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> Auto aus Österreich mit Rotem "06er"Kennz. nach D überführen
Daihatsu-Fan
Beitrag 21.12.2008, 16:42
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen......

Ich habe folgendes Problem, ich möchte ein Auto aus Österreich nach Deutschland holen.

Mein Vater hat einen KFZ-Betrieb und ist im Besitz einer "Roten nummer" sprich einem 06er Kennzeichen, ich bin Azubi bei in der Firma.

Nun zur Frage:

-Darf ich mit diesem Kennzeichen das Auto das ICH kaufen möchte nach Deutschland überführen??
-Das Fahrzeug hat keine Deutsche Papiere sondern einen Österreichischen Typenschein, allerding wurde das Auto auch in Deutschland verkauft, sodass ich bei der TÜV Abnahme zwecks Deutschen Papieren auf Sämtlich Unterlagen des Deutschen-Modelles zurück greifen kann.
-Bei dem Fahrzeug liegen für alle Umbauten Gutachten vor ausser für die Sitze, darf ich das Fahrzeug mit nicht eingetragenen Sitzen überführen??

Ich bin ziehmlich ratlos und möchte nicht ohne Illegal und ohne Versicherungsschutz durch beide Länder fahren.

Kann mir jemand weiterhelfen und Aussage kräftige Antoworten geben?

Vorab schon mal vielen herzlichen dank!!

Mfg
Patrick

Der Beitrag wurde von Daihatsu-Fan bearbeitet: 21.12.2008, 16:43
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.12.2008, 18:37
Beitrag #2





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Mit Österreich besteht ein Abkommen über die Anerkennung von 06er Kennzeichen. Nach deutschem Recht gilt dieses Kennzeichen aber nur für "betriebliche Verwendung", d.h. dass eine Überführung zu privaten Zwecken nicht zulässig ist. Käufer des Autos sollte daher dein Vater sein, dann kannst du es auch überführen.
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Daihatsu-Fan
Beitrag 21.12.2008, 21:21
Beitrag #3


Neuling


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d.h. der käufer muss die firma sein (Ist eine GmbH)??

Ansonsten gibt es da keine Probleme mit den Österreichischen Papieren?!

Ich will nicht mit einem (ohne) beschlagnahmtem Auto mit einer rießen Strafe da stehen.......

Wenn der Käufer die Firma bzw mein Vater (als Geschäftsführer) ist darf ich das Auto im Namen der Firma überführen.

LG
Patrick
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Gast_fusel_*
Beitrag 21.12.2008, 21:31
Beitrag #4





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du darfst das Auto nur mit einem österreichischen (Kurzzeit-)kennzeichen überführen.
gib mal "Fernzulassung" als Suchbegriff ein, da findest du einiges zu dem Thema.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 21.12.2008, 21:36
Beitrag #5





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Zitat (Daihatsu-Fan @ 21.12.2008, 21:21) *
d.h. der käufer muss die firma sein (Ist eine GmbH)??

Das wäre im Hinblick auf die Verwendung des 06er Kennzeichens sinnvoll. Es ergibt sich dann aber ein anderes Problem, nämlich mit dem Zoll. Ein Privatkauf eines Fahrzeugs in einem anderen Land der EU unterliegt nicht der Einfuhrumsatzsteuer. Wie das bei einer gewerblichen Einfuhr aussieht, kann ich nicht sagen. Da 06er Kennzeichen nur zu betrieblichen Verwendung zugelassen sind, liegt dann natürlich auch die Annahme einer gewerblichen Einfuhr nahe, d.h. 06er Kennzeichen und Privatkauf schließen sich eigentlich aus.

Ich würde daher den geringen Mehrpreis für Kurzzeitkennzeichen in Kauf nehmen und keine 06er Kennzeichen benutzen.

Zitat (fusel @ 21.12.2008, 21:31) *
du darfst das Auto nur mit einem österreichischen (Kurzzeit-)kennzeichen überführen.

Zu dem geplanten Fall (deutsches Überführungskennzeichen in Österreich) findet man verschiedene Quellen, die das als zulässig ansehen. Im umgekehrten Fall (österreichisches Überführungskennzeichen in Deutschland) weiß ich nicht, ob das zulässig ist - vermutlich nur, wenn ein Österreicher ein Fahrzeug von D nach A überführen möchte.
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nachteule
Beitrag 21.12.2008, 21:49
Beitrag #6


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Hallo, Daihatsu-Fan,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Passt nicht ganz auf Deine Frage, aber einige Dinge werden hier trotzdem angesprochen, die für Dich interessant sein dürften.

Hier noch ein weiterer Link zu dem Thema.

Viele Grüße,

Nachteule


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Daihatsu-Fan
Beitrag 21.12.2008, 21:58
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Georg_g @ 21.12.2008, 21:36) *
Zitat (Daihatsu-Fan @ 21.12.2008, 21:21) *
d.h. der käufer muss die firma sein (Ist eine GmbH)??

Das wäre im Hinblick auf die Verwendung des 06er Kennzeichens sinnvoll. Es ergibt sich dann aber ein anderes Problem, nämlich mit dem Zoll. Ein Privatkauf eines Fahrzeugs in einem anderen Land der EU unterliegt nicht der Einfuhrumsatzsteuer. Wie das bei einer gewerblichen Einfuhr aussieht, kann ich nicht sagen. Da 06er Kennzeichen nur zu betrieblichen Verwendung zugelassen sind, liegt dann natürlich auch die Annahme einer gewerblichen Einfuhr nahe, d.h. 06er Kennzeichen und Privatkauf schließen sich eigentlich aus.

Ich würde daher den geringen Mehrpreis für Kurzzeitkennzeichen in Kauf nehmen und keine 06er Kennzeichen benutzen.

Zitat (fusel @ 21.12.2008, 21:31) *
du darfst das Auto nur mit einem österreichischen (Kurzzeit-)kennzeichen überführen.

Zu dem geplanten Fall (deutsches Überführungskennzeichen in Österreich) findet man verschiedene Quellen, die das als zulässig ansehen. Im umgekehrten Fall (österreichisches Überführungskennzeichen in Deutschland) weiß ich nicht, ob das zulässig ist - vermutlich nur, wenn ein Österreicher ein Fahrzeug von D nach A überführen möchte.


