... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> lastwagen parken im wohngebiet erlaubt?, nutzungsrecht von parkplätzen
Gast_toyotaman_*
Beitrag 10.05.2004, 12:11
Beitrag #1





Guests






    
 
hallo, habe folgende frage:
ich wohne in einer kleinstadt in niedersachen.
kurze beschreibung:
wohnsiedlung mit zone 30, sackgasse mit wendehammer, seitlich am bürgersteig durchgängiger parkstreifen ca 50m gepflastert. keine verkehrszeichen für anwohnernummern oder gebote, verbote.

darf auf diesem parkstreifen im wohnbebiet ein gewerblicher bau-pritschenlastwagen bis 7,5t ca 7m länge von anwohnern oder sonstigen leuten dort abgestelt werden?

es sieht häßlich aus und er stört mich im gesamtbild. derjeneige der den laster dort parkt ist bei einer baufirma angestellt, der der laster gehört. er nutzt den wagen nicht privat. es ist wohl eher für die zeitersparnis am nächsten werktag, den laster nicht bei der firma im 25km entfernten ort abholen zu müssen.
der laster steht auch am wochenende und an feiertagen in der wohnsiedlung.
sind wir ein gewerbegebiet, oder was???
der lastwagennutzer wohnt in einer seitlichen nebenstrasse ohne große parkmöglichkeiten.

besteht eine möglichkeit den wagen dort rechtlich wegzubekommen?

oder muß ich mir drei autos anschaffen, um die parkfläche an meinem grundstück dichtzuparken, damit er keinen platz findet??

gruß an allle,
toyotaman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 10.05.2004, 12:23
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Ein Parkverbot für LKW in reinen oder allgemeinen Wohngebieten gibt es erst bei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.

Zitat
es sieht häßlich aus und er stört mich im gesamtbild


Damit wirst du wohl leben müssen..... blink.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nucki
Beitrag 10.05.2004, 13:50
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2807
Beigetreten: 05.04.2004
Wohnort: Saarland
Mitglieds-Nr.: 2650



Wenn Du schon so kleinlich bist. Sprich doch einfach mal mit dem Fahrer und bitte ihn am Wochenende sein Arbeitsgerät weiter weg zu parken. Mit nem vernünftigen Gespräch sollte dieses Problemchen zu lösen sein!

MfG, U


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 10.05.2004, 14:14
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Entschuldigt bitte, wenn ich hier mal meine persönliche Ansicht loswerden muss, aber ich bin selbst mal solche Kleinlaster gefahren und war froh, wenn ich einen Parkplatz bekommen habe.

Und nur weil er die Optik stört ist imho keine Grundlage für eine rechtliche Handhabe.

Ein Gespräch mit dem betroffenen Fahrer sollte schon eine Einigung möglich machen, vorausgesetzt, beide Seiten wollen das auch........


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 10.05.2004, 17:37
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Solange nur die Optik gestört ist und die Ästhetik leidet, wirst Du niemanden finden, der sich Deines Problems annimmt. Anders wäre die Sache zu beurteilen, wenn es um die Sicherheit ginge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 10.05.2004, 17:49
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (toyotaman @ 10.05.2004, 13:11)
es sieht häßlich aus und er stört mich im gesamtbild.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf attraktive LKW und schöne Aussicht.

Zitat
besteht eine möglichkeit den wagen dort rechtlich wegzubekommen?


Nein

Zitat
oder muß ich mir drei autos anschaffen, um die parkfläche an meinem grundstück dichtzuparken, damit er keinen platz findet??

Wenn du das schöner anzusehen findest und dgl. Spielereien bezahlen willst, kannst du das gerne machen. no.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
LKW-Stefan
Beitrag 11.05.2004, 07:54
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1101
Beigetreten: 18.11.2003
Wohnort: kleines Dorf in Oberfranken
Mitglieds-Nr.: 626



Zitat (toyotaman @ 10.05.2004, 13:11)
es sieht häßlich aus und er stört mich im gesamtbild.

auwei auwei - armes Deutschland - er stört im Gesamtbild ... ranting.gif ranting.gif

Gegenfrage:
wenn mich z.B. dein Gartenzaun "im Gesamtbild stören würde" würdest du ihn
dann abbauen? think.gif


--------------------
Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 11.05.2004, 14:12
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



Zitat
es sieht häßlich aus und er stört mich im gesamtbild.

Schon teilweise echt witzig (oder traurig), welche Ideen manche Leute entwickeln... blink.gif

Obwohl - wenn ichs mir recht überlege, sollte es schon ein Gesetz geben, welches meinen Nachbarn verpflichtet, diesen Schandfleck vor unserem Haus zu entfernen.... laugh2.gif laugh2.gif

Das ist eine wahre ästhetische Katastrophe....


