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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Pogge
Beitrag 05.01.2012, 12:39
Beitrag #6001


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Zitat (rapit @ 05.01.2012, 12:27) *
Nein, ein Radweg ist ein Sonderweg, ausdrücklich keine Fahrbahn. Wieso sollte denn, wenn der Radweg Fahrbahn wäre, der Radling die Fahrbahn (nach Eurer Ansicht also der Radweg) nicht beutzen dürfen? cool.gif



Es geht doch hier um die Frage, welche der beiden Flächen das VZ zu einem Sonderweg "Radweg" erklärt. Warum die breite, sauber asphaltierte Fläche, an deren rechter Seite ein Radwegschild steht nicht für KFZ gedacht sein soll, musst Du die SVB fragen whistling.gif
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rapit
Beitrag 07.01.2012, 19:27
Beitrag #6002


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Das ist wahrscheinlich so eine Stelle, aufgrund derer man seinerzeit meinte, VZ 129 sei verzichtbar... dry.gif


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rapit
Beitrag 09.01.2012, 16:34
Beitrag #6003


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schon x-mal dran vorbeigefahren, und heute dann gewundert:




think.gif
darf ich nun mit PKW und Anhänger überholen oder nicht?

Ist übrigens kein Baustellenschild, steht dort an der Steigungsstrecke fest.


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ukr
Beitrag 09.01.2012, 16:52
Beitrag #6004


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Zitat (rapit @ 09.01.2012, 16:34) *
darf ich nun mit PKW und Anhänger überholen oder nicht?

Aber sicher darfst du dort überholen. Das ZZ beschränkt zwar das Zeichen 277 auf die abgebildeten Fahrzeugarten, ändert am nichts an dessen eigentlicher Bedeutung.
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rapit
Beitrag 09.01.2012, 17:35
Beitrag #6005


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Nachdem ich auf dem Weg in den Knast heute ein wenig Zeit hatte, wollte ich mich abseits der Hauptroute mal nach alten Schildern für unseren Parallelthread umsehen.

Die Route schien vielversprechend


allerdings war die Ausbeute an alten Schildern dann doch nicht ganz so prickelnd, wie erhofft, jedoch die falschrum fallenden Schraffen waren in der Gegend auch nicht alleine...


also wurde kurzerhand umgeschwenkt auf Schilda-Kuriositäten.

Darf der den Beruf des Landwirtes ausübende hier auch mit seinem Audi-TT zur Bank abkürzen?


Nun ja, aber es ist wie immer im Leben, alles hat zwei Seiten, dafür darf er seinen Acker nur mit seinem Oldtimer-Schlepper anfahren, der max. 25 Stundenkilometer schnell ist


Und falls sich jetzt die Radfahrer schon freuen, dass endlich mal an sie gedacht wurde, und Feldwege freigegeben sind...


nur auf eigene Gefahr befahren, also im Klartext: nicht erwischen lassen!

Augenkrank sollte man auch nicht sein, denn wenn man Hydrantenschildchen nicht mit beiläufigem Blick erfasst,
dann die Zone-30-Beschilderung auch eher nicht



Schließlich ging es noch in einen VB, bei dem ich mir nicht ganz sicher war, ob er nur mit (schwarzer) Parkscheibe gilt


Aber zum Schluss habe ich meine Parkscheibe weggenommen und bin einfach rechts abgebogen, wie mein Navi mir das empfohlen hat


Uploaded with ImageShack.us

laugh2.gif wavey.gif


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ukr
Beitrag 09.01.2012, 18:07
Beitrag #6006


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Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *
Aber zum Schluss habe ich meine Parkscheibe weggenommen und bin einfach rechts abgebogen, wie mein Navi mir das empfohlen hat

Hätte ich nicht gemacht, schließlich hat das runde Blech gar keine Bedeutung. whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 09.01.2012, 18:37
Beitrag #6007


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Zitat (rapit @ 09.01.2012, 16:34) *



think.gif
darf ich nun mit PKW und Anhänger überholen oder nicht?

Ich mußte 3-mal hinschauen, ehe ich lightbulb.gif hatte...


