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#501
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Das geht auch ohne Ortskunde - solche Konstruktionen sind in Bella Italia auch heute noch gelegentlich anzutreffen: Wer sich links Richtung Torricella hält, trifft an der Kreuzung auf ein Stopschild - das ganze ist schlicht die Vorankündigung einer abknickenden Vorfahrt nach rechts ![]() Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Und wer außer den Italienern soll das verstehen? Oder gibt es in Torricella Peligna keine Touristen? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Du sollst nicht soviel lesen, sondern wie versprochen die Bake fotografieren ![]() Hab´sch gemacht!!! Foto findest du hier OJ ![]() Du sollst nicht soviel lesen, sondern wie versprochen die Bake fotografieren ![]() Hab´sch gemacht!!! Foto findest du hier OJ ![]() -------------------- Kampf
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#503
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
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#504
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Das Schild ist auf die Fahrzeuge des ZZ begrenzt. Also darf jeder durch.....
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#506
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
kleines EDIT:
Die ![]() Ich seh das auch so wie Bonsai-Brummi: - Verbot für Fahrzeuge über 3,5t einschl. Hänger; ausgenommen Pkw und Busse. (Kurzzitat) - dieses Verbot gilt allerdings nur für die (nicht von diesem Verbot) betroffenen Pkw ==> d.h. das das Zeichen sich selbst ungültig macht und damit nichts verbietet. Summarum: es darf hier jeder reinfahren... ![]() OJ PS: Mir leuchtet absolut nicht ein, warum man das Zz angebracht hat! Richtig wäre entweder: ![]() mit dem Zz oder nur ![]() -------------------- Kampf
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#507
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Hach - das waren noch Zeiten....... ![]() (Kann mich noch gut an die DDR-Verkehrszeichen und die teilweise abweichenden Sinnbilder erinnern... *träum*. Sind aber nun alle nicht mehr zugelassen..) OJ -------------------- Kampf
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#508
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#509
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
In gewissen Gegenden scheinen Wegweiser heute noch - alten Traditionen folgend? - vor allem einem Zweck dienen zu sollen: Irgendeinen anrückenden Feind in die Irre zu führen...
![]() ![]() c.s. |
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#510
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
in freudiger Erwartung der Kommentare von ukr und Schilderwald (und selbstverständliche ALLEN anderen), hier ein Beitrag zur Karnevalszeit aus Preußen.
Klick mir, ick bin die Hauptstadt des Wahnsinns |
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#511
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
in freudiger Erwartung der Kommentare von ukr und Schilderwald (und selbstverständliche ALLEN anderen), hier ein Beitrag zur Karnevalszeit aus Preußen. Klick mir, ick bin die Hauptstadt des Wahnsinns Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe !!!!! ![]() (Und wie peinlich für Berlin ![]() OJ -------------------- Kampf
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#512
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Das ist aber nicht nur ein Berliner Problem
![]() Zumindest wurde wenigstens bei dem Schilderbaum vor dem Reichstag ein dickerer Rohrpfosten genommen. Aber ob so manch andere Konstrukte der IVZ-Norm entsprechen ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#513
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Interessant auch die Aussage des Reporters zu dem
![]() ![]() ![]() c.s. btw: Kann's sein, daß der Moderator früher mal bei der Hessenschau zugange war? ![]() |
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#514
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
aber mal ernsthaft gefragt, inweit kann man sich auf unklare Beschilderung oder einfach nur HÄ??
![]() Von wegen, "müssen im Vorbeifahren zu erfassen sein...., ...zwingend notwenig " etc Ja, die Aussage fand ich auch nett. Und ja, den haben wir importiert, der war mal ne zeitlang in Hessen. Trotzdem nimmt das mit den 50 Schildern zwei Meter vor der Kreuzung hier auch überhand. Teilweise an T Kreuzungen, wo die Strecke eh endet. |
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#515
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Das ist aber nicht nur ein Berliner Problem ![]() Zumindest wurde wenigstens bei dem Schilderbaum vor dem Reichstag ein dickerer Rohrpfosten genommen. Aber ob so manch andere Konstrukte der IVZ-Norm entsprechen ![]() Da geht es nicht nur um die solide Konstruktion der Schilderbäume, sondern auch um um nicht StVO-konforme Beschilderungen. Im Übrigen gibt es solche Beschilderungen - da gebe ich Dir vollkommen Recht - nicht nur in unserer Bundeshauptstadt, wobei mir jedoch auffällt, dass es aber in Berlin wohl besonders schlimm zu stehen scheint. Aber wenn man eh schon pleite ist, hat man auch kein Geld mehr für die Beauftragung von Fachleuten, die sich einmal um den Murks kümmern könnten. Ich frage mich nur, was eigentlich die Überwacher in solchen Situationen tun? ![]() |
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#516
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#517
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Haltverbot mit Ein-/aussteigen, Be-/Entladen frei
![]() Ich frage mich nur, was eigentlich die Überwacher in solchen Situationen tun? Na Knöllchen schreiben nach eigener oder des Vorgesetzten Interpretation. Falls sich dann doch mal einer beschwert kann der Richter ja interpretieren. ![]() ![]() |
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#518
