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> Urteile zu Polizeibegleitung bei Schwertransporten
Johnny3Beer
Beitrag 27.02.2009, 13:36
Beitrag #1


Neuling


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Hallo !

Als Neuer hier im Forum habe ich die Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich suche Fundstellen zu Urteilen im Zusammenhang mit der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizei. Hier vor allem, aber nicht nur, bezüglich der Überprüfung der Genehmigungen / Maße etc. und anschließenden Problemen (Unfälle).

Wäre schön, wenn jemand weiß, wo sowas zu finden ist !

Danke !

Gruß, Johnny
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Achim
Beitrag 27.02.2009, 13:42
Beitrag #2


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Hallo Jonny,
vielleicht ist es besser, hier ein genaues Fallbeispiel für Deine Frage zu bringen. Denn die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen und Bedingungen für die Transportbegleitung ist eigentlich Bestandteil der AO. Da kommt die Polizei nicht drumrum und wird bei Verstößen auch (oder auch nicht) tätig.


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JTH
Beitrag 27.02.2009, 16:59
Beitrag #3


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Ja, Was ist genau Diene Frage?


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Feuerstein
Beitrag 27.02.2009, 18:10
Beitrag #4


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Hallo Johnny,

ich kenne Urteile, die bestimmt nicht aus der Ecke kommen, in die deine Frage zielt:

Verurteilungen von Polizeibeamten, weil sie ungenügend oder oberflächlich kontrolliert oder begleitet haben. Das Ganze geht so in die Richtung Garantenstellung und gesetzliche Pflicht zur Schadensvermeidung.

Viel zu dem Thema findest du hier:
http://www.amazon.de/Gro%C3%9Fraum-Schwert...s/dp/3938255315


MfG
Feuerstein
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Johnny3Beer
Beitrag 27.02.2009, 18:14
Beitrag #5


Neuling


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Hiho !

Entschuldigung ! Ich dachte, meine Anfrage sei klar formuliert - nach den Rückfragen habe ich gemerkt, dass dies wohl zu optimistisch war - hatte mehr im Kopf, als ich gepostet habe !

Also : ich bin Polizeibeamter und mache demnächst eine kleine Fortbildungsveranstaltung für die WSD-Kollegen hinsichtlich der Abfahrt- und/oder Übergabekontrolle von Großraum- und Schwertransporten. Die Altersstruktur der Landdienststelle ist relativ hoch. Da kommen halt immer mal wieder so Sprüche wie "das haben wir immer schon so gemacht und es ist nie etwas passiert !" - halt so wie die Fahrer immer behaupten "Die Ladung ist so schwer, die rutscht nicht !" Nun habe ich - zur Verdeutlichung, was auf den Beamten zukommen kann - zwei Urteile gefunden, welche Folgen (der Polizei) drohen, wenn Fehler bei der Kontrolle oder Begleitung eines Transportes gemacht werden und es während des begleiteten Transportes zum VU kommt.

Einmal ein Urteil von 1983 Bay-Verw-Gericht Ansbach und einmal ein BGH-Urteil von 1961 (!!!).

Ich hoffe, dass irgendjemand noch ein oder mehrere Urteil(e) neueren Datums in petto hat ???

Jetzt alles klar ???

Gruß, Johnny

Hi Feuerstein !

Habe Deine Antwort erst nach dem Posten gelesen ! Das ist genau, was ich suche !!!

Gruß, Johnny
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highwaycop
Beitrag 27.02.2009, 18:14
Beitrag #6


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Für Brandenburg hilft dir das hier vielleicht ein wenig weiter:

Begleitung von SLT´s (Brandenburg)


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Feuerstein
Beitrag 27.02.2009, 18:20
Beitrag #7


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... das klappt ja wie geschmiert.

Lutz Schulz (der Autor des o.g. Buchs) ist Polizeibeamter in Niedersachsen. Seine Meinung kann als durchaus maßgeblich auf dem Gebiet der GST betrachet werden (auch wenn das eine oder andere streitbar ist).

Nimm bitte mit ihm Kontakt auf - er kann dir mit umfangreichem Material auf dienstlichem Wege weiterhelfen.

Die dienstliche Mailadresse ist selbsterklärend dry.gif

Gruß Feuerstein
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Johnny3Beer
Beitrag 27.02.2009, 18:34
Beitrag #8


Neuling


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Hi !

