irren und das war vor der Neuerteilung.

Also wenn man genau 8Pkt. hat schicken die das zur FS-Stelle?

Würde es sich in dem Fall lohnen gegen den Blitzer auf der Autobahn widerspruch einzulegen? Es war wie gesagt ein anderes Bundesland,ist aber mit Foto und angeblichen Videoaufnahme...Ich hab jetzt erst davon erfahren,wüßte eigentlich auch nicht das ich zu schnell gefahren bin,da muß mal eine 120 Zone gewesen sein,wo ich 140 gefahren bin,naja...auf jedenfall zu schnell! whistling.gif thread.gif



Nein! ich hab vorher doch 3 Pkt. bekommen!

Also hab ich doch zurzeit 7 eingetragene.

Das wären dann 8Pkt,wenn der Blitzer auf der autobahn dazu kommt.

NEin,Nein,Nein!!!

Noch kann ich zu Stellung nehmen,kann ich irgendwas machen? Ohoh,ich sehe meinen Führerschein gerade wieder schwinden!


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Kai R.
Beitrag 24.04.2009, 10:51
Beitrag #13


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Zitat (weezer @ 24.04.2009, 11:36) *
Noch kann ich zu Stellung nehmen,kann ich irgendwas machen? Ohoh,ich sehe meinen Führerschein gerade wieder schwinden!

hast Du den Anhörungsbogen als Betroffener erhalten? Dann sieht es nicht gut aus. Natürlich kann man versuchen, herauszubekommen, ob die Messung fehlerhaft war. Das ist aber nur ein Strohhalm.

Grüße

Kai


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weezer
Beitrag 24.04.2009, 11:04
Beitrag #14


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ja so einen Bogen,mit angaben zur person und angaben zur sache,ob ich der Verantwortliche bin etc....

Wie gesagt aus einem anderem Bundesland. Muß ich innerhalb einer Woche zurück schicken.

Übrigens ist mein Bruder ein paar Tage vorher auch mit dem Auto unterwegs gewesen...Könnte er den Punkt auch auf sich nehmen?

es sind wie gesagt 23 km/h zuviel...

Obwohl dort steht...

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschloßener Ortschaften um 23 km/h

Zulässige Geschwindigkeit: 120 km/h

Festgestelle Geschwindigkeit 143 km/h(nach toleranzabzug)

Wo ist da der Toleranzabzug????? Oder seh ich da was falsch. Ich muß auch ehrlich sagen,dass ich mich absolut nicht daran erinnert kann,es könnte auch sein das ich ein Laster überholt habe und das 120 Schild nicht gesehen. keine Ahnung!

Es ist ja angeblich auch auf Video aufgezeichent.


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Arthur Dent
Beitrag 24.04.2009, 11:34
Beitrag #15


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Zitat (weezer @ 24.04.2009, 12:04) *
Festgestelle Geschwindigkeit 143 km/h(nach toleranzabzug)

Wo ist da der Toleranzabzug????? Oder seh ich da was falsch.

Ja, siehst du. Wie in dem Bescheid steht, ist die Tolleranz schon abgezogen. Tatsächlich gefahren bist du 147km/h, davon wurden 3% abgezogen -> 143 km/h vorwerfbare Geschwindigkeit.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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weezer
Beitrag 24.04.2009, 11:38
Beitrag #16


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Nur mal zum Bogen den ich bekommen habe...

-Also Angaben zur Person(Name,Anschrift,etc.)


-Angaben zur Sache
...Waren Sie der Verantwortliche Fahrzeugführer?JA/Nein(ggfs Fahre angeben.)
...Wird der Verstoß zugegeben,Ja/Nein(Begründung)


Die Rechtsbelehrung...

