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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Kuli
Beitrag 29.04.2009, 22:39
Beitrag #801


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Zitat (MisterOJ @ 29.04.2009, 23:33) *
Hier im hohen Norden

Ich wohn doch viel nördlicher als du tongue.gif
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MisterOJ
Beitrag 29.04.2009, 23:26
Beitrag #802


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Zitat (Kuli @ 29.04.2009, 23:39) *
Zitat (MisterOJ @ 29.04.2009, 23:33) *
Hier im hohen Norden

Ich wohn doch viel nördlicher als du tongue.gif

Echt??? Wo denn???

Viel weiter nördlich geht ja kaum?? *Kartehol* think.gif

--> dann bitte mal google-Link zu deinem Beispiel und Beweis- !!! Dann komm ich mal zu nem Ortstermin!!!
(Ob´sch da unseren Q-Tipp leich mal mitbringe???)
think.gif

OJ


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Kuli
Beitrag 29.04.2009, 23:40
Beitrag #803


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Zitat (MisterOJ @ 30.04.2009, 00:26) *
Viel weiter nördlich geht ja kaum?? *Kartehol* think.gif

Also ich wohn in der nördlichsten Gemeinde Deutschlands tongue.gif
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MisterOJ
Beitrag 29.04.2009, 23:45
Beitrag #804


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Zitat (ukr @ 26.04.2009, 22:41) *
Der LKW steht je nach Schild für:

A) Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

B) LKW mit Anhänger (Z 1048-13)

C) LKW (Z 1049-13)

D) Fahrzeuge* und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung (Z 266)
*das kann auch ein Fahrrad sein

Ja z.B. ein Tandem!

Ooder aber auch ne Stretch-Limo... thread.gif
(Zählt letztere eigentlich noch als PKW??)
Zitat (ukr @ 26.04.2009, 22:41) *
Der Traktor steht für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.

Also eher der antike Traktor von 1950 oder früher. Ein moderner Traktor fällt also demnach nicht unter dieses Zz.
(Doch woran erkennt der Außenstehende ohne Einblick in die Zulassung, ob es sich nun um einen Schleich-Traktor oder einen "getuntes" Exemplar handelt ??) think.gif
Zitat (ukr @ 26.04.2009, 22:41) *
Und der Frosch ähh die Kröte dient nicht dem Schutz der Tiere. Eigentlich könnte man Zeichen 1006-37 zusammen mit Zeichen 114 aufstellen thread.gif

*tztztztz*

Du sollst die kleinen Amphibien doch nicht plattfahren!!! ranting.gif Sondern deine GEschwindigkeit mäßigen, damit du einerseits bei einem vor dir rüberhüpfenden Frosch dich nicht erschrickst und abrupt das Lenkrad verreißt und andererseits noch rechtzeitig abbremsen kannst (natürlich nur wenn du damit deinen Hintermann nicht zu einem Autoknutscher zwingst)


OJ


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ukr
Beitrag 30.04.2009, 00:25
Beitrag #805


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Zitat (MisterOJ @ 30.04.2009, 00:45) *
Du sollst die kleinen Amphibien doch nicht plattfahren!!! ranting.gif

So sehen das die Fröschi-Freunde auch immer, aber das Schild ist zu diesem Zweck nunmal nicht vorgesehen.
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MisterOJ
Beitrag 30.04.2009, 10:15
Beitrag #806


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Zitat (ukr @ 30.04.2009, 01:25) *
So sehen das die Fröschi-Freunde auch immer, aber das Schild ist zu diesem Zweck nunmal nicht vorgesehen.


Sondern für...?? think.gif


OJ


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Pfeiffermit3f
Beitrag 02.05.2009, 23:32
Beitrag #807


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Zitat (ukr @ 26.04.2009, 23:41) *
Der LKW steht je nach Schild für:

A) Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

B) LKW mit Anhänger (Z 1048-13)

C) LKW (Z 1049-13)

D) Fahrzeuge* und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung (Z 266)
*das kann auch ein Fahrrad sein

Der Traktor steht für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.


