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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
MisterOJ
Beitrag 10.07.2009, 09:24
Beitrag #951


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Zitat (ukr @ 10.07.2009, 10:10) *
Ja wavey.gif



Bist aber heute nicht sehr gesprächig!!!


OJ wavey.gif


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ukr
Beitrag 10.07.2009, 09:27
Beitrag #952


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Inhaltlich reicht das doch aber, oder? laugh2.gif
Zeichen 1000-32 hat eben nicht die Bedeutung, die oft damit assoziiert wird - obwohl es unter Zeichen 220 sehr gut passt und vom Piktogramm her auch logisch wäre.
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MisterOJ
Beitrag 10.07.2009, 17:54
Beitrag #953


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Zitat (ukr @ 10.07.2009, 10:27) *
Inhaltlich reicht das doch aber, oder? laugh2.gif
Zeichen 1000-32 hat eben nicht die Bedeutung, die oft damit assoziiert wird - obwohl es unter Zeichen 220 sehr gut passt und vom Piktogramm her auch logisch wäre.

Mag ja sein...

Aber was´n nu??? Ich stimme mit dir überein, dass (unter Beachtung der textlichen Bedeutung der beiden Zz) diese Zz im angegebenen Bild falsch sind.

Anscheinend sieht man das aber in der von mir eingestellten Beschilderungsempfehlung für Radverkehrsanlagen wohl anders??

(Also ist das Bild nun doch nicht falsch????) blink.gif Was ist nun richtig???


OJ


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ukr
Beitrag 10.07.2009, 18:17
Beitrag #954


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Zitat (MisterOJ @ 10.07.2009, 18:54) *
Was ist nun richtig???


bei Zeichen 205, Zeichen 1000-32
bei Zeichen 220, Zeichen 1000-33
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Kuli
Beitrag 10.07.2009, 18:43
Beitrag #955


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Zitat (MisterOJ @ 10.07.2009, 18:54) *
(Also ist das Bild nun doch nicht falsch????)

Doch wink.gif
Lies dir doch einfach die StVO durch tongue.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 10.07.2009, 20:18
Beitrag #956


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§ 41 (2) 2 StVO. Sogar mit Bild und wer lesen kann, ist klar im Vorteil tongue.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Damastor
Beitrag 11.07.2009, 09:46
Beitrag #957


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aber wieso?

"Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten"!

Wenn ich mich zurückerinnere hing das an einer T Kreuzung in eine Einbahnstraße?
Ergo soll es den geneigten Autofahrer darauf aufmerksam machen, nicht nur nach rechts sondern auch nach links zu glotzen, da von dort auch Radfahrer kommen können.
Man hat sich halt das überflüssige Vorfahrt achten geschenkt und da ein ZZ allein an einem Pfosten wohl mehr Verwirrung auslöst als gewünscht einfach unter das Einbahnstraßenschild geklatscht.
Typischer Fall von nicht ganz richtig aber Sinn klar wavey.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.07.2009, 11:55
Beitrag #958


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Durch das falsche Zusatzzeichen wird aber das Befahren der Einbahnstraße(n) durch Radfahrer im Gegenverkehr nicht gestattet bzw. bleibt verboten !!!

Ob der für die Schilderaufstellung Verantwortliche das auch weiß und sich der daraus resultierenden möglichen Konsequenzen bewusst ist ???

Und der Autofahrer muß beim Abbiegen in die Einbahnstraße(n) ganauso wie die Radfahrer § 8 StVO beachten.


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MisterOJ
Beitrag 11.07.2009, 12:26
Beitrag #959


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Zitat (Kuli @ 10.07.2009, 19:43) *
Lies dir doch einfach die StVO durch tongue.gif


Nanana - nich so frech!!!!!


OJ


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ukr
Beitrag 11.07.2009, 13:02
Beitrag #960


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Zitat (Heinz Wäscher @ 11.07.2009, 12:55) *
Durch das falsche Zusatzzeichen wird aber das Befahren der Einbahnstraße(n) durch Radfahrer im Gegenverkehr nicht gestattet bzw. bleibt verboten !!!

