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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Bonsai-Brummi
Beitrag 15.01.2011, 18:00
Beitrag #3851


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Zitat (Pogge @ 15.01.2011, 17:18) *
... da wimmelt der Vogelsberg doch nur von Radfahrern think.gif


Stimmt - der auch wink.gif
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mir
Beitrag 16.01.2011, 04:26
Beitrag #3852


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.01.2011, 15:07) *
Du schon - was aber, wenn jemand anders wegen eines zu spät gesehenen Schlaglochs zu Fall kommt und sich gar ernsthaft verletzt? wounded.gif

Komischerweise wird einem bei allem und jedem als Radfahrer immer das Sichtfahrgebot vor Augen gehalten, warum sollte das hier nicht genügen? Meinetwegen können sie ja die Schlaglöcher mit pinkfarbenen Kringeln markieren, kostet wahrscheinlich weniger als diese teuren Schilder.

Verbieten die Schilder eigentlich Mofas?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.01.2011, 10:16
Beitrag #3853


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Zitat (mir @ 16.01.2011, 04:26) *
... warum sollte das hier nicht genügen?


Ganz einfach: Weil die lokale Obrigkeit nicht riskieren will, von einem Radfahrer vor Gericht gezerrt zu werden, weil der kraft eigenen Blindflugs zu Schaden gekommen ist - was unabhängig vom Ausgang des Verfahrens mit einigen Umtrieben verbunden wäre wink.gif

Oder auch nur öffentlich angeprangert: Du kennst natürlich die einschlägigen Beispiele "behördlich angeordneter Todesfallen", die bei näherem Hinsehen nur Blindfliegern und anderen Regelmißachtern gefährlich werden können wink.gif

lg
c.s.
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helmet lampshade
Beitrag 16.01.2011, 10:53
Beitrag #3854


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Zitat (mir @ 15.01.2011, 14:56) *
Aufm Fahrrad hab ich doch viel weniger Probleme mit Schlaglöcher als ein Autofahrer

Tja wenn es nicht diese fiesen kleinen Dinger gäbe, 3cm*10cm wo das Rad eingeklemmt werden kann, und die man erst aus ca 5-10m erkennt....
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mir
Beitrag 16.01.2011, 12:09
Beitrag #3855


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 16.01.2011, 10:16) *
Ganz einfach: Weil die lokale Obrigkeit nicht riskieren will, von einem Radfahrer vor Gericht gezerrt zu werden, weil der kraft eigenen Blindflugs zu Schaden gekommen ist - was unabhängig vom Ausgang des Verfahrens mit einigen Umtrieben verbunden wäre wink.gif

Dafür riskiert sie dann eben eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Außerdem haben sie die Mofas vergessen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.01.2011, 12:29
Beitrag #3856


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Zitat (mir @ 16.01.2011, 12:09) *
Dafür riskiert sie dann eben eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.


In der Tat - die berühmt-berüchtigte Wahl zwischen Pest und Cholera... sad.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.01.2011, 16:38
Beitrag #3857


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Kein Schild, aber doch irgendwie Schilda cool.gif

Ich bin ein kurzes Video

wollte kein neues Thema anfangen und is ja doch auch irgendwie erhellend, wenn man sich demnächst mal wieder vor Gericht wegen eines nicht exakt der StVO entsprechenden VZ/ZZ durchsetzen muß biggrin.gif
(ich hoffe es fällt nicht unter das strenge Human Gateway Gesetz, aber warum soll ich alles aufschreiben, wenn es doch so schön beschrieben wird)
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ukr
Beitrag 16.01.2011, 19:11
Beitrag #3858


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Zumal die Trennung zwischen Privatgelände und öffentlichem Verkehrsraum eh Blösinn ist, da z.B. der §33 StVO diese Trennung garnicht vorsieht.
Entsprechend bleibt das Blaulicht auf auf Privatgelände unzulässig. Andererseits hätte man sich die Fahrt auch vorab genehmigen lassen können - insofern selbst Schuld.
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.01.2011, 19:45
Beitrag #3859


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ja, aber muß man es bei einer Filmpremiere mit einem alten VoPo Lada sooo korrekt sehen ?
Jederzeit gerne, aber du weißt ja wie korrekt man es sonst hier in der Stadt mit Schilderbäumen und Baustellen etc etc nimmt.
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mir
Beitrag 16.01.2011, 19:55
Beitrag #3860


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Allzu teuer ist der Spaß nicht, kostet 20 €. Was soll's ...


