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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Baghira
Beitrag 06.08.2011, 07:59
Beitrag #4951


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Zitat (rapit @ 05.08.2011, 22:45) *


Ich finde, das Schild ist Müll.

Deswegen habe ich für Mittwoch die Zeitung eingeladen und werde mal einen Müllsack überstülpen.

Werde berichten.

wieso soll dass Müll sein?
Das scheint ein VZ für Radfahrer zu sein da es kleiner als normal ist.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2011, 11:06
Beitrag #4952


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warum gelten kleine VZ nur für Radfahrer ? ab welcher Größe gelten sie dann für alle ?
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janr
Beitrag 06.08.2011, 11:26
Beitrag #4953


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Na ja, die Größe hat was mit der dort gefahrenen Geschwindigkeit zu tun.

Wenn dieses VZ Größe 1 entspricht (Seitenlänge 420 mm) dann gilt es bis 50 km/h.

Wenn Ronden der Größe 1 aufgestellt werden (Durchmesser 420 mm) dann gelten sie nur bis 20 km/h.


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Peter Lustig
Beitrag 06.08.2011, 11:43
Beitrag #4954


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Unabhängig von ihrer Größe gelten Verkehrszeichen (abhängig vom Regelungsinhalt) grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeugführer. Sollen sie nur für bestimmte Verkehrsteilnehmergruppen gelten, z. B. Radfahrer, so sind sie so aufzustellen, dass eine eindeutige und zweifelsfreie Zuordnung gegeben ist und keine Bezugnahme auf andere Verkehrsteilnehmer erfolgen kann. Ist das nicht möglich, sind ggf. Zusatzzeichen zu verwenden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.08.2011, 11:43
Beitrag #4955


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Für Radfahrer gibt es aber innerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, die dürfen auch schneller legal fahren whistling.gif


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rapit
Beitrag 06.08.2011, 15:33
Beitrag #4956


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Das Schild ist tatsächligh nur für Radfahrer von Interesse, weil nur die die Einbahnstraße entgegengesetzt befahren dürfen.

Ob man diese Einbahnstraße für Radfahrer hätte freigeben dürfen, ist eine ganz andere Baustelle, soll hier aber mal ausgeblendet bleiben.

Wie Ihr seht, kommt aber von meiner Sicht aus links (also aus Radlingsicht von rechts) eine echte Einbahnstraße, und das bleibt auch eine echte Einbahnstraße.

Also muss der legale Geisterradling auch ohne Schild rvl beachten, damit ist das Schild entbehrlich.
Und weil es ja offenbar einige ParkspezialistInnen stört, kommt es eben weg.
Eines von mehreren. wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 06.08.2011, 17:05
Beitrag #4957


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Wie war das, doch gleich?
  • Radlerfreigabe in Einbahnstraßen nur bis max. 30 km/h
  • rvl und keine unnötigen Verkehrszeichen in Tempo-30-Zone
Wo liegen nun die größeren Baustellen? Bei einem Vz oder bei der Gesamtsituation? whistling.gif
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rapit
Beitrag 06.08.2011, 17:50
Beitrag #4958


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tja, ist eben keine 30-Zone...


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MisterOJ
Beitrag 06.08.2011, 19:09
Beitrag #4959


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Zitat (rapit @ 05.08.2011, 22:45) *
Ich finde, das Schild ist Müll.

Seh ich das auf dem Foto richtig, dass die dortige Straße eine Einbahnstraße ist? (Stichwort: Linksparken).

Vielleicht ist (oder war) diese Einbahnstraße ja für gegenrichtungsradlinge freigegeben?? Dann nämlich macht das Z205 durchaus Sinn.


Zitat (rapit @ 06.08.2011, 15:33) *
Wie Ihr seht, kommt aber von meiner Sicht aus links (also aus Radlingsicht von rechts) eine echte Einbahnstraße, und das bleibt auch eine echte Einbahnstraße.