Heißt das ich soll bei meiner Zulassungsstelle im Landkreis ein Zollkennzeichen holen? Dies wird aber sicherlich Probleme geben da ich keine Fahrzeug Papiere habe und vorallem keine Deutsche Papiere. Das Auto ist Bj 1992 das ist noch nix mit EU COC-Papieren......

Das wird alles sehr sehr schwierig hab ich das Gefühl......Leider gibt es nur noch eine "Handvoll" von den Auto´s sonst würde ich diese Aktion gar nicht starten.

wieviel Prozent wäre denn die Einfuhr-Umsatzsteuer und richtet die sich nachdem Neupreis des Fahrzeuges oder nach dem Gebrauchtpreis den ich bezahl???

Lg
Patrick
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Diesel-Georg
Beitrag 21.12.2008, 22:02
Beitrag #8


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Zitat (Georg_g @ 21.12.2008, 21:36) *
Zu dem geplanten Fall (deutsches Überführungskennzeichen in Österreich) findet man verschiedene Quellen, die das als zulässig ansehen. Im umgekehrten Fall (österreichisches Überführungskennzeichen in Deutschland) weiß ich nicht, ob das zulässig ist - vermutlich nur, wenn ein Österreicher ein Fahrzeug von D nach A überführen möchte.


Das ist aber eine sehr widersinnige Annahme! Angenommen ich mache als Deutscher ganz ohne Kaufabsicht in Österreich Urlaub. Rein zufällig stolpere ich über mein Traumauto, das auch noch recht günstig zu haben wäre. Zahlen kann ich mit Kreditkarte. Wie soll ich dann das Auto heimbringen können, wenn nicht mit Österreichichen Kurzzeitkennzeichen? Bitte mal einen anderen Vorschlag machen, wie in diesem Fall das Österreichische Auto nach Deutschland gebracht werden soll! Außer per Spedition bringen lassen, wird wohl nicht gehen. Und ob es auf einen ungültig gemachten Österreichichen Typenschein ein Deutsches Kurzzeitkennzeichen gibt, da bin ich mir auch noch nicht so sicher. whistling.gif Was wäre denn, wenn das Gleiche aus Griechenland gemacht werden sollte? Mit in Kyrillischen Buchstaben geschriebenen ungültig gemachten Typenschein, oder wie der dort sonst noch heißen könnte, beim Deutschen Straßenverkehrsamt erscheinen und dort bei dem Beamten erwarten, dass der der griechischen Sprache mächtig ist und Griechiche echte Papiere von Fälschungen unterscheiden kann? Dazu als Käufer erst mal mit den Papieren heimfliegen und dann wieder zurück? Das kann`s doch wohl nicht sein!


Umgekehrt geht das doch auch! Zu Tausenden kaufen Ausländer in Deutschland gebrauchte Autos und bringen sie entweder mit Zollnummer (Nicht-Eu-Export) oder Kurzzeitkennzeichen in ihre Heimat. Das ist doch gerade der Sinn von Kurzzeitkennzeichen, dass man damit als Privatmann Kfz überführen kann, egal in welches (EU)-Land.

Frohe Weihnachten vom Diesel-Georg wavey.gif


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Grüße vom Diesel-Georg
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Daihatsu-Fan
Beitrag 21.12.2008, 22:17
Beitrag #9


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ich denk es sollte funktionieren mit dem Österreichischen Kurzzeit-Kennzeichen, ich bin ja EU Bürger und kann einen Wohnsitz in der EU Nachweißen. Also EU Bürger wird man doch in jedem Land gleich behandelt und kann z.B. nicht abgeschoben werden, oder?? Dummer Vergleich ich weiß.
Vll sollte ich den Verkaüfer fragen ob er mir Zollkennzeichen Besorgen kann und ich das Auto "Zugelassen" kaufe..........
Aber dies wir er Höchstwarscheinlich NICHT tun, da er dann der dumme wäre wenn ich mit dem Auto "Mist baue".

Lg
Patrick
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nachteule
Beitrag 22.12.2008, 01:54
Beitrag #10


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Hallo, Diesel-Georg,

österreichisches Kurzzeitkennzeichen anschrauben, bis zur Grenze fahren, Kennzeichen abschrauben, Fahrzeug über die Grenze schieben, deutsches Kurzzeitkennzeichen anschrauben, heimfahren laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.12.2008, 07:27
Beitrag #11





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Zitat (Diesel-Georg @ 21.12.2008, 22:02) *
Angenommen ich mache als Deutscher ganz ohne Kaufabsicht in Österreich Urlaub. Rein zufällig stolpere ich über mein Traumauto, das auch noch recht günstig zu haben wäre. Zahlen kann ich mit Kreditkarte. Wie soll ich dann das Auto heimbringen können, wenn nicht mit Österreichichen Kurzzeitkennzeichen?

Wer sagt denn, dass du einen Rechtsanspruch darauf hast, dein zufällig entdecktes Traumauto sofort mit nach Hause zu nehmen? Du musst dein Beispiel nur in die Schweiz verlegen, dann funktioniert es nämlich nicht.

Du versuchst die Frage eher mit "Logik-Argumenten" zu beantworten, ich beschränke mich aber lieber auf die Rechtslage. Was meinst du, wie oft es mit dem Zoll, der Polizei oder anderen Behörden zu Problemen kommt, weil jemand in Unkenntnis der genauen Rechtslage einfach mal das machte, was ihm logisch erschien?
Zitat (Diesel-Georg @ 21.12.2008, 22:02) *
Und ob es auf einen ungültig gemachten Österreichichen Typenschein ein Deutsches Kurzzeitkennzeichen gibt, da bin ich mir auch noch nicht so sicher. whistling.gif

Da musst du gar keinen Pfeif-Smiley anfügen, denn bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen werden gar keine Fahrzeugpapiere verlangt, weil die Daten erst bei Fahrtantritt in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden müssen. Das geht also ganz offiziell auch mit entwertetem österreichischem Typenschein bzw. ganz ohne einen solchen Typenschein.

