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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
rapit
Beitrag 26.07.2011, 14:28
Beitrag #4801


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Zitat (ukr @ 26.07.2011, 15:27) *
Damit will man wohl die R-FGÜ umgehen?

Ja.

Aber dafür braucht es doch kein 222er!


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MisterOJ
Beitrag 26.07.2011, 15:48
Beitrag #4802


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Zitat (rapit @ 26.07.2011, 14:26) *
Rechts läuft eine für Radlinge freigegebene Busspur.

Aber was macht der arme Radling, der sich nun dem Fußgängerüberweg nähert?

Wegen 222 darf er die Busspur (wie eigentlich ja die Busse auch whistling.gif ) nicht weiter benutzen, nach links weg darf er wegen der durchgezogenen Linie aber auch nicht

Hier in HH steht dann unter dem Z222 ein Zz "Busse des HVV frei" o.ä.

Zitat (rapit @ 26.07.2011, 14:26) *
Würde er verboten rechts weiter fahren, könnte er natürlich Fußgänger jagen, weil der FGÜ nur links ist, nicht auf der Busspur thread.gif

... und was macht der von links über den FGÜ kommende Fußgänger? Wartet hinter dem Z350 bis der Bus durch ist? blink.gif


Zitat (ukr @ 26.07.2011, 14:27) *
Damit will man wohl die R-FGÜ umgehen?

@ukr: Wie meinst du das?? think.gif
(der zu sehende FGÜ muss doch der R-FGÜ entsprechen!)


OJ


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rapit
Beitrag 26.07.2011, 16:02
Beitrag #4803


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RiLi FGÜ 2.1 (2): "FGÜ dürfen nicht angelegt werden... über Sonderfahrstreifen für Linienbusse (Zeichen 245) ..."

Also hört der "Zebrastreifen" an der Insel auf.

Kein Fußgänger kapiert das, Busse haben die betriebsinterne Anweisung, dennoch zu halten. Aber der Busstreifen ist auch für Fahrräder und Taxen freigegeben.
Bzw. wegen 222-10 dann eigentlich dort doch nicht.


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.07.2011, 20:34
Beitrag #4804


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Deswegen markiert man in Düsseldorf die Busspuren also mit Zeichen 298 thread.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.07.2011, 00:35
Beitrag #4805





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Zitat
Darf ich jetzt links oder nicht?

Natürlich darfst du, ich sehe jedenfalls nichts, das dagegenspricht. Beachte aber, dass du dann die Umleitung verlässt und den Weg selbst finden musst.

Zitat
Aber was macht der arme Radling, der sich nun dem Fußgängerüberweg nähert?

Wegen 222 darf er die Busspur (wie eigentlich ja die Busse auch ) nicht weiter benutzen, nach links weg darf er wegen der durchgezogenen Linie aber auch nicht

Zeichen 222 gilt für die Fahrbahn, nicht für die Sonderwege wavey.gif - also als Radfahrer auf der freigegebenen Busspur weiterfahren

Denn:
Zitat (StVO Anlage 2 Nr. 25 Erläuterung zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen)
1. Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
(Hervorhebungen von mir)
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rapit
Beitrag 27.07.2011, 07:26
Beitrag #4806


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Zitat (münsterland-radler @ 27.07.2011, 01:35) *
...Zeichen 222 gilt für die Fahrbahn, nicht für die Sonderwege ...

blink.gif woher hast Du das denn?

Oder ist das eine Anspielung an die SVBs und deren bundesweiten Spruch: "Man sieht doch, was gemeint ist" ? laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 27.07.2011, 09:43
Beitrag #4807


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Zitat (rapit @ 26.07.2011, 16:02) *
RiLi FGÜ 2.1 (2): "FGÜ dürfen nicht angelegt werden... über Sonderfahrstreifen für Linienbusse (Zeichen 245) ..."

das hatte ich so nicht im Kopf... unsure.gif
(hab sehr wenig mit Sonderfahrstreifen zu tun)

Zitat (rapit @ 26.07.2011, 16:02) *
Also hört der "Zebrastreifen" an der Insel auf.

... und die Querungswilligen verhungern dann dort... blink.gif

(zumal der dort vorhandene Aufstellplatz mehr als dürftig schmal ist - einem den FGÜ schiebend überquerenden Radling wird dann das Hinterrad weggefahren... whistling.gif

Zitat (rapit @ 26.07.2011, 16:02) *
Kein Fußgänger kapiert das,

eben!!

Zitat (rapit @ 26.07.2011, 16:02) *
Busse haben die betriebsinterne Anweisung, dennoch zu halten. Aber der Busstreifen ist auch für Fahrräder und Taxen freigegeben.
Bzw. wegen 222-10 dann eigentlich dort doch nicht.