Und der Frosch ähh die Kröte dient nicht dem Schutz der Tiere. Eigentlich könnte man Zeichen 1006-37 zusammen mit Zeichen 114 aufstellen thread.gif

Tut mir Leid, ukr, aber ich lasse mich da nicht beirren.
§ 39 Abs. 4 der StVO spricht ganz klar aus, was die Sinnbilder bedeuten, wenn sie nicht auf den Verkehrszeichen der §§ 40-42 abgebildet sind, nämlich das, was du selbst unter Punkt A) schreibst. Punkt D) ist hier irrelevant, da dieses Zeichen unter § 41 fällt und hier nicht gemeint sein kann.
Nun zu Punkt C): Nach meinem Dafürhalten wird bei dem Zeichen 1049-13 aus redaktionellen Gründen von Lkw gesprochen, um nicht den ganzen Sermon des Z 1048-12 zu wiederholen. Sicherlich eine unglückliche Lösung. Aber das Z 1049-13 weist nochmals auf das Zeichen 1048-12 hin, warum wohl? Man sollte auch nicht ganz außer Acht lassen, wann solche Schilder aufgestellt werden. Entweder wegen der Breite der Fahrzeuge oder weil sie einer eigenen Geschwindigkeitsbeschränkung unterliegen und daher nicht auf den linken Fahrstreifen fahren sollen. Da wäre es ja geradezu kontraproduktiv, wenn Lastzüge überholen dürften, Lkw aber nicht. Oder Sattelzüge und Solo-Sattelzugmaschinen dürften überholen, der Pkw mit Baumarktanhänger aber nicht. Große Wohnmobile mit Anhänger oder Pferdetransporter mit Anhänger dürften da wirklich überholen? Nie und nimmer...
Glaubst du wirklich, dass sich Tausende von Lastzugfahrern an das Deiner Meinung nach ja gerade nicht bestehende Überholverbot halten würden, wenn es für sie nicht gelten würde???
Oder gibt es hier im Forum Polizeibeamte, die bei einem Überholen eines Lastzuges in einem so ausgeschilderten Streckenabschnitt nicht einschreiten und Anzeigen schreiben würden???
Zum Vergleich: die Zeichen 1049-10 und 1049-11 zeigen das selbe (oder das gleiche?) Symbol. Der Text ist leicht unterschiedlich. Dennoch sind doch die Regularien identisch...
Und ja, ich weiß, dass dieser Thread unter "Schilda" läuft, aber trotzdem...


Zitat (ukr @ 23.04.2009, 01:58) *
Mein Lieblings-ZZ in dieser Richtung ist übrigens Zeichen 1006-37 (Frosch) bei dem die Fröschi-Freunde immer denken, es geht um den Schutz der Tierchen thread.gif


Hier gebe ich dir Recht. Es geht wirklich nicht um den Schutz der Tierchen. Denn würde ich auf einer Landstraße mit 100 km/h durch eine Krötenkarawane düsen, würde ich nur wenige Tiere treffen. Wenn man aber durch Z 274 die Geschwindigkeit auf 50 oder gar 30 km/h senkt, kann ich durch entsprechende Lenkbewegungen auf der gleichlangen Strecke viel mehr erlegen... wavey.gif
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ukr
Beitrag 03.05.2009, 00:04
Beitrag #808


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Zitat (Pfeiffermit3f @ 03.05.2009, 00:32) *
Tut mir Leid, ukr, aber ich lasse mich da nicht beirren.

Muß Dir auch nicht leid tun, ist auch nur eine praxisfremde Betrachtung meinerseits.
Grundsätzlich sollte aber die gleiche Bezeichnung verwendet werden, wenn das Gleiche gemeint ist. wavey.gif
Denn selbst einige Behörden wissen teilweise nicht, was sie da eigentlich anordnen. Oft genug wird das LKW-Symbol auch als solches angesehen.
Wenn man dann mal die 3,5t-Regelung braucht, werden dann wieder die Kraftomnibusse übersehen - das gibt es häufig bei Umleitungen für den "Schwerverkehr"
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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.05.2009, 09:32
Beitrag #809


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Zitat (ukr @ 03.05.2009, 01:04) *
Denn selbst einige Behörden wissen teilweise nicht, was sie da eigentlich anordnen.


