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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Nun, 98,50 Teuronen für 155km/h statt 120 gehen schon in Ordnung. Da will ich auch nicht meckern (Bin doch nur "ausgerollt" Sch*** -Abzocke ![]() Aber sauer bin ich doch: Mein letzter vorausgegangener Verstoß war am 09.08.2006 mit dem Wagen meiner Frau. Sie bekam einen Zeugenfragebogen, wir haben den darauf folgenden Schriftverkehr so schnell wie möglich abgewickelt, aber der Bußgeldbescheid wurde seinerzeit trotzdem erst am 27.10.2006 zugestellt und wurde somit erst am 10.11.2006 rechtskräftig. Das heißt: Der damalsaus der Tat vom 09.08.2006 resultierende Punkt wäre (nebst drei älteren Punkten ![]() Nun bin ich aber schon am 26.09.2008 wieder Punkte-relevant geblitzt worden - zwar mehr als 2 Jahre nach der "alten" Tat, aber weniger als 2 Jahre nach Rechtskraft des alten Bußgeldbescheids. Somit waren die alten Punkte noch nicht getilgt, also kommen die neuen drei hinzu. Und nicht nur das: Der neue Bußgeldbescheid kam am Tag vor Heiligabend, also fast 3 Monate nach meiner Tempo-Sünde. Rechtskraft ist dann nach Adam Riese am 06.01.2009, die Tilgung dann 2 Jahre später- falls nichts dazukommt… Ich habe fast den Eindruck, dass manche Bußgeldbehörden bei "eindeutigen" Fällen (Fahrer gibt Fahrer-Eigenschaft und Tat sofort zu) ABSICHTLICH so lange herumtrödeln, damit die spätere Tilgung möglichst lange hinausgezögert wird. Eure Meinung dazu? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Servus Doc,
ich kann Deine Verärgerung gut verstehen. Würde mir nicht anders ergehen. Ob da allerdings eine böse Absicht dahinter steckt? Dies kann ich Dir leider nicht beantworten. ![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
ist die Tilgung nicht nach Tattag?
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
ist die Tilgung nicht nach Tattag? Das Wort Tattags-Prinzip lässt zwar sowas vermuten, aber das bezieht sich leider nur auf die Tilgungshemmung durch eine NEUE Tat. Die Zweijahresfrist wird aber leider von Rechtskraft der alten Tat bis zum Tattag der neuen Tat gerechnet. Das wird offenbar so gehandhabt, um Leute zu "bestrafen", die an ihrem Bußgeldbescheid herummeckern, wegen der Fahrereigenschaft herumtricksen oder mit andern Mitteln ein Verfahren in die Länge ziehen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6691 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat Ich habe fast den Eindruck, dass manche Bußgeldbehörden bei "eindeutigen" Fällen (Fahrer gibt Fahrer-Eigenschaft und Tat sofort zu) ABSICHTLICH so lange herumtrödeln, damit die spätere Tilgung möglichst lange hinausgezögert wird. meinst du wirklich, in den Behörden wäre so wenig zu tun, dass die SBs aus reiner frackigkeit die dinger liegen lassen, dabei die Wiedervorlage nicht aus den Augen verlieren um den Betroffenen möglichst stark zu ärgern?
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
...meinst du wirklich, in den Behörden wäre so wenig zu tun, dass die SBs aus reiner frackigkeit die dinger liegen lassen, dabei die Wiedervorlage nicht aus den Augen verlieren um den Betroffenen möglichst stark zu ärgern? Dazu mal eine Überlegung: Ich habe der Bußgeldbehörde am 19.10. meinen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem ich meine Tat zugebe. Dieser Anhörungsbogen kann nicht fast 2 Monate lang im Posteingang herumgelegen haben, sondern irgendjemand bei der Bußgeldbehörde wird sich recht bald um ihn gekümmert habe. Schließlich hätte es ja sein können, dass ich meine Fahrereigenschaft nicht zugebe, sondern versuche, auf Zeit zu spielen. WENN jetzt der ach-so-überlaste Mitarbeiter der Bußgeldbehörde meine Akte schon mal in der Hand hat, dann wäre es doch das Einfachste für ihn, einen einzigen Button auf dem Bildschirm anzuklicken und SOFORT den Bußgeldbescheid auszudrucken. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass er freiwillig erst mal die Akte wieder beiseite legt und sie dann zufällig" nach 8 Wochen (wo die Verjährung schon am Horizont winkt...) wiederfindet. Ich vermute vielmehr, er hat neben dem Button "Bußgeldbescheid ausdrucken" noch ein Datumsfeld, in dem er das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheids nach den Vorgaben seines Chefs eintippt - und DANN erst geht alles automatisch. Vielleicht könnte sich ja mal ein Mitarbeiter einer Bußgeldbehörde dazu äußern, wie es bei ihm im Haus gehandhabt wird. Ich jedenjalls finde es ärgerlich, dass die Zeit, in der die Bußgeldbehörde herumtrödelt, zum "Haltbarkeitsdatum" meiner Punkte hinzugeschlagen wird!! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Natürlich ist es für den Betroffenen nicht schön, wenn längere Bearbeitungszeiten bei den Behörden zu solchen Konsequenzen führen. Da hast Du mein volles Mitverständnis.
