Tüv abgelaufen bei FZ auf Privatgelände, Anhänger steht seit über zwei Jahren auf einer Baustelle (Privat) |
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Tüv abgelaufen bei FZ auf Privatgelände, Anhänger steht seit über zwei Jahren auf einer Baustelle (Privat) |
20.12.2008, 00:45
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45919 |
ich bin noch unwissend ... Ein Anhänger der mir gehört steht auf meinem Baugrundstück seit nunmehr fast drei Jahren. Da ich noch zwei große Anhänger gekauft habe, wurde "der Kleine" nicht mehr gebraucht. Weil er aber fast nichts kostet ist er immernoch angemeldet, falls doch einmal Bedarf bestanden hätte. Nun zum Problem: Neulich muß wohl mal ein Polizist an der Baustelle vorbeigefahren sein, ging dann auf mein Grundstück und hat gesehen, was ich nicht einmal wußte, dass der TÜV seit fast zwei Jahren abgelaufen ist. Ich habe das Ding aber mindestens so lange nicht mehr benutzt und nicht bewegt. Das könnten meine Monteure auch bestätigen, die ihn damals dort abgestellt haben. Nun habe ich ein Knöllchen bekommen, was mich nicht weiter stören würde, aber da ich in Flensburg bisher Null Punkte habe, kratzt mich die Strafe von 2 Punkten ganz erheblich. Ich habe den Polizisten gefragt, wie er denn dazu kommt, mein Grundstück zu betreten (sonst hätte er die Plakette nicht sehen können) und warum ich, wenn das Ding geparkt auf dem Grundstück steht, Punkte bekomme. Dort müßte es doch noch nicht einmal angemeldet sein, weshalb ich doch wahrscheinlich auch keinen TÜV haben muß. Brauche ich TÜV nicht nur beim Betrieb im Straßenverkehr ? Oder muß der TÜV immer sein, alleine weil das Ding angemeldet ist ? Kann mir jemand diese knifflige Frage beantworten ? Ich war überzeugt, dass auf meinem Privatgelände alles erlaubt ist ... Grüße and die Forum-Kollegen ! Joachim |
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Gast_klaus62_* |
20.12.2008, 01:00
Beitrag
#2
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Willkommen im Verkehrsportal
hier mal ein Link zum näher anschauen. Die Experten melden sich dann bestimmt morgen |
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20.12.2008, 05:20
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 121 Beigetreten: 23.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21445 |
Vielleicht helfen Dir zu diesem Thema die beiden folgenden Diskussionen aus dem VP:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...Privatparkplatz http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...Privatparkplatz Beide Diskussionen befassen sich mit dem Thema TÜV / Privatparkplatz. -------------------- . |
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20.12.2008, 07:41
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
So lange der Anhänger angemeldet ist, muß auch in den Vorgegebenen Abständen die HU durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Hänger auf Privatgrund steht oder im Straßenverkehrs geführt wird. Ich denke, daß Du mit dem BGB und dessen Folgen leben musst.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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20.12.2008, 10:45
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45919 |
Hallo Klaus, dave und JTH,
vielen Dank für Eure Auskünfte ! Ich habe ja noch ein bisschen gehofft, ich komme da ohne die beiden Pünktchen davon, aber nach Lektüre Eurer Beiträge ist es mir nun leider klar. Also, ich nehme das so hin und in zwei Jahren bin ich dann ja wieder ohne Sünde ... (so wie bisher). Wahrscheinlich lohnt sich noch nicht einmal der Versuch da etwas zu machen ... Beste Grüße und schöne Weihnachten ! ... an alle die es lesen ! Joachim |
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20.12.2008, 10:50
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13005 |
Versuch macht kluch...vielleicht lässt ja die Behörde mit sich reden (bzgl Punkte)!
Tatbestandsmäßig ist dat Ding... |
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Gast_charly68_* |
20.12.2008, 11:04
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#7
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Das einzige was Du machen kannst, wenn der Anhänger trotz abgelaufenen TÜV auf dem Grundstück stehen bleiben soll:
Kennzeichen abmontieren. LG |
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20.12.2008, 11:17
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1115 Beigetreten: 21.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40319 |
Hast du auch eine Aufforderung bekommen, die HU vornehmen zu lassen, bzw. den Anhänger abzumelden?
