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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
MisterOJ
Beitrag 04.04.2009, 19:29
Beitrag #651


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Zitat (Peter Lustig @ 04.04.2009, 20:19) *
Dann schaut mal nach, welche Zeitzone in Euren Foreneinstellungen eingestellt ist, bzw. in der Einstellung zur Sommerzeit. Vielleicht liegt der eine oder andere doch noch im Winterschlaf? think.gif

Bei mir steht: GMT + 1:00 (Brüssel, Kopenhagen, Madrid, Paris)

Und bei "automatisch auf Sommerzeit umstellen" ist ein Haken.

Is doch alles richtig, oder?


OJ


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Haberlon
Beitrag 04.04.2009, 19:34
Beitrag #652


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Nun mal genug des OT mad.gif wink.gif
Zitat (Bonsai-Brummi @ 04.04.2009, 17:22) *
Wenn schon, dann laut ZZ ausschließlich auf Lkw mit Anhänger, vulgo Lastzüge - oder? unsure.gif

Klar, meinte ich.
Zitat (Bonsai-Brummi @ 04.04.2009, 17:22) *
Was gilt dort für Kfz-Führer, die nur vom VZ253 oder vom ZZ angesprochen werden?

Die dürfen dann da langfahren.
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schilderwald
Beitrag 04.04.2009, 19:35
Beitrag #653


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Beide Haken rausnehmen und dann paßt es whistling.gif

Ach ja, hab da auch noch was.
Kürzlich hatte ich ja diese komische weiße Asphaltmalerei hier eingestellt, das gibt es auch in der Stadt in rot:


, auf der Fahrbahn gilt dank Z 274-53 auf einer Länge von ca. 150 m 30 km, auf dem zweiten Bild ist der ICE-Bahnsteig und auf meiner Straßenseite ein großes Parkhaus.


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Andreas
Beitrag 04.04.2009, 19:51
Beitrag #654


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Zitat (MisterOJ @ 04.04.2009, 20:29) *
Und bei "automatisch auf Sommerzeit umstellen" ist ein Haken.

Is doch alles richtig, oder?


no.gif

Mach den Haken weg und dann hast du die richtige Zeit. wavey.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Kuli
Beitrag 04.04.2009, 19:54
Beitrag #655


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Zitat (Andreas @ 04.04.2009, 21:51) *
Mach den Haken weg und dann hast du die richtige Zeit. wavey.gif

Wieso gibt es den Haken dann?
Anders gefragt: Wieso setz ich den Haken bei "automatisch umstellen", wenn er es dann sowieso nicht tut? Oder falsch? Oder wie?
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MisterOJ
Beitrag 04.04.2009, 20:05
Beitrag #656


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Zitat (Kuli @ 04.04.2009, 21:54) *
Zitat (Andreas @ 04.04.2009, 21:51) *
Mach den Haken weg und dann hast du die richtige Zeit. wavey.gif

Wieso gibt es den Haken dann?
Anders gefragt: Wieso setz ich den Haken bei "automatisch umstellen", wenn er es dann sowieso nicht tut? Oder falsch? Oder wie?

Ja das wüßte ich auch gern!!!

OJ


@ Kuli: So ok ??


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ukr
Beitrag 04.04.2009, 20:25
Beitrag #657


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Zitat (Kuli @ 04.04.2009, 20:54) *
Wieso gibt es den Haken dann?
Anders gefragt: Wieso setz ich den Haken bei "automatisch umstellen", wenn er es dann sowieso nicht tut? Oder falsch? Oder wie?


Genau so. Wie beim Zeichen 224, ab dem wir OT wurden laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.04.2009, 15:15
Beitrag #658


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think.gif
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blue0711
Beitrag 06.04.2009, 15:26
Beitrag #659


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Na, is doch eindeutig:
Busse und PKW haben da einen Parkplatz. Von 22 bis 6 Uhr dürfen aber Wohnmobile und Wohnanhänger nicht geparkt werden.

whistling.gif


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Gruß Kai
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2009, 15:26
Beitrag #660


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 06.04.2009, 16:15) *
... think.gif...