Z277 heißt doch:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

... und passt damit nicht zum Zz1049-13:
"nur LKW, Kraftomnibus und PKW mit Anhänger" blink.gif


Oder will man damit das Z277 auch für KOM, Pkw+Anhänger erweitern?? think.gif
(warum nimmt man dann kein Z276?? )



Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *
Nachdem ich auf dem Weg in den Knast

? blink.gif blink.gif

Was hast´n angestellt??

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *
heute ein wenig Zeit hatte,

?? wie geht das? Die die "begleitenden" cop.gif trödeln im Regelfall nicht rumm

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *
Die Route schien vielversprechend

Das kleine Z307 wub.gif sieht noch recht neu aus...

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *

also wurde kurzerhand umgeschwenkt auf Schilda-Kuriositäten.

interessante -Arbeit....
(heißt das "Einbahnstraße" in 20m? Warum steht das z220 dann nicht erst in 20m? unsure.gif )

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *
Darf der den Beruf des Landwirtes ausübende hier auch mit seinem Audi-TT zur Bank abkürzen?

Wohl muss er seinen Berufsabschluss / -zeugniss immer bei sich führen, um sich bei einer cop.gif-Kontrolle als (aus)gelernter Landwirt ausweisen zu können... thread.gif

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *
Aber zum Schluss habe ich meine Parkscheibe weggenommen und bin einfach rechts abgebogen, wie mein Navi mir das empfohlen hat

Wer fährt denn mit Parkscheibe (und müßte sich so an das alte Z209 halten)?


OJ


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janr
Beitrag 09.01.2012, 18:43
Beitrag #6008


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Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 18:37) *
Zitat (rapit @ 09.01.2012, 16:34) *

Ich mußte 3-mal hinschauen, ehe ich lightbulb.gif hatte ...
Ich fing auch schon an eine Frage dazu zu schreiben bis mir das "ausgenommen PKW" auffiel. laugh2.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 09.01.2012, 19:17
Beitrag #6009


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Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 18:37) *
Oder will man damit das Z277 auch für KOM, Pkw+Anhänger erweitern?? think.gif
(warum nimmt man dann kein Z276?? )

aber die Autobahnpolizei kann aus ihren Fenstern quasi direkt draufgucken. whistling.gif

Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 18:37) *
Was hast´n angestellt??

laugh2.gif ich hab' das falsche studiert... Habe halt nicht nur Verkehrssünder als Mandanten

Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 18:37) *
Die die "begleitenden" cop.gif trödeln im Regelfall nicht rumm

thread.gif na, da stellt sich doch die Frage, wieso DU Dich da so gut auskennst laugh2.gif laugh2.gif whistling.gif rolleyes.gif

Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 18:37) *
Zitat (rapit @ 09.01.2012, 17:35) *


Das kleine Z307 wub.gif sieht noch recht neu aus...

... und bei mir andersrum

Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 18:37) *
(heißt das "Einbahnstraße" in 20m? Warum steht das z220 dann nicht erst in 20m? unsure.gif )

weiß ich nicht, bin geradeaus gefahren.

Und habe mich vor große-Autos-oben-rechts-anknabbernden-Häusern in acht genommen laugh2.gif


Schließlich weiß man in RLP nicht, was mit dem LKW-Symbol genau gemeint ist... whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.01.2012, 19:51
Beitrag #6010





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Zitat
Darf der den Beruf des Landwirtes ausübende hier auch mit seinem Audi-TT zur Bank abkürzen?

Aber sicher doch. Übrigens darf ich da auch als Nicht-Landwirt mit dem Auto rein wink.gif (An der nächsten Schilder-Kombi ist dann aber leider wieder Schluß)

Zitat
Augenkrank sollte man auch nicht sein, denn wenn man Hydrantenschildchen nicht mit beiläufigem Blick erfasst,
dann die Zone-30-Beschilderung auch eher nicht

In dem Dorfgebiet, wo ich wohne, ist diese Größe für die Tempo-30-Zone-Schilder Standard (oder eine Nummer kleiner, da bin ich nicht ganz sicher).

Zitat
Wer fährt denn mit Parkscheibe (und müßte sich so an das alte Z209 halten)?