Denn dann würde das Zitat charly68 Geschrieben: 20.12.2008, 11:04 Kennzeichen abmontieren. ja auch nichts nutzen. |
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20.12.2008, 11:22
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wahrscheinlich lohnt sich noch nicht einmal der Versuch da etwas zu machen ... Wenn Du einen Anwalt damit beauftragst, lohnen sich weitere Schritte zumindest für diesen... Versuch macht kluch...vielleicht lässt ja die Behörde mit sich reden (bzgl Punkte)! Kann ich mir nur sehr schwer vorstellen. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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20.12.2008, 12:28
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9935 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Sofern meine Rechtsschutz damit einverstanden wäre, würde ich in dem Fall schon vor den Kadi ziehen, allein wegen der Pünktchen. Vorschriften sind eine Sache, deren Auslegung im Einzelfall eine andere.
Ein Hänger auf einem Privatgrundstückt tut niemandem was. Dem Besitzer zu unterstellen er hätte damit jederzeit in den Strassenverkehr ziehen können ist diskussionswürdig. (So wie es diese Vorschrift sowieso ist) Ausserdem finde ich es fraglich ob der eifrige das Grundstück überhaupt hätte betreten dürfen. -------------------- Wer bremst hat Angst
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20.12.2008, 13:15
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13005 |
... Versuch macht kluch...vielleicht lässt ja die Behörde mit sich reden (bzgl Punkte)! Kann ich mir nur sehr schwer vorstellen. Ist doch bald Weihnachten... @ernschtl...deine Einstellung dazu wird jedoch an der Rechtmäßigkeit nichts ändern |
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20.12.2008, 19:24
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
vielleicht lässt ja die Behörde mit sich reden (bzgl Punkte) Kann sie nicht. Die Punkte werden nicht von der Behörde festgelegt, sondern sind in Anlage 13 FeV vorgeschrieben. -------------------- |
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20.12.2008, 19:34
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 03.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45661 |
Komisch, ich hatte mal vor einigen Jahren ein rotes Kennzeichen auf einen angemeldeten PKW(mit Fristüberziehung von 8Monaten) gebracht und wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da zeigte ich dummerweise auch den gültigen Fahrzeugschein vor. Das Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauch wurde ohne Kosten eingestellt, meine Begründung war der überzogene Termin. Wegen der Terminüberziehung musste ich auch nichts zahlen.
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20.12.2008, 19:34
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9456 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Weil er aber fast nichts kostet ist er immernoch angemeldet, falls doch einmal Bedarf bestanden hätte. Wäre denn dann HU gemacht worden? Muß nichtmal böswillig sein, kann man ja auch vergessen, angemeldet isser doch sowieso. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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20.12.2008, 19:42
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9935 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
@ernschtl...deine Einstellung dazu wird jedoch an der Rechtmäßigkeit nichts ändern Meine nicht, aber vielleicht die eines Richters.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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20.12.2008, 21:12
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Sofern meine Rechtsschutz damit einverstanden wäre, würde ich in dem Fall schon vor den Kadi ziehen, allein wegen der Pünktchen. Wie sollte dazu die Verfahrenseinstellung oder die Reduzierung auf 35€ begründet werden? Ausserdem finde ich es fraglich ob der eifrige das Grundstück überhaupt hätte betreten dürfen. Das ändert nichts an der Tatsache, daß die HU so lange überzogen war. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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20.12.2008, 23:42
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9935 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Sofern meine Rechtsschutz damit einverstanden wäre, würde ich in dem Fall schon vor den Kadi ziehen, allein wegen der Pünktchen. Wie sollte dazu die Verfahrenseinstellung oder die Reduzierung auf 35€ begründet werden?Zitat Das nicht, aber illegal beschaffte Beweismittel zählen nicht.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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21.12.2008, 08:40
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9456 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Bevor ihr euch darüber streitet wär es nett zu wissen ob man das Grundstück überhaupt betreten muß um die HU Plakette des Anhängers zu sehen.
Und ---Vorsicht Spekulation--- wenn das Grundstück groß ist vielleicht ein Fernglas benutzen könnte. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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21.12.2008, 10:17
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Bevor ihr euch darüber streitet wär es nett zu wissen ob man das Grundstück überhaupt betreten muß um die HU Plakette des Anhängers zu sehen. Und ---Vorsicht Spekulation--- wenn das Grundstück groß ist vielleicht ein Fernglas benutzen könnte. Zitat Ich habe den Polizisten gefragt, wie er denn dazu kommt, mein Grundstück zu betreten (sonst hätte er die Plakette nicht sehen können)
-------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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21.12.2008, 10:57
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 |
Kann es sein, dass der in einer anderen Sache das Grundstück betreten hat und dabei zufällig den Anhänger gesehen hat?