Parkplatz für Busse und Pkw (einschließlich ihrer Anhänger).
Nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr dürfen Wohnmobile und Wohnanhänger auf diesem Platz NICHT parken.
Das meines Wissens gilt auch für "Wohnmobile", die als Pkw oder Omnibus zugelassen sind.

ERLAUBT ist es aber, dass Doc hier in seinem Vito übernachtet.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kai R.
Beitrag 06.04.2009, 15:30
Beitrag #661


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2009, 16:26) *
Das meines Wissens gilt auch für "Wohnmobile", die als Pkw oder Omnibus zugelassen sind.

wie willst Du das denn begründen? Ein Wohnmobil ist ein Wohnmobil, wenn es gemäß Zulassung ein Wohnmobil ist.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2009, 15:40
Beitrag #662


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Zitat (Kai R. @ 06.04.2009, 16:30) *
... wie willst Du das denn begründen? Ein Wohnmobil ist ein Wohnmobil, wenn es gemäß Zulassung ein Wohnmobil ist.

Dann probier doch mal, in einem Bulli, der wie ein kleines Wohnmobil aussieht, aus einem Parkplatz zu übernachten, der ab 22 Uhr für Wohnmobile verboten ist.

Der police.gif in Dänemark fand mein Argument "Ist kein Womo, ist Pkw!" zwar sehr witzig, ab er meinte nur, in 30 Minuten käme der Abschlepper, egal ob wir dann noch drin wären oder nicht...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.04.2009, 16:04
Beitrag #663


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Zitat (blue0711 @ 06.04.2009, 16:26) *
Von 22 bis 6 Uhr dürfen aber Wohnmobile und Wohnanhänger nicht geparkt werden.


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2009, 16:26) *
Nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr dürfen Wohnmobile und Wohnanhänger auf diesem Platz NICHT parken.


Und von 6 bis 22 Uhr? unsure.gif

Klar jedenfalls: Bonsai darf - warum auch immer - hier nicht parken und der örtlichen Gastronomie zu Umsatz verhelfen, blue auch nicht... sad.gif

Was ein Gastwirt ein paar Dörfer rheinaufwärts ganz genau nimmt: Fahrer von Möppis, WoMoen und anderen So.Kfz sowie "natürlich" Kleinlastern (für "große" ist dort schlicht kein Platz!) sind ausdrücklich nicht als zahlende Kundschaft willkommen - alles Krise oder was? dry.gif



lg
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Kai R.
Beitrag 06.04.2009, 16:21
Beitrag #664


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2009, 16:40) *
Der police.gif in Dänemark fand mein Argument "Ist kein Womo, ist Pkw!" zwar sehr witzig, ab er meinte nur, in 30 Minuten käme der Abschlepper, egal ob wir dann noch drin wären oder nicht...

kannst Du mal sehen, wie schlecht die Welt ist crybaby.gif Sei unbesorgt: er hätte auch Dich in Deinem Vito da nicht stehen lassen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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willi
Beitrag 06.04.2009, 16:26
Beitrag #665


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Zitat (blue0711 @ 06.04.2009, 16:26) *
Busse und PKW haben da einen Parkplatz.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2009, 16:26) *
Parkplatz für Busse und Pkw (einschließlich ihrer Anhänger).

Wie kommt ihr denn darauf? Versucht doch nicht verzweifelt der Beschilderung einen Sinn zu geben, sondern lest was dort steht. wink.gif Hier darf die, wohl begrenzte, Schnittmenge von PKW und Bussen parken. Aus einem ZZ "nur PKW" und einem ZZ "nur Busse" wird kein ZZ "nur PKW und Busse", nur weil man sie untereinanderhängt.
Warum man für die Zeit von 22 - 6 Uhr ein zusätzliches Verbot aushängt, vermag ich nicht zu enträtseln.

