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Beitrag
#4101
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Nu aber ernsthaft: Der Fahrer ist keine Ladung. Insoferns sähe ich da kein Verkehrsverbot für einen besonders großen geratenen Radfahrer. Wenn der Fahrer bzw. die Besetzung nicht relevant wäre, dann müsste dies für alle Vz der Gruppe Vz 262 bis 266 gelten. Spätestens bei den Vz 262 und 263 wird das aber bei einen vollbesetzten Bus interessant. ![]() Ist denn das definitiv so? Bislang war meines Wissens Ergebnis jeder Diskussionen darüber, dass sich die Einbahnstraße auf die Straße, nicht auf die Fahrbahn bezieht. @Peter Lustig hält von solchen Einbahnstraßen zwar auch nicht viel, aber theoretisch scheint das ja zu funktionieren. Was ist schon definitiv? Das von @Peter Lustig hier erwähnte Schreiben des BayIM spricht ja angeblich nur von der Möglichkeit der Beschilderung. Von einer Wirksamkeit zitiert er nichts. ![]() Der Text nach V46 lautet: Dass ein VB keine Fahrbahn hat, dürfte zumindest hier im Forum unstreitig sein. Oder?Zitat Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren. Die Erläuterung greift dann plötzlich die Fahrbahn auf ... und schon wird intensiv Rechtsfindung betrieben. Schon aus praktischen Gründen empfiehlt es sich aber in einer engen VB-Einbahnstraße, nicht gegen die Richtung einzufahren. Das wird im Zweifelsfall nicht über Bußgelder, sondern den steten Strom der entgegenkommenden Fahrzeuge entschieden. In der StVO V45 -welche das BMVBS und auch die meisten Länder/Kommunen/StVB für gültig halten- taucht zu Vz 220 nur der Fahrbahnbezug auf. ("Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, ...") In der StVO V46 -bei welcher Ge- und Verbote sowie Erläuterungen vielfach vermischt und undeutlich ausgedrückt sind- gibt es dann zwar das Gebot, dass "die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren" werden darf; hier wird mMn aber nicht auf den Begriff Straße abgestellt, sondern auf das Konstrukt Einbahnstraße. Und spätestens in der Erläuterung ist wieder nur von Fahrbahn die Rede. ("Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.") Darüber hinaus kann ich der Begründung der StVO-Novelle keinen Passus entnehmen, dass es der Wille des Normgebers war, den Anwendungsbereich des Vz 220 auszudehnen. |
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#4102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24814 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die Trennung in "Ge/Verbote" und "Erläuterungen" ist sehr, sehr unglücklich. Letztlich wird immer beides relevant sein, sonst hätte der Verordnungsgeber ja auf die Erläuterungen verzichten können.
Und da steht: Zitat Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet. Also: Gewicht des Fahrzeugs plus Ladung. Nicht: des Fahrers oder von Passagieren. Was sich der Verordnungsgeber dabei gedacht hat, kann ich Dir nicht sagen. Gut möglich, daß die Gerichte das kreativ uminterpretieren (aka teleologische Auslegung). Oder halt nicht. Diese Auslegungsmethode ist mir als juristischem Laien höchst suspekt, denn woraus will man den Willen des Gesetzgebers ermitteln, wenn er sich nicht dazu geäußert hat? Und wenn's relevant ist, warum sollte er sich woanders als im Gesetzestext äußern? Früher oder später wird's da mal gewaltig rummsen, wenn ein Betroffener ausführlich klären läßt, ob bei teleologischer Auslegungen entgegen dem Wortlaut eigentlich unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt. Oder sogar der Grundsatz "Keine Tat ohne Gesetz" verletzt ist. Was ein Gericht teleologisch auslegt, ist kaum vorher absehbar. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#4103
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Hmm, eine Haltlinie für Radlinge
![]() ![]() Gilt dann für mich und meinen Drahtesel trotzdem die Fußgänger-Fahrradfahrer-Ampel im Hintergrund? ![]() Oder gilt die nur für Radfahrer, die auf dem linksseitigen Radweg in der Querstraße fahren oder die Furt im Vordergrund von links kommend überfahren? ![]() |
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#4104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Auch für dich
![]() Die Haltlinie dient ja dem Schutze der Fußgänger, die queren |
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#4105
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Auch für dich ![]() Lass mich raten — es fehlt dann eine gesonderte Radlingampel am Mast der Hauptampel, oder? ![]() ![]() |
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#4106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24814 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Da hat die Verkehrsbehörde die Übersicht darüber verloren, welche Ampel eigentlich für die Radler gilt. Ist ja auch nicht so einfach ...
