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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2011, 07:56
Beitrag #4251


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Zitat (superdiesel @ 30.03.2011, 03:18) *
... Fahrradfahrer können den gemeinen PKW-Fahrer schon ganz schön erschrecken.


Offensichtlich:



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durban
Beitrag 30.03.2011, 13:14
Beitrag #4252


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Andreaskreuz aus dem Eigenbausatz:

-Youtube- Video-


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rapit
Beitrag 30.03.2011, 13:33
Beitrag #4253


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Achtung, Fahrräder im Gegenverkehr, aber...



...offenbar auch auf der falschen Fahrbahnseite. blink.gif

Offenbar sind wir hier im "englischen Viertel" ? laugh2.gif


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Kuli
Beitrag 30.03.2011, 13:42
Beitrag #4254


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Da hat wohl offenbar jemand einfach gedankenlos das ZZ gespiegelt laugh.gif
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Markus77
Beitrag 30.03.2011, 13:57
Beitrag #4255


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Von der fragwürdigen Privilegierung bestimmter VT (hier: "Besucher des Bürgerturms frei") mal abgesehen: Gehören die markierten Stellplätze hier eigentlich noch zur Fahrbahn?

Doppelt gemoppelt:
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rapit
Beitrag 30.03.2011, 14:00
Beitrag #4256


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@ Kuli: ...wohl eher eine ungeschickte Eigenkreation, denn so, und mit langgezogenen komischen Herzpfeilen, gab es das wohl nie whistling.gif

Zitat (Markus77 @ 30.03.2011, 14:57) *
...Gehören die markierten Stellplätze hier eigentlich noch zur Fahrbahn?...


Angesichts dessen, dass eine Parkmarkierung innerhalb eines HV-Bereiches das Parken erlaubt, sind die Schilder kompletter Nonsens und könnten weg.


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janr
Beitrag 30.03.2011, 14:02
Beitrag #4257


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Zitat (Markus77 @ 30.03.2011, 14:57) *
... (hier: "Besucher des Bürgerturms frei") ...
m.E. gilt das Haltverbot nur auf der Fahrbahn.
Aber was ist mit der Restbreite jener?


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 30.03.2011, 14:08
Beitrag #4258


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wenn man das Foto heller macht, sieht man, dass neben den Boxen links gar kein Bürgersteig ist, nur eine Gosse, das ist m.E. kein Fahrbahnende, daher ist es dort breit genug.


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Mitleser
Beitrag 30.03.2011, 14:11
Beitrag #4259


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Zitat (janr @ 30.03.2011, 15:02) *
Aber was ist mit der Restbreite jener?

"Regelungen durch Verkehrszeichen (Parkflächenmarkierung) gehen den allgemeinen Verkehrsregeln (§§ 1, 12, ... StVO) vor." whistling.gif
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janr
Beitrag 30.03.2011, 14:14
Beitrag #4260


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@rapit: Ich sah diesen Rinnstein als Bordstein an.


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Markus77
Beitrag 30.03.2011, 14:28
Beitrag #4261


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Dort ist kein Bordstein - nur eine Rinne.
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MisterOJ
Beitrag 30.03.2011, 14:45
Beitrag #4262


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Zitat (rapit @ 30.03.2011, 13:33) *
Offenbar sind wir hier im "englischen Viertel" ? laugh2.gif

blink.gif

Vielleicht auch ein (notwendiger) Hinweis auf mögliche Geisterradlinge!? unsure.gif


OJ


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ukr
Beitrag 30.03.2011, 15:16
Beitrag #4263


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Zitat (MisterOJ @ 30.03.2011, 15:45) *
Geisterradlinge!?
Wo ist der Unterschied zu normalen Radlingen? scared.gif
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MisterOJ
Beitrag 30.03.2011, 15:41
Beitrag #4264


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Zitat (ukr @ 30.03.2011, 15:16) *
Zitat (MisterOJ @ 30.03.2011, 15:45) *
Geisterradlinge!?
Wo ist der Unterschied zu normalen Radlingen? scared.gif

praktisch gesehen gibt es keinen.....


