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> führerscheinneuerteilung, verjährung, mpu, seltsamer eintrag!
karlarsch123
Beitrag 18.03.2009, 15:23
Beitrag #1


Neuling


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hi, hab mal ne frage bezüglich einer führerscheinneuerteilung. hab ihn 1992 entzogen bekommen, sollte also jetzt nichts mehr verwertbares vorliegen. hab mir auf anraten meines fahrlehrers noch ein führungszeugnis besorgt und da sind auch keine einträge mehr drin, obwohl letzte verurteilunng vers. gegen btmg so 2003 war. na da war ich froh! so, nun guter dinge zur führerscheinstelle gelatscht und wollte meinen lappen wieder beantragen. da sagt mir die sachbearbeiterin, da ist aber ein btm eintrag von 1997.... vielleicht mpu...babla.... jetzt mal meine frage, wo hat sie das her? wo ist das gespeichert? bei der stadt intern, oder bei der führerscheinstelle landes- bundesweit? 1997 hatte ich auch keine verurteilung in bezug auf btmg und strassenverkehr, da war mein schein ja schon lange weg! dürfen die soetwas verwerten, kann ich das löschen lassen? würd mich über eine antwort freuen, find auch nichts entsprechendes hier oder im netz.
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HaWeThie
Beitrag 18.03.2009, 15:55
Beitrag #2


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Du hast einen BTM-Eintrag - woher weiß ich jetzt nicht (kannst ja mal fragen) aber:
Wenn der zum Zeitpunkt des FE-Antrages noch im Führungszeugnis steht: Bereite dich schon mal auf die MPU vor (auch wenn die BTM-Sache nicht im Straßenverkehr passierte)


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jfk
Beitrag 18.03.2009, 15:58
Beitrag #3


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Zitat (HaWeThie @ 18.03.2009, 15:55) *
Wenn der zum Zeitpunkt des FE-Antrages noch im Führungszeugnis steht:

no.gif book.gif
Zitat (karlarsch123 @ 18.03.2009, 15:23) *
hab mir auf anraten meines fahrlehrers noch ein führungszeugnis besorgt und da sind auch keine einträge mehr drin,


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Jens
Beitrag 18.03.2009, 16:06
Beitrag #4


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Zitat (karlarsch123 @ 18.03.2009, 15:23) *
da sagt mir die sachbearbeiterin, da ist aber ein btm eintrag von 1997

Was für ein Eintrag ist das denn genau? Mit dieser nebulösen Aussage kann ich zumindest nicht wirklich viel anfangen um eine mögliche Verwertbarkeit zu beurteilen. Du selber schreibst
Zitat (karlarsch123 @ 18.03.2009, 15:23) *
1997 hatte ich auch keine verurteilung in bezug auf btmg und strassenverkehr
daraus schließe ich mal ganz frech, das da 1997 schon irgendwas mit BTM war.
Was war es genau? Mit was für "BTM"?


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karlarsch123
Beitrag 19.03.2009, 08:35
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
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moin, erstmal danke für die antworten!
1997 war eine btm sache wegen besitz, handel oder so von heroin. hab viel mist gemacht, wie gesagt bis 2003 letzte verhandlung, dann therapie und schluss gemacht mit dem mist!
hab mir auf anraten meines fahrlehrers erstmal ein privates führungszeugnis erstellen lassen um zu sehen, was da auf mich zukommt. laut verjährungsfrist habe ich mit einträgen gerechnet, ist aber kein eintrag drin!
bin dann damit zur fahrschule und die meinten ich könne den führerschein jetzt problemlos neu beantragen!
bin dann zur führerscheinstelle und hab mich mal erst so erkundigt, was kosten anbelangt etc. hab meinen ausweiss abgegenen und die dame hat dann in ihren rechner geschaut und hat da gesehen, das der lappen 1992 entzogen wurde und sagte dann, da wäre ein btm eintrag... irgendeine straftat von 1997 gespeichert. ich war dann völlig perplex, da ich dacht man würde sich bei der beurteilung an das führungszeugnis halten! hab sie dann auch nicht mehr gefragt, wo sie diese information eingesehen hat. ist das nun eine interne datenspeicherung aus dortmund, wo ich ja wohne, oder ist diese information im zentralcomputer des strassenverkehrsamtes gespeichert? ist das eigentlich noch verwertbar, nach so langer zeit? und wer entscheidet die neuerteilung, die sachbearbeiterin vor ort?
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clicker
Beitrag 19.03.2009, 10:10
Beitrag #6


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@karlarsch123
Ich habe einen ähnlichen Fall. Schau mal hier.
In meinem Fall ist die Fsst der Meinung, das die Btm Sache aus 1997 so lange verwertbar ist, bis sie im BZR Tilgungsreif ist.

Bei dir dürfte es sich um eine Mitteilung von der Polizei an die Fsst handeln, die m.W. 10 Jahre verwertbar ist.
Über die Neuerteilung entscheidet allein die Fsst.

Gruß, clicker
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GerhardNL
Beitrag 19.03.2009, 10:59
Beitrag #7


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Hallo!

Zitat (karlarsch123 @ 19.03.2009, 08:35) *
1997 war eine btm sache wegen besitz, handel oder so von heroin.

Bedeutet das "oder so" vielleicht Konsum von Heroin?

Dann wäre jedenfalls klar, warum die Führerscheinstelle eine MPU verlangt. Wer harte Drogen konsumiert gilt grundsätzlich als nicht geeignet für den Führerschein.