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_münsterland-radler_* |
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#4107
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Die Ampel steht ja einige Meter entfernt vor der Kreuzung. Ich denke, dass sie deshalb nicht dazugehört, sondern ganz normal zu befolgen ist.
An der Kreuzung gilt die Vorfahrtstraße, zumindest für den Fahrbahnverkehr, weiter. Die einmündenden Nebenstraßen werden wohl (nach der Ampel natürlich) ein "Vorfahrt gewähren"-Zeichen (Z.205/206) haben. --> Die Ampeln sind also beide reine Überquerungsampeln, die sich nicht auf die Kreuzung beziehen. Edit: Das graue Dreieck über der Fußgänger- und Radlerampel könnte die Rückseite eines Z.205 sein... das sollte aber eigentlich woanders (siehe oben) sein. |
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#4108
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Auch für dich ![]() Lass mich raten — es fehlt dann eine gesonderte Radlingampel am Mast der Hauptampel, oder? ![]() ![]() Sofern der Anzeigende mit dem letzten Paragraphen der StVO vertraut ist lautet die Antwort: ja! ![]() Ob dort zusätzlich Radfahrerpiktogramme angebracht sind ist dabei egal: Zitat (6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten. Wie weit die Fußgängerampel entfernt sein darf, steht dort aber nicht ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#4109
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Mmh — stehter Tropfen höhlt den Stein oder soll die Sperrfläche wirklich nicht mehr sein? (Sorry für den Reim)
![]() Und was ist dann mit der hier? Weg oder nicht weg? Ist aber auch fast egal, fährt eh jeder drüber. Interessant wäre es sicherlich, mal dort anzuhalten, um den Gegenverkehr durchzulassen — das gäbe bestimmt schnell Ärger ![]() ![]() |
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#4110
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24814 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich habe mich in so einem Fall schon mal erfolgreich gegen ein Parkknöllchen gewandt.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Gast_oRly_* |
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#4111
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Böse Falle für den Autofahrer, der sich da auf 20er Strecke (wegen Straßenschäden) befindet und gen Blitzer fährt. - Normal ist dort 50, kurz vorher gar 60
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#4112
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
(unteres Bild), ähm welchen Zweck hatte diese Sperrfläche denn ursprünglich ?
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#4113
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
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#4114
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
"... nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist......"
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#4115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Bei mir in der Gegend wird auf solche Kirmessperrflächen meistens noch Zeichen 605 hingepflanzt, sicher ist sicher
![]() Denjenigen, der so Anordnungen trifft, würde ich aber trotzdem gerne mal persönlich kennenlernen, vor allem, um ihn auf seinen Geisteszustand hin überprüfen zu lassen. (Vieleicht ist das ja auch nur ein Falle / Intelligenztest für Fahrschüler ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#4116
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Zum Thema Sperrfläche hätte ich noch eine Frage: wie muß eine Sperrfläche markiert sein, die bei Bedarf von jedem Fahrzeug überfahren werden darf (nix gelbes)
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#4117
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#4118
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Das habe ich jetzt ein paar mal gesehen, dass Sperrflächen, die analog zu Zeichen 296 überfahren werden sollen, entsprechend markiert sind.
Nur wo ist das geregelt ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#4119
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Nirgends. Sperrflächen dürfen nicht von Fahrzeugen genutzt werden. Ende und Aus.
