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> Vertragsstrafen privat-gewerblicher Parkplatzfirmen, Mahnung über 40,70 € unter Androhung Inkasso wg angebl. Falschparken
sabine63
Beitrag 21.10.2008, 16:20
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe heute (21.10.08) eine Mahnung der Contipark GmbH in Berlin erhalten, in welcher ich aufgefordert werde, 40,70 Euro zu zahlen, weil ich angeblich am 15.4.2008 (!) in Frankfurt ohne Parkschein auf deren Gelände geparkt haben soll. Man habe mir eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 23,00 Euro am Fahrzeug hinterlassen und ich hätte bisher nicht gezahlt. Jetzt verlangen sie von mir die 23,00 € (3,00 € Tagesentgelt bzw. 3-facher Stundensatz und 20,00 € Vertragsstrafe!!!!), 10,20 € Halterermittungskosten und 7,50 € Mahngebühren ranting.gif !!!! Ich habe allerdings die o.g. Zahlungsaufforderung nie gesehen und kann mich nach 6 Monaten wirklich nicht erinnern, ob ich am 15.4.2008 auf diesem Parkplatz gestanden habe, an den Knollen würde ich mich aber sicher erinnern, bei der Höhe von 23,00 €!!!!! Ich bin sehr viel unterwegs und führe kein Fahrtenbuch (muss ich auch nicht), kann aber natürlich sein, dass ich dort war, dann hat mir aber jemand den Knollen vom Auto entfernt oder garkeinen dort angebracht!!!!! think.gif
Auch habe ich bisher kein einziges Schreiben in dieser Sache erhalten, keine Rechnung, keine Zahlungserinnerung- nichts! Aber jetzt die letzte Mahnung in fast doppelter Höhe unter Androhung eines Inkassoverfahrens. Was kann ich tun? Muss mir die Firma nicht beweisen, dass ich dort geparkt habe? Dass ich tatsächlich auch am Steuer saß und dass ich die Zahlungsaufforderung tatsächlich am Auto hatte?
Freue mich über helfende Beiträge!!!! smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 21.10.2008, 16:39
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im VP wavey.gif

Gib mal in die Forensuche "toetrans" oder "Contipark" ein, da triffst Du auf Gleichgesinnte.. whistling.gif

Grundsätzlich: Solange Du keinen gerichtlichen Mahnbescheid kriegst (auf den musst Du reagieren) sehe die Schreiben als das an was sie sind, nämlich Schmierpapier... thread.gif Wenn müssen sie nicht nur beweisen, dass Dein Auto da stand, sondern auch, dass Du es da geparkt hast.

Allerdings noch ein bisschen Moralin: Wenn Du da wirklich unberechtigt geparkt hast, sollst Du auch ruhig ein bisschen Ärger haben... rolleyes.gif (nicht sooo böse gemeint! wavey.gif )


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gsi2l
Beitrag 21.10.2008, 20:19
Beitrag #3


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Ich schließe mich da voll meinem Vorredner an. Hatte auch mal Kontakt zu den Herrschaften der Contipark GmbH. Es geht einzig darum, wer (!) das Fahrzeug dort abgestellt hat, und nicht, welches fahrzeug dort stand. Wenn sich aber nicht mehr ermitteln lässt, wer das genau war, läuft die Forderung der Contipark leider ins Leere. Egal (!) welche Briefe oder was auch immer da kommt. Nach 6 Monaten muss man sich nun wirklich nicht erinnern können, wer das Fahrzeug geführt hat.

Ausnahme: Auf den Mahnbescheid musst du reagieren (in meinem Fall damals haben sie aber schon vorher aufgegeben).

Ich an Deiner Stelle würde die Sache einfach gemütlich aussitzen. Nicht antworten, nicht reagieren. Die können Dir nichts..


Schöne Grüße..
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JTH
Beitrag 22.10.2008, 05:16
Beitrag #4


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Richtig. Es liegt an der Betreiberfirma des Parkplatzes, DIR nachzuweisen, daß DU dort auch geparkt hast. Es besteht hier keine Halterhaftung.


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Kolbenfeder
Beitrag 22.10.2008, 12:24
Beitrag #5


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Es gibt genügend Arbeitslose die Firmen wie Contipark einstellen könnten um den falsch geparkten Wagen bis zur Rückkehr des Fahrers zu beobachten. Deren Stundenlöhne dann auch dem Falschparker in Rechnung stellen, alternativ die Parkgebühren erhöhen!