...also "muss man aus Sicherheitsaspekten mittels betrieblicher Anweisungen bauliche & beschilderungstechnische Unzulängliche "ausbügeln "

wallbash.gif


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mir
Beitrag 27.07.2011, 10:29
Beitrag #4808


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Warum sollte ein FG nicht kapieren, daß der Zebrastreifen da zu Ende ist, wo er aufhört? dry.gif

In Nürnberg (und anderswo) verlaufen zwischen Ampelfurten in der Mitte die Straßenbahngleise, und die Straßenbahn donnert da auch bei FG-Grün auf beiden Ampelfurten durch. Bisher habe ich noch nichts von tödlichen Unfällen gelesen.

Das mit dem zu knapp bemessenen Aufstellplatz ist ebenso ein häufiges Problem, mit dem sowohl die Radfahrer (durch Querstellen) als auch die Autofahrer (mit Abwarten) kaum Schwierigkeiten haben. Freilich, wenn Platz ist, sollte man's verbessern, bloß ist Straßenverkehrsplanung meistens ein Kompromiß innerhalb engen Raums.

Die Behörden scheinen größtenteils so zu denken, wie die Kritiker hier im Thread. Im Ergebnis werden aus lauter Sicherheitsdenken die Zebrastreifen abgeschafft. Ich bin davon wenig begeistert. Letztlich kommen dann überall Ampeln hin, oder das Queren wird gar mit Ketten o.ä. "verhindert".

M.E. dient das nur dem Sicherheitsgefühl der anordnenden Behörde, die sich vor Klagen sicher weiß. Weder dem Fahrzeug- noch dem FG-Verkehr ist damit großartig gedient.


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MisterOJ
Beitrag 27.07.2011, 11:43
Beitrag #4809


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Zitat (mir @ 27.07.2011, 10:29) *
Warum sollte ein FG nicht kapieren, daß der Zebrastreifen da zu Ende ist, wo er aufhört? dry.gif

Weil es auch Fußgänger und VT gibt, die bei einer Querungshilfe (also ein kleines Inselchen mitten in der Fahrbahn) felsenfest davon überzeugt sind, dass dort der Fußgänger Vorrang hat..
Zitat (Zitat eines Fußgängers)
"...das ist hier doch wie auf nem Zebrastreifen..."


Zitat (mir @ 27.07.2011, 10:29) *
In Nürnberg (und anderswo) verlaufen zwischen Ampelfurten in der Mitte die Straßenbahngleise, und die Straßenbahn donnert da auch bei FG-Grün auf beiden Ampelfurten durch. Bisher habe ich noch nichts von tödlichen Unfällen gelesen.

Die gesamte Fußgängerfurt (also auch der die Gleise querende Bereich) hat grün - trotzdem fährt dort eine Straba drüber??? blink.gif blink.gif

Zitat (mir @ 27.07.2011, 10:29) *
Das mit dem zu knapp bemessenen Aufstellplatz ist ebenso ein häufiges Problem, mit dem sowohl die Radfahrer (durch Querstellen) als auch die Autofahrer (mit Abwarten) kaum Schwierigkeiten haben.

Das is ja schön, nur sollte imho ein pragmatischer, von Überlebenswillen geprägter Umgang mit straßenbaulichen/beschilderungstechnischen Unzulänglichkeiten nicht als Begründung für andere/weitere unzulänglichkeiten herangezogen werden!! wavey.gif

Zitat (mir @ 27.07.2011, 10:29) *
Freilich, wenn Platz ist, sollte man's verbessern, bloß ist Straßenverkehrsplanung meistens ein Kompromiß innerhalb engen Raums.

Hier sollte man aber unter Einhaltung der gültigen Vorschriften sorgfältig planen und ggf. örtlich nicht umsetzbare Lösungsansätze lieber verwerfen als suboptimalen Murks zu fabrizieren

Zitat (mir @ 27.07.2011, 10:29) *
Die Behörden scheinen größtenteils so zu denken, wie die Kritiker hier im Thread. Im Ergebnis werden aus lauter Sicherheitsdenken die Zebrastreifen abgeschafft.

Darum geht´s nicht - nur wenn ich einen FGÜ nicht auf der Busspur anordnen darf, dann bitte solte ich an dessen busspurseitigem Ende auch ausreichend Aufstellfläche schaffen - ggf. hierfür den Fahrbahnrand verschwenken o.ä.

Es gibt ja nicht nur VP-geschulte Fußgänger, sondern auch und an die zu denken auch Aufgabe der Behörde ist.


