... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

484 Seiten V  « < 81 82 83 84 85 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Mitleser
Beitrag 03.03.2011, 10:23
Beitrag #4101


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (mir @ 02.03.2011, 21:39) *
Nu aber ernsthaft: Der Fahrer ist keine Ladung. Insoferns sähe ich da kein Verkehrsverbot für einen besonders großen geratenen Radfahrer.
Wenn der Fahrer bzw. die Besetzung nicht relevant wäre, dann müsste dies für alle Vz der Gruppe Vz 262 bis 266 gelten. Spätestens bei den Vz 262 und 263 wird das aber bei einen vollbesetzten Bus interessant. think.gif


Zitat (Schattenfell @ 02.03.2011, 19:52) *
Ist denn das definitiv so? Bislang war meines Wissens Ergebnis jeder Diskussionen darüber, dass sich die Einbahnstraße auf die Straße, nicht auf die Fahrbahn bezieht. @Peter Lustig hält von solchen Einbahnstraßen zwar auch nicht viel, aber theoretisch scheint das ja zu funktionieren.
Was ist schon definitiv? Das von @Peter Lustig hier erwähnte Schreiben des BayIM spricht ja angeblich nur von der Möglichkeit der Beschilderung. Von einer Wirksamkeit zitiert er nichts. whistling.gif

Zitat (mir @ 02.03.2011, 21:39) *
Der Text nach V46 lautet:

Zitat
Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren.

Die Erläuterung greift dann plötzlich die Fahrbahn auf ... und schon wird intensiv Rechtsfindung betrieben. Schon aus praktischen Gründen empfiehlt es sich aber in einer engen VB-Einbahnstraße, nicht gegen die Richtung einzufahren. Das wird im Zweifelsfall nicht über Bußgelder, sondern den steten Strom der entgegenkommenden Fahrzeuge entschieden.
Dass ein VB keine Fahrbahn hat, dürfte zumindest hier im Forum unstreitig sein. Oder?

In der StVO V45 -welche das BMVBS und auch die meisten Länder/Kommunen/StVB für gültig halten- taucht zu Vz 220 nur der Fahrbahnbezug auf. ("Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, ...")
In der StVO V46 -bei welcher Ge- und Verbote sowie Erläuterungen vielfach vermischt und undeutlich ausgedrückt sind- gibt es dann zwar das Gebot, dass "die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren" werden darf; hier wird mMn aber nicht auf den Begriff Straße abgestellt, sondern auf das Konstrukt Einbahnstraße. Und spätestens in der Erläuterung ist wieder nur von Fahrbahn die Rede. ("Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.")
Darüber hinaus kann ich der Begründung der StVO-Novelle keinen Passus entnehmen, dass es der Wille des Normgebers war, den Anwendungsbereich des Vz 220 auszudehnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 03.03.2011, 11:53
Beitrag #4102


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24814
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Die Trennung in "Ge/Verbote" und "Erläuterungen" ist sehr, sehr unglücklich. Letztlich wird immer beides relevant sein, sonst hätte der Verordnungsgeber ja auf die Erläuterungen verzichten können.

Und da steht:
Zitat
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.


Also: Gewicht des Fahrzeugs plus Ladung. Nicht: des Fahrers oder von Passagieren. Was sich der Verordnungsgeber dabei gedacht hat, kann ich Dir nicht sagen. Gut möglich, daß die Gerichte das kreativ uminterpretieren (aka teleologische Auslegung). Oder halt nicht.

Diese Auslegungsmethode ist mir als juristischem Laien höchst suspekt, denn woraus will man den Willen des Gesetzgebers ermitteln, wenn er sich nicht dazu geäußert hat? Und wenn's relevant ist, warum sollte er sich woanders als im Gesetzestext äußern? Früher oder später wird's da mal gewaltig rummsen, wenn ein Betroffener ausführlich klären läßt, ob bei teleologischer Auslegungen entgegen dem Wortlaut eigentlich unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt. Oder sogar der Grundsatz "Keine Tat ohne Gesetz" verletzt ist. Was ein Gericht teleologisch auslegt, ist kaum vorher absehbar.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 05.03.2011, 16:20
Beitrag #4103


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Hmm, eine Haltlinie für Radlinge think.gif



Gilt dann für mich und meinen Drahtesel trotzdem die Fußgänger-Fahrradfahrer-Ampel im Hintergrund?