Eigentlich nicht, denn die Freigabe für den Radfahrer erfolgt am Zeichen 267 durch Zeichen 1022-10 wavey.gif
Er kann an dieser Stelle ja nicht wissen, daß unter Z 220 das falsche ZZ hängt.
Allerdings dürfte ein Radling, der erst in Fahrtrichtung fährt, nicht umkehren whistling.gif
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Kuli
Beitrag 11.07.2009, 13:05
Beitrag #961


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Solange am Zeichen 267 dann nicht Zeichen 1000-33 hängt laugh2.gif

Alles schon gesehen shutup.gif

Vor allem in Großstädten wird die Beschilderung eher locker gesehen is mir aufgefallen think.gif
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ukr
Beitrag 11.07.2009, 13:09
Beitrag #962


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Oder unter Zeichen 205 das ZZ 1022-10 whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.07.2009, 11:38
Beitrag #963


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kein Schild aber ein Grübeln.
Nein der Radweg ist auch aus der Gegenrichtung nicht als Zweirichtungsweg ausgewiesen....
Nur sind die meisten Geschäfte ebend auf dieser Strassenseite....
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MisterOJ
Beitrag 13.07.2009, 12:40
Beitrag #964


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.07.2009, 12:38) *
kein Schild aber ein Grübeln.
Nein der Radweg ist auch aus der Gegenrichtung nicht als Zweirichtungsweg ausgewiesen....
Nur sind die meisten Geschäfte ebend auf dieser Strassenseite....


Chicke Markierungen.... rolleyes.gif


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.07.2009, 10:09
Beitrag #965


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Gibt's in Österreich Versorgungsengpässe? unsure.gif


Steinschlag!


think.gif
c.s.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.07.2009, 12:33
Beitrag #966


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Solcher Unfug scheint langsam in Mode zu kommen:



blink.gif think.gif
c.s.
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Kuli
Beitrag 18.07.2009, 13:49
Beitrag #967


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Ich glaub ich weiß auch, warum... Ich such mal gerade was, moment

Edit: Oder auch nicht... Irgendwer hat hier irgendwo mal einen Ausschnitt aus einer Richtlinie, einem Regelplan oder was auch immer gepostet, da war das genau aufgezeichnet blink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 18.07.2009, 16:11
Beitrag #968


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Wieso nur Anlieger bis Baustelle frei? Bei dieser Beschilderung darf jeder reinfahren. Das Richtzeichen Z. 357 StVO hat keinen Anordnungscharakter. Das ZZ. gehört unter ein (hier fehlendes) Z. 250 StVO. Das Z. 357 StVO wäre in diesem Zusammenhang dann erklärendes und Uneinsichtige möglicherweise abhaltendes Beiwerk.
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.07.2009, 12:11
Beitrag #969


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Liegt es möglicherweise am mangelnden Respekt der meistens Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Zeichen 250 think.gif whistling.gif


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ukr
Beitrag 19.07.2009, 13:19
Beitrag #970


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Zitat (Kuli @ 18.07.2009, 14:49) *
Ich glaub ich weiß auch, warum... Ich such mal gerade was, moment

Was denn? Das hier: http://rsa-95.de/sperrungen.htm ?
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MisterOJ
Beitrag 19.07.2009, 16:35
Beitrag #971


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Zitat (Peter Lustig @ 18.07.2009, 17:11) *
Wieso nur Anlieger bis Baustelle frei? Bei dieser Beschilderung darf jeder reinfahren. Das Richtzeichen Z. 357 StVO hat keinen Anordnungscharakter. Das ZZ. gehört unter ein (hier fehlendes) Z. 250 StVO. Das Z. 357 StVO wäre in diesem Zusammenhang dann erklärendes und Uneinsichtige möglicherweise abhaltendes Beiwerk.


Da stimm ich dir zu!! Das Z250 fehlt.