Zitat (Diesel-Georg @ 21.12.2008, 22:02) *
Umgekehrt geht das doch auch! Zu Tausenden kaufen Ausländer in Deutschland gebrauchte Autos und bringen sie entweder mit Zollnummer (Nicht-Eu-Export) oder Kurzzeitkennzeichen in ihre Heimat.

Der Vergleich überzeugt mich nicht. Ein Ausländer, der in Deutschland ein Auto kauft, darf es selbstverständlich mit deutschen Kurzzeitkennzeichen bis an die Grenze überführen. Für die Überführung ins Ausland ist aber eigentlich ein Ausfuhrkennzeichen notwendig. Was hinter der Grenze akzeptiert oder nicht akzeptiert wird, hängt dann von den Bestimmungen dieses Staates ab. Eine ausdrückliche Vereinbarung zur Anerkennung deutscher Kurzzeitkennzeichen ist mir nur mit Österreich und Italien bekannt (was nicht heißen muss, dass es nicht auch noch andere Staaten gibt, die es anerkennen).

Im Zweifelsfall kann man auch einfach mal die Zulassungsstelle anrufen. Aus oben schon erwähnten zollrechtlichen Gründen würde ich jedenfalls das Kurzzeitkennzeichen einem 06er Kennzeichen vorziehen.

Zitat (Diesel-Georg @ 21.12.2008, 22:02) *
Das ist doch gerade der Sinn von Kurzzeitkennzeichen, dass man damit als Privatmann Kfz überführen kann, egal in welches (EU)-Land.

Der ursprüngliche Zweck der roten Kennzeichen und der daraus hervorgegangenen Kurzzeitkennzeichen war m.E. die Durchführung von Überführungsfahrten innerhalb von Deutschland. Außerdem natürlich auch Probefahrten, die ja auch eher nicht grenzüberschreitend stattfinden. Im zusammengewachsenen Europa spielt die Überführung über die Ländergrenzen hinweg natürlich eine immer größere Rolle, wofür es aber Ausfuhrkennzeichen gibt.
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dopero
Beitrag 22.12.2008, 11:21
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 22.12.2008, 07:27) *
Da musst du gar keinen Pfeif-Smiley anfügen, denn bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen werden gar keine Fahrzeugpapiere verlangt, weil die Daten erst bei Fahrtantritt in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden müssen. Das geht also ganz offiziell auch mit entwertetem österreichischem Typenschein bzw. ganz ohne einen solchen Typenschein.

Tja leider bist Du da falsch informiert. Zahlreiche Zulassungsstellen sind dazu übergegangen Kurzzeitkennzeichen nur noch gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere herauszugeben. Begründung soweit ich weiß: Es wurde zuviel Missbrauch getrieben (z.B. nicht TÜV-fähige Fahrzeuge bewegt).
Siehe z.B. hier: Zulassungsstelle
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.12.2008, 13:28
Beitrag #13





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Ich lese da bei den Fahrzeugpapieren: "falls vorhanden". Und in sehr vielen Fällen dürften die Papiere eben nicht vorhanden sein. Übrigens steht da auch "Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD". wink.gif
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dopero
Beitrag 22.12.2008, 13:39
Beitrag #14


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Ich meine das "falls vorhanden" bezieht sich nur auf die BE.

Habe einen alten Thread dazu gefunden: Kurzzeitkennzeichen
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.12.2008, 16:51
Beitrag #15





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Zitat (dopero @ 22.12.2008, 13:39) *
Ich meine das "falls vorhanden" bezieht sich nur auf die BE.

Das ist unwahrscheinlich, denn eine Betriebserlaubnis ist ja stets vorhanden sein, und sei es in Form des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II, während der Fahrzeugschein früher bei der Abmeldung einbehalten wurde. Daher bezieht sich das "falls vorhanden" nach meiner Lesart auf alle dort genannten Dokumente.

Zitat (dopero @ 22.12.2008, 13:39) *
Habe einen alten Thread dazu gefunden: Kurzzeitkennzeichen

In dem Link heißt es aber auch, dass ersatzweise auch andere Papiere (Kaufvertrag etc.) gehen. Im Übrigen kann ich mir auch Kurzzeitkennzeichen holen, obwohl ich noch gar nicht weiß, für welches Fahrzeug sie überhaupt gelten sollen, da ich mir das entsprechende Fahrzeug erst auswählen möchte.

Ich halte mich da lieber an die FZV, und nach dieser reicht es aus, wenn die Daten vor Fahrtantritt in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden (§ 16 Abs. 2 FZV).
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dopero
Beitrag 22.12.2008, 17:52
Beitrag #16


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Zitat (Georg_g @ 22.12.2008, 16:51) *
Ich halte mich da lieber an die FZV, und nach dieser reicht es aus, wenn die Daten vor Fahrtantritt in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden (§ 16 Abs. 2 FZV).

Ist ja im Prinzip auch Richtig so. Ich wollte lediglich darauf hinweisen das sich einige Zulassungsstellen nicht dieser Sichtweise anschließen könnten.
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fritz440kombi
Beitrag 22.12.2008, 21:49
Beitrag #17


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@daihatsufan:

Habe selbst zweimal Autos in umgekehrter Richtung abgeholt mit Österreichischen Werkstattkennzeichen "Blauen Kennzeichen"; einmal aus Nürnberg, einmal aus Gütersloh, ging zumindest bis 2003 problemlos; der Werkstattbesitzer gab mir eine Bestätigung und ich mußte mich ins Fahrtenbuch eintragen ... geht jetzt nicht mehr, .daher meine ich auch, daß eine Überführung von A nach D mit Probefahrkennzeichen nicht geht, da Deutschland hier von einer Fernzulassung spricht.

Einzige Möglichkeit nach meiner Info: Österreichische Überstellungskennzeichen, da muß der Wagen eine Kurzzeitversicherung abgeschlossen haben und dann bekommst Du Grüne Kennzeichen die befristet sind.