Andererseits sind aber gerade Verkehrsdelikte auch Massendelikte, d.h. sie fallen in großer Zahl an und müssen noch dazu in einer relativ kurzen Zeit, um ihre eventuelle Verjährung zu vermeiden, abgearbeitet werden. Nirgendwo sonst im OWi-Recht gibt es eine derart kurze Verjährungsfrist wie gerade bei Verkehrsdelikten. Da ist es dann beinahe unumgänglich, dass bei der Verarbeitung auch einmal Prioritäten gesetzt werden, wenn z. B. besonders viele Anzeigen in kurzer Zeit einlaufen. Ein absichtliches Verschleppen oder "Herumtrödeln", z. B. um Dir "eins auszuwischen" o.ä., kannst Du den Behördenmitarbeitern kaum unterstellen, zumal sie Dich in der Regel auch gar nicht kennen dürften. |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 11.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43110 ![]() |
Hallo Doc aus Bückeburg,
ich kann deinen Ärger verstehen, aber du glaubst doch nicht wirklich, dass ein Sachbearbeiter vor deiner Akte sitzt und bei sich denkt: Hm... die lass ich mal noch 6 Wochen liegen! Versteh mich nicht falsch, aber bevor hier solche Aussagen getätigt werden, solltest du dich informieren, was alles für den Erlass eines BG-Bescheides notwendig ist! Denn entgegen deiner Annahme drückt man bei Erhalt des Anhörungsbogens nicht einfach nur einen Knopf, sondern hat noch die eine oder andere Ermittlung zu tätigen. Nicht jeder, der einen Verstoß zugibt, ist auch tatsächlich gefahren. Der Sachbearbeiter wird also ggf. ein Lichtbild von dir angefordert haben, was - je nach Einwohnermeldeamt - schon mal eine Weile dauern kann. Vielleicht waren deine Daten auch nicht vollständig (ggf. fehlte der Geb.-ort oder das Datum). Auch diese Angaben müssen geprüft werden. Sonst kann schwerlich eine Anfrage beim KBA bzgl. deiner Voreintragungen gestartet werden. Auch das nimmt eine Weile in Anspruch. Und letztlich kann auch der "Ach-so-überlastete" Sachbearbeiter auch mal krank werden oder Urlaub haben. Das wird dir deinem Beruf sicherlich auch schon mal passiert sein, oder?! Dann müssen Kollegen einspringen und alles dauert etwas länger. Also, nicht aufregen, sondern gerade stehen! |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Ein absichtliches Verschleppen oder "Herumtrödeln", z. B. um Dir "eins auszuwischen" o.ä., kannst Du den Behördenmitarbeitern kaum unterstellen, zumal sie Dich in der Regel auch gar nicht kennen dürften. Ich meine ja auch nicht, dass der Sachbearbeiter, der meinen Fall bearbeitet, irgendwie einen Hass auf mich persönlich haben könnte, sondern das es eventuell eine Vorgabe " von oben" gibt, sich auch in eindeutigen Fällen mit dem Absenden des Bußgeldbescheids ruhig noch etwas Zeit zu lassen. Nicht jeder, der einen Verstoß zugibt, ist auch tatsächlich gefahren. Der Sachbearbeiter wird also ggf. ein Lichtbild von dir angefordert haben, was - je nach Einwohnermeldeamt - schon mal eine Weile dauern kann. Vielleicht waren deine Daten auch nicht vollständig (ggf. fehlte der Geb.