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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Peter Lustig
Beitrag 13.02.2009, 17:06
Beitrag #501


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 13.02.2009, 11:59) *
Das geht auch ohne Ortskunde - solche Konstruktionen sind in Bella Italia auch heute noch gelegentlich anzutreffen:

Wer sich links Richtung Torricella hält, trifft an der Kreuzung auf ein Stopschild - das ganze ist schlicht die Vorankündigung einer abknickenden Vorfahrt nach rechts wink.gif

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Und wer außer den Italienern soll das verstehen? Oder gibt es in Torricella Peligna keine Touristen? sad.gif
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MisterOJ
Beitrag 14.02.2009, 18:36
Beitrag #502


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Zitat (ukr @ 08.02.2009, 15:58) *
Du sollst nicht soviel lesen, sondern wie versprochen die Bake fotografieren rolleyes.gif


Hab´sch gemacht!!! Foto findest du hier


OJ

Zitat (ukr @ 08.02.2009, 15:58) *
Du sollst nicht soviel lesen, sondern wie versprochen die Bake fotografieren rolleyes.gif


Hab´sch gemacht!!! Foto findest du hier


OJ


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MisterOJ
Beitrag 14.02.2009, 20:58
Beitrag #503


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Was damit wohl gemeint ist.... think.gif


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 21:04
Beitrag #504


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Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse? Oder nur für Pkw >3,5t zGm?? blink.gif

think.gif
c.s.
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Haberlon
Beitrag 14.02.2009, 21:18
Beitrag #505


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Das Schild ist auf die Fahrzeuge des ZZ begrenzt. Also darf jeder durch.....
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MisterOJ
Beitrag 14.02.2009, 21:28
Beitrag #506


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kleines EDIT:

Die tolle Kombi steht an einer Parkplatzzufahrt...


Ich seh das auch so wie Bonsai-Brummi:

- Verbot für Fahrzeuge über 3,5t einschl. Hänger; ausgenommen Pkw und Busse. (Kurzzitat)

- dieses Verbot gilt allerdings nur für die (nicht von diesem Verbot) betroffenen Pkw

==> d.h. das das Zeichen sich selbst ungültig macht und damit nichts verbietet. Summarum: es darf hier jeder reinfahren...


OJ


PS: Mir leuchtet absolut nicht ein, warum man das Zz angebracht hat!


Richtig wäre entweder:

mit dem Zz

oder

nur


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MisterOJ
Beitrag 15.02.2009, 00:36
Beitrag #507


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Zitat (ukr @ 29.01.2009, 19:14) *
...ich such gerade ein anderes Bild und hab dabei das hier gefunden:



...willkommen in der DDR

Hach - das waren noch Zeiten....... rolleyes.gif

(Kann mich noch gut an die DDR-Verkehrszeichen und die teilweise abweichenden Sinnbilder erinnern... *träum*. Sind aber nun alle nicht mehr zugelassen..)

OJ


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ukr
Beitrag 15.02.2009, 08:10
Beitrag #508


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Zitat (MisterOJ @ 15.02.2009, 00:36) *
Kann mich noch gut an die DDR-Verkehrszeichen und die teilweise abweichenden Sinnbilder erinnern


Jo. Vor allem die Vorwegweiser hatten - ganz offiziell - nicht viel mit der Abbildung in der StVO gemeinsam.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.02.2009, 10:22
Beitrag #509


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In gewissen Gegenden scheinen Wegweiser heute noch - alten Traditionen folgend? - vor allem einem Zweck dienen zu sollen: Irgendeinen anrückenden Feind in die Irre zu führen... thread.gif

mad.gif
c.s.
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.02.2009, 17:18
Beitrag #510


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in freudiger Erwartung der Kommentare von ukr und Schilderwald (und selbstverständliche ALLEN anderen), hier ein Beitrag zur Karnevalszeit aus Preußen.

Klick mir, ick bin die Hauptstadt des Wahnsinns
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MisterOJ
Beitrag 15.02.2009, 18:02
Beitrag #511


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.02.2009, 17:18) *
in freudiger Erwartung der Kommentare von ukr und Schilderwald (und selbstverständliche ALLEN anderen), hier ein Beitrag zur Karnevalszeit aus Preußen.

Klick mir, ick bin die Hauptstadt des Wahnsinns


Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe !!!!!