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Der Dicke
Beitrag 16.01.2011, 20:26
Beitrag #3861


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Da wollten sich zwei Polizisten wichtig machen, genauso wie vor einigen Jahren, als Udo mit Hape zusammen in Hamburg mit einer Ente gefahren ist. laugh2.gif

Gruß


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superdiesel
Beitrag 16.01.2011, 22:14
Beitrag #3862


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lol.
Das bestätigt wirklich alle Vorurteile, die man so gegen Berliner Uniformierte haben kann.
Schönes Eigentor.


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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MisterOJ
Beitrag 17.01.2011, 23:26
Beitrag #3863


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.01.2011, 19:50) *
Offenbar gar keine... no.gif

Nichmalüberhauptgarneinnicht Radlinge! (Das gibt doch zu denken)


Zitat (Schattenfell @ 14.01.2011, 20:08) *
Am schönsten find ich ja das weiße Autochen, dass vor Schreck entgegen der Fahrtrichtung parkt laugh2.gif

Das schient wohl unser @bonsai zu sein... whistling.gif

Interessanter für @Bonsai ist ja wohl das Z253 im Hintergrund am Wegweiser...

Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.01.2011, 09:54) *

Aha...

*staun* blink.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.01.2011, 11:08) *
Auf dem Dorf kommt natürlich sofort jemand 'raus, wenn ein fremdes Auto vorm Haus anhält und gar jemand aussteigt rolleyes.gif

Warum verwundert mich das nicht?

(kenn ich aus meiner Planungstätigkeit auch: Auto mit fremden Kennzeichen in einer Gegend wo sonst nur Einheimische langfahren.
Und ddann steigt man dort noch aus - das wird dann sonstwas vermutet: Räuber, Grundstückspekulant, Vertreter, Versicherungsmakler, ....)
Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.01.2011, 11:08) *
So gab's gestern noch einen netten Schnack mit einem nach eigener Aussage politisch aktiven Anwohner

Na da kannst du von Glück reden, dass er dich nicht als feindlich gesinnt eingestuft und hat...

Zitat (Bonsai-Brummi @ 15.01.2011, 11:08) *
Der jedenfalls war ganz angetan von meiner Ankündigung, das Thema hier zur Diskussion zu stellen; gut möglich, daß der sich hier einklinkt und uns noch etwas mehr dazu erzählt. smile.gif

Oh - da hast du wohl jetzt dort was gut!!

warten wir mal ab, was er uns noch so erzählt...


OJ


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Thomaygo
Beitrag 18.01.2011, 19:59
Beitrag #3864


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Zum Udo-VoPo-Lada:

Der Text im Beitrag hat mich etwas stutzig gemacht.
Laut §38 STVO gilt:
Zitat
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden


Was hat der denn falsch gemacht ??

Das Fahzeug war damit ausgerüstet und er hat ein Fahrzeug begleitet think.gif

Wobei wahrscheinlich alles andere teurer werden würde...


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.01.2011, 02:35
Beitrag #3865


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Was bin ich whistling.gif


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janr
Beitrag 19.01.2011, 04:12
Beitrag #3866


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Das ist doch ein auf den Kopf stehender Aufkleber des Schattenrisses dieses mutigen Herrn.


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ukr
Beitrag 19.01.2011, 07:15
Beitrag #3867


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Ich kenne diesen Sprung nur ohne Salto. think.gif
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superdiesel
Beitrag 19.01.2011, 10:44
Beitrag #3868


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Die Maueröffnung wurde ja nicht ohne Grund Wende genannt.
Auch (und gerade) in der Nähe der Zimmerstraße haben sich die Verhältnisse im Vergleich zu damals umgekehrt, so manche militärische Karriereplanung wurde auf den Kopf gestellt.