Nach Paragraph 55(OWiG) wird gelegenhait gegeben Stellung zu nehmen...Sie sind nicht verpflichtet zur Sache Auszusagen.
Wenn Einwendungen gegen den Vorwurf sind,wird entschieden ob weitere Ermittlungen eingeleitet werden.
Wenn Sie die OWI nicht begangen haben teilen Sie das innerhalb einer Woche mit,mit personalien des Verantwortlichen...



Hier meine Frage,wenn ich jetzt jemanden anderen Angebe,könnte es doch sein das nicht weiter ermittelt wird,die Strafe wird bezahlt und der Punkt gegeben. Es ist wie gesagt weit weg. Die sind doch auch froh wenn sowas reibungslos und schnell abläuft.


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Q-Treiberin
Beitrag 24.04.2009, 11:41
Beitrag #17


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Zitat
Hier meine Frage,wenn ich jetzt jemanden anderen Angebe
... begehst Du eine lupenreine Straftat! dry.gif

Sollte ein anderer sich aber selbst bezichtigen, könntest Du vielleicht aus der Sache rauskommen.

Zitat
Die sind doch auch froh wenn sowas reibungslos und schnell abläuft.
Nö, die wollen den wirklichen Fahrer bestrafen.. Und für die Zeit die sie dafür brauchen werden sie bezahlt.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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weezer
Beitrag 24.04.2009, 11:53
Beitrag #18


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Ja ich weiß,deswegen überleg ich mir die Sache 3 mal!!!!!!! Im endeffekt will ich es auch gar nicht! Aber man überlege sich was dann los geht,Flensburg schickt es an meine FS-Stelle und ich muß eine MPU wegen Alkohol machen und zusätzlich werden dann bestimmt die Blitzer angesprochen.

Wie lange sind eigentlich Blitzer im OWI-Bereich gespeichert? Das waren damals 80eur Strafe und 3Pkt. ohne Fahrverbot etc....

Aber fakt ist,dass bearbeitet die Bußgeldstelle in dem anderen Bundesland. Und wenn ich jetzt einen Fahrer angebe,muß ich ja die komplette adresse angeben. Und die würden sich dann an den wenden? Ist so der Ablauf?


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Lars
Beitrag 24.04.2009, 12:01
Beitrag #19


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Zitat (weezer @ 24.04.2009, 13:53) *
Und wenn ich jetzt einen Fahrer angebe,muß ich ja die komplette adresse angeben. Und die würden sich dann an den wenden? Ist so der Ablauf?
Du bist nicht gerade sonderlich helle, oder? dry.gif
Zitat
Sollte ein anderer sich aber selbst bezichtigen, könntest Du vielleicht aus der Sache rauskommen.
Na, fällt der Groschen so langsam? wink.gif


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weezer
Beitrag 24.04.2009, 12:14
Beitrag #20


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Na Dankeschön für die Antwort! wavey.gif

Nich besonders helle...!?

ICH habe einen Brief bekommen wo ICH einen anderen Fahrer angeben kann! tut mir ja leid das ich sowas noch nie gemacht habe.

Ich kann den Brief doch nicht einfach weiter geben. Heißt ja auch noch lange nicht das ich das mache,mich interessieren nur die genauen abläufe wie dort gearbeitet wird.

Außerdem muß ich genau überlegen was ich mache,deswegen die viellen Fragen,sorry!


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Kai R.
Beitrag 24.04.2009, 12:16
Beitrag #21


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Zitat (weezer @ 24.04.2009, 13:14) *
Ich kann den Brief doch nicht einfach weiter geben.

warum nicht? Wenn jemand anders den Bogen mit seinen Daten ausfüllt und zurücksendet, dann geht die Sache von da weiter. Es kann zwar sein, dass trotzdem ein Bildabgleich erfolgt. Aber wenn eine rudimentäre Ähnlichkeit mit dem Bild im Melderegister vorliegt (zumindest das Geschlecht und Alter sollten ungefähr stimmen), geht die Sache vermutlich anstandslos durch.