Meinst Du vielleicht Grenzmarkierungen? |
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#4120
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#4121
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-------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#4122
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Zu dem Thema hatte ich doch auch mal was: http://maps.google.de/maps?f=q&source=...002224&z=19
![]() Muss man halt durch ne Lücke fahren... Aber "Sperrfläche, die von Fahrzeugen überfahren werden kann" ist doch total sinnlos |
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#4123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wenn zwei Sperrflächen vor und hinter einer Verkehrsinsel sind (die müssen ja dahin, damit keiner die Zeichen 222 umnietet) und man die nicht überfahren dürfte, hätten manche Anlieger Probleme, in ihre Grundstückszufahrt zu kommen
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#4124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Wenn zwei Sperrflächen vor und hinter einer Verkehrsinsel sind (die müssen ja dahin, damit keiner die Zeichen 222 umnietet) und man die nicht überfahren dürfte, hätten manche Anlieger Probleme, in ihre Grundstückszufahrt zu kommen ![]() Die müssen da, soweit ich weiß, nicht hin. Und selbst wenn, müssen sie ja nicht so riesig ausfallen wie die in meinem Link ![]() |
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#4125
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Mmh — stehter Tropfen höhlt den Stein oder soll die Sperrfläche wirklich nicht mehr sein? ![]() (Sorry für den Reim) Wieso?? ![]() Waren das vielleicht mal Einbahnstraßen und die Sperrflächen waren der Anfang eines nachfolgenden Parkstreifens?? Und was ist dann mit der hier? Weg oder nicht weg? Vom rein optischen Zustand her sind die nicht mehr eindeutig erkennbar - daher nichtig. Außerdem darf eine Leitlinie (Mittellinie) nur bei einer Fahrbahnbreite von >5,50m markiert werden. Das beißt sich aber mit der Sperrfläche. Und wenn´s dort gegenverkehr gibt, dann macht die Sperrfläche doch gar keinen Sinn!!! ![]() Ist aber auch fast egal, fährt eh jeder drüber. Interessant wäre es sicherlich, mal dort anzuhalten, um den Gegenverkehr durchzulassen — das gäbe bestimmt schnell Ärger ![]() Hast du den Vorgang mal an unseren VP-Sperrflächen-Fachbeauftragten weitergeleitet? ... wir warten dann mal seinen Bericht ab... Bei mir in der Gegend wird auf solche Kirmessperrflächen ![]() ![]() ![]() meistens noch Zeichen 605 hingepflanzt, sicher ist sicher ![]() Ich glaub das wäre in Schattenfell´s Beispielen eine Fördermaßnahme für die regionale Kfz-Werkstattbranche... ![]() Denjenigen, der so Anordnungen trifft, würde ich aber trotzdem gerne mal persönlich kennenlernen, vor allem, um ihn auf seinen Geisteszustand hin überprüfen zu lassen. ich vermute, dass die Sperrflächen längst entbehrlich sind - nur vom Baulastträger nicht fachgerecht demarkiert wurden! Zum Thema Sperrfläche hätte ich noch eine Frage: wie muß eine Sperrfläche markiert sein, die bei Bedarf von jedem Fahrzeug überfahren werden darf (nix gelbes) ![]() ![]() ![]() Sperrfläche und Überfahren schließen sich gegenseitig aus. --> wenn ein Überfahren eines Bereiches notwendig ist (z.B. Grundstücksausfahrt), dann muss die Sperrfläche dort unterbrochen sein! ![]() Wenn zwei Sperrflächen vor und hinter einer Verkehrsinsel sind (die müssen ja dahin, damit keiner die Zeichen 222 umnietet) Das ist die Frage... Ich kenne viele solche Querungshilfen, da hat man die Mittelmarkierung (Z340 / Z295) einfach bissl nach rechts an den dortigen Bordrand der Querungshilfe ranverschwenkt... OJ ![]() -------------------- Kampf
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#4126
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2705 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
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#4127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 116 Beigetreten: 11.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51872 ![]() |
Für mehr Schilder hat wohl das Geld nicht gereicht, oder war die Einfahrt zu klein?