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nucki
Beitrag 11.05.2004, 14:32
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2807
Beigetreten: 05.04.2004
Wohnort: Saarland
Mitglieds-Nr.: 2650



Zitat (LKW-Stefan @ 11.05.2004, 08:54)
auwei auwei - armes Deutschland - er stört im Gesamtbild ...  ranting.gif  ranting.gif
Gegenfrage:
wenn mich z.B. dein Gartenzaun "im Gesamtbild stören würde" würdest du ihn
dann abbauen?  think.gif

Sei doch froh. Hier hat noch jemand Zeit für sich über die wichtigen Dinge des Lebens aufzuregen! Das ist doch toll. Wenn ich nur solche Probleme hätte.... whistling.gif

Kein Witz: Notruf, 110, bei der Polizei: "Mein Nachbar hat Farbtöpfe bis unters Dach in seinem Gartenhaus." Na und, fragte der Polizist, laufen die aus oder besteht sonst irgend ne Gefahr, oder gehören die ihnen? "Nein, aber des gehört sich doch nicht. Das seh ich von meinem Balkon aus [in anderer Leute Gartenhaus]. Das stört mich..."

Ich denke aber, man sollte toyotaman hier nicht angreifen für seine Einstellung. Er hat höflich in einem Forum gefragt, wie es denn von der rechtlichen Seite her aussieht.

Frage von mir: Weg des Gesprächs gesucht mit dem LKW-Fahrer und was geholfen?

MfG, U wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 11.05.2004, 16:12
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (LKW-Stefan @ 11.05.2004, 08:54)
Gegenfrage:
wenn mich z.B. dein Gartenzaun "im Gesamtbild stören würde" würdest du ihn
dann abbauen? think.gif

Wenn es nach dem Gesamtbild und meinem ästhetischen Empfinden gehen würde müßte man in manchen Gegenden ganze Stadtviertel abtragen... think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Franticek
Beitrag 11.05.2004, 17:17
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 3792
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main)
Mitglieds-Nr.: 40



[IRONIE]
Ich wuerde sogar noch weiter gehen. Die Leute muessten sich einer Art Gesichtskontrolle unterziehen, - wer mir nicht zusagt, duerfte gar nicht mehr in mein Wohngebiet kommen. Haesslichen Frauen wird der Zugang zu meiner Strasse untersagt. .......
[/IRONIE]


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 11.05.2004, 18:36
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (Franticek @ 11.05.2004, 18:17)
Haesslichen Frauen wird der Zugang zu meiner Strasse untersagt. .......

Dann solltest du den Zugang auch häßlichen Männern verwehren, denn diese wiederum könnten hübsche Frauen vom Besuch abhalten... huh.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 12.05.2004, 08:08
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Und wer legt nun fest, was hübsch und hässlich ist? Wat dem een sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall. tongue.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 12.05.2004, 08:47
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Für solche Fälle sollte man einen strengen Zeitplan festlegen, wer wann die Straße benutzen darf, z.B. Whopperessende Männer in Schlappen und kleinen Hunden nur nachts um 3 in Tarnung....


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Franticek
Beitrag 12.05.2004, 10:47
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 3792
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main)
Mitglieds-Nr.: 40



Was schoen ist oder haesslich ..... das ist doch einfach.

ICH bin das Mass aller Dinge. Wer schoener ist als ich, der ist geschminkt!


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Commodore25E
Beitrag 12.05.2004, 11:27
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 8784
Beigetreten: 20.02.2004
Wohnort: Im tiefsten Taunus
Mitglieds-Nr.: 1918



Also Franticek, das Maß aller Dinge bin ja wohl ICH
Wenn ich mir Deinen Avantar so ansehe fürchte ich, dass irgendwann mal die Spachtelmasse abbröckelt (*duckundganzschnellweg*) rofl1.gif laugh2.gif wavey.gif


--------------------
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
Go to the top of the page
 
+Quote Post
aaaaallex
Beitrag 13.05.2004, 00:33
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2179
Beigetreten: 15.03.2004
Wohnort: Leipzig
Mitglieds-Nr.: 2300



Um nochmal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen. Es gibt tatsächlich ein Urteil (u zwar aus Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, das ich leider nicht im O-Ton u mit Quelle hier hab), welches einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO begründete. Der Fall war zusammengefasst folgender:

Ein LKW parkte direkt vor einem Wohnhaus, so dass die darin befindlichen Bewohner nicht mehr aus dem Fenster sehen konnten bzw nur die LKW-Plane zu Gesicht bekamen. Das Gericht urteilte, dass hier eine vermeidbare Belästigung nach § 1 Abs. 2 StVO vorliegt, da durch die Nichtinanspruchnahme der Aussicht durchaus ein körperliches Unbehagen hervorgerufen wurde.