Grüße

Kai


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Kai

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weezer
Beitrag 24.04.2009, 12:22
Beitrag #22


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Was für ein Bild im Melderegister? Was ist das Melderegister?

Der Bildabgleich würde dann ja bei uns gemacht,also würden die das dann doch weiter leiten?


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Kai R.
Beitrag 24.04.2009, 12:27
Beitrag #23


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Hallo Weezer,

nehmen wir an, Dein Bruder würde sich selber in dem Bogen eintragen. Dann würde die Bußgeldstelle diesem einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid schicken. Es kann sein, dass sie bei seinem Einwohnermeldeamt vorher noch ein Passbild anfordern oder das Blitzerbild zwecks Abgleich an das Meldeamt schicken. Wenn dann zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bruder der Fahrer war, dann geht die Sache vermutlich durch. Die Bußgeldstelle in irgendwo weiß ja nicht, was bei Dir auf dem Spiel steht.

Grüße

Kai


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Lars
Beitrag 24.04.2009, 12:28
Beitrag #24


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Zitat
Nich besonders helle...!?

Genau! Wer lieber eine Straftat begehen will
Zitat
Und wenn ich jetzt einen Fahrer angebe ...
als schlicht und einfach einen Brief weiterzugeben
Zitat
ICH habe einen Brief bekommen wo ICH einen anderen Fahrer angeben kann!
Ich kann den Brief doch nicht einfach weiter geben.
der ist halt nicht besonders helle. wink.gif

Btw. wer hier umsonst schnelle und kompetente Hilfe bekommt sollte auch mal kleine Sticheleien vertragen können.
Immerhin verursacht uns deine "Begriffsstutzigkeit" ja auch Mehrarbeit. dry.gif


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weezer
Beitrag 24.04.2009, 12:39
Beitrag #25


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Achso meinst du das,sorry!! Ich danke ja auch für jeden Tipp!

Ist nicht böse gemeint,nur bin ich bisschen in Rage,weil es bei mir um viel geht.

Nicht helle ist eher,das ich überhaupt 1km/h zu viel fahre in meiner Lage. Wenn ich schon das Glück habe und um eine MPU rum gekommen bin,sollte ich lieber die Bälle auf der Straße flach halten!!! shutup.gif

Bloß die andere Seite ist,wenn jetzt mein Bruder das ding ausfüllt. Und es WÜRDE raus kommen,haben wir beide ein Problem!


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Lars
Beitrag 24.04.2009, 12:49
Beitrag #26


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Zitat
Bloß die andere Seite ist,wenn jetzt mein Bruder das ding ausfüllt. Und es WÜRDE raus kommen,haben wir beide ein Problem!
Nein! Niemand bekommt dadurch mehr Ärger als ohne die Aktion: Deinem Bruder passiert gar nichts (Selbsbezichtigung ist nicht strafbar!) und du bekommst halt den einen Punkt (+ dessen Folgen) wenns auffliegt.


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weezer
Beitrag 24.04.2009, 12:59
Beitrag #27


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Ehrlich? das wußte ich noch gar nicht. Danke für die Antwort.

Das ist auch bei jedem anderen der Fall,wenn ich jetzt z.b. einen Freund fragen würde. Was ich wie gesagt nicht vor habe.


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weezer
Beitrag 24.04.2009, 13:18
Beitrag #28


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Also wenn das schreiben jemand anderes ausfüllt,müßte der seinen Namen angeben. Und unten ankreuzen das er den Verstoß zu geben würde.

Ich mein,es steht ja mein Name und Aktenzeichen auf der Rückantwort weiter oben.


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Q-Treiberin
Beitrag 27.04.2009, 12:04
Beitrag #29


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Zitat
Das ist auch bei jedem anderen der Fall,wenn ich jetzt z.b. einen Freund fragen würde.
Ja.
Zitat
Also wenn das schreiben jemand anderes ausfüllt,müßte der seinen Namen angeben.
Natürlich.
Zitat
Ich mein,es steht ja mein Name und Aktenzeichen auf der Rückantwort weiter oben.
Ja und?