Andere Möglichkeit, Du überstellst den Wagen mit der Zulassung des Vorbesitzers.

Bei Probefahrten geht man in Deutschland offenbar davon aus, daß Probefahrten immer vom Boden des Ausstellerlande der Kennzeichen begonnen werden müssen.

Am Bestsen Du setzt Dich mit der Verkehrsabteilung eines Bundeslandes in Verbindung z.B.:
für Oberösterreich wäre das hier der LINK; dort berät man dich gerne.





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Kiwity
Beitrag 23.12.2008, 10:39
Beitrag #18


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Also: österreicheichische KurzKZ gehen immer; siehe hier

Frohes Fest
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.12.2008, 18:24
Beitrag #19





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"Immer" gehen sie wohl nicht. Nach bisheriger Rechtslage war es wohl so, dass deutsche Kurzzeitkennzeichen auch in Österreich anerkannt wurde, und zwar sowohl für die Überführung von A nach D als auch für die Überführung von D nach A. Österreichische Kurzzeitkennzeichen sollen aber nach bisheriger deutscher Rechtsauffassung nur für die Überführung vom Ausland nach D gelten, nicht aber für die Verbringung ins Ausland.

Wenn ich das richtig sehe, dann verstößt die bisherige deutsche Rechtsauffassung aber gegen EU-Recht.

Für den TE sollte das aber keine Rolle spielen, denn er will ja das Auto von A nach D überführen. Ich würde aber dennoch aus rein praktischen Erwägungen deutsche Kurzzeitkennzeichen nehmen, denn in der Heimat weiß man, wo die Zulassungsstelle ist, kennt die Öffnungszeiten, den organisatorischen Ablauf etc. Wenn ich in Wien, Graz oder Klagenfurt wäre, wüsste ich jedenfalls nicht auf Anhieb, wo ich hin müsste, um mir Kurzzeit-"Taferln" zu holen.
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fritz440kombi
Beitrag 23.12.2008, 20:06
Beitrag #20


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Wie sollen Deutsche Kurzzeitkennzeichen mit östereichischen Papieren augegeben werden können?

Was ich benutzte waren Probefahrkennzeichen einer Werkstatt, die gegenseitige Anerkennung von Probefahrkennzeichen zwischen D und A ist ja gegeben, aber eben nicht mehr als Ersatz für Überstellungskennzeichen.

Bei meinem letzten Auto, das ich von D nach A holen wollte, sollte ich sehr teure deutsche Rote Nummern lösen, eine Fernzulassung mit österreichisshen Überstellungskennzeichen ging auch nicht.

Wurde dann so gelöst, daß der Vorbesitzer den Wagen noch auf seine Zulassung überstellte ....

Einzige Möglichkeit heute : Österreichische Überstellungskennzeichen beantragen, und die bekommt man umgehend über jede Zuslassungstelle einer Versicherung ... oder östereichisches Händlerkennzeichen / Probefahrkennzeichen auftreiben;

In Östereich werden die Probefahrkennzeichen von Werkstätten benutzt, wenn Bedienstete mit Fremdfahrzeugen unterwegs sind (z.B. auch bei Probefahrten mit Urlauberautos), oder eben zur Übertsellung nicht angemeldeter Fahrzeuge im Besitz der Werkstatt, durch Bedienstete der Werkstatt ...


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Kami
Beitrag 23.12.2008, 20:21
Beitrag #21


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Zitat (fritz440kombi @ 23.12.2008, 20:06) *
Wie sollen Deutsche Kurzzeitkennzeichen mit östereichischen Papieren augegeben werden können?



Man braucht keine Papiere zur Ausstellung vorlegen, und technische Daten für den Selbsteintrag sollten auch die österreichischen Papiere enthalten...


Gruss

Kami


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.12.2008, 20:33
Beitrag #22





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Zitat (fritz440kombi @ 23.12.2008, 20:06) *
Wie sollen Deutsche Kurzzeitkennzeichen mit östereichischen Papieren augegeben werden können?

Dass es geht bzw. ob es geht, wurde doch oben schon ausführlich erörtert ... blink.gif
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Daihatsu-Fan
Beitrag 24.12.2008, 15:52
Beitrag #23


Neuling


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so, ich melde mich mal wieder tut mir leid aber mein PC war in der reparatur und ich hatte keinen ersatz....

also ich hab ddas problem das der verkäufer das fahrzeug abgemeldet hat sonst hätte ich es zugelassen nach deutschland überführen können.

die ganzen links usw haben mich gerade ein wenig verwirrt obwohl es 3 mal gelesen habe.

nur noch für mich zum mitschreiben wavey.gif :

Ich versuche jetzt in Deutschland bei meiner zulassungsstellen in Stuttgart Export-kennzeichen zu bekommen, Ob dies allerdings gelingt weiß ich nicht da das fahrzeug ja keine gültige HU und AU hat sondern "Nur" dieses Österreichische "Pickerl".
Falls das nicht geht versuch ich es per fern zulassung in Österreich.

Alles sehr sehr Kompliziert......wenn ich wüsst nachwas sich die Zoll MWST richtet würd ich dies in kauf nehmen wenn es nach dem gebraucht preis wäre........

ich hoff ihr könnt mir helfen ich steh gerade voll auf der leitung. think.gif

LG und schöne Weihnachten
Patrick
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Kami
Beitrag 24.12.2008, 15:54
Beitrag #24


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Hol die Kurzzeitkennezichen/Überführungskennzeichen, Exportkennzeichen wirst du nciht bekommen.


Gruss

Kami


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nachteule
Beitrag 24.12.2008, 16:22
Beitrag #25


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Hallo, Daihatsu-Fan,

kannst Du das Auto nicht auf einen Hänger laden?

Viele Grüße,

Nachteule


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Kiwity
Beitrag 25.12.2008, 13:13
Beitrag #26


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Zitat (Georg_g @ 23.12.2008, 18:24) *
Österreichische Kurzzeitkennzeichen sollen aber nach bisheriger deutscher Rechtsauffassung nur für die Überführung vom Ausland nach D gelten, nicht aber für die Verbringung ins Ausland.