Ärgerlich halt, daß man's nicht weiß - also im Zweifelsfall davon ausgehen muß, eine Beschilderung sei exakt so gemeint, wie sie dort hängt... yes.gif

Dieser Tage in Frankreich gesehen:



lg
c.s.
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Damastor
Beitrag 03.05.2009, 12:19
Beitrag #810


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Für

gesperrt


Das Fette isthierbei Per Edding aufgetragene Handschriftliche Notizen. Das Schild selbst das ganz normale weiße Zusatzzeichen laugh2.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.05.2009, 12:28
Beitrag #811


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Zitat (Damastor @ 03.05.2009, 13:19) *
Das Schild selbst das ganz normale weiße Zusatzzeichen laugh2.gif


Und was für ein VZ darüber, auf das das "ZZ" Bezug nimmt? unsure.gif
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Dennis112
Beitrag 03.05.2009, 13:21
Beitrag #812


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Ich vermute gar keins :-)
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ukr
Beitrag 03.05.2009, 14:23
Beitrag #813


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Hier die Antwort auf die Frage: "Wer ist für den Stau verantwortlich?":
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Damastor
Beitrag 03.05.2009, 15:19
Beitrag #814


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.05.2009, 14:28) *
Zitat (Damastor @ 03.05.2009, 13:19) *
Das Schild selbst das ganz normale weiße Zusatzzeichen laugh2.gif


Und was für ein VZ darüber, auf das das "ZZ" Bezug nimmt? unsure.gif



Richtig, garkeins sonst wärs doch nur halb so lustig.


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Viele Grüße!

VW CC:
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MisterOJ
Beitrag 03.05.2009, 17:27
Beitrag #815


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Zitat (ukr @ 03.05.2009, 15:23) *
Hier die Antwort auf die Frage: "Wer ist für den Stau verantwortlich?":

Aha!!!!!!!!!!!! Da haben wir ja den Schuldigen!!!

Wo bitte ist die Staumeisterei zu finden?? thread.gif Beim nächsten Stau gibt´s dann eine drübergebraten!!!


OJ


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schilderwald
Beitrag 03.05.2009, 17:34
Beitrag #816


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Zitat (MisterOJ @ 03.05.2009, 18:27) *
Wo bitte ist die Staumeisterei zu finden?? thread.gif
In der Nähe einer Talsperre z.B. whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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MisterOJ
Beitrag 03.05.2009, 19:06
Beitrag #817


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Zitat (schilderwald @ 03.05.2009, 18:34) *
Zitat (MisterOJ @ 03.05.2009, 18:27) *
Wo bitte ist die Staumeisterei zu finden?? thread.gif
In der Nähe einer Talsperre z.B. whistling.gif

Ok - Danke! wavey.gif

Dann werd ich hier in der Umgebung von Hamburg mal nach ner Talsperre ausschauhalten und die Brüder dann beim nächsten Stau mal zur Rede stellen warum die so einen Blödsinn veranstallten!

OJ


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Peter Lustig
Beitrag 03.05.2009, 20:40
Beitrag #818


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.05.2009, 10:32) *
Dieser Tage in Frankreich gesehen:


Das scheint in Frankreich auch notwendig zu sein, da ich dort schon mehrfach Radfahrer auf der Autobahn gesehen habe. Ist das dort u. U. in bestimmten Fällen sogar erlaubt? think.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.05.2009, 20:58
Beitrag #819


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Zitat (Peter Lustig @ 03.05.2009, 21:40) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.05.2009, 10:32) *
Dieser Tage in Frankreich gesehen:


Das scheint in Frankreich auch notwendig zu sein, da ich dort schon mehrfach Radfahrer auf der Autobahn gesehen habe. Ist das dort u. U. in bestimmten Fällen sogar erlaubt? think.gif

Wieso dort??? Hierzulande ja auch!!!