Also muss der legale Geisterradling auch ohne Schild rvl beachten, damit ist das Schild entbehrlich.
Und weil es ja offenbar einige ParkspezialistInnen stört, kommt es eben weg.
Eines von mehreren. wavey.gif

no.gif Wenn eine kreuzung vorfahrtregelnde Zeichen hat, dann gilt das für alle Kreuzungsarme.
(für einen von mir hier eingebrachten Vorschlag einer Misch-Vorfahrtsregelung hab ich hier mal mächtig bekommen)


OJ wavey.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.08.2011, 20:18
Beitrag #4960





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Hallo MisterOJ

Wenn die Vorfahrtsregelung der allgemeinen Regel entspricht, ist - normalerweise - kein Verkehrszeichen dort angebracht. Darum gibt es an einer Einmündung bei einer Vorfahrtsstraße - normalerweise - auch immer nur 2 VZ (1x306 und 1x205) und nicht 3.
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MisterOJ
Beitrag 06.08.2011, 20:26
Beitrag #4961


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Zitat (münsterland-radler @ 06.08.2011, 20:18) *
Wenn die Vorfahrtsregelung der allgemeinen Regel entspricht, ist - normalerweise - kein Verkehrszeichen dort angebracht. Darum gibt es an einer Einmündung bei einer Vorfahrtsstraße - normalerweise - auch immer nur 2 VZ (1x306 und 1x205) und nicht 3.

Stimmt - so eine Einmündung kenn ich auch...

Aber es heißt doch, da wo positiv beschildert ist, muss auch negativ beschildert werden!!

OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.08.2011, 22:35
Beitrag #4962


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Zitat (MisterOJ @ 05.08.2011, 16:47) *
... sieht mit nach einem vorgeschalteten BÜ-Lichtzeichen aus - wegen dem 2.Signalgeber daneben sogar nach ner Büstra....

@Bonsai: wo is´n dat?? dribble.gif


kuxtu!

Zum BÜ gehört iirc die im Bild dunkle rechte Ampel - das hier gezeigte Rotlicht soll wohl verhindern, daß der Rückstau der nach dem BÜ folgenden Ampelkreuzung sich bis auf diesen erstreckt wink.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.08.2011, 23:17
Beitrag #4963





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Zitat (MisterOJ @ 06.08.2011, 21:26) *
Aber es heißt doch, da wo positiv beschildert ist, muss auch negativ beschildert werden!!

Ja und? Das ist doch dann gegeben: Die Vorfahrtstraße wird positiv mit einem Zeichen 306 beschildert, und zwar an der Seite, an der die Einmündung von rechts kommt. Nun muss noch die negative Beschilderung her, und das geschieht durch ein Zeichen 205 (oder 206) an der Einmündung. Dann ist sowohl positiv als auch negativ beschildert, und zwar mit insgesamt 2 Verkehrszeichen (falls man 205 oder 206 nicht auch auf der linken Seite aufgestellt hat).
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Peter Lustig
Beitrag 07.08.2011, 11:17
Beitrag #4964


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Zitat (MisterOJ @ 06.08.2011, 21:26) *
Aber es heißt doch, da wo positiv beschildert ist, muss auch negativ beschildert werden!!

Grundsätzlich richtig. Aber da gibt es eine Ausnahme, die jedoch nicht fallrelevant ist: § 10 Satz 3 StVO. In diesem Fall ist, obwohl es sich dann auch um einen Vorfahrtfall handelt, kein Positivzeichen erforderlich.
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MisterOJ
Beitrag 07.08.2011, 11:20
Beitrag #4965


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 06.08.2011, 22:35) *

interessante Anlage / Örtlichkeit dribble.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 06.08.2011, 22:35) *
Zum BÜ gehört iirc die im Bild dunkle rechte Ampel - das hier gezeigte Rotlicht soll wohl verhindern, daß der Rückstau der nach dem BÜ folgenden Ampelkreuzung sich bis auf diesen erstreckt wink.gif

also doch ne BÜSTRA...

[klugscheißmodus]
Wobei strenggenommen dieser LSA-Zusatzsignalgeber am BÜ gar nicht erfoerderlich wäre, da gem. §11 StVO (u.a.) ein BÜ nicht befahren werden darf, wenn man dahinter nicht weiterkommt...
... so hat man sich der Dummheit der VT gebeugt und einen zusätzlichen Signalgeber aufgestellt....
Naja - dient ja der Sicherheit
[/klugscheißmodus]

interessanrt wäre mal wie der Signalgeber am BÜ gesteuert wird. (starr) Zeitversetzt zu den LSA-Signalgebern an der Einmündung? oder in Verbindung mit einer Rückstauerkennung?


