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> Unbemerkte Fahrerflucht nach Parkrempler
Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:02
Beitrag #1


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HILFE!!! unsure.gif

Mir ist etwas ganz ähnliches passiert, ohne euch jetzt mit den Details zu langweilen:

Heute habe ich Brief der Staatsanwaltschaft erhalten. Wörtlich heißt es:

"Tatvorwurf: Unerlaubtes Enfternen vom Unfallort ...das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß $170Abs.2 Strafprozessordnung, soweit eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht kommt, eingestellt.

Soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, habe ich das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben."

1. Wieso fahrlässige Körperverletzung?! Hallo? Es handelte sich, wenn überhaupt, um einen exakt gleichen Verlauf wie bei fugazi! Minimaler Prakschaden, von mir selbst an meinem Auto erst paar Tage später "entdeckt" (da dachte ich noch, ich sei das Opfer) etc. In dem Schreiben der Polizei stand auch nur "Sachschaden".

2. Stichwort Ordnungswidrigkeit:

http://de.cars.yahoo.com/041007/349/48lsu.html

Dort steht: 4 Punkte für "3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei tätiger Reue, falls die Staatsanwaltschaft oder das Gericht das Strafverfahren gänzlich einstellen und nur noch die Ordnungswidrigkeit geahndet wird "

Ist das in meinem Fall gemeint? Ich würde niemals(!!!) Punkte akzeptieren, desweiteren be ich überhaupt lkeine Reue gezeigt, habe nur exakt die Wahrheit geschrieben (nichts gemerkt, Schaden minimal, das ganze gleich an Versicherung inkl. Foto des mini Schadens an meinem Auto (nachdem Versicherung sich bei mir gemeldet hatte wegen Anzeige gegen mich).

Oder ist mit dem letzten Satz in dem Schreiben etwas ähnliches wie bei Fugazi gemeint, d.h. 20 Eur Verwanrgeld und gut ist (von dem zivilrechtlichen Kram mal abgesehen)?

HILFE! 4 Punkte oder 20 Eur, womit muß ich rechnen?

Anwalt hab ich keinen, weil ich das überhaupt nicht einsehe, ich habe wirklich nix gemerkt!

Danke für die Antworten

Gruß
Alex

Der Beitrag wurde von Alexander_ bearbeitet: 19.02.2009, 23:14
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Jens
Beitrag 19.02.2009, 23:13
Beitrag #2


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:02) *
ohne euch jetzt mit den Details zu langweilen:

Vielleicht solltest du das aber machen. Denn anhand dessen, was du bisher geschrieben hast, ist eine Beantwortung deiner Fragen kaum möglich, es sei denn jemand kann


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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:27
Beitrag #3


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:02) *
1. Wieos fahrlässige Körperverletzung?!

Woher sollen wir denn das wissen? think.gif
Zitat
Ist das in meinem Fall gemeint?

Nein, wenn du Punkte bekommst, dann 7.
Zitat
Ich würde niemals(!!!) Punkte akzeptieren

Musst du aber unter Umständen.
Zitat
habe nur exakt die Wahrheit geschrieben (nichts gemerkt, Schaden minimal, das ganze gleich an Versicherung inkl. Foto des mini Schadens an meinem Auto (nachdem Versicherung sich bei mir gemeldet hatte wegen Anzeige gegen mich).

Wenn du dich da mal nicht in etwas verrannt hast...
Aber gut.

Es kann durchaus sein, dass im Zweifelsfall ein Gutachter hinzugezogen wird.
Im Falle einer Verurteilung trägst du dann auch diese Kosten.
Zitat
HILFE! Punkte oder 20 Eur, womit muß ich rechnen?

Vielleicht kommt auch gar nichts mehr.

Beruhige dich und warte einfach ab.


Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:24) *
Das darf einfach alles nicht wahr sein!

Wieso regst du dich denn auf?

Auch wenn du den Unfall nicht bemerkt hast, hast du ja anscheinend ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Die strafrechtlichen Konsequenzen scheinen (zumindest nach dem letzten Schreiben der Staatsanwaltschaft) folgenlos zu bleiben.
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Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:18
Beitrag #4


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Exakt das gleiche wie bei Fugazi, mei:

Ich bekomme Schreiben von Versicherung, blah, ich soll Schaden an parkendem Auto verursacht haben.