OJ wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 30.03.2011, 16:53
Beitrag #4265


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Zitat (durban @ 30.03.2011, 13:14) *
Andreaskreuz aus dem Eigenbausatz:

Nich nur das!!! wavey.gif

--> auch das Blinklicht ist Marke "Eigenbau"

Blinklichter gibt es nur mit Vollscheibe (Durchmesser 120mm) - nicht jedoch mit Pfeiloptik der (gefühlten) Größe 200mm!!!


sieht imho alles bissl komisch aus..... (Wer hat das wohl sooo abgenommen? whistling.gif )


OJ


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rapit
Beitrag 30.03.2011, 17:11
Beitrag #4266


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Zitat (MisterOJ @ 30.03.2011, 17:53) *
Blinklichter gibt es ... nicht ... mit Pfeiloptik ...


§ 19 Abs. 2 Satz 2 StVO (alte Fassung) sieht sowas aber ausdrücklich vor: "Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles,..." wavey.gif

(Die neue Fassung ist nicht großartig anders) (Obwohl genaugenommen an BÜ-Ampeln wohl ein roter Pfeil leuchten müsste, statt eines schwarzen auf rotem Grund..., aber wollen wir das im Interesse der Sicherheit lieber nicht vertiefen, daher zitiere ich lieber gemäß Ramses die alte Fassung!!)


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oscar_the_grouch
Beitrag 30.03.2011, 21:28
Beitrag #4267


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mal abgesehen von den unwesentlich mehr als drei VZ pro Mast, ist zumindest das 283 für denselben Zeitraum indem das Z250 (unechte Berliner Busspur) gilt, nicht vollkommen überflüssig ?
Und könnte man nicht beide (283/286) sparen, wenn man ein echtes Z245 auf die Tafel klebt ?
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MisterOJ
Beitrag 31.03.2011, 07:59
Beitrag #4268


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Zitat (rapit @ 30.03.2011, 17:11) *
§ 19 Abs. 2 Satz 2 StVO (alte Fassung) sieht sowas aber ausdrücklich vor: "Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles,..." wavey.gif

Das ist mir in meiner Berufspraxis bislang noch nie vorgekommen!! no.gif

Auch kenn ich die Blinklichter dahingehend, dass deren Optik kleiner als ein LSA-Signalgeber ist. Wie man da noch einen Pfeil erkennen soll??? think.gif

Zitat (rapit @ 30.03.2011, 17:11) *
(Obwohl genaugenommen an BÜ-Ampeln wohl ein roter Pfeil leuchten müsste, statt eines schwarzen auf rotem Grund..., aber wollen wir das im Interesse der Sicherheit lieber nicht vertiefen, daher zitiere ich lieber gemäß Ramses die alte Fassung!!)

pssst!!!!!!! - keine schlafenden Hunde wecken ...


OJ


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rapit
Beitrag 31.03.2011, 13:06
Beitrag #4269


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Wer darf hier parken?



Ein PKW-Parkplatz nur für Busse? blink.gif

Und wo darf geparkt werden? Im Hintergrund gibt es das Schild ja auch in neuerer Ausführung, also wird es ja wohl kein alter Wegweisungspfeil sein, oder?

Und wie darf man parken? Mit Parkschein? Oder ohne?


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Mitleser
Beitrag 31.03.2011, 13:14
Beitrag #4270


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Zitat (oscar_the_grouch @ 30.03.2011, 22:28) *
mal abgesehen von den unwesentlich mehr als drei VZ pro Mast, ist zumindest das 283 für denselben Zeitraum indem das Z250 (unechte Berliner Busspur) gilt, nicht vollkommen überflüssig ?
Und könnte man nicht beide (283/286) sparen, wenn man ein echtes Z245 auf die Tafel klebt ?

Nur weil zu einem bestimmten Zeitraum ein Verbot für Fahrzeuge aller Art gilt, heißt dies nicht, dass dort nicht zuvor abgestellte Fahrzeuge stehen dürfen -> Vz 283/286 bleiben notwendig - es sei denn man dehnt den Zeitraum des Vz 286 auf 6-18 Uhr aus.