Zitat
(einschließlich ihrer Anhänger).
no.gif Für PKW mit Anhänger gibt es ein eigenes Sinnbild.
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blue0711
Beitrag 06.04.2009, 18:29
Beitrag #666


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 06.04.2009, 17:04) *
Klar jedenfalls: Bonsai darf - warum auch immer - hier nicht parken und der örtlichen Gastronomie zu Umsatz verhelfen, blue auch nicht... sad.gif
Für Bonsai nervig, aber meiner einer tät da eh nicht parken. Ich fahr vor und stell mich neben die Fahrräder whistling.gif


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Gruß Kai
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2009, 20:21
Beitrag #667


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Zitat (willi @ 06.04.2009, 17:26) *
...
Zitat
(einschließlich ihrer Anhänger).
no.gif Für PKW mit Anhänger gibt es ein eigenes Sinnbild.

no.gif
Es gibt ein Symbol "gilt nur für Pkw MIT Anhänger",
und es gibt ein anderes Symbol: "gilt für Pkw, egal ob mit oder ohne Anhänger.
Es gibt aber meines Wissens kein Symbol "gilt nur für Pkw OHNE Anhänger".

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.04.2009, 22:53
Beitrag #668


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Seit wann gilt ein Zeichen 286 für einen kompletten Parkplatz (ich weiß, Zeichen 290 sieht fast genauso aus whistling.gif ) ???


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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willi
Beitrag 07.04.2009, 07:01
Beitrag #669


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2009, 21:21) *
Es gibt ein Symbol "gilt nur für Pkw MIT Anhänger",
und es gibt ein anderes Symbol: "gilt für Pkw, egal ob mit oder ohne Anhänger.
Es gibt aber meines Wissens kein Symbol "gilt nur für Pkw OHNE Anhänger".
Ich habe gerade beim ADAC nachgeschaut, da steht es so wie du es beschreibst.
Aber warum ist dann in der Beschreibung in der StVO des ZZ 1048-12 der Anhänger extra erwähnt und beim ZZ 1048-10 nicht?Irgendwie ist mir das nicht ganz schlüssig. think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.04.2009, 07:47
Beitrag #670


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Zitat (willi @ 07.04.2009, 08:01) *
Irgendwie ist mir das nicht ganz schlüssig. think.gif


Das ist wie bei den Großen: steht für "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, ..." - trotzdem gibt es noch Bildchen für Lastzüge und Sattelzüge wink.gif

lg
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willi
Beitrag 07.04.2009, 07:49
Beitrag #671


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Aha lightbulb.gif
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Metaldad
Beitrag 09.04.2009, 04:44
Beitrag #672


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Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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ulm
Beitrag 09.04.2009, 07:51
Beitrag #673


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Neues aus Neu-Ulm,
ein kleiner Frühlings-Spaziergang
durch die Friedenstraße,
aber irgendwie konnte ich mit der Beschilderung keinen Frieden schließen:

Da gibt es einen Fahrbahnrand, der so beschildat ist:

Bewohner sind Mo-Fr 9-18 und Sa 9-13 Uhr vom eingeschränkten Haltverbot befreit?
Für Nicht-Bewohner gilt Mo-Fr 9-18 und Sa 9-13 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot

Nach einigen Metern kommt dann dieses:

Das zweite Zusatzzeichen bezieht sich auf das direkt darüber befindliche Zusatzzeichen oder auf das Hauptzeichen?

Bewohner sind Mo-Fr 9-18 und Sa 9-13 Uhr vom eingeschränkten Haltverbot befreit?
oder
Bewohner sind immer vom Haltverbot befreit?
sicher ist:
Für Nicht-Bewohner gilt Mo-Fr 9-18 und Sa 9-13 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot

...oder gibt es gar keinen Unterschied zum ersten Schild mit dem "All-in-one"-Zusatzschild?
Wenn es doch einen Unterschied gibt: Ab wann gilt der Unterschied?

