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> über 8 Monate ohne TÜV/AU
Waltermai
Beitrag 30.01.2009, 18:13
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

nichtwissen schützt vllt. vor Strafe nicht, dennoch möchte ich meine sogenannte Unwissenheit von euch bestätigt bekommen :-)

Mein Fahrzeug steht seid geraumer Zeit auf einem privatem Grundstück.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Landkreis bekommen "Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit".
Mir wird zu Last gelegt nach § 24 StVG nicht zur fälligen Hauptuntersuchung vorgeführt zu haben.
§ 29 Abs. 1, §69a StVZO; § 24 STVG; 186.2.3 BKat

des weiteren wird mir zu Last gelegt mein Fahrzeug nicht zur vorgeschriebenen Abgasuntersuchung vorgeführt zu haben.
§ 47a Abs. 1, 7, § 69a StVZO; § 24 StVG; 218.2 BKat

Hab also über 8 Monate mein Fahrzeug auf privatem Grundstück ohne TÜV und AU stehen lassen.

Nun meine Frage... muss ich TÜV und AU machen obwohl das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück ist.. ich dachte das eine Verkersordnungswidrigkeit erst auf öffendlichen Straßen bestraft werden kann?


Gruß
Walter
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swift
Beitrag 30.01.2009, 18:15
Beitrag #2


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Zitat (Waltermai @ 30.01.2009, 18:13) *
Nun meine Frage... muss ich TÜV und AU machen obwohl das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück ist..

Ja!
Zitat
ich dachte das eine Verkersordnungswidrigkeit erst auf öffendlichen Straßen bestraft werden kann?

Nein.
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tomcraft
Beitrag 30.01.2009, 18:33
Beitrag #3


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Zitat (Waltermai @ 30.01.2009, 18:13) *
.. ich dachte das eine Verkersordnungswidrigkeit erst auf öffendlichen Straßen bestraft werden kann?


Ja, bis auf AU/HU-Verstöße ( mehr fällt mir zumindest gerade nicht ein ) stimmt das auch. Die Pflicht zur Vorführung ist allein an die tatsächlich noch bestehende Zulassung gebunden. Also, wenn das Fahrzeug nicht stillgelegt ist, dann besteht diese Pflicht, egal, wo das Fahrzeug steht und auch egal, ob es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder festgestellt wurde.

Früher habe ich in gleichartigen Threads noch geschrieben, dass es sogar egal ist, wenn das KfZ einbetoniert irgendwo rumsteht. Da habe ich mich hier eines Besseren belehren lassen. Also komplett einbetoniert wäre ok oder z. B. komplett zerlegt in der Garage auch.

Wenn aber offenkundig eine Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr möglich ist dann ist auch die Ordnungswidrigkeit gegeben.Die Möglichkeit, dass es Jederzeit in Verkehr gebracht werden kann, genügt.
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herr b
Beitrag 30.01.2009, 18:38
Beitrag #4


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man könnte ja jetzt einfach behaupten das der wagen die ganze
zeit ohne motor da gestanden hat whistling.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 30.01.2009, 18:40
Beitrag #5


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Ja und? War doch zugelassen... dry.gif


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tomcraft
Beitrag 30.01.2009, 18:51
Beitrag #6


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Denke auch, dass das nicht genügen würde. Motor wieder einbauen = betriebsbereit. Wie geportet ist grundsätzlich die Vorführungspflicht an die tatsächliche Zulassuzng gekoppelt. Punkt.

Nur dann meinetwegen ganz außergewöhnliche Umstände würden dies entkräften, nur ein ausgebauter Motor wohl nicht.
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swift
Beitrag 30.01.2009, 18:55
Beitrag #7


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Zitat (herr b @ 30.01.2009, 18:38) *
man könnte ja jetzt einfach behaupten das der wagen die ganze
zeit ohne motor da gestanden hat whistling.gif

Um die HU-Pflicht zu umgehen, müssten auch die Kennzeichen entstempelt werden.
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Jens
Beitrag 30.01.2009, 19:14
Beitrag #8


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Zitat (Waltermai @ 30.01.2009, 18:13) *
des weiteren wird mir zu Last gelegt mein Fahrzeug nicht zur vorgeschriebenen Abgasuntersuchung vorgeführt zu haben.
§ 47a Abs. 1, 7, § 69a StVZO; § 24 StVG; 218.2 BKat

Wie alt ist dein Wagen? Bei Benzinern mit OBD (ich meine ab Baujahr 2001) ist die AU Teil der HU. Dann würde zumindest dieser Vorwurf wegfallen.


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Waltermai
Beitrag 30.01.2009, 20:18
Beitrag #9


Neuling


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Wie alt ist dein Wagen? Bei Benzinern mit OBD (ich meine ab Baujahr 2001) ist die AU Teil der HU. Dann würde zumindest dieser Vorwurf wegfallen.
[/quote]

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die guten und klaren Infos.

Bj kann ich gar nicht so aus dem Stehgreif sagen.. Erstzulasssung 95... 1995 :-)

Was ist OBD.. ok, on board diagnose.. aber wie kann ich das feststellen... vom Opelhändler? ist ein Corsa B
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Jens
Beitrag 30.01.2009, 20:46
Beitrag #10


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Dann hat der noch kein OBD no.gif


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Waltermai
Beitrag 30.01.2009, 21:07
Beitrag #11


Neuling


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... das heißt.. nur 1x Strafe??