Zitat (münsterland-radler @ 06.08.2011, 23:17) *
Ja und? Das ist doch dann gegeben: Die Vorfahrtstraße wird positiv mit einem Zeichen 306 beschildert, und zwar an der Seite, an der die Einmündung von rechts kommt. Nun muss noch die negative Beschilderung her, und das geschieht durch ein Zeichen 205 (oder 206) an der Einmündung. Dann ist sowohl positiv als auch negativ beschildert, und zwar mit insgesamt 2 Verkehrszeichen (falls man 205 oder 206 nicht auch auf der linken Seite aufgestellt hat).

Aber @rapit will doch ein Z205 entfernen ..... think.gif




OJ wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.08.2011, 12:15
Beitrag #4966


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whistling.gif
c.s.
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MisterOJ
Beitrag 07.08.2011, 12:26
Beitrag #4967


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 07.08.2011, 12:15) *


Uploaded with ImageShack.us

Ich seh da ein "Fahrzeug" mit Flutlichtanlage auf dem Dach und VP-Aufkleber am Heck!

.... wohl ein besonders engagierter VP´ler auf privater Verkehrsschau... rolleyes.gif


OJ wavey.gif


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Mr.T
Beitrag 07.08.2011, 13:00
Beitrag #4968


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Zitat (MisterOJ @ 07.08.2011, 13:26) *
.... wohl ein besonders engagierter VP´ler auf privater Verkehrsschau... rolleyes.gif
Der VP´ler reinigt wohl die Straße.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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janr
Beitrag 07.08.2011, 13:03
Beitrag #4969


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Zitat (Mr.T @ 07.08.2011, 14:00) *
... Der VP´ler reinigt wohl die Straße.
Wenn in der Nikon Coolpix das Datum richtig eingestellt wurde, dann war da Freitag think.gif


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Peter Lustig
Beitrag 07.08.2011, 13:13
Beitrag #4970


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Was die EXIF-Daten alles so verraten. laugh2.gif
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willi
Beitrag 07.08.2011, 13:22
Beitrag #4971


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Ein VP`ler parkt halb auf dem Gehweg. think.gif

Die Strassenreinigung hat wohl Donnerstags in dieser Strasse zu lange Frühstückspause gemacht. whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.08.2011, 13:32
Beitrag #4972


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Zitat (willi @ 07.08.2011, 14:22) *
Ein VP`ler parkt halb auf dem Gehweg. think.gif


Das ist in diesem Viertel fast lückenlos durch VZ315 vorgeschrieben - wird aber von den Anwo Bewohnern ganz lückenlos so praktiziert wink.gif

lg
c. "when in Rome do as the Romans do" s.
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rapit
Beitrag 07.08.2011, 13:38
Beitrag #4973


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Zitat (MisterOJ @ 07.08.2011, 12:20) *
Zitat (münsterland-radler @ 06.08.2011, 23:17) *
Ja und? Das ist doch dann gegeben: Die Vorfahrtstraße wird positiv mit einem Zeichen 306 beschildert, und zwar an der Seite, an der die Einmündung von rechts kommt. Nun muss noch die negative Beschilderung her, und das geschieht durch ein Zeichen 205 (oder 206) an der Einmündung. Dann ist sowohl positiv als auch negativ beschildert, und zwar mit insgesamt 2 Verkehrszeichen (falls man 205 oder 206 nicht auch auf der linken Seite aufgestellt hat).

Aber @rapit will doch ein Z205 entfernen ..... think.gif

genau, will ich, aber nur das in der Straße, die von links zur Einbahnstraße führt.
Das ist nämlich entbehrlich, weil die Wartepflicht schon von Gesetzes wegen besteht.