-ort oder das Datum). Auch diese Angaben müssen geprüft werden. Sonst kann schwerlich eine Anfrage beim KBA bzgl. deiner Voreintragungen gestartet werden. Auch das nimmt eine Weile in Anspruch. Fall 1: Ich mache mit meiner Frau in ihrem Wagen einen Sonntagsausflug. Ich sitze am Steuer und werde mit 22+ geblitzt. Aus Sicht der Bußgeldbehörde läuft das ganze folgendermaßen ab: - Foto zeigt ein Auto und einen Mann am Steuer. Auf dem Original-Foto dürfte auch noch zu erkennen gewesen sein, dass neben dem Mann eine annähernd gleichalterge Frau sitzt. - Die Halter-Abfrage ergibt, dass der Halter eine Frau ist. - Die Frau erhält einen Zeugenfragebogen, auf dem sie angibt, das ihr Ehemann gefahren sei. - Der Ehemann erhält einen Anhörungsbogen und gibt die Tat zu. Fall 2: Ich fahre mit meinem Vito (ohne Anhänger...) und werde mit 35+ geblitzt. Aus Sicht der Bußgeldbehörde läuft das ganze folgendermaßen ab: - Foto zeigt ein Auto mit einem Mann am Steuer. - Die Halter-Anfrage ergibt, dass der Halter eine Firma ist. - Der Firmen-Chef erhält einen Zeugenfragebogen. - Die Frau des Chefs ruft den zuständigen Sachbearbeiter an und sagt, dass ihr Mann den Zeugenfragebogen nicht fristgerecht beantworten könne, weil er sich im Ausland aufhalte. Sie habe aber mit ihm telefoniert, und er sagt, er sei selbst gefahren. - Der Chef erhält einen Anhörungsbogen und gibt die Tat zu. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem der beiden Fälle noch weitere Personenermittlungen durchgeführt werden müssen. Doc ![]() -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Doch werden sie oft schon. Je höher der zu erwartende BGB ausfallen wird um so höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß im Hintergrund Die Angaben verifiziert werden. Solche Abgleiche mit den Passbildern sind mittlerweile gar nicht mehr selten. Bei Fahrverboten sogar an der Tagesordnung.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6691 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Hi doc! du kennst dich ja mit den Programmen und der Organisation in der Behörde super aus.
Welchen Sinn sollte das von dir angegebene Verfahren haben? Zitat Ich habe der Bußgeldbehörde am 19.10. meinen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem ich meine Tat zugebe. Dieser Anhörungsbogen kann nicht fast 2 Monate lang im Posteingang herumgelegen haben, sondern irgendjemand bei der Bußgeldbehörde wird sich recht bald um ihn gekümmert hab Gehen wir mal davon aus, dass du das Schreiben am 19.10. in den Briefkasten geworfen hast - der wurde dann am 20.10. geleert, am 21. Eingang bei der Behörde, am 22 Eingang bei der zuständigen Stelle innerhalb der Behörde. Dann wird das Schreiben der Akte/dem Vorgang zugeordnet und erst einmal (da im Punkte Bereich) eine Anfrage an das KBA gemacht, wieviel Punkte schon auf deinem Konto sind. Wie lange das dauert, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich - auch braucht das KBA einige Zeit für die Antwort. Schon haben wir November - ich schätze, dass vor Mitte November die Unterlagen nicht vollständig waren. Was dann wie passiert, hängt wiederum von der Orga inn der Behörde ab. Ob die BG per Programm ausgedruckt oder noch per Maschine getippt werden, wie groß ist die Behörde, wie der Personalstand, wieviele Leute sind davon wirklich da? und und und und -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 01.01.2009 Mitglieds-Nr.: 46042 ![]() |
hallo
kann mir jemand definitiv bestätigen ob es tatsächlih so ist, das die tilgung der punkte seit neuestem, (seit wann??, wäre wichtig zu wissen, ) vom der letzten rechtskraft bis zur nächsten tat ist, oder von tattag bis tattag?? danke für die hilfe mfg georg |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 11.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43110 ![]() |
Hallo gggg33!