HU= EUR 40 + 2 Punkt
AU= EUR 40 + 1 Punkt

was kommt da jetzt ohne OBD bei raus?
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Jens
Beitrag 30.01.2009, 21:08
Beitrag #12


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Kein OBD heißt, daß du beide Strafen zahlen darfst und insgesamt dann 3 Punkte bekommst.


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Waltermai
Beitrag 30.01.2009, 21:11
Beitrag #13


Neuling


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ok, 2 für 3... was solls.. hoffentlich macht der HSV heute auch 3 Tore :-))

*close*

Der Beitrag wurde von Waltermai bearbeitet: 30.01.2009, 21:16
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clickhappy
Beitrag 02.02.2009, 16:01
Beitrag #14


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theoretische Frage:

Wie wäre die Situation, wenn Waltermai die Nummernschilder von seinem Fahrzeug abmontiert hätte? Das Fahrzeuge also die ganze Zeit auf Privatgelände gestanden hätte, die abmontierten Nummernschilder jedoch in seiner Wohnung gelagert wären.

Wahrscheinlich hätte es niemand bemerkt. Gute Möglichkeit, um Geld und Punkte zu sparen. Trotzdem legal?
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Andreas
Beitrag 02.02.2009, 16:04
Beitrag #15


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Zitat (clickhappy @ 02.02.2009, 16:01) *
Wahrscheinlich hätte es niemand bemerkt.


So ist es

Zitat
Trotzdem legal?


Nein, da das Fahrzeug trotzdem noch zugelassen ist.


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andreas7z
Beitrag 03.02.2009, 10:05
Beitrag #16


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Hallo ins Forum,

diese Diskussion; Fahrzeug ohne TÜV auf Privatgrund; hatten wie schon oft im Forum.
Wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist und erst nach einer Reparatur im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden kann, aus meiner Sicht keine Owi.
Habe das selbe Problem: Oltimer und warte auf Ersatzteile; TÜV ist auch schon mehrere Monate abgelaufen. Fahrzeug steht auf Privatgrund und habe zur Vorsicht Kennzeichen abgedeckt. whistling.gif

Gruß Andreas
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HaWeThie
Beitrag 03.02.2009, 11:42
Beitrag #17


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Zitat
Wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist und erst nach einer Reparatur im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden kann, aus meiner Sicht keine Owi.
Hi
nur leider interessiert deine Sicht niemanden - die Vorschriften sind da eindeutig: Zugelassene Kfz müssen zur HU und AU.

Zitat
Fahrzeug steht auf Privatgrund und habe zur Vorsicht Kennzeichen abgedeckt.
warum deckst du die Kennzeichen ab, wenn es deiner Ansicht nach keine OWi ist? Sie kann nur jetzt nicht festgestellt werden - der Tatbestand ist jedoch erfüllt - und mit deinem Verhalten zeigst du, dass du dir die OWi vorsätzlich begehst whistling.gif


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Kai R.
Beitrag 03.02.2009, 12:01
Beitrag #18


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Zitat (HaWeThie @ 03.02.2009, 11:42) *
Sie kann nur jetzt nicht festgestellt werden - der Tatbestand ist jedoch erfüllt - und mit deinem Verhalten zeigst du, dass du dir die OWi vorsätzlich begehst whistling.gif

irgendwo gibt es eine Vorschrift, dass die Pflicht zur Vorführung entfällt wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist. Leider finde ich sie nicht mehr.

Edith meint: gut, dass andreas7zw sie gefunden hat. Auch wenn es keine Vorschrift, sondern nur ein Kommentar ist

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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andreas7z
Beitrag 03.02.2009, 12:10
Beitrag #19


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Hallo HaWeThie,

Schau mal den Beitrag von ElBestrafo vom 10.10.2007 an.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056481841

In dem Beitrag wird das selbe Thema abgehandelt. Auch Du hast in diesem Beitrag entsprechend gepostet.
Die Kommentare zum Owi im Kirschbaum sollen allgemein, wie beim Hentschel, anerkannt werden.
Wie soll man bei einem Fahrzeug, abgestellt auf Privatgrund wenn betriebswichtige Teile fehlen (Räder, oder Motor etc.) den TÜV durchführen?
Das Argument man könne das Fahrzeug jederzeit im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb nehmen greift auch nicht.

Gruß Andreas
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Falterfan
Beitrag 05.02.2009, 16:33
Beitrag #20


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Oh, gut zu wissen, muss ich meinem Vater mal sagen:
Wir haben nämlich auf dem Boden ein Motorrad oder sagen wir mal lieber einen Rahmen mittlerweile 30 Jahre alt (andere Teile teilweise verkauft und der Motor ist defekt) welches wir nur noch angemeldet haben um den Schadenfreiheitsrabatt der Versicherung runterzufahren. Soll für mein Auto sein, wenn ich den Führerschein bestehe. Hoffentlich kommt da nicht mal einer auf den Trichter und will dieses zur HU haben. whistling.gif
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