Oder gilt die nur für Radfahrer, die auf dem linksseitigen Radweg in der Querstraße fahren oder die Furt im Vordergrund von links kommend überfahren? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 05.03.2011, 16:23
Beitrag #4104


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Auch für dich yes.gif

Die Haltlinie dient ja dem Schutze der Fußgänger, die queren
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 05.03.2011, 16:27
Beitrag #4105


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Zitat (Kuli @ 05.03.2011, 16:23) *
Auch für dich yes.gif


Lass mich raten — es fehlt dann eine gesonderte Radlingampel am Mast der Hauptampel, oder? think.gif Oder muss ich jetzt bei solchen Kreuzungen — und davon kenne ich einige — immer mit dem Fernglas nachsehen, ob die Fußgänger-Ampel, die manchmal auch nicht ganz so toll zu sehen ist oder noch weiter entfernt steht, auch Piktogramme für Radfahrer enthält, um nicht versehentlich einen Rotlichtverstoß zu begehen? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 05.03.2011, 17:38
Beitrag #4106


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24814
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Da hat die Verkehrsbehörde die Übersicht darüber verloren, welche Ampel eigentlich für die Radler gilt. Ist ja auch nicht so einfach ...


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.03.2011, 19:43
Beitrag #4107





Guests






Die Ampel steht ja einige Meter entfernt vor der Kreuzung. Ich denke, dass sie deshalb nicht dazugehört, sondern ganz normal zu befolgen ist.
An der Kreuzung gilt die Vorfahrtstraße, zumindest für den Fahrbahnverkehr, weiter. Die einmündenden Nebenstraßen werden wohl (nach der Ampel natürlich) ein "Vorfahrt gewähren"-Zeichen (Z.205/206) haben.
--> Die Ampeln sind also beide reine Überquerungsampeln, die sich nicht auf die Kreuzung beziehen.

Edit: Das graue Dreieck über der Fußgänger- und Radlerampel könnte die Rückseite eines Z.205 sein... das sollte aber eigentlich woanders (siehe oben) sein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 05.03.2011, 20:55
Beitrag #4108


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (Schattenfell @ 05.03.2011, 16:27) *
Zitat (Kuli @ 05.03.2011, 16:23) *
Auch für dich yes.gif


Lass mich raten — es fehlt dann eine gesonderte Radlingampel am Mast der Hauptampel, oder? think.gif Oder muss ich jetzt bei solchen Kreuzungen — und davon kenne ich einige — immer mit dem Fernglas nachsehen, ob die Fußgänger-Ampel, die manchmal auch nicht ganz so toll zu sehen ist oder noch weiter entfernt steht, auch Piktogramme für Radfahrer enthält, um nicht versehentlich einen Rotlichtverstoß zu begehen? think.gif


Sofern der Anzeigende mit dem letzten Paragraphen der StVO vertraut ist lautet die Antwort: ja! whistling.gif

Ob dort zusätzlich Radfahrerpiktogramme angebracht sind ist dabei egal:
Zitat
(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.

Wie weit die Fußgängerampel entfernt sein darf, steht dort aber nicht think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 06.03.2011, 23:47
Beitrag #4109


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Mmh — stehter Tropfen höhlt den Stein oder soll die Sperrfläche wirklich nicht mehr sein? (Sorry für den Reim)



Und was ist dann mit der hier? Weg oder nicht weg? Ist aber auch fast egal, fährt eh jeder drüber. Interessant wäre es sicherlich, mal dort anzuhalten, um den Gegenverkehr durchzulassen — das gäbe bestimmt schnell Ärger think.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 07.03.2011, 00:01
Beitrag #4110


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24814
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ich habe mich in so einem Fall schon mal erfolgreich gegen ein Parkknöllchen gewandt.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_oRly_*
Beitrag 07.03.2011, 00:13
Beitrag #4111