(Wurde wohl mal geklaut??) whistling.gif

Aber sowas sehe ich oft blink.gif - da frag ich mich dann immer:

- schlechter Beschilderungsplan + mangelhafte Verkehrsrechtliche Anordnung??
oder
- schlampige Umsetzung vor Ort mit unzureichender Kontrole der Verkehrsbehörde

Hmmm - beides ist crybaby.gif


OJ


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.07.2009, 23:01
Beitrag #972


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Ihr wisst ja alle, das man nicht mehr als ACHT Schilder an einem Mast anbringen sollte whistling.gif
Aber in der Hauptstadt der perfekten schnelllesenden Autofahrer geht auch mehr smile.gif

Wenn ich groß bin will ich mal ein richtiger Baum mit Ästen werden

und noch ein bischen besser, leider nur iphone Qualität

die unteren sind zwar nur temporär, aber auch zeitlich befristete Kunstwerke haben ihren Reiz.
Leider muss ich morgen da nicht parken, den Gerichtsprozess hätt ich mir gerne gegönnt laugh.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.07.2009, 23:17
Beitrag #973


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Gibt es eigentlich so große Mülltüten, damit das Zeichen 314 und das obere Zeichen 283 am 20.7.2009 und die Zusatzzeichen darunter temporär unkenntlich gemacht werden können whistling.gif ???


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.07.2009, 23:23
Beitrag #974


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Sind das wirklich nur 11 VZ/ZZ - oder kommen da weiter oben noch welche, für die bloß der Blitz zu schwach war? whistling.gif
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 20.07.2009, 04:10
Beitrag #975





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Angehängte Datei  p200709031101.jpg ( 24.01KB ) Anzahl der Downloads: 2


Muss man das verstehen?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.07.2009, 16:56
Bearbeitungsgrund: Bild auf erträgliches Maß verkleinert
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MisterOJ
Beitrag 20.07.2009, 16:20
Beitrag #976


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Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.07.2009, 16:53
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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mir
Beitrag 20.07.2009, 16:44
Beitrag #977


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Args, immer diese vollkommen unnötigen Megapixelbilder, muß man die unbedingt auch noch zitieren?


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redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 20.07.2009, 19:12
Beitrag #978





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Also ich seh die Mini-Ansicht von 19 % wavey.gif
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Digo
Beitrag 21.07.2009, 00:02
Beitrag #979


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Ich auch. Vielleicht liegt es am Browser?
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ulm
Beitrag 21.07.2009, 14:53
Beitrag #980


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Am Wochenende in einer bayerischen Kleinstadt:


Okay, der Lkw-Fahrer links ist bestimmt ein Anwohner,
aber der Fahrer des Schulbusses, der die Haltestelle rechts anfahren will?

Übrigens ist hinten links eine Filiale des Kreisbauhofes.
Ist der Kehrmaschinen-Pilot des Kreisbauhofes Anwohner?
Er wohnt doch daheim bei seiner Frau...
think.gif
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MisterOJ
Beitrag 21.07.2009, 16:49
Beitrag #981


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Woran erkennst du, dass er verheiratet ist??? think.gif

Vielleicht wohnen ja der Schulbus-Fahrer und der Kehrmaschinen-Pilot genau in dieser Straße!? laugh2.gif


Mir erschließt sich der Sinn dieser beschilderung nicht!


OJ

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.07.2009, 16:54
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Peter Lustig
Beitrag 21.07.2009, 17:29
Beitrag #982


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Der Busfahrer benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Der Kehrmaschinenfahrer braucht eine selbige nicht (§ 35 Abs. 6 Satz 1 StVO). Und die Lkw-Fahrer vermuten, dass der Text "Anwohner" auf dem Zusatzschild ungültig ist und daher die gesamte Schilderkombination möglicherweise keine Rechtswirkung entfaltet.
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ulm
Beitrag 21.07.2009, 17:52
Beitrag #983


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Zitat (Peter Lustig @ 21.07.2009, 18:29) *
Der Busfahrer benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Der Kehrmaschinenfahrer braucht eine selbige nicht (§ 35 Abs. 6 Satz 1 StVO).

Lieber Peter, das ist jetzt nicht lustig...

...im von Dir zitierten § steht "soweit ihr Einsatz dies erfordert".
Das "Heimkehren" rofl1.gif einer Kehrmaschine ist ja kein Einsatz mehr.
Analog zum Absatz 1 ebenda, denn die Rückkehr des Tatü-Autos zur Wache fällt auch nicht mehr unter die Sonderrechte.