Langfristig ist Nichtreagieren KEINE gute Idee, zukünftige Verstöße oder Parknutzungen werden teurer!
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CvR
Beitrag 22.10.2008, 12:45
Beitrag #6


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Zitat (Kolbenfeder @ 22.10.2008, 13:24) *
Es gibt genügend Arbeitslose die Firmen wie Contipark einstellen könnten um den falsch geparkten Wagen bis zur Rückkehr des Fahrers zu beobachten.

Und was sollte das bringen? Derjenige, der den Wagen "abholt" muss ja nun nicht zwingend auch derjenige sein, der ihn auch dort abgestellt hat. Es müsste schon jemand feststellen, wer den Wagen abgestellt hat. Derjenige, der das Parken beendet, beseitigt nur die Besitzstörung. Das ist ein Sachverhalt, den man demjenigen wohl kaum zur Last legen kann whistling.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Kolbenfeder
Beitrag 22.10.2008, 12:57
Beitrag #7


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Einige "nette" Anwälte könnten auf die Idee kommen vom Halter eine gebührenpflichtige Unterlassungserklärung abzufordern derart den Wagen künftig niemanden zu überlassen der ohne sein Wissen dort parkt!
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Q-Treiberin
Beitrag 22.10.2008, 12:58
Beitrag #8


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Das möchte ich sehen... thread.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2008, 13:06
Beitrag #9


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Zitat (Q-Treiberin @ 22.10.2008, 13:58) *
Das möchte ich sehen... thread.gif

Würd's Dich wundern, Q-Treiberin,
wenn solche Streitereien irgendwann dahingehend eskalieren?
Hier noch ein Trick und da noch ein juristischer Winkelzug - bis der Parkplatzbetreiber irgendwann alle an die kurze Leine nimmt... wink.gif
An einem hiesigen Parkplatz hat man vor einiger Zeit ganz schlicht den alten Parkscheinautomaten durch einen anderen ersetzt,
plus Schrankenanlage und jeder Menge Leitplanken u.ä. - und "natürlich" die Gebühren erhöht... sad.gif

lg
c.s.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.10.2008, 13:24
Beitrag #10


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 22.10.2008, 14:06) *
Zitat (Q-Treiberin @ 22.10.2008, 13:58) *
Das möchte ich sehen... thread.gif

Würd's Dich wundern, Q-Treiberin,
wenn solche Streitereien irgendwann dahingehend eskalieren?
Ne, wundern würd's mich nicht wirklich... dry.gif


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sabine63
Beitrag 22.10.2008, 17:14
Beitrag #11


Neuling


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Hi,

danke für die beiträge! ich kann mich wirklich nicht erinnern, ob ich da geparkt habe oder nicht. ich kenne den Parkplatz, wußte aber auch nicht (bis gestern) dass er privat ist. was mich ärgert ist, dass ich kein knöllchen bekommen habe und nun sofort eine letzte mahnung kriege. da ich eine frau bin, kann ich das nicht unkommentiert lassen shutup.gif und werde reagieren smile.gif . sollte ich wirklich da geparkt haben und contipark kann es beweisen, dann zahle ich - aber auch nicht alles. danke für das moralin - in der regel zahle ich lieber die parkgebühr als mich dann mit hohen kosten zum zu schlagen.... wink.gif deshalb bin ich ja so verwundert!
Auf den Mahnbescheid zu warten, ist mir zu unsicher. Ich werde wohl mal contipark anschreiben und höflich darum bitten, mir nachzuweisen, dass das tatsächlich mein auto war, dass da tatsächlich ein knollen dran hing und dass ich den wagen auch tatsächlich persönlich dort abgestellt habe. dann schaun wir mal. werde - wenn interesse besteht - gerne berichten, wie es weiter geht. mit juristischen schachzügen hat das - finde ich - nichts zu tun. eine so hohe strafe zu verhängen, empfinde ich als reine abzocke. vergleicht man andere - öffentliche - parkplätze und die dortigen strafen bei falschem parken, so stehen die forderungen von contipark in keinem verhältnis dazu! dann noch 6 monate zu warten und sofort eine fast doppelt so hohe forderung aufzustellen, ist eine unverschämtheit. ranting.gif eine gebührenpflichtige unterlassenserklärung gebe ich auch nicht ab. wenn contipark mag, können sie mir ja verbieten, dort zu parken. das sehe ich leidenschaftslos, weil es mich nicht trifft!
auf weitere beiträge bin ich gespannt!

l.g.
sabine
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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2008, 17:19
Beitrag #12


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Zitat (sabine63 @ 22.10.2008, 18:14) *
mit juristischen schachzügen hat das - finde ich - nichts zu tun.