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#4128
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
-------------------- Kampf
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#4129
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Für mehr Schilder hat wohl das Geld nicht gereicht, oder war die Einfahrt zu klein? Dabei gilt das Haltverbot doch nur für die Fahrbahn ![]() Was soll eigentlich ein Wiederholungs 283 Zeichen hinter der ersten Einmündung (Haltverbotszone). Die einzelnen Haltverbote scheinen unterschiedlich wichtig zu sein, am wichtigsten sind natürlich diejenigen mit dem Zusatzzeichen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Sperrfläche und Überfahren schließen sich gegenseitig aus. Nicht in Düsseldorf, frei für Omnibusse, Taxen und Radfahrer ![]() Ich kenne viele solche Querungshilfen, da hat man die Mittelmarkierung (Z340 / Z295) einfach bissl nach rechts an den dortigen Bordrand der Querungshilfe ranverschwenkt... Das würde auch eine Menge weiße Farbe sparen, trotzdem scheint so etwas z. B. gewollt zu sein (fragt sich nur, von wem?). -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Gast_münsterland-radler_* |
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#4130
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Guests ![]() |
Das sind keine Sperrflächen. Eine Sperrfläche hat diagonale Streifen, die von rechts oben nach links unten (oder von links unten nach rechts oben, je nachdem wo man beginnt) verlaufen. Die gezeigten Flächen haben jedoch so eine Art Pfeilmarkierungen, vermutlich um die Fahrtrichtung zu verdeutlichen. Auch die vorgestellte Busspur (Taxen und Radfahrer frei) ist keine Sperrfläche, denn die Streifen verlaufen zwar diagonal, aber in die falsche Richtung (von links oben nach rechts unten). Dennoch halte ich es nicht für die beste Idee, diese Spur so zu kennzeichnen. (Edit) Auch in @Schattenfells Beispielen verlaufen die diagonalen Streifen falsch herum. Das was @Acki verlingt hat, ist hingegen eine Sperrfläche und darf von Fahrzeugen (auch von Schienenfahrzeugen) nicht benutzt werden. (Edit) PS: Es spielt keine Rolle, ob man in Fahrtrichtung oder Gegenrichtung einer Sperrfläche unterwegs ist. In beiden Fällen verlaufen die diagonalen Streifen gleich herum, also von rechts oben nach links unten falls sie richtig ausgeführt ist. |
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#4131
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Das sind keine Sperrflächen. Falsch, guggst du in die RMS. So werden Sperrflächen markiert um gleichgerichtete Verkehrsströme zu trennen, ähnlich wie hier: klick
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#4132
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Guests ![]() |
Ich habe mich an der StVO orientiert, und die Abbildung darin (Anlage 2 Nr. 72 Zeichen 298) sieht anders aus.
Was ist die RMS? (Edit: gefunden...) Warum wird von der StVO abgewichen? Edit2: Auch in den RMS verlaufen die Streifen in den Abbildungen so wie in der StVO... |
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#4133
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Was machst du mit den runden Schildern wo eine 70 drauf steht oder eine 90? Oder was machst du, wenn auf einer rechteckigen gelben Tafel nicht Wilster sondern Münster drauf steht?
Die RMS ist die Richtlinie zur Markierung von Straßen. In der VwV-StVO wird zu den § 39 - 43 in der Randnummer 49 auf dieses Regelwerk hingewiesen. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Gast_münsterland-radler_* |
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#4134
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Guests ![]() |
Hallo Schilderwald.