Wobei sowohl für Vz 250 als auch Vz 245 fraglich ist, ob sie auf einer solchen Fahrstreifentafel die gewünschte Verbindlichkeit erlangen. whistling.gif

Zitat (rapit @ 31.03.2011, 14:06) *
Und wie darf man parken? Mit Parkschein? Oder ohne?

Ohne natürlich. Zum gültigen Zz gibt es kein gültiges Hauptzeichen. Und die Formulierung "mit Parkschein täglich 9-18 h" ist für sich selbst genommen sinnfrei und begründet somit keine Parkscheinpflicht. (gilt für alle 3 Beschilderungsversuche)
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rapit
Beitrag 31.03.2011, 13:23
Beitrag #4271


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und wer darf hier? whistling.gif



laugh2.gif auch jeder.

PKW-Fahrer müssen aber auf ihre Wertsachen achten crybaby.gif


(Die gibt es da im Ort irgendwoch auch mit ZZ "mit Parkschein", habe ich heute aber nicht mehr wiedergefunden mad.gif )


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ukr
Beitrag 31.03.2011, 13:43
Beitrag #4272


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Alles Phantasiezeichen.
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rapit
Beitrag 31.03.2011, 13:51
Beitrag #4273


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pah, Phantasiezeichen.

Dann halt was mit echten Zeichen, sogar stark reflektierend, nur wenige Wochen alt:



Hinweis zur niedrigsten Schnellstraße Deutschlands laugh2.gif Nur für PKW blink.gif


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Mitleser
Beitrag 31.03.2011, 13:57
Beitrag #4274


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Tja, ist doch schön, endlich darf ich als Radler eine Kraftfahrstraße Straße, die für einige Fahrzeugarten eine Kraftfahrstraße ist, benutzen. Und wie schnell dürfen (flache) LKW dort fahren? crybaby.gif

Echt eine lustige Gegend. ranting.gif Oder hängen die Schilder nur schon einen Tag zu früh? think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 31.03.2011, 14:00
Beitrag #4275


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Zitat (rapit @ 31.03.2011, 14:51) *
... zur niedrigsten Schnellstraße Deutschlands laugh2.gif


Hoch genug für Bonsai-Brummis und Möppis - wenn die denn mal dürften... crybaby.gif

Moment... blink.gif

Ist die Straße selbst genauso beschildert - und wenn nicht, ist so eine Vorankündigung dann trotzdem bindend...? unsure.gif


Oder sollte das gar nur für Pkw eine Kraftfahr- und für alle anderen eine normale Straße sein, also nur für die gedrosselten <60km/h Tuktuks verboten...?


think.gif
c.s.
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rapit
Beitrag 31.03.2011, 14:00
Beitrag #4276


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Zitat (Mitleser @ 31.03.2011, 14:57) *
Und wie schnell dürfen (flache) LKW dort fahren? crybaby.gif

30-Zone !! Deswegen habe ich bewusst den falschen Ausdruck "Schnellstraße" benutzt wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 31.03.2011, 14:49
Beitrag #4277


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Zitat (rapit @ 31.03.2011, 14:06) *
Ein PKW-Parkplatz nur für Busse? blink.gif

An dem letzten, relativ neuen, blauen Blech mit P4 und weißem PKW kann man aber sehen, dass es der Straßenbaulastträger ernst zu meinen scheint mit den Parkanordnungen whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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MisterOJ
Beitrag 31.03.2011, 15:18
Beitrag #4278


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Zitat (rapit @ 31.03.2011, 13:51) *
pah, Phantasiezeichen.

Dann halt was mit echten Zeichen, sogar stark reflektierend, nur wenige Wochen alt:

Die Zeichen mögen ja noch druckfrisch sein - ein verbindlicher Regelungscharakter ergibt sich aus der informativen Darstellung in Wegweisender beschilderung nicht! no.gif
(diese Darstellung hat lediglich informativen Charkater im Sinne einer Vorinformation, um z.B. das Einordnen von best. Fzg.en für eine Richtung mit einem dann folgenden Verkehrsverbot zu vermeiden

Relevant ist nur die am beginn der betreffenden Straße am Fahrbahnrand stehende Beschilderung!!