"Beendet" oder "Fortgesetzt" wird die Beschilderung durch:

Falls das eingeschränkte Haltverbot der beiden oberen Bilder fortgesetzt wird:
Mo-Fr 17-18 und Samstag 12-13 Uhr gilt hier was?


***

Jenseits der Kreuzung:

Mo-Fr 18-9 Uhr darf hier jeder parken oder niemend?

Und hier:

Sind die Bewohner von der Parkscheibenpflicht ausgenommen?
Oder darf wegen dem zweiten ZZ hier niemand außer Bewohnern parken und die auch nur zwei Stunden lang?

...ich glaube ich parke dann doch besser in Ulm
think.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.04.2009, 11:53
Beitrag #674


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Eigentlich beziehen sich in diesen Beispielbildern alle Zusatzzeichen meiner Meinung nach immer auf das eigentliche Verkehrszeichen darüber und nicht aufeinander, aber das kann sich in Deutschland doch eh jeder Verkehrsteilnehmer (vor allem in Berlin whistling.gif ) selber aussuchen.

Das Einzige was ich nicht verstehe, warum steht auf dem Zusatzzeichen im letzten Bild "Bewohner ... frei", da hängt doch kein Zeichen 286 darüber think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Janus
Beitrag 09.04.2009, 21:01
Beitrag #675


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Eben gesehen, aber aufgrund von Dunkelheit nicht fotografiert (Telefonknipse taugt dafür nicht):

Baustelle neben der Straße, der mit Z.240 ausgestattete Radweg ist gesperrt, und zwar außer mit Bauzäunen folgendermaßen: ein kombiniertes Z.254/Z.259 (also so wie Z.260, nur halt mit Fußgänger und Radfahrer), darunter ein Zz. 1000-12, dass Fußgänger auf den Gehsteig auf der anderen Straßenseite verweisen soll.
Die korrekte Semantik dieser Schilderkombination weicht wohl von dem ab, was dem Willen der anordnenden Behörde (sofern da überhaupt was angeordnet wurde) ausgeschildert werden sollte. rolleyes.gif


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Enrico
Beitrag 10.04.2009, 20:18
Beitrag #676


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Auf einer Stadtrundfahrt in HSV-Stadt gesehen:



Müsste Dammtorstr. / Stephansplatz gewesen sein think.gif


--------------------
Gruß Enrico


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Damastor
Beitrag 10.04.2009, 20:23
Beitrag #677


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Ist doch eindeutig vor dem ersten Schild darf nur gehalten werden, dann garnichts mehr und dann dürfen da Busse parken wo ist das Problem? biggrin.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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Enrico
Beitrag 10.04.2009, 20:31
Beitrag #678


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Zitat (Damastor @ 10.04.2009, 21:23) *
...wo ist das Problem? biggrin.gif

Man muss halten, um die ZZ-Vielfalt erst einmal zu interpretieren whistling.gif


--------------------
Gruß Enrico


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Kuli
Beitrag 10.04.2009, 22:33
Beitrag #679


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Da fehlt eindeutig Z274-53 unter dem Schippenmann sad.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 10:17
Beitrag #680


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Heute morgen irgendwo im Kreis WND: blink.gif unsure.gif

think.gif
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ukr
Beitrag 11.04.2009, 10:37
Beitrag #681


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HaHaHa rofl1.gif einfach zu gut rofl1.gif

...hast du wenigstens umgedreht?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 11:36
Beitrag #682


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Zitat (ukr @ 11.04.2009, 11:37) *
...hast du wenigstens umgedreht?


yes.gif Zweimal, nachdem ich beim ersten Vorbeiflug die Kamera nicht schnell genug zur Hand hatte blushing.gif ...wer rechnet denn mit sowas?? ranting.gif

Das Schild steht übrigens hier in Richtung Norden.