OJ


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klausimausi
Beitrag 27.07.2011, 11:49
Beitrag #4810


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Zitat (MisterOJ @ 27.07.2011, 12:43) *
Zitat (mir @ 27.07.2011, 10:29) *
In Nürnberg (und anderswo) verlaufen zwischen Ampelfurten in der Mitte die Straßenbahngleise, und die Straßenbahn donnert da auch bei FG-Grün auf beiden Ampelfurten durch. Bisher habe ich noch nichts von tödlichen Unfällen gelesen.

Die gesamte Fußgängerfurt (also auch der die Gleise querende Bereich) hat grün - trotzdem fährt dort eine Straba drüber??? blink.gif blink.gif

@mir schrieb "zwischen Ampelfurten in der Mitte"
Du musst dir das so vorstellen:
Straße mit jeweils zwei Fahrstreifen je Richtung und in der Mitte auf einem eingenen Gleiskörper die Tram.
Zwischen den Gehsteigen und der Aufstellflächen, die den Gleiskörper der Tram von den Fahrbahnen trennt sind jeweils Fußgängerampelt aufgestellt.
D.h. die Tram fährt zwischen den Fußgängerampeln, die nur den Verkehr auf den Fahrbahnen aufhalten, hindurch ...

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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mir
Beitrag 27.07.2011, 12:50
Beitrag #4811


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MisterOJ,

was sind Deine Maßstäbe? Wenn FG an Querungshilfen regelmäßig Vorfahrt annehmen, dann darf man keine Querungshilfen bauen?

FG nehmen sich alle möglichen Mißverständnisse heraus. Sie laufen ständig unvermittelt auf den danebenliegenden Radweg (passiert mir auch!) - darf man also keine Radwege bauen?

FG glauben regelmäßig, daß sie den Vorrang gegenüber Querverkehr haben, wenn sie sich parallel zu einer Vorfahrtsstraße bewegen - darf man also keine Vorfahrtsstraßen mehr anordnen?

All das wird ganz routinemäßig von den anderen VT aufgefangen und erregt keinerlei Interesse.

Inwieweit hier die Planungsvorschriften verletzt wurden, kann ich nicht sagen, weil mir dazu das Detailwissen fehlt und ich jetzt auch keine Lust habe, mich da reinzuvertiefen. Das mag durchaus kritisierenswert sein. Aber ich sehe nicht, warum man nun den Zebrastreifen nicht anlegen dürfte, nur weil Fußgänger ihn falsch verstehen könnten, obwohl die Ausführung eigentlich sonnenklar ist, und keine Haarspalterei (wie z.B. Zebrastreifen bei gelben Markierungen). Man sieht klar, was gemeint ist, und das stimmt auch noch mit dem überein, wie es offiziell geregelt ist. Es gibt auch kaum einen FG, der blindlings über einen Zebrastreifen läuft. Der letzte, von dem ich erfahren habe, war Zwangsradler.

Darüberhinaus sehe ich es einfach kritisch, wenn vor lauter Schutz und Behütung eine an und für sich einfache und praktische Sache wie ein Zebrastreifen komplett aus dem Stadtbild verschwindet und durch teure und für alle Seiten mit mehr Wartezeit verbundene Ampeln ersetzt werden.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.07.2011, 14:49
Beitrag #4812


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BTT!

Bahnunterführung in Braubach:




Uploaded with ImageShack.us


wallbash.gif
c.s.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.07.2011, 15:54
Beitrag #4813


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Das scheint ein ziemlich psychologisches Zusatzzeichen zu sein. Wenn etwas expliziet erlaubt wird kann man davon ausgehen das es mehr respektiert wird als wenn man das Gegenteil verbieten würde thread.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.07.2011, 18:41
Beitrag #4814


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Soso, in 20 Meter beginnen Parkplätze die sich aber mit Z283 überschneiden.
Oder gilt 283 nur mit/ohne Parkscheibe ?

Hier noch der Link zum grösseren Bild

Bild im Portal wegen akuter Dummheit des Verfassers gelöscht.
Linkt bleibt zu Dokumentationszwecken erhalten. blushing.gif
Wobei die Bezeichnung des ZZ ja "Länge der VERBOTSstrecke" heißt und das ist erstens falsch und zweitens eh überflüssig, weil ja ein 283er folgt.
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Kuli
Beitrag 27.07.2011, 18:49
Beitrag #4815


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So einen Anfängerfehler hätte ich von dir gar nicht vermutet wink.gif

Nicht in 20m, sondern die nächsten 20m wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.07.2011, 19:05
Beitrag #4816


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blushing.gif blushing.gif blushing.gif
Urlaub is wohl nötig.
Ich editiere ein wenig….

Hmmm, Immerhin ein schwarzer Rand und es gilt ab 11.1.11 6h
Nur was gilt denn dort ? Nichts?
Auflösung im Link

Die dazugehörige "Baustelle" gibts im anderen Thread.

