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#951
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
-------------------- Kampf
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#952
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Inhaltlich reicht das doch aber, oder?
![]() Zeichen 1000-32 hat eben nicht die Bedeutung, die oft damit assoziiert wird - obwohl es unter Zeichen 220 sehr gut passt und vom Piktogramm her auch logisch wäre. |
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#953
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Inhaltlich reicht das doch aber, oder? ![]() Zeichen 1000-32 hat eben nicht die Bedeutung, die oft damit assoziiert wird - obwohl es unter Zeichen 220 sehr gut passt und vom Piktogramm her auch logisch wäre. Mag ja sein... Aber was´n nu??? Ich stimme mit dir überein, dass (unter Beachtung der textlichen Bedeutung der beiden Zz) diese Zz im angegebenen Bild falsch sind. Anscheinend sieht man das aber in der von mir eingestellten Beschilderungsempfehlung für Radverkehrsanlagen wohl anders?? (Also ist das Bild nun doch nicht falsch????) ![]() OJ -------------------- Kampf
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#954
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#955
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#956
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
§ 41 (2) 2 StVO. Sogar mit Bild und wer lesen kann, ist klar im Vorteil
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#957
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
aber wieso?
"Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten"! Wenn ich mich zurückerinnere hing das an einer T Kreuzung in eine Einbahnstraße? Ergo soll es den geneigten Autofahrer darauf aufmerksam machen, nicht nur nach rechts sondern auch nach links zu glotzen, da von dort auch Radfahrer kommen können. Man hat sich halt das überflüssige Vorfahrt achten geschenkt und da ein ZZ allein an einem Pfosten wohl mehr Verwirrung auslöst als gewünscht einfach unter das Einbahnstraßenschild geklatscht. Typischer Fall von nicht ganz richtig aber Sinn klar ![]() -------------------- |
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#958
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Durch das falsche Zusatzzeichen wird aber das Befahren der Einbahnstraße(n) durch Radfahrer im Gegenverkehr nicht gestattet bzw. bleibt verboten !!!
Ob der für die Schilderaufstellung Verantwortliche das auch weiß und sich der daraus resultierenden möglichen Konsequenzen bewusst ist ??? Und der Autofahrer muß beim Abbiegen in die Einbahnstraße(n) ganauso wie die Radfahrer § 8 StVO beachten. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#959
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Lies dir doch einfach die StVO durch ![]() Nanana - nich so frech!!!!! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#960
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Durch das falsche Zusatzzeichen wird aber das Befahren der Einbahnstraße(n) durch Radfahrer im Gegenverkehr nicht gestattet bzw. bleibt verboten !!! Eigentlich nicht, denn die Freigabe für den Radfahrer erfolgt am Zeichen 267 durch Zeichen 1022-10 ![]() Er kann an dieser Stelle ja nicht wissen, daß unter Z 220 das falsche ZZ hängt. Allerdings dürfte ein Radling, der erst in Fahrtrichtung fährt, nicht umkehren ![]() |
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#961
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Solange am Zeichen 267 dann nicht Zeichen 1000-33 hängt
![]() Alles schon gesehen ![]() Vor allem in Großstädten wird die Beschilderung eher locker gesehen is mir aufgefallen ![]() |
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#962
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Oder unter Zeichen 205 das ZZ 1022-10
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#963
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
kein Schild aber ein Grübeln.
Nein der Radweg ist auch aus der Gegenrichtung nicht als Zweirichtungsweg ausgewiesen.... Nur sind die meisten Geschäfte ebend auf dieser Strassenseite.... |
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#964
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
kein Schild aber ein Grübeln. Nein der Radweg ist auch aus der Gegenrichtung nicht als Zweirichtungsweg ausgewiesen.... Nur sind die meisten Geschäfte ebend auf dieser Strassenseite.... Chicke Markierungen.... ![]() OJ -------------------- Kampf
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#965
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Gibt's in Österreich Versorgungsengpässe?
![]() ![]() Steinschlag! ![]() c.s. |
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#966
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#967
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Ich glaub ich weiß auch, warum... Ich such mal gerade was, moment
Edit: Oder auch nicht... Irgendwer hat hier irgendwo mal einen Ausschnitt aus einer Richtlinie, einem Regelplan oder was auch immer gepostet, da war das genau aufgezeichnet ![]() |
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#968
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Wieso nur Anlieger bis Baustelle frei? Bei dieser Beschilderung darf jeder reinfahren. Das Richtzeichen Z. 357 StVO hat keinen Anordnungscharakter. Das ZZ. gehört unter ein (hier fehlendes) Z. 250 StVO. Das Z. 357 StVO wäre in diesem Zusammenhang dann erklärendes und Uneinsichtige möglicherweise abhaltendes Beiwerk.
