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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
CvR
Beitrag 09.09.2010, 09:48
Beitrag #3151


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Zitat (schilderwald @ 09.09.2010, 09:24) *
Aber warum prüft die Stadt denn eine Anzeige auf Sachbeschädigung?

Möglicherweise langweilt sich da jemand.

Viel spannender fände ich zu prüfen, ob da nicht vielleicht ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (seitens der Behörden) vorliegt. Immerhin stellen Ortsschilder wohl "Anlagen" im Sinne des §315b StGB dar, beseitigt wurden sie - je nach Sichtweise - vielleicht auch. Wäre nur noch zu prüfen, ob durch das Entfernen Leib/Leben von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Spätestens wenn jemand, sich auf die Nichtexistenz von Ortseingangstafeln berufend, mit Tempo 100 durch die Stadt rast und das defa-Kind überfährt wird das wohl spannend...


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Janus
Beitrag 09.09.2010, 11:01
Beitrag #3152


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Zitat (CvR @ 09.09.2010, 10:48) *
Spätestens wenn jemand, sich auf die Nichtexistenz von Ortseingangstafeln berufend, mit Tempo 100 durch die Stadt rast und das defa-Kind überfährt wird das wohl spannend...

Naja, ich bremse auf meiner üblichen Hagener Einflugschneise vom Autobahntempo so ab, dass ich am Beginn der 30-Zone eben 30 draufhab. Zumindest wenn auf dem Weg dahin die "innerorts" stehende Ampel an der Autobahnabfahrt grün ist...

Allerdings überfahre ich dabei nur sehr selten Kinder.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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durban
Beitrag 10.09.2010, 12:47
Beitrag #3153


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Zitat (CvR @ 09.09.2010, 09:48) *
Spätestens wenn jemand, sich auf die Nichtexistenz von Ortseingangstafeln berufend, mit Tempo 100 durch die Stadt rast und das defa-Kind überfährt wird das wohl spannend...


Glaube ich ehrlich gesagt nicht, weil eine Behörde nicht Täter im Sinne des Strafrechts sein kann. wink.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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ukr
Beitrag 10.09.2010, 19:15
Beitrag #3154


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http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/...ail.php/2621943
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Der Dicke
Beitrag 11.09.2010, 20:09
Beitrag #3155


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Ich denke mal, das Schild hätte man sich sparen können, zu mindestens hält man es nicht für erforderlich es zu erneuern. laugh2.gif



Uploaded with ImageShack.us

Gruß


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Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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schilderwald
Beitrag 12.09.2010, 10:37
Beitrag #3156


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Wie war das noch im Winter think.gif ,

zugeschneite VZ lassen sich oftmals an der Form erkennen:



Entspricht das graue Achteck auch dem § 39 (4) StVO? rolleyes.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 12.09.2010, 11:17
Beitrag #3157


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Der MisterOJ muß jetzt ganz stark sein:










Italien lässt grüßen

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schilderwald
Beitrag 12.09.2010, 11:25
Beitrag #3158


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Hast du ein Update von Photoshop? laugh.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Kurier
Beitrag 12.09.2010, 13:49
Beitrag #3159


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Wo bitte ist diese Tankstelle? Diesel 1,109 rolleyes.gif


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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ukr
Beitrag 12.09.2010, 13:57
Beitrag #3160


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Das waren sogar noch DM. laugh2.gif
Nein, aber die Bilder sind schon etwas älter.
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Schattenfell
Beitrag 12.09.2010, 18:05
Beitrag #3161


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Man muss wirklich studiert haben, wenn man in Berlin parken möchte. Das mutmaßlich temporäre Haltverbot unten macht es nicht leichter.



Diese verschachtelten Haltverbote finde ich sowieso lustig, auch wenn das hier nicht mal ein Zentimeter ist — wenn man bedenkt, dass mitunter, allerdings primär bei Baustellen, aus Sparsamkeits- und Man-sieht-ja-was-gemeint-ist-Gründen das zweite Zusatzschild weggelassen wird, ist der Haltverbotsbereich nicht gerade groß.

Und jetzt mal ganz ernstgemeint: Wer darf denn nun wann parken?
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911
Beitrag 12.09.2010, 18:08
Beitrag #3162


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Hält man eigentlich, wenn man über einen solchen Schilderbaum grübeln muss, oder geht das als verkehrsbedingtes und damit erlaubtes Warten durch? think.gif


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
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Schattenfell
Beitrag 12.09.2010, 18:11
Beitrag #3163


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Zitat (Schattenfell @ 12.09.2010, 19:05) *
Wer darf denn nun wann parken?