@ Highwaycop : Danke ! Ist leider nicht das, was ich suche ! Begleitung bei uns in RLP wird vom Straßenverkehrsamt vorgeschrieben - bei uns im Kreis möglichst alles, weil dann die Kohle stimmt ???? Das führt dann dazu, das wir 10 km bis Hessen begleiten und da sagt der Fahrer dann "Tschüss !" und fährt alleine weiter !

@ Feuerstein : Danke ! Ich hoffe, der Aufbau der dienstl. Email ist der gleiche, als wie bei uns in RLP ???

Gruß, Johnny
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Feuerstein
Beitrag 27.02.2009, 18:40
Beitrag #9


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Ich würde dir gerne eine Mail schicken. PN ist bei dir nicht freigeschaltet...

Feuerstein
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papemark
Beitrag 27.02.2009, 19:16
Beitrag #10


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Hallole Johnny,

wo ist denn dein Dienstort? vielleicht kann ich dir sogar mit einem Ansprechpartner dienen. Gerne auch per PN.

Grüße

papemark
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Johnny3Beer
Beitrag 27.02.2009, 19:32
Beitrag #11


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Hi !

Anscheinend ist das nicht so einfach ??!?!?!
Ich kann an Euch auch keine Nachricht schicken !?

WIe schalte ich denn die PN hier frei ? Ich habe in meinem Profil mal ein bisschen was geändert, aber ob das hilft ?

Gruß, Johnny
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Feuerstein
Beitrag 27.02.2009, 19:36
Beitrag #12


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Geht immer noch nicht.

Kann einer von den alten Hasen hier helfen?

Feuerstein
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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.02.2009, 19:37
Beitrag #13


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Zitat (Johnny3Beer @ 27.02.2009, 19:32) *
WIe schalte ich denn die PN hier frei ?

Das geht automatisch, wenn Du eine bestimmte Anzahl von Beiträgen gepostet hast - bin aber nicht sicher, ob 5, 7 oder noch mehr... unsure.gif

Aber Achtung: Beiträge im "Talk Talk Talk" zählen nicht... no.gif

lg
c.s.
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Andreas
Beitrag 27.02.2009, 19:43
Beitrag #14


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.02.2009, 19:37) *
bin aber nicht sicher, ob 5, 7 oder noch mehr... unsure.gif


Es sind 5 Beiträge. wavey.gif


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Feuerstein
Beitrag 27.02.2009, 19:50
Beitrag #15


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Hallo Johnny,

schick mir ne Mail an xxxxx

Gruß Feuerstein

Mailadresse gelöscht, siehe Netiquette.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 27.02.2009, 19:51
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Andreas
Beitrag 27.02.2009, 19:50
Beitrag #16


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Zitat (highwaycop @ 27.02.2009, 18:14) *
Für Brandenburg hilft dir das hier vielleicht ein wenig weiter:


Diese Regelung ist im Prinzip doch schon in der RGST 1992 verankert und sollte eigentlich in jedem Bundesland so angewandt werden.

Zitat (Johnny3Beer @ 27.02.2009, 18:34) *
Begleitung bei uns in RLP wird vom Straßenverkehrsamt vorgeschrieben -


Das ist nicht nur in RLP so, die Festlegung wann und wo die Polizei zu begleiten hat, trifft immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Zitat
bei uns im Kreis möglichst alles, weil dann die Kohle stimmt ???? Das führt dann dazu, das wir 10 km bis Hessen begleiten und da sagt der Fahrer dann "Tschüss !" und fährt alleine weiter !


Das kenne ich eigentlich eher umgekehrt, die Hessen ordnen wie wild und oft nicht nachvollziehbar Polizeibegleitung an und ab der Landesgrenze zu RLP, BW oder BY reicht dann oft ein normales Begleitfahrzeug. Vom Landesbetrieb Verkehr in Koblenz habe ich auf jeden Fall bisher bei der Anhörung noch keine von der RGST 1992 abweichende Polizeibegleitung bekommen.


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Johnny3Beer
Beitrag 27.02.2009, 20:36
Beitrag #17


Neuling


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Hiho !

Vielleicht hilft ja meine ICQ, hab sie mal ins Profil gestellt !