Das war nicht persönlich gemeint, sabine
Natürlich ist es Dein gutes Recht, gegen das Ansinnen von Contipark anzugehen smartass.gif

Und ja: Bitte berichte, wie das weitergeht smile.gif

lg
c.s.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.10.2008, 17:19
Beitrag #13


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Zitat
da ich eine frau bin, kann ich das nicht unkommentiert lassen

Bin ich auch, würde es aber trotzdem ignorieren.
Zitat
Auf den Mahnbescheid zu warten, ist mir zu unsicher.

Ich bin mir (fast) sicher, dass Contipark es gar nicht erst so weit kommen lassen wird. Meist geben sie vorher auf.
Zitat
werde - wenn interesse besteht - gerne berichten, wie es weiter geht.

Bitte!


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sabine63
Beitrag 08.12.2008, 18:35
Beitrag #14


Neuling


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Hallo zusammen,

also was Conti-Park angeht, gibt es Neuigkeiten. Nachdem ich per Mail darum gebeten habe, mir doch bitte einen Nachweis darüber zu bringen, wer den Wagen auf dem Parkplatz abgestellt hat und den Hinweis auf meine Rechtschutzversicherung noch angefügt habe, kam ein sehr freundliches Schreiben, dass man bereit sei die Forderung auf die ursprüngliche Höhe von 23,00 Euro zu reduzieren, wenn ich gleich zahle. Ich habe darauf hin wieder gemailt, mich bedankt und darauf hingewiesen, dass ich gerne darauf hinwirken würde, dass die Forderung beglichen würde, wenn sie mir eben den Nachweis bringen, wer nun da geparkt hat. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mit Hausverbot angedroht wird, wenn ich nicht zahle. Damit kann ich gut leben, weil es mich eben nicht betrifft. Also hat es sich doch gelohnt, sich zu wehren und mal freundlich nachzuhaken. auch ein gutes Gefühl! laugh2.gif

LG
Sabine
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Q-Treiberin
Beitrag 08.12.2008, 19:32
Beitrag #15


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Na siehst, manchmal lohnt sich das wehren...

Danke für die Rückmeldung! wavey.gif


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manfred2009
Beitrag 01.04.2009, 20:10
Beitrag #16


Neuling


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Wie ging die sache den nun aus?
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Q-Treiberin
Beitrag 01.04.2009, 20:50
Beitrag #17


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So:
Zitat (sabine63 @ 08.12.2008, 19:35) *
kam ein sehr freundliches Schreiben, dass man bereit sei die Forderung auf die ursprüngliche Höhe von 23,00 Euro zu reduzieren, wenn ich gleich zahle. (...) jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mit Hausverbot angedroht wird, wenn ich nicht zahle. Damit kann ich gut leben, weil es mich eben nicht betrifft.


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manfred2009
Beitrag 01.04.2009, 21:10
Beitrag #18


Neuling


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Ich habe fast den identischen fall bei mir nur in diesem jahr wollen sie 50,70 Euro
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weppenstolf
Beitrag 25.07.2009, 01:39
Beitrag #19


Neuling


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An der Stelle würde ich mich, in der Hoffnung, dass sich jemand zur Antwort berufen fühlt, auch meinen Contipark-Fall kurz darstellen:

Wie ich heute feststellte, als ich gegen vor 20:15, wie so oft, vor unserem Bahnhof parkte, um mir einen McCafe zu holen, gehört dieser wohl nun ContiPark und es ist nicht mehr Ok, dort nach 20 Uhr kostenlos zu parken... Im Gegenteil, ich habe eine Zahlungsaufforderung von 29 Euro bekommen: 6 Euro Tagesparkgebühr + 23 Euro Vertragsstrafe.