(Und wie peinlich für Berlin )


OJ


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schilderwald
Beitrag 15.02.2009, 18:25
Beitrag #512


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Das ist aber nicht nur ein Berliner Problem whistling.gif

Zumindest wurde wenigstens bei dem Schilderbaum vor dem Reichstag ein dickerer Rohrpfosten genommen. Aber ob so manch andere Konstrukte der IVZ-Norm entsprechen thread.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.02.2009, 18:35
Beitrag #513


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Interessant auch die Aussage des Reporters zu dem kurz vor der LZA: Hinter dieser dürfe man doch sowieso wieder 50... blink.gif

think.gif
c.s.

btw: Kann's sein, daß der Moderator früher mal bei der Hessenschau zugange war? unsure.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.02.2009, 18:37
Beitrag #514


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aber mal ernsthaft gefragt, inweit kann man sich auf unklare Beschilderung oder einfach nur HÄ?? wacko.gif bei solchen Schilderbäumen berufen ?
Von wegen, "müssen im Vorbeifahren zu erfassen sein...., ...zwingend notwenig " etc

Ja, die Aussage fand ich auch nett. Und ja, den haben wir importiert, der war mal ne zeitlang in Hessen.
Trotzdem nimmt das mit den 50 Schildern zwei Meter vor der Kreuzung hier auch überhand.
Teilweise an T Kreuzungen, wo die Strecke eh endet.
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Peter Lustig
Beitrag 15.02.2009, 18:43
Beitrag #515


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Zitat (schilderwald @ 15.02.2009, 18:25) *
Das ist aber nicht nur ein Berliner Problem whistling.gif

Zumindest wurde wenigstens bei dem Schilderbaum vor dem Reichstag ein dickerer Rohrpfosten genommen. Aber ob so manch andere Konstrukte der IVZ-Norm entsprechen thread.gif

Da geht es nicht nur um die solide Konstruktion der Schilderbäume, sondern auch um um nicht StVO-konforme Beschilderungen.

Im Übrigen gibt es solche Beschilderungen - da gebe ich Dir vollkommen Recht - nicht nur in unserer Bundeshauptstadt, wobei mir jedoch auffällt, dass es aber in Berlin wohl besonders schlimm zu stehen scheint. Aber wenn man eh schon pleite ist, hat man auch kein Geld mehr für die Beauftragung von Fachleuten, die sich einmal um den Murks kümmern könnten. Ich frage mich nur, was eigentlich die Überwacher in solchen Situationen tun? think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.02.2009, 18:50
Beitrag #516


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Zitat (Peter Lustig @ 15.02.2009, 18:43) *
Ich frage mich nur, was eigentlich die Überwacher in solchen Situationen tun? think.gif


In dubio pro Liber Etate...? think.gif

*wech*
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willi
Beitrag 15.02.2009, 18:56
Beitrag #517


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Haltverbot mit Ein-/aussteigen, Be-/Entladen frei biggrin.gif
Zitat (Peter Lustig @ 15.02.2009, 18:43) *
Ich frage mich nur, was eigentlich die Überwacher in solchen Situationen tun? think.gif
Na Knöllchen schreiben nach eigener oder des Vorgesetzten Interpretation. Falls sich dann doch mal einer beschwert kann der Richter ja interpretieren. think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.02.2009, 19:03
Beitrag #518


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.02.2009, 18:37) *
Und ja, den haben wir importiert, der war mal ne zeitlang in Hessen.

Den habt Ihr RE-importiert - guggsdu

[/OT] blushing.gif
c.s.
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MisterOJ
Beitrag 15.02.2009, 19:24
Beitrag #519


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.02.2009, 18:35) *
Interessant auch die Aussage des Reporters zu dem kurz vor der LZA: Hinter dieser dürfe man doch sowieso wieder 50... blink.gif


[dumfragmodus]
Sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht Streckenverbote und gelten solange bis sie aufgehoben werden?? think.gif

[/dumfragmodus]

Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder?


OJ


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ukr
Beitrag 15.02.2009, 19:36
Beitrag #520


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Zitat (MisterOJ @ 15.02.2009, 19:24) *
Sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht Streckenverbote und gelten solange bis sie aufgehoben werden?? think.gif

Aber sicher.

Zitat
Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder?


Das 50-Schild ist korrekt. Die Aufhebung mit Zeichen 278 oder 282 ist innerorts nicht zulässig.
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schilderwald
Beitrag 15.02.2009, 19:37
Beitrag #521


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Zitat (MisterOJ @ 15.02.2009, 19:24) *
Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder?
blink.gif Ne, guggst du VwV-StVO zu den Zeichen 278 bis 282 Ende der Streckenverbote, Rd-Nr. 5:
Zitat (VwV-StVO)
Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen.
wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 15.02.2009, 19:44
Beitrag #522


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Zitat (ukr @ 15.02.2009, 19:36) *
Zitat (MisterOJ @ 15.02.2009, 19:24) *
Sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht Streckenverbote und gelten solange bis sie aufgehoben werden?? think.gif

Aber sicher.