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Und ja, den haben wir importiert, der war mal ne zeitlang in Hessen. Den habt Ihr RE-importiert - guggsdu [/OT] ![]() c.s. |
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#519
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Interessant auch die Aussage des Reporters zu dem ![]() ![]() [dumfragmodus] Sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht Streckenverbote und gelten solange bis sie aufgehoben werden?? ![]() [/dumfragmodus] Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder? OJ -------------------- Kampf
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#520
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht Streckenverbote und gelten solange bis sie aufgehoben werden?? ![]() Aber sicher. Zitat Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder? Das 50-Schild ist korrekt. Die Aufhebung mit Zeichen 278 oder 282 ist innerorts nicht zulässig. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder? ![]() Zitat (VwV-StVO) Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen. ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht Streckenverbote und gelten solange bis sie aufgehoben werden?? ![]() Aber sicher. Na dann war der Kommentar im Video aber richtig falsch mit dem "... nach der kreuzung darf ich ja sowieso wieder 50 fahren..." Zitat Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder? Das 50-Schild ist korrekt. Die Aufhebung mit Zeichen 278 oder 282 ist innerorts nicht zulässig. Ah - Danke. Hab´sch wieder was gelernt!!!! Schönen Abend noch ![]() OJ -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#524
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
nicht STvO konform ? ich dachte das steht nur in eurer obskuren
![]() Theoretisch koennen die doch soviele Schilder an den Mast hängen wie sie haben, sind dann immer noch zu beachten. Die Frage ist nur, muss ich sie verstehen koennen, oder komm ich vor Gericht immer mit der -- HÄ ??-- Argumentation durch ? Und ja, die KnöllchenschreiberInnen kassieren dort ueberall ab. |
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#525
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Ist das eigentlich "verkehrsbedingtes Warten", vor so einem Schildersammelsurium zwecks Analyse desselben und seiner Inhalte stehenzubleiben?
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Gast_Familienvater_* |
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#527
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Zitat Na dann war der Kommentar im Video aber richtig falsch mit dem "... nach der kreuzung darf ich ja sowieso wieder 50 fahren..." Das war mir auch aufgefallen, seit der wegen eines Senatsbeschlusses notwendigen inflationären Austellung von Tempo 30 Schildern häufen sich natürlich auch die für Aufhebung notwendigen Tempo 50 Schilder. Aber es zeigt sich mal wieder, wie viele vom Streckenverbot wissen... ich dachte bis zum VP auch immer, dass die Tempo 30 Strecken an der nächsten Kreuzung automatisch enden... so wie ich es mal gelernt hatte... |
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#528
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#529
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3302 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 ![]() |
... ist kein Problem. Kommt einfach noch ein Zusatzzeichen drunter: << special zz >> ![]() ![]() Da ist Dir mal wieder was sehr Spezielles gelungen ![]() -------------------- Gruß Enrico
![]() Bildung ist Bundessache! |
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#531
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
dit jefällt mir
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#532
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Zitat (VwV-StVO) Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen. Das hieße doch, dass ich das Zeichen 278 NIRGENDWO aufstellen darf, schließlich ist außerorts auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig begrenzt (100km/h), selbst auf Autobahnen ist das der Fall (zwar nicht für alle Verkehrsarten, aber das ist ja innerorts auch nicht der Fall, Stichwort Radfahrer) Aber das erinnert mich an die Aussage eines Bekannten vor ein paar Tagen auf der Landstraße "wenn das weiße Schild mit den 5 Strichen kommt, ist unbegrenzt" Zum Glück hat er keinen Führerschein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das hieße doch, dass ich das Zeichen 278 NIRGENDWO aufstellen darf, schließlich ist außerorts auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig begrenzt (100km/h), selbst auf Autobahnen ist das der Fall (zwar nicht für alle Verkehrsarten, aber das ist ja innerorts auch nicht der Fall, Stichwort Radfahrer) Ja die Formulierung ist etwas unglücklich. Ich hatte da ja mal eine Diskussion mit MM. Es geht bei der Regelung aber vorranging um geschlossene Ortschaften. du bist nich zufällig auch "Schildermaler" ? ![]() Richtig. ![]() ...erst baue ich mir die Schilder, dann stelle ich sie auf die Straße, dann mache ich ein Foto und stelle es in meine Bildergalerie ein ![]() |
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#534
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Ist das eigentlich "verkehrsbedingtes Warten", vor so einem Schildersammelsurium zwecks Analyse desselben und seiner Inhalte stehenzubleiben? ![]() ist kein Problem. Kommt einfach noch ein Zusatzzeichen drunter: ![]() ![]() ![]() -------------------- Kampf
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#535