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Der Dicke
Beitrag 21.01.2011, 21:56
Beitrag #3869


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2 hoch 2 ? blink.gif Ich denke mal 2,19 m Fahrzeugbreite passt noch bei höchstens 30km/h laugh2.gif

Gruß


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2011, 12:41
Beitrag #3870


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Ich bin eine Fahrradstraße, Erklärung whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 22.01.2011, 13:25
Beitrag #3871


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Zitat (Der Dicke @ 21.01.2011, 21:56) *
2 hoch 2 ? blink.gif


... ist 4!!

Zitat (Der Dicke @ 21.01.2011, 21:56) *
Ich denke mal 2,19 m Fahrzeugbreite passt noch bei höchstens 30km/h laugh2.gif


Ich kenn sowas ähnliches von früheren (DDR-) Z262, da war die Nachkommaziffer immer hochgestellt&klein angegeben - allerdings mit Komma.

--> ergo müßte (wenn man im konkreten Beispiel 2,20m meint) dann vor der hochgestellten kleinen 2 ein Komma hin und zusätzlich eine '0' dahinter....


PS: Was hat es mit den unterschiedlichen Schildergrößen auf sich??? blink.gif Die "30" scheint mir die Normal-Größe zu sein - aber warum das Z264 in so einer Mini-Ausführung???
(Gilt es womöglich nur für überbreite Radlinge whistling.gif )


Zitat (Heinz Wäscher @ 22.01.2011, 12:41) *
Ich bin eine Fahrradstraße, Erklärung whistling.gif

wallbash.gif

Also wenn es solcher enormen Erklärungen bedarf, dann ist entweder die eingerichtete Fahrradstraße murks (weil baulich nicht als solche zu erkennne bzw. nicht entsprechend gestaltet) oder aber die Wolfenbütteler Autofahrer sind einfach sooooooo was von unfähig.....


OJ


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Der Dicke
Beitrag 22.01.2011, 14:45
Beitrag #3872


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Zitat (MisterOJ @ 22.01.2011, 13:25) *
--> ergo müßte (wenn man im konkreten Beispiel 2,20m meint) dann vor der hochgestellten kleinen 2 ein Komma hin und zusätzlich eine '0' dahinter....

Nee, '0' dahinter brauch nicht, hier schön zu sehen...



... mit absolutes Halteverbot für Fußgänger und Radfahrer oder nicht? think.gif


Zitat (MisterOJ @ 22.01.2011, 13:25) *
PS: Was hat es mit den unterschiedlichen Schildergrößen auf sich??? blink.gif Die "30" scheint mir die Normal-Größe zu sein - aber warum das Z264 in so einer Mini-Ausführung???
(Gilt es womöglich nur für überbreite Radlinge whistling.gif )

Das weiß ich auch nicht
Also die "30" ist jünger, auch wenn man es schlecht sieht.



Gruß


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mir
Beitrag 22.01.2011, 17:58
Beitrag #3873


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Zitat (MisterOJ @ 22.01.2011, 13:25) *
Also wenn es solcher enormen Erklärungen bedarf, dann ist entweder die eingerichtete Fahrradstraße murks

Nee, das Problem ist das Zusatzzeichen, das so in der StVO nicht auftaucht und keinen klaren Regelungsgehalt hat. Ich würde da mit dem Auto auch reinfahren, und die Infotafel macht es nur schlimmer. Warum nicht einfach ein Z267 - Verbot der Einfahrt - aufstellen, mit ZZ "Radfahrer frei"? Wäre auf Anhieb verständlich.


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willi
Beitrag 22.01.2011, 20:49
Beitrag #3874


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Man hat ja nun mal das Fahrradstrassenschild erfunden um es a weng komplizierter zu machen. dry.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 22.01.2011, 22:42
Beitrag #3875





Guests






Hallo

Problematisch finde ich v. a. das Zusatzschild, dass auf Kfz-Gegenverkehr hinweisen soll. Denn meine erste Interpretation war: "Hier dürfen auch Kfz einfahren".
Das ZZ "Radfahrer frei" könnte dazu führen, dass viele Radler denken, dass sie immer und überall Einbahnstraßen verkehrtherum befahren dürften.
Warum also nicht eine ganz normale Fahrradstraße als Einbahnstraße? Also eine Seite mit Z.267 (Z.244.2 für Ausfahrende) und die andere mit Z.244.1 und Z.220 beschildern.