Ich habe grad gesehen, dass das nur halb so kompliziert ist — ich war bis eben der festen Überzeugung, dass sich die Parkzeiten mit den Zeiten des rechten Haltverbotes überschneiden rolleyes.gif Trotzdem lustig, dass auf der gestrigen Freiheit-statt-Angst-Demonstration erstmal fünf Leute davorstehen und rätseln.
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ukr
Beitrag 12.09.2010, 19:42
Beitrag #3164


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nordpolcamper
Beitrag 12.09.2010, 19:54
Beitrag #3165


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nicht zu glauben ...


--------------------
HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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Schattenfell
Beitrag 12.09.2010, 20:00
Beitrag #3166


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Zitat (nordpolcamper @ 12.09.2010, 20:54) *
nicht zu glauben ...


So doof, wie man sich sonst bei Schildern anstellt, wundere ich mich allerdings, dass es das nicht öfter gibt.
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schilderwald
Beitrag 12.09.2010, 20:08
Beitrag #3167


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Zitat (Schattenfell @ 12.09.2010, 21:00) *
So doof, wie man sich sonst bei Schildern anstellt, wundere ich mich allerdings, dass es das nicht öfter gibt.
rolleyes.gif



--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 12.09.2010, 20:14
Beitrag #3168


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stimmt laugh2.gif

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Schattenfell
Beitrag 12.09.2010, 20:17
Beitrag #3169


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Zitat (schilderwald @ 12.09.2010, 21:08) *
rolleyes.gif


Ja, okay laugh2.gif Aber im Vergleich zu den sonstigen Beschilderungskünsten ist der Anteil von verdrehten Zeichen 205 noch auffallend gering, meine ich think.gif
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Gast_oRly_*
Beitrag 12.09.2010, 20:22
Beitrag #3170





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Gibt es eigentlich Einstellungs-Tests bzw. einfache Kriterien um in der Beschilderungsbranche eine Anstellung zu erhalten? thread.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.09.2010, 23:29
Beitrag #3171





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Zitat (oRly @ 12.09.2010, 21:22) *
Gibt es eigentlich Einstellungs-Tests bzw. einfache Kriterien um in der Beschilderungsbranche eine Anstellung zu erhalten?

Beginnen darf man die Ausbildung ohne weitere Voraussetzungen. Im dritten Lehrjahr muss man ein Stop-Schild auch von hinten erkennen, in der Gesellenprüfung muss man die Spitze des Zeichens 205 korrekt nach unten setzen können. Meister wird man nur, wenn man weiß, dass Zeichen 314-10 kein Wegweiser zu einem Parkplatz ist. Für eine Professur muss man dann noch Zeichen 208 und Zeichen 308 korrekt aufstellen können.
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.09.2010, 12:20
Beitrag #3172


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (Schattenfell @ 12.09.2010, 19:05) *
Man muss wirklich studiert haben, wenn man in Berlin parken möchte. Das mutmaßlich temporäre Haltverbot unten macht es nicht leichter.

Willkommen in der Stadt der Naßschrippen (auf beiden Seiten...)
(NH Hotel Leipziger Str ?? )
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.09.2010, 21:00
Beitrag #3173


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Durch die Verwendung von Zeichen 286 gaaanz oben hätte man sich schonmal ein Zusatzzeichen sparen können whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.09.2010, 21:36
Beitrag #3174


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Das ist hier Standard (283 + ZZ)
286 wird quasi als nichtexistent in der Stadt von den VT angenommen.
Fragt sich warum bloss......
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.09.2010, 18:52
Beitrag #3175





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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier überhaupt ein Fall für den Schilda-Thread ist. Die Frage ist: Was gilt mittwochs und samstags von 8.30 bis 13 Uhr? Meine Auslegung ist: Zu diesen Zeiten muss keine Parkscheibe benutzt werden, es gibt keine Höchstparkdauer von einer Stunde, aber es darf dennoch geparkt werden. Gibt es andere Meinungen?