Nun die 3 Fragen:

a) Können diese Herren verlangen, dass man, wenn ein ganz normales "Parkplatz" Schild, wie es in der Stadt vorzufinden ist, trotzdem zum Automaten dackelt und sich vergewissert, ob Parken nach 20 Uhr wirklich erlaubt ist?

b) Inwieweit macht es nun also Sinn, das Ganze nicht zu bezahlen und zu hoffen, dass sie sich nicht weiter beschweren? Ich bin Student, für mich sind 30 Euro viel, aber 80 Euro mit Mahnung noch mehr, wenn ich diese Mahnung am Ende zahlen sollte?

c) Kann ich als Fahrzeughalter die "Ihr müsst mir nachweisen, dass ich da drin saß" Karte ausspielen, auch wenn es sehr unrealistisch ist, dass das Auto jemand anderer führte, da alle, die versicherungstechnisch die Erlaubnis dazu hätten, an meinem Zweitwohnsitz ca. 250 km von diesem Bahnhof weg wohnen, nur ich wohne in Bamberg, wo das ganze stattfand... - können die an diese Infos rankommen, oder werden sie bei Nachweisforderung ohnehin aufgeben?


An sich würde ich ein normales Knöllchen der Stadt, wenn ich falsch parkte, ja zahlen... aber ich seh es nicht ein, dass da unter einem normalen Parken-Schild eher unscheinbar ein kleines gelbes Schild klebt, auf dem Vertragsbedingungen, aber keine 23 Euro für Vertragsbruch erklärt werden... und ich fühle mich durch das blaue "P"-Parkplatzschild irgendwie etwas hinters Licht geführt...
Strange fand ich, dass ausnahmslos JEDES der 8 Fahrzeuge an diesem Parkplatz einen solchen Zettel da kleben hatten... das wusste wohl keiner o_O

Also, vor allem wichtig: Kann man die "Ihr müsst mich als Halter nachweisen"-Karte immer ausspielen?
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JTH
Beitrag 25.07.2009, 05:42
Beitrag #20


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Die Beweislast, daß Du dort geparkt hast, liegt bei Contipark. Für so einen Zweck werden sie sicherlich keinen Einblick in den Versicherungsvertrag bekommen.
Wie sieht eigentlich die Parkplatzbeschilderung aus? gibt es da ein Zusatzschild, welches auf die Parkscheinpflicht hinweist? Ist diese Parkscheinpflicht (sofern beschildert) per Zusatzschild zeitlich eingeschränkt?


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Schlenkerlenker
Beitrag 25.08.2009, 00:29
Beitrag #21


Neuling


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Hallo allerseits.

Für mich wäre in dem Fall besonders interessant, wie die Parkplatzbetreiber an die Halteranschrift kommen, um die Mahnung dahin zu schicken, auf dem Kennzeichen steht sie jedenfalls nicht...

MfG

SL
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MrMurphy
Beitrag 25.08.2009, 05:21
Beitrag #22


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Hallo,

Zitat
Für mich wäre in dem Fall besonders interessant, wie die Parkplatzbetreiber an die Halteranschrift kommen,


Auch wenn jetzt wahrscheinlich wieder das alberne Krakele weges des Datenschutzes losgeht: Der Parkplatzbetreiber fragt ganz einfach bei der Zulassungsstelle nach. Wenn er sein berechtigtes Interesse nachweist, hier Falschparken, bekommt er die verlangte Auskunft.

Gruss

MrMurphy
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Metaldad
Beitrag 16.02.2010, 17:48
Beitrag #23


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Ich habe den Fred noch mal ausgegraben.

Wie ist eigentlich die Verjährungsfrist bei solch einer Sache? Auch drei Monate wie bei anderen Verkehrssachen, Blitzen und so?


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superdiesel
Beitrag 16.02.2010, 18:37
Beitrag #24


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Da es sich um eine rein zivile Forderung handelt, dürfte die normale BGB-Verjährung von drei Jahren zum Jahresende gelten.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Metaldad
Beitrag 16.02.2010, 19:05
Beitrag #25


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Na ja, ich weiß eh nicht mehr wem ich damals das Auto geborgt habe whistling.gif


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lepole
Beitrag 15.07.2010, 09:06
Beitrag #26


Neuling


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Hallo,
grabe den Fred auch nochmal vor...
Finde das was Contipark abzieht eine riesen Frechheit ist...
Gestern war ich in Potsdam und habe dort auf einem Parkplatz geparkt der keine Schranke hat oder sonst noch einen Hinweis das es sich um einen Privaten Parkplatz handelt!
Der Parkplatz bestand aus mehreren Reihen! Ich Parke in der ersten Reihe gleich unter einem Schild mit einem großen "P" wo drunter noch nen kleines schild ist mit einer Parkuhr drauf und "max 1,5"...
Schaue zu den Nachbarautos... Alle ne Parkuhr wie ich!
Denk mir nichts bei...
Komme wieder, Zettel an der Scheibe mit bla blub drauf... 3€+23€
Schaue mich nochmal richtig um! An der nächsten reihe sehe ich noch nen Parkschild aber da steht Parkschein!
Ich finde das ist hier ne richtige Irreführung! und vermutlich so geplant!
Werde auf diese Zahlungsauffordeung nicht eingehen!
Was Sagt ihr dazu?