Hinweis: Wenn schon Verkehrszeichen auf Wegweiser kommen müssen, dann doch bitte auf den Pfeilschaft (so wie das Z265) und nicht irgendwo daneben!! Verkehrszeichen sind keine Zielangaben im Sinne der RWB!! ranting.gif

Zitat (RBW @ Pkt. 5.8)
...
Verkehrszeichen, auf die ein Hinweis zwingend erforderlich ist, … die Anzahl ist in eine Richtung auf 1 Zeichen und im ganzen Schild auf 2 Zeichen beschränkt. Bei Bedarf müssen separate Schilder aufgestellt werden
...


OJ


PS-Frage: das die "Kraftfahrstraße nur für Pkw" (also so wie auf dem Wegseiser zu sehen) eine sinnfreie Beschilderung ist da sind wir uns doch hier alle einig. Aber rein formal ist sie ja nicht falsch und auch nicht widersprüchlich. Wenn ich auf eine solche Beschilderung stoße, ist das dann praktisch wirklich umsetzbar??


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rapit
Beitrag 31.03.2011, 15:47
Beitrag #4279


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Ich dachte immer, dieser Schilda-Thread ist hauptsächlich zum Lachen da, Ihr macht Euch ja echt Gedanken...


Also gut, wie ihr wollt, weiter durch den Rheingau:

Hier darf ich genau im Bereich des Fahrbahnteilers Parken, oder? whistling.gif



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Ich meine natürlich brav auf der Fahrbahn thread.gif


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Mitleser
Beitrag 31.03.2011, 18:28
Beitrag #4280


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Zitat (rapit @ 31.03.2011, 16:47) *
Ich dachte immer, dieser Schilda-Thread ist hauptsächlich zum Lachen da, Ihr macht Euch ja echt Gedanken...

Hauptzweck ist Lachen - eine rote Stirn vom ständigen Draufschlagen ist aber ebenso möglich.

Aber ganz ohne Kommentare wird es doch langweilig. Und etwas "Rückmeldung" kann einem Bildereinsteller doch auch nicht schaden, oder?
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durban
Beitrag 31.03.2011, 19:14
Beitrag #4281


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Zitat (Mitleser @ 31.03.2011, 13:14) *
Nur weil zu einem bestimmten Zeitraum ein Verbot für Fahrzeuge aller Art gilt, heißt dies nicht, dass dort nicht zuvor abgestellte Fahrzeuge stehen dürfen -> Vz 283/286 bleiben notwendig - es sei denn man dehnt den Zeitraum des Vz 286 auf 6-18 Uhr aus.


Doch, die Sperrung bewirkt ein Verbot jeglicher Verkehrsteilnahme. Bei einer zeitlich begrenzten Sperrung einer Straße dürfen Fahrzeuge, die von dem Verbot erfasst sind, in diesem Bereich auch nicht mehr parken und müssen bis dahin entfernt sein.
Hier zeigt sich deutlich ein Unterschied zwischen dem Verbot der Einfahrt.

MfG
Durban smile.gif


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Mitleser
Beitrag 31.03.2011, 19:32
Beitrag #4282


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Vom Wortlaut her stimme ich Dir zu. Aber wie ist es in der Praxis und ggf. daraus abgeleiteten Rechtsprechung?
  • Person A fährt rechtmäßig in eine Straße mit "Anlieger frei" ein und parkt dort. Darf später der Halter B das Fz aus der Straße herausfahren? Er will aber nicht mehr wegfahren und überlässt das Fz wieder dem Halter B. Handelt B nunmehr ordnungswidrig?
  • Nächtliche Durchfahrverbote (gerade für LKW und nicht-Anlieger) treten immer häufiger auf. Dürfen diese ihr Fahrzeug dann auf diesen Straßen nicht mehr (nachts) abstellen und wird dies irgendwo in der Republik geahndet?
  • Warum verzichtet man nicht -ganz im Sinne des § 39 Abs. 1 StVO- bei Volksfesten und Co auf die zahlreiche Parkverbotsbeschilderung, wenn doch -ganz im Sinne der Vorabinformation- die Vz 250 eh schon Tage im Voraus mit zeitlichen Zz aufgestellt werden?
Greift § 25a StVG? Ich denke nicht und damit wird in der Praxis Vz 250 nicht reichen.
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durban
Beitrag 31.03.2011, 19:41
Beitrag #4283


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Ich muss mich korrigieren.
Du hast natürlich recht, das Parkverbot ist nur schwer begründbar. Jedoch ist das Ausfahren während der Verbotszeit ordnungswidrig. Man müsste also warten, bis der Bereich wieder freigegeben ist.
Wir hatten mal den Fall hier im Forum, in dem sowas geahndet wurde. Ich meine, das war in irgendeinem Urlaubsort an der Ostseeküste in MV, aber ich kann den Thread nicht mehr finden.