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Das hieße doch, dass ich das Zeichen 278 NIRGENDWO aufstellen darf, schließlich ist außerorts auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig begrenzt (100km/h), selbst auf Autobahnen ist das der Fall (zwar nicht für alle Verkehrsarten, aber das ist ja innerorts auch nicht der Fall, Stichwort Radfahrer) Ja die Formulierung ist etwas unglücklich. Ich hatte da ja mal eine Diskussion mit MM. Es geht bei der Regelung aber vorranging um geschlossene Ortschaften. Die Bibel der Schilderaufsteller, die "Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" aus dem Kirschbaum-Verlag, sagt zu Z. 278 StVO: "Z. 278 besagt, dass lediglich die örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist, nicht aber generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aufgrund der StVO für bestimmte Fahrzeugarten außerorts gelten (wie z. B. höchstzulässige Geschwindigkeit für Lkw und KOM außerhalb geschlossener Ortschaften). Die für geschlossene Ortschaften geltende generelle Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch die Ortstafel Z. 311 StVO aufgehoben." Zu den generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts zählen alle Beschränkungen aus § 3 Abs. 2 Nr. 2 StVO. Im Übrigen gehört das Z. 278 StVO von der Systematik der StVO her zu den Streckenverboten (Überschrift zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) und bezieht sich auch deshalb nicht auf allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen wie die in § 3 oder § 18 StVO enthaltenen. Das Verbot, Z. 278 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften aufstellen zu dürfen, ergibt sich aus Verkehrssicherheitsgründen und zur Verhinderung eventueller Irritationen, da in einem solchen Fall weniger rechtskundige - ausgenommen natürlich die Spezialisten hier aus dem VP ![]() |
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#536
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Vorhin irgendwo im Harz:
![]() Nur ![]() ![]() c.s. |
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#537
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#538
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Eben, ukr:
Ein Ort, der sichtlich großteils vom Tourismus lebt, sperrt von seinem vermutlich einzigen ernstzunehmenden Parkplatz ausgerechnet die Möppifahrer aus - die in der Saison wohl in großer Zahl die umliegenden Landstraßen und vor allem -sträßchen ![]() ![]() lg c.s. |
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#539
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#540
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Und mit Wohnmobilen
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#541
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Ein Ort, der sichtlich großteils vom Tourismus lebt, sperrt von seinem vermutlich einzigen ernstzunehmenden Parkplatz ausgerechnet die Möppifahrer aus - die in der Saison wohl in großer Zahl die umliegenden Landstraßen und vor allem -sträßchen ![]() ![]() Vielleicht hat man mit dieser Spezies dort schlechte Erfahrungen gemacht? ![]() |
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#542
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
und mal wieder ein ernstgemeintes Rätsel:
Beide mobilen HVs stehen am Anfang der Strasse, an einem hängt das ZZ "Sonntags", an dem anderen "Werktags" und 5 Meter links daneben steht dann das "normale" feste 314 mit dem entsprechenden ZZ welches natürlich auch Werktage und Sonntage einschliesst. Interpretationen ? Darf ich dort ? oder darf mir dort eigentlich alles egal sein, weil ich leider kein VerkehrsAbi habe ? (und ja, es gibt auch Mitte und Ende, wie im zweiten Bild zu erahnen) |
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#543
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ganz tolle Sache.
![]() So richtig hab ich noch nicht überblickt, welches Schild wo steht, aber das "Parkplatz Mitte"-Schild sagt schon wieder alles. |
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#544
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Straßenanfang, HV - Werktags x-xx, einen Meter weiter HV - sonntags, drei Meter weiter das normale dort immer hängende P Schild mit ZZ.
Bei meiner letzten Situation wo EIN mobiles HV angeordnet war und das blaue P Schild nicht abgedeckt worden war, weigerte sich der ![]() |
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Beitrag
#545
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Bei mir in der Gegend beobachte ich neuerdings auch öfters, wie temporäre Haltverbote mit Zeichen 283 beschildert werden ohne die vorhandenen Zeichen 315 unkenntlich zu machen oder sonst irgendwie abzudecken. Man weiß ja schließlich, was gemeint ist
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Beitrag
#546
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
In dem StVO-Entwurf wurde sich doch auch dieser Problematik angenommen wenn ich mich richtig erinnere, oder?
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Beitrag
#547
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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Beitrag
#548
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Wenn du so fragst vermutlich wohl doch nicht
![]() Ach doch, da stehts ja auf Seite 34: "2. Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen oder Markierungen auf, die das Parken erlauben." |
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Beitrag
#549
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wenn also innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone Zeichen 283 (Anfang / Ende) aufgestellt ist (und wenns nur auf einer Länge von 5m ist), kann ich dann in der ganzen Zone ohne Parkschein / Parkscheibe parken? Zeichen 314.1 wird ja aufgehoben
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Beitrag
#550
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Neee, wohl nur die 5 Meter, man(n) / Frau weiß doch, wie es gemeint sein könnte
![]() (aber der Hinweis, das sich die Aufhebung nur den für durch die Zeichen 283 ausgeschilderten Straßenabschnitt beziehen könnte, wäre nicht schlecht. Wenn jeder wie ukr denkt, beschäftigt das nur wieder zusätzlich irgendwelche Amtsgerichte!). -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 14:31 |