Es besteht ein gehöriger Unterschied zu Deine Kreuzung OJ, denn dort konnten aus allen 4 Himmelsrichtungen Fahrzeuge kommen und nach allen 4 Richtungen wegfahren, wenn auch ein Ast für gewisse Verkehrsteilnehmer verboten war. Und da sollte, soweit ich mich erinnere, je nachdem, wer von wo kam, eine andere Regelung gelten.
Das ist hier nicht der Fall.
Immer haben alle VT, die von der Fotolinse aus gesehen von links aus der echten Einbahnstraße kommen, Vorfahrt. Mit und ohne das kleine eingekringelte VZ205 ändert sich an allen denkbaren Varianten nichts bezüglich der Bevorrechtigung.
Daher kann es weg.
Das große, am rechten Bildrand, muss bleiben, weil meine sonst hier auch geltende rvl-Regelung mir Vorfahrt geben würde, und die von links auf der Hauptstarße kommenden brauchen ein Vorfahrtszeichen, weil sie mir ggü vorfahrtsberechtigt sind, ggü den Radlingen, die von links (also gem. Ansicht von gegenüber) kommen, haben sie ja ohnehin Vorrang.
Die Besonderheit ergibt sich aus der Einbahnstraßensituation.

Deswegen ist der Fall tatsächlich ähnlich einer Nur-Einmündung, bei der auch auf einer Seite kein Vorfahrtsschild steht, nämlich auf dem Ast, dem sich die Wartepflichtige Straße von links nähert.

Wir sind ja nicht in Spanien, solche Schilder

gibt es daher bei uns nicht.
(Quelle ukr, der findet doch immer mal wieder sowas, meinte neulich mal, ich dürfe seine Bilder benutzen, hoffe dazu gehört auch die spiegelverkehrte ausschnittsweise Einfügung) wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 07.08.2011, 14:28
Beitrag #4974


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Grundsätzlich kann ich Deiner Argumentation folgen. Ich denke aber, dass es hier um die Systematik geht.

Wie von MisterOJ schon erwähnt ist jede Kreuzung, bei der eine Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen erfolgt, vom Grundsatz her sowohl positiv als auch negativ zu beschildern. Auch wenn an einer Kreuzung aus einer von dort wegführenden Einbahnstraße, die für gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist, nur dieser Radverkehr kommen kann, handelt es sich dabei doch um Fahrverkehr, dem dieser Systematik folgend ebenfalls ein seine Vorfahrt regelndes Verkehrszeichen zu geben ist, wenn sich an den anderen Kreuzungsästen vorfahrtregelnde Verkehrszeichen befinden.

Ich gebe Dir jedoch durchaus Recht, dass ein fehlendes Z. 205 StVO für den Radverkehr die Verkehrssicherheit an dieser Stelle nicht gefährden würde (sofern die dort auflaufenden Radfahrer die Rechts-vor-Links-Regel verinnerlicht haben).
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rapit
Beitrag 07.08.2011, 14:54
Beitrag #4975


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Zitat (Peter Lustig @ 07.08.2011, 15:28) *
Auch wenn an einer Kreuzung aus einer von dort wegführenden Einbahnstraße, die für gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist, nur dieser Radverkehr kommen kann, handelt es sich dabei doch um Fahrverkehr, dem dieser Systematik folgend ebenfalls ein seine Vorfahrt regelndes Verkehrszeichen zu geben ist,

Vom Betrachter aus rechts gesehen kann nichts kommen, diese Einbahnstraße ich niicht für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben!


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MisterOJ
Beitrag 07.08.2011, 21:22
Beitrag #4976


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Zitat (rapit @ 07.08.2011, 13:38) *
Zitat (MisterOJ @ 07.08.2011, 12:20) *

Aber @rapit will doch ein Z205 entfernen ..... think.gif

genau, will ich, aber nur das in der Straße, die von links zur Einbahnstraße führt.

Erwischt!!! ranting.gif

Zitat (rapit @ 07.08.2011, 13:38) *
Das ist nämlich entbehrlich, weil die Wartepflicht schon von Gesetzes wegen besteht.

