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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Heinz Wäscher
Beitrag 10.12.2011, 14:58
Beitrag #5851


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Vieleicht richtet sich das Erklärbärschild eher an Kraftfahrzeugführer whistling.gif


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Kuli
Beitrag 10.12.2011, 17:54
Beitrag #5852


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soso
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Der Bär
Beitrag 10.12.2011, 17:56
Beitrag #5853


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MSDWGI thread.gif


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rapit
Beitrag 10.12.2011, 17:57
Beitrag #5854


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MisterOJ
Beitrag 10.12.2011, 18:02
Beitrag #5855


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Zitat (Kuli @ 10.12.2011, 17:54) *

Z209 & das Zz1000-... passen nicht schlüssig zusammen.... ranting.gif

(arum verwendet man für solche Örtlichkeiten kein modif. Z209? Beispiel)


OJ


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Der Bär
Beitrag 10.12.2011, 18:07
Beitrag #5856


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Zitat (MisterOJ @ 10.12.2011, 18:02) *
modif. Z209

Evtl. weil ein modifiziertes VZ kein amtliches VZ ist? whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 10.12.2011, 18:12
Beitrag #5857


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Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:07) *
Zitat (MisterOJ @ 10.12.2011, 18:02) *
modif. Z209

Evtl. weil ein modifiziertes VZ kein amtliches VZ ist? whistling.gif

guggst du (Ergänzung VwV-Punkt 3)


OJ wavey.gif


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Der Bär
Beitrag 10.12.2011, 18:22
Beitrag #5858


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Hallo OJ,
also muss ich als VT nun nicht nur die für mich geltenden Gesetze und Verordnungen kennen, sondern auch noch igendwelche VwV, die mich gar nicht betreffen? Ich frage mich da auch, ob solch eine VwV überhaupt in der Lage ist, rechtsgültig (also für mich als VT) andere Regelungen tu treffen, als in den entsprechenden Vorschriften erlassen sind. (Stichwort: Rechtspyramide)

An anderer Stelle gehen wir immer davon aus, dass VZ, die nicht im Katalog enthalten sind, keine Wirkung für den VT entfalten. Deshalb würde ich an dieser Stelle natürlich ebenfalls von einer uzulässigen Eigenkreation ausgehen, wie wir sie hier im Thread ja schon öfter gesehen haben.

think.gif


Aber Danke für den Hinweis. wavey.gif Somit hat man sich dort wenigstens was dabei gedacht.




Edit: Erklärender Klammerhinweis eingefügt-


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Kuli
Beitrag 10.12.2011, 18:57
Beitrag #5859


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Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:22) *
also muss ich als VT nun nicht nur die für mich geltenden Gesetze und Verordnungen kennen, sondern auch noch igendwelche VwV, die mich gar nicht betreffen?

Die StVO reicht:

Zitat
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen.

Erläuterung
Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben.
Allerdings wäre ich in meinem Fall auch mit einem stinknormalen Zeichen 209 "rechts" zufrieden gewesen
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 10.12.2011, 20:54
Beitrag #5860


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Hallo ich habe euch mal etwas vom Weihnachtsmarktbesuch mitgebracht.



Wenn ein Bus an einer Haltestelle steht, hält er dann?
Und wenn ein zweiter Bus hinter dem ersten steht weil die Haltestelle besetzt ist, hält er dann?

Gekonnt auch, dass zwei von vier Schildern genau in der Mitte des Radweges stehen. ranting.gif
Das ist in dem Ort aber Standard. crybaby.gif



Ich war ja mit der Bahn da, aber hier gab es noch genügend gebührenfrei Parkplätze ohne dass man lange suchen musste. (Zumindest für Leute ohne Parkausweis Nr. "D")
Toll; die Rechnen da mit Hexadezimalzahlen. Oder soll das keine Hexadezimale 13 sondern eine römische 500 sein?

Schönen dritten Advent.

Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.12.2011, 23:43
Beitrag #5861





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Hallo

So richtig neu sind folgende VZ nicht, ich habe sie alle schon mal erwähnt. Doch gibt es sie jetzt erstmals als Bilder:


Radweg, Linienverkehr frei (beliebt und häufiger in Münster; hier am Hauptbahnhof - dort gibt es damit für ein paar Meter einen zweispurigen Radweg)




Auf dem Geh- und Radweg am Albersloher Weg wird abgeschleppt!


Auf den ersten Blick erscheint das Zusatzzeichen unsinnig/unnötig. Kürzlich bin ich aber darauf gekommen, warum es dort angebracht ist. Habt ihr auch eine Idee?
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Schattenfell
Beitrag 11.12.2011, 00:24
Beitrag #5862


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Zitat (münsterland-radler @ 10.12.2011, 23:43) *
Auf den ersten Blick erscheint das Zusatzzeichen unsinnig/unnötig. Kürzlich bin ich aber darauf gekommen, warum es dort angebracht ist. Habt ihr auch eine Idee?


Weil dort ein Parkschein gezogen werden soll? think.gif
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rapit
Beitrag 11.12.2011, 00:40
Beitrag #5863


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Zitat (Schattenfell @ 11.12.2011, 00:24) *
Weil dort ein Parkschein gezogen werden soll? think.gif

no.gif bestimmt, weil der innerhalb einer liegt think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.12.2011, 00:48
Beitrag #5864


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Könnt's sein, daß der Rest des Parkplatzes nur mit Parkscheibe...? unsure.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.12.2011, 00:59
Beitrag #5865





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Hallo

@rapits Antwort ist richtig: Der Parkplatz liegt in einer Haltverbotszone, in der normalerweise eine Parkscheibe benötigt wird.

(Schattenfell, deine Antwort ist ja lustig!)

Einen "Rest des Parkplatzes" gibt es nicht (gibt noch einen Besucherparkplatz für den Biergarten links daneben, aber das war's). Das ist das erste und einzige Schild, das den Parkplatz kennzeichnet. Davor ist Straße, daneben und dahinter Fußgängerzone (vgl. "Fußgängerzone-Rollstuhl frei" in "Verhalten im Straßenverkehr" - die beiden Schilder stehen quasi nebeneinander).
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rapit
Beitrag 11.12.2011, 10:13
Beitrag #5866


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Zitat (münsterland-radler @ 11.12.2011, 00:59) *
@rapits Antwort ist richtig

und was habe ich jetzt gewonnen? laugh2.gif laugh2.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 11.12.2011, 13:11
Beitrag #5867


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 10.12.2011, 20:54) *
Hallo ich habe euch mal etwas vom Weihnachtsmarktbesuch mitgebracht.


Warum stehen die ganzen Schilder mitten auf dem Radweg, das ist doch gefährlich. Für das Zeichen 241 und das Zeichen 224 weiter hinten war doch auch Platz genug am Gehwegrand. think.gif
Und warum richtet man ein Bushaltestelle so ein dass die Fahrgäste beim Aussteigen auf einem Radweg landen?

Zitat (rapit @ 11.12.2011, 10:13) *
Zitat (münsterland-radler @ 11.12.2011, 00:59) *
@rapits Antwort ist richtig

und was habe ich jetzt gewonnen? laugh2.gif laugh2.gif


Eine Mitropa Kaffeemaschine whistling.gif


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zathras
Beitrag 11.12.2011, 13:11
Beitrag #5868


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Ich bin gestern an einem straßenbegleitenden Weg vorbeigekommen, der durchgängig folgendermaßen beschildert war:



Schade nur, daß ich dort nicht radfahren darf thread.gif
Mofa fahren darf man dort stellenweise (ein Teil des Weges ist igO) übrigens auch nicht...
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rapit
Beitrag 11.12.2011, 13:45
Beitrag #5869


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gemeint ist: auch E-Bikes whistling.gif


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mir
Beitrag 11.12.2011, 15:16
Beitrag #5870


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Zitat (Heinz Wäscher @ 11.12.2011, 13:11) *
Warum stehen die ganzen Schilder mitten auf dem Radweg, das ist doch gefährlich.