Halt schon blöd, wenn im Bauhof kein "Anlieger frei"-Schild mehr herumliegt...
wink.gif
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MisterOJ
Beitrag 21.07.2009, 18:22
Beitrag #984


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Zitat (ulm @ 21.07.2009, 18:52) *
Zitat (Peter Lustig @ 21.07.2009, 18:29) *
Der Busfahrer benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Der Kehrmaschinenfahrer braucht eine selbige nicht (§ 35 Abs. 6 Satz 1 StVO).

Lieber Peter, das ist jetzt nicht lustig...

...im von Dir zitierten § steht "soweit ihr Einsatz dies erfordert".
Das "Heimkehren" rofl1.gif einer Kehrmaschine ist ja kein Einsatz mehr.


Na vielleicht verschmutzt diese Straße besonders stark (z.B. wegen der Anwohner... thread.gif) und muss daher täglich gekehrt werden..... laugh2.gif

Zitat (ulm @ 21.07.2009, 18:52) *
Analog zum Absatz 1 ebenda, denn die Rückkehr des Tatü-Autos zur Wache fällt auch nicht mehr unter die Sonderrechte.

Halt schon blöd, wenn im Bauhof kein "Anlieger frei"-Schild mehr herumliegt...
wink.gif


Na je nachdem - eine Sani-Wagen fährt ja auch mit Tatü hin und zurück. Und die cop.gif bestimmt auch wenn der Feierabend naht...


OJ


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Peter Lustig
Beitrag 21.07.2009, 21:20
Beitrag #985


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Nix tatütata! Hier geht es um Sonder- und nicht um Wegerechte.

Die Bedingung "soweit ihr Einsatz dies erfordert" dürfte relativ einfach auch bei einer Rückfahrt ins Depot zu begründen sein. Außerdem gibt es das Opportunitätsprinzip. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Polizei in einem solchen Fall groß einsteigt.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.07.2009, 00:58
Beitrag #986


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Gibt es seit dem 01.01.2004 überhaupt noch Anwohner think.gif ???


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ulm
Beitrag 22.07.2009, 06:13
Beitrag #987


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.07.2009, 01:58) *
Gibt es seit dem 01.01.2004 überhaupt noch Anwohner think.gif ???


Natürlich gibt es noch Anwohner, sie haben halt nur keine Sonderparkrechte mehr...

Die Anwohner sind straßenverkehrsrechtlich eine echte Teilmenge der Bewohner, wobei die Anlieger wohl eine Schnittmenge zu den Bewohnern haben, aber keine Gleichheit. Weiterhin sind die Anwohner eine echte Teilmenge der Anlieger.
Ich liebe Mengenlehre! whistling.gif


Zitat (Peter Lustig @ 21.07.2009, 22:20) *
Nix tatütata! Hier geht es um Sonder- und nicht um Wegerechte.

Die Bedingung "soweit ihr Einsatz dies erfordert" dürfte relativ einfach auch bei einer Rückfahrt ins Depot zu begründen sein. Außerdem gibt es das Opportunitätsprinzip. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Polizei in einem solchen Fall groß einsteigt.

Ich habe ja auch nur die Analogie des gleichen Paragraphen bemühen wollen; ich gebe ja zu, dass es einfach zu wenige Juravorlesungen waren, die ich besucht habe... whistling.gif

"Soweit ihr Einsatz dies erfordert" ist dann auch das Halten in der Bushaltestelle, um beim Metzger gegenüber einen Leberkässemmel zu beschaffen, denn "ohne Mampf kein Kampf"?
Ich würde den Begriff "Einsatz" hier sehr eng ziehen, ähnlich eng wie in den Endlosdiskussionen um Wegerechte eines Notarzteinsatzfahrzeuges, das auf dem Weg zur Klinik einen notarztbesetzten Rettungswagen zur Klinik begleitet, egal ob als "Straßenräumer" oder als Begleiter.