Die Frist beginnt mit Rechtskraft der begangenen OWi. Je nach Verstoß beträgt diese 2, 5 oder 10 Jahre. Maßgeblich ist dann immer der Tattag der "neu begangenen" OWi. Seit wann das so ist, weiß ich nicht, aber diese Regelung ist mir seit einigen Jahren bekannt und ist nicht neu! Gruß.. Jo |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30765 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die Frist beginnt mit Rechtskraft der begangenen OWi. Je nach Verstoß beträgt diese 2, 5 oder 10 Jahre. Es gibt keine Ordnungswidrigkeiten mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist. Für Ordnungswidrigkeiten gilt Zitat (§29 Abs. 1 StVG) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen und1. zwei Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, … Zitat (§29 Abs. 6 StVG) Sind im Register mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 über eine Person eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung vorbehaltlich der Regelungen in den Sätzen 2 bis 6 erst zulässig, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist nach Absatz 1 begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (Absatz 7) zu einer weiteren Eintragung führt. Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten. Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt. Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Ich hab's ja schonmal gesagt, die "Wirkzeit" von Punkten ist wesentlich länger als ihre tatsächliche Eintragungszeit in Flensburg, nämlich vom Tattag bis zur Tilgung 2/5/10 Jahre nach Eintrag. Und durch derartige Praxis der Behörden, ob nun gewollt oder nicht, wird sie dann natürlich auf ein Maximum ausgedehnt. Da ich den Sinn der "rückwirkenden Wirkung" von Punkten aus Behördensicht durchaus verstehen kann (man will ja das "Taktieren" mit Punkten und deren Wirksamkeit verhindern), wäre eigentlich eine Tilgung 2/5/10 Jahre nach der Tat gerecht, der "Staatsräson" wäre genüge getan und dem Betroffenen könnten die Punkte wirklich nur die eigentlich vorgesehene Zeit schaden.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2634 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
Ich vermute vielmehr, er hat neben dem Button "Bußgeldbescheid ausdrucken" noch ein Datumsfeld, in dem er das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheids nach den Vorgaben seines Chefs eintippt - und DANN erst geht alles automatisch. Vielleicht könnte sich ja mal ein Mitarbeiter einer Bußgeldbehörde dazu äußern, wie es bei ihm im Haus gehandhabt wird. Also, nachdem ich SB in ner Bußgeldbehörde bin äußer ich mich mal dazu. Ich finde deine Unterstellungen sind wirklich bei den Haaren herbeigezogen. Bei uns in der Behörde ist das ganze so, dass die täglich eingehende Post im Regelfall komplett am selben Tag noch bearbeitet wird. Post kommt morgens gegen 9 Uhr, wird an die einzelnen SB verteilt und jeder ist eigentlich bis nachmittags damit fertig. Und glaub mir, jeder Sachbearbeiter freut sich, wenn er einen Anhörbogen zurück bekommt, der komplett mit allen Personalien (Geburtsdatum und Geburtsort fehlen da recht gerne) und vor allem mit den entscheidenden Kreuzchen bei "Wird der Verstoß zugegebenn" und "Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer" erhält. Denn dann fehlt nur noch die VZR-Auskunft (falls die nicht schon automatisch da ist weil bei den Halterdaten bereits Geburtsdaten vollständig waren) und prompt kann der BGB veranlasst werden. Und wenn der BGB raus ist, dann ist zumindest in vielen Fällen das ganze für den SB schon beendet... also weniger Fälle, weniger Arbeit... Warum das jetzt in dem vom TE geschilderten Fall so lange dauerte ist schwer zu beurteilen, Möglichkeiten gibt es viele. Ich kann jetzt nur mal von unserer (großen) Behörde reden. Aber da du ja schreibst, dass du mit 155km/h "ausgerollt bist" wird das ganze wohl auf der Autobahn gewesen sein... und damit wäre es auch ne große Behörde. Was ich mir jetzt zum Beispiel vorstellen kann ist, dass du eben diese 2 Kreuzchen nicht gemacht hast, also die Fahrereigenschaft nicht zugegeben. Und schwupp geht das ganze erstmal zur Ermittlung an die Polizei raus. Davon musst du selbst gar nichts mitbekommen haben, die Polizei kann auch einfach selbst Lichtbilder beim Einwohnermeldeamt eingesehen haben... aber da sind mal schnell je nach Polizei 4 Wochen rumgegangen. Es kann Probleme beim einholen von der VZR gegeben haben. In 80% der Fälle erhält