über 8 Monate ohne TÜV/AU |
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über 8 Monate ohne TÜV/AU |
30.01.2009, 18:13
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 30.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46578 |
nichtwissen schützt vllt. vor Strafe nicht, dennoch möchte ich meine sogenannte Unwissenheit von euch bestätigt bekommen :-) Mein Fahrzeug steht seid geraumer Zeit auf einem privatem Grundstück. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Landkreis bekommen "Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit". Mir wird zu Last gelegt nach § 24 StVG nicht zur fälligen Hauptuntersuchung vorgeführt zu haben. § 29 Abs. 1, §69a StVZO; § 24 STVG; 186.2.3 BKat des weiteren wird mir zu Last gelegt mein Fahrzeug nicht zur vorgeschriebenen Abgasuntersuchung vorgeführt zu haben. § 47a Abs. 1, 7, § 69a StVZO; § 24 StVG; 218.2 BKat Hab also über 8 Monate mein Fahrzeug auf privatem Grundstück ohne TÜV und AU stehen lassen. Nun meine Frage... muss ich TÜV und AU machen obwohl das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück ist.. ich dachte das eine Verkersordnungswidrigkeit erst auf öffendlichen Straßen bestraft werden kann? Gruß Walter |
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30.01.2009, 18:15
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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30.01.2009, 18:33
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
.. ich dachte das eine Verkersordnungswidrigkeit erst auf öffendlichen Straßen bestraft werden kann? Ja, bis auf AU/HU-Verstöße ( mehr fällt mir zumindest gerade nicht ein ) stimmt das auch. Die Pflicht zur Vorführung ist allein an die tatsächlich noch bestehende Zulassung gebunden. Also, wenn das Fahrzeug nicht stillgelegt ist, dann besteht diese Pflicht, egal, wo das Fahrzeug steht und auch egal, ob es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder festgestellt wurde. Früher habe ich in gleichartigen Threads noch geschrieben, dass es sogar egal ist, wenn das KfZ einbetoniert irgendwo rumsteht. Da habe ich mich hier eines Besseren belehren lassen. Also komplett einbetoniert wäre ok oder z. B. komplett zerlegt in der Garage auch. Wenn aber offenkundig eine Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr möglich ist dann ist auch die Ordnungswidrigkeit gegeben.Die Möglichkeit, dass es Jederzeit in Verkehr gebracht werden kann, genügt. |
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30.01.2009, 18:38
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1735 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
man könnte ja jetzt einfach behaupten das der wagen die ganze
zeit ohne motor da gestanden hat |
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30.01.2009, 18:40
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17067 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ja und? War doch zugelassen...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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30.01.2009, 18:51
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Denke auch, dass das nicht genügen würde. Motor wieder einbauen = betriebsbereit. Wie geportet ist grundsätzlich die Vorführungspflicht an die tatsächliche Zulassuzng gekoppelt. Punkt.
Nur dann meinetwegen ganz außergewöhnliche Umstände würden dies entkräften, nur ein ausgebauter Motor wohl nicht. |
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30.01.2009, 18:55
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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30.01.2009, 19:14
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
des weiteren wird mir zu Last gelegt mein Fahrzeug nicht zur vorgeschriebenen Abgasuntersuchung vorgeführt zu haben. § 47a Abs. 1, 7, § 69a StVZO; § 24 StVG; 218.2 BKat Wie alt ist dein Wagen? Bei Benzinern mit OBD (ich meine ab Baujahr 2001) ist die AU Teil der HU. Dann würde zumindest dieser Vorwurf wegfallen. -------------------- |
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30.01.2009, 20:18
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 30.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46578 |
Wie alt ist dein Wagen? Bei Benzinern mit OBD (ich meine ab Baujahr 2001) ist die AU Teil der HU. Dann würde zumindest dieser Vorwurf wegfallen.
[/quote] Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank für die guten und klaren Infos. Bj kann ich gar nicht so aus dem Stehgreif sagen.. Erstzulasssung 95... 1995 :-) Was ist OBD.. ok, on board diagnose.. aber wie kann ich das feststellen... vom Opelhändler? ist ein Corsa B |
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30.01.2009, 20:46
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Dann hat der noch kein OBD
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30.01.2009, 21:07
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#11
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 30.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46578 |
... das heißt.. nur 1x Strafe??