D ist aus österreichischer Sicht selbstverständlich Ausland. Desweiteren wird doch wohl die Zulassung in D angestrebt also sind Rili 37/1999 EG anzuwenden und in diesem Zusammenhang auch die "Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" klick
Der formal korrekte Weg sind demnach österreichische KKZ. Deutsche KKZ zwecks Überführung ins Ausland mitzunehmen bedeutet IMHO illegale Fernzulassung.

Zitat (Georg_g @ 23.12.2008, 18:24) *
Wenn ich das richtig sehe, dann verstößt die bisherige deutsche Rechtsauffassung aber gegen EU-Recht.


Wie kommst Du denn darauf?

wavey.gif
Frohe Weihnachten
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.12.2008, 17:46
Beitrag #27





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Zitat (Kiwity @ 25.12.2008, 13:13) *
D ist aus österreichischer Sicht selbstverständlich Ausland.

Mit "Verbringung ins Ausland" meinte ich ja auch die Überführung eines Fahrzeugs von Deutschland in ein anderes Land.

Zitat (Kiwity @ 25.12.2008, 13:13) *
Zitat (Georg_g @ 23.12.2008, 18:24) *
Wenn ich das richtig sehe, dann verstößt die bisherige deutsche Rechtsauffassung aber gegen EU-Recht.


Wie kommst Du denn darauf?


Weil nach deutscher Rechtsauffassung (siehe obiges Schreiben) ausländische Kurzzeitkennzeichen nicht benutzt werden dürfen, um ein Fahrzeug von Deutschland ins Ausland zu überführen.

Österreich akzeptiert alle 4 möglichen Varianten:
1. Überführung von A nach D mit österreichischen KKZ
2. Überführung von D nach A mit österreichischen KKZ
3. Überführung von A nach D mit deutschen KKZ
4. Überführung von D nach A mit deutschen KKZ

Deutschland hingegen erlaubt die Ausfuhr eines Kfz. offenbar nicht mit ausländischen KKZ.

Zitat (Daihatsu-Fan @ 24.12.2008, 15:52) *
die ganzen links usw haben mich gerade ein wenig verwirrt obwohl es 3 mal gelesen habe.

Praxisbezogener Tipp ohne große rechtliche Erörterung:
Du lässt dir (telefonisch oder per E-Mail) vom Verkäufer ein paar Daten des Autos geben. Motorleistung, Datum der Erstzulassung, Fz.-Identifizierungsnummer. Hersteller und Typ wirst du ja kennen.
Dann beantragst du eine Kurzhaftpflichtversicherung für das Auto. Dazu sollten obige Daten ausreichen.
Schließlich holst du einfach bei der Zulassungsstelle deines Wohnortes Kurzzeitkennzeichen.
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Kami
Beitrag 25.12.2008, 18:16
Beitrag #28


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sorry,
aber für KZK brauchst du im Vorfeld keine Daten.

Gruss

Kami


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Diesel-Georg
Beitrag 25.12.2008, 18:57
Beitrag #29


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Von Österreich nach Deutschland geht es am einfachsten mit einem östereichischen Kurzzeitkennzeichen. Das bekommt man ganz einfach in Österreich bei jeder Versicherung, die Fahrzeuge zuläßt. Deutsches Kurzzeitkennzeichen ist zwar anscheinend auch zulässug, aber ob man das bekommt ist abhängig vom Wohlwollen oder Nichtwollen der entsprechenden Deutschen Zulassungstelle. Ich würde der Einfachheit halber die Österreichische Version vorziehen! Die muss in Deutschland anerkannt werden.

Einfuhrzoll gibt es innerhalb der EU grundsätzlich nicht! Bei Gebrauchtwagen ist bei einem Privatkauf gar nichts fällig! Nur bei Einfuhr von Neuwagen wird die Deutsche Mehrwertsteuer fällig. Dafür entfällt aber die Östereichische Mwst und die NOVA, was ja letztendlich für den Käufer nur von Vorteil ist rolleyes.gif
Nur zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle und fertig...
Das haben wir schon mal so für eine Bekannte praktiziert, die ein Auto aus Österreich geerbt hat.
Jetzt kommt mir bitte keiner mit Erbschaftssteuer. Das ist weder hier Thema, noch war der alte Karren in meinem Fall so viel wert, dass das bei Erbschaft 1. Grades überhaubt in Betracht gezogen wurde.

Zitat (Kami @ 25.12.2008, 18:16) *
sorry,
aber für KZK brauchst du im Vorfeld keine Daten.

Gruss

Kami

wie oft muss das noch wiederholt werden!!!

DAS IST SO NICHT ALLGEMEIN RICHTIG!

Viele Zulassungstellen bestehen inzwischen auch für die Austellung von Kurzzeitkennzeichen auf Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsschein Tei II. Und wegen der vieln missbrauchsfälle wird das wohl über kurz oder lang überall so sein!! Ausländische Papiere oder Ausstellung auf blauen Dunst hin werden jetzt schon oder bald überall nicht anerkannt. Mit Österreichischen Papieren mag das ja noch funktionieren. Aber von welchen Mitarbeiter einer Deutschen Zulassungsstelle erwartest Du, dass er Kyrilische Buchstaben eines Griechischen Zulassungspapiers ins Deutsche übersetzen kann, geschweige denn feststellen kann, ob das nicht gefälscht ist!!
Ich habe zwar selber mit KFZ-Zulassungen absolut nichts zu tun, könnte mich aber ohne weiteres in eine solche Position hereindenken. Ich würde Dir mit mir so unbekannten Unterlagen auch nichts geben und Dich statt dessen an die Behörde verweisen, die mit diesen Papieren etwas anfangen kann. Wenn Du das Fahrzeug dann in Deutschland hast, gehst Du erst mal zum TÜV, und erst wenn von dort für mich nachzuvollziehende Angaben kommen, bekommst Du von mir eine ganz normale Zulassung. Je nachdem, wo das Auto herkommt, will ich dann auch noch einen Nachweis vom Zoll haben, über ordnungsgemäße Einfuhr.