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#969
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Liegt es möglicherweise am mangelnden Respekt der meistens Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Zeichen 250
![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#970
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich glaub ich weiß auch, warum... Ich such mal gerade was, moment Was denn? Das hier: http://rsa-95.de/sperrungen.htm ? |
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#971
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Wieso nur Anlieger bis Baustelle frei? Bei dieser Beschilderung darf jeder reinfahren. Das Richtzeichen Z. 357 StVO hat keinen Anordnungscharakter. Das ZZ. gehört unter ein (hier fehlendes) Z. 250 StVO. Das Z. 357 StVO wäre in diesem Zusammenhang dann erklärendes und Uneinsichtige möglicherweise abhaltendes Beiwerk. Da stimm ich dir zu!! Das Z250 fehlt. (Wurde wohl mal geklaut??) ![]() Aber sowas sehe ich oft ![]() - schlechter Beschilderungsplan + mangelhafte Verkehrsrechtliche Anordnung?? oder - schlampige Umsetzung vor Ort mit unzureichender Kontrole der Verkehrsbehörde Hmmm - beides ist ![]() OJ -------------------- Kampf
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#972
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ihr wisst ja alle, das man nicht mehr als ACHT Schilder an einem Mast anbringen sollte
![]() Aber in der Hauptstadt der perfekten schnelllesenden Autofahrer geht auch mehr ![]() Wenn ich groß bin will ich mal ein richtiger Baum mit Ästen werden und noch ein bischen besser, leider nur iphone Qualität die unteren sind zwar nur temporär, aber auch zeitlich befristete Kunstwerke haben ihren Reiz. Leider muss ich morgen da nicht parken, den Gerichtsprozess hätt ich mir gerne gegönnt ![]() |
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#973
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Gibt es eigentlich so große Mülltüten, damit das Zeichen 314 und das obere Zeichen 283 am 20.7.2009 und die Zusatzzeichen darunter temporär unkenntlich gemacht werden können
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#974
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Sind das wirklich nur 11 VZ/ZZ - oder kommen da weiter oben noch welche, für die bloß der Blitz zu schwach war?
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Gast_Mike1312_* |
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#975
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Guests ![]() |
![]() Muss man das verstehen? Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.07.2009, 16:56
Bearbeitungsgrund: Bild auf erträgliches Maß verkleinert
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#976
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
![]() Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.07.2009, 16:53
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#977
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Args, immer diese vollkommen unnötigen Megapixelbilder, muß man die unbedingt auch noch zitieren?
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_Mike1312_* |
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#978
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Also ich seh die Mini-Ansicht von 19 %
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#979
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 ![]() |
Ich auch. Vielleicht liegt es am Browser?
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#980
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14068 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Am Wochenende in einer bayerischen Kleinstadt:
![]() Okay, der Lkw-Fahrer links ist bestimmt ein Anwohner, aber der Fahrer des Schulbusses, der die Haltestelle rechts anfahren will? Übrigens ist hinten links eine Filiale des Kreisbauhofes. Ist der Kehrmaschinen-Pilot des Kreisbauhofes Anwohner? Er wohnt doch daheim bei seiner Frau... ![]() |
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#981
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Woran erkennst du, dass er verheiratet ist???
![]() Vielleicht wohnen ja der Schulbus-Fahrer und der Kehrmaschinen-Pilot genau in dieser Straße!? ![]() Mir erschließt sich der Sinn dieser beschilderung nicht! OJ Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.07.2009, 16:54
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#982
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Der Busfahrer benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Der Kehrmaschinenfahrer braucht eine selbige nicht (§ 35 Abs. 6 Satz 1 StVO). Und die Lkw-Fahrer vermuten, dass der Text "Anwohner" auf dem Zusatzschild ungültig ist und daher die gesamte Schilderkombination möglicherweise keine Rechtswirkung entfaltet.