Zumindest auf den neueren Autobahnen gibt´s ja so schöne breite Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand.

Nur die zugehörigen Furtmarkierungen im Bereich von Anschlusstellen vermiss ich..... laugh2.gif


OJ


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Kuli
Beitrag 03.05.2009, 21:41
Beitrag #820


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Dafür fährst du extra nach Frankreich? Das hab ich hier auch schon gesehen, leider find ich das Foto nicht sad.gif
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Peter Lustig
Beitrag 04.05.2009, 11:06
Beitrag #821


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Aktuell erst auf der A 99 im Bereich der Eschenrieder Spange passiert: klick. laugh2.gif
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MisterOJ
Beitrag 10.05.2009, 20:45
Beitrag #822


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Gestern gesehen auf einen Einkaufsmarkt-Parkplatz in Lübeck..... blink.gif


Kann einer Schwedisch.....

OJ


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Jens
Beitrag 10.05.2009, 20:54
Beitrag #823


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Zitat (MisterOJ @ 10.05.2009, 21:45) *
auf einen Einkaufsmarkt-Parkplatz in Lübeck..... blink.gif
In den Ostseehäfen, in denen die Fähren anlegen, sind die Skandinavier begehrte Kunden bei den Einzelhändlern. Teilweise findest du da sogar Werbung auf schwedisch/dänisch.


Zitat (MisterOJ @ 10.05.2009, 21:45) *
Kann einer Schwedisch.....
Durchfahrt verboten für Busse und Lastwagen


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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.05.2009, 20:57
Beitrag #824


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Zitat (MisterOJ @ 10.05.2009, 21:45) *
Kann einer Schwedisch.....


Nicht wirklich - aber irgendein Gefühl sagt mir, daß da schlicht die Durchfahrt (?) für KOM und Lkw (!) verboten ist... unsure.gif

think.gif
c.s.
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MisterOJ
Beitrag 10.05.2009, 20:59
Beitrag #825


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Zitat (Jens @ 10.05.2009, 21:54) *
Zitat (MisterOJ @ 10.05.2009, 21:45) *
auf einen Einkaufsmarkt-Parkplatz in Lübeck..... blink.gif
In den Ostseehäfen, in denen die Fähren anlegen, sind die Skandinavier begehrte Kunden bei den Einzelhändlern. Teilweise findest du da sogar Werbung auf schwedisch/dänisch.

Aber ein Einkaufszentrum südlich von Lübeck??? unsure.gif

Naja - schaden tut die Beschilderung ja nicht!!!

Was würde wohl unser Q-Tipp an diesem Verkehrszeichen tun??? shutup.gif

Zitat (Jens @ 10.05.2009, 21:54) *
Zitat (MisterOJ @ 10.05.2009, 21:45) *
Kann einer Schwedisch.....
Durchfahrt verboten für Busse und Lastwagen

Hmm - macht ja auch Sinn!! (Dahinter ging´s direkt in ein Parkhaus)


OJ


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MisterOJ
Beitrag 10.05.2009, 21:20
Beitrag #826


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 10.05.2009, 21:57) *
Zitat (MisterOJ @ 10.05.2009, 21:45) *
Kann einer Schwedisch.....

Nicht wirklich - aber irgendein Gefühl sagt mir, daß da schlicht die Durchfahrt (?) für KOM und Lkw (!) verboten ist... unsure.gif
think.gif
c.s.


Hab nochmal bzgl. Z253 nachgelesen ...

Hierzu heißt es in der StVO:
".....Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse....."