Ich: ??? Raus zum Auto, erahne (!)2 Kratzer und eine Delle am rchten Kotflügel. Ich lasse Auto waschen, danach sind Kratzer und die Delle etwas deutlicher. Mache Foto, schicke alles mit Erklärung, daß ich zum fraglichen Zeitpunkt am Ort gewesen sei, aber nichts germerkt habe an Versicherung. Tage später Schreiben der Polizei blah, gäbe eine Zeugin wegen Parkschaden und Unfallflucht, ich: Habe nix zu verbergen schreibe das gleiche wie der Versicherung zurück, inkl. des Fotos. Jetzt kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft.

So, und nu?

Der Beitrag wurde von Alexander_ bearbeitet: 19.02.2009, 23:33
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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:19
Beitrag #5


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:18) *
So, und nu?

Zitat (swift @ 19.02.2009, 23:14) *
Beruhige dich und warte einfach ab.
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Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:20
Beitrag #6


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Tolle Hilfe, allein:

"Nein, wenn du Punkte bekommst, dann 7."

Hast Du den Link überhaupt gelesen?

Zitat (swift @ 19.02.2009, 23:19) *
Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:18) *
So, und nu?

Zitat (swift @ 19.02.2009, 23:14) *
Beruhige dich und warte einfach ab.



Ich will aber nicht warten, darum bin ich ja hier!

Der Beitrag wurde von Alexander_ bearbeitet: 19.02.2009, 23:20
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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:22
Beitrag #7


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:20) *
Hast Du den Link überhaupt gelesen?

Nein, ich habe in Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung geschaut.
Zitat
Ich will aber nicht warten, darum bin ich ja hier!

Nach dem letzten Schreiben von der Staatsanwaltschaft bleibt dir gar nichts anderes übrig, als zu warten.
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Jens
Beitrag 19.02.2009, 23:23
Beitrag #8


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:20) *
Hast Du den Link überhaupt gelesen?

Hast du ihn verstanden? Ich denke nicht, denn dort heißt es zu den 5 Punkten
Zitat
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden

und das von mir rot markierte trifft auf dich nicht zu, wenn deine Schilderung korrekt ist.


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Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:30
Beitrag #9


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Überhaupt nicht: Ich habe weder Reue gezeigt, weil die UNFALLFLUCHT ja immer noch strittig ist, noch habe ich mich innerhalb von 24 Stunden gemeldet, weil ICH JA ÜBERHAUPT NIX GEMERKT habe.

Das darf einfach alles nicht wahr sein!

Und in dem Brief steht selbst, daß es WENN überhaupt nur noch um eine Owi geht, und daher trifft wenn nur Punkt 3 in dem Link zu, alles andere ist Unsinn.

Aberr selbst die 4 Punkte wäre nicht akzeptable, darum geht es hier!

Der Beitrag wurde von Alexander_ bearbeitet: 19.02.2009, 23:32
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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:32
Beitrag #10


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Ich sagte doch, beruhige dich und warte ab.

Mehr können wir dir momentan nicht sagen.



PS:
Danke Jens, Thread-Wirrwar prima gelöst. clapping.gif
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Jens
Beitrag 19.02.2009, 23:36
Beitrag #11


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Zitat (swift @ 19.02.2009, 23:32) *
Danke Jens, Thread-Wirrwar prima gelöst. clapping.gif

crybaby.gif Das nächste Mal mach ich zu, bevor ich nochmal so ein Chaos veranstalte. Sorry


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Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:39
Beitrag #12


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Ja, Jens hat wunderbar für Chaos gesorgt.

Ich hatte deshalb in dem Thread von Fugazi geantwort, weil der komplette Sachverhalt quasi exakt gleich zu meinem war. Er bekam nur gar kein Schreiben der Staw. mehr, sonedern direkt Schreiben mit 20 Eur Verwarngeld.

Ich bekomm dieses Schreiben, wo auch noch etwas von Körperverletzung steht, wovon selbst in dem Schreiben der Polizei nicht die Rede war.

Wie auch immer: Was bedeutet in dem Fall "owi"? Wie gesagt: Unfallflucht liegt nicht vor bzw. wird von mir bestritten. Kann die "zuständige Verwaltungsbehörder" jetzt einfach 4 Punkte verhängen oder bekome ich auch 20 Eur Verwanrgeld?