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MisterOJ
Beitrag 27.07.2011, 21:45
Beitrag #4817


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.07.2011, 14:49) *
BTT!

BTT ?? think.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.07.2011, 14:49) *
Bahnunterführung in Braubach:

Wer ordnet SOWAS an??? blink.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 27.07.2011, 18:41) *
Wobei die Bezeichnung des ZZ ja "Länge der VERBOTSstrecke" heißt ...

Wirklich?? unsure.gif

Nur: Warum gibt´s dann auch die Kombi Z105 mit dem Zz1001??? unsure.gif Und was bedeutet das dann?? think.gif


OJ think.gif


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rapit
Beitrag 27.07.2011, 22:33
Beitrag #4818


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Zitat (MisterOJ @ 27.07.2011, 22:45) *
Warum gibt´s dann auch die Kombi Z105 mit dem Zz1001??? unsure.gif Und was bedeutet das dann?? think.gif

Ernsthafte Frage? Kurven auf ... m Strecke.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.07.2011, 23:38
Beitrag #4819





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Zitat (rapit @ 27.07.2011, 08:26) *
Zitat (münsterland-radler @ 27.07.2011, 01:35) *
...Zeichen 222 gilt für die Fahrbahn, nicht für die Sonderwege ...

blink.gif woher hast Du das denn?

Ich habe es zwar schon zitiert, aber gerne nochmal: StVO Anlage 2. Es ergibt sich aus den Geboten, Verboten und Erläuterungen zu den Sonderwegen (Abschnitt 5).

Zitat (mir @ 27.07.2011, 13:50) *
FG nehmen sich alle möglichen Mißverständnisse heraus. Sie laufen ständig unvermittelt auf den danebenliegenden Radweg

Als Fußgänger darf man sich ja grundsätzlich die Seite aussuchen. Da hatte ich mich auch mal für die linke Seite entschieden, aber dann kam mir jemand mit Kinderwagen entgegen, sodass ich auf den Radweg ausweichen musste. Manchmal geht es eben nicht anders.
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.07.2011, 00:10
Beitrag #4820


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Zitat (münsterland-radler @ 28.07.2011, 00:38) *
Ich habe es zwar schon zitiert, aber gerne nochmal: StVO Anlage 2. Es ergibt sich aus den Geboten, Verboten und Erläuterungen zu den Sonderwegen (Abschnitt 5).

Ich find's gerade nicht think.gif


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Hane
Beitrag 28.07.2011, 08:03
Beitrag #4821


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Zitat (Heinz Wäscher @ 28.07.2011, 00:10) *
Ich find's gerade nicht think.gif
Zitat (Anlage 2 zu Zeichen 222)
Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.


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MisterOJ
Beitrag 28.07.2011, 08:31
Beitrag #4822


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Zitat (rapit @ 27.07.2011, 22:33) *
Zitat (MisterOJ @ 27.07.2011, 22:45) *
Warum gibt´s dann auch die Kombi Z105 mit dem Zz1001??? unsure.gif Und was bedeutet das dann?? think.gif
Ernsthafte Frage?

yes.gif yes.gif

Zitat (rapit @ 27.07.2011, 22:33) *
Kurven auf ... m Strecke.

Bist du dir sicher?? unsure.gif

... Zz1001 heißt doch "Länge der Verbotsstrecke"!!
(durch Z105 wird aber kein Verbot ausgeprochen - vielmehr warnt es [nur] vor einer Gefahr)


ich weiß - man sieht was gemeint ist und der nicht-VP-sensibilisierte VT erkennt das auch so. Nur warum dann die ninhaltliche Beschränkung des Zz1001 auf Verbotsstrecken?? think.gif


OJ


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rapit
Beitrag 28.07.2011, 08:53
Beitrag #4823


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Zitat (MisterOJ @ 28.07.2011, 09:31) *
... Zz1001 heißt doch "Länge der Verbotsstrecke"!!

Guggsdu § 40 Abs. 4 StVO: "Ein Zusatzzeichen wie (Zz1001) kann die Länge der Gefahrstrecke angeben."

Gesetzestext enthält eine Abbildung, das Schild sieht exakt aus wie Zz 1001, vielleicht ist ja die Bezeichnung im VzKat falsch?


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.07.2011, 10:54
Beitrag #4824


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Und trotzdem passt es dann nich zu Z314 tongue.gif
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Mitleser
Beitrag 28.07.2011, 11:02
Beitrag #4825


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Zitat (Hane @ 28.07.2011, 09:03) *
Zitat (Anlage 2 zu Zeichen 222)
Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.


think.gif Bei mir steht da:

"Abschnitt 3: Vorgeschriebene Vorbeifahrt
10 Zeichen 222 rechts vorbei

Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen.