Wieso dann im schwedischen Zusatzschild die KOM???? think.gif
(Sind schwedische Busse höher??) laugh2.gif


OJ


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.05.2009, 22:56
Beitrag #827


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na wer möchte sich an der Interpretation versuchen ?
Ein Essay von nich weniger als drei DIN A4 Seiten erwarte ich aber schon smile.gif

Edith: ups schon wieder so riesig, SORRY

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ukr
Beitrag 10.05.2009, 23:40
Beitrag #828


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Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin laugh2.gif

...aber gut ist, daß unter dem mobilen Halterbot keine Zusatzzeichen hängen whistling.gif
Ich schlage vor den ganzen Schilderbaum, nebst seinem Absenker in diesem grauen Aufbewahrungsbehälter unterzubringen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.05.2009, 14:03
Beitrag #829


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na komm, is doch eindeutig im Vorbeifahren zu entschlüsseln smile.gif
oder sind Berliner generell schlauer als der Rest der Republik whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.05.2009, 18:46
Beitrag #830


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Irgendwie bedauerlich für eine (fast) Millionenstadt whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Digo
Beitrag 12.05.2009, 17:02
Beitrag #831


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Habe gerade eine Straße bei einer Baustelle gesehen mit direkt nebeneinander bzw. teilweise verdeckt das eine das andere Schild und zwar:
1. Durchfahrtverboten mit Zettel drunter "Busse" (heißt das jetzt nur Busse oder ausgenommen Busse?)
2. Verbot für Busse (also roter Kreis mit Bus drin)

Daraus schließe ich eigentlich, dass ich als Auto weiterhin durch darf, oder?
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ukr
Beitrag 19.05.2009, 11:05
Beitrag #832


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°Pit°
Beitrag 19.05.2009, 11:28
Beitrag #833


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Das ist bestimmt das neue Zeichen für: Durchfahrt nur für SUV´s laugh2.gif

Mit tiefer-härter-breiter ist da wohl nix zu machen
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Kai R.
Beitrag 19.05.2009, 15:00
Beitrag #834


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das ist doch mal eine eindeutige Beschilderung. Bei Zuwiderhandlung ist die Bestrafung gleich eingebaut.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.05.2009, 15:32
Beitrag #835


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Ist das eine öffentliche Straße in Deutschland? think.gif

Es gibt da doch den § 315b StGB (vor allem ist bereits der Versuch strafbar) und wenn da einer vorrumst sind doch 1300,00 € Schadenssume schnell erreicht.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ukr
Beitrag 19.05.2009, 15:53
Beitrag #836


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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.05.2009, 16:32) *
Ist das eine öffentliche Straße in Deutschland? think.gif

Aber sicher doch wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.05.2009, 16:24
Beitrag #837


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Ich kenne solche Hindernisse eigentlich nur von privat betriebenen Eisenbahnen.


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Peter Lustig
Beitrag 19.05.2009, 20:09
Beitrag #838


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Solche Hindernisse kenne ich eigentlich nur aus dem Gebirge. Und dort sind diese Spuren von Felsstürzen meist schnell beseitigt. Von welchem Berg sind die Steine denn heruntergepurzelt?

Das Bundesland würde mich noch interessieren. Thüringen? thread.gif
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Dlarah
Beitrag 20.05.2009, 17:02
Beitrag #839


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Ich weiß überhaupt nicht, was ihr habt. Kapiert es doch einfach mal: es gilt immer und überall das Sicht-fahr-ge-bohoot.



wavey.gif


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Hane
Beitrag 20.05.2009, 17:39
Beitrag #840


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Dlarah, bei Deinem Kiesel kommt man ja noch einfach drum herum.



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Peter Lustig
Beitrag 21.05.2009, 09:53
Beitrag #841


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Auch wenn ich sonst kein Verfechter solcher Holzhammermethoden bin, wird der Stein hier sicherlich seinen Grund haben. An sich sollte die Beschilderung ausreichen. Aber manche Leute (Analphabeten, Ignoranten, Dummköpfe,...) muss man scheinbar zu ihrem Glück zwingen.
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MisterOJ
Beitrag 21.05.2009, 13:51
Beitrag #842


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Zitat (ukr @ 19.05.2009, 12:05) *

Na das ist doch die neue Initiative unseres Mr. Flachwasser zur Reduzierung des deutschen Schilderwaldes! laugh2.gif

(steht der SchilderWALD eigentlich unter Naturschutz??) think.gif


OJ


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Achim
Beitrag 21.05.2009, 18:21
Beitrag #843


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Zitat (Dlarah @ 20.05.2009, 18:02) *
Ich weiß überhaupt nicht, was ihr habt. Kapiert es doch einfach mal: es gilt immer und überall das Sicht-fahr-ge-bohoot.