Und noch ein Beutestück aus dem Saarland: Muß ich hier wirklich mit Getöse im 2. Gang den - btw: fast 3km langen - Berg 'runter? unsure.gif




think.gif
c.s.
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Haberlon
Beitrag 11.04.2009, 12:04
Beitrag #683


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Nö.

Muß hier niemand oder alle 30 fahren?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 12:20
Beitrag #684


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Zitat (Haberlon @ 11.04.2009, 13:04) *
Muß hier niemand oder alle 30 fahren?


Nö - nur KOM und "Lkw" >7,5t zGm - vorausgesetzt, dem stünde nicht eine Vorschrift entgegen, nach der die Sinnbilder und die zGm-Angabe nicht neben dem VZ274 auf der Tafel angebracht sein dürfen und somit dessen allgemeine Gültigkeit nicht einschränken! Auf jeden Fall für alle hat die vorausliegende Strecke 13% Gefälle und reichlich Kurven - was aber nichts mit dem darunterstehenden Klartext zu tun hat: Der weist Führer von "LKW" (offenkundig unabhängig von der zGm) an, in den 2. Gang zu schalten - was Fragen aufwirft:

- Muß der 2. Gang bis zum Fuß des Gefälles drinbleiben oder ist dem Genüge getan, wenn der kurzzeitig und gar ohne einzukuppeln eingelegt wird?

- Im ersten Fall: Bis wohin genau: Ortsschild? Saarufer? Fahrtziel???

- Warum müssen nur die Fahrer von Lkw in den 2.Gang - und nicht auch die von Pkw oder So.Kfz gleichen Typs?

- Gibt's überhaupt eine TBNR für den Fall der Zuwiderhandlung - und wie wollte die jemand beweisen, etwa nach Gehör?

- Wie "schnell" fährt ein Unimog o.ä. im 2.Gang bei Abregeldrehzahl?

- (...)

think.gif
c.s.

Und ja: Die Heimfahrt war bis auf das Intermezzo mit dem "Radweg" arg langweilig... whistling.gif
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Haberlon
Beitrag 11.04.2009, 14:02
Beitrag #685


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Ich vermute, du weißt, daß Dir niemand die Gangwahl vorscheiben kann. whistling.gif

Also schränkt das "ZZ" die Gültigkeit nicht ein, also müssen alle 30 fahren? blink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.04.2009, 14:02
Beitrag #686


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.04.2009, 13:20) *
... - Warum müssen nur die Fahrer von Lkw in den 2.Gang - und nicht auch die von Pkw oder So.Kfz gleichen Typs?...

Ist mir egal, Hauptsache, die andern DÜRFEN auch..

Also, bei 13% hab ich - zumindest mit Anhänger - GANZ bestimmt meinen Automatik-Joystick auf "2" ... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 14:16
Beitrag #687


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Zitat (Haberlon @ 11.04.2009, 15:02) *
Also schränkt das "ZZ" die Gültigkeit nicht ein, also müssen alle 30 fahren? blink.gif


Richtig, Haberlon! yes.gif

Zitat (aus §39(2) StVO)
Zusatzzeichen ... sind dicht unter den Verkehrszeichen angebracht.


Sind und etwa unter dem angebracht, gar noch dicht darunter? no.gif

Können die also ein ZZ darstellen, das sich auf das VZ274 bezieht und dessen Gültigkeit auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt? no.gif no.gif no.gif

whistling.gif
c.s.
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Haberlon
Beitrag 11.04.2009, 14:30
Beitrag #688


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Ich finde, sowas sollten nicht zulasten des VT ausgelegt werden. Falsch beschildert, nichtig whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 14:45
Beitrag #689


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Zitat (Haberlon @ 11.04.2009, 15:30) *
Falsch beschildert, nichtig whistling.gif


"Falsch" wäre das doch nur, wenn man irrtümlich* unterstellt, das solle tatsächlich nur für KOM sowie Lkw und So.Kfz >7,5t gelten -
so aber ist das schlicht ein ohne jegliches ZZ darunter...