Ich versuchs noch mal:

Wenn sich ein anderer selbst einträgt und den Verstoß zugibt bekommt er (wenn die Behörde ihm glaubt) eine Anhörung mit seinem Namen und einen Bußgeldbescheid. Dann bist Du aus der Sache raus und alles wird gut.

Wenn die Behörde ihm nicht glaubt, fordert sie wohl ein Passbild des anderen an und vergleichen dieses mit dem (sehr guten) Blitzerfoto.
Dann stellen sie unter Umständen fest, dass er sich fälschlicherweise selbst bezichtigt hat (dafür gibt es keine Strafe) und kommen mit dem Blitzerbild zu Dir zurück.

Und dann bist Du in der Sache drin.


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TAK
Beitrag 28.04.2009, 08:46
Beitrag #30


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ich denke der Erfolg dürfte recht gering sein. Denn wenn der eigentliche Fahrer nicht ermittelt wird wirds wohl eine Fahrtenbuchauflage geben und schwupp weiss das Landratsamt schon Bescheid... also ich denke einfach mal Eier haben und zu seinem Scheiss stehen den man verbockt hat...


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Lars
Beitrag 28.04.2009, 08:57
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Zitat
ich denke der Erfolg dürfte recht gering sein. Denn wenn der eigentliche Fahrer nicht ermittelt wird wirds wohl eine Fahrtenbuchauflage geben
Schwachsinn! Wenn die Behörde den Bruder als wirklichen Fahrer akzeptiert ist es völlig egal wer eigentlich gefahren ist. Und ein Fahrtenbuch steht schon mal gar nicht zur Debatte, weil die Behörde entweder den Bruder akzeptiert oder den TE als Fahrer ermittelt. Dass, wenn der Bruder nicht als Fahrer akzeptiert wird, die Behörde den TE (der ja Halter ist) nicht weiter behelligt ist völlig unrealistisch.

Zitat
also ich denke einfach mal Eier haben und zu seinem Scheiss stehen den man verbockt hat...
Bei den Folgen für den TE??? blink.gif (der eine Punkt wird ja mit großer Sicherheit Auslöser für eine MPU sein)


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weezer
Beitrag 29.04.2009, 10:43
Beitrag #32


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Würd ich aber auch sagen,in dem Fall ist es grenzwertig dazu zu stehen,wenn es eine möglichkeit gibt. Das heißt dazu stehen zu ich schon und ich habe mich in dem Punkt nicht an Verkehrsregeln gehalten.Punkt da gibts keine Diskussion!

@TAK

Wenn ich eins gelernt habe,dann zu fehlern zu stehen. Du kennst ja meine Vorgeschichte nicht! Und ich habe auch geschrieben wenn es ein Punkt mehr gewesen wäre,wär nicht mal der Gedanke daran aufgekommen!

Mal noch eine andere Frage,dort steht das der Anhörungsbogen ob ich gefahren bin innerhalb einer Woche zurück geschickt werden soll,wenn der jetzt einen Tag zu spät kommt wird das dann schon rechtskräftig?


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Q-Treiberin
Beitrag 29.04.2009, 10:50
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Zitat (weezer @ 29.04.2009, 11:43) *
Mal noch eine andere Frage,dort steht das der Anhörungsbogen ob ich gefahren bin innerhalb einer Woche zurück geschickt werden soll,wenn der jetzt einen Tag zu spät kommt wird das dann schon rechtskräftig?
Da es sich nur um die Anhörung handelt, wird erstmal gar nichts rechtskräftig.

Wenn Du auf die Anhörung nicht oder zu spät reagierst wird der Bußgeldbescheid (BGB) erlassen. Gegen den wäre dann ein Einspruch möglich. Legst Du den nicht in der vorgeschriebenen Frist ein wird der BGB rechtskräftig.