Das kam bei mir schon vor, dass die Parkscheibe nach dem Parken auf dem Amaturenbrett liegen blieb. (Allerdings, wenn deren Zurückräumen vergessen wird, dann wird wohl auch bei der Schilderkombination mit Parkscheiben-ZZ...)
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rapit
Beitrag 09.01.2012, 20:02
Beitrag #6011


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Zitat (münsterland-radler @ 09.01.2012, 19:51) *
diese Größe für die Tempo-30-Zone-Schilder Standard (oder eine Nummer kleiner, da bin ich nicht ganz sicher).

420 mm Kantenlänge ist die kleinste Größe wavey.gif Alles andere sind Sonderanfertigungen.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.01.2012, 20:06
Beitrag #6012





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Ja, dann wird es wohl dieselbe Größe sein. (Da kann man sich aber dran gewöhnen - die VZ325 und 205 dort sind auch alle so klein...)
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MisterOJ
Beitrag 10.01.2012, 00:35
Beitrag #6013


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Zitat (janr @ 09.01.2012, 18:43) *
Ich fing auch schon an eine Frage dazu zu schreiben bis mir das "ausgenommen PKW" auffiel. laugh2.gif

na das beruhigt mich, dass es anderen auch so geht - nicht das ich schon VP-blind bin... unsure.gif

btw: ich hab vor ca. 10...12 jahren (also vor meiner VP-Zeit) mal ein "verkehrtes" Z277 gesehen: links ein roter Pkw & rechts ein schwarzer LKW wacko.gif


Zitat (rapit @ 09.01.2012, 19:17) *
aber die Autobahnpolizei kann aus ihren Fenstern quasi direkt draufgucken. whistling.gif

eben!!! Vielleicht schauen die cop.gif schon so laaange auf die Schider, dass sie den Fehler bzw. gar die ganzen Schilder überhaupt nicht mehr wahrnehmen ...

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 19:17) *
Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 18:37) *
Was hast´n angestellt??

laugh2.gif ich hab' das falsche studiert...

blink.gif ... und deswegen kommst du ins ?

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 19:17) *
Habe halt nicht nur Verkehrssünder als Mandanten


..... stunden später...

A-ja ich hab´s!!! lightbulb.gif @rapit: arbeitet (auch) als als Straf-Anwalt

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 19:17) *
thread.gif na, da stellt sich doch die Frage, wieso DU Dich da so gut auskennst

ähmmm unsure.gif ... ja ... also ... weil *rumstotter+ ... hab´sch so im TV gesehen.... blushing.gif

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 19:17) *
... und bei mir andersrum

... und so auch richtigrum...
(in meiner Heimatstadt hing vor 1989 ein Z306 mit dickem schwarzen breitstrich statt den heutigen 3 nebeneinander-Streifen)

Zitat (rapit @ 09.01.2012, 19:17) *
weiß ich nicht, bin geradeaus gefahren.

*tztztz*

... da hätte ich von dir aber schon ne portion Neugier erwartet und den Drang 'im Interesse des VP' dort schonmal einen kleinen umweg einzulegen...


Zitat (rapit @ 09.01.2012, 19:17) *
Und habe mich vor große-Autos-oben-rechts-anknabbernden-Häusern in acht genommen

na das Verbot für "LKw" >10m Länge gilt aber nur für solche die die Dachrinne "mitnehmen"... laugh2.gif
(im Ernst: wo ist da der Zusammenhang zwischen dem Z266 & dem Zz?? )


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 10.01.2012, 08:50
Beitrag #6014


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Zitat (MisterOJ @ 10.01.2012, 00:35) *
(im Ernst: wo ist da der Zusammenhang zwischen dem Z266 & dem Zz?? )

na das schreibst Du doch selbst: Zusammenhang = die hängen zusammen an einem Pfosten.
Das ist doch gar kein Zz.