Na dann war der Kommentar im Video aber richtig falsch mit dem "... nach der kreuzung darf ich ja sowieso wieder 50 fahren..."
Zitat (ukr @ 15.02.2009, 19:36) *
Zitat
Statt der 50-er-Zeichens würde doch auch ein durchgestrichenes 30-er-Zeichen ausreichen, oder?


Das 50-Schild ist korrekt. Die Aufhebung mit Zeichen 278 oder 282 ist innerorts nicht zulässig.

Ah - Danke. Hab´sch wieder was gelernt!!!!


Schönen Abend noch wavey.gif
OJ


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ukr
Beitrag 15.02.2009, 19:50
Beitrag #523


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Zitat (MisterOJ @ 15.02.2009, 19:44) *
Na dann war der Kommentar im Video aber richtig falsch


Jo. Vermutlich gab es in Berlin nicht genügend verkorkste Beschilderungen rofl1.gif , so das man sich an der 30 hochgezogen hat.
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.02.2009, 20:40
Beitrag #524


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nicht STvO konform ? ich dachte das steht nur in eurer obskuren cool.gif Verwaltungsvorschrift und hat nur empfehlenden Charakter ?
Theoretisch koennen die doch soviele Schilder an den Mast hängen wie sie haben, sind dann immer noch zu beachten.
Die Frage ist nur, muss ich sie verstehen koennen, oder komm ich vor Gericht immer mit der -- HÄ ??-- Argumentation durch ?

Und ja, die KnöllchenschreiberInnen kassieren dort ueberall ab.
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ukr
Beitrag 15.02.2009, 20:49
Beitrag #525


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.02.2009, 20:40) *
oder komm ich vor Gericht immer mit der -- HÄ ??-- Argumentation durch ?


Die Chancen stehen nicht schlecht wavey.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.02.2009, 21:06
Beitrag #526


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Ist das eigentlich "verkehrsbedingtes Warten", vor so einem Schildersammelsurium zwecks Analyse desselben und seiner Inhalte stehenzubleiben? whistling.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 15.02.2009, 21:19
Beitrag #527





Guests






Zitat
Na dann war der Kommentar im Video aber richtig falsch mit dem "... nach der kreuzung darf ich ja sowieso wieder 50 fahren..."

Das war mir auch aufgefallen, seit der wegen eines Senatsbeschlusses notwendigen inflationären Austellung von Tempo 30 Schildern häufen sich natürlich auch die für Aufhebung notwendigen Tempo 50 Schilder.

Aber es zeigt sich mal wieder, wie viele vom Streckenverbot wissen... ich dachte bis zum VP auch immer, dass die Tempo 30 Strecken an der nächsten Kreuzung automatisch enden... so wie ich es mal gelernt hatte...
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ukr
Beitrag 15.02.2009, 21:51
Beitrag #528


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.02.2009, 21:06) *
Ist das eigentlich "verkehrsbedingtes Warten", vor so einem Schildersammelsurium zwecks Analyse desselben und seiner Inhalte stehenzubleiben? whistling.gif


ist kein Problem. Kommt einfach noch ein Zusatzzeichen drunter:

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Bonsai-Brummi
Beitrag 15.02.2009, 21:56
Beitrag #529


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Enrico
Beitrag 15.02.2009, 21:56
Beitrag #530


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Zitat (ukr @ 15.02.2009, 21:51) *
...

ist kein Problem. Kommt einfach noch ein Zusatzzeichen drunter:

<< special zz >>


laugh2.gif rofl1.gif

Da ist Dir mal wieder was sehr Spezielles gelungen flowers.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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oscar_the_grouch
Beitrag 15.02.2009, 21:57
Beitrag #531


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dit jefällt mir biggrin.gif du bist nich zufällig auch "Schildermaler" ? notworthy.gif
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Kuli
Beitrag 15.02.2009, 22:21
Beitrag #532


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Zitat (schilderwald @ 15.02.2009, 19:37) *
Zitat (VwV-StVO)
Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen.