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Schattenfell
Beitrag 31.03.2011, 21:31
Beitrag #4284


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Zitat (Mitleser @ 31.03.2011, 20:32) *
  • Warum verzichtet man nicht -ganz im Sinne des § 39 Abs. 1 StVO- bei Volksfesten und Co auf die zahlreiche Parkverbotsbeschilderung, wenn doch -ganz im Sinne der Vorabinformation- die Vz 250 eh schon Tage im Voraus mit zeitlichen Zz aufgestellt werden?


Schön wär’s. Wenn bei uns sonntags ein Fest stattfindet, darf ein Schulkind ab Donnerstag nicht mal mehr mit dem Fahrrad nach Hause fahren, weil das ganze Wohngebiet mit Zeichen 250 abgeriegelt wird. Der Unfug wird seit Jahren aufgestellt und es gibt momentan keinen Anlass, auf Besserung zu hoffen ranting.gif Sorry fürs Off-Topic, aber ich bin momentan in Aufreg-Stimmung ranting.gif
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rapit
Beitrag 01.04.2011, 08:25
Beitrag #4285


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Oh, in 200 m beginnt ein Radweg... rolleyes.gif



gut, hier könnte man ohnehin nicht gut hoch, wegen des Hochbordes.

Also noch durch den gefährlichen Kreisverkehr, 200 m weiter, und dann...



blink.gif Machen Behörden denn auch Aprilscherze? ranting.gif


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MisterOJ
Beitrag 01.04.2011, 09:12
Beitrag #4286


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Zitat (Schattenfell @ 31.03.2011, 21:31) *
Sorry fürs Off-Topic, aber ich bin momentan in Aufreg-Stimmung ranting.gif


@schattenfell:nimms nicht so schwer - alles wird gut!!


Zitat (rapit @ 01.04.2011, 08:25) *
Oh, in 200 m beginnt ein Radweg... rolleyes.gif

So ein ähnliches Schild hab ich in Lübeck auch mal entdeckt...

...keine Ahnung was die SVB uns dasmit sagen will.... blink.gif


@ rapit: zu deinem 2.Bild mal 2 Fragen:
  1. worauf bezieht sich das "Ende"-Zz ???
  2. hat es auf dem Foto etwa gerade gekracht??? unsure.gif




OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 01.04.2011, 09:22
Beitrag #4287


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@Mister OJ
zu 2.: Irgendwie muss ich ja mein Geld verdienen. Und wenn da gerade so ein LKW ein komisches Fahrmännöver macht, kann ich einfach nicht widerstehen, thread.gif dachte mir, rvl, ... thread.gif
laugh2.gif Nein, der Mensch ist ein Herdentier: und wenn da einer anhält, kommt sofort der nächste auch auf die Idee - und versaut mir mit der Schlammpfütze das ganze Auto dry.gif

zu 1.: Wenn man sieht, was die alles für Schilder aufgestellt haben, als vor kurzem die Straße erneuert wurde, hat man wohl gesucht, wo noch was geht. Hier noch eins, da noch eins...
Und dann kam einer auf die Idee, die Restlänge des Radweges mit ZZ zu markieren, und hat dummerweise das falsche bestellt ("man sieht doch aber was gemeint ist": Radweg "auf" 200 m) whistling.gif

Und das Ende-Schild sollte wohl mit dem nach hinten (Rückseite sichtbar) montierten Fuß-/Radwegschild kombiniert werden, das hat man dann aber als linksseitigen Anfang verwendet. Wer weiß, wahrscheinlich durfte das nicht bestellt werden, weil linksseitige Radwege nicht bezuschusst werden think.gif
Keine Ahnung.