Nö, das ist doch nicht gefährlich, wer die nicht sieht, fährt zu schnell. Und außerdem müssen die Schilder doch einen Abstand von 30-50 cm von der Fahrbahn haben, also geht das eh nicht anders. (Also, ich geb da nur wieder, was so in den Vorschriften steht.)


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redonner sa grandeur à l'europe!
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rapit
Beitrag 11.12.2011, 15:48
Beitrag #5871


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Zitat (Heinz Wäscher @ 11.12.2011, 13:11) *
stehen die ganzen Schilder mitten auf dem Radweg,

tun sie doch gar nicht. Der Radweg ist das Graue. Und der Gehweg wurde offenbar so lange nicht gereinigt, dass auf der dicken Dreckschicht sogar schon Hecken wachsen, deswegen sind die Fußgänger auf den Radweg ausgewichen. whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 11.12.2011, 16:15
Beitrag #5872


bekennender Pfostenumfahrer
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In Leipzig gilt offensichtlich doch noch eine ganz andere Version der StVO.
Die Baustellenbeschilderung/Ampel ist verschwunden, die VZ sind genauso geblieben
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.12.2011, 16:36
Beitrag #5873





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Zitat
Und warum richtet man ein Bushaltestelle so ein dass die Fahrgäste beim Aussteigen auf einem Radweg landen?

Warum, weiß ich nicht - aber mir ist das gar nicht aufgefallen. Es gilt eben als normal/Standard. Immerhin gibt es dort eine Aufstellfläche für Fußgänger und somit auch für Fahrgäste, um den Radverkehr abzuwarten. Diese hätte jedoch ruhig größer ausfallen dürfen.

Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen steigen die Fahrgäste ja auch direkt auf den Radweg aus/über diesen ein...
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Godot
Beitrag 12.12.2011, 14:08
Beitrag #5874


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Ein Halteverbot für Taxen??
Außerdem scheinen nun auch die Schrauben sehr teuer geworden zu sein.







Die Bilder sind von mir gemacht, und liegen auf meinem Webspace, deswegen kein Bildhoster.


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Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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Kurier
Beitrag 12.12.2011, 14:16
Beitrag #5875


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Und warum dürfen 4 Taxen da nachts nicht halten? Dürfen 3 oder 5? Und was ist zwischen 6 und 20 Uhr? dürfen da 4?
Fragen über Fragen think.gif


--------------------
(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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KJK
Beitrag 12.12.2011, 15:29
Beitrag #5876


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Zitat (Kurier @ 12.12.2011, 14:16) *
Und warum dürfen 4 Taxen da nachts nicht halten?

Zumindest die Frage ist einfach zu beantworten:
Ich schätze den Abstand zwischen den beiden Schildern auf etwa 6-7m. Wie willst Du da 4 Taxen unterbringen think.gif ?

Der Rest bleibt allerdings leider völlig offen...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.12.2011, 15:38
Beitrag #5877


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Zitat (Kurier @ 12.12.2011, 14:16) *
Fragen über Fragen think.gif


... hatt' ich heute morgen auch - oder aber auf gut hessisch nur eine:

HÄ...??! blink.gif




think.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.12.2011, 16:04
Beitrag #5878





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Fahrradstraße, Kfz mit einem zHG über 3,5t, einschl. ihrer Anhänger, Zugmaschinen und Pkw frei.

Das ist doch eindeutig? Die Pkw brauchen ein eigenes Zusatzschild, weil sie beim Lkw-Symbol explizit ausgenommen werden.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.12.2011, 16:18
Beitrag #5879


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Zitat (münsterland-radler @ 12.12.2011, 16:04) *
Das ist doch eindeutig?