Soweit hast du schon recht .... *rumstammel* blushing.gif

Zitat (rapit @ 07.08.2011, 13:38) *
Es besteht ein gehöriger Unterschied zu Deine Kreuzung OJ, denn dort konnten aus allen 4 Himmelsrichtungen Fahrzeuge kommen und nach allen 4 Richtungen wegfahren, wenn auch ein Ast für gewisse Verkehrsteilnehmer verboten war. Und da sollte, soweit ich mich erinnere, je nachdem, wer von wo kam, eine andere Regelung gelten.

ja - ich wollte für eine Richtung was anderes als rvl...

Zitat (rapit @ 07.08.2011, 13:38) *
Wir sind ja nicht in Spanien, solche Schilder

gibt es daher bei uns nicht.

Solche gibt´s auch im heutigen Tschechien (jedenfalls damals als ich dort mal auf urlaub war...)

Zitat (Peter Lustig @ 07.08.2011, 14:28) *
Wie von MisterOJ schon erwähnt ist jede Kreuzung, bei der eine Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen erfolgt, vom Grundsatz her sowohl positiv als auch negativ zu beschildern. Auch wenn an einer Kreuzung aus einer von dort wegführenden Einbahnstraße, die für gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist, nur dieser Radverkehr kommen kann, handelt es sich dabei doch um Fahrverkehr, dem dieser Systematik folgend ebenfalls ein seine Vorfahrt regelndes Verkehrszeichen zu geben ist, wenn sich an den anderen Kreuzungsästen vorfahrtregelnde Verkehrszeichen befinden.

Danke für deine argumentative Unterstützung @PeterLustig

Doch wenn ich @rapit´s angeführtes Beispiel eine Einmündung nehme, so hat ja der im Querstrich von rechts nach links fahrende auch kein Z306 (was sein gegenverkehr ja schon haben muss) - dennoch ist für ihn die Vorfahrtlage (z.B. beim Linksabbiegen) klar.

@rapit: giveup.gif


OJ wavey.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.08.2011, 23:27
Beitrag #4977





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Hallo

Scheint ja für Viele unübersichtlich zu sein. Ich habe mal eine kleine Skizze gemacht.

Von Norden aus ist die Straße zunächst noch keine Vorfahrtstraße, hier gilt also rechts vor links. Darum ist Zeichen 205 hier entbehrlich.
Die anderen beiden Einmündungen zeigen, dass man tatsächlich pro Einmündung nicht mehr als 2 Schilder benötigt.
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MisterOJ
Beitrag 08.08.2011, 08:40
Beitrag #4978


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Zitat (münsterland-radler @ 07.08.2011, 23:27) *
Ich habe mal eine kleine Skizze gemacht.



Zitat (münsterland-radler @ 07.08.2011, 23:27) *
Von Norden aus ist die Straße zunächst noch keine Vorfahrtstraße, hier gilt also rechts vor links. Darum ist Zeichen 205 hier entbehrlich.

Du hast recht - Z205 zeigt hier "nur" die Vorfahrtslage an, die sowieso besteht....
(Sprachgebrauch der StVO: ... zur Klarstellung...)

Vielleicht gab es dort in der vergangenheit vermehrt Unfälle mit Radlingen, die die SVB dazu bewogen haben das Z205 zur Klarstellung aufzustellen? (nur so ein Gedanke)

Zitat (münsterland-radler @ 07.08.2011, 23:27) *
Die anderen beiden Einmündungen zeigen, dass man tatsächlich pro Einmündung nicht mehr als 2 Schilder benötigt.

Jupp - es steht nur dort ein Vorfahrtsregelndes zeichen wo von rvl abgewichen wird - dann aber positiv & negativ!!!

Mit dem skizzierten Vorschlag könnt ich leben... wavey.gif


OJ


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rapit
Beitrag 08.08.2011, 09:51
Beitrag #4979


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Zitat (MisterOJ @ 08.08.2011, 09:40) *
Vielleicht gab es dort in der vergangenheit vermehrt Unfälle mit Radlingen,

Nö.