Bei einem bekannten sind öfters mal auf dem Hof, zum Wenden, es stehen dort Anhänger die als Lager genutzt werden mit deutlich (erheblich) länger überschrittenen HU-Fristen. Hat sich auch noch niemand beschwert -------------------- Piloten ist nichts verboten...
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21.12.2008, 13:16
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13005 |
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21.12.2008, 13:21
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ich lese sehr interessiert mit...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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21.12.2008, 16:43
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
Hallo ins Forum,
als Oldtimer Besitzer habe ich mit dem Thema TÜV auch meine Probleme. Folgender Fall: Fahrzeug steht auf Privatgrundstück, TÜV schon länger abgelaufen. Das Fahrzeug ist defekt und in Einzelteile zerlegt, weil bei Oldies die Ersatzteilbeschaffung sehr langwierig sein kann. Jetzt entsteht eine Paradoxe Situation. Das Kraftfahrzeug ist noch zugelassen und versichert, existiert aber nur noch in Einzelteilen die durch den TÜV nicht prüffähig sind. Man wäre dann Halter eines Kraftfahrzeuges das aber in der Praxis nicht mehr existiert. Gruß Andreas |
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Gast_charly68_* |
21.12.2008, 16:47
Beitrag
#24
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Da bleibt Dir nur die Kennzeichen abzumontieren, damit das Fahrzeug nicht kontrolliert werden kann.
LG |
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21.12.2008, 20:38
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Da bleibt Dir nur die Kennzeichen abzumontieren, damit das Fahrzeug nicht kontrolliert werden kann. Zugegeben, es ist extrem unwahrscheinlich, aber auch das kann in die Hose gehen. Der einzig wirklich sichere Weg, einen Bußgeldbescheid wegen überzogenem TÜV zu vermeiden ist, den Anhänger abzumelden. MfG Gerhard -------------------- |
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22.12.2008, 00:04
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#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Ich hatte hier schon mal eine "Suchanzeige" nach einem Beitrag aufgegeben, der möglicherweise hilfreich sein könnte. @Peter Lustig hat eine für den damals diskutierten Fall perfekte Antwort gegeben. Es war aber nicht das, was ich noch im Hinterkopf habe:
Zitat Irgendwo hatte mal ein User etwas aus einem Verkehrsrechtskommentar zitiert. Der User könnte @Peter Lustig gewesen sein, der den "Kirschbaum" (?) zitiert hat. Da stand in etwa drin, dass ein Anhänger, der sich ausserhalb des öffentlichen Verkehrsraumes befindet und auch noch defekt ist, keine gültige HU braucht. Kann sich noch jemand genauer an den Beitrag erinnern? Den Link zu dem ursprünglichen Beitrag hatte ich seinerzeit auf meinem damaligen Rechner abgespeichert. Leider ist mir die Festplatte später mal verraucht. Und jetzt finde ich ihn nicht mehr... Euer Gedächtnis möchte ich haben. Oder macht sich das Alter bei mir doch schon bemerkbar?
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24.12.2008, 01:24
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 725 Beigetreten: 17.05.2006 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 19441 |
Der einzig wirklich sichere Weg, einen Bußgeldbescheid wegen überzogenem TÜV zu vermeiden ist, den Anhänger abzumelden. Nein, denn der überzogene TÜV ist festgestellt und der Bußgeldbescheid wird definitiv ausgegeben. Es wird sicherlich in nächster Zeit ein Beamter erscheinen, der das Fahrzeug außerbetriebsetzen wird. Dieser Prozedur und den damit verbundenen (nicht geringen Kosten) kann der TE natürlich vorbeugen indem er das Fahrzeug selbst abmeldet. -------------------- Piloten ist nichts verboten...
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24.12.2008, 06:35
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
...oder die HU jetzt durchführen lässt.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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06.01.2009, 19:55
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Ich hab ihn: Hier ist der Beitrag, den ich schon lange gesucht habe. Beim User habe ich zwar danebengelegen, aber der Inhalt passt soweit.
Leider liefert El Bestrafo für seine Aussage keine Quelle -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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06.01.2009, 21:05
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9935 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Der einzig wirklich sichere Weg, einen Bußgeldbescheid wegen überzogenem TÜV zu vermeiden ist, den Anhänger abzumelden. Nein, denn der überzogene TÜV ist festgestellt und der Bußgeldbescheid wird definitiv ausgegeben.Zitat Es wird sicherlich in nächster Zeit ein Beamter erscheinen, der das Fahrzeug außerbetriebsetzen wird. Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage soll ein "Beamter" das Fahrzeug ausser Betrieb nehmen? Und wie sieht das in der Praxis aus, werden dann die Räder abmontiert?