* Behördliche Entscheidungen - also auch die, die Sinnbilder auf dieser Tafel nicht unter dem VZ274 anzuordnen! - sind bekanntlich stets wohldurchdacht und haben oft einen tieferen Sinn, der sich dem gemeinen Untertan Bürger kaum jemals erschließt! yes.gif rolleyes.gif


c.s.

btw: Wo steckt eigentlich @Micky Maus? unsure.gif
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MisterOJ
Beitrag 11.04.2009, 15:12
Beitrag #690


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.04.2009, 12:17) *
Heute morgen irgendwo im Kreis WND: blink.gif unsure.gif

think.gif
c.s.

Ist denn für Kraftfahrzeuge eine Umleitung ausgeschildert??? unsure.gif Schließlich dürfen die den (ab den Verkehrszeichen bestehenden) Radweg nicht benutzen!!! blink.gif


OJ


PS: Ob das Geschw.limit für Radler auch überwacht wird????? think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 15:25
Beitrag #691


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Zitat (MisterOJ @ 11.04.2009, 16:12) *
Ist denn für Kraftfahrzeuge eine Umleitung ausgeschildert??? unsure.gif


Eine Umleitung nicht - unmittelbar vorher - am unteren Bildrand gerade noch und auf dem Luftbild deutlich zu erkennen - zweigt ein Sträßchen rechts ab wink.gif

Zitat
Schließlich dürfen die den (ab den Verkehrszeichen bestehenden) Radweg nicht benutzen!!! blink.gif


Doch: In Gegenrichtung - weit und breit kein Blauschild, das sich auf die Fahrbahn beziehen könnte; dort rollt's ganz normal südwärts yes.gif

Der Rest ist eine Rechenaufgabe: Verwarnungsgeld*Risiko vs. Umweg*km-Kosten+Zeitverlust+sinnlose Umweltbelastung biggrin.gif

lg
c.s.
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MisterOJ
Beitrag 11.04.2009, 15:33
Beitrag #692


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.04.2009, 17:25) *
Eine Umleitung nicht - unmittelbar vorher - am unteren Bildrand gerade noch und auf dem Luftbild deutlich zu erkennen - zweigt ein Sträßchen rechts ab wink.gif

Na dann wird wohl dieses kleine Sträßchen als Ausweich- besser Umleitungs-Strecke herhalten müssen. crybaby.gif
Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.04.2009, 17:25) *
Zitat
Schließlich dürfen die den (ab den Verkehrszeichen bestehenden) Radweg nicht benutzen!!! blink.gif


Doch: In Gegenrichtung - weit und breit kein Blauschild, das sich auf die Fahrbahn beziehen könnte; dort rollt's ganz normal südwärts yes.gif

Ist dass dann eigentlich ein Radfahrstreifen? think.gif Wenn ja, dann wäre das ja wie eine Einbahnstraße mit Gegenrichtungs-Radweg!? Und auch die Fahrbahnmarkierung wäre ja grundfalsch!!
unsure.gif Ob das so zulässig ist??? whistling.gif
Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.04.2009, 17:25) *
Der Rest ist eine Rechenaufgabe: Verwarnungsgeld*Risiko vs. Umweg*km-Kosten+Zeitverlust+sinnlose Umweltbelastung biggrin.gif

lg
c.s.

Ist ne gute Aufgabe für ne Wahrscheinlichkeitsrechnung in der Schule.
"...ein Auto fährt unzulässigerweise in eine als radweg beschilderte Straße..."