Gruß, Johnny
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Andreas
Beitrag 27.02.2009, 20:43
Beitrag #18


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Jetzt kannst du PN schreiben und empfangen. wink.gif


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650er burgman
Beitrag 28.02.2009, 01:12
Beitrag #19


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Da gibt es auch noch ein Urteil des olg düsseldorf v. 08.12.1988, Az. 18 u 221/88. Da hat eine Streife einfach den vorgeschriebenen Weg ignoriert, wodurch der ST dann an einer Brücke hängen blieb. Kann das Urteil aber im Netz nicht finden...
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Burkhard
Beitrag 28.02.2009, 03:01
Beitrag #20


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Die Begleitung von GST ist Ländersache. Zunächst einmal würde ich daher die einschlägigen Dienstanweisungen studieren und für die Kollegen das Wichtigste zusammentragen und mundgerecht vortragen. Der Dreh- und Angelpunkt ist die Garantenstellung eines Polizeibeamten aus § 13 StGB. Es ist also die Frage zu klären, wann kann es einem Polizeibeamten an den Kragen gehen, wenn er bei der Transportübernahme schlampt? Wenn ich lese "Das haben wir schon immer so gemacht!", schwillt mir immer der Kamm. Du hast das entscheidende Urteil schon benannt, welches ausführlich auf die Verantwortung eines Polizeibeamten eingeht. Mir sind keine weiterführenden Entscheidungen bekannt. Dies kann aber auch daran liegen, dass kaum etwas passiert, zumindest nichts, was gerichtlich geklärt werden müsste. Damit es nicht zu neuen Entscheidungen kommt, sollten sich deine Kollegen bemühen, eine ordnungsgemäße Transportübernahme und Transportbegleitung vorzunehmen.

Ich habe eine kleine Präsentation erstellt, die als Einstieg in die Materie dienen soll. Gerne stelle ich sie dir zur Verfügung. Wenn du noch tiefer in die Materie einsteigen möchtest, gibt es ausreichend Fachliteratur. Bei allem sollte aber mit Augenmaß an die Problemlösungen herangegangen werden. Es gibt nicht nur schwarz und weiß, manchmal ist einfach Fingerspitzengefühl gefragt.


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JTH
Beitrag 28.02.2009, 07:52
Beitrag #21


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Dem kann ich nur beipflichten.

Die Präsentation habe ich von Burkhard auch erhalten. Sie ist sehr hilfreich.

Auf diesem Weg nochmals einen herzlichen Dank an Burkhard


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Wilhelmsburger
Beitrag 02.04.2010, 14:32
Beitrag #22


Neuling
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Hallo an alle hier!
Ich trage auch den blauen Hut cop.gif !

Dienstlich begleite ich auch in vielen Nächten GST.

Da ich mich jetzt eingehend mit der Materie GST beschäftige, bin ich natürlich auch über Gerichtsurteile "gestolpert" Bislang konnte ich aber nur das aus Ansbach lesen.
Mir wurde mitgeteilt, das es kjetzt ein neueres Urteil gegen police.gif nach GST-Begelitung geben soll. Aber ich kann es nirgend finden....
Kann da vielleicht jemand nähers dazu mitteilen.

Kann man die Präsentation von Burkhard einsehen???

Frohe Ostern und vielen Dank im voraus

Wilhelmsburger
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Ichtyos
Beitrag 02.04.2010, 16:07
Beitrag #23


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Hallo @Wilhelmsburger,

erst mal "Willkommen" im Verkehrsportal. wavey.gif

Am besten nimmst Du mit @Burkhard direkt Kontakt auf. Seine Signatur ist ein Link! rolleyes.gif


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Wilhelmsburger
Beitrag 03.04.2010, 09:13
Beitrag #24


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Hallo an alle,
@ichtyos vielen Dank für die Begrüßung und den Verweis an Burkhard! Sobals mein Account die magische fünf erreicht hat, werde ich ihn kontakten!

Aber hat sonst noch niemand von diesem Urteil gegen die Polizeibeamten nach GST-Begleitung gehört?? So wie ich hörte sollen sie zu recht hohen Strafen verurteilt worden sein...

Frohe Ostern

Wilhelmsburger
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blackdodge
Beitrag 03.04.2010, 10:06
Beitrag #25


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Das ist die Signatur von Burkhard (umgewandelt als Link) Die Signatur steht ganz unten :-)


http://www.mängel-an-nutzfahrzeugen.de/


Ansonsten kann ich mich erinnern, mal so ein älteres Urteil gelesen zu haben. Da ist glaube ich einer wg. mangelhafter Beleuchtung des SLT an diesem tödlich verunfallt.
Aber wo und von wo verurteilt ?


weiß ich nicht mehr.