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Ichtyos
Beitrag 15.09.2010, 19:16
Beitrag #3176


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Derjenige, der das "Kunstwerk" verbrochen hat, dürfte eine andere Meinung haben. laugh2.gif


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ukr
Beitrag 15.09.2010, 19:20
Beitrag #3177


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Man könnte es auch so auffassen, daß dann garnicht geparkt werden darf - frei nach QTip und V46. thread.gif
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Kuli
Beitrag 16.09.2010, 08:51
Beitrag #3178


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Sieht hier jemand einen Seitenstreifen?

http://img251.imageshack.us/i/160920102594.jpg/

Woltle dort heute morgen erst parken, dann hab ich vor meinem geistigen Auge aber schon wieder die Knöllchen unter meinem Scheibenwischer gesehen dry.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.09.2010, 10:28
Beitrag #3179


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Irre ich mich, oder gibt es das ZZ nach V 46 gar nicht ?
(und wenn dann nicht in dieser Kombination)
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adler89
Beitrag 16.09.2010, 13:34
Beitrag #3180


Neuling
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Hallo zusammen!
Dürfen auch Neulinge mal einige Schilderchen loswerden??? rolleyes.gif

Ich hab da mal was: Glaube diese Kombination leidet etwas an Altersschwäche und dazu alterbedingt auch an einem kleinen Sprachfehler. ph34r.gif

von der Helgoländer Allee



So dann werd ich mal meine Augen offen halten und fleißig mit Kamera weiter nach Schildas Schildern suchen. Wir wollen ja schließlich auch mal was zum rofl1.gif haben laugh2.gif .

Schöne Grüße ins VP

Der Beitrag wurde von adler89 bearbeitet: 16.09.2010, 13:36


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Es lebe die StVO in der im Einzelfall benötigten Fassung!
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adler89
Beitrag 16.09.2010, 14:27
Beitrag #3181


Neuling
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... und dann gibt es mancherstadts ja noch diese Veteranen, die längst jeglichen Sinn verloren haben. Sie stehen in einer Sackgasse, in der bis vor ca. 10 Jahren ein Schrotthändler ansässig war und werktags entsprechende Vehicles unterwegs waren. Nach dem der dicht gemacht hat, ist außer Grundstück und diesen Vertreter nicht mehr viel übrig.

der Anfang


die Mitte


die Gesamtsicht


Das Ende besorgt die nächste Kreuzung vor dem Fachwerkhaus!

Und was sagt Ihr hierzu bezgl. Wirksamkeit???
Ich würde mal sagen, da hat letztes Jahr jemand mal massig Langeweile gehabt whistling.gif . Nur leider hat die Farbe den Winter nicht überstanden und sah dann so aus: dry.gif


Wurde allerdings wieder nachgezogen und ist jetzt wieder besser zu sehen... aber kann sowas gültig sein???

wavey.gif wavey.gif wavey.gif

Der Beitrag wurde von adler89 bearbeitet: 16.09.2010, 14:44


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.09.2010, 14:36
Beitrag #3182





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Zitat (ukr @ 15.09.2010, 20:20) *
Man könnte es auch so auffassen, daß dann garnicht geparkt werden darf - frei nach QTip und V46. thread.gif

Diese Auffassung vertrat gestern (Mittwoch) eine Politesse, die mich von der so beschilderten Stelle verscheuchen wollte. Ob die den Unterschied zwischen V45 und V46 kennt?
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adler89
Beitrag 16.09.2010, 14:49
Beitrag #3183


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Zitat (Georg_g @ 16.09.2010, 15:36) *
Zitat (ukr @ 15.09.2010, 20:20) *
Man könnte es auch so auffassen, daß dann garnicht geparkt werden darf - frei nach QTip und V46. thread.gif

Diese Auffassung vertrat gestern (Mittwoch) eine Politesse, die mich von der so beschilderten Stelle verscheuchen wollte.


Also ich hätte da auch guten Gewissens geparkt, aber ich glaub da muss ich wohl mal book.gif ...

Dazu fällt mir das hier ein:


Der Beitrag wurde von adler89 bearbeitet: 16.09.2010, 14:52


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Andreas
Beitrag 16.09.2010, 14:49
Beitrag #3184


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Zitat (adler89 @ 16.09.2010, 15:27) *
Wurde allerdings wieder nachgezogen und ist jetzt wieder besser zu sehen... aber kann sowas gültig sein???