Allerdings wird dies nicht nach der (Über-)Empfindlichkeit eines Einzelnen beurteilt. Ich denke, im vorliegenden Fall kann ich mich meinen Vorpostern nur anschließen.

Wer das Urteil im Netz findet, kann es ja mal einstellen. wavey.gif


--------------------
Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mucha
Beitrag 13.05.2004, 07:06
Beitrag #18


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 137
Beigetreten: 15.04.2004
Wohnort: Bayern
Mitglieds-Nr.: 2806



@Andreas
Ein Parkverbot für LKW in reinen oder allgemeinen Wohngebieten gibt es erst bei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.



Wo finde ich denn das?
Ich habe nämlich leider genau dieses Problem mit einem Autotransporter. Der steht auf der anderen Straßenseite gegenüber meinem Wohnwagen. Der WoWa steht auf einem gekennzeichneten Parkplatz = weiße Kennzeichnung und der Autoabschlepp-Transporter steht auf öffentlichen Grund.

Anwohner habe sich bei "mir" beschwert, daß es schon verdammt eng ist, wenn unser WoWa dort parkt. Hä? unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 13.05.2004, 07:08
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



§ 12 Abs. 3 a StVO

Für Wohnwagen ist im übrigen Abs. 3 b interessant.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mucha
Beitrag 13.05.2004, 07:16
Beitrag #20


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 137
Beigetreten: 15.04.2004
Wohnort: Bayern
Mitglieds-Nr.: 2806



§ 12 3b StVO?

Gilt aber nicht für mich, denn unsere WoWa steht auf "unserem Grundstück" und ist mit einer "weißen Markierung" gekennzeichnet!

Aber herzlichen Dank wavey.gif für die schnelle Verlinkung mit § 12 StVO.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Winni-gast_*
Beitrag 17.05.2004, 11:33
Beitrag #21





Guests






Hallo zusammen ,

zum Parken von LKW in Wohngebieten besteht keine Gewichtsbeschränkung.
Es geht eher darum, ob das Wohngebiet als "reines Wohngebiet" oder als "Mischgebiet" im Baunutzungsplan der zuständigen Stadt, Ortsverwaltung geführt wird.

Ein "reines Wohngebiet" ist wie z.B. eine Kuranlage. Hier dürfen überhaupt keine Lkw, egal wie schwer geparkt werden. Außnahme sei die Anlieferung oder eine Sondergenehmigunmg für das Abstellen eines bestimmten LKW eines Anwohners.

Ein "Mischgebiet" setzt sich aus Gewerbetreibenden und Wohnblocks, Häusern etc zusammen. Gibt es keine Regelungen durch Verkehrszeichen, Nutzlast, Parkausweise, Anwohnernummern, gekennzeichente Abstellflächen etc..,
dürfen hier Lkw ohne Gewichtsbeschränkung abgestellt werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass der LKW in der Nachtruhe von 22:00-6:00 dann nicht bewegt werden darf wegen evtueller Lärmbelästigung.

Gruß Winni
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 17.05.2004, 11:46
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat
zum Parken von LKW in Wohngebieten besteht keine Gewichtsbeschränkung.


Zitat
Ein "reines Wohngebiet" ist wie z.B. eine Kuranlage. Hier dürfen überhaupt keine Lkw, egal wie schwer geparkt werden


So so....da sagt aber § 12 Abs. 3 a StVO etwas anderes:

"Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3. in Kurgebieten und

4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig."

Zitat
Es sei darauf hingewiesen, dass der LKW in der Nachtruhe von 22:00-6:00 dann nicht bewegt werden darf wegen evtueller Lärmbelästigung.


und wo steht dieses Verbot?? think.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Jack69_*
Beitrag 17.05.2004, 11:52
Beitrag #23





Guests






Zitat
Ein "reines Wohngebiet" ist wie z.B. eine Kuranlage.

Besondere Erholungsgebiete werden allerdings in der Regel als "Sondergebiet", "Gemeindebedarfsfläche" oder als sogenanntes "Schutzgrün" mit "Erholungsschwerpunkt" ausgewiesen.

Wohngebiete sind hingegen die ganz normalen Wohnviertel wo durchaus einzelne Geschäfte vorhanden sein können.

Die BauNVO sieht sieben verschieden Gebietsarten für die wohnende Bevölkerung vor. Wie soll man die als aussenstehender Erkennen können?
Ich behaupte mal, dass ist unmöglich, man kann dem Paragraphen daher kaum gercht werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Jack69_*
Beitrag 17.05.2004, 11:58
Beitrag #24





Guests






Zitat (Andreas @ 17.05.2004, 12:46)
Zitat
Es sei darauf hingewiesen, dass der LKW in der Nachtruhe von 22:00-6:00 dann nicht bewegt werden darf wegen evtueller Lärmbelästigung.


und wo steht dieses Verbot?? think.gif

Das ist in den jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetzen (LImschG) festgesetzt worden.
Während der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dazu gehört auch das Fahren mit LKWs.