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Wilhelmsburger
Beitrag 05.04.2010, 11:49
Beitrag #26


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Hallo, Danke für den Link...ich werde mich dann an Burckhard direkt wenden...wegen der Präsentation!!

Sollte aber noch jemand eine Fundstelle der urteile kennen bzw. finden, wäre ich über eine Anzwort erfreut

Danke W`burger
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blackdodge
Beitrag 05.04.2010, 20:34
Beitrag #27


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schau Dir dies an (am Anfang 3 Urteile ) http://www.vdpolizei.de/Portals/0/abbildungen/100700.pdf


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Wilhelmsburger
Beitrag 07.04.2010, 13:14
Beitrag #28


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Hallo,

Danke blackdodge!!

Das Buch habe ich bereits in meinem Bestand!

Zur Argumentation an meiner Dienststelle bräuchte ich die genauen Texte der Urteile think.gif

Es soll vor gar nicht langer Zeit erneut ein Urteil gegen Pol-Bea gegeben haben nach GST-Begleitung. Ich hörte davon kann aber nicht mehr sagen wann, wo wie..... unsure.gif

bei Tante Kugl habe ich auch nichts gefunden...aber ich suche weiter!

Wilhelmsburger cop.gif
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blackdodge
Beitrag 07.04.2010, 16:07
Beitrag #29


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du kriegst PN wavey.gif


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Schwerlastschulle
Beitrag 18.04.2010, 11:36
Beitrag #30


Neuling


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Moin,

eine Entscheidung hat noch das LG Lübeck am 14.06.93 Az. 10033/93 gefällt. Das Land wurde verurteilt Schadenersatz zu leisten, weil die begleitende Polizei von der vorgeschriebenen Fahrtstrecke abgewichen ist. In der Folge ist eine Yacht an einer Brücke schwer beschädigt worden.

Grüße vom Schwerlastschulle
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Wilhelmsburger
Beitrag 19.04.2010, 06:09
Beitrag #31


Neuling
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Hallo an alle,
ich bin immer noch auf der Suche nach den Urteilen. Es soll jetzt vor nicht allzu langer Zeite ein erhebliches Urteil in Baden-Württemberg gegeben haben.....aber genaueres dazu weiß ich nicht! Aber ich bleibe am Ball!!
Ich werde noch ein Mal versuchen, das von Schwerlastschulle angeführte Urteil zu finden. Vielen Dank Schwerlastschulle
Gruß
Wilhelmsburger
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Wilhelmsburger
Beitrag 22.05.2010, 15:16
Beitrag #32


Neuling
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Hallo und ich wünsche "Frohe Pfingsten",

ich bin zwar noch nicht weiter, aber dass Urteil gegen zwei Polizeibeamte soll angebl. in Niedersachsen gesprochen worden sein (einer soll gar aus dem Dienst entfernt worden sein think.gif ).
Ich hatte auch schon mal eine Mail an die vermutliche dienstliche Mailadresse von Lutz Sch. aus Niedersachsen geschrieben....
Hat jemand vielleicht noch eine aktuelle Mailadresse von Lutz???

Gruß Wilhelmsburger
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Schwerlastschulle
Beitrag 22.05.2010, 18:17
Beitrag #33


Neuling


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Moin Wilhelmsburger,

der den du suchst hat sich auch schon am Thema beteiligt...

Schwerlastschulle ist... L. S. ;-) aus Niedersachsen!

Mir ist allerdings ein solcher Sachverhalt nicht bekannt!

Große und schwere Grüße

vom Schwerlastschulle
alias L. S.


Zitat (Wilhelmsburger @ 22.05.2010, 16:16) *
Hallo und ich wünsche "Frohe Pfingsten",

ich bin zwar noch nicht weiter, aber dass Urteil gegen zwei Polizeibeamte soll angebl. in Niedersachsen gesprochen worden sein (einer soll gar aus dem Dienst entfernt worden sein think.gif ).
Ich hatte auch schon mal eine Mail an die vermutliche dienstliche Mailadresse von Lutz Sch. aus Niedersachsen geschrieben....
Hat jemand vielleicht noch eine aktuelle Mailadresse von Lutz???

Gruß Wilhelmsburger
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.05.2024 - 22:39