Guests






Böse Falle für den Autofahrer, der sich da auf 20er Strecke (wegen Straßenschäden) befindet und gen Blitzer fährt. - Normal ist dort 50, kurz vorher gar 60 wounded.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 07.03.2011, 12:44
Beitrag #4112


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



(unteres Bild), ähm welchen Zweck hatte diese Sperrfläche denn ursprünglich ? huh.gif huh.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 07.03.2011, 13:32
Beitrag #4113


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Zitat (oscar_the_grouch @ 07.03.2011, 12:44) *
welchen Zweck


Vermutlich den Verkehrsfluss zum Erliegen bringen, damit die Innenstadt für die vielen autofahrenden Touristen unattraktiv wird. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 07.03.2011, 15:16
Beitrag #4114


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



"... nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist......"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 07.03.2011, 18:05
Beitrag #4115


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Bei mir in der Gegend wird auf solche Kirmessperrflächen meistens noch Zeichen 605 hingepflanzt, sicher ist sicher whistling.gif

Denjenigen, der so Anordnungen trifft, würde ich aber trotzdem gerne mal persönlich kennenlernen, vor allem, um ihn auf seinen Geisteszustand hin überprüfen zu lassen.

(Vieleicht ist das ja auch nur ein Falle / Intelligenztest für Fahrschüler thread.gif )


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 10.03.2011, 16:13
Beitrag #4116


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zum Thema Sperrfläche hätte ich noch eine Frage: wie muß eine Sperrfläche markiert sein, die bei Bedarf von jedem Fahrzeug überfahren werden darf (nix gelbes) think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 10.03.2011, 16:20
Beitrag #4117


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



So...? whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 10.03.2011, 16:23
Beitrag #4118


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Das habe ich jetzt ein paar mal gesehen, dass Sperrflächen, die analog zu Zeichen 296 überfahren werden sollen, entsprechend markiert sind.

Nur wo ist das geregelt think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 10.03.2011, 16:39
Beitrag #4119


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Nirgends. Sperrflächen dürfen nicht von Fahrzeugen genutzt werden. Ende und Aus.
Meinst Du vielleicht Grenzmarkierungen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 10.03.2011, 17:05
Beitrag #4120


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (Heinz Wäscher @ 10.03.2011, 16:23) *
Nur wo ist das geregelt think.gif


Diese spezielle vermutlich in irgendeiner internen Anweisung der BASF wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 10.03.2011, 19:04
Beitrag #4121


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Zitat (Bonsai-Brummi @ 10.03.2011, 16:20) *

Klasse! laugh2.gif


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 10.03.2011, 19:34
Beitrag #4122


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zu dem Thema hatte ich doch auch mal was: http://maps.google.de/maps?f=q&source=...002224&z=19 whistling.gif

Muss man halt durch ne Lücke fahren...

Aber "Sperrfläche, die von Fahrzeugen überfahren werden kann" ist doch total sinnlos
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 10.03.2011, 21:10
Beitrag #4123


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Wenn zwei Sperrflächen vor und hinter einer Verkehrsinsel sind (die müssen ja dahin, damit keiner die Zeichen 222 umnietet) und man die nicht überfahren dürfte, hätten manche Anlieger Probleme, in ihre Grundstückszufahrt zu kommen whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 11.03.2011, 10:50
Beitrag #4124


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (Heinz Wäscher @ 10.03.2011, 21:10) *
Wenn zwei Sperrflächen vor und hinter einer Verkehrsinsel sind (die müssen ja dahin, damit keiner die Zeichen 222 umnietet) und man die nicht überfahren dürfte, hätten manche Anlieger Probleme, in ihre Grundstückszufahrt zu kommen whistling.gif

Die müssen da, soweit ich weiß, nicht hin.

Und selbst wenn, müssen sie ja nicht so riesig ausfallen wie die in meinem Link wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MisterOJ
Beitrag 11.03.2011, 12:44
Beitrag #4125


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 10196
Beigetreten: 11.05.2008
Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland
Mitglieds-Nr.: 41963



Zitat (Schattenfell @ 06.03.2011, 23:47) *
Mmh — stehter Tropfen höhlt den Stein oder soll die Sperrfläche wirklich nicht mehr sein?

laugh2.gif
Zitat (Schattenfell @ 06.03.2011, 23:47) *
(Sorry für den Reim)

Wieso?? unsure.gif ... is doch lustig gereimt


Waren das vielleicht mal Einbahnstraßen und die Sperrflächen waren der Anfang eines nachfolgenden Parkstreifens??