Die Zeichen wurden bei der Freigabe der Einbahnstraßen etwas unüberlegt fast überall aufgestellt, auch an abgesenkten Bordsteinen u.ä.

und jetzt geht es einigen an den Kragen, immer dann, wenn irgendwo in der Nähe ohnehin ein falsches Schild verhüllt wird, findet sich bestimmt auch ein Radling-205er rolleyes.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.08.2011, 11:57
Beitrag #4980


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Zitat (rapit @ 08.08.2011, 09:51) *
Die Zeichen wurden bei der Freigabe der Einbahnstraßen etwas unüberlegt fast überall aufgestellt, auch an abgesenkten Bordsteinen u.ä.

War die Einbahnstraße denn früher mal eine Zweirichtungsstraße? (und da auch als Vorfahrtstraße?)

Zitat (rapit @ 08.08.2011, 09:51) *
und jetzt geht es einigen an den Kragen, immer dann, wenn irgendwo in der Nähe ohnehin ein falsches Schild verhüllt wird, findet sich bestimmt auch ein Radling-205er rolleyes.gif

Na da hab ich ja Glück, dass ich kein Verkehrszeichen in deinem Einzugsgebiet bin... whistling.gif


OJ wavey.gif


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Schattenfell
Beitrag 08.08.2011, 12:26
Beitrag #4981


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Ganz genau hinsehen: Keine Party an Büdelsdorfer "Strand"
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rapit
Beitrag 08.08.2011, 12:48
Beitrag #4982


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@OJ: nein, nie.

@schattenfell?: was willst Du? eingeschr. HV falschrum? laugh2.gif


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Schattenfell
Beitrag 08.08.2011, 12:50
Beitrag #4983


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Zitat (rapit @ 08.08.2011, 13:48) *
@schattenfell?: was willst Du? eingeschr. HV falschrum? laugh2.gif


Ja, das gibt es hier öfter laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.08.2011, 13:22
Beitrag #4984


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"ukr": marginale Unterschiede .... laugh.gif
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MisterOJ
Beitrag 08.08.2011, 15:10
Beitrag #4985


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Zitat (Schattenfell @ 08.08.2011, 12:50) *
Zitat (rapit @ 08.08.2011, 13:48) *
@schattenfell?: was willst Du? eingeschr. HV falschrum? laugh2.gif


Ja, das gibt es hier öfter laugh2.gif


Is das denn falsch?? unsure.gif

Das ist doch das jeweilige links- / rechtsseitige Exemplar des Z286! So wie bei den Gefahrenzeichen.
(Die Fallrichtung des roten Striches ist wie bei den Leitbaken!) whistling.gif


OJ


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rapit
Beitrag 08.08.2011, 17:29
Beitrag #4986


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genau, OJ, und demnächst gibt es sie dann auch entsprechend der neuen Baken so


laugh2.gif


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Dlarah
Beitrag 08.08.2011, 19:16
Beitrag #4987


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Hallo liebe Kinder VPler, dieses Bild erzählt euch eine ganze Geschichte:



Und die Geschichte geht so: Das da sind die Meiers (*). Die Meiers sind im Urlaub an der Ostsee. Sie beradeln und begehen ganz ordnungsgemäß den rechtsseitig angelegten Mischweg. Da die Meiers aber im Urlaub sind, achten sie nicht ganz soo genau auf die lustigen Bildchen, die man da auf Bleche gemalt und hingestellt hat. Hätten sie aber mal tun sollen. Die Heiligendammer sind nämlich ganz pfiffig und haben eine ganz neue Art von 'Tourist trap' erfunden. Und das geht so:

Erst mal lässt man die Radfahrer zu Radschiebern werden. Und weil man da in der StVO nichts gefunden hat, geht man zu einem Schildermaler. Schildermaler können ganz prima neue Schilder machen:



Dann schickt man die ganzen Fußgänger auf die andere Straßenseite. Deswegen hängt man über das Radschieberschild noch ein zweites, womit genau das ausgedrückt wird. Und man darf das, denn irgendwie ist der Gehweg jetzt nicht mehr öffentlich, sondern gehört einem (**). Und was einem gehört, darüber darf man verfügen. Sonst würde es einem ja nicht gehören, ist doch ganz einfach. Man darf dann auch einen ganz doll hohen eisernen Zaun ganz dicht an die Straße hinbauen.