Gerade wenn es sich um regelmäßig und planmäßig (Feierabend!) begangene Verkehrsverstöße handelt, darf es gar kein Opportunitätsprinzip geben.
Es handelt sich ja auch um vorsätzliche Handlungen eines besonders vorgebildeten Personenkreis (Kreisbauhof, der Dienstleitungen für den Straßenbaulastträger erbringt, verkehrsrechtliche Anordnungen durch Beschilderungen umsetzt), da würde ich ja fast schon sowas wie eine Garantenstellung hineininterpretieren wollen... thread.gif
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Peter Lustig
Beitrag 22.07.2009, 21:05
Beitrag #988


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Dann stellt sich für mich die Frage, wie der Kehrmaschinenfahrer bei dieser Beschilderung nach dem Ende seiner Arbeit wieder mit seiner Kehrmaschine zu seinem Betriebshof zurückkommen soll? Irgendwie schon etwas realitätsfern oder?

Ich denke auch, dass sich solche Fahrten auch nicht mit dem anderweitigen Missbrauch von Sonderrechten, wie von Dir beschrieben (Feierabend, Brotzeit,...), vergleichen lassen. Das Opportunitätsprinzip findet seine Anwendung immer nur in einem konkreten Einzelfall. Und hier beurteile ich die Einzelfälle jeweils schon etwas unterschiedlich.

Über eines brauchen wir hier nicht zu diskutieren: die aufgestellte Beschilderung ist nicht nur juristisch falsch, sondern sie wird den örtlichen Erfordernissen auch nicht gerecht. Sie gehörte daher geändert. Den parkenden Lkw-Fahrern müssten ggf. die örtlichen Überwachungskräfte auf den Pelz rücken.

Im Übrigen dürfte es für den Verantwortlichen des Betriebshofs kein allzu großes Problem sein, für seine Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zu bekommen, wenn es tatsächlich einmal ein übereifriger Überwacher darauf ankommen lassen will und den Kehrmaschinenfahrer und seine Kollegen für ihr ohne Ausnahmegenehmigung ansonsten verbotswidriges Verhalten zur Verantwortung ziehen möchte.


Edit: Interessante, real existierende Ortsnamen

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 30.07.2009, 16:21
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Haberlon
Beitrag 31.07.2009, 12:51
Beitrag #989


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Mich würde es nicht wundern, wenn demnächst in den Lokalnachrichten eine Meldung kommt: Kleines Mädchen von Mann entführt! Baustellenbetreiber schuld.

Denn hier wurde an einer über mehrere Monate voll gesperrten Kreuzung, die aber die meiste Zeit für Fußgänger querbar ist, ein Fußgängerzeichen aufgestellt. Das ganz alte whistling.gif
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Kuli
Beitrag 31.07.2009, 14:21
Beitrag #990


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Foto dribble.gif

Edit: Eine Kreuzung mit allen Extras - Sehr radfahrerfreundlich

whistling.gif

Wollt keinen eigenen Thread dazu aufmachen wegen Human Gateway und so tongue.gif
Ich werde dort nächsten Freitag mal hinfahren und mir das aus der Nähe anschauen think.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.08.2009, 14:40
Beitrag #991


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Warum sind die Aufstellflächen für linksabbiegende Radfahrer eigentlich auf der rechten Seite, bei KFZ würde so etwas doch nicht so gestaltet werden think.gif


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Kuli
Beitrag 02.08.2009, 14:50
Beitrag #992


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.08.2009, 15:40) *
Warum sind die Aufstellflächen für linksabbiegende Radfahrer eigentlich auf der rechten Seite, bei KFZ würde so etwas doch nicht so gestaltet werden think.gif

Steht doch im Artikel, das ist radfahrerfreundlich flowers.gif

tongue.gif scared.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.08.2009, 09:28
Beitrag #993


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Zitat (ulm @ 22.07.2009, 07:13) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 22.07.2009, 01:58) *
Gibt es seit dem 01.01.2004 überhaupt noch Anwohner think.gif ???


