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> 2 mal erwischt worden Fahren ohne führerschein
meX008008
Beitrag 28.10.2008, 21:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ich bin 15 Jahre alt und mich haben die Polizisten das zweite mal aufgehalten und ich möchte ungefähr wissen was mich erwartet hoffe ihr könnt mir grobe schätzungen geben. ( Ich habe "nur" eine Mofa Prüfbescheinigung)
Ich bin mit einem Moped 50ccm (alles original) erwischt worden dazu kommt mit falschem Kennzeichen d.H Fahren ohne Führerschein, verstoß gegen das pflichtversicherrungs gesetz und Urkundenfälschung (War geständig habe räue gezeigt)
Der zweite vorfall:
Ich bin mit einem Mofa (friesiert auf ca 55-65kmh) erwischt worden hinzu kommt dass das Mofa eine Lange Sitzbank für eine zweite Person hatte und Fussrasten für den Beifahrer. (War auch wieder geständig und zeigte räue) Es ist also Fahren ohne Führerschein, Erlöschen der Betriebserlaubnis

genaueres zu dem 2 vorfall kann ich morgen sagen mfg hoffe ihr könnt mir schnell helfen was mich ca. an strafe erwartet und ja genau vor den 2 taten hab ich nie was gemacht
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swift
Beitrag 28.10.2008, 21:08
Beitrag #2


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Dich erwarten einige Sozialstunden und 2 x 6 Punkte in Flensburg.
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meX008008
Beitrag 28.10.2008, 21:09
Beitrag #3


Neuling


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führerschein sperre um die es mir eigentlich geht ? Ahja mein wohnort ist in Bayern

Der Beitrag wurde von meX008008 bearbeitet: 28.10.2008, 21:11
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Andreas
Beitrag 28.10.2008, 21:14
Beitrag #4


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Zitat (meX008008 @ 28.10.2008, 21:09) *
führerschein sperre um die es mir eigentlich geht ?


Das kommt auf den Richter an, bei einem 2. Verstoß wäre dies schon im Bereich des Möglichen....

Zitat
Ahja mein wohnort ist in Bayern


Tja, dann.... unsure.gif


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meX008008
Beitrag 28.10.2008, 21:17
Beitrag #5


Neuling


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wie ist das eigentlich mit der führerscheinsperre abwann ist die gültig ?
Was meinen Sie mit dem smiley nach dem bayern ?
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Peter Lustig
Beitrag 28.10.2008, 21:27
Beitrag #6


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Den Smiley solltest Du nicht überbewerten. Andreas kommt auch aus Bayern. wink.gif

An sich sagt man den bayerischen Richtern nach, dass sie besonders streng sind. Aber das stimmt nicht. Insbesondere den Jugendstaatsanwälten und -richtern sagt man auch in Bayern nach, dass sie oft genug zu großzügig sind.

Da Du noch keinen Führerschein hast, ist es möglich, dass das Gericht eine isolierte Sperrfrist von einigen Monaten ausspricht. Das bedeutet, dass Du ab Vollendung Deines 16. Lebensjahres in dieser Zeit keine Fahrerlaubnis erwerben kannst.
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meX008008
Beitrag 28.10.2008, 21:33
Beitrag #7


Neuling


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Okay danke mit wievielen Sozialstunden kann ich ca rechnen und Geldstrafe also insgesamt
Dachte schon das die führerschein sperre mit der vollendung des 18. Lebensjahres anfängt.

Könnt ihr mir ein paar tipps geben was ich am besten in der verhandlung sage ?

Schonmal rechtherzlichen Dank für die schnellen Antworten
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Jens
Beitrag 28.10.2008, 21:36
Beitrag #8


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Zitat (Peter Lustig @ 28.10.2008, 21:27) *
Da Du noch keinen Führerschein hast, ist es möglich, dass das Gericht eine isolierte Sperrfrist von einigen Monaten ausspricht. Das bedeutet, dass Du ab Vollendung Deines 16. Lebensjahres in dieser Zeit keine Fahrerlaubnis erwerben kannst.

Wieso sollte die Sperre erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres laufen?


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meX008008
Beitrag 28.10.2008, 21:49
Beitrag #9


Neuling


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Keiner eine antwort?
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swift
Beitrag 28.10.2008, 21:50
Beitrag #10


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Einsicht ist immer gut.
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Andreas
Beitrag 28.10.2008, 21:51
Beitrag #11


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Zitat (meX008008 @ 28.10.2008, 21:49) *
Keiner eine antwort?


ranting.gif

Wir sind keine Telefonhotline...... etwas Geduld wäre schon angebracht. sad.gif


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Uwe W
Beitrag 28.10.2008, 23:50
Beitrag #12


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Zitat (Jens @ 28.10.2008, 21:36) *
Zitat (Peter Lustig @ 28.10.2008, 21:27) *
Da Du noch keinen Führerschein hast, ist es möglich, dass das Gericht eine isolierte Sperrfrist von einigen Monaten ausspricht. Das bedeutet, dass Du ab Vollendung Deines 16. Lebensjahres in dieser Zeit keine Fahrerlaubnis erwerben kannst.

Wieso sollte die Sperre erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres laufen?

Das verstehe ich auch nicht. Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Damit die Sperre auch eine Wirkung entfaltet, sollte sie natürlich über den 16. Geburtstag hinausgehen, denn vorher kann man ja sowieso keine Fahrerlaubnis erwerben.

Bis zum 18. Geburtstag wird die Sperre aber nicht bestehen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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JTH
Beitrag 29.10.2008, 06:45
Beitrag #13


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Es könnte auch ein FV angeordnet werden, welches auch das Führen von Mofas verbietet.

Wir hatten bei uns letztes Jahr einige hartnäckige Fälle, denen permanentes FoFE letztlich zu einer MPU-Anordnung für den Erwerb der Kl. B führte.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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