Die Meiers sind an diesem Schild vorbei gezogen. Sie haben ja Urlaub, und da achtet man nicht soo genau auf diese Blechschilder.

Die Meiers sind auch am nächsten Schild vorbei gezogen. (Ihr wisst schon...). Da stand drauf geschrieben:



Aber dann kamen keine Schilder mehr, da war nur links ein Zaun und rechts eine Hecke, und dazwischen war der Weg. Und dann war vorne eine Schranke und der Weg war zu Ende. Die Schranke war zu, und wer da rein will, der muss auf den Klingelknopf drücken, damit der Pförtner da drinnen wieder auf einen Knopf drückt, damit die Schranke auf geht und die Leute die anderen Leute da drinnen besuchen können. Das wollten die Meiers aber gar nicht. Die Meiers sind ja im Urlaub und wollen noch ganz wo anders hin.

Tja, und da mussten die Meiers vor der Schranke umdrehen und zwischen dem Zaun und der Hecke rückwärts wieder raus marschieren. Das hat so einer vom VP gesehen und viel gefeixt und viele Bilder davon geknipst. Der wusste nämlich schon, was passieren würde, als die Meiers noch ganz weit rechts waren. Warum der das wusste? Der war am Tag vorher selber auch da rein getapst, genau so wie die Meiers, die ihr auf den Fotos seht.

Also: auch im Urlaub müsst ihr immer auf die Schilder achten, damit es euch nicht wie den Meiers und den Dlarahs und den ganzen anderen Leuten geht.




(*) Namen von der Redaktion geändert.

(**) Vermutung des Schreibers dieser Zeilen. Eine StVB würde sowas ganz bestimmt nicht anordnen oder zulassen.


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MisterOJ
Beitrag 08.08.2011, 21:04
Beitrag #4988


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Zitat (rapit @ 08.08.2011, 17:29) *
genau, OJ, und demnächst gibt es sie dann auch entsprechend der neuen Baken so


laugh2.gif

Das Schild hab´sch noch nicht gesehen

Gilt das dann für beide Straßenseiten???

Zitat (Dlarah @ 08.08.2011, 19:16) *
Hallo liebe Kinder VPler, dieses Bild erzählt euch eine ganze Geschichte:

Danke @dlarah: ich hab herzhaft

Zitat (Dlarah @ 08.08.2011, 19:16) *

Ordnet das "Schild" eine Fahrradschiebe-pflicht an? Quasi ein Radschiebegebot?? think.gif


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 08.08.2011, 22:09
Beitrag #4989


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Zitat (MisterOJ @ 08.08.2011, 22:04) *
Ordnet das "Schild" eine Fahrradschiebe-pflicht an? Quasi ein Radschiebegebot?? think.gif

... und vor allem: was machen Leute ohne Fahrrad, müssen die die Fahrbahn benutzen think.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.08.2011, 22:15
Beitrag #4990





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Das steht in Dlarahs Beitrag drin und ist im ersten von ihr geposteten Bild zu erkennen: Zeichen 1000-12 schickt Fußgänger auf den gegenüberliegenden Gehweg.
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nordpolcamper
Beitrag 08.08.2011, 22:37
Beitrag #4991


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Ach da fällt mir gerade eine Baustelle ein. Bei einer normalen 4 adrigen (mir fällt das richtige Wort gerade nicht ein) Kreuzung wurde eine Straße zur Einbahnstraße in Richtung "dieser" Kreuzung umfunktioniert. Man darf also von der Kreuzung kommend nicht rein.
Es steht an der Kreuzung dann folgende Kombination:


und darunter: 1000-33


(Ich leih mir mal @rapits Bild, ich hoffe du hast nichts dagegen wavey.gif )
Also dieses ZZ darunter:

Zitat (rapit @ 31.07.2011, 20:04) *


Gegenverkehr - wow, hätte ich nicht gedacht laugh2.gif


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HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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MisterOJ
Beitrag 08.08.2011, 22:38
Beitrag #4992


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Zitat (nordpolcamper @ 08.08.2011, 22:37) *
Ach da fällt mir gerade eine Baustelle ein. Bei einer normalen 4 adrigen (mir fällt das richtige Wort gerade nicht ein) Kreuzung wurde eine Straße zur Einbahnstraße in Richtung "dieser" Kreuzung umfunktioniert. Man darf also von der Kreuzung kommend nicht rein.
Es steht an der Kreuzung dann folgende Kombination:


und darunter: 1000-33


(Ich leih mir mal @rapits Bild, ich hoffe du hast nichts dagegen wavey.gif )
Also dieses ZZ darunter:


Da muss aber das zz "Rad frei" drunter!!!!!