Edit: und die Info-Tafel sollte man sich auch sparen...
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janr
Beitrag 22.01.2011, 23:28
Beitrag #3876


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Hier und hier Fahrradstraßen.

Die eine hat "KRAD/PKW frei" die andere "KRAD/PKW Anlieger frei".

Beide Straßen waren mal ganz normal, beide waren dann 30er Zone (Z 274.1-50).

Jetzt sind beide Fahrradstraßen und die Anwohner dürfen sich überlegen wie sie was geliefert bekommen.
Oder ob sie beim Umzug alles zum beginn/ende der Fahrradstraße tragen.

Das beste ist, daß im zweiten Beispiel ein Bauernhof ist, natürlich mit Tracktor und allem drum und dran.

Warum man das macht ist mir unverständlich, vor allem im ersten Beispiel fühlen sich Radler so bevorrechtigt, daß bei rvl-Verstößen von denen, man richtig ärger bekommt: "Ist doch eine Fahrradstraße, da haben wir Vorfahrt".

Selbst ruhige Gesprächsversuche funktionieren nicht, was jetzt aber nicht Thema werden soll.

Was verspricht man sich von Fahrradstraßen?
Beide kenne ich auch als Radler und fuhr auf beiden bereits Radl ohne daß es eine 30Zone war (also schon länger), geschweige denn eine Radlstraße.


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mir
Beitrag 23.01.2011, 00:25
Beitrag #3877


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Tschuldigung, wo ist das Problem, wenn Anliegerverkehr frei ist? blink.gif


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janr
Beitrag 23.01.2011, 00:28
Beitrag #3878


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Fahrradstraße heißt erst mal: Nur Radler.

Die ZZ bedeuten doch: Krad + Pkw frei (gut einmal als Anlieger, das andere mal alle - was natürlich erst recht ein schmarrn ist)

Was macht der Packerlfahrer, der Umzugslaster, der Waschmaschinenbringer usw ... ?



Hier dürfen LKW und Womos nicht rein.


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mir
Beitrag 23.01.2011, 00:59
Beitrag #3879


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Das interpretierst Du falsch. Das Autosymbol steht für "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge" (§ 39 (7) StVO). Da dürfen auch LKWs rein.

Die Radfahrstraßen halte ich aber auch eher für reine Symbolpolitik, zumindest in den meisten Fällen. Viel bewirken tun sie nicht, außer daß da ein Bürgermeister damit prahlen kann. OK, man kann als Radler nebeneinander fahren. rolleyes.gif


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Schattenfell
Beitrag 23.01.2011, 01:11
Beitrag #3880


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Zitat (mir @ 23.01.2011, 00:59) *
Die Radfahrstraßen halte ich aber auch eher für reine Symbolpolitik, zumindest in den meisten Fällen.


Was auch schon wieder daran gezeigt wird, dass je nach Stadt ein Tempolimit zwischen 15 und 30 Kilometern pro Stunde gilt, wobei ich nicht ausschließen möchte, dass man irgendwo auch mit 50 durchsausen darf. Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass hier im örtlichen Polizeirevier ein Informationsblatt zu Fahrradstraßen ausliegt, das als Höchstgeschwindigkeit für den Kraftfahrzeugverkehr 20 Kilometer pro Stunde nennt. Und in Kiel genügte eine Zeit lang das Ende der Fahrradstraße auch zur Aufhebung der Tempo-30-Zone, weil man im Rathaus das wohl nicht so recht auseinander halten konnte. Das wurde inzwischen aber meines Wissens behoben.

Wenigstens kann man mit Fahrradstraßen nicht so viel Unfug anstellen wie mit Verkehrsberuhigten Bereichen. Obwohl: Wie läuft das denn eigentlich, wenn ich hier in der Fahrradstraße mit 30 Kilometern pro Stunde herumtöffen darf, ich in der Nachbarstadt aber mit gleicher Geschwindigkeit wegen einer Überschreitung von 15 Kilometern pro Stunde geblitzt werde? Sollten solche Regelungen nicht deutschlandweit ein wenig einheitlich sein? Ich erinnere mich da auch an diesen seltsamen riesigen Verkehrsberuhigten Bereich in Eckernförde, in dem ja offensichtlich eine Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde erlaubt sein soll.
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janr
Beitrag 23.01.2011, 01:16
Beitrag #3881


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Zitat (mir @ 23.01.2011, 00:59) *
... Das Autosymbol steht für ...
OK.
Ich interpretierte natürlich das Pkw-Symbol "nur für Pkw". wavey.gif

Aber warum dann nicht so: "KFZ-Verkehr frei" (als Klartext)?