Aber die Neubaustrecke für die Autos ist da ja auch zu Ende, also passt das alles-Ende-Schild ja nicht schlecht laugh2.gif crybaby.gif laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.04.2011, 14:42
Beitrag #4288


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Zitat (Mitleser @ 31.03.2011, 13:14) *
Wobei sowohl für Vz 250 als auch Vz 245 fraglich ist, ob sie auf einer solchen Fahrstreifentafel die gewünschte Verbindlichkeit erlangen. whistling.gif


Nich ? Was ist hiermit : " Muss von einer solchen Anbringung abgesehen werden oder
sind die Zeichen nur vorübergehend angeordnet, z. B. bei
Arbeitsstellen, sind die Ge- oder Verbotszeichen auf einer
Verkehrslenkungstafel (Zeichen 501 ff.) am rechten
Fahrbahnrand anzuzeigen... "

ist das keine ?
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MisterOJ
Beitrag 01.04.2011, 15:55
Beitrag #4289


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Zitat (rapit @ 01.04.2011, 09:22) *
@Mister OJ
zu 2.: Irgendwie muss ich ja mein Geld verdienen.

blink.gif blink.gif

Zitat (rapit @ 01.04.2011, 09:22) *
Und wenn da gerade so ein LKW ein komisches Fahrmännöver macht, kann ich einfach nicht widerstehen, thread.gif dachte mir, rvl, ... thread.gif

lass das bloß nicht deine/seine Versicherung hören... ranting.gif
(@rapit: du weißt ja, dass bereits gewisse Institutionenn hier heimlich mitlesen) rolleyes.gif


Zitat (rapit @ 01.04.2011, 09:22) *
Nein, der Mensch ist ein Herdentier: und wenn da einer anhält, kommt sofort der nächste auch auf die Idee

Aha - so entsteht also immer der nervige Stau!! ranting.gif

Zitat (rapit @ 01.04.2011, 09:22) *
zu 1.:
Und dann kam einer auf die Idee, die Restlänge des Radweges mit ZZ zu markieren, und hat dummerweise das falsche bestellt ("man sieht doch aber was gemeint ist": Radweg "auf" 200 m) whistling.gif

Bitte?? blink.gif

Was soll das bringen?? Vielleicht noch einen Geschwindigkeitstrichter für Radlinge... rolleyes.gif Also echt.... wacko.gif

Zitat (rapit @ 01.04.2011, 09:22) *
Und das Ende-Schild sollte wohl mit dem nach hinten (Rückseite sichtbar) montierten Fuß-/Radwegschild kombiniert werden, das hat man dann aber als linksseitigen Anfang verwendet. Wer weiß, wahrscheinlich durfte das nicht bestellt werden, weil linksseitige Radwege nicht bezuschusst werden think.gif

Das ist doch dem Schild schnuppe ob es an einem rechtsseitgen oder linksseitigen Radwega aufgestellt wird!!


Zitat (rapit @ 01.04.2011, 09:22) *
Aber die Neubaustrecke für die Autos ist da ja auch zu Ende, also passt das alles-Ende-Schild ja nicht schlecht

..so nach dem motto "Ende" gut - alles gut!? laugh2.gif


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.04.2011, 16:46
Beitrag #4290


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Ich habe heute wieder festgestellt, dass man das Parken auf einem Seitenstreifen nicht mit einem Haltverbotschild + Zusatzzeichen erfolgreich verbietet, sondern mit Einschlageisen und Flatterband, da hält sich jeder dran und keiner traut sich, das Flatterband einfach zu durchfahren whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.04.2011, 18:42
Beitrag #4291


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selbst du nicht ? smartass.gif
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Mitleser
Beitrag 01.04.2011, 19:03
Beitrag #4292


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@Oscar:

Wo hast Du den Satz denn her? Ich finde ihn in der StVO nicht. Und was anderes kenne ich als VT nicht bzw. muss ich nicht kennen! Ja, ich weiß, aus der VwV-StVO. whistling.gif