Grüße vom Diesel-Georg wavey.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.12.2008, 19:05
Beitrag #30





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Zitat (Kami @ 25.12.2008, 18:16) *
sorry,
aber für KZK brauchst du im Vorfeld keine Daten.

Bezog sich deine Antwort auf meinen Beitrag? Ich weiß, dass man im Vorfeld keine Daten benötigt, das hatte ich ja oben auch schon mehrfach geschrieben. Ich empfehle nur, dass man sicherheitshalber ein paar Daten vom Verkäufer erfragt, falls die Versicherung die haben möchte. Auch wurde ja oben schon geschrieben, dass wohl einige Zulassungsstellen diese Daten vorab haben wollen - ob berechtigt oder nicht. Deswegen schadet es nicht, wenn man zur Sicherheit diese Daten parat hat.

Zitat (Diesel-Georg @ 25.12.2008, 18:57) *
... aber ob man das bekommt ist abhängig vom Wohlwollen oder Nichtwollen der entsprechenden Deutschen Zulassungstelle.

Warum das? Ich habe doch einen Anspruch auf Kurzzeitkennzeichen. § 16 Abs. 2 FZV: "Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen ..."

Zitat (Diesel-Georg @ 25.12.2008, 18:57) *
Viele Zulassungstellen bestehen inzwischen auch für die Austellung von Kurzzeitkennzeichen auf Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsschein Tei II.

Kannst du mir mal eine Zulassungsstelle nennen, von der du sicher weißt, dass sie diese Papiere vorab verlangt und beim Nichtvorliegen der Papiere die Zuteilung der KKZ verweigert? Dann würde ich dort nächste Woche mal anrufen und nachfragen ...

Zitat (Diesel-Georg @ 25.12.2008, 18:57) *
Ich würde Dir mit mir so unbekannten Unterlagen auch nichts geben und Dich statt dessen an die Behörde verweisen, die mit diesen Papieren etwas anfangen kann. Wenn Du das Fahrzeug dann in Deutschland hast, gehst Du erst mal zum TÜV, und erst wenn von dort für mich nachzuvollziehende Angaben kommen, bekommst Du von mir eine ganz normale Zulassung.

Den Sinn des KKZ hast du aber irgendwie noch nicht verstanden. Und die gesetzlichen Grundlagen dazu noch nicht gelesen.

Zitat (Diesel-Georg @ 25.12.2008, 18:57) *
Je nachdem, wo das Auto herkommt, will ich dann auch noch einen Nachweis vom Zoll haben, über ordnungsgemäße Einfuhr.

Nicht nötig, da es sich um einen Privatkauf aus einem EU-Land handelt, vorausgesetzt, dass es sich nicht um einen Neuwagen handelt.
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Diesel-Georg
Beitrag 26.12.2008, 00:47
Beitrag #31


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Fangen wir bei den Fragen hinten an:
Ich habe geschrieben je nachdem, wo das Auto herkommt...
Damit meinte ich natürlich EU oder nicht EU. Das hatte ich aber in einem früheren Beitrag schon mal beschrieben und fand es nicht nötig, das zu widerholen.

Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt die früher beim Straßenverkehrsamt leihweise erhältliche "rote Nummer". Diese "rote Nummer" diente hauptsächlich der Vorführung eines nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges beim TÜV. Weiter diente sie im geringeren Maße dazu, nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge im Inland an einen anderen Standort zu überführen. Bereits das war eigentlich nur in einem relativen Nahfeld praktikabel. Als nun diese Überführungen immer häufiger wurden und auch die Überführungsentfernungen größer wurden, ja sogar bis ins Ausland gingen, musste eine neue lösung gefunden werden, damit es nicht mehr erforderlich ist, die "roten Nummern" über große Abstände zurück zu bringen. Da wurden die Kuzzeitkennzeichen gebohren...
Auch früher war es für den Privatmann, der für eine einmalige Fahrt eine "rote Nummer" haben wollte, erforderlich, die entsprechenden Fahrzeugpapiere vorzulegen. Desgleichen verlangte die Versicherung für die Doppelkarte genaue Angaben über das zu überführenden Fahrzeug. Ansonsten wäre der höchstmögliche Versicherungsbetrag fällig geworden. In begründeten Ausnahmefällen haben die Straßenverkehrsbehörden auch schon mal eine "rote Nummer" an Privatleute ausgegeben, ohne Vorlage entsprechender Papiere, nämlich bei einer geplanten Überführung von einer anderen Zulassungsstelle zum Wohnort des Antragssteller. Da gab es aber, soweit ich mich entsinne, einen gewissen Ermessensspielraum. Ich habe vor ca. 12 Jahren in Niedersachsen ein gebrauchtes Fahrzeug erstanden und wollte es nach Bayern, also nach Hause überführen. Ich weiß nicht mehr genau, bei welcher Zulassungsstelle das war, aber die "rote Nummer" und vorher die Versicherungsdoppelkarte habe ich erst bekommen, als ich den Fahrzeugbrief vorlegen konnte. Später habe ich dann zu Hause erfahren, dass ich dort die "rote Nummer" auch ohne Vorlage des Fahrzeugbriefes bekommen hätte. Weiter oben im Thread haben aber auch andere schon berichtet, dass manche Zulassungsstellen die Vorlage des Briefes verlangen. Es dürfte also klar sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Möglicherweise kann man ja über den Umweg Gericht die Zulassungsstelle zwingen, das Kurzzeitkennzeichen auch ohne Vorlage des Briefes herauszurücken. Aber bis das durch ist, ist der Bedarf am Kurzzeitkennzeichen gar nicht mehr vorhanden.

"Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen ..."
(Du hast die falsche Stelle fett hervorgehoben, hier die Richtigstellung)

Das besteitet doch keiner! Aber die Zulassungsstelle kann verlangen, dass der Bedarf nachgewiesen wird! Und wie, das liegt letztendlich erst einmal in ihrem Ermessen. Und wenn der Antragsteller nicht mit der Ausschöpfung des Ermessensspielraums der Zulassungsstelle einverstanden ist, steht ihm in unserm Rechtsstaat der langwierige Rechtsweg offen. Ob ihm damit beim momentanen Bedarf auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen gedient ist, ist eine ganz andere Frage whistling.gif

Zum ersten Zitat muss ich passen. Aber meine Erfahrung mit der roten Nummer vor 12 Jahren und die weiter oben von anderen angeführten Beispiele aus jüngerer Zeit lassen für mich nur einen Schluss zu, dass dem so ist, dass manche Zulassungsstellen den Brief verlangen als Bedarfsnachweis.