Erläuterung
"Links vorbei" wird entsprechend vorgeschrieben.
"

bzw:

"3. Vorgeschriebene Vorbeifahrt
Zeichen 222
Rechts vorbei
„Links vorbei“ wird entsprechend vorgeschrieben.
"
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MisterOJ
Beitrag 28.07.2011, 11:15
Beitrag #4826


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Zitat (rapit @ 28.07.2011, 08:53) *
Zitat (MisterOJ @ 28.07.2011, 09:31) *
... Zz1001 heißt doch "Länge der Verbotsstrecke"!!
Guggsdu § 40 Abs. 4 StVO: "Ein Zusatzzeichen wie (Zz1001) kann die Länge der Gefahrstrecke angeben."

Ich weiß - ich stimme ja auch 100%mit dir überein! yes.gif

Zitat (rapit @ 28.07.2011, 08:53) *
Gesetzestext enthält eine Abbildung, das Schild sieht exakt aus wie Zz 1001, vielleicht ist ja die Bezeichnung im VzKat falsch?

... nur warum nimmt man dann beim Zz1001 aber explizit "...Verbotsstrecke..." mit in die Bezeichnung auf??? Is doch irgendwie unlogisch!! unsure.gif

-----------

Wahrscheinlich ist das das gleiche Dilemma wie bei den Zz1000-11 / Zz1000-21 "..Richtung der Gefahrenstelle ... weisend..."
Diese Zz werden ja in der Praxis auch vielfältiger genutzt - z.B. auch in Verbindung mit Gebots-/Verbotszeichen..


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ukr
Beitrag 28.07.2011, 11:19
Beitrag #4827


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Die amtliche Bezeichnung ist "Länge einer Verbotsstrecke" whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 28.07.2011, 11:57
Beitrag #4828


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Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
MisterOJ,

ohhh
Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
was sind Deine Maßstäbe? Wenn FG an Querungshilfen regelmäßig Vorfahrt annehmen, dann darf man keine Querungshilfen bauen?

Mein Beispiel mit der Querungshilfe war nur ein Beispiel für die Diskrepanz zwischen der StVO-Regelung und der "gefühlten" Regelung bzgl. der Vorrangsituation.
(und da die besagte Querungshilfe direkt hinter einem BÜ "lag", ergaben sich durch das "dort abweichend gelebte Vorrang-Verhalten" Sicherheitsprobleme am BÜ - sprich der "nette" Autofahrer, der die Oma rüberließ sah sich plötzlich mit einer hinter ihm senkenden Halbschranke und dann einem sich nähernden Zug konfrontiert!!)

Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
FG nehmen sich alle möglichen Mißverständnisse heraus.

... nicht nur DIE - Radlinge und Autofahrer auch!!
(das nur mal am Rande - ohne jetzt eine - loszutreten!)

Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
FG laufen ständig unvermittelt auf den danebenliegenden Radweg (passiert mir auch!) - darf man also keine Radwege bauen?

Doch - aber vielleicht ist der Gehwegteil ja zu schmal gebaut worden, so dass die FG ausweichen müssen... Ist immer im Einzelfall zu betrachten

Man schafft ja auch keine Ampeln ab, nur weile manche Deppen an denen auch bei rot drüberfahren.

Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
FG glauben regelmäßig, daß sie den Vorrang gegenüber Querverkehr haben, wenn sie sich parallel zu einer Vorfahrtsstraße bewegen

Haben sie doch...
Ein FG der eine einmündende Seitenstraße an der Einmündung quert ist doch (imho nach StVO §9, Abs.3) gegenüber (links- oder rechts-) Einbiegern in diese Straße bevorrechtigt.

Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
All das wird ganz routinemäßig von den anderen VT aufgefangen und erregt keinerlei Interesse.

nur weil es nicht jedesmal einen plattgefahrenen FG gibt bzw. andere VT ein Fehlverhalten durch Schutzreaktionen abfangen o.ä. wird, darf DIES nicht dazu führen, dass das Fehlverhalten als Bagatelle / Kavaliersdelikt hingenommen bzw. gar stillschweigend tolleriert wird....

... irgendwann ist ein Rotlichtverstoß dann auch kein vergehen mehr!! no.gif

Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
Inwieweit hier die Planungsvorschriften verletzt wurden

Zu deren Einhaltung gibt es fachlich qualifizierte Planungsbüros und die entsprechenden Fachabteilungen der Behörden.

Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
ber ich sehe nicht, warum man nun den Zebrastreifen nicht anlegen dürfte, nur weil Fußgänger ihn falsch verstehen könnten, obwohl die Ausführung eigentlich sonnenklar ist, und keine Haarspalterei (wie z.B. Zebrastreifen bei gelben Markierungen).