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mir
Beitrag 23.01.2011, 01:26
Beitrag #3882


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Damit's jeder versteht laugh2.gif


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janr
Beitrag 23.01.2011, 04:30
Beitrag #3883


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Hast du ein Glück, daß ich nicht jeder bin. narr.gif


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Beitrag 23.01.2011, 15:38
Beitrag #3884


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Zitat (Der Dicke @ 22.01.2011, 14:45) *
Nee, '0' dahinter brauch nicht, hier schön zu sehen...


OK - dachte damit man es besser als Nachkommastelle erkennt...

Zitat (Der Dicke @ 22.01.2011, 14:45) *
... mit absolutes Halteverbot für Fußgänger und Radfahrer oder nicht? think.gif

Haltverbot für Fußgänger?? blink.gif

Das Z283 bezieht sich doch auf die Fahrbahn.
(auch eine lustige Art Verkehrszeichen anzubringen - bestimmt heißt dieser gebogene Rohrpfosten 'Galgen'.. laugh2.gif)

Zitat (Der Dicke @ 22.01.2011, 14:45) *
Zitat (MisterOJ @ 22.01.2011, 13:25) *
PS: Was hat es mit den unterschiedlichen Schildergrößen auf sich??? blink.gif Die "30" scheint mir die Normal-Größe zu sein - aber warum das Z264 in so einer Mini-Ausführung???

Das weiß ich auch nicht
Also die "30" ist jünger


Huch - das hätte ich eher andersrum vermutet.

Mit dem kleinen Z264: vielleicht wegen beengter Verhältnisse? (Pfosten kann nicht weiter weg von der Fahrbahn errichtet werden und das normale Blechle würde dann in den Lichtraum hineinragen? Aber das passt ja nicht mit dem nun größeren Z274. komisch unsure.gif )



Zitat (mir @ 22.01.2011, 17:58) *
Zitat (MisterOJ @ 22.01.2011, 13:25) *
Also wenn es solcher enormen Erklärungen bedarf, dann ist entweder die eingerichtete Fahrradstraße murks

Nee, das Problem ist das Zusatzzeichen, das so in der StVO nicht auftaucht und keinen klaren Regelungsgehalt hat. Ich würde da mit dem Auto auch reinfahren, und die Infotafel macht es nur schlimmer.

Beschilderung soll doch 'mit beiläufigem Blick' erkennbar sein. Und wenn ich z.B. an dieser Fahrradstraße erstaml anhalten muss und 5 min brauche um die zugehörige "Gebrauchsanweisung" zu , dann stimmt doch was nicht!! ranting.gif

Oftmals werden ja nur paar Schildchen aufgestellt und die erforderliche bauliche Anpassung spart man sich. (so wie oftmals in VB´s)

Zitat (mir @ 22.01.2011, 17:58) *
Warum nicht einfach ein Z267 - Verbot der Einfahrt - aufstellen, mit ZZ "Radfahrer frei"? Wäre auf Anhieb verständlich.

Das kann dir nur die zust. SVB .
(Vermutlich weil es dann nur eine freigegebene Einbahnstraße und eben keine Fahrradstraße ist!)

OJ


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ukr
Beitrag 23.01.2011, 15:57
Beitrag #3885


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Haberlon
Beitrag 23.01.2011, 16:11
Beitrag #3886


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schilderwald
Beitrag 23.01.2011, 17:24
Beitrag #3887


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Die Beschilderung ist wohl für die schneereiche Zeit laugh2.gif

Wer findet den Ausführungsfehler: klick oder klack? whistling.gif


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willi
Beitrag 23.01.2011, 17:36
Beitrag #3888


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Zitat (schilderwald @ 23.01.2011, 17:24) *
Wer findet den Ausführungsfehler:
Der, so scheint es vorhandene Linksabbiegerfahrstreifen ist nicht auf den Wegweisern? think.gif
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superdiesel
Beitrag 23.01.2011, 22:17
Beitrag #3889


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Die engen Abstände der Mittelstreifenmarkierungen? think.gif Aber die sind doch eigentlich ziemlich verbreitet. Hmm. Keine Ahnung.