Die Anwohner sind straßenverkehrsrechtlich eine echte Teilmenge der Bewohner, wobei die Anlieger wohl eine Schnittmenge zu den Bewohnern haben, aber keine Gleichheit. Weiterhin sind die Anwohner eine echte Teilmenge der Anlieger.
Ich liebe Mengenlehre! whistling.gif


Jaja die liebe Mathematik.... whistling.gif

Kannst du mir deine Mengentheorie mal grafisch darlegen laugh2.gif


und: Gibt es auch unechte Mengen??? think.gif


gespannter
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Peter Lustig
Beitrag 03.08.2009, 15:32
Beitrag #994


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Darüber hat man sich u.a. vor 5 Jahren in einem Chemieforum schon einmal den Kopf zerbrochen. laugh2.gif
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MisterOJ
Beitrag 04.08.2009, 16:08
Beitrag #995


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Zitat (Peter Lustig @ 03.08.2009, 16:32) *
Darüber hat man sich u.a. vor 5 Jahren in einem Chemieforum schon einmal den Kopf zerbrochen. laugh2.gif


Manche Leute müssen ja Zeit haben...... thread.gif


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 05.08.2009, 00:21
Beitrag #996


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Ich habe heute ein Zeichen 315 mit der Inschrift Parken auf eigene Gefahr neben dem weißen P im Schild gesehen.

Was ist der Unterschied zu einem normalen Zeichen 315 ???

Unter anderen Zeichen 315 hing dieses Zusatzzeichen. Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.08.2009, 08:46
Beitrag #997


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Zitat (Heinz Wäscher @ 05.08.2009, 01:21) *
Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde think.gif


Offensichtlich ja - in einem Nachbardorf gibt's einen Parkplatz der besonderen Art:





c.s.
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MisterOJ
Beitrag 05.08.2009, 08:53
Beitrag #998


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.08.2009, 09:46) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 05.08.2009, 01:21) *
Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde think.gif


Offensichtlich ja - in einem Nachbardorf gibt's einen Parkplatz der besonderen Art:





c.s.



Hmmm think.gif - ein Zz 1048-10 trifft doch auch den Kern (und wirft keine dummen Fragen von überschlauen und neunmalklugen VP´lern auf thread.gif )


Oder ist dort sowas wie ne "Parkverbotszone"??


OJ
der jetzt gleich in den geht


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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.08.2009, 09:00
Beitrag #999


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Zitat (MisterOJ @ 05.08.2009, 09:53) *
Hmmm think.gif - ein Zz 1048-10 trifft doch auch den Kern...


Den feinen Unterschied erkennst Du wirklich nicht? unsure.gif

think.gif
c.s.
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Peter Lustig
Beitrag 05.08.2009, 13:01
Beitrag #1000


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Zitat (Heinz Wäscher @ 05.08.2009, 01:21) *
Ich habe heute ein Zeichen 315 mit der Inschrift Parken auf eigene Gefahr neben dem weißen P im Schild gesehen.

Hier versucht sich wohl die zuständige Behörde gegen eventuelle Regressansprüche zu schützen, z. B. weil der zu überfahrende Bordstein überhoch oder sehr kantig ist? think.gif Ob sie damit im Schadensfall letztlich durchkommen wird, halte ich für sehr zweifelhaft (Stichwort: Verkehrssicherungspflicht).
Zitat (Heinz Wäscher @ 05.08.2009, 01:21) *
Was ist der Unterschied zu einem normalen Zeichen 315 ???

Aus meiner Sicht gar keiner.
Zitat (Heinz Wäscher @ 05.08.2009, 01:21) *
Unter anderen Zeichen 315 hing dieses Zusatzzeichen. Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde think.gif

Z. 315 StVO ordnet nur an, wie zu parken ist. Möglicherweise kann auf dem so beschilderten Parkstreifen auch noch außerhalb zusätzlich angebrachter Parkmarkierungen geparkt werden, was durch diese Beschilderung verhindert werden soll. think.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 05.08.2009, 10:00) *
Zitat (MisterOJ @ 05.08.2009, 09:53) *
Hmmm think.gif - ein Zz 1048-10 trifft doch auch den Kern...


Den feinen Unterschied erkennst Du wirklich nicht? unsure.gif

think.gif
c.s.

Hab ich auch ein Brett vor dem Kopf? think.gif
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