Zitat (Schattenfell @ 06.03.2011, 23:47) *
Und was ist dann mit der hier? Weg oder nicht weg?

Vom rein optischen Zustand her sind die nicht mehr eindeutig erkennbar - daher nichtig. Außerdem darf eine Leitlinie (Mittellinie) nur bei einer Fahrbahnbreite von >5,50m markiert werden. Das beißt sich aber mit der Sperrfläche.

Und wenn´s dort gegenverkehr gibt, dann macht die Sperrfläche doch gar keinen Sinn!!! ranting.gif

Zitat (Schattenfell @ 06.03.2011, 23:47) *
Ist aber auch fast egal, fährt eh jeder drüber. Interessant wäre es sicherlich, mal dort anzuhalten, um den Gegenverkehr durchzulassen — das gäbe bestimmt schnell Ärger think.gif

Hast du den Vorgang mal an unseren VP-Sperrflächen-Fachbeauftragten weitergeleitet?
... wir warten dann mal seinen Bericht ab...


Zitat (Heinz Wäscher @ 07.03.2011, 18:05) *
Bei mir in der Gegend wird auf solche Kirmessperrflächen

blink.gif blink.gif was bitte für ...sperrflächen??? think.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 07.03.2011, 18:05) *
meistens noch Zeichen 605 hingepflanzt, sicher ist sicher whistling.gif

Ich glaub das wäre in Schattenfell´s Beispielen eine Fördermaßnahme für die regionale Kfz-Werkstattbranche... whistling.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 07.03.2011, 18:05) *
Denjenigen, der so Anordnungen trifft, würde ich aber trotzdem gerne mal persönlich kennenlernen, vor allem, um ihn auf seinen Geisteszustand hin überprüfen zu lassen.

ich vermute, dass die Sperrflächen längst entbehrlich sind - nur vom Baulastträger nicht fachgerecht demarkiert wurden!



Zitat (Heinz Wäscher @ 10.03.2011, 16:13) *
Zum Thema Sperrfläche hätte ich noch eine Frage: wie muß eine Sperrfläche markiert sein, die bei Bedarf von jedem Fahrzeug überfahren werden darf (nix gelbes) think.gif

no.gif no.gif

Sperrfläche und Überfahren schließen sich gegenseitig aus.

--> wenn ein Überfahren eines Bereiches notwendig ist (z.B. Grundstücksausfahrt), dann muss die Sperrfläche dort unterbrochen sein! yes.gif


Zitat (Heinz Wäscher @ 10.03.2011, 21:10) *
Wenn zwei Sperrflächen vor und hinter einer Verkehrsinsel sind (die müssen ja dahin, damit keiner die Zeichen 222 umnietet)

Das ist die Frage...


Ich kenne viele solche Querungshilfen, da hat man die Mittelmarkierung (Z340 / Z295) einfach bissl nach rechts an den dortigen Bordrand der Querungshilfe ranverschwenkt...


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Acki
Beitrag 11.03.2011, 13:20
Beitrag #4126


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2705
Beigetreten: 29.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10819



Ach ja. Zum Thema Sperrflächen whistling.gif

gruß Acki
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Christian D.
Beitrag 11.03.2011, 13:50
Beitrag #4127


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 116
Beigetreten: 11.12.2009
Mitglieds-Nr.: 51872



Für mehr Schilder hat wohl das Geld nicht gereicht, oder war die Einfahrt zu klein?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MisterOJ
Beitrag 11.03.2011, 13:56
Beitrag #4128


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 10196
Beigetreten: 11.05.2008
Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland
Mitglieds-Nr.: 41963



Zitat (Christian D. @ 11.03.2011, 13:50) *
Für mehr Schilder hat wohl das Geld nicht gereicht, oder war die Einfahrt zu klein?