Gruß
Lepole
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ulm
Beitrag 15.07.2010, 09:16
Beitrag #27


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Hallo Lepole,

herzlich willkommen im Verkehrsportal!

Um Dir helfen zu können, ist gerade das "bla blub" am interessantesten.

Aber mal grundsätzlich und als Suchbegriffe für die Forensuche, damit Du Dich etwas aufschlauen kannst:
An wen ist dieses Schreiben gerichtet?
Weisst Du denn noch, wer dieses Auto, das nachher den Zettel an der Scheibe hängen hatte, damals dort abgestellt hat und willst Du Contipark an diesem Wissen teilhaben lassen?

Zitat (lepole @ 15.07.2010, 10:06) *
Schaue mich nochmal richtig um! An der nächsten reihe sehe ich noch nen Parkschild aber da steht Parkschein! [...] Was Sagt ihr dazu?
Vielleicht auch einfach ein bisschen "dumm gelaufen"? Es gibt viele Parkplatzanlagen, die gestaffelt verschiedene Regeln haben: Behindertenparkplätze, Frauenparkplätze, Eltern-mit-Kind-Parkplätze, Pkw-mit-Anhänger-Parkplätze, Männerparkplätze, Kurzparker, Bewohnerparkplätze und Dauerparker...
Leider ist es auch so, dass man mal was übersieht, aber dafür können dann "die anderen" doch nichts?

Tom
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Mitleser
Beitrag 15.07.2010, 09:22
Beitrag #28


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Zitat (lepole @ 15.07.2010, 10:06) *
Was Sagt ihr dazu?

Du hast nicht nur dieses tolle Forum gefunden, sondern dort auch noch eines der vielen passenden Themen darin. Da ich davon ausgehe, dass Du dieses (und vielleicht ein paar andere) schon gelesen hast und Deine Reaktion ("Werde auf diese Zahlungsauffordeung nicht eingehen!") angebracht ist, brauche ich wohl nichts weiter sagen. wavey.gif


P.S.: Deinen Frust kann ich verstehen und auch, dass Du es Dir von der Seele schreiben wolltest.
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lepole
Beitrag 15.07.2010, 11:46
Beitrag #29


Neuling


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Hi leute,
danke für das herzliche willkommen! das "blablub" war bezogen auf den Strafzettel oder wie das heisst was die haben.
Ich weiß wer das Auto geführt hat und Teilhaben will ich diesen *** an dem Wissen nicht!
Die sache ist ich stand direkt unter diesem Parkschild mit der Parkuhr drauf... 20cm zurücksetzen und meine Stoßstange hätte das Schild geknutscht...

Habe heute schon viel gelesen zu diesem Thema und was diese Firma für einen schlechten Ruf hat zu recht. Ihr habt auch recht das ich mir diesen Frust von der Seele schreiben wollt! Gab ja sonst keinen ...
Habe mir überlegt es so zu machen wie Sabine weiter oben es gemacht hat!

Wisst ihr was der Verbraucherschutz dazu sagt???

Danke nochmals!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 15.07.2010, 17:19
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superdiesel
Beitrag 15.07.2010, 11:53
Beitrag #30


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Wer ist denn Herr Verbraucherschutz? blink.gif
Müsste ich den kennen? Ist der im Fernsehen? smile.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 15.07.2010, 12:34
Beitrag #31


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@ lepole: Dann hat der Benutzer und Absteller des Kfz doch alles richtig gemacht.
Warum sollte dieser dann eine Rechnung an Firma X zahlen wollen, wo doch gar keine Grundlage dafuer besteht.
Also, leg sie ins Archiv...
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lepole
Beitrag 16.07.2010, 11:05
Beitrag #32


Neuling


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hi,
meinste mit Archiv die Tonne?
Naja Verbraucherschutzzentrale oder wie sich das schimpft...
Oder ist das denen egal???

