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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
mir
Beitrag 14.09.2022, 13:04
Beitrag #23501


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Ja und? Vielleicht geht der folgende Weg ja durch eine Furt. Da sollte man schon nach Booten gucken!

Und selbst wenn sie getragen werden: Boote an Land sind jedenfalls manövrierbehindert und haben somit nach den Kollisionsverhütungsregeln Vorrang.

thread.gif

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 14.09.2022, 13:07


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silenz
Beitrag 14.09.2022, 17:11
Beitrag #23502


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Wenn man einen breiten Gehweg hat, muss man ihn auch maximal nutzen


Was wiegen eigentlich Wohnmobile?
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rapit
Beitrag 14.09.2022, 19:30
Beitrag #23503


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Die 315er-Frage ist, was sie wiegen dürfen.


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Tanker
Beitrag 14.09.2022, 22:29
Beitrag #23504


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Zitat (silenz @ 14.09.2022, 18:11) *
Was wiegen eigentlich Wohnmobile?


Kommt drauf an. Ich habe dieses Frühjahr mal ein dreiachsiges Wohmobil gesehen. Schätzungsweise 26 Tonnen. Sah ungefähr so. aus. Das Wohnmobil hatte eine rote Nummer. Dahinter hing noch ein Tandem Plattformanhänger mit schwarzer Nummer und