*grrrrr*


OJ


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 11.03.2011, 17:11
Beitrag #4129


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (Christian D. @ 11.03.2011, 13:50) *
Für mehr Schilder hat wohl das Geld nicht gereicht, oder war die Einfahrt zu klein?


Dabei gilt das Haltverbot doch nur für die Fahrbahn whistling.gif

Was soll eigentlich ein Wiederholungs 283 Zeichen hinter der ersten Einmündung (Haltverbotszone).

Die einzelnen Haltverbote scheinen unterschiedlich wichtig zu sein, am wichtigsten sind natürlich diejenigen mit dem Zusatzzeichen thread.gif

Zitat (MisterOJ @ 11.03.2011, 12:44) *
blink.gif blink.gif was bitte für ...sperrflächen??? think.gif
Auch unnötige Sperrflächen gennant, die nur um ihrer selbst existieren und selbst das eigentliche Hinderniss sind wallbash.gif

Zitat (MisterOJ @ 11.03.2011, 12:44) *
Sperrfläche und Überfahren schließen sich gegenseitig aus.
Nicht in Düsseldorf, frei für Omnibusse, Taxen und Radfahrer whistling.gif

Zitat (MisterOJ @ 11.03.2011, 12:44) *
Ich kenne viele solche Querungshilfen, da hat man die Mittelmarkierung (Z340 / Z295) einfach bissl nach rechts an den dortigen Bordrand der Querungshilfe ranverschwenkt...

Das würde auch eine Menge weiße Farbe sparen, trotzdem scheint so etwas z. B. gewollt zu sein (fragt sich nur, von wem?).


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.03.2011, 19:20
Beitrag #4130





Guests






Zitat (Bonsai-Brummi @ 10.03.2011, 16:20) *

Das sind keine Sperrflächen. Eine Sperrfläche hat diagonale Streifen, die von rechts oben nach links unten (oder von links unten nach rechts oben, je nachdem wo man beginnt) verlaufen. Die gezeigten Flächen haben jedoch so eine Art Pfeilmarkierungen, vermutlich um die Fahrtrichtung zu verdeutlichen.

Auch die vorgestellte Busspur (Taxen und Radfahrer frei) ist keine Sperrfläche, denn die Streifen verlaufen zwar diagonal, aber in die falsche Richtung (von links oben nach rechts unten). Dennoch halte ich es nicht für die beste Idee, diese Spur so zu kennzeichnen.

(Edit) Auch in @Schattenfells Beispielen verlaufen die diagonalen Streifen falsch herum.

Das was @Acki verlingt hat, ist hingegen eine Sperrfläche und darf von Fahrzeugen (auch von Schienenfahrzeugen) nicht benutzt werden.

(Edit) PS: Es spielt keine Rolle, ob man in Fahrtrichtung oder Gegenrichtung einer Sperrfläche unterwegs ist. In beiden Fällen verlaufen die diagonalen Streifen gleich herum, also von rechts oben nach links unten falls sie richtig ausgeführt ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
schilderwald
Beitrag 11.03.2011, 19:30
Beitrag #4131


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3867
Beigetreten: 27.01.2006
Wohnort: Mal hier, mal da
Mitglieds-Nr.: 16344



Zitat (münsterland-radler @ 11.03.2011, 19:20) *
Das sind keine Sperrflächen.
Falsch, guggst du in die RMS. So werden Sperrflächen markiert um gleichgerichtete Verkehrsströme zu trennen, ähnlich wie hier: klick


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.03.2011, 19:35
Beitrag #4132





Guests






Ich habe mich an der StVO orientiert, und die Abbildung darin (Anlage 2 Nr. 72 Zeichen 298) sieht anders aus.
Was ist die RMS? (Edit: gefunden...) Warum wird von der StVO abgewichen?

Edit2: Auch in den RMS verlaufen die Streifen in den Abbildungen so wie in der StVO...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
schilderwald
Beitrag 11.03.2011, 19:40
Beitrag #4133


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3867
Beigetreten: 27.01.2006
Wohnort: Mal hier, mal da
Mitglieds-Nr.: 16344



Was machst du mit den runden Schildern wo eine 70 drauf steht oder eine 90? Oder was machst du, wenn auf einer rechteckigen gelben Tafel nicht Wilster sondern Münster drauf steht?