MfG
Gerhard


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Q-Treiberin
Beitrag 19.03.2009, 11:58
Beitrag #8


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Zitat
irgendeine straftat von 1997 gespeichert. ich war dann völlig perplex, da ich dacht man würde sich bei der beurteilung an das führungszeugnis halten!
Was für eine Straftat war denn das?
Vielleicht "irgendein" Aggressionsdelikt, vielleicht auch unter Alkohol/THC oder ähnliches?


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karlarsch123
Beitrag 19.03.2009, 15:09
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Neuling
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hi, danke für die antworten! speziellen dank an clicker, leide mit dir... mir stellt sich im moment nur die frage wo der eintrag herstammt!? führungszeugnis ist sauber und auszug aus dem verkehrszentralregister hab ich grade mal geordert, aber da sollten ja auch nur strassenverkehrsrelevante einträge drin sein und da ist die verwertbarkeit auf 10 jahre begrenzt..... wird wohl so sein, das es irgendeine polizeiliche mitteilung ist! ob diese noch verwertbar ist, ist halt nun die frage! ich denke mal nicht, aber vielleicht kennt ja jemand die genaue rechtliche lage?
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.03.2009, 15:19
Beitrag #10





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Nimm doch mal Akteneinsicht in Deine Führerscheinakte.

Dadurch kannst Du heraus bekommen warum und weshalb bzw. woher die Infos stammen die laut FEB eine MPU-Auflage rechtfertigen würden.

Die Akteneinsicht ist kostenlos und kann nur auf der FEB im Beisein eines FEB-Mitarbeites durchgeführt werden. Selbstverständlich best auch über einen Anwalt Akteneinsicht erlangt werden.

LG
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Uwe W
Beitrag 19.03.2009, 15:20
Beitrag #11


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Sachen, die in Flensburg gespeichert sind, sind so lange verwertbar, bis sie dort nach § 29 StVG getilgt werden.

Bei anderen Sachen kommt es darauf an, ob es noch "anlassbezogen und verhältnismäßig" wäre, diese zu verwerten.
Das betrifft zum Beispiel das Geständnis, Drogen konsumiert zu haben: umso weniger man konsumiert hat und je länger der Vorfall zurückliegt, umso weniger kann man daraus aktuelle Eignungszweifel konstruieren, die eine MPU rechtfertigen.

Um konkretere Aussagen machen zu können, sollte man jetzt erst einmal den Auszug aus Flensburg abwarten sowie den genauen Wortlaut des Betäubungsmitteleintrags kennen, sofern sich die Behörde überhaupt darauf berufen will.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 15:30
Beitrag #12


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Hallo Karlarsch,

die Sachbearbeiterin hat sich ja anscheinend nicht festgelegt, dass 100%ig eine MPU notwendig ist, oder?
Ich sehe es aus deiner bisherigen Schilderung so:
Im PC ist erst mal nur vermerkt, dass du 1997 veruteilt wurdest wegen eines BTM-Deliktes, mehr vorerst nicht.

Eine MPU wird fällig, wenn der Behörde bekannt wird, dass du auch Konsument von harten Drogen warst, der Kontakt allein reicht als Anordnungsgrund nicht aus.
Wenn du jetzt einen Neuerteilungsantrag stellst, wird sie sich vermutlich erst mal das alte Urteil besorgen, um nachzusehen, was dort drin gespeichert ist. Wenn dort (oder woanders) vermerkt ist, dass du auch konsumiert hast, dann dürfte eine MPU anstehen.

Gruß,
jfk.


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clicker
Beitrag 19.03.2009, 15:37
Beitrag #13


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Ob Konsument, oder nicht. Die Frage ist hier doch, wie lange so ein Eintrag aus der FS-Akte verwertet werden darf.
Es kann ja nicht sein, dass einem der Konsum (auch von harten Drogen) ein leben lang vorgehalten wird. think.gif
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Timo W.
Beitrag 20.03.2009, 06:33
Beitrag #14


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Das sehe ich auch so.Wenn die Verjährungs 10 Jahre ist und der Eintrag von 1997 ist hätten die Daten schön lange gelöscht werden müssen.Von daher hat Clicker recht.Ich denke es kommt hier recht genau auf den Wortlaut an,was in der Verurteilung drin stand.Besitz und Konsum wird anders bewertet,insbesondereb Agressionshandlungen gefolgt sind.Wenn nciht sehe ich heir keinen Grund,das diese Daten noch verwertet werden dürfen.

Gruss timo W.


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"You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt."

...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door"
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karlarsch123
Beitrag 28.03.2009, 10:27
Beitrag #15


Neuling


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hallöchen,
hab jetzt die auskunft aus dem vzr bekommen und es gibt keine einträge. somit dürfte ich sauber sein, ausser hier in dortmund?, da geistert halt dieser dubiose btm eintrag von 1997 in den akten rum. meine führerscheinakte liegt ja noch in soest, die wird auch sauber sein.
also, was soll das mit 1997 sein, eine interne polizeiliche mitteilung von der polizei do ans strassenverkehrsamt do? dürfte sich die führerscheinstelle heute noch interne daten von der polizei dortmund besorgen und diese auch verwerten???? hatte ja noch nach 1997 verurteilungen wegen verstösse gegen das btmg.
vielleicht sollte ich mal schauen ob ich mich mal kurzfristig in einen anderen landkreis ummelde und da den antrag stelle? könnt echt kotzen, dortmund fuckt echt!
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