man die Auskunft direkt im System und das 2 Tage nach Anforderung. In manchen Fällen erfolgt das ganze aber in Schriftform "weil Eintragungen nur in Schriftform vorliegen" (manchmal sind bei so was trotzdem gar keine Eintragungen vorhanden, verstehen tu ich das selbst dann auch nicht). Wenn das schriftlich erfolgt vergehen auch mal locker 2-3 Wochen. Vor der VZR Auskunft benötigt der SB auch die Geburtsdaten... hier wäre noch eine Personalienanfrage nötig... dauert auch 2 Wochen, manchmal auch 4... also Zeit kann schnell vergehen... die Gründe sind verschieden... dass eine Akte wirklich mal verschwindet soll auch vorkommen, wenn auch sehr selten... aber ehrlich gesagt, ich schau mir die VZR Eintragungen an, ob es zu ner Erhöhung von der Geldbuße kommen kann oder ob gar ein FV droht, ob Schonfrist zu gewähren ist... aber garantiert nicht genau, wann da was getilgt wird oder nicht... ich will meine Fälle schnellstmöglichst zum BGB bringen, damit der Fall vom Tisch ist... Aber kannst gerne ja mal die BG-Stelle sagen, vllt. hat ja der ein oder andere hier auch Erfahrungen damit... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Wenn ich mir die ganzen Begründungen anschaue, warum die Beearbeitung so lange dauern kann...
Dann müssten ja haufenweise Verfahren an der Verjährung scheitern ![]() |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2634 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
naja, ich denke man muss da etwas differenzieren.
Tatort ist in so nem Fall ja irgendwo auf der Autobahn... dass die APRevs nicht täglich die Filme dann an die ZBS schicken ist auch klar, sondern dass das auch etwas dauert... meistens bekommen wir die Filme so nach 3 Wochen... bis die ganzen Fälle dann eingespielt sind dauert auch nochmal 2-3 Wochen... okay... dann kommt ja meistens Anhörbogen, der ja erstmal die Verjährung unterbricht... und wenn dann nach insgesamt 2-3 Monaten der BGB rausgeht ist das doch ganz normal und gut in der Zeit. (in örtlichen gehts sicher schneller weil die selbst messen) Und klar wirds mit Verjährung manchmal ziemlich eng, wenn eben erst nen Zeugefragebogen rausgeht und da nicht reagiert wird... Und wie gesagt, ob und wie jemand was zugibt ist immer noch zweierlei... liegt eben an vielen kleineren Dingen, die Zeit kosten können... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
kann mir jemand definitiv bestätigen ob es tatsächlih so ist, Ich kann bestätigen, dass es tatsächlichdas die tilgung der punkte seit neuestem, (seit wann??, wäre wichtig zu wissen, ) vom der letzten rechtskraft bis zur nächsten tat ist, oder von tattag bis tattag?? Zitat von der letzten rechtskraft bis zur nächsten tat ist Und da es wichtig ist: Diese Änderung des § 29 StVG trat zum 01.02.2005 in Kraft.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 ![]() |
... ist das doch ganz normal und gut in der Zeit. Das, was den Bürger daran nur nervt ist die Tatsache, dass die vom Gesetzgeber vorgesehene "Wirkungsdauer" einer Punkteeintragung so ganz leicht von 24 auf 27 Monate (12,5%) verlängert wird. Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden, wenn einmal der Tattag und einmal die Rechtskraft der massgebliche Termin sein sollen. Wie ist das eigentlich mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar? Hier werden doch gleiche Taten mit unterschiedlichen Folgen belegt, je nach Bearbeitungstempo der jeweils zuständigen Bussgeldstelle. Oder fällt das noch unter "unerhebliche Abweichung in der Massenabfertigung"? |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
@TAK, Jetzt möchte ich dann aber doch mal wissen:
Wie häufig scheitern denn OWi-Verfahren bei Euch an der Verjährung, wenn das alles so lange dauern kann? |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 11.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43110 ![]() |
Mag sein, dass es den einen oder anderen nervt, aber die wenigsten bitten um "Beschleunigung" des Verfahrens. Und eines möchte ich hier noch mal festhalten:
Es wurden genug Gründe genannt, warum ein solches Verfahren nun mal dauert. Keiner möchte einen Bußgeldbescheid bekommen, obwohl er nicht der verantwortliche Fahrer war, oder bei dem der Tatvorwurf, das Geburtsdatum oder sonst was falsch ist. Meiner Erfahrung nach, gehen selten Fälle in die Verjährung und dann meist auch nur, weil der Betroffene nicht zu ermitteln ist (verzogen, etc.). Aber gerade Geschwindigkeitsmessungen und die damit verbundene Fahrerermittlung dauern eben (Fotos entwickeln, auswerten, erfassen, Halteranfrage, Zeugenfragebogen, polizeiliche Fahrerermittlung, Passbildanforderung, KBA-Anfrage, usw.). Wem das als Begründung nicht ausreicht, dem kann ich nicht helfen. |