Zitat (Jens @ 19.02.2009, 23:36) *
Zitat (swift @ 19.02.2009, 23:32) *
Danke Jens, Thread-Wirrwar prima gelöst. clapping.gif

crybaby.gif Das nächste Mal mach ich zu, bevor ich nochmal so ein Chaos veranstalte. Sorry


Das nächste mal machst einfach gar nichts. Aber Entschuldigung akzeptiert! wink.gif
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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:39
Beitrag #13


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Das mit den 4 Punkten in dem Link (unter Punkt 3.) ist absoluter Blödsinn.

Wenn du Punkte bekommst, dann aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Fahrerflucht.
Und dann sind es 7.
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Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:42
Beitrag #14


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D.h. aber: Ich bekomme definitv keine Punkte!

Aber daran glaube ich noch nicht.

Das was unter dem Link steht, dürfte die soch doch wohl kaum ausgedacht haben!
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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:44
Beitrag #15


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:42) *
D.h. aber: Ich bekomme definitv keine Punkte!

Wenn ich das Schreiben der Staatsanwaltschaft richtig interpretiere, richtig.
Zitat
Das was unter dem Link steht, dürfte die soch doch wohl kaum ausgedacht haben!

Ich weiß nicht, ob die sich das ausgedacht haben.

Punkt Nr. 3 stimmt jedenfalls nicht.
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GM_
Beitrag 19.02.2009, 23:45
Beitrag #16


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Hallo Alexander,

wenn man aus so einer Sache mit einer Ordungswidrigkeit ohne Fahrverbot heraus kommen kann, sollte man sich zwei Mal überlegen, dagegen Einspruch einzulegen. Es ist durchaus möglich, dass die Behörden dann nämlich wieder umschwenken und weiter wegen einer Straftat ermitteln, und das ist deutlich ungemütlicher. Meisten bewegt man sich dann je nach Schadenhöhe mehr oder weniger lang zu Fuß oder mit Bus und Bahn.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:47
Beitrag #17


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@swift

Ok Siwft! Danke! Habe das auch nciht nochmal irgendwo lesen können. Vielleicht veraltet?

@gm

Wenn owi bedeutet, nur Verwanrgeld zahlen, dann bin ich dabei, dann trage ich die Kohle bar dahin, von mir aus zu Fuß! wink.gif

$ Punkte würde ich aber NIE akzeptietren, eher wandere ich aus!
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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:49
Beitrag #18


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:47) *
@swift
Ok Siwft! Danke! Habe das auch nciht nochmal irgendwo lesen können. Vielleicht veraltet?

Nein, ich denke, das war schon von Anfang an falsch.
Habe übrigens auf der gleichen Seite auch eine korrekte Version gefunden: klick mich
Zitat
$ Punkte würde ich aber NIE akzeptietren, eher wandere ich aus!

Momentan sieht es so aus, als würdest du keine Punkte bekommen.
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Alexander_
Beitrag 19.02.2009, 23:51
Beitrag #19


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Von Wikipedia:
------------
Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der Täter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war.

Wegen der mit dem subjektiven Tatbestand zumeist verbundenen Beweisschwierigkeiten wird gerade diese Kenntnis vom Vorliegen des Unfalls beziehungsweise der Beteiligung oftmals bestritten werden. In diesem Fall muss die Ermittlungsbehörde versuchen, dem Täter seine Kenntnis nachzuweisen, um dadurch den Beweis über den Vorsatz zu führen:

Beispiel: Ein Verkehrsteilnehmer steigt am Unfallort aus, besieht den (Fremd-)Schaden, fährt aber ohne seinen Pflichten nachzukommen weiter. Dies beobachtet ein Passant und zeigt den Flüchtigen bei der Polizei an.

Der Beweis über den Vorsatz kann gegebenenfalls durch den Nachweis der (taktilen) Bemerkbarkeit geführt. Dabei geht es um die Bemerkbarkeit des Verkehrsunfalls durch einen Unfallbeteiligten.

---------

Ich bin nicht ausgestiegen! Ich habe nix bemerkt. Der Schaden an meinem Auto ist minmalst was ich durch Foto belegt habe!