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Der Bär
Beitrag 10.01.2012, 09:52
Beitrag #6015


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Manchmal lohnt es sich, durch Ortsteile zu fahren, durch die man normalerweise nie durch kommt. cool.gif

Die Siedlung ist komplett mit vermieteten Privatparkplätzen versehen, es gibt nur einen zentralen, allerdings nicht zentral gelegenen, allgemeinen Parkplatz. Auf diesen soll das am Ortsanfang stehende Schild hinweisen. Die vermieteten Parkplätze sind alle markiert, mit der Besonderheit, dass jede einzelne Parkfläche zusätzlich noch eine kleine Nummer aufgemalt bekommen hat.



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Kurier
Beitrag 10.01.2012, 10:05
Beitrag #6016


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Und welche Bedeutung hat der Schmetterling?
think.gif


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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MisterOJ
Beitrag 10.01.2012, 10:11
Beitrag #6017


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Zitat (rapit @ 10.01.2012, 08:50) *
na das schreibst Du doch selbst: Zusammenhang = die hängen zusammen an einem Pfosten.

Hängen?? blink.gif ich dachte die sind ?

Dann formulier ich meine Frage um: Wo ist die inhaltliche, kausale Verbindung zwischen beiden Blechen? think.gif

Zitat (rapit @ 10.01.2012, 08:50) *
Das ist doch gar kein Zz.

Bitte? Wieso nicht?? think.gif


OJ


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klausimausi
Beitrag 10.01.2012, 13:23
Beitrag #6018


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So, ich hätte auch mal wieder etwas:

Wenn ich einen Parkplatz in Füssen bräuchte, wüsste ich, wo ich suchen würde whistling.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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MisterOJ
Beitrag 10.01.2012, 14:08
Beitrag #6019


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Zitat (klausimausi @ 10.01.2012, 13:23) *
So, ich hätte auch mal wieder etwas:

eine Sackgasse, aber nur für die Halteverbotszone (da ist ein 'e' zuviel!!!! ranting.gif)


OJ wavey.gif


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jfk
Beitrag 10.01.2012, 14:23
Beitrag #6020


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Zitat (Kurier @ 10.01.2012, 10:05) *
Und welche Bedeutung hat der Schmetterling?
think.gif

Der erfüllt auf dem unteren Blech genau dieselbe Funktion wie das schwarz-naturweiße Blechle auf dem oberen Schild... whistling.gif - ist für die optische Ausgewogenheit zuständig.


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.01.2012, 00:37
Beitrag #6021


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Zitat (klausimausi @ 10.01.2012, 13:23) *
Wenn ich einen Parkplatz in Füssen bräuchte, wüsste ich, wo ich suchen würde whistling.gif

Gruß,
Klaus

Kann es sein das es bei der Anordnung von Zeichen 290.1 noch viel mehr zu beachten gibt bzw. noch andere Behörden zustimmen müssen und deswegen versucht wird mithilfe dieser Blechtafel unter dem veralteten Sackgassenschild zumindest psycholigisch eine Wirkung zu erzielen welche Fahrzeugführer vom Parken dort abhalten soll think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.01.2012, 03:27
Beitrag #6022


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Heinz du denkst zu sehr um die Ecke. Ein Wort beschreibt es auch bei Schilderanschraubern = Naßschrippe.
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Der Bär
Beitrag 11.01.2012, 04:59
Beitrag #6023


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2012, 03:27) *
Heinz du denkst zu sehr um die Ecke. Ein Wort beschreibt es auch bei Schilderanschraubernordnern = Naßschrippe.

Kleine Korrektur von mir.

Die netten Menschen, die den Bockmist ausüben, können i.d.R. nichts dafür. rolleyes.gif


--------------------
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klausimausi
Beitrag 11.01.2012, 07:47
Beitrag #6024


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Ich weiß es nicht, wer's verbockt hat - allerdings scheint eine gewisse Lässigkeit gegenüber korrekten Schilderkombis im Allgäu üblich zu sein,
denn nicht weit weg von Füssen habe ich in Roßhaupten folgendes gefunden:



Nachtrag zur Schilderkombi in Füssen: Hier wird nicht nur versucht, das Parken zu verhindern. Man soll dort nicht einmal halten dürfen rofl1.gif
Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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MisterOJ
Beitrag 11.01.2012, 09:38
Beitrag #6025


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Zitat (klausimausi @ 11.01.2012, 07:47) *
denn nicht weit weg von Füssen habe ich in Roßhaupten folgendes gefunden:

bezieht sich das Mini-Z205 auf den Radweg (der endet)? unsure.gif

Warum dann überuapt das Zz-Blech??
(Wenn´s im weiteren verlauf keinen blauen lolli gibt, dann ist der Radweg eh zu ende...