Um ein verbindliches und vor allem ahndbares Ge-/Verbot darzustellen, bedarf es einer Rechtsgrundlage:
  • Ein Vz 245, 250 ist die Tafel jedenfalls nicht. Daher gelten die Ge-/Verbote zumindest nicht direkt.
  • Schauen wir bei der Tafel selbst. Die StVO V46 besagt, dass Verkehrslenkungstafeln den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen angeben. Von damit verbundenen Verkehrsverboten und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Vz ist in der abschließenden Aufzählung keine Rede. In der StVO V45 gibt nur die Überleitungstafel, welche die Überleitungen des Verkehrs angekündigt. Von Verboten und Kombinationsmöglichkeiten ist auch hier keine Rede.
  • Nach § 39 Abs. 4 (Abs. 2 bei V45) StVO können Vz auch auf einer weißen Trägertafel angebracht werden. Die Tafel ist zwar auch weiß, aber nicht nur. Ferner findet sich an dieser Stelle auch kein Hinweis, das Ge-/Verbote auf Pfeiltafeln nur für einzelne Fahrstreifen gelten.
  • Bleibt noch der Verkehrszeichenkatalog. Der kennt zwar Vz auf Verkehrslenkungstafeln. Aber zum Einen sind die fraglichen Kombinationen nicht dabei. Und zum Anderen ist der Katalog mMn für den VT nicht verbindlich.
  • Abschließend besteht noch die unwahrscheinliche Möglichkeit, dass das Land die Tafeln angeordnet und bekannt gegeben hat. Aber auch da bleibt die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage; § 45 Abs. 4 StVO trifft mMn nicht zu; Aufstellungsgenehmigungen nach § 46 Abs. 2 StVO ziehen mMn keine Ahndbarkeit nach sich.
  • Und ehe ich es vergesse: Welcher Punkt von § 49 StVO wird durch diese Tafeln genau tangiert?

Man sieht ja, was gemeint ist -> sagt dann wohl der Richter crybaby.gif Oder auch nicht, wie Deine aktuelle Erfahrung am Flughafen Tegel zeigt laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.04.2011, 22:21
Beitrag #4293


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.04.2011, 19:42) *
selbst du nicht ? smartass.gif


Ich war mit dem ÖPNV angereist, war stressfreier (aber hätte ich von den freien Parkplätzen direkt vor der Tür gewusst whistling.gif ).


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.04.2011, 23:44
Beitrag #4294


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@mitleser: oller Korinthenkacker tongue.gif laugh.gif
trotzdem frag ich mich natürlich, warum man nicht einfach ein 245 am rechten Fahrbahnrand aufstellt, wie sonst üblich.
(Wobei du jetzt wieder kommst und sagst das gälte dann nicht nur für eine Spur der der Fahrbahn, oder ?)
aber mein TXL Beispiel ist ja etwas eindeutiger ... (wobei ja erst ein "Verstoß" nach dem Unlustpragraphen eingestellt wurde)
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Gast_oRly_*
Beitrag 02.04.2011, 18:06
Beitrag #4295





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Fahr ich hier 50 am Wochenende?
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Godot
Beitrag 03.04.2011, 07:11
Beitrag #4296


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Ich würde da nicht nur am Wochenende 50 fahren. Auch von Mo. bis Fr. vor 6:00 und ab 18:00 wäre gegen 50 nichts zu sagen.
Vorausgesetzt man kann da wirklich ohne Gefahr 50 fahren.


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Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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Haberlon
Beitrag 03.04.2011, 08:40
Beitrag #4297


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Nö. Das Schild ist doch ungültig daher steht es da nicht daher 50 nur am WE.
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superdiesel
Beitrag 03.04.2011, 17:18
Beitrag #4298


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Einfach schön.
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Gast_oRly_*
Beitrag 03.04.2011, 19:14
Beitrag #4299





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Zitat (Godot @ 03.04.2011, 08:11) *
Vorausgesetzt man kann da wirklich ohne Gefahr 50 fahren.

Eine Baustelle ist weit und breit nicht zu finden.. Aber das ist ja nichts neues, zumindest in der Hauptstadt... whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.04.2011, 21:30
Beitrag #4300


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Inzwischen ist es nicht mal mehr blassblau, sondern das zweite ZZ nur noch weiß mit schwarzen Aufdruck "1 Stunde"
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