Also alles gut?! Sorry, bin aus Köln und etwas alkoholisiert wegen Karneval, und etwas emotionalisiert. wink.gif

@Swift:

DANKE!!! Yahoo ist ja Mist. Jetzt bin ich beruhigt! wavey.gif
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swift
Beitrag 19.02.2009, 23:52
Beitrag #20


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Zitat (Alexander_ @ 19.02.2009, 23:50) *
Also alles gut?! Sorry, bin aus Köln und etwas alkoholisiert wegen Karneval, und etwas emotionalisiert. wink.gif

Lies dir die Antworten in diesem Thread noch einmal durch und erhol dich von deinem Rausch. twinkle.gif

Ich verabschiede mich jetzt jedenfalls. wavey.gif
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 00:05
Beitrag #21


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Komm aber wieder smile.gif

Ich schreibe jedenfalls direkt, sobald ich etwas Neues höre.
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GM_
Beitrag 20.02.2009, 01:18
Beitrag #22


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Falls du wegen einer Straftat vor Gericht kommst entscheidet sich die Sache voraussichtlich an einem Gutachten, das aussagt, ob du den Unfall hättest bemerken müssen.

Im Übrigen mach dir keinen solchen Kopf wegen ein paar Owi-Punkten, in 2 Jahren sind die wieder weg.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 01:28
Beitrag #23


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Jaaaa, aber was in Gottes Namen hat die Staw da eingestellt? Wieso steht da was von "in Betracht Körperverletzung" wenn es nur um einen Parkschaden geht?

Ist das nur ein Verschreiberl?

Und aus dem Schreiben schließe ich, daß jetzt nur noch wenn überhaupt eine Owi in Betracht kommt. Und kann ich dafür jetzt Punkte bekommen, ja oder nein?

Das Dumme ist, daß ich aufgrund eines neuen Autos in letzter Zeit doch etwas häufiger geblitzt worden bin. Noch habe ich null Punkte, aber die zusätzlichen Punkte, wieviel auch immer, könnten dann schon weh tun. Ausserdem sind die Punkte ja nur nach 2 Jahren weg, wenn in der Zeit nichts neues dazu gekommen ist... und das bezweifel ich im Moment... wink.gif
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astaubach
Beitrag 20.02.2009, 06:17
Beitrag #24


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Du scheinst die Sache anders wahrzunehmen als die Mehrheit der Betroffenen.
Die meisten halten die Füße still, weil sie froh sind, so glimpflich aus der Sache rausgekommen zu sein.

Selbst wenn noch Punkte hinzukommen, wird die Fahrerlaubnis wegen der Punkte erst mit 18 Punkten entzogen.
Und spätestens nach 5 Jahren werden die Punkte jeweils gelöscht.
Das sollte zu schaffen sein, auch wenn man mit 7 Punkten beginnt.


--------------------
Gruß, Andreas
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 12:48
Beitrag #25


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Zitat (astaubach @ 20.02.2009, 06:17) *
Du scheinst die Sache anders wahrzunehmen als die Mehrheit der Betroffenen.
Die meisten halten die Füße still, weil sie froh sind, so glimpflich aus der Sache rausgekommen zu sein.

Selbst wenn noch Punkte hinzukommen, wird die Fahrerlaubnis wegen der Punkte erst mit 18 Punkten entzogen.
Und spätestens nach 5 Jahren werden die Punkte jeweils gelöscht.
Das sollte zu schaffen sein, auch wenn man mit 7 Punkten beginnt.


Es geht ums Prinzip! Fahrerflucht ist vorsätzlich! Ich habe keine Fahrerflucht begangen, daher werde ich auch keine Punkte akzptieren, egal in welchem Ausmaß. Selbst 1 Punkt würde ich nicht akzeptieren. Ich würde ein Verwanrgeld für den Parkrempler akzeptieren, na klar, kein Problem, den habe ich wohl begangen also nehme ich da auch jede angemessene "Bestrafung" in Kauf.

Aber 5 oder 7 Punkte ?!?!?!?! NIEMALS!
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swift
Beitrag 20.02.2009, 12:51
Beitrag #26


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Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 12:48) *
Aber 5 oder 7 Punkte ?!?!?!?! NIEMALS!

Das haben wir ja jetzt mittlererweile verstanden.

Fakt ist aber auch, dass die Punkte im Falle einer Verurteilung zwangsweise auch im Verkehrszentralregister eingetragen werden.

Selbst wenn du auswanderst, sind diese Punkte dann in Deutschland eingetragen.

Auch wenn es relativ unwahrscheinlich ist, dass du wegen Fahrerflucht verurteilt wirst, würde es mich dennoch interessieren, wieso dich die Punkte so sehr stören?

Hast du etwa schon mehrere angesammelt? think.gif
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 12:53
Beitrag #27


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Siehe mein Posting von 01:28. Noch sind es null!