Eben nicht! no.gif

Das ZZ 1048-12 sagt aus, daß das VZ244 nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse gilt wavey.gif

Für Pkw und KOM sowie andere Kfz bis 3,5t ist das keine Fahrrad-, sondern eine ganz normale Straße - was freilich die Frage nach dem Sinn des ZZ1024-10 aufwirft... unsure.gif
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columbo
Beitrag 12.12.2011, 16:37
Beitrag #5880


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Zitat (Kurier @ 12.12.2011, 14:16) *
Und warum dürfen 4 Taxen da nachts nicht halten?


4 (sprich: fier) ist nur die ortsübliche Aussprache von "für". Gemeint ist:
Halteferbot fier Taxen
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.12.2011, 16:51
Beitrag #5881





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Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.12.2011, 16:18) *
Das ZZ 1048-12 sagt aus, daß das VZ244 nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse gilt wavey.gif

Ich würde sagen nein, weil "frei" dabeisteht.

Zitat
Für Pkw und KOM sowie andere Kfz bis 3,5t ist das keine Fahrrad-, sondern eine ganz normale Straße

Nur durch die Freigabe für Kfz wird eine Fahrradstraße nicht außer Kraft gesetzt (wäre ja auch Blödsinn).

Zitat (StVO Anlage 2)
Ge- oder Verbot
1. Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.
2. Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.

Erläuterung
1. Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
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rapit
Beitrag 12.12.2011, 16:54
Beitrag #5882


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Zitat (münsterland-radler @ 12.12.2011, 16:51) *
..., weil "frei" dabeisteht.

wo denn blink.gif Beim LKW nicht.

Lustig ist aber auch (nehmen wir mal an, es wäre eine Fahrradstraße), die Warnung vor Radlingen im Hintergrund, die auch noch spiegelverkehrt (also für Linksseitig) aufgestellt ist.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.12.2011, 18:43
Beitrag #5883


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Zitat (rapit @ 12.12.2011, 16:54) *
Beim LKW nicht.


Man könnte immerhin die beiden ZZ als eines (fehl-!) interpretieren: " und frei"

Das aber wirft würfe neue Fragen auf:

Warum will jemand hier beliebig große und schwere Lastzüge 'reinlassen - nicht aber Möppifahrer, Wohnmobiltouristen (außer solchen mit schwerem Gerät!) und die üblichen Kurier-, Paketdienst- und Handwerkerfahrzeuge in Gestalt von Kleintransportern mit Lkw-Zulassung oder auch So.Kfz "Werkstattwagen" o.ä.; jedenfalls mit zGm von nicht mehr als 3,5t unsure.gif


think.gif
c.s.
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rapit
Beitrag 12.12.2011, 19:09
Beitrag #5884


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.12.2011, 18:43) *
Warum will jemand hier beliebig große und schwere Lastzüge 'reinlassen - nicht aber Möppifahrer, Wohnmobiltouristen (außer solchen mit schwerem Gerät!)...
think.gif
c.s.

Die LKW muss man wegen der Fa. reinlassen, die sich da befindet, die PKW haben da Parkflächen, alles andere hat gefälligst außen rum über die Ampel zu fahren. wavey.gif
Man hätte auch einfach hinhängen können. whistling.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.12.2011, 19:20
Beitrag #5885


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Zitat (rapit @ 12.12.2011, 19:09) *
Man hätte auch einfach hinhängen können. whistling.gif


Vorausgesetzt, man wolle den Kreis der Berechtigten nicht noch weiter selektieren wink.gif

Zudem ist diese Debatte natürlich ohnehin ein Streit um des Kaisers Bart - dort in Ansbach hängt schließlich was ganz anderes, das der Auslegung harrt; s.o. whistling.gif


Am anderen Ende des Frankenlandes sieht das übrigens so aus:



"Kfz frei" wär' wohl zu einfach gewesen...? unsure.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.12.2011, 23:03
Beitrag #5886





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Zitat (rapit @ 12.12.2011, 16:54) *
Zitat (münsterland-radler @ 12.12.2011, 16:51) *
..., weil "frei" dabeisteht.

wo denn blink.gif Beim LKW nicht.

Ich habe das "frei" auf beide Sinnbilder darüber bezogen. (Sonst stünde da mit 2x "frei" ein Wort zuviel, entgegen StVO §39(1).)