OJ


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nordpolcamper
Beitrag 08.08.2011, 22:44
Beitrag #4993


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So sollte es wohl auch gedacht gewesen sein wink.gif


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HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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Dlarah
Beitrag 09.08.2011, 06:05
Beitrag #4994


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Zitat (münsterland-radler @ 08.08.2011, 23:15) *
Das steht in Dlarahs Beitrag drin und ist im ersten von ihr von ihm geposteten Bild zu erkennen: Zeichen 1000-12 schickt Fußgänger auf den gegenüberliegenden Gehweg.

Ganz richtig, das 1000-12 wirkt auf Fußgänger. Das neu geschaffene Blauschild erklärt aber einen benutzungspflichtigen Sonderweg für Fahrradschieber. Fahrradschieber können keine Fußgänger sein, sonst hätten sie ja kein gesondertes Schild bekommen.


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Ammo
Beitrag 09.08.2011, 09:41
Beitrag #4995


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Hallo Leute,

ich hab auchmal ein paar Fotos gemacht. Sorry für die schlechte Handy-Quali und für den Regen konnte ich auch nichts...

Hier darf man nur mit Sondergenehmigung nicht parken:




Das Schild ist gut gemeint, aber helfen tut es auch nicht:




Schlecht zu erkennen, aber gibts sowas (Füßgänger/Radfahrer-Verbot) überhaupt?




Ja nun, auf Privatgelände kann man sich ja seine eigenen Verkehrsregeln ausdenken:





LG Jens
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rapit
Beitrag 09.08.2011, 09:45
Beitrag #4996


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Zitat (Ammo @ 09.08.2011, 10:41) *
gibts sowas (Füßgänger/Radfahrer-Verbot) überhaupt?

geundsätztlich schon, aber das heißt irgendwie Eltern und Radfahrer verboten, jedenfalls nicht "Fußgänger"


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Andreas
Beitrag 09.08.2011, 09:58
Beitrag #4997


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Zitat (Ammo @ 09.08.2011, 10:41) *
Schlecht zu erkennen, aber gibts sowas (Füßgänger/Radfahrer-Verbot) überhaupt?


Da wollte man sich offensichtlich ein VZ sparen. whistling.gif


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rapit
Beitrag 09.08.2011, 10:04
Beitrag #4998


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@Andreas: dem Grunde nach geht das. Es können auch abweichend von den im VzKat abgebildeten Einzelsymbolen mehrere Verkehrsarten auf einem Schild zusammengefasst werden, bei nichtmotorisierten sogar mehr als zwei (zB Fußgänger + Radfahrer + Reiter), aber man muss die richtigen Symbole nehmen.


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Vollkasko
Beitrag 09.08.2011, 11:20
Beitrag #4999


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Zitat (Ammo @ 09.08.2011, 10:41) *
Hier darf man nur mit Sondergenehmigung nicht parken:



Das ist gut! laugh2.gif Da stellt sich mir doch glatt die Frage: Wenn ich da ohne Sondergenehmigung hinkomme, muss ich dann dort parken? blink.gif

Schöne Grüße


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schilderwald
Beitrag 09.08.2011, 15:44
Beitrag #5000


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Zitat (Ammo @ 09.08.2011, 10:41) *
Das Schild ist gut gemeint, aber helfen tut es auch nicht

Doch, es beruhigt das Gewissen der Verkehrsbehörde, der VT ist ja wg. Stau vorgewarnt.

Ferner füllt es den Geldbeutel des Verkehrssicherers, denn das war sicherlich so nicht vorgesehen in der Ausschreibung und daher ein Nachtrag. whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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