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Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Das genau ist es ja:
Aber gerade Geschwindigkeitsmessungen und die damit verbundene Fahrerermittlung dauern eben (Fotos entwickeln, auswerten, erfassen, Halteranfrage, Zeugenfragebogen, polizeiliche Fahrerermittlung, Passbildanforderung, KBA-Anfrage, usw.). Wem das als Begründung nicht ausreicht, dem kann ich nicht helfen. Das genau reicht mir als Begründung, daß es schnell gehen müsste, wenn der Fahrer die Tat zugibt ( was ich dem TE hier erstmal zugestehen möchte). Schließlich reicht die Zeit ja (fast)immer auch dann für (Fotos entwickeln, auswerten, erfassen, Halteranfrage, Zeugenfragebogen, polizeiliche Fahrerermittlung, Passbildanforderung, KBA-Anfrage, usw.). wenn es nicht zugegeben wird!
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Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 210 Beigetreten: 11.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43110 ![]() |
Ich stimme dir vollkommen zu. Gibt jemand die Tat zu und es liegen alle Daten vor, so dass zügig eine Anfrage beim KBA gestartet werden kann und hat die BGstelle keinen Zweifel an der Identität des Fahrers, so ist das Verfahren zügig abzuschließen.
Die Regel sieht jedoch anders aus: Der Zeugenfragebogen wird nicht innerhalb der Frist beantwortet. Der benannte Fahrer gibt kein Geb.datum oder -ort an. Es bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage. Es bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Messung. . . Und selbst bei meiner eingangs genannten Fallkonstelation kann es trotzdem länger dauern, eben weil andere Sachen Priorität haben oder weil Krankheit- oder Urlaubsfälle vorliegen oder weil der Sachbearbeiter die Messung erneut prüft. Vielerorts wird durch Polizeibeamte die Messung durchgeführt, sachbearbeitende Stelle ist aber die Bußgeldstelle. Da dauern Stellungnahme eben. Der Sachbearbeiter erlässt letztlich den Bescheid und sichert sich lieber drei mal ab, bevor er nachher einen fehlerhaften Bescheid erlässt. Und die Aussage von @orlet ist schlichtweg falsch! Denn die Frist läuft ja nicht vom Tattag einer Tag bis zur Rechtskraft der nächsten Tat, sondern genau umgekehrt. Somit sind es IMMER genau 2 Jahre (auf diesen Fall bezogen). Dessen war sich der TE bewusst und statt sich darüber zu ärgern, dass er innerhalb dieser 2 Jahre auffällig wurde, ärgert er sich JETZT darüber, dass es damals so lange dauerte. Er hat doch damals einen Bescheid bekommen. Auf dem stand doch drauf, wann dieser Rechtskraft erlangt und wie lange die Punkte eingetragen werden (davon gehe ich mal aus, hier wird es so gemacht). Ach eines ist mir noch aufgefallen: Tattag der ersten Tat war der 09.08.06. Am 26.09.08 ist der TE erneut auffällig geworden. Damit sich seine Voreintragung nicht auf die (erneute) Geldbuße auswirkt, hätte die Bußgeldstelle damals aber schnell sein müssen. Der Bußgeldbescheid hätte also am 25.09.06 rechtskräftig werden müssen, demnach am 08.09.06 zugestellt und ca. 3-5 Tage vorher erlassen werden müssen. Dann liegen zwischen Tattag und Erlass BG nicht mal vier Wochen, in denen die gesamte bereits genannte Prozedur (Entwicklung, Auswertung, Halteranfrage, Zeugenfragebogen, Anhörung, Passbildabgleich, KBA-Anfrage, usw.) hätte durchgeführt werden müssen. Meines Erachtens ziemlich knapp. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2634 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
@TAK, Jetzt möchte ich dann aber doch mal wissen: Wie häufig scheitern denn OWi-Verfahren bei Euch an der Verjährung, wenn das alles so lange dauern kann? Wenn der Halter auch der Fahrer ist eigentlich nie. Wenn ein ZFB an Firma o. ä. rausgeht und nicht zurückgeschickt wird, kanns schon vorkommen dass es in die Verjährung kommt. Wenns ausländische Fahrer sind, dann gehts natürlich noch enger zu, weil die Halteranfrage meistens noch länger dauert.... ansonsten hat Josephine alles gesagt -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2841 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Na, das sind jetzt doch mal (mich jedenfalls) befriedigende Antworten.