Wieso eigentlich?? Bist du dir sicher, dass der nicht-VP-geschulte 08/15-Fußgänger weiß, dass er ab dem Inselchen (d.h. auf dem Sonderfahrstreifen) keinen Vorrang mehr hat?? Die meisten FG werden doch wohl unter der Annahme "... ach da war wohl die Farbe für die paar Striche alle geworden..." weiterlaufen...
(Denke auch an Kinder und alte Leute).

Zitat (mir @ 27.07.2011, 12:50) *
Darüberhinaus sehe ich es einfach kritisch, wenn vor lauter Schutz und Behütung eine an und für sich einfache und praktische Sache wie ein Zebrastreifen komplett aus dem Stadtbild verschwindet und durch teure und für alle Seiten mit mehr Wartezeit verbundene Ampeln ersetzt werden.

Darum geht es mir nicht - nur in dm konkreten Beispiel überlässt man die FG auf dem kleinen, unzureichenden Inselchen sich selbst...

Die Tatsache, dass dort ein FGÜ eingerichtet wurde spricht für ein entsprechendes FG-Aufkommen - demzufolge hätte man imho das Inselchen zumindest als ausreichend breite Aufstellmöglichkeit ausbilden sollen.

Aber so ist die Lösung imho sicherheitsproblematischer Murks. ranting.gif


OJ wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 28.07.2011, 12:55
Beitrag #4829


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Zitat (MisterOJ @ 28.07.2011, 12:57) *
(Denke auch an Kinder und alte Leute).

die haben ihren eigenen § in der StVO:

Zitat
§ 3 StVO
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


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rapit
Beitrag 28.07.2011, 13:21
Beitrag #4830


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Zitat (MisterOJ @ 28.07.2011, 12:15) *
...Is doch irgendwie unlogisch!! unsure.gif

Huuuuch, unlogisches in der StVO? laugh2.gif Na sowas laugh2.gif rofl1.gif tongue.gif

@münsterland-radler und Heinz Wäscher:

Geht die Fahrbahn nicht von Bordstein bis Bordstein?

Warum also sollte der Busspurenbereich nicht zur Fahrbahn zählen?

Und folglich: wieso sollte VZ 222 nicht für die gesamte Fahrbahn, inkl. Busspur, gelten?


Zum FGÜ-Problem an gezeigter Stelle:
Um schiebende Radlinge braucht man sich dort nicht zu sorgen, die fahren ein paar Meter weiter eine für Rad-Gegenverkehr freigegebene Straße entlang (was meint ihr, wie schnell man da fahren darf...? - naja, immerhin liegt die Straße ja in der Nähe einer Tempo-30-Zone... sad.gif );
aber es werden sehr viele Kinderwagen über den FGÜ geschoben. Während Mütter sich ja sonst immer wie ein Raubtier gebärden und ihr Kind um alles in der Welt schützen, ist dass dort aber anders: Mamis retten sich auf die Insel, der Kinderwagen steht etwas weiter vorn... blink.gif

Und dann hängt noch das blöde 222er in Kopfhöhe und versperrt die Sicht, aber man hört ja das Quietschen (oder ABS-Schrabbeln), wenn der Autofahrer wegen des Kinderwagens anhält, dumm nur in der anderen Richtung, die Radfahrer auf der Busspur hört man nicht so gut. whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 28.07.2011, 13:54
Beitrag #4831


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Zitat (ukr @ 28.07.2011, 11:19) *
Die amtliche Bezeichnung ist "Länge einer Verbotsstrecke"

Ja eben!!! (das hat mich ja verwundert wacko.gif )

--> demzufolge dürfte rein vom Wortlaut her kein Z1001 unter einem Gefahrenzeichen (wie z.B. Z105) montiert werden no.gif


Zitat (Heinz Wäscher @ 28.07.2011, 12:55) *
Zitat (MisterOJ @ 28.07.2011, 12:57) *
(Denke auch an Kinder und alte Leute).
die haben ihren eigenen § in der StVO:

ham die´s gut... whistling.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 28.07.2011, 12:55) *
Zitat
§ 3 StVO
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


Aber ob DAS im konkreten Fallbeispiel FGÜ an "Busspur" so greift?? think.gif
(Dann müßte man ja auf diese "Randgruppe" thread.gif besondere - aber auf normale FG keine Rücksicht nehmen!? scared.gif)


Zitat (rapit @ 28.07.2011, 13:21) *
Zitat (MisterOJ @ 28.07.2011, 12:15) *
...Is doch irgendwie unlogisch!! unsure.gif
Huuuuch, unlogisches in der StVO?

sadwalk.gif

Zitat (rapit @ 28.07.2011, 13:21) *
Und folglich: wieso sollte VZ 222 nicht für die gesamte Fahrbahn, inkl. Busspur, gelten?