Die RMS ist die Richtlinie zur Markierung von Straßen. In der VwV-StVO wird zu den § 39 - 43 in der Randnummer 49 auf dieses Regelwerk hingewiesen.


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.03.2011, 20:05
Beitrag #4134





Guests






Hallo Schilderwald.

Okay, danke schön. Anscheinend werden diese Pfeil-Sperrflächen auch auf den Münsteraner Autobahnen verwendet, das war mir noch nie aufgefallen (bis jetzt).

Bei den runden Schildern wird in der StVO die "angegebene Geschwindigkeit" erwähnt, woraus sich ergibt, dass auch andere Geschwindigkeiten als 60 und 30 möglich sind.
Die Erläuterung zu den Ortstafeln ist in der Tat etwas dürftig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 11.03.2011, 23:56
Beitrag #4135


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Jaja, okay, der Klassiker. Den kennt jeder, den gibt’s ja auch fast überall zu sehen und man kann ja durchaus fragen, warum das Zeichen denn nicht im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist:



Den gibt es sogar standesgemäß in einer alten, inzwischen vielleicht sogar ungültigen Version, wer weiß, was Peter dazu sagt, damals hatte das Fahrrad noch Pedale und den Mann hat man offensichtlich vom Zebrastreifen geklaut. Interessant ist auch, dass das Fahrrad oben ist, genau wie bei den alten Lollies:



Es gibt dann sogar noch diese Spezialanfertigung für Fahrräder und kleine Zweiräder:



Nun fehlt natürlich noch ein Zeichen, dass den Querschnitt für alle Fahrzeuge und Fußgänger sperrt. Ich habe es noch nicht gefunden, aber ich stelle es mir so ähnlich vor:

Go to the top of the page
 
+Quote Post
nordpolcamper
Beitrag 12.03.2011, 01:31
Beitrag #4136


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1111
Beigetreten: 28.01.2010
Wohnort: bei München
Mitglieds-Nr.: 52483



das letzte wäre tatsächlich herrlich biggrin.gif Verbot für Brett-aufm-Kopf-balancierende-Fußgänger biggrin.gif


--------------------
HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 15.03.2011, 01:28
Beitrag #4137


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



und ukr beschwert sich immer....
Verkehrsschau auf "Berlinerisch" (Video der Abendschau)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Arthur Dent
Beitrag 15.03.2011, 07:19
Beitrag #4138


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4689
Beigetreten: 20.04.2004
Mitglieds-Nr.: 2885



Zitat (Schattenfell @ 11.03.2011, 23:56) *
Jaja, okay, der Klassiker. Den kennt jeder, den gibt’s ja auch fast überall zu sehen und man kann ja durchaus fragen, warum das Zeichen denn nicht im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist:

Indirekt ist es in der StVO, Anlage 4 enthalten:
Zitat
Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem jeweils in Spalte 2 angegebenen Inhalt.

Erläuterung
Für die Zeichen 250 bis 259 gilt:
1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten werden.
2. Zwei der nachstehenden Verbote können auf einem Schild vereinigt sein.
wink.gif


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.03.2011, 08:00
Beitrag #4139





Guests






Richtig, insofern ist das Zeichen durchaus zulässig. Nach V45 können übrigens auch mehr als zwei Zeichen auf einem Schild stehen: "Mehrere dieser Verbote können auf einem Schild vereinigt sein."
Und tatsächlich gibt es ja, wenn auch selten, Verbotszeichen mit drei Piktogrammen darauf.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 15.03.2011, 12:12
Beitrag #4140


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19658
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat (Georg_g @ 15.03.2011, 08:00) *
Und tatsächlich gibt es ja, wenn auch selten, Verbotszeichen mit drei Piktogrammen darauf.