Gruß
Lepole
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superdiesel
Beitrag 16.07.2010, 11:34
Beitrag #33


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Zitat
Naja Verbraucherschutzzentrale oder wie sich das schimpft...
Oder ist das denen egal???


Warum fragst du hier nach, was irgendein Verein, von dem du nicht mal sagen kannst, welchen du meinst und wie er heißt, zu einem Fall sagt, den er wahrscheinlich gar nicht kennt.
Oder hast du die "Verbraucherschutzzentrale oder wie sich das schimpft" über die an dich gerichtete Forderung informiert? Dann werden die dir (nach Beitragszahlung) sicher auch Auskunft geben.


--------------------
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Caipy
Beitrag 20.09.2010, 18:04
Beitrag #34


Neuling


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Hallo,
ich habe heute auch einen schönen Fall vom Contipark.
Ich habe heute morgen auf dem Parkplatz vorm Bahnhof geparkt. Der Parkautomat nimmt jedoch keine Scheine. Ich hatte nur noch 8 Eur Kleingeld einstecken. Der ganze Tag kostet 10 Eur. Da ich nicht mehr viel Zeit hatte bis zur Abfahrt von meinem Zug hatte, habe ich die 8 Eur in den Parkautomaten gesteckt und dadurch eine Parkzeit von 6:15 Uhr bis 10:15 Uhr bezahlt. Ich dachte das ich dann die 2 Euro nachzahlen muß und habe natürlich auch noch mit einer Strafe fürs Überziehen gerechnet.
Als ich eben ans Auto kam, habe ich eine Zahlungsaufforderung mit dem Hinweiß: Parken ohne gültigen Parkschein entspr. der an den Parkscheinautomaten aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen. Tagesgebühr bzw. 3-facher Stundensatz incl. 19% MwSt. 10,00 Eur plus Vertragsstrafe 23,00 Eur. Gesamtbetrag 33,00 Eur.

Ich finde 33 Eur dafür das ich 2 Eur zu wenig für den ganzen Tag bezahlt habe wucher.
Nur wenn ich mich nun melde und sage das ich bereit bin etwas zu zahlen jedoch keine 33 Eur, gebe ich ja damit zu das ich dort geparkt habe. Wenn die dann darauf nicht eingehen muß ich alles bezahlen. Was würdet Ihr in diesem Fall machen?

Vielen Dank...
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Q-Treiberin
Beitrag 20.09.2010, 18:26
Beitrag #35


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Zitat
Was würdet Ihr in diesem Fall machen?
Das gleiche, was wir @sabine63 (und den anderen) in diesem Thread auch geraten haben... rolleyes.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 20.09.2010, 19:32
Beitrag #36


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Da wäre ich vorsichtig. Es gibt wohl inzwischen durchaus Gerichtsurteile, nach denen der Halter zahlen muß:

http://lawblog.mcneubert.de/2010/02/18/hal...rivatparkplatz/


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Q-Treiberin
Beitrag 20.09.2010, 19:55
Beitrag #37


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Danke für den Link... wavey.gif
Da muss ich mich jetzt ja langsam umstellen, wenn C**ntiPark- oder T**Trans-Geschädigte hier aufschlagen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.09.2010, 22:22
Beitrag #38


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Na kein Problem wenn ich den mitwirken soll an der Fahrerfeststellung:
Mein alter Freund Vladimir Ilyich Ulyanov hat den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren....
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ulm
Beitrag 21.09.2010, 09:15
Beitrag #39


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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.09.2010, 23:22) *
Na kein Problem wenn ich den mitwirken soll an der Fahrerfeststellung:
Mein alter Freund Vladimir Ilyich Ulyanov hat den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren....


...alternativ könnte man ja bei einem Friedhofsspaziergang ein paar Namen und Geburtsdaten von den Beschilderungen der dortigen Bewohner abschreiben?
thread.gif
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Mitleser
Beitrag 21.09.2010, 09:59
Beitrag #40


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Naja, soviel Umstellen muss man sich nun auch nicht.

Bei der Wiesbadener Entscheidung war der Halter/Beklagte unstreitig der Fahrer. Hier ging es nur um den Passus "Vertragsstrafe" und "richtiges Aushängen der Hinweistafeln".