Ich würde mich jedenfalls mit allen Mitteln gegen eine rechtskräftige Verurteilung wehren! Und sonst wandere ich eben aus. MIT meinem Fürherschein. Da ist es mir vollkommenst egal wieviele Punkte in D ich habe. Es können jedenfalls keine neuen dazu kommen, die dann zu einem etwaigen Entzug der Fahrerlbaubnis führen könnten.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.02.2009, 20:54
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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GM_
Beitrag 20.02.2009, 12:54
Beitrag #28


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Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 01:28) *
Jaaaa, aber was in Gottes Namen hat die Staw da eingestellt? Wieso steht da was von "in Betracht Körperverletzung" wenn es nur um einen Parkschaden geht?

Ist das nur ein Verschreiberl?
Vermutlich think.gif irgend ein altes Einstellungs-Schreiben kopiert und vergessen den Tatbestand zu überschreiben.

Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 01:28) *
Und aus dem Schreiben schließe ich, daß jetzt nur noch wenn überhaupt eine Owi in Betracht kommt. Und kann ich dafür jetzt Punkte bekommen, ja oder nein?
Nein, wenn man nach Einstellung einer Strafsache Einspruch gegen die Owi einlegt, werden ja weitere Ermittlungen erforderlich, und das kann dazu führen, dass die Strafsache wieder aufgenommen wird.

Bedenke dabei, dass das Bemerken eines Schadens eine sehr subjektive Sache ist. Darum wird hier auf Grund von Gutachten entschieden. Wenn ein Gutachter sagt, dass der Schaden zu bemerken war, dann interessiert es nicht, wie du das erlebt hast.


--------------------
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Beitrag 20.02.2009, 12:56
Beitrag #29


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Zitat (GM_ @ 20.02.2009, 12:54) *
Nein, wenn man nach Einstellung einer Strafsache Einspruch die Owi einlegt

Ich denke, das hat er bestimmt nicht vor.

Eine Owi mit Punkten würde hier sowieso nicht in Frage kommen.
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 12:58
Beitrag #30


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@gm

Ja

Zitat (swift @ 20.02.2009, 12:56) *
Zitat (GM_ @ 20.02.2009, 12:54) *
Nein, wenn man nach Einstellung einer Strafsache Einspruch die Owi einlegt

Ich denke, das hat er bestimmt nicht vor.

Eine Owi mit Punkten würde hier sowieso nicht in Frage kommen.


OK, das wäre ja auch die Hauptsache! Nochmal: Ich zahle alles was in de Breich einer Owi fällt, aber ich akzeptiere NULL Punkte, agal ob mit Owi oder sonstwas.

Und wenn Owi mit Punkten nicht in Betracht kommt, ist alles gut!

Ich drehe echt noch durch! crybaby.gif
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swift
Beitrag 20.02.2009, 12:59
Beitrag #31


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Deine Angst vor den Punkten ist irgendwie seltsam.
Die Punkte belasten dich doch in keinster Weise.

Erst wenn weitere Punkte folgen (und das müssten ziemlich viele sein), droht der Führerscheinentzug.
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 13:00
Beitrag #32


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Zitat (swift @ 20.02.2009, 12:59) *
Deine Angst vor den Punkten ist irgendwie seltsam.
Die Punkte belasten dich doch in keinster Weise.

Erst wenn weitere Punkte folgen (und das müssten ziemlich viele sein), droht der Führerscheinentzug.


Es ist keine Angst! Es geht um Gerechtigkeit!!!
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swift
Beitrag 20.02.2009, 13:04
Beitrag #33


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Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 13:00) *
Es geht um Gerechtigkeit!!!

OK, das verstehe ich.

Bis jetzt hat sich das lediglich so angehört, als würdest du alles akzeptieren (evtl. Geldstrafe, Fahrverbot), nur eben keine Punkte.

Dann ist das wohl einfach nur falsch rüber gekommen. wavey.gif
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 13:07
Beitrag #34


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Außerdem bekommt man doch schon ab mehr als 25km/h zuviel Punkte, ca.. Desweiteren wird irgendwann ein Aufbeuseminar fällig. Freiwillig oder Zawangsweise. Das sind wieder Kosten und vor allem Zeit!

Daher: Punkte -> NIEMALS! Man weiß nie was alles kommt und passiert!