OJ wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.01.2012, 13:43
Beitrag #6026


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Zitat (Der Bär @ 11.01.2012, 04:59) *
Die netten Menschen, die den Bockmist ausüben, können i.d.R. nichts dafür. rolleyes.gif


Wenn ich sowas IN einem VBB anschraube, würden mir die die Finger bluten....

Oder halt mein aktuelles Lieblingsbild
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Godot
Beitrag 11.01.2012, 14:19
Beitrag #6027


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Zitat (MisterOJ @ 09.01.2012, 19:37) *
Zitat (rapit @ 09.01.2012, 16:34) *



think.gif
darf ich nun mit PKW und Anhänger überholen oder nicht?

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Z277 heißt doch:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

... und passt damit nicht zum Zz1049-13:
"nur LKW, Kraftomnibus und PKW mit Anhänger" blink.gif


Oder will man damit das Z277 auch für KOM, Pkw+Anhänger erweitern?? think.gif
(warum nimmt man dann kein Z276?? )


Ganz kapiert habe ich dan nun immer noch nicht. Wer darf denn da nun nicht überholen? Nur die in Zeichen 277 genannten, oder auch die im Zz1049-13?

Oder macht das ganze so keinen Sinn, und alles über 3,5t, das ein KOM oder PKW (mit oder ohne Anhänger) ist, ist auch nicht an das Schild gebunden, da von Z277 eigendlich nicht erfasst.

think.gif blink.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.01.2012, 14:52
Beitrag #6028





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Zitat
Oder macht das ganze so keinen Sinn, und alles über 3,5t, das ein KOM oder PKW (mit oder ohne Anhänger) ist, ist auch nicht an das Schild gebunden, da von Z277 eigendlich nicht erfasst.

Genau das!

Zeichen 277:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

Zusatzzeichen 1049-13:
"1049-13 nur Lkw (Zeichen 1048-12), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-11)"

Zusatzzeichen 1048-12:
"nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

Zusatzzeichen 1048-16:
"nur Kraftomnibus"

Zusatzzeichen 1048-11:
"nur Pkw mit Anhänger"

Zusatzzeichen 1048-12 kann logisch nur zum Haupt-Zeichen 276 gehören.

Vielleicht wollte man Kfz über 3,5 t einschließlich Bus und Pkw mit Anhängern das Überholen verbieten, Kfz unter 3,5 t jedoch nicht?
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klausimausi
Beitrag 11.01.2012, 16:30
Beitrag #6029


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Zitat (MisterOJ @ 11.01.2012, 09:38) *
bezieht sich das Mini-Z205 auf den Radweg (der endet)? unsure.gif
Erstens: wofür brauche ich ein 205 wenn §10 gilt?
Zweitens bezieht sich ein ZZ auf das Hauptzeichen. Das würde ja bedeuten, dass das VZ205 nicht gilt, wenn der Radweg nicht endet whistling.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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mir
Beitrag 11.01.2012, 16:33
Beitrag #6030


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Zitat (klausimausi @ 11.01.2012, 16:30) *
Erstens: wofür brauche ich ein 205 wenn §10 gilt?


Das steht halt in unserer StVO so drin:

Zitat (aus § 10 StVO)
Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.01.2012, 21:25
Beitrag #6031


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hatten wir das schonmal ? ich hoffe Wattestäbchen reist nie....

***

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 14.01.2012, 00:27
Bearbeitungsgrund: Foto mit ungeklärtem Urheberrecht entfernt, sorry.
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klausimausi
Beitrag 12.01.2012, 07:09
Beitrag #6032


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Zitat (mir @ 11.01.2012, 16:33) *
Das steht halt in unserer StVO so drin:
wenn ich von einem linksseitigen Hochbordradweg auf die Fahrbahn einfahre sollte eine Klarstellung wohl nicht nötig sein ...