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#983
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14068 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Der Busfahrer benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Der Kehrmaschinenfahrer braucht eine selbige nicht (§ 35 Abs. 6 Satz 1 StVO). Lieber Peter, das ist jetzt nicht lustig... ...im von Dir zitierten § steht "soweit ihr Einsatz dies erfordert". Das "Heimkehren" ![]() Analog zum Absatz 1 ebenda, denn die Rückkehr des Tatü-Autos zur Wache fällt auch nicht mehr unter die Sonderrechte. Halt schon blöd, wenn im Bauhof kein "Anlieger frei"-Schild mehr herumliegt... ![]() |
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#984
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Der Busfahrer benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Der Kehrmaschinenfahrer braucht eine selbige nicht (§ 35 Abs. 6 Satz 1 StVO). Lieber Peter, das ist jetzt nicht lustig... ...im von Dir zitierten § steht "soweit ihr Einsatz dies erfordert". Das "Heimkehren" ![]() Na vielleicht verschmutzt diese Straße besonders stark (z.B. wegen der Anwohner... ![]() ![]() Analog zum Absatz 1 ebenda, denn die Rückkehr des Tatü-Autos zur Wache fällt auch nicht mehr unter die Sonderrechte. Halt schon blöd, wenn im Bauhof kein "Anlieger frei"-Schild mehr herumliegt... ![]() Na je nachdem - eine Sani-Wagen fährt ja auch mit Tatü hin und zurück. Und die ![]() OJ -------------------- Kampf
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#985
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Nix tatütata! Hier geht es um Sonder- und nicht um Wegerechte.
Die Bedingung "soweit ihr Einsatz dies erfordert" dürfte relativ einfach auch bei einer Rückfahrt ins Depot zu begründen sein. Außerdem gibt es das Opportunitätsprinzip. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Polizei in einem solchen Fall groß einsteigt. |
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#986
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Gibt es seit dem 01.01.2004 überhaupt noch Anwohner
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#987
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14068 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Gibt es seit dem 01.01.2004 überhaupt noch Anwohner ![]() Natürlich gibt es noch Anwohner, sie haben halt nur keine Sonderparkrechte mehr... Die Anwohner sind straßenverkehrsrechtlich eine echte Teilmenge der Bewohner, wobei die Anlieger wohl eine Schnittmenge zu den Bewohnern haben, aber keine Gleichheit. Weiterhin sind die Anwohner eine echte Teilmenge der Anlieger. Ich liebe Mengenlehre! ![]() Nix tatütata! Hier geht es um Sonder- und nicht um Wegerechte. Die Bedingung "soweit ihr Einsatz dies erfordert" dürfte relativ einfach auch bei einer Rückfahrt ins Depot zu begründen sein. Außerdem gibt es das Opportunitätsprinzip. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Polizei in einem solchen Fall groß einsteigt. Ich habe ja auch nur die Analogie des gleichen Paragraphen bemühen wollen; ich gebe ja zu, dass es einfach zu wenige Juravorlesungen waren, die ich besucht habe... ![]() "Soweit ihr Einsatz dies erfordert" ist dann auch das Halten in der Bushaltestelle, um beim Metzger gegenüber einen Leberkässemmel zu beschaffen, denn "ohne Mampf kein Kampf"? Ich würde den Begriff "Einsatz" hier sehr eng ziehen, ähnlich eng wie in den Endlosdiskussionen um Wegerechte eines Notarzteinsatzfahrzeuges, das auf dem Weg zur Klinik einen notarztbesetzten Rettungswagen zur Klinik begleitet, egal ob als "Straßenräumer" oder als Begleiter. Gerade wenn es sich um regelmäßig und planmäßig (Feierabend!) begangene Verkehrsverstöße handelt, darf es gar kein Opportunitätsprinzip geben. Es handelt sich ja auch um vorsätzliche Handlungen eines besonders vorgebildeten Personenkreis (Kreisbauhof, der Dienstleitungen für den Straßenbaulastträger erbringt, verkehrsrechtliche Anordnungen durch Beschilderungen umsetzt), da würde ich ja fast schon sowas wie eine Garantenstellung hineininterpretieren wollen... ![]() |
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#988
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Dann stellt sich für mich die Frage, wie der Kehrmaschinenfahrer bei dieser Beschilderung nach dem Ende seiner Arbeit wieder mit seiner Kehrmaschine zu seinem Betriebshof zurückkommen soll? Irgendwie schon etwas realitätsfern oder?