Bei der Neu-Ulmer Entscheidung scheint der Halter/Beklagte sehr bockig gewesen zu sein.
Das Gericht hat auf § 138 ZPO hingewiesen. Und anscheinend hat der Halter/Beklagte trotzdem nicht ausreichend den Vortrag der Klägerin bestreiten wollen/können. Wer es aber nicht schafft, in einem Zivil(!)prozess außer durch Schweigen den Vorwurf der Gegenseite zu erschüttern, der hat halt uU Pech gehabt.
Ein einfaches "Mit dem Auto fährt auch mal meine Frau; an besagtem Tag waren wir dort; wer gefahren ist weiß ich aber nicht mehr" hätte vermutlich genügt. Das Gericht erklärt schließlich keine Pflicht zur Nennung des tatsächlichen Fahrers bei ansonsten drohender "Halterhaftung". Es fordert nur den Nachweis einer zumutbaren Recherche - diese kann aber auch negativ verlaufen.

Ähnlich argumentiert die Schwabacher Entscheidung. Der Halter müsse zumindest den Vortrag des Klägers erschüttern können. Dabei wird ebenfalls auf § 138 ZPO verwiesen, jedoch auf den (mMn eigentlich passenderen) Abs. 2.
Der Verweis auf eine mögliche (und hier nicht vorgenommene) analoge Anwendung des § 25a StVG als reine Halterhaftung im Zivilrecht ist mMn sehr dünnes Eis. Selbst innerhalb des Ordnungswidrigkeitenrechts wird § 25a StVG mehrheitlich nur auf die dort explizit angegebenen Fälle angewendet. Eine Übertragung auf andere Fälle (Umweltzonen, Verstoß gegen Befahrungsverbote, ...) wird zumeist (aber nicht immer!) abgelehnt.

Interessant ist die Hamburger Entscheidung, die der Klägerin ihre selbst vorgelegten alten -angeblich positiven- Entscheidungen um die Ohren haut. Bemerkenswert insofern, als dass hier ein AG eine Entscheidungen des LG selbständig bewertet und nicht einfach dem Klägervortrag folgt.
Das AG stellt mMn zutreffend fest, dass (auch) das LG Hamburg eine Halterhaftung zu keinem Zeitpunkt anerkannt hat.
OT: Wurde nicht eine der dort genannten Entscheidungen (AG Hamburg, 23.12.2005, 7b C 258/05 - AG Hamburg, 30.01.2006, 5 C 131/05 - LG Hamburg, 07.03.2000, 318 S 44/06) erst kürzlich einem User vorgehalten? think.gif


Für mich nicht viel Neues. Aber es gilt zu beachten, dass man sich im Zivilrecht und nicht im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht bewegt.
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steveluke
Beitrag 21.09.2010, 10:08
Beitrag #41


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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.09.2010, 23:22) *
Mein alter Freund Vladimir Ilyich Ulyanov hat den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren....

Hat der seine nachweislich letzte Fahrt nicht bereits auf einer Lafette angetreten? laugh2.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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ulm
Beitrag 21.09.2010, 11:14
Beitrag #42


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Zitat (steveluke @ 21.09.2010, 11:08) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 20.09.2010, 23:22) *
Mein alter Freund Vladimir Ilyich Ulyanov hat den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren....

Hat der seine nachweislich letzte Fahrt nicht bereits auf einer Lafette angetreten? laugh2.gif

...wobei er bei dieser Fahrt nicht der verantwortliche Fahrer war whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.09.2010, 12:46
Beitrag #43


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Der IQ is hoch hier im Forum smile.gif
(wobei ich das mit genau diesem Namen ja gerne mal ausprobieren moechte)
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Andreas
Beitrag 21.09.2010, 12:55
Beitrag #44


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.09.2010, 13:46) *
(wobei ich das mit genau diesem Namen ja gerne mal ausprobieren moechte)


Dann park doch einfach auf einem entsprechenden Parkplatz (bevorzugt in Bahnhofsnähe), ziehe keinen Parkschein und harre der Dinge die da kommen. thread.gif


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ReDri
Beitrag 21.09.2010, 13:01
Beitrag #45


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Zitat (Mitleser @ 21.09.2010, 10:59) *
Der Verweis auf eine mögliche (und hier nicht vorgenommene) analoge Anwendung des § 25a StVG als reine Halterhaftung im Zivilrecht ist mMn sehr dünnes Eis.