Das wüßte ich auch gern...

Zitat (rapit @ 28.07.2011, 13:21) *
Zum FGÜ-Problem an gezeigter Stelle:
...
aber es werden sehr viele Kinderwagen über den FGÜ geschoben. Während Mütter sich ja sonst immer wie ein Raubtier gebärden und ihr Kind um alles in der Welt schützen, ist dass dort aber anders: Mamis retten sich auf die Insel, der Kinderwagen steht etwas weiter vorn... blink.gif

... und dann kommt der Bus... shutup.gif

Zitat (rapit @ 28.07.2011, 13:21) *
Und dann hängt noch das blöde 222er in Kopfhöhe und versperrt die Sicht, aber man hört ja das Quietschen (oder ABS-Schrabbeln), wenn der Autofahrer wegen des Kinderwagens anhält, dumm nur in der anderen Richtung, die Radfahrer auf der Busspur hört man nicht so gut. whistling.gif

kein Kommentar whistling.gif


OJ


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.07.2011, 16:31
Beitrag #4832





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Hallo

@Heinz Wäscher, Mitleser und MisterOJ:

Ihr habt den falschen Abschnitt erwischt, nämlich Abschnitt 3. Dass ein Vorbeifahrt-Gebot nicht für Sonderwege gilt, ergibt sich aus den Erläuterungen zu den Sonderwegen, also Abschnitt 5.

Es heißt nämlich immer wieder:
Zitat (StVO)
dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den [Sonderweg X] benutzen

Bei der Busspur steht dabei, dass Radfahrer sie auch benutzen dürfen, wenn es durch Zusatzzeichen angezeigt ist, weshalb dann die vorgeschriebene Vorbeifahrt für sie nicht gilt.

Er heißt zwar "Bussonderfahrstreifen", gehört aber zu den Sonderwegen. Daher ordne ich ihn nicht als Fahrbahn ein. Das kann man aber auch anders sehen, wenn man will. Leider ist die StVO hier nicht eindeutig.
Beim Radweg wäre sie das jedoch. Die Zeichen schreiben vor, die entsprechenden Radwege zu nutzen anstatt der Fahrbahn. Deshalb darf man nicht VZ.222 folgen, wenn man dadurch auf der Fahrbahn fahren müsste.
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Mitleser
Beitrag 28.07.2011, 16:35
Beitrag #4833


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@münsterland-radler:

Das ist ja mal eine gewagt Argumentation. Aus der (Sonderwege sind nicht Teil der Fahrbahn) geht nicht hervor, warum die vorgeschriebene Vorbeifahrt nicht für die ganze Straße sondern nur für die Fahrbahn gelten soll.


P.S.: Bitte sag nicht: "Weil dies in der Situation keinen Sinn ergäbe". Bitte whistling.gif
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ukr
Beitrag 28.07.2011, 16:50
Beitrag #4834


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Entsprechend würden die anderen vorgeschriebenen Fahrtrichtungen (Zeichen 209, 214) auch nicht für fahrbahnbegleitende Radwege gelten. Das erklärt so einiges...
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.07.2011, 16:52
Beitrag #4835





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weil du die Fahrbahn nicht benutzen darfst, sondern den Sonderweg benutzen musst
Bei der Busspur sehe ich die Erlaubnis als Freigabe an, man darf also auch auf der Fahrbahn fahren. Fährt man auf der Busspur, verhindert die durchgezogene Linie einen legalen Spurwechsel auf die Fahrbahn, den ich jedoch nicht als notwendig betrachte, da die Busspur für Radfahrer freigegeben ist.

Ich glaube, ich muss doch mal eine Skizze machen:



Wie sollte das beispielsweise hier mit der Vorbeifahrt funktionieren? Den Sonderweg zu verlassen ist schließlich nicht erlaubt! (Davon abgesehen auch erst nach Passieren des Zeichens möglich)

@ukr: Vorgeschriebene Fahrtrichtung kenne ich vom Radfahren nur aus Münster, und da hängt "Radfahrer frei" drunter - allerdings gibt es an der Stelle keinen Radweg...
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Mitleser
Beitrag 28.07.2011, 17:14
Beitrag #4836


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Zitat (Mitleser @ 28.07.2011, 17:35) *
P.S.: Bitte sag nicht: "Weil dies in der Situation keinen Sinn ergäbe". Bitte whistling.gif

Und Du hast es doch getan: laugh2.gif
Zitat (münsterland-radler @ 28.07.2011, 17:52) *
Wie sollte das beispielsweise hier mit der Vorbeifahrt funktionieren? Den Sonderweg zu verlassen ist schließlich nicht erlaubt!