Die gekennzeichnete Fläche ist m. E. ein Gehweg, da darf sowieso nicht geparkt werden. Im Übrigen gilt das Zeichen 283 nur auf der Fahrbahn.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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adler89
Beitrag 16.09.2010, 15:01
Beitrag #3185


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Zitat (Andreas @ 16.09.2010, 15:49) *
Zitat (adler89 @ 16.09.2010, 15:27) *
Wurde allerdings wieder nachgezogen und ist jetzt wieder besser zu sehen... aber kann sowas gültig sein???


Die gekennzeichnete Fläche ist m. E. ein Gehweg, da darf sowieso nicht geparkt werden. Im Übrigen gilt das Zeichen 283 nur auf der Fahrbahn.


Das stimmt! Der andere Bereich davor rolleyes.gif (hier rechts im Bild) ist ein getterter Streifen vorhanden. Zwischen diesem und de Hausfassade sind dann die üblichen 30x30 Gehwegplatten verlegt. Der dahinter rolleyes.gif (hier links im Bild) ist der Streifen ganz geteert - naja seitdem die 30x30 Platten wegen Baustelle entfernt wurden. Ganz links im Bild ist dann doch wieder die Pflasterung erkennbar. 314er VZ sucht man da vergebens. Aber wegen Gehwegparkens hat wohl jemand an die psychologische Wirkung von VZ 283 gedacht...


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Kai R.
Beitrag 16.09.2010, 16:33
Beitrag #3186


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Zitat (Georg_g @ 15.09.2010, 19:52) *

hier darf man werktags von 8.00 - 18.00 Uhr parken, nur nicht Mi. und Samstag, da darf man erst ab 13.00 Uhr parken. Die übrige Zeit darf man nicht parken. Wenn parken, dann nur mit Parkscheibe. Ist doch klar, oder?

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.09.2010, 16:43
Beitrag #3187





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Zitat (Kai R. @ 16.09.2010, 17:33) *
Die übrige Zeit darf man nicht parken. ( ... ) Ist doch klar, oder?

Nö, ist nicht klar. Woraus leitest du das Verbot ab, in der übrigen Zeit zu parken?
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Peter Lustig
Beitrag 16.09.2010, 16:52
Beitrag #3188


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Z. 314 StVO kann durch ein einschränkendes Zusatzzeichen zum Verbotszeichen werden, sofern die Einschränkung klar und sinnfällig ist (OLG Karlsruhe VRS 59 378; OLG Bremen VRS 49 65; OLG Düsseldorf VerkMitt. 88 80). Allerdings stellt sich mir im vorliegenden Fall die Frage, ob hier noch von gebotener Klarheit und Sinnfälligkeit gesprochen werden kann, so dass ich Deine Auffassung, dass außerhalb der vorgegebenen Zeiten dort geparkt werden darf, durchaus nachvollziehen kann. think.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.09.2010, 17:00
Beitrag #3189





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Zitat (Peter Lustig @ 16.09.2010, 17:52) *
Z. 314 StVO kann durch ein einschränkendes Zusatzzeichen zum Verbotszeichen werden ...

Selbstverständlich kann Z 314 das Parken auch indirekt verbieten. Das war schon nach der V45 so und gilt auch nach der V46 ("Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein ..."). Nun sind wir uns doch aber einig, dass ein Zusatzzeichen, das zu bestimmten Zeiten die Benutzung einer Parkscheibe vorschreibt, kein Parkverbot außerhalb dieser Zeiten begründet.

Das Zeichen steht an einer Stelle, an der auch ohne jede Beschilderung das Parken erlaubt wäre.
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Peter Lustig
Beitrag 16.09.2010, 17:12
Beitrag #3190


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Einverstanden. Eine dem entgegenstehende Rechtsmeinung ist mir nicht bekannt. Ganz so klar scheint aber diese "Selbstverständlichkeit" zumindest in der Vergangenheit nicht gewesen zu sein, da sich sonst wohl kaum mehrere Obergerichte damit beschäftigt haben würden, - wobei es natürlich auf die jeweiligen individuellen Sachverhalte ankommt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.09.2010, 17:24
Beitrag #3191





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Ich meinte jetzt den "Normalfall" einer Beschilderung zur Parkscheibenpflicht, so wie diese hier:



Gibt es denn zu diesem (für mich eindeutigen) Fall obergerichtliche Rechtsprechung? Kann man denn hier zum Ergebnis kommen, dass man montags um 19 Uhr oder sonntags nicht parken darf (wenn es keine sonstigen Verbote gibt)?
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Peter Lustig
Beitrag 16.09.2010, 17:33
Beitrag #3192


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Nein! Die Zusatzzeichen regeln auf dem vorstehenden Bild, unter welchen Bedingungen (mit Parkscheibe, max. 1 Stunde) und zu welchen Zeiten so geparkt werden muss. Außerhalb der aufgeführten Zeiten darf dort jedermann unbeschränkt parken.
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ulm
Beitrag 16.09.2010, 19:49
Beitrag #3193


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Hoffentlich hält jemand diesen Straßenkünstler auf:

whistling.gif


@Dlarah: Findest Du die Stelle?
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ukr
Beitrag 16.09.2010, 20:29
Beitrag #3194


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Vielleicht ist es ja schon im Plan so enthalten?