Nicht nur das. Es ist kompletter Bullshit. Die Ausführungen dazu im Urteil sind derart stümperhaft, dass es jeder Erstsemester besser könnte. Die Aussage, der 25a diene der Vermeidung von "Ungerechtigkeiten", ist eine teleologische Auslegung auf dem Niveau eines Deutsch-Leistungskurses. Der 25a dient der Schonung der Staatskasse. Die bricht aber auch immer gleich in Tränen aus, wenn sie sich "ungerecht" behandelt fühlt.
Darüber hinaus verkennt das Gericht komplett, dass für eine analoge Anwendung nicht nur eine vergleichbare Interessenlage erforderlich ist, sondern auch eine planwidrige Regelungslücke. D.h. der Gesetzgeber dürfte im Zivilrecht aus Versehen dazu keine Regelung getroffen haben. Als ich das letzte Mal mein Hirn eingeschaltet habe, war es aber so, dass der Gesetzgeber sich ganz bewusst entschieden hat, keine Verträge zulasten Dritter zuzulassen.
Sowas kann einem eigentlich nur an einem bayrischen Amtsgericht passieren.
Das Problem ist hier die geringe Forderungshöhe, aufgrund derer keine Berufung möglich ist. Da macht der bayerische Amtsrichter halt einfach mal was er will und schmückt es mit ein paar §§, damit der Laie denkt, das stünde so im Gesetz.
Eine weitere Instanz hätte das nicht überstanden.


--------------------
Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.09.2010, 14:22
Beitrag #46


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Zitat (Andreas @ 21.09.2010, 13:55) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 21.09.2010, 13:46) *
(wobei ich das mit genau diesem Namen ja gerne mal ausprobieren moechte)


Dann park doch einfach auf einem entsprechenden Parkplatz (bevorzugt in Bahnhofsnähe), ziehe keinen Parkschein und harre der Dinge die da kommen. thread.gif

Bratislav Metulski ist auch ein ganz netter Name whistling.gif thread.gif

Zitat
Darüber hinaus verkennt das Gericht komplett, dass für eine analoge Anwendung nicht nur eine vergleichbare Interessenlage erforderlich ist, sondern auch eine planwidrige Regelungslücke. D.h. der Gesetzgeber dürfte im Zivilrecht aus Versehen dazu keine Regelung getroffen haben.
Aber doch nicht in Deutschland, da passiert nichts zufällig rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 27.10.2010, 09:30
Bearbeitungsgrund: Link entfernt


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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lepole
Beitrag 27.10.2010, 06:26
Beitrag #47


Neuling


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Hi,
wie ist das eigentlich wenn mir nun Inkasso mit etlichen Gerichtsurteilen droht und auf 91,15€ pocht und ich jetzt einen Fahrer nenne...
Muss der dann den vollen Betrag mit Inkasso bezahlen oder nur die geforderten 26€ von contipark?
Überlege mich langsam so aus dem Fall zu ziehen... habe leider keine rechtschutzversicherung?
Habe Angst das die mich vor Gericht zerren!

Gruß
Lepole unsure.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.10.2010, 08:09
Beitrag #48


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Ein inkasso zieht dich nirgends hin.
Meine Erfahrungen mit Massen-Inkasso ist durchweg: viel heisse Luft.
Lass dich nicht einschuechtern und gib bei Bedarf den wirklichen Fahrer an. ( siehe Beitrag 38,39,46)
Reagieren musst du auf Inkassobriefe nicht, erst wenn ein Mahnbescheid kommt solltest du reagieren.
Aber inkasso und contipark wissen ziemlich gut wie gering ihre Chancen sind und kassieren lieber andere "einfachere Doofe" ab.
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jfk
Beitrag 27.10.2010, 08:47
Beitrag #49


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Zitat (lepole @ 27.10.2010, 07:26) *
wenn mir nun Inkasso mit etlichen Gerichtsurteilen droht

ja, drohen können sie sehr gut... allerdings ist dort idR nur heiße Luft dahinter...
also auch mein Tipp: Aussitzen (bis zum unwahrscheinlichen Mahnbescheid)


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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lepole
Beitrag 27.10.2010, 09:00
Beitrag #50


Neuling


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habe halt nur Angst... hatte bisher noch nie nen Gerichtsstreit...
daher dacht ich nen freund einspringen zu lassen, falls dadurch der preis auf die ursprungsforderung zurück geht...
und es dann selbst zu zahlen...
was soll man denn machen wenn ein mahnbescheid kommt?
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