Auch mit solchen Gebilden versuchen StVB mitunter kreativ zu sein:

Wenn wir den Sinn mal außen vor lassen, dann findet man in der StVO nunmal keine Erklärung, warum Vz 222 auf die Fahrbahn beschränkt sein soll.
Aber was solls, spätestens wenn man die VwV-StVO beachtet, dürfte das Problem nicht auftreten:
Zitat (Zu Zeichen 222 Rechts vorbei)
I. Das Zeichen ist anzuordnen, wo nicht zweifelsfrei erkennbar ist, an welcher Seite vorbeizufahren ist. [...]
III. Kann an einem Hindernis sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden, verbietet sich die Anordnung des Zeichens. In diesen Fällen kommt die Anordnung von Leitplatten (Zeichen 626) und/ oder von Fahrbahnmarkierungen in Betracht.
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Schattenfell
Beitrag 30.07.2011, 23:21
Beitrag #4837


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Kuli
Beitrag 31.07.2011, 00:00
Beitrag #4838


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Dazu hab ich doch auch noch was im Archiv
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.07.2011, 01:04
Beitrag #4839


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Kuli du kannst Gedanken lesen. Danach wollt ich grad fragen smile.gif
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Kuli
Beitrag 31.07.2011, 10:48
Beitrag #4840


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Ist aber an einer anderen Stelle, also ob Schattenfells Zone beendet wird, weiß ich nicht wink.gif
Am Ende ist es eine deutschlandweite Verkehrsverbotszone. Wobei - zumindest in Dresden wird sie ja dann aufgehoben, also mir egal tongue.gif
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Schattenfell
Beitrag 31.07.2011, 10:54
Beitrag #4841


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Zitat (Kuli @ 31.07.2011, 11:48) *
Ist aber an einer anderen Stelle, also ob Schattenfells Zone beendet wird, weiß ich nicht wink.gif


no.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.07.2011, 12:43
Beitrag #4842


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ja das genau hätt ich Schattenfell gefragt rolleyes.gif



und weils so schön passt:
Das ist auf sovielen Ebenen "Berlin" das es hierher gehört.
Zettel liegen in der Windschutzscheibe, am/auf dem Hammerskjöldplatz gibt es keine korrekten Behindertenparkplätze. Diese sind nur per ZZ ausgezeichnet. Und warum beantragt Frau X eigentlich keinen ordentlichen Behindertenausweis und warum stellt die Bussgeldstelle trotzdem ein…..



Link zur Originalgrösse
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Heinz Wäscher
Beitrag 31.07.2011, 13:11
Beitrag #4843


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Nett das man in Schattenfells Beispielbild auch an die Straßenbahn gedacht hat whistling.gif

Warum erfindet man eigentlich so Phantasiezeichen? Ohne das Wort ZONE wäre alles viel eindeutiger.


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rapit
Beitrag 31.07.2011, 14:16
Beitrag #4844


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Zitat (Heinz Wäscher @ 31.07.2011, 14:11) *
Warum erfindet man eigentlich so Phantasiezeichen? Ohne das Wort ZONE wäre alles viel eindeutiger.

Man will aber deutlich machen, dass die Straßenbahn auch in den Seitenstraßen fahren könnte dürfte... laugh2.gif
rofl1.gif


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ukr
Beitrag 31.07.2011, 14:29
Beitrag #4845


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Zitat (oscar_the_grouch @ 31.07.2011, 13:43) *

Die sind wohl extra für das Gruppenfoto zusammengerückt? laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.07.2011, 15:08
Beitrag #4846


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Ich hab "Smile!" gerufen und wie du siehst, grinsen sie auch.
Hebt eigentlch das vordergruendige 283 das dahinterstehende TaxiHV auf ?
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Kuli
Beitrag 31.07.2011, 15:12
Beitrag #4847


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Das kommt darauf an, welches vorrübergehender angeordnet ist als das andere smile.gif

Daher würd ich mal sagen "ja", denn das vordere hat immerhin sogar eine zeitliche Einschränkung narr.gif
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ukr
Beitrag 31.07.2011, 15:17
Beitrag #4848


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Der Entwurf zur neuen StVO enthält ja extra noch den Begriff "mobile" als Bedingung. Was ist denn "mobil"?
Wäre das einen eigenen Thread wert? thread.gif
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mir
Beitrag 31.07.2011, 16:01
Beitrag #4849


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immobil ist es, wenn es ins Grundbuch eingetragen ist.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.07.2011, 16:10
Beitrag #4850


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120 was...? blink.gif

Kilo-, Zenti- oder einfach nur Meter... - oder gar ganz was anderes...? unsure.gif


think.gif
c.s.
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