Glaub weiter dran, das erspart die im Zuge der Amtshaftung zu tragenden Kosten durch den Steuerzahler whistling.gif


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Anderssen
Beitrag 22.05.2009, 14:37
Beitrag #844


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naja.... geht...
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Arthur Dent
Beitrag 22.05.2009, 16:39
Beitrag #845


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Gestern auf Vatertags-Goecaching-Tour auch noch zwei Schmankerl gefunden:

Zunächst dieses Schild am Nußbaumweg Freie-Vogel-Straße

Natürlich ist auf dem linken Gehweg kein 237, 240 oder 241 angebracht,

nur an der nächsten Einmündung (ca. 100m weiter) steht ein Z. 239 mit Zz "Radfahrer frei"...

...und nochmal ca. 200m Weiter beginnt rechts ein gemeinsamer Geh- und Radweg.

Später dann auf dem Weg nach Haus dieses Kunstwerk, daß man sich auf der Zunge zergehen lassen muß:

Schade, daß mir die Sherriffs entgegen kamen und nicht hinter mir waren, sonst wär ich da wirklich kurz abgestiegen. Hätt' ich zwar warscheinlich pusten müssen, aber da hatte ich nichts zu befürchten, von daher wär's mir den Spaß wert gewesen...


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Anderssen
Beitrag 22.05.2009, 17:15
Beitrag #846


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Die "30" gelten also unter der Bedingung, dass die Radfahrer absteigen?
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Kuli
Beitrag 22.05.2009, 17:44
Beitrag #847


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Zitat (Arthur Dent @ 22.05.2009, 17:39) *
Goecaching

Ach, du auch? smile.gif
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Arthur Dent
Beitrag 22.05.2009, 17:52
Beitrag #848


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Zitat (Anderssen @ 22.05.2009, 18:15) *
Die "30" gelten also unter der Bedingung, dass die Radfahrer absteigen?

Oder Radfahrer, die abgestiegen sind, dürfen nicht schneller als 30 schieben. Oder dürfen Radfahrer nur Tempo 30 erreichen, wenn sie absteigen...think.gif

Zitat (Kuli @ 22.05.2009, 18:44) *
Zitat (Arthur Dent @ 22.05.2009, 17:39) *
Goecaching

Ach, du auch? smile.gif

Äh, Geocaching natürlich. Ja, bin seit knapp 1,5 Jahren dabei und find's irre was man dadurch so alles entdeckt. (Nicht nur komscihe Schilder, sondern Ecken hier in der Stadt, wo ich 1.000 mal virbeigekommen bin und durch's cachen aus 'nem ganz anderen Blickwinkel erlebt hab. Gestern bin ich z.B. u.a. durch den Park des Landeskrankenhauses in DO-Aplerbeck gegangen. Hätt nicht gedacht, daß der Park da so schön ist...)


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Peter Lustig
Beitrag 22.05.2009, 20:28
Beitrag #849


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KJK
Beitrag 22.05.2009, 21:15
Beitrag #850


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Was halten unsere Experten denn von dieser Baustellenabsicherung?



Ich persönlich finde die Beschilderung ja etwas inkonsequent - vielleicht ein Spezialservice für Schizophrene think.gif ?
whistling.gif

Edit:
Genau dieselbe Beschilderung hatte ich einige Tage zuvor an der vorhergehenden Einmündung entdeckt. Als ich sie dann ein paar Stunden später fotografieren wollte, war sie korrigiert worden. Insofern möchte ich mich herzlich für die 2. Chance bedanken rolleyes.gif !


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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