HU= EUR 40 + 2 Punkt AU= EUR 40 + 1 Punkt was kommt da jetzt ohne OBD bei raus? |
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30.01.2009, 21:08
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Kein OBD heißt, daß du beide Strafen zahlen darfst und insgesamt dann 3 Punkte bekommst.
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30.01.2009, 21:11
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 30.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46578 |
ok, 2 für 3... was solls.. hoffentlich macht der HSV heute auch 3 Tore :-))
*close* Der Beitrag wurde von Waltermai bearbeitet: 30.01.2009, 21:16 |
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02.02.2009, 16:01
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 25.09.2007 Mitglieds-Nr.: 36996 |
theoretische Frage:
Wie wäre die Situation, wenn Waltermai die Nummernschilder von seinem Fahrzeug abmontiert hätte? Das Fahrzeuge also die ganze Zeit auf Privatgelände gestanden hätte, die abmontierten Nummernschilder jedoch in seiner Wohnung gelagert wären. Wahrscheinlich hätte es niemand bemerkt. Gute Möglichkeit, um Geld und Punkte zu sparen. Trotzdem legal? |
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02.02.2009, 16:04
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wahrscheinlich hätte es niemand bemerkt. So ist es Zitat Trotzdem legal? Nein, da das Fahrzeug trotzdem noch zugelassen ist. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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03.02.2009, 10:05
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#16
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
Hallo ins Forum,
diese Diskussion; Fahrzeug ohne TÜV auf Privatgrund; hatten wie schon oft im Forum. Wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist und erst nach einer Reparatur im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden kann, aus meiner Sicht keine Owi. Habe das selbe Problem: Oltimer und warte auf Ersatzteile; TÜV ist auch schon mehrere Monate abgelaufen. Fahrzeug steht auf Privatgrund und habe zur Vorsicht Kennzeichen abgedeckt. Gruß Andreas |
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03.02.2009, 11:42
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6605 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist und erst nach einer Reparatur im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden kann, aus meiner Sicht keine Owi. Hinur leider interessiert deine Sicht niemanden - die Vorschriften sind da eindeutig: Zugelassene Kfz müssen zur HU und AU. Zitat Fahrzeug steht auf Privatgrund und habe zur Vorsicht Kennzeichen abgedeckt. warum deckst du die Kennzeichen ab, wenn es deiner Ansicht nach keine OWi ist? Sie kann nur jetzt nicht festgestellt werden - der Tatbestand ist jedoch erfüllt - und mit deinem Verhalten zeigst du, dass du dir die OWi vorsätzlich begehst
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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03.02.2009, 12:01
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Sie kann nur jetzt nicht festgestellt werden - der Tatbestand ist jedoch erfüllt - und mit deinem Verhalten zeigst du, dass du dir die OWi vorsätzlich begehst irgendwo gibt es eine Vorschrift, dass die Pflicht zur Vorführung entfällt wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist. Leider finde ich sie nicht mehr. Edith meint: gut, dass andreas7zw sie gefunden hat. Auch wenn es keine Vorschrift, sondern nur ein Kommentar ist Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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03.02.2009, 12:10
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
Hallo HaWeThie,
Schau mal den Beitrag von ElBestrafo vom 10.10.2007 an. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056481841 In dem Beitrag wird das selbe Thema abgehandelt. Auch Du hast in diesem Beitrag entsprechend gepostet. Die Kommentare zum Owi im Kirschbaum sollen allgemein, wie beim Hentschel, anerkannt werden. Wie soll man bei einem Fahrzeug, abgestellt auf Privatgrund wenn betriebswichtige Teile fehlen (Räder, oder Motor etc.) den TÜV durchführen? Das Argument man könne das Fahrzeug jederzeit im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb nehmen greift auch nicht. Gruß Andreas |
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05.02.2009, 16:33
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 01.09.2008 Wohnort: 27711 Osterholz-Scharmbeck Mitglieds-Nr.: 44032 |
Oh, gut zu wissen, muss ich meinem Vater mal sagen:
Wir haben nämlich auf dem Boden ein Motorrad oder sagen wir mal lieber einen Rahmen mittlerweile 30 Jahre alt (andere Teile teilweise verkauft und der Motor ist defekt) welches wir nur noch angemeldet haben um den Schadenfreiheitsrabatt der Versicherung runterzufahren. Soll für mein Auto sein, wenn ich den Führerschein bestehe. Hoffentlich kommt da nicht mal einer auf den Trichter und will dieses zur HU haben. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 23:32 |