Ich denke auch, dass sich solche Fahrten auch nicht mit dem anderweitigen Missbrauch von Sonderrechten, wie von Dir beschrieben (Feierabend, Brotzeit,...), vergleichen lassen. Das Opportunitätsprinzip findet seine Anwendung immer nur in einem konkreten Einzelfall. Und hier beurteile ich die Einzelfälle jeweils schon etwas unterschiedlich. Über eines brauchen wir hier nicht zu diskutieren: die aufgestellte Beschilderung ist nicht nur juristisch falsch, sondern sie wird den örtlichen Erfordernissen auch nicht gerecht. Sie gehörte daher geändert. Den parkenden Lkw-Fahrern müssten ggf. die örtlichen Überwachungskräfte auf den Pelz rücken. Im Übrigen dürfte es für den Verantwortlichen des Betriebshofs kein allzu großes Problem sein, für seine Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zu bekommen, wenn es tatsächlich einmal ein übereifriger Überwacher darauf ankommen lassen will und den Kehrmaschinenfahrer und seine Kollegen für ihr ohne Ausnahmegenehmigung ansonsten verbotswidriges Verhalten zur Verantwortung ziehen möchte. Edit: Interessante, real existierende Ortsnamen Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 30.07.2009, 16:21 |
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#989
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Mich würde es nicht wundern, wenn demnächst in den Lokalnachrichten eine Meldung kommt: Kleines Mädchen von Mann entführt! Baustellenbetreiber schuld.
Denn hier wurde an einer über mehrere Monate voll gesperrten Kreuzung, die aber die meiste Zeit für Fußgänger querbar ist, ein Fußgängerzeichen aufgestellt. Das ganz alte ![]() |
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#990
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Foto
![]() Edit: Eine Kreuzung mit allen Extras - Sehr radfahrerfreundlich ![]() Wollt keinen eigenen Thread dazu aufmachen wegen Human Gateway und so ![]() Ich werde dort nächsten Freitag mal hinfahren und mir das aus der Nähe anschauen ![]() |
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#991
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Warum sind die Aufstellflächen für linksabbiegende Radfahrer eigentlich auf der rechten Seite, bei KFZ würde so etwas doch nicht so gestaltet werden
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#992
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#993
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Gibt es seit dem 01.01.2004 überhaupt noch Anwohner ![]() Die Anwohner sind straßenverkehrsrechtlich eine echte Teilmenge der Bewohner, wobei die Anlieger wohl eine Schnittmenge zu den Bewohnern haben, aber keine Gleichheit. Weiterhin sind die Anwohner eine echte Teilmenge der Anlieger. Ich liebe Mengenlehre! ![]() Jaja die liebe Mathematik.... ![]() Kannst du mir deine Mengentheorie mal grafisch darlegen ![]() und: Gibt es auch unechte Mengen??? ![]() gespannter ![]() OJ -------------------- Kampf
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#994
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Darüber hat man sich u.a. vor 5 Jahren in einem Chemieforum schon einmal den Kopf zerbrochen.
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#995
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Darüber hat man sich u.a. vor 5 Jahren in einem Chemieforum schon einmal den Kopf zerbrochen. ![]() Manche Leute müssen ja Zeit haben...... ![]() OJ -------------------- Kampf
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#996
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich habe heute ein Zeichen 315 mit der Inschrift Parken auf eigene Gefahr neben dem weißen P im Schild gesehen.
Was ist der Unterschied zu einem normalen Zeichen 315 ??? Unter anderen Zeichen 315 hing dieses Zusatzzeichen. Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Beitrag
#997
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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Beitrag
#998
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde ![]() Offensichtlich ja - in einem Nachbardorf gibt's einen Parkplatz der besonderen Art: ![]() ![]() ![]() c.s. Hmmm ![]() ![]() Oder ist dort sowas wie ne "Parkverbotszone"?? OJ der jetzt gleich in den ![]() -------------------- Kampf
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Beitrag
#999
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Hmmm ![]() Den feinen Unterschied erkennst Du wirklich nicht? ![]() ![]() c.s. |
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#1000
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Ich habe heute ein Zeichen 315 mit der Inschrift Parken auf eigene Gefahr neben dem weißen P im Schild gesehen. Hier versucht sich wohl die zuständige Behörde gegen eventuelle Regressansprüche zu schützen, z. B. weil der zu überfahrende Bordstein überhoch oder sehr kantig ist? ![]() Was ist der Unterschied zu einem normalen Zeichen 315 ??? Aus meiner Sicht gar keiner. Unter anderen Zeichen 315 hing dieses Zusatzzeichen. Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde ![]() Z. 315 StVO ordnet nur an, wie zu parken ist. Möglicherweise kann auf dem so beschilderten Parkstreifen auch noch außerhalb zusätzlich angebrachter Parkmarkierungen geparkt werden, was durch diese Beschilderung verhindert werden soll. ![]() Hmmm ![]() Den feinen Unterschied erkennst Du wirklich nicht? ![]() ![]() c.s. Hab ich auch ein Brett vor dem Kopf? ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 15:10 |