Meines Wissens ist die Uhrzeit in allen Bundesländern gleich.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
LKW-Stefan
Beitrag 17.05.2004, 16:13
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1101
Beigetreten: 18.11.2003
Wohnort: kleines Dorf in Oberfranken
Mitglieds-Nr.: 626



îch wusste gar nicht dass wir in Deutschland ein Nachtfahrverbot für LKWs haben
think.gif think.gif


--------------------
Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 17.05.2004, 19:17
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Jack69 @ 17.05.2004, 12:58)
Das ist in den jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetzen (LImschG) festgesetzt worden.
Während der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dazu gehört auch das Fahren mit LKWs.

Dann hätten wir, wie bereits LKW-Stefan bemerkt hat, in Deutschland ein flächendeckendes LKW-Nachtfahrverbot, dem ist aber nicht so.

Im übrigen zitiere ich einmal auszugsweise das Bayerische Immissionsschutzgesetz :

Art 12 Abs. 1

Es ist verboten,
1. lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen,
2. motorisierte Schneefahrzeuge, insbesondere Motorschlitten, zu betreiben,
3. Verbrennungsmotoren von Krafträdern oder Verbrennungshilfsmotoren von Fahrrädern in unmittelbarer Nähe fremder Wohnungen sowie in der freien Natur ohne Notwendigkeit anzulassen und laufen zu lassen

Anmerkung: Von einer Uhrzeit steht da nichts. Der Art. 12 ist auch der einzige Artikel der sich annähernd mit dem Straßenverkehr beschäftigt. Ich denke, in den Immissionsschutzgesetzen der anderen Bundesländern dürfte es auch keine anderen grundlegenden Vorschriften zum Thema LKW-Verkehr in der Nacht geben.

Art. 15 Ausnahmen

Die Vorschriften des Zweiten Teils gelten nicht für den Luft-, Straßen- und Schienenverkehr und den Verkehr mit Wasserfahrzeugen, soweit hierfür besondere Vorschriften bestehen.

Anmerkung: Hier haben wir auch schon die Ausnahme, nämlich die StVO. Dies entspricht im übrigen auch dem Rechtsgrundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht"


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Jack69_*
Beitrag 17.05.2004, 20:00
Beitrag #27





Guests






Die Regelungen sind immer landesspezifisch. Bei uns in NRW ist es im Landes-Immissionsschutzgesetz festgelegt, andere Länder haben dazu noch extra Lärmverordnungen.
Die Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ist eigentlich immer lärmmässig besonders geschützt, kann mir nicht vorstellen, dass es in Bayern anders wäre. Wenn es also nicht im bayerischen Immissionsschutzgesetz drin steht, dann mit Sicherheit in einer anderen Verordnung.

Bei uns in der Wohnsiedlung sind wir bzw die Stadtverwaltung aufgrund dieser Regelung erfolgreich gegen LKW-Verkehr vorgegangen. Es handelte sich hierbei um einen LKW, der regelmässig um ca 5:30 Uhr Pferdemist beim nahegelegenen Bauernhof abgeholt hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 18.05.2004, 07:04
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Es ist möglich, dass nach immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen einzelnen Gewerbebetrieben untersagt werden kann, während der Nachtzeit LKW-Anlieferungen zu erhalten, dies bedeutet aber noch lange kein generelles LKW-Nachtfahrverbot (auch nicht in eurem Wohngebiet). Ihr werdet es nie verhindern oder verbieten können, dass ein einzelner LKW in der Nacht durch euer Wohngebiet fährt (aus welchen Gründen auch immer). Es sein denn, das Verbot wurde durch entsprechend aufgestellte Verkehrszeichen ausgesprochen.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
aaaaallex
Beitrag 19.05.2004, 02:39
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2179
Beigetreten: 15.03.2004
Wohnort: Leipzig
Mitglieds-Nr.: 2300



Andreas hat vollkommen recht. Es ist schier absurd zu behaupten, LKW dürften nachts nicht durch Wohngebiete fahren.

Einzige mögliche Verbotsgründe finden sich in den entsprecheden Verkehrszeichen, die die untere Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der Bevölkerunng in einzelnen Straßen aufstellen könnte oder im § 30 Abs. 1 StVO. Hiernach kann allerdings nur unnötiges Hin- und Herfahren geahndet werden. Ansonsten sagt das Immissionsschutzgesetz in NRW nichts anderes aus als das von Andreas zitierte in Bayern. wavey.gif


--------------------
Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.03.2024 - 04:22