Zitat (swift @ 20.02.2009, 13:04) *
Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 13:00) *
Es geht um Gerechtigkeit!!!

OK, das verstehe ich.

Bis jetzt hat sich das lediglich so angehört, als würdest du alles akzeptieren (evtl. Geldstrafe, Fahrverbot), nur eben keine Punkte.

Dann ist das wohl einfach nur falsch rüber gekommen. wavey.gif


Ja neeeiiin! Fahrverbot?! NIEMALS! Ok? wink.gif

Verwanrgeld für den Parkrempler an sich, DAS würde ich akzeptieren. Weil das habe ich ja wohl begangen! Aber KEINERLEI Bestrafung wegen Fahrerflucht! Also nochmal: Ich will eine GERECHTE Bestrafung! wink.gif

BESTRAFT mich, aber GERECHT! laugh2.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 20.02.2009, 13:09
Beitrag #35


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Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 13:07) *
Außerdem bekommt man doch schon ab mehr als 25km/h zuviel Punkte, ca..
Nö, bei mehr als 20 km/h.

btw. Großschreibung gilt im I-Net als anschreien. Ich glaube nicht, dass es hier Dein Wunsch ist die helfenden User anzuschreien.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 13:13
Beitrag #36


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.02.2009, 13:09) *
Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 13:07) *
Außerdem bekommt man doch schon ab mehr als 25km/h zuviel Punkte, ca..
Nö, bei mehr als 20 km/h.

btw. Großschreibung gilt im I-Net als anschreien. Ich glaube nicht, dass es hier Dein Wunsch ist die helfenden User anzuschreien.


Ja noch schlimmer! Aber nur innerorts oder?

Ich schreie hier niemanden an, ich mache nur meiner EMPÖRUNG Luft! smile.gif
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swift
Beitrag 20.02.2009, 13:22
Beitrag #37


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Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 13:13) *
Ja noch schlimmer! Aber nur innerorts oder?

Nein.

21 km/h zu schnell gibt auch außerorts bereits einen Punkt.
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 13:23
Beitrag #38


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Zitat (swift @ 20.02.2009, 13:22) *
Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 13:13) *
Ja noch schlimmer! Aber nur innerorts oder?

Nein.

21 km/h zu schnell gibt auch außerorts bereits einen Punkt.


Skandal!
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Q-Treiberin
Beitrag 20.02.2009, 13:27
Beitrag #39


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Seh ich nicht so.

Edit: 21 km/h zu viel heißt, dass Du bei erlaubten 50 km/h ca. 80 km/h auf dem Tacho hattest (3 km/h Toleranzabzug plus Tachovoreilung). Und da sehe ich eine Ahndung mit Punkten nicht als skandalös an.


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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 13:32
Beitrag #40


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Zitat (Q-Treiberin @ 20.02.2009, 13:27) *
Seh ich nicht so.


Egal! wink.gif

Das soll keine Diskussion werden. Innerorts finde ich persönlich zu schnelles Fahren viel schlimmer als Ausserorts, daher mein Ausruf "Skandal". Des Weiteren regen mich die ständigen Tempo 70 Beschränkungen auf schnurgeraden Landstrassen auf. Wie schnell fährt man da angemessene(!) Tempo 100? dann wird man gelitzt, ist nach Abzug Toleranz vielleicht 26kmh zu schnell und bekommt 3(!!!) Punkte! Hallo?! Skandal!

Und wenn jemand in 30er Zone 60 fährt? Viel schlimmer, aber gleiche Anzahl Punkte, wenn auch minimal höheres Bussgeld (100 statt 70 Eur)

Sag ich doch: SKANDAL!



Zitat (Q-Treiberin @ 20.02.2009, 13:27) *
Seh ich nicht so.

Edit: 21 km/h zu viel heißt, dass Du bei erlaubten 50 km/h ca. 80 km/h auf dem Tacho hattest (3 km/h Toleranzabzug plus Tachovoreilung). Und da sehe ich eine Ahndung mit Punkten nicht als skandalös an.


Siehe meine Antwort. Ich fahre keine 80 innerorts! Aber 100 ausserorts!

SKANDAL!
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Q-Treiberin
Beitrag 20.02.2009, 13:37
Beitrag #41


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Mit dieser Einstellung wirst Du wohl recht bald wieder hier Deiner Empörung Luft machen, weil Dein Konto in Flensburg gut gefüllt wird.