Echt? Hast Du nen Foto? blink.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 15.03.2011, 17:57
Beitrag #4141


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Das geht ja schon gut los:



Der Rest ist dann auch ungefähr so wie ich es mir vorgestellt habe. Um das Parken auf dem Gehweg zu erlauben fehlt auch noch die entsprechende Beschilderung:



Zum Abschied gibt’s dann noch das:

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 15.03.2011, 18:37
Beitrag #4142


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (Schattenfell @ 15.03.2011, 17:57) *
Um das Parken auf dem Gehweg zu erlauben fehlt auch noch die entsprechende Beschilderung
Wozu Beschilderung? Eine das Parken erlaubende Markierung (aka RdNr. 74 der Anlage 2 der StVO) ist doch vorhanden. think.gif

Aber ja, zusammen mit (diesem) Vz 286 (+ Zz) ist das Murks.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 15.03.2011, 18:40
Beitrag #4143


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Zitat (Mitleser @ 15.03.2011, 18:37) *
Wozu Beschilderung? Eine das Parken erlaubende Markierung (aka RdNr. 74 der Anlage 2 der StVO) ist doch vorhanden. think.gif


Ich brauche echt mal langsam eine Pause crybaby.gif Keine Ahnung, irgendwie war ich vorhin dabei, das Schild und die Markierungen gedanklich wegzurationalisieren und dann wäre das Parken auf dem Gehweg nicht mehr gestattet. Es geht mir einfach nicht in den Kopf, dass auch Markierungen das Parken erlauben crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MisterOJ
Beitrag 15.03.2011, 19:22
Beitrag #4144


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 10196
Beigetreten: 11.05.2008
Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland
Mitglieds-Nr.: 41963



Zitat (Schattenfell @ 15.03.2011, 17:57) *

Das is ja fast so ein hübsches Beispiel wub.gif wie aus dem Ur-Posting laugh2.gif

Zitat (Schattenfell @ 15.03.2011, 18:40) *
Ich brauche echt mal langsam eine Pause crybaby.gif

Ohhh - das klingt nach Verkehrs-Koller!!! Brauchst du nen Doc oder ne VP-Auszeit!!!

Zitat (Schattenfell @ 15.03.2011, 18:40) *
Keine Ahnung, irgendwie war ich vorhin dabei, das Schild und die Markierungen gedanklich wegzurationalisieren und dann wäre das Parken auf dem Gehweg nicht mehr gestattet. Es geht mir einfach nicht in den Kopf, dass auch Markierungen das Parken erlauben crybaby.gif


eifrig, eifrig,... laugh2.gif
(Wenn ein Schildchen in/um Wedel fehlt - wissen wir wo wir´s dann wieder abholen können... rolleyes.gif)


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 15.03.2011, 19:52
Beitrag #4145


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Zitat (Arthur Dent @ 15.03.2011, 07:19) *
Indirekt ist es in der StVO, Anlage 4 enthalten


Warum ist denn eigentlich „direkt“ enthalten, aber der Rest nur mit Sonderanfertigungen erlaubt? think.gif


Zitat (MisterOJ @ 15.03.2011, 19:22) *
(Wenn ein Schildchen in/um Wedel fehlt - wissen wir wo wir´s dann wieder abholen können... rolleyes.gif)


Was soll ich denn mit den hässlichen Verkehrsschildern aus Wedel? whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 15.03.2011, 20:47
Beitrag #4146


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (Schattenfell @ 11.03.2011, 23:56) *
Jaja, okay, der Klassiker. Den kennt jeder, den gibt’s ja auch fast überall zu sehen und man kann ja durchaus fragen, warum das Zeichen denn nicht im Verkehrszeichenkatalog enthalten ist:

Ich habe auch noch eines gefunden thread.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 15.03.2011, 22:01
Beitrag #4147


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (Heinz Wäscher @ 15.03.2011, 20:47) *
Ich habe auch noch eines gefunden thread.gif

Auf Sylt gibt es auch diese Variante:

Verbot nur für gemütliche Spaziergänger mit Kind, Männer schnellen Schrittes haben trotzdem Durchgang? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MisterOJ
Beitrag 16.03.2011, 09:03
Beitrag #4148


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 10196
Beigetreten: 11.05.2008
Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland
Mitglieds-Nr.: 41963