-------------------- Wer bremst hat Angst
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07.01.2009, 07:17
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage soll ein "Beamter" das Fahrzeug ausser Betrieb nehmen? § 5 Abs. 1 FZV Zitat Und wie sieht das in der Praxis aus Durch Abkratzen der Siegelplaketten -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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07.01.2009, 21:33
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage soll ein "Beamter" das Fahrzeug ausser Betrieb nehmen? Und wie sieht das in der Praxis aus, werden dann die Räder abmontiert? Grundlage und das "wie" hat dir @Andreas bereits erklärt. Es muss aber nicht einmal ein "Beamter" sein, auch ein hierzu befugter Angestellter einer zuständigen Dienststelle ist durchaus in der Lage, innerhalb von Sekunden die "Babberla" (fränkisch für Siegel auf Kennzeichen) nahezu restlos zu entfernen... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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08.01.2009, 06:18
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wenn es noch die alten Kennzeichen sind, bei denen die Plastikplakette im kleinen Blechschüsselchen steckt, ging das immer ganz gut miet dem Taschenmesser - und zwar dem Korkenzieher. Wenn man die richtige Stelle erwischte, konnte man die Plakette so entfernen, daß nur ein ganz kleines Löchlein drin war. Die hätte man theoretisch alle nochmal verwenden können. Ich hatte seinerzeit eine ganze Sammlung von den Dingern.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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08.01.2009, 08:25
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
Ich ärgere mich oft mit diesen PlastikSiegeln. Muss da immer eine Schere nehmen und mit der Spitze draufhauen/drücken/drehen. Das Ende vom Lied ist, dass die Dinger durchs ganze Büro fliegen. Gibts da ne Alternative ohne großen Kraftaufwand?
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08.01.2009, 08:48
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wie gesagt mit einem Korkenzieher an der Richtigen Stelle einbrechen und dann innen die Halteklammer wegdrücken.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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08.01.2009, 08:51
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 |
Ich ärgere mich oft mit diesen PlastikSiegeln. Muss da immer eine Schere nehmen und mit der Spitze draufhauen/drücken/drehen. Das Ende vom Lied ist, dass die Dinger durchs ganze Büro fliegen. Gibts da ne Alternative ohne großen Kraftaufwand? Übung macht den Meister!
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08.01.2009, 09:22
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 09.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32673 |
Ich ärgere mich oft mit diesen PlastikSiegeln. Muss da immer eine Schere nehmen und mit der Spitze draufhauen/drücken/drehen. Das Ende vom Lied ist, dass die Dinger durchs ganze Büro fliegen. Gibts da ne Alternative ohne großen Kraftaufwand? Einfach nen Schraubenzieher nehmen, reindrücken und an dem Metallbügel raushebeln, ganz easy |
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08.01.2009, 09:25
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
Wie gesagt mit einem Korkenzieher an der Richtigen Stelle einbrechen und dann innen die Halteklammer wegdrücken. Jetzt müsste man nur noch wissen wo die richtigeStelle ist. Ich besorge mir jetzt erstmal einen Korkenzieher. (ob der auch von der Steuer absetzbar ist als Arbeitsmittel *scherz*) |
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08.01.2009, 09:53
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Jetzt müsste man nur noch wissen wo die richtigeStelle ist. Das muss Du selbst herausfinden... Ist Betriebsgeheimnis. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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08.01.2009, 09:56
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Gibts da ne Alternative ohne großen Kraftaufwand? Klar.... umziehen In den meisten Regionen werden Klebeplaketten benutzt. mfg Stefan |
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08.01.2009, 10:01
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wahrscheinlich nur, um die dienstlich gelieferten Büroscheren der Zulassungsstellen zu schonen.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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08.01.2009, 11:02
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9456 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Jup, komm zu uns, wir haben im Landkreis sogar sowas wie "Bohr/Fräsmaschinen" die die Plakette abkratzen.
Du legst dein Nummernschild drunter, drückst den Hebel langsam nach unten und fräst die Plakette ab - aber vorsichtig, sonst kommst du aufs blanke Metall. Gerüchten zufolge sollen manche auch durchgefräst haben. Altertümliche Landkreise haben dagegen Spachtel/Stemmeisen mit Handbetrieb. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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08.01.2009, 11:09
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
@haschee
Es geht hier um die PlasteSiegel und nicht um die geklebten. Für díe geklebten haben wir auch ne Maschine bzw. ne Kratze! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.05.2024 - 03:19 |