Und hier gebetsmühlenartig
Zitat
SKANDAL!
zu schreien ändert die bestehenden Gesetze auch nicht.


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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 13:40
Beitrag #42


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Der Mangel an Argumenten in Deiner Antwort, bzw. das nicht Vorhandensein, gibt mir Recht. Sag' ich doch. Skandal!

Und die bestehenden Gesetze fraglos hinzunehmen, ändert erst recht nichts!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.02.2009, 20:57
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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swift
Beitrag 20.02.2009, 13:42
Beitrag #43


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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 13:43
Beitrag #44


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Zitat (swift @ 20.02.2009, 13:42) *
offtopic.gif


Hast Recht. wink.gif Q-Treiberin sollte sich schämen wink.gif
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Malermeister
Beitrag 20.02.2009, 14:13
Beitrag #45


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Quatsch - du solltest dich schämen. Und zwar nicht, weil du gegen Tempolimits bist, sondern weil du dich hier völlig unbegründet echauffierst.
Die Regeln des Straßenverkehrs gibt es schon lange und du tust hier so, als ob das für dich alles völlig neu ist.
Wenn du mit den Regeln nicht einverstanden bist, musst du für dich daraus Konsequenzen ziehen und nicht hier im Forum unqualifiziert andere User angehen.

Deine Sorgen bezüglich des Themas kann ich allerdings nachvollziehen.
Aber du hast doch Rechtsmittel!
Wenn du einen BGB erhälst, kannst du immer noch Einspruch einlegen, sollte der dir nicht richtig erscheinen.
Den warte doch erstmal ab!


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 14:23
Beitrag #46


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Es ist für mich auch neu -> NULL Punkte bisher!

Schön, daß Du wenigstens den Rest verstehst. Ich habe aber auch keine Lust auf Anwalt, Gericht etc. Das kostet Zeit und erstmal auch Geld, egal wie sehr ich im Recht bin.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.02.2009, 20:57
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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GM_
Beitrag 20.02.2009, 14:37
Beitrag #47


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Wieso bist du eigentlich nicht in der Schule, Ferien sind doch erst nächste Woche!


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Malermeister
Beitrag 20.02.2009, 14:37
Beitrag #48


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Ich verstehe auch die anderen Dinge. wink.gif
Über blöde Parktickets hab ich mich auch schon oft genug geärgert und ich lass mich auch nicht gerne messen. scarey.gif

Aber es bringt nichts, sich aufzuregen. OK- mal bisschen Dampf ablassen ist ja i.O., hilft jedoch nicht gegen das Unbill, was dir dräut.
Und wir hier haben dir eben nichts getan - auch nicht @Q-Treiberin laugh2.gif

Wenn du es noch ganz genau wissen willst kannst du die Sta. ja freundlich anschreiben und um Korrektur des Bescheides bitten - aber bitte freundlich!!
Und wie gesagt - warte erstmal den BGB ab. Dann siehst du weiter.
Immerhin hast du ja allem Anschein nach einen Schaden verursacht und musst eben jetzt mit den Folgen leben. So what.... whistling.gif

Übrigens musst du nicht unbedingt das komplette Vorposting zitieren, da der Zusammenhang ja klar ist. Und auch wenn man zitiert, sollte nur das, worauf man sich bezieht, stehen lassen. Den Rest kann man gerne löschen - das macht sonst die Threads unnötig lang und unübersichtlich. wavey.gif


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Alexander_
Beitrag 20.02.2009, 14:38
Beitrag #49


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Jaaaa, ok ok smile.gif wavey.gif
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Hannes
Beitrag 20.02.2009, 14:39
Beitrag #50


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Zitat (Alexander_ @ 20.02.2009, 14:23) *
Ich habe aber auch keine Lust auf Anwalt, Gericht etc. Das kostet Zeit und erstmal auch Geld, egal wie sehr ich im Recht bin.


Ja dann lass es doch einfach mit dem Anwalt. Manchmal muss man eben Abstriche machen und sich auf einen "Deal" einlassen, auch wenn man eigentlich komplett im Recht war. So läuft das eben. Du nimmst evtl. die 7 Punkte, bist aber sicher, dass keine weitere Verfolung der Fahrerflucht als Straftat (mit evtl. möglichen Folgen) folgt. Die Punkte sind die Opportunitätskosten für deine Sicherheit whistling.gif

Hat man das bei euch in der Provinz noch nicht verstanden? tongue.gif
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