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ukr
Beitrag 23.01.2011, 22:20
Beitrag #3890


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Isopfeil
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schilderwald
Beitrag 23.01.2011, 22:24
Beitrag #3891


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Genau, auf den Vorwegweisern kommt nur der Herzpfeil zur Anwendung und kein gestauchter Isopfeil.

@Kühltaxi müsste die Vorwegweiser kennen, B 266 zwischen Kommern und Kall.


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MisterOJ
Beitrag 23.01.2011, 23:34
Beitrag #3892


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Zitat (ukr @ 23.01.2011, 22:20) *
Isopfeil

opps - ich hatte meinen Blick eher auf die Mittelmarkierung, die Pfeilanordnung auf dem Wegweiser (Stichwort: Linksabbiegefahrstreifen) und die Wegweiser-Aufstellung (Seitenabstand & Co.) gerichtet...

Aber die Pfeilform hab ich schlichtweg übersehen sadwalk.gif


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 24.01.2011, 12:28
Beitrag #3893


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Die Unterschiede sind ja auch nur "marginal" tongue.gif


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mir
Beitrag 24.01.2011, 17:03
Beitrag #3894


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Zitat (ukr @ 23.01.2011, 15:57) *

Ist doch klasse, da können mal die Radler die Traktoren überholen, wenn diese schmal genug sind.


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Haberlon
Beitrag 25.01.2011, 18:02
Beitrag #3895


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Winterdienst

Wer darf hier parken? whistling.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.01.2011, 23:24
Beitrag #3896





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Hat man da etwa versucht, "Eingeschränkter Winterdienst" halbwegs zu symbolisieren?

Na ja, entweder
- Haltverbot für den Winterdienst
oder
- Haltverbot wegen Winterdienst

Ich verstehe es so, dass jeder außer dem Winterdienst hier halten und parken darf. Allerdings ist dieses Zusatzzeichen nicht für das Haltverbot vorgesehen. Vielleicht darf der Winterdienst hier ja doch parken, weil die Kombi nicht definiert ist...
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superdiesel
Beitrag 26.01.2011, 00:07
Beitrag #3897


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Zitat
Ich verstehe es so, dass jeder außer dem Winterdienst hier halten und parken darf.

Natürlich.

Ein Zusatzschild schränkt die Schild-Regelung auf bestimmte Fahrzeuge oder Benutzer ein. Andernfalls muß ein "ausser" oder "ausgenommen" davor oder besser noch ein "frei" hinter den "Winterdienst".


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Haberlon
Beitrag 26.01.2011, 12:36
Beitrag #3898


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Es soll heißen "wegen Winterdienst", damit dieser durchkommt.

War nur unsicher weil VZ274+"Lärmschutz" ja auch nicht heißt: Tempolimit nur für Lärmschutz, die anderen dürfen heizen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.01.2011, 17:29
Beitrag #3899


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Ein Haltverbot soll aber nicht expliziet begründet werden. Sonst gibt es nachher zwei Sorten Haltverbote, wichtigere, weil begründete, und normale (nicht soooo wichtige whistling.gif ).


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MisterOJ
Beitrag 26.01.2011, 18:13
Beitrag #3900


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.01.2011, 17:29) *
Ein Haltverbot soll aber nicht expliziet begründet werden. Sonst gibt es nachher zwei Sorten Haltverbote, wichtigere, weil begründete, und normale (nicht soooo wichtige whistling.gif ).

laugh2.gif ... vielleicht gibt es dann auch gestaffelte Bußgelder für Halten im Haltverbot:

  • erhöhtes Bußgeld wegen qualifiziertem Haltvebot-Verstoß bei wichtigem (=begründetem) Haltverbot
  • reduziertes Bußgeld wegen einfachem Haltverbot-Verstoß bei 'nicht-so-wichtigem' Haltverbot



OJ wavey.gif


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