Das hieße doch, dass ich das Zeichen 278 NIRGENDWO aufstellen darf, schließlich ist außerorts auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig begrenzt (100km/h), selbst auf Autobahnen ist das der Fall (zwar nicht für alle Verkehrsarten, aber das ist ja innerorts auch nicht der Fall, Stichwort Radfahrer)

Aber das erinnert mich an die Aussage eines Bekannten vor ein paar Tagen auf der Landstraße "wenn das weiße Schild mit den 5 Strichen kommt, ist unbegrenzt"
Zum Glück hat er keinen Führerschein
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ukr
Beitrag 15.02.2009, 22:42
Beitrag #533


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Zitat (Kuli @ 15.02.2009, 22:21) *
Das hieße doch, dass ich das Zeichen 278 NIRGENDWO aufstellen darf, schließlich ist außerorts auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig begrenzt (100km/h), selbst auf Autobahnen ist das der Fall (zwar nicht für alle Verkehrsarten, aber das ist ja innerorts auch nicht der Fall, Stichwort Radfahrer)


Ja die Formulierung ist etwas unglücklich. Ich hatte da ja mal eine Diskussion mit MM.
Es geht bei der Regelung aber vorranging um geschlossene Ortschaften.

Zitat (oscar_the_grouch @ 15.02.2009, 21:57) *
du bist nich zufällig auch "Schildermaler" ? notworthy.gif


Richtig. wavey.gif

...erst baue ich mir die Schilder, dann stelle ich sie auf die Straße, dann mache ich ein Foto und stelle es in meine Bildergalerie ein rofl1.gif
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MisterOJ
Beitrag 16.02.2009, 08:08
Beitrag #534


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Zitat (ukr @ 15.02.2009, 21:51) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.02.2009, 21:06) *
Ist das eigentlich "verkehrsbedingtes Warten", vor so einem Schildersammelsurium zwecks Analyse desselben und seiner Inhalte stehenzubleiben? whistling.gif


ist kein Problem. Kommt einfach noch ein Zusatzzeichen drunter:





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Peter Lustig
Beitrag 17.02.2009, 14:40
Beitrag #535


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Zitat (ukr @ 15.02.2009, 22:42) *
Zitat (Kuli @ 15.02.2009, 22:21) *
Das hieße doch, dass ich das Zeichen 278 NIRGENDWO aufstellen darf, schließlich ist außerorts auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig begrenzt (100km/h), selbst auf Autobahnen ist das der Fall (zwar nicht für alle Verkehrsarten, aber das ist ja innerorts auch nicht der Fall, Stichwort Radfahrer)


Ja die Formulierung ist etwas unglücklich. Ich hatte da ja mal eine Diskussion mit MM.
Es geht bei der Regelung aber vorranging um geschlossene Ortschaften.

Die Bibel der Schilderaufsteller, die "Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" aus dem Kirschbaum-Verlag, sagt zu Z. 278 StVO: "Z. 278 besagt, dass lediglich die örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben ist, nicht aber generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aufgrund der StVO für bestimmte Fahrzeugarten außerorts gelten (wie z. B. höchstzulässige Geschwindigkeit für Lkw und KOM außerhalb geschlossener Ortschaften). Die für geschlossene Ortschaften geltende generelle Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch die Ortstafel Z. 311 StVO aufgehoben."

Zu den generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts zählen alle Beschränkungen aus § 3 Abs. 2 Nr. 2 StVO. Im Übrigen gehört das Z. 278 StVO von der Systematik der StVO her zu den Streckenverboten (Überschrift zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) und bezieht sich auch deshalb nicht auf allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen wie die in § 3 oder § 18 StVO enthaltenen.

Das Verbot, Z. 278 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften aufstellen zu dürfen, ergibt sich aus Verkehrssicherheitsgründen und zur Verhinderung eventueller Irritationen, da in einem solchen Fall weniger rechtskundige - ausgenommen natürlich die Spezialisten hier aus dem VP wink.gif - Kraftfahrer auf die Idee kommen könnten, dass ab dem Zeichen auch eine aufgrund einer vorherigen Ortstafel zulässige Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h aufgehoben wird.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.02.2009, 22:11
Beitrag #536


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Vorhin irgendwo im Harz:

Nur


think.gif
c.s.
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ukr
Beitrag 20.02.2009, 23:34
Beitrag #537


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.02.2009, 22:11) *
think.gif
c.s.