Okay, danke schön. Anscheinend werden diese Pfeil-Sperrflächen auch auf den Münsteraner Autobahnen verwendet, das war mir noch nie aufgefallen (bis jetzt). Bei den runden Schildern wird in der StVO die "angegebene Geschwindigkeit" erwähnt, woraus sich ergibt, dass auch andere Geschwindigkeiten als 60 und 30 möglich sind. Die Erläuterung zu den Ortstafeln ist in der Tat etwas dürftig. |
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#4135
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Jaja, okay, der Klassiker. Den kennt jeder, den gibt’s ja auch fast überall zu sehen und man kann ja durchaus fragen, warum das Zeichen denn nicht im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist:
![]() Den gibt es sogar standesgemäß in einer alten, inzwischen vielleicht sogar ungültigen Version, wer weiß, was Peter dazu sagt, damals hatte das Fahrrad noch Pedale und den Mann hat man offensichtlich vom Zebrastreifen geklaut. Interessant ist auch, dass das Fahrrad oben ist, genau wie bei den alten Lollies: ![]() Es gibt dann sogar noch diese Spezialanfertigung für Fahrräder und kleine Zweiräder: ![]() Nun fehlt natürlich noch ein Zeichen, dass den Querschnitt für alle Fahrzeuge und Fußgänger sperrt. Ich habe es noch nicht gefunden, aber ich stelle es mir so ähnlich vor: ![]() |
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#4136
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 ![]() |
das letzte wäre tatsächlich herrlich
![]() ![]() -------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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#4137
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
und ukr beschwert sich immer....
Verkehrsschau auf "Berlinerisch" (Video der Abendschau) |
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#4138
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Jaja, okay, der Klassiker. Den kennt jeder, den gibt’s ja auch fast überall zu sehen und man kann ja durchaus fragen, warum das Zeichen denn nicht im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist: Indirekt ist es in der StVO, Anlage 4 enthalten: Zitat Ge- oder Verbot Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem jeweils in Spalte 2 angegebenen Inhalt. Erläuterung Für die Zeichen 250 bis 259 gilt: 1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten werden. 2. Zwei der nachstehenden Verbote können auf einem Schild vereinigt sein. ![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#4139
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Guests ![]() |
Richtig, insofern ist das Zeichen durchaus zulässig. Nach V45 können übrigens auch mehr als zwei Zeichen auf einem Schild stehen: "Mehrere dieser Verbote können auf einem Schild vereinigt sein."
Und tatsächlich gibt es ja, wenn auch selten, Verbotszeichen mit drei Piktogrammen darauf. |
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Beitrag
#4140
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19658 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Und tatsächlich gibt es ja, wenn auch selten, Verbotszeichen mit drei Piktogrammen darauf. Echt? Hast Du nen Foto? ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#4141
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Das geht ja schon gut los:
![]() Der Rest ist dann auch ungefähr so wie ich es mir vorgestellt habe. Um das Parken auf dem Gehweg zu erlauben fehlt auch noch die entsprechende Beschilderung: ![]() Zum Abschied gibt’s dann noch das: ![]() |
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#4142
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#4143
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Wozu Beschilderung? Eine das Parken erlaubende Markierung (aka RdNr. 74 der Anlage 2 der StVO) ist doch vorhanden. ![]() Ich brauche echt mal langsam eine Pause ![]() ![]() |
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#4144
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
![]() Das is ja fast so ein hübsches Beispiel ![]() ![]() Ich brauche echt mal langsam eine Pause ![]() Ohhh - das klingt nach Verkehrs-Koller!!! ![]() ![]() ![]() Keine Ahnung, irgendwie war ich vorhin dabei, das Schild und die Markierungen gedanklich wegzurationalisieren und dann wäre das Parken auf dem Gehweg nicht mehr gestattet. Es geht mir einfach nicht in den Kopf, dass auch Markierungen das Parken erlauben ![]() eifrig, eifrig,... ![]() (Wenn ein Schildchen in/um Wedel fehlt - wissen wir wo wir´s dann wieder abholen können... ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#4145