Die Lösung finde ich persönlich übrigens gut. Denn sonst ist dem Missbrauch wirklich Tür und Tor geöffnet. Sonst könnte unkontrolliert wirklich alles was völlig verkehrsunsicher zusammengeschustert oder getuned wurde, unkontrolliert durch die Gegend fahren! Bei der Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers nicht überprüft, bei der Ausgabe von Dauer-roten Kennzeichen an Händler und Werkstätten aber schon. Und wenn die Mist machen, sind die ihr Kennzeichen ganz schnell wieder los. Irgendwie sollte die Zulassungsstelle auch bei Privatleuten prüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht und zumindest der Anschein eines tatsächlichen Bedarfs nach den Vorgaben des §16 Abs. 2 FZV vorhanden ist. Die Vorlage des Fahrzeugbrief ist dabei ein mögliches gutes Beispiel. Die Einstellung: "ohne konkreten Bedarfsnachweis gibt es kein Kurzzeitkennzeichen" halte ich für richtig und berechtigt im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit.

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.12.2008, 08:12
Beitrag #32





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Deine Ausführungen zu den früheren roten Kennzeichen für jedermann mögen ja richtig sein, aber sie haben nichts mehr mit der aktuellen Rechtslage zu tun. Dass du es gutheißt, wenn manche Zulassungsstelle die Papiere verlangen, bedeutet für mich, dass du schon seit langem keine KKZ mehr benötigt hast, denn sonst würdest du feststellen, dass eine solche Vorgehensweise ziemlich am Bedarf vorbei geht: Wenn man KKZ benötigt, dann weiß man häufig noch gar nicht, für welches Auto sie sein sollen, weil sich der Käufer ein Fahrzeug erst aussuchen will. Oder man hat das Fahrzeug online gesehen und gekauft und es steht Hunderte von Kilometern entfernt. Im ersten Fall ist es schlichtweg unmöglich Papiere vorzulegen, im zweiten Fall äußerst umständlich.

Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich deine Begründung, warum du die Vorlage der Fz.-Papiere für richtig hältst:

Zitat (Diesel-Georg @ 26.12.2008, 00:47) *
Denn sonst ist dem Missbrauch wirklich Tür und Tor geöffnet. Sonst könnte unkontrolliert wirklich alles was völlig verkehrsunsicher zusammengeschustert oder getuned wurde, unkontrolliert durch die Gegend fahren!

Für die Zuteilung der KKZ ist doch gar keine gültige HU oder AU notwendig. Wie soll denn ein Fahrzeugbrief in der Lage sein, die Verkehrssicherheit eines Autos nachzuweisen, wenn HU und AU längst abgelaufen sind? Selbst bei Vorlage der Papiere könnte diese Gefahr nicht beseitigt werden.

In einem Punkt will ich dir zustimmen, nämlich dass KKZ nur "bei Bedarf" zugeteilt werden. Die Frage ist aber, ob ich diesen Bedarf nachweisen muss und falls ja, wie ich ihn nachweise. Mit der Vorlage der Fz.-Papiere kann ich noch keinen Bedarf nachweisen, denn die Papiere könnten ja von einem x-beliebigen Fz. sein, während ich die KKZ für ein völlig anderes Auto benötige. Wenn man also zu dem Schluss käme, dass ein Bedarf nachgewiesen werden muss, dann sollten beispielsweise auch ein Kaufvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung möglich sein. Im Übrigen kann man bei Zuteilung eines einzelnen KKZ immer einen Bedarf annehmen, denn wer würde Geld für die Zulassungsstelle, den Schildermacher und die Haftpflichtversicherung ausgeben, wenn er keinen Bedarf an KKZ hätte?

Der Wortlaut des § 16 FZV deutet jedenfalls an zwei Stellen eindeutig darauf hin, dass bei der Zuteilung von KKZ keinerlei Papiere erforderlich sind:

1. "Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden ..."

2. "Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen."

Die Nicht-Eintragung der Daten ist ein eigener Tatbestand im bundeseinheitlichen TB-Katalog (10 Euro), ebenso die missbräuchliche Verwendung des KKZ an mehreren Fahrzeugen (50 Euro, 3 Punkte, ggf. noch Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz). Noch mehr Maßnahmen gegen missbräuchliche Verwendung sind m.E. nicht nötig, zumindest nicht durch Vorlage der Papiere bei der Zuteilung.
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Diesel-Georg
Beitrag 29.12.2008, 22:57
Beitrag #33


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1. Da wo ich ein Fahrzeug erwerbe, kann ich auch ein Kurzzeitkennzeichen problemlos mit dem dann vorhandenen KFZ-Papieren erwerben. Die Beschaffung am Heimatort ist natürlich umständlich, riskant, weil es eventuell gar nicht benötigt wird und somit unnötig und auch unlogisch.
2. Für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Händler wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragsteller überprüft. Beim Kurzzeitkennzeichen ist das nicht vorgesehen, deshalb sind hier höhere Anforderungen am Bedarfsnachweis erforderlich. Früher haben wir bei Fahrten mit roter Händler-Nummer die Fahrzeugdaten immer nur mit Bleistift eingetragen, und erst bei einer Kontrolle wurde schnell noch mit Kulli nachgeschrieben, bis der Polizist am Fahrzeug war. Damit das heute nicht mehr möglich ist, KZK ist ja ausdrücklich nur für einmaliegen Gebrauch vorgesehen, wird oft schon bei der Zulassungstelle bereits alles eingetragen. Es ist nämlich schon vorgekommen, dass ein kleiner Schwarz-KFZ-Händler auf einem KZK 10 Fahrzeuge ins Ausland überstellt hat. Andere protzen mit ihren voll illegal getunten Schlitten mal eben am Wochenende bei den Discobekanntschaften.