Nur noch mal so aus Interesse: Wie sieht denn das Eurer Erfahrung nach bei "inner-familiären" Angelegenheiten aus? |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Und klar wirds mit Verjährung manchmal ziemlich eng, wenn eben erst nen Zeugefragebogen rausgeht und da nicht reagiert wird... Und wie gesagt, ob und wie jemand was zugibt ist immer noch zweierlei... liegt eben an vielen kleineren Dingen, die Zeit kosten können... Hier noch mal die Fakten:
Eine Punkte-Abfrage der Bußgeldbehörde beim KBA könnte übrigens unter Umständen "Fehlanzeige" ergeben haben, da meine alten Punkt zwar am Tattag noch aktiv waren, aber zum Zeitpunkt der Anfrage bereits in der "Überliegefrist" lagen. Leider leben sie - weil ja das "Tattagsprinzip" gilt wieder auf. ![]() ... Der Zeugenfragebogen wird nicht innerhalb der Frist beantwortet. Der benannte Fahrer gibt kein Geb.datum oder -ort an. Es bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage. Es bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Messung... Wie gesagt, bei mir hat es KEINEN dieser Verzögerungsversuche gegeben. Zitat ... Somit sind es IMMER genau 2 Jahre (auf diesen Fall bezogen). Dessen war sich der TE bewusst und statt sich darüber zu ärgern, dass er innerhalb dieser 2 Jahre auffällig wurde, ärgert er sich JETZT darüber, dass es damals so lange dauerte. Er hat doch damals einen Bescheid bekommen. Auf dem stand doch drauf, wann dieser Rechtskraft erlangt und wie lange die Punkte eingetragen werden (davon gehe ich mal aus, hier wird es so gemacht). Natürlich wusste ich, nachdem es BLITZ gemacht hatte, dass es nicht nur neue Punkte geben würde, sondern dass die alten Punkte nun auch noch 2 Jahre weiterleben würden... Ich fahre im allgemeinen zwar ziemlich zügig ![]() Zitat Tattag der ersten Tat war der 09.08.06. Am 26.09.08 ist der TE erneut auffällig geworden. Damit sich seine Voreintragung nicht auf die (erneute) Geldbuße auswirkt, hätte die Bußgeldstelle damals aber schnell sein müssen... Wie gesagt: Meinetwegen kann die Bußgeldbehörde sich so lange Zeit lassen wie sie will. Ich biin wirklich nicht scharf darauf, mein Geld möglichst schnell loszuwerden. Ich bin aber der Meinung, dass die Tilgungsfrist nicht von solchen Zufälligkeiten abhängen dürfte. Eine "saubere" Lösung wäre, wenn auch bei Eintragung der Punkte diese auf den Tattag zurückdatiert würden. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#28
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![]() Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 10.12.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 26314 ![]() |
Hallo zusammen,
da finde ich doch auch schon fast alle Antworten, die ich aus einem sehr ähnlichen Grund wie der Doc gesucht habe: 1. Vergehen am 06.12.2006, Rechtwirksam am 06.01.2007 und jetzt 2. Vergehen am 29.12.2008 begangen... Dank des Tattagprinzips bleiben jetzt alle Punkte nochmal 2 Jahre im VZR... Tja, mein Rechtsempfinden sagt mir, dass es wohl eine Regelung zu meinen Ungunsten ist, aber seis drum. Was mir noch nicht klar ist: Das erste Vergehen war eine OWi wegen Fahrens unter Alkoholeinfluß (habe genau 0,25mg gehabt, also auch schon damals toll gelaufen...). Mir wurde gesagt, dass ich nach Ablauf von 2 Jahren wieder als Ersttäter betrachtet werde. Ist diese Aussage in diesem Zusammenhang (das aktuelle Vergehen war überhöhte Geschwindigkeit) noch gültig, oder verlängert sich diese Frist auch nochmal um 2 Jahre?? Hier macht das Thema Wiederholungstäter ja durchaus einen Unterschied über das Strafmaß - und das zu recht, nicht dass ich jetzt Mißverstanden werde. Danke schon mal vorweg für die Antwort! Rado |
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Ja, bei einem neuen Alkohol- oder Drogendelikt würdest Du nun zwei weitere Jahre als Wiederholungstäter gelten, da die Ersteintragung eben noch nicht getilgt wurde und damit verwertbar bleibt.