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Indirekt ist es in der StVO, Anlage 4 enthalten Warum ist denn eigentlich ![]() ![]() (Wenn ein Schildchen in/um Wedel fehlt - wissen wir wo wir´s dann wieder abholen können... ![]() Was soll ich denn mit den hässlichen Verkehrsschildern aus Wedel? ![]() |
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#4146
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Jaja, okay, der Klassiker. Den kennt jeder, den gibt’s ja auch fast überall zu sehen und man kann ja durchaus fragen, warum das Zeichen denn nicht im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist: Ich habe auch noch eines gefunden ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#4147
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Ich habe auch noch eines gefunden ![]() Auf Sylt gibt es auch diese Variante: ![]() Verbot nur für gemütliche Spaziergänger mit Kind, Männer schnellen Schrittes haben trotzdem Durchgang? ![]() |
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#4148
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
(Wenn ein Schildchen in/um Wedel fehlt - wissen wir wo wir´s dann wieder abholen können... ![]() Was soll ich denn mit den hässlichen Verkehrsschildern aus Wedel? ![]() Na solche Schildchen eignen sich doch gut um z.B. im Garten ein Loch abzudecken, den Zaun abzudichten oder wozu man sonst so ein Blech halt braucht... ![]() (da ist´s auch wurscht, ob da nn ein Herzpfeil oder Isopfeil drauf ist) Mit Ronden kann man ja auch Frisbee spielen.... ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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Gast_münsterland-radler_* |
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#4149
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Guests ![]() |
Hallo
![]() Tut mir Leid, aber ich finde den Fehler nicht - abgesehen davon, dass die Schilder vor der Kreuzung die alten sind, aber hinter ihr stehen die neuen. Somit kann doch kein Zweifel an der Regelung bestehen: Hier nur links abbiegen erlaubt, Radfahrer frei. Die Haltverbote scheinen auch korrekt: Auf der linken Fahrbahnseite wird das Ende des Verbots durch einen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet. Dieses Verbot wird auch beachtet, alle zu sehenden Fahrzeuge parken rechts. Auf der Straße, in die man einbiegt, ist auf der rechten Fahrbahnseite Haltverbot (Mitte). Auch dort wird nicht regelwidrig gehalten oder geparkt. Straßennamenschilder zur Orientierung sind auch vorhanden. Weiße Schrift auf dunklem Hintergrund ist dafür erlaubt. Es bleibt nur noch die Vorfahrtregelung, aber ein Zeichen "Vorfahrt gewähren" kann eigentlich nur heißen, dass der Verkehr auf der Querstraße vorrangig ist und Fahrzeugführer in der gezeigten Fahrtrichtung ggf. warten müssen. Hilfst du mir auf die Sprünge? Was stimmt nicht? |
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#4150
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
...gibt es ja, wenn auch selten, Verbotszeichen mit drei Piktogrammen darauf. zumindest theoretisch, aber nur, wenn keine Kraftfahrzeuge mit drauf sind (VwV zu §§ 250 ff: "Mehr als zwei Verbote dürfen auf einem Schild nicht vereinigt sein, wenn das Schild Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr hat"), Vor einigen Jahren wurde irgendwo in Baden-Württember, meine ich, an einer Umgehung eines in der Presse vorgestellt, das auf einer Umgehungsstraße Fuhrwerke (oben), Fußgänger und Radfahrer (unten) verbot. War das einzige, was mir jemals zu Gesicht gekommen ist. Die Radfahrer-Fußgänger-Kombi wäre hier bei uns im Rheingau ganz sinnvoll, denn an der B 42 gibt es viele Schilderbäume mit 4 Schildern: Stop oder Vorfahrt achten + Rechtsabbiegen + Fußgänger verboten + Radlinge verboten. Habe natürlich immerzu keinen Fotoapparat dabei, wenn ich mal wieder da lang fahre... ![]() Muss aber demnächst dringend mal sein: Auf einem Vorwegweiser hängt ein Z 331 mit ZZ 1048-10 und einem Z 265 (2,1 m) ![]() Könnte mir vorstellen, dass man auf einen PKW-Parkplatz hinweisen wollte, statt auf eine Krfatfahrstraße nur für PKWs? Oder tummeln sich hier Rüdesheimer? Dann auf: Unten am Busparkplatz, Eisenbahnunterführung, Schleichweg hintenrum zur ![]() Tut mir Leid, aber ich finde den Fehler nicht - ...Hilfst du mir auf die Sprünge? Was stimmt nicht? Bitte erst zur Haustür reinfahren und DANACH links abbiegen ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 14:16 |