Die Fahrradstraßen-Beschilderung, die Bonsai-Brummi fotografiert hat, ist auch die als mir üblich bekannte.
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willi
Beitrag 12.12.2011, 23:27
Beitrag #5887


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Zitat (münsterland-radler @ 12.12.2011, 23:03) *
Ich habe das "frei" auf beide Sinnbilder darüber bezogen.
Ist es aber nicht. Schild 1 ist als "nur LKW..." definiert, Schlid 2 als "PKW frei". Das ändert sich nicht dadurch, dass man die Schilder übereinander hängt.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.12.2011, 23:44
Beitrag #5888





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Kann man nicht "(nur) Lkw ... und Pkw frei" lesen?
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rapit
Beitrag 13.12.2011, 08:12
Beitrag #5889


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man kann schom, wegen MSDWGI (besser: kann sich doch denken was gemeint ist), man muss aber nicht. Richtig ist, was @willi geschrieben hat.


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Der Dicke
Beitrag 13.12.2011, 19:25
Beitrag #5890


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Aus die Beschilderung werd ich nicht schlau lightbulb.gif
Das ist ne Einbahnstr. blink.gif


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rapit
Beitrag 13.12.2011, 22:04
Beitrag #5891


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die da parken wissen wohl, was gemeint ist... whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 14.12.2011, 20:08
Beitrag #5892





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Haltverbot Anfang und Haltverbot Ende. Das könnten Kurzzeitparkplätze sein...
(In Belgien ist diese Parkplatzkennzeichnung üblich, kenne es daher.)

...oder man hat sich am Verkehrs-Zeichen-Katalog bedient/gehalten.
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.12.2011, 21:52
Beitrag #5893


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Warum parken die nicht einfach auf der gegenüberliegenden Straßenseite think.gif


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Der Dicke
Beitrag 14.12.2011, 22:23
Beitrag #5894


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Ich hab da so ne Ahnung(1.Foto an der Hauswand), ist mir beim Fotografieren garnicht aufgefallen, aber es könnten resevierte Parkplätze sein, werde ich auf jeden Fall mal abchecken.


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rapit
Beitrag 14.12.2011, 23:02
Beitrag #5895


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DAS deutet eher auf falsche Aufstellung hin (Plan für rechts links angewandt)


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MisterOJ
Beitrag 15.12.2011, 00:11
Beitrag #5896


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Zitat (mir @ 11.12.2011, 15:16) *
Nö, das ist doch nicht gefährlich, wer die nicht sieht, fährt zu schnell.

jajaja - das Sichtfahrgebot... rolleyes.gif

Zitat (mir @ 11.12.2011, 15:16) *
Und außerdem müssen die Schilder doch einen Abstand von 30-50 cm von der Fahrbahn haben,

... der Radweg aber auch (zwischen fahrbahn und radweg soll auch ein Sicherheitsstreifen vorgesehen werden...)

Zitat (Kurier @ 12.12.2011, 14:16) *
Und warum dürfen 4 Taxen da nachts nicht halten? Dürfen 3 oder 5? Und was ist zwischen 6 und 20 Uhr? dürfen da 4?

Vielleicht eine lokale 4-er Taxibande die sich dort nachts immer getroffen hat... unsure.gif


Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.12.2011, 15:38) *
HÄ...??! blink.gif

blink.gif blink.gif wer denn sowas???


Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.12.2011, 18:43) *
Das aber wirft würfe neue Fragen auf:

laugh2.gif

Was is´n das?? Futur IV??

Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.12.2011, 18:43) *
...die üblichen Kurier-, Paketdienst- und Handwerkerfahrzeuge in Gestalt von Kleintransportern mit Lkw-Zulassung oder auch So.Kfz "Werkstattwagen" o.ä.; jedenfalls mit zGm von nicht mehr als 3,5t unsure.gif

Bonsai-Brummis wohl dann auch nicht... unsure.gif


OJ wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 15.12.2011, 00:34
Beitrag #5897


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Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:22) *
Hallo OJ,

Nabend DerBär, wavey.gif

Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:22) *
also muss ich als VT nun nicht nur die für mich geltenden Gesetze und Verordnungen kennen, sondern auch noch igendwelche VwV, die mich gar nicht betreffen?

no.gif

Für einen VT gilt die StVO. Und dort steht zu Z209, dass "... die angezeigte Fahrtrichtung zu befolgen ist..." - das ist imho eindeutig.

Und für die zuständige "Schilderbehörde" gibt´s dann die VwV-StVO als ergänzendes "Umsetzungs"-Werkzeug. Und zu Z209 erlaubt diese VwV eben auch solche angepassten Pfeile.

Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:22) *
Ich frage mich da auch, ob solch eine VwV überhaupt in der Lage ist, rechtsgültig (also für mich als VT) andere Regelungen tu treffen, als in den entsprechenden Vorschriften erlassen sind. (Stichwort: Rechtspyramide)

die VwV ist für die praktische Umsetzung, Anwendung gedacht, damit für den VT keine in sich widersprüchliche beschilderung oder anderer Unsinn rauskommt.
Ich sag mal so: sie ist das Kleingedruckte zur StVO...

Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:22) *
An anderer Stelle gehen wir immer davon aus, dass VZ, die nicht im Katalog enthalten sind, keine Wirkung für den VT entfalten.

der VzKat ist ja nur ein Anschauungsbeispiel. Dem normalen VT soll grafisch aufgezeigt werden wie ein Fahrtrichtungsgebots-Schild halt so grundsätzlich von der Gestaltung aussieht 8also z.B. dass es da einen weißen Pfeil (oder mehrere) gibt und das die grundfahrbe blau ist....

bei den Fahrtreifentafeln, Steigungs-Gefahrenzeichen, Z262, ..... sind ja auch nur konkrete Beispiele im VzKat abgebildet.

Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:22) *
Aber Danke für den Hinweis. wavey.gif

gern doch flowers.gif

Zitat (Der Bär @ 10.12.2011, 18:22) *
Somit hat man sich dort wenigstens was dabei gedacht.

ja - es gibt auch durchaus logische, richtige und stimmige Beschilderung - auch wenn wir dazu ne brauchen... thread.gif


OJ


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Der Dicke
Beitrag 15.12.2011, 19:16
Beitrag #5898


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Zitat (MisterOJ @ 15.12.2011, 00:11) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.12.2011, 18:43) *
Das aber wirft würfe neue Fragen auf:

laugh2.gif
Was is´n das?? Futur IV??

Da hab ich auch überlegt, ein Blick nach Konrad, soll wohl so stimmen. unsure.gif


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MisterOJ
Beitrag 16.12.2011, 00:42
Beitrag #5899


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Zitat (Der Dicke @ 15.12.2011, 19:16) *
Zitat (MisterOJ @ 15.12.2011, 00:11) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.12.2011, 18:43) *
Das aber wirft würfe neue Fragen auf:
laugh2.gif Was is´n das?? Futur IV??
Da hab ich auch überlegt,

schön, dass es nicht nur mir so geht...

Zitat (Der Dicke @ 15.12.2011, 19:16) *
ein Blick nach Konrad, soll wohl so stimmen. unsure.gif

ohh - das hätte ich nicht gedacht unsure.gif Danke @derDicke!!
(klingt gefühlt irgendwie holprig.. - ich hätte '...würde Fragen aufwerfen...' formuliert)


OJ


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 19.12.2011, 17:23
Beitrag #5900


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Hallo,

da habe ich doch noch etwas Interessantes beim Festplatte aufräumen gefunden:




Sehe ich das jetzt richtig, dass die 30 nur für landwirtschaftliche Züge und landwirtschaftliche Sattelkraftfahrzeuge gilt? Oder Gilt das nur für landwirtschaftliche Lastkraftwagen mit Anhänger und landwirtschaftliche Sattelkraftfahrzeuge?



Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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