Zitat (Schattenfell @ 15.03.2011, 19:52) *
Zitat (MisterOJ @ 15.03.2011, 19:22) *
(Wenn ein Schildchen in/um Wedel fehlt - wissen wir wo wir´s dann wieder abholen können... rolleyes.gif)


Was soll ich denn mit den hässlichen Verkehrsschildern aus Wedel? whistling.gif

Na solche Schildchen eignen sich doch gut um z.B. im Garten ein Loch abzudecken, den Zaun abzudichten oder wozu man sonst so ein Blech halt braucht... whistling.gif
(da ist´s auch wurscht, ob da nn ein Herzpfeil oder Isopfeil drauf ist)

Mit Ronden kann man ja auch Frisbee spielen.... thread.gif

OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 16.03.2011, 17:11
Beitrag #4149





Guests






Hallo

Zitat (Schattenfell @ 15.03.2011, 17:57) *


Tut mir Leid, aber ich finde den Fehler nicht - abgesehen davon, dass die Schilder vor der Kreuzung die alten sind, aber hinter ihr stehen die neuen. Somit kann doch kein Zweifel an der Regelung bestehen: Hier nur links abbiegen erlaubt, Radfahrer frei.
Die Haltverbote scheinen auch korrekt: Auf der linken Fahrbahnseite wird das Ende des Verbots durch einen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet. Dieses Verbot wird auch beachtet, alle zu sehenden Fahrzeuge parken rechts. Auf der Straße, in die man einbiegt, ist auf der rechten Fahrbahnseite Haltverbot (Mitte). Auch dort wird nicht regelwidrig gehalten oder geparkt.
Straßennamenschilder zur Orientierung sind auch vorhanden. Weiße Schrift auf dunklem Hintergrund ist dafür erlaubt.
Es bleibt nur noch die Vorfahrtregelung, aber ein Zeichen "Vorfahrt gewähren" kann eigentlich nur heißen, dass der Verkehr auf der Querstraße vorrangig ist und Fahrzeugführer in der gezeigten Fahrtrichtung ggf. warten müssen.

Hilfst du mir auf die Sprünge? Was stimmt nicht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 16.03.2011, 17:18
Beitrag #4150


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Georg_g @ 15.03.2011, 08:00) *
...gibt es ja, wenn auch selten, Verbotszeichen mit drei Piktogrammen darauf.

zumindest theoretisch, aber nur, wenn keine Kraftfahrzeuge mit drauf sind (VwV zu §§ 250 ff: "Mehr als zwei Verbote dürfen auf einem Schild nicht vereinigt sein, wenn das Schild Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr hat"),

Vor einigen Jahren wurde irgendwo in Baden-Württember, meine ich, an einer Umgehung eines in der Presse vorgestellt, das auf einer Umgehungsstraße Fuhrwerke (oben), Fußgänger und Radfahrer (unten) verbot.

War das einzige, was mir jemals zu Gesicht gekommen ist.

Die Radfahrer-Fußgänger-Kombi wäre hier bei uns im Rheingau ganz sinnvoll, denn an der B 42 gibt es viele Schilderbäume mit 4 Schildern: Stop oder Vorfahrt achten + Rechtsabbiegen + Fußgänger verboten + Radlinge verboten. Habe natürlich immerzu keinen Fotoapparat dabei, wenn ich mal wieder da lang fahre... crybaby.gif

Muss aber demnächst dringend mal sein: Auf einem Vorwegweiser hängt ein Z 331 mit ZZ 1048-10 und einem Z 265 (2,1 m) laugh2.gif
Könnte mir vorstellen, dass man auf einen PKW-Parkplatz hinweisen wollte, statt auf eine Krfatfahrstraße nur für PKWs?

Oder tummeln sich hier Rüdesheimer? Dann auf: Unten am Busparkplatz, Eisenbahnunterführung, Schleichweg hintenrum zur police.gif



Zitat (münsterland-radler @ 16.03.2011, 17:11) *
Tut mir Leid, aber ich finde den Fehler nicht - ...Hilfst du mir auf die Sprünge? Was stimmt nicht?

Bitte erst zur Haustür reinfahren und DANACH links abbiegen laugh2.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post

484 Seiten V  « < 81 82 83 84 85 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 14:16