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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MisterOJ
Beitrag 12.01.2012, 09:40
Beitrag #6033


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2012, 13:43) *
Wenn ich sowas IN einem VBB anschraube, würden mir die die Finger bluten....

crybaby.gif crybaby.gif

Zitat (Godot @ 11.01.2012, 14:19) *
Ganz kapiert habe ich dan nun immer noch nicht.

Willkommen im Club!! wavey.gif

Zitat (Godot @ 11.01.2012, 14:19) *
Oder macht das ganze so keinen Sinn, und alles über 3,5t, das ein KOM oder PKW (mit oder ohne Anhänger) ist, ist auch nicht an das Schild gebunden, da von Z277 eigendlich nicht erfasst.

imho yes.gif

Zitat (klausimausi @ 11.01.2012, 16:30) *
Zitat (MisterOJ @ 11.01.2012, 09:38) *
bezieht sich das Mini-Z205 auf den Radweg (der endet)? unsure.gif
Erstens: wofür brauche ich ein 205 wenn §10 gilt?

Zur Klarstellung?
(vielleicht gilt ja an der Einmüdnugn rvl und um die Radlinge auf ihre Nicht-Vorfahrt hinzuweisen.. unsure.gif )

Zitat (klausimausi @ 11.01.2012, 16:30) *
Zweitens bezieht sich ein ZZ auf das Hauptzeichen. Das würde ja bedeuten, dass das VZ205 nicht gilt, wenn der Radweg nicht endet whistling.gif

wacko.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2012, 21:25) *
hatten wir das schonmal ?

yes.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 11.01.2012, 21:25) *
ich hoffe Wattestäbchen reist nie....

... na er verhungert dann dort...


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 13.01.2012, 12:40
Beitrag #6034


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ukr
Beitrag 13.01.2012, 13:04
Beitrag #6035


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...schöne Lösung. thread.gif
Auch die Gegenrichtung und vor allem die Fahrstreifentafeln.
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Mitleser
Beitrag 13.01.2012, 13:24
Beitrag #6036


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Das war doch eine nach der Wende im Osten gängige Lösung, um den Zustand "Straßenbahn vor allen anderen -> der Rest dann wie ausgeschildert" zu erzeugen?!
Ich kenne (bzw. mittlerweile kannte) da auch Varianten, wo an einem Mast von oben nach unten ohne Abstand Zz 1048-19, Vz 205, Vz 306 montiert war. Nach einigen Jahren kam man dann auf den Trichter, dass dies wohl nicht ganz iO sei und hat gemächlich entweder eine einheitliche Vorfahrtsregelung geschaffen, oder ein Vz 201 statt der Kombi Zz 1048-19 & Vz 205 aufgestellt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.01.2012, 14:40
Beitrag #6037


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ja da bin ich neulich nachts mal langgefahren und hab mich schon gefragt wie das mit (LKW) Gegenverkehr funktionieren soll.
Abgesehen davon das Z340 dort teilweise fehlt. Das heisst, wenn ich mich "Wange an Wange" direkt neben die Strassenbahnschienen stelle, hab ich doch der Fahrstreifentafel genüge getan ?
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Mitleser
Beitrag 13.01.2012, 14:43
Beitrag #6038


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Das Schild, "verlangt", dass Du neben der Leitlinie bleibst, nicht neben der Schiene. whistling.gif


Edit: Link repariert - Google hat immer automatisch das passende Bild aufgemacht und dann sofort zu einem Gewerbetreibenden hingezoomt. ranting.gif
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rapit
Beitrag 13.01.2012, 14:58
Beitrag #6039


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2012, 14:43) *
..."verlangte"

irgendwann mal... laugh2.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 13.01.2012, 16:08
Beitrag #6040


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Leitlinien dürfen doch überfahren werden, Zeichen 295 hätte dort weniger Interpretationsspielraum gelassen think.gif

Aber verstößt man beim Überfahren der Leitlinie nicht gegen Zeichen 250 (was ja eigentlich gar keines ist da es auf einer GROßEN Blechtafel angebracht ist whistling.gif )?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 13.01.2012, 18:34
Beitrag #6041





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Zitat (rapit @ 13.01.2012, 12:40) *

Ich sehe da keinen Murks. Es wurde das korrekte Zusatzschild mit der blauen Parkscheibe verwendet, der weiße Pfeil befindet sich im Hauptzeichen. Die Vorfahrtsbeschilderung ist auch in Ordnung. Einzig das Fahrtrichtungsgebot müsste erneuert werden.
Ist das an der Brücke weiter vorne eigentlich tatsächlich eine Haltestelle (sieht irgendwie komisch aus, ist aber zweifelsohne Zeichen 224)?