Und solche Sachen können eben mit schärferen Anforderungen beim Bedarfsnachweis zumindest eingedämmt werden. Wem das nicht passt, dem steht der Rechtsweg offen. Und auch das ist dann eine Möglichkeit, den oben beschriebenen Missbrauch einzudämmen. Ich brauche übrigens öfter mal ein Kurzzeitkennzeichen, nämlich dann, wenn ich eins unserer nicht angemeldeten Fahrzeuge oder Bohrgeräte von einer Baustelle zur nächsten überführen lassen will. Das betrifft unter anderen alte Flughafentankwagen, die wir als Wasserwagen nutzen. Die sind 3 m breit und bekommen keine normale Straßenzulassung. Aber eine Ausnahmegenehmigung für eine einzelne Fahrt ist mit entsprechender Begründung und unter Auflagen möglich. Gleiches gilt für einige unserer Bohrgeräte. Da diese Fahrzeuge auf das Jahr verteilt, vielleicht 10 Tage auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, wäre eine Dauerzulassung wesentlich teurer als ein paar KZK. Aber ich nehme jedes mal alles an Papieren mit zur Zulassungsstelle in Deutschland bzw. zur Versicherungsagentur in Österreich, einschließlich der bereits erteilten, oder zumindest der beantragten Ausnahmegenehmigung. Da muss nämlich fast immer noch das Kennzeichen nachgetragen werden, bis ich die endgülig ausgehändigt bekomme. Mit der Methode geht das auch bei unserer Versicherung wesentlich einfacher und billiger. Es macht einen gewaltigen Preisunterschied aus, ob ich ein KZK für einen kleinen Kompressoranhänger brauche oder für ein 50 to Bohrgerät mit Überbreite und Überlänge. Bei einem pauschalen KZK, gültig für alles würde uns natürlich das Bohrgerät in Rechnung gestellt. Es macht also schon Sinn, wenn man öfter ein KZK benötigt, das schon vorher alles klar zu regeln, für was das gebraucht wird. Und, wie ich oben schon beschrieben habe, geht das in fast allen Fällen problemlos am momentanen Standort des entsprechenden Fahrzeuges. Einzig die Situation, dass ich rein zufällig am Wochenende mein Traumfahrzeug sehe, kaufe und gleich damit heimfahren möchte, wäre ein Grund für ein anonymes KZK. Aber das bekomme ich zu Hause am Wochenende auch nicht. Und nur auf bloßen Verdacht jedes Wochenende ein KZK holen, weil ich ja eventuell irgendwann mal den Traumwagen finden könnte, ich glaube das ist dann doch ein bischen abwegig und an den Haaren herbeigezogen!

Guten Rutsch wünscht der Diesel-Georg allen Forenusern! wavey.gif


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Jens
Beitrag 29.12.2008, 23:03
Beitrag #34


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Zitat (Diesel-Georg @ 29.12.2008, 22:57) *
Da wo ich ein Fahrzeug erwerbe, kann ich auch ein Kurzzeitkennzeichen problemlos mit dem dann vorhandenen KFZ-Papieren erwerben.

Aber nur während der Öffnungszeiten der dortigen Zulassungsstelle


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Diesel-Georg
Beitrag 29.12.2008, 23:12
Beitrag #35


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Das habe ich doch gerade so geschrieben!!!
Am Wochenende bekomme ich aber auch zu Hause kein KZK. Ich müßte also um mir die Mmöglichkeit offen zu halten, am Wochenende ein nicht angemeldetes Fahrzeug zu überführen, mir jeden Freitag ein KZK besorgen!!! Wo bleibt da die Realität! think.gif


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Kami
Beitrag 30.12.2008, 16:53
Beitrag #36


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es soll Leute geben, die wollen am we ein Auto kaufen, da sie unter der woche arbeiten gehen wollen/müssen - also etwas eher los und noch schnell ein KZ geholt damits am WE ein Auto kaufen...

Es soll sogar versicherungen geben, die berechnen KZ-Versicherungen nciht, wenn die Papiere noch Blanko sind - sofern man doch mal ein Kfz bei ihnen versichert...


Gruss

Kami


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Naibaf
Beitrag 04.01.2009, 15:57
Beitrag #37


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Aus Deutschland kenne ich den Ablauf mit Kurzzeit-KZ einfach nur so:

Ich gehe zu meiner Versicherung und schildere mein Vorhaben... Dafür bekomme ich eine Deckungskarte, frei von allen Daten, allerdings ist das Feld "Kurzzeitkennzeichen" angekreuzt... Der Spaß kostet pauschal (zuletzt) 100 EUs, egal, ob ich einen Ferrari oder einen Corsa überführen will...

Damit, und mit Perso und ausreichend Geld, renne ich zur Zulassungsstelle und verlange Kurzzeitkennzeichen, lasse sie mir anfertigen und bezahle den Spaß... Fertig...

Natürlich trage ich dann die Daten von dem Fzg ein, an das ich die Schilder schraube... Außerdem steht im Kleingedruckten, daß ich als Fahrer hafte für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs... So war/ist das bei den "roten Nummern" auch schon... (@Diskomäuschen imponieren...)

Alles andere geht ja wohl völlig an der Realität vorbei... think.gif

Der Mißbrauch sollte ja grade mit den "5-Tages-Kennzeichen" eingedämmt werden, weil sooo viele von den roten Dingern "verloren" wurden... Zumindest hat unsere Zulassungsstelle damals so argumentiert... wink.gif
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Kami
Beitrag 04.01.2009, 16:48
Beitrag #38


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wenn du das Auto nicht anschliessend bei der Versicherung anmeldest, ist die Versicherung rel. teuer - im Netz gibts etliche Makler die Policen von der AXA für unter 50€ anbieten... - egal was man überführen will...

WEnn man das Fahrzeug später bei der Gesellschaft anmeldet (jetzt nicht die gekauften Policen), verrechnet sie oft den ZEitraum als normale Versicherungszeit...
oder sie schenken einem dies aus Kulanzgründen.


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