Ist das jetzt eine Beschränkung, oder ein Hinweis? whistling.gif

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jfk
Beitrag 16.09.2010, 20:35
Beitrag #3195


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ist eine Beschränkung - sie hält kurzbeinige Polos und Co von diesem Parkplatz fern whistling.gif


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Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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kimchi
Beitrag 16.09.2010, 21:30
Beitrag #3196


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Zitat (Georg_g @ 16.09.2010, 18:24) *
Kann man denn hier zum Ergebnis kommen, dass man montags um 19 Uhr oder sonntags nicht parken darf (wenn es keine sonstigen Verbote gibt)?
Zumindestens Wattestäbchen kommt zu diesem Ergebnis. Das BMVBS hat sich bei der Beantwortung dieser Frage gedrückt. Nachzulesen hier: Z 314 mit zeitlicher Beschränkung.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.09.2010, 22:22
Beitrag #3197





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Zitat (Peter Lustig @ 16.09.2010, 18:33) *
Außerhalb der aufgeführten Zeiten darf dort jedermann unbeschränkt parken.

Ja, das meine ich auch. Und ich bin auch davon ausgegangen, dass das völlig unstrittig ist. Daher meine obige Nachfrage an Kai R., wie er ein Parkverbot außerhalb der angegebenen Zeiten begründet ("Die übrige Zeit darf man nicht parken.").

Zitat (kimchi @ 16.09.2010, 22:30) *
Zumindestens Wattestäbchen kommt zu diesem Ergebnis. Das BMVBS hat sich bei der Beantwortung dieser Frage gedrückt. Nachzulesen hier: Z 314 mit zeitlicher Beschränkung.

Zwischen dem von dir geschilderten Fall und meinem Fall gibt es aber einen deutlichen Unterschied, sodass mir die Fälle nicht vergleichbar erscheinen. Allerdings komme ich auch zu einem anderen Ergebnis als Wattestäbchen. Die Erkenntnis "Fahrzeugführer dürfen nicht entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen parken" ist richtig, aber wer außerhalb der angegebenen Zeiten dort parkt, der tut dies eben nicht entgegen den Beschränkungen durch Zusatzzeichen.
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Der Dicke
Beitrag 17.09.2010, 10:00
Beitrag #3198


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Ich habe mal in ein Parkhaus geparkt mit zeilicher Bergrenzung, da werden dann die Rolltore der Ein- und Ausfahrten geschlossen. blink.gif Da darf man dann warten, daß die am nächsten Tag wieder geöffnet werden. laugh2.gif


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Mr.T
Beitrag 17.09.2010, 10:35
Beitrag #3199


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Das beweist ja, dass man auch außerhalb der Öffnungszeiten dort parken kann. whistling.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter Lustig
Beitrag 17.09.2010, 12:11
Beitrag #3200


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Zitat (Georg_g @ 16.09.2010, 23:22) *
.... Die Erkenntnis "Fahrzeugführer dürfen nicht entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen parken" ist richtig, aber wer außerhalb der angegebenen Zeiten dort parkt, der tut dies eben nicht entgegen den Beschränkungen durch Zusatzzeichen.

Ganz genau. Die Zusatzzeichen beziehen sich immer auf die "Haupt"zeichen und haben insofern keinen eigenständigen Regelungscharakter haben. Dabei kann das Hauptzeichen wie hier von einem Richtzeichen zu einem "Vorschriftzeichen" werden. Es gilt immer die durch die Gesamtkombination von Verkehrszeichen und Zusatzschild(ern) angeordnete Regelung. Damit gelten im vorliegenden Fall außerhalb der auf dem Zusatzzeichen angegebenen Zeiten die normalen Parkregelungen, sofern nicht durch andere Schilder eine anderweitige Regelung getroffen worden ist.
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