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weezer
Beitrag 29.04.2009, 10:54
Beitrag #34


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Aber der Bußgeldbescheid würde dann immer noch über die Bußgeldstelle des anderen Bundeslandes laufen?

Die schicken das auch erst weiter wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist?


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Q-Treiberin
Beitrag 29.04.2009, 10:59
Beitrag #35


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Den Bußgeldbescheid bekommst Du von der gleichen Stelle, von der auch die Anhörung kam.

Der Punkt wird dann in Flensburg eingetragen und dann erfährt Deine FEB davon (@Mr.T, berichtige mich wenn ich falsch liege unsure.gif ).

Und dann kriegt Dein Sachbearbeiter Deine Akte auf den Tisch und liest darin...


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weezer
Beitrag 29.04.2009, 11:10
Beitrag #36


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ja...

Aber wenn ich jetzt einspruch gegen das Bußgeld einlege,der würde dann ja innerhalb von zwei wochen bei mir auf dem Tisch liegen- weiterhin aus dem anderen Bundesland. Dann müßte der Punkt doch erst an Flensburg weiter geleitet werden,wenn die Sache geklärt ist. Und dann kommt doch erst der Brief aus Flensburg zu meiner Heimat-Führerscheinstelle?

Oder schicken die gleichzeitig was nach Flensburg,mit dem Bußgeldbescheid...


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weezer
Beitrag 04.05.2009, 09:50
Beitrag #37


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Mal ne allgemeine Frage,

Wann werden Owi´s (Blitzer)-Eintragungen eigentklich gelöscht?

Ich hab 3Pkt. wegen Blitzen,davor die 4 Alkoholpkt....Also 7 Pkt. Die Alkoholpunkte bleiben länger ist klar und vollkommen richtig!

Aber die Blitzer-Punkte müßten doch eher verjähren?


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Jens
Beitrag 04.05.2009, 10:35
Beitrag #38


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Durch die eingetragene Entziehung der FE wird die Tilgung von Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten gehemmt. Die Alkohol-Owi wird frühestens zusammen mit der Eintragung der Entziehung getilgt (also wie bereits erwähnt 2017). Ordnungswidrigkeiten nach §24 StVG (also z.B. die Geschwindigkeitsübertretung) wird nach fünf Jahren gelöscht.


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weezer
Beitrag 04.05.2009, 11:33
Beitrag #39


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Kann ich jederzeit Punkte in einem Kurs abbauen? Da ich die 7 pkt. bis 2013 stehen habe...

Oder bekommt dann auch die Führerscheinstelle ein schreiben?


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Jens
Beitrag 04.05.2009, 12:03
Beitrag #40


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Du müsstest die Teilnahmebescheinigung über das Aufbauseminar bei der Führerscheinstelle abgeben (§4 Abs. 4 StVG), damit du eine Punktegutschrift bekommst.


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weezer
Beitrag 04.05.2009, 13:19
Beitrag #41


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Und da wird dann zwangsläufig auch die Akte ausgekramt....? blink.gif


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Jens
Beitrag 04.05.2009, 13:34
Beitrag #42


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weezer
Beitrag 23.05.2009, 10:58
Beitrag #43


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Unabhängig von der Geschichte eine Frage...

Wenn man bei einer OWi den Fahrer nicht ermitteln kann,wird dann das Busgeldverfahren irgendwann eingestellt.

Ein Bsp.: Der Halter sagt bei einem Blitzer,dass er nicht gefahren ist...der wirkliche Fahrer wird nicht gefunden(kann nicht ermittelt werden)


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Jens
Beitrag 23.05.2009, 19:55
Beitrag #44


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Zitat (weezer @ 23.05.2009, 11:58) *
Wenn man bei einer OWi den Fahrer nicht ermitteln kann,wird dann das Busgeldverfahren irgendwann eingestellt.

Ja


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