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Und bei Alk-Wiederholungstätern ist eine MPU mit Alkoholfragestellung zwingend vorgeschrieben.
Die Alk-OWi wird (sofern keine Straftaten oder Entzugsentscheidungen eingetragen werden) zusammen mit der OWi vom 29.12.08 gelöscht, also spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der neuen Entscheidung. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Tja, mein Rechtsempfinden sagt mir, dass es wohl eine Regelung zu meinen Ungunsten ist, aber seis drum. Das sagt dir nicht nur dein Rechtsempfinden (meins sagt übrigens das gleiche), es ist tatsächlich so, am vorderen Ende der Tilgungsfrist das Eintragsdatum der Vortat und am hinteren Ende der Tattag der nächsten Tat, Eintragstagprinzip und Tattagprinzip werden "vermischt" zuungunsten des Betroffenen und zwar aus puren Staatsinteressen gegen das vermeintliche "Taktieren" mit geschickt angewandten Einsprüchen. Daß damit auf der anderen Seite die Tilgungsfrist zwar nicht auf dem Papier aber faktisch in ihrer Wirkung immer länger ist als die vorgegebenen zwei Jahre, wenn's schnell geht zwei bis drei Monate, manchmal aber auch bis zu einem Jahr, wird in Kauf genommen, es schadet ja nur dem Betroffenen und nicht dem Staat. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Nach der alten Regelung erinnere ich mich an eine damals mal im Februar vom AG zurück kommenden Akte mit einer dort eben im Februar akzeptierten ganz logisch taktischen Einspruchsrücknahme mit Wirkung zum September, genau einen Tag nach Tilgung der Voreintragungen.
Abgesehen davon, dass eigentlich fraglich ist, ob so etwas ( Einspruchsrücknahme mit Wirkung in der Zukunft ) wirklich juristisch korrekt ist ( scheint ja so ) war ich einfach nur perplex, dass das AG das mit gemacht hatte. Wäre ja ein leichtes gewesen, in Anbetracht des ja offenbar zumindest aktuell weiterhin bestehenden Anfechtungsinteresses gegen den BB eine zeitnahe HV zu terminieren... Neee, da lobe ich mir doch sehr die aktuelle Regelung, auch wenn Betroffene das selbstverständlich und aus ihrer Sicht verständlich anders sehen. Aber wenn das obige Beispiel, das ich ja nicht erfunden haben, tatsächlich regelmäßig ginge, könnte man ja auch heute noch einen Einspruch mit Wirkung zum , z. B. 10.03.2011 oder jedem gefälligen Ende der Überliegefrist, zurücknehmen. ![]() |
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#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 398 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 ![]() |
Ja aber wie ist es denn nun? Ich bin da leicht verwirrt. In meiner HV sagte der Richter etwas von "es gelte das Tattagsprinzip" bezüglich der Tilgungsfrist. Hab ich da was in den falschen Hals gekriegt? Ich steig nicht mehr durch.
-------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Für den Anfang der Wirksamkeit von Eintragungen gilt das Tagtagprinzip und für die Tilgung derselben das Eintragstagprinzip. Die Folgen beschrieb ich schon drei Beiträge höher. Paradox? Rosinenpickerei des Staates zur möglichst langen Verwertbarkeit von Eintragungen? Ich würde sagen ja, aber so ist halt unsere allseits geliebte Staatsbürokratie.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.10.2025 - 23:22 |