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 15:48
Beitrag #693


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Zitat (MisterOJ @ 11.04.2009, 16:33) *
Na dann wird wohl dieses kleine Sträßchen als Ausweich- besser Umleitungs-Strecke herhalten müssen. crybaby.gif


Gescheiter wär's, im zurückliegenden Ort eine Vorwarnung zu installieren - fragen Sie Ihren Routenplaner:

Dann nämlich reduziert sich der Umweg auf "nur" ~4,5km, ohne kommen noch zweimal die ebenfalls ~4,5km von dort bis zu dem Schild und zurück hinzu - macht an die 14km statt der 600m vom Schild ins Dorf... crybaby.gif

Vor dem Schild rechts abzubiegen führt noch weiter um die Hügel; am Beispiel meiner heutigen Fahrt:

Von der letzten Ortschaft (Tholey) zum nächsten größeren Ort (Türkismühle) sind's auf direktem (teils halt Rad-) Weg 12,5km, mit Vorwarnung außenrum 17,5 und erst vor dem Schild rechts abgebogen oder umgedreht summiert sich das auf über 20km - wat soll so'n *isjagutichsachsjagarnich*??? ranting.gif

Was kostet noch gleich die Radwegzweckentfremdung? Und wie hoch ist das Risiko, dafür zur Kasse gebeten zu werden? whistling.gif

lg
c.s.
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Nerari
Beitrag 12.04.2009, 21:03
Beitrag #694


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whistling.gif

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 12.04.2009, 21:30
Beitrag #695


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Das ist die Art von Zusatzzeichen die ich so liebe crybaby.gif
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Haberlon
Beitrag 12.04.2009, 21:39
Beitrag #696


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Auch wenn es noch so sehr wallbash.gif ist, ist es besser als keine Begründung und hat sicher eine recht hohe Akzeptanz. (Wegen der ins Lenkrad beißenden Leute, oder wegen denen, die erblindet sind laugh2.gif whistling.gif)

Edit:
offtopic.gif
Fällt es mir erst jetzt auf, oder seit wann schlägt der Kopf wallbash.gif Funken beim Aufprall?
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ukr
Beitrag 12.04.2009, 21:46
Beitrag #697


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Meine Auffassung hierzu kommt einfach daher, daß der VT irgendwann unter allen Zeichen eine Begründung erwartet und Schilder ohne Begründung in ihrer Bedeutung abgewertet werden. Das kann auf Dauer nicht sinnvoll sein und ist schon heute z.B. bei der Beschilderung "Lärmschutz" der Fall.

Wenn der Grund der Geschwindigkeitsbeschränkung sich nicht unmittelbar auf das Fahrverhalten auswirkt (z.B. Straßenschäden) sollte auf eine Begründung via Zusatzzeichen verzichtet werden. Spart zudem Verkehrszeichen.
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Nerari
Beitrag 12.04.2009, 22:01
Beitrag #698


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Zitat (Haberlon @ 12.04.2009, 22:39) *
Auch wenn es noch so sehr wallbash.gif ist, ist es besser als keine Begründung und hat sicher eine recht hohe Akzeptanz.


Die "30" direkt aus der dort geltenden zHG von 100 angeordnet. An der Brücke erwartet den VT folgende Kombination - sehr übersichtlich whistling.gif



Wieso man da nur 10 km/h fahren darf, erschloss sich mir nicht. Ich jedenfalls bin mit meinem Rennrad deutlich schneller gefahren, um die auf der anderen Seite wartenden KFZ (zwei an der Zahl) nicht unnötig lange warten zu lassen. Die Engstelle ist schätzungsweise 100 Meter lang.

Witzigerweise kamen zu dem Zeitpunkt, als ich das Foto geschossen habe, zwei Motorradfahrer einander entgegen. Einer auf einer Honda "Goldwing", der andere auf einer Harley. Die kamen nicht aneinander vorbei....

Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 12.04.2009, 22:06
Beitrag #699


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Hängt auf der anderen Seite auch so ein lustiges "PKW frei" Zusatzzeichenblech blink.gif
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Nerari
Beitrag 12.04.2009, 22:09
Beitrag #700


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Zitat (ukr @ 12.04.2009, 23:06) *
Hängt auf der anderen Seite auch so ein lustiges "PKW frei" Zusatzzeichenblechpappschild blink.gif


yes.gif
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