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> Bild behauptet: Diego zur MPU?, Blutalkohol 0,8 %º
exsul
Beitrag 24.01.2009, 15:27
Beitrag #1


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Artikel Bild

Erst wird gesagt, er sei wohlmoeglich ohne gueltigen Fuehrerschein gefahren und die Pruefer, die ihn ihm verkauft haetten, seien schon verurteilt worden.
Und dann dies:

Zitat
Vorerst bekommt Diego wegen der Alkohol-Fahrt einen Monat Fahrverbot. Und er muss zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (im Volksmund „Idiotentest“).


Ich kann mir nicht vorstellen, dass man fuer einen Alkohol Fahrt mit 0,8%º eine MPU machen muss. Meines Wissens ist diese ab 1,6 %º faellig bei Ersttaetern.
Koennte mir jemand bei der Suche nach der Gesetzesgrundlage behilflich sein?

Oder sollte hier wohlmoeglich eine MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis noetig sein?
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spiegelmann
Beitrag 24.01.2009, 15:54
Beitrag #2


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Hallo,

mir scheint die Berichterstattung erschöpft sich in Zusammenwürfeln von Meldungen.
"Bild Dir Deine Meinung" laugh2.gif

Gruss

spiegelmann

Edit: @exsul ohne FE hat jeder Fahrverbot, nicht nur 1 Monat.MPU falls verlangt, erst bei Beantragung einer FE.


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Lackstift
Beitrag 24.01.2009, 16:00
Beitrag #3


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Schlagzeile.

Mann springt vom Hochhaus.

und Bild sprach zuerst mit dem toten.

das wird wohl alles etwas anders gewesen sein, aber sonnst würde es keine interisiern.

Mfg Lacky
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GSX-R
Beitrag 24.01.2009, 16:28
Beitrag #4


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Äh, Leute, ich bin grade ein wenig angefressen... dry.gif
Der TE stellt eine ernstgemeinte Frage nach der Lektüre eines Zeitungsartikels. OK, ich bin auch nicht grade ein Freund der Zeitung mit den vier großen Buchstaben, aber dennoch hat der TE hier einen Anspruch auf seriöse Antwort und nicht auf Spott und Häme.

Gruß

GSX-R
Moderator MPU- und Rauschmittel


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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spiegelmann
Beitrag 24.01.2009, 16:52
Beitrag #5


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Hallo GSX-R

Keine Fragesteller möchte dumme Kommentare hören,dem habe ich im "Edit" mM nach Rechnung getragen.
Gut, man kann die Reihenfolge bekritteln,diesen Rüffel nehm ich hin und mir zu Herzen.
Der Post von Lackstift bezog sich wohl auf den Meinen.

Gruss

spiegelmann


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Malermeister
Beitrag 24.01.2009, 17:29
Beitrag #6


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Hmm - was kommt denn da alles zusammen?
1. Urkundenfälschung § 267 StGB bzw. Gebrauch einer gefälschten Urkunde
2 . Fahren ohne Fahrerlaubnis in xx Fällen § 12 StVG
3 . Fahren unter Alkoholeinfluß § 24 a StVG

fehlt noch was?

Diego soll auch behauptet haben, dass er in Portugal eine FE besessen hätte, die ihm aber abhanden gekommen wär. Diese entspricht nach dem Artikel nicht der Wahrheit. Ist dies ein weiterer Straftatbestand?

Mir unverständlich:
Zitat
Die Führerscheinstelle hatte.........8. Oktober 2008 die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, setzte ihm eine Frist, die Prüfung nachzuholen.


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Kai R.
Beitrag 25.01.2009, 13:22
Beitrag #7


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Hallo,

mit einer MPU-Aufforderung ist nicht zu rechnen:

- der Promillewert reicht dafür nicht aus
- FoFE bei Ersttätern in der Regel auch nicht

@Malermeister: welche Urkunde hätte er gebraucht?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Jens
Beitrag 25.01.2009, 13:30
Beitrag #8


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Zitat (Kai R. @ 25.01.2009, 13:22) *
- FoFE bei Ersttätern in der Regel auch nicht

Es stellt sich aber die Frage, wieviele Fahrten ohne Fahrerlaubnis ihm nachgewiesen werden können, grad vor dem Hintergrund, daß ihm anscheinend vor mehreren Monaten die FE bereits entzogen wurde.


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Malermeister
Beitrag 25.01.2009, 16:50
Beitrag #9


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Zitat (Kai R. @ 25.01.2009, 13:22) *
@Malermeister: welche Urkunde hätte er gebraucht?
Ich kann nur wiedergeben, was der Artikel bringt. Demnach hat er behauptet, in Port. eine FE besessen zu haben, die ihm abhanden gekommen ist.
Nachfragen(seitens der Behörde) haben ergeben, das auch in P. bislang keine FE bestanden hat und somit diese Behauptung nicht richtig ist..

MPU aufgrund Eignungszweifel nach § 11. 3. 4 FeV wiederholter Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften in Verbindung mit § 21 StVG FoFE


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