"nur Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge" whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.02.2009, 10:02
Beitrag #538


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Eben, ukr:

Ein Ort, der sichtlich großteils vom Tourismus lebt, sperrt von seinem vermutlich einzigen ernstzunehmenden Parkplatz ausgerechnet die Möppifahrer aus - die in der Saison wohl in großer Zahl die umliegenden Landstraßen und vor allem -sträßchen wub.gif bevölkern? unsure.gif

lg
c.s.
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ukr
Beitrag 21.02.2009, 10:09
Beitrag #539


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.02.2009, 10:02) *
Ein Ort, der sichtlich großteils vom Tourismus lebt, sperrt von seinem vermutlich einzigen ernstzunehmenden Parkplatz ausgerechnet die Möppifahrer aus


Dadurch ist aber mehr Platz für die Touristen die mit dem LKW kommen thread.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.02.2009, 11:42
Beitrag #540


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Und mit Wohnmobilen whistling.gif
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Peter Lustig
Beitrag 21.02.2009, 12:50
Beitrag #541


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.02.2009, 10:02) *
Ein Ort, der sichtlich großteils vom Tourismus lebt, sperrt von seinem vermutlich einzigen ernstzunehmenden Parkplatz ausgerechnet die Möppifahrer aus - die in der Saison wohl in großer Zahl die umliegenden Landstraßen und vor allem -sträßchen wub.gif bevölkern? unsure.gif

Vielleicht hat man mit dieser Spezies dort schlechte Erfahrungen gemacht? think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.02.2009, 21:05
Beitrag #542


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und mal wieder ein ernstgemeintes Rätsel:
Beide mobilen HVs stehen am Anfang der Strasse, an einem hängt das ZZ "Sonntags", an dem anderen "Werktags" und 5 Meter links daneben
steht dann das "normale" feste 314 mit dem entsprechenden ZZ welches natürlich auch Werktage und Sonntage einschliesst.
Interpretationen ? Darf ich dort ? oder darf mir dort eigentlich alles egal sein, weil ich leider kein VerkehrsAbi habe ?

(und ja, es gibt auch Mitte und Ende, wie im zweiten Bild zu erahnen)
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ukr
Beitrag 22.02.2009, 21:28
Beitrag #543


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Ganz tolle Sache. blink.gif
So richtig hab ich noch nicht überblickt, welches Schild wo steht, aber das "Parkplatz Mitte"-Schild sagt schon wieder alles.
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.02.2009, 03:41
Beitrag #544


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Straßenanfang, HV - Werktags x-xx, einen Meter weiter HV - sonntags, drei Meter weiter das normale dort immer hängende P Schild mit ZZ.

Bei meiner letzten Situation wo EIN mobiles HV angeordnet war und das blaue P Schild nicht abgedeckt worden war, weigerte sich der police.gif irgendetwas zu unternehmen, da eine unklare Situation bestände......
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.02.2009, 14:16
Beitrag #545


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Bei mir in der Gegend beobachte ich neuerdings auch öfters, wie temporäre Haltverbote mit Zeichen 283 beschildert werden ohne die vorhandenen Zeichen 315 unkenntlich zu machen oder sonst irgendwie abzudecken. Man weiß ja schließlich, was gemeint ist whistling.gif


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Kuli
Beitrag 23.02.2009, 17:40
Beitrag #546


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In dem StVO-Entwurf wurde sich doch auch dieser Problematik angenommen wenn ich mich richtig erinnere, oder?
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ukr
Beitrag 23.02.2009, 18:34
Beitrag #547


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Zitat (Kuli @ 23.02.2009, 17:40) *
In dem StVO-Entwurf wurde sich doch auch dieser Problematik angenommen wenn ich mich richtig erinnere, oder?


Echt? wo?
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Kuli
Beitrag 23.02.2009, 20:22
Beitrag #548


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Wenn du so fragst vermutlich wohl doch nicht biggrin.gif

Ach doch, da stehts ja auf Seite 34: "2. Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen
283 und 286 heben Verkehrszeichen oder Markierungen
auf, die das Parken erlauben."
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ukr
Beitrag 23.02.2009, 20:46
Beitrag #549


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Wenn also innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone Zeichen 283 (Anfang / Ende) aufgestellt ist (und wenns nur auf einer Länge von 5m ist), kann ich dann in der ganzen Zone ohne Parkschein / Parkscheibe parken? Zeichen 314.1 wird ja aufgehoben whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 24.02.2009, 00:59
Beitrag #550


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Neee, wohl nur die 5 Meter, man(n) / Frau weiß doch, wie es gemeint sein könnte whistling.gif
(aber der Hinweis, das sich die Aufhebung nur den für durch die Zeichen 283 ausgeschilderten Straßenabschnitt beziehen könnte, wäre nicht schlecht. Wenn jeder wie ukr denkt, beschäftigt das nur wieder zusätzlich irgendwelche Amtsgerichte!).


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