Zitat (Mitleser @ 13.01.2012, 13:24) *
Das war doch eine nach der Wende im Osten gängige Lösung, um den Zustand "Straßenbahn vor allen anderen -> der Rest dann wie ausgeschildert" zu erzeugen?!

Das sieht auch die derzeitige StVO so vor:
Zitat (StVO Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 2.2)
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer müssen der Schienenbahn Vorfahrt gewähren.

Erläuterung
Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

Also nur der Schienenbahn Vorfahrt gewähren und der Rest wie ausgeschildert oder nach rechts-vor-links.

Zitat (rapit @ 13.01.2012, 14:58) *
Zitat (Mitleser @ 13.01.2012, 14:43) *
..."verlangte"

irgendwann mal... laugh2.gif

Nein, das gilt noch oder wieder.

----


Nur der kreuzende Radverkehr muss Vorfahrt gewähren? (Immerhin steht das Schild jetzt zur richtigen Seite hin, als ich letztes Mal vorbeikam, stand es um 90° gedreht)


Hier hing mal ein Plan vom Baugebiet, ähnlich diesem hier:


Ist das eigentlich ein Zusatzzeichen (zum Zeichen 357), so wie es angebracht ist?
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rapit
Beitrag 13.01.2012, 18:46
Beitrag #6042


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Zitat (münsterland-radler @ 13.01.2012, 18:34) *
Zitat (Mitleser @ 13.01.2012, 13:24) *
Das war doch eine nach der Wende im Osten gängige Lösung, um den Zustand "Straßenbahn vor allen anderen -> der Rest dann wie ausgeschildert" zu erzeugen?!

Das sieht auch die derzeitige StVO so vor:
Zitat (StVO Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 2.2)
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer müssen der Schienenbahn Vorfahrt gewähren.

Erläuterung
Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

Also nur der Schienenbahn Vorfahrt gewähren und der Rest wie ausgeschildert oder nach rechts-vor-links.


Schau doch mal in die VwV zu VZ 205 III.:
Zitat
Nur wenn eine Bevorrechtigung der Schienenbahn auf andere Weise nicht möglich ist, kann in Ausnahmefällen das Zeichen 205 mit dem Zusatzzeichen mit Straßenbahnsinnbild (1048-19) angeordnet werden, insbesondere wo Schienenbahnen einen kreisförmigen Verkehr kreuzen oder wo die Schienenbahn eine Wendeschleife oder ähnlich geführte Gleisanlagen befährt. Für eine durch Zeichen 306 bevorrechtigte Straße darf das Zeichen mit Zusatzzeichen nicht angeordnet werden.


306 und 205 auf derselben Strecke widersprechen sich!


Und zu Deiner Parkscheibenthese, das hatte ich gar nicht gemeint, aber Du hast schon gesehen, dass da ein Bordstein ist? Ich denke da an VZ 315 scared.gif die Parkscheibenregelung gilt nur für die 2. Reihe auf der Fahrbahn, für die zugleich Halteverbot angeordnet ist...


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 13.01.2012, 19:00
Beitrag #6043





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Ok, dann geht das mit der Vorfahrt wohl doch nicht so.

Ein Zeichen 315 halte ich dort für falsch, weil das kein Gehweg sondern ein Seitenstreifen ist. Z. 314 braucht kein ZZ., um nur auf dem Seitenstreifen zu gelten (VZ gelten wo sie stehen).
(Nein, den Bordstein hatte ich nicht gesehen, aber das ändert nichts an meiner Einschätzung.)
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zathras
Beitrag 14.01.2012, 00:24
Beitrag #6044


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Wie geht das, was die Berliner da mit Leitlinie und Fahrstreifentafeln versuchen, eigentlich richtig?

Mir fällt da spontan diese Situation in Dortmund ein (und einige ähnliche im weiteren Verlauf der Strecke). Fahrstreifenbegrenzung Fehlanzeige, Beschilderung ebenso. Daß einem dort Straßenbahnen rechts entgegenkommen können merkt man als Ortsunkundiger erst, wenn eine ebensolche ebendies tut... blink.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.01.2012, 01:48
Beitrag #6045


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2012, 14:43) *
Das Schild, "verlangt", dass Du neben der Leitlinie bleibst, nicht neben der Schiene. whistling.gif


1. Was mach ich wenn gar keine Leitlinie da ist ?
2. Was mach ich wenn sie doch da ist und mir ein LKW/Bus etc entgegen kommt ?

Zitat (Heinz Wäscher @ 13.01.2012, 16:08) *
Aber verstößt man beim Überfahren der Leitlinie nicht gegen Zeichen 250 (was ja eigentlich gar keines ist da es auf einer GROßEN Blechtafel angebracht ist whistling.gif )?


War mir nichtmal so, als wenn VZ auf Leittafeln angebracht werden können ? Oder was überseh ich grad, als betriebsblinder Berliner?
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rapit
Beitrag 14.01.2012, 10:25
Beitrag #6046


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Die Markierung und die Sperrtafeln gab es auch in Mahlsdorf früher nicht, kamen glaube ich 2000 erst, oder? Die ordnungsgemäße Beschilderung ist so, wie in Dortmund. "Achtung, Straßenbahn"...

Die Gleise für beide Richtungen auf einer Straßenseite sind Relikte von früher, ebenso wie die völlig unbekannte Erlaubnis, an solchen Stellen links entgegen der Fahrtrichtung zu parken, auch das gilt heute noch. Auch die neueste StVO ist sich also dessen bewusst, dass Gleise am rechten Fahrbahnrand verlegt sein können. whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 14.01.2012, 17:38
Beitrag #6047





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Hallo oscar
Zitat (oscar_the_grouch @ 14.01.2012, 01:48) *
War mir nichtmal so, als wenn VZ auf Leittafeln angebracht werden können ?

Nein.
Das hätte früher mal, aber auch nur vielleicht, über die Argumentation mit "Trägertafeln" funktioniert. Die neue StVO verlangt jedoch "weiße Trägertafeln". Aber Leittafeln (Überleitungstafel, Z.501 und Einengungstafel, Z. 531) sind eigenständige Verkehrszeichen und können somit keine Trägertafeln sein. Außerdem sind sie dann nicht mehr weiß sondern verschiedenfarbig (meistens weiß und schwarz).
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.01.2012, 02:01
Beitrag #6048


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die Tafel in Mahlsdorf ist weiß.

" Mehrere Verkehrszeichen oder ein Verkehrszeichen mit wenigstens einem Zusatzzeichen dürfen gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden. Die Trägertafel hat einen schwarzen Rand und einen weißen Kontraststreifen. Zusatzzeichen werden jeweils von einem zusätzlichen schwarzen Rand gefasst."

Was übersehe ich ?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.01.2012, 02:24
Beitrag #6049





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Die Pfeile und die Leitlinie sind nicht weiß sondern schwarz. (Damit ist die Trägertafel nicht mehr weiß, sondern weiß und schwarz.)
Schwarze Pfeile und schwarze gestrichelte Llinie sind mir als Verkehrszeichen unbekannt.

(Schwarze Pfeile nur auf Zusatzzeichen, für ein solches fehlen der zusätzliche schwarze Rand und ein Hauptzeichen.)
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Mitleser
Beitrag 15.01.2012, 12:09
Beitrag #6050


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.01.2012, 02:01) *
Was übersehe ich ?

Gemeint ist, dass die Zeichen nebeneinander/übereinander angebracht sind und nicht mehrere Zeichen an der selben Stelle sich teilweise überdecken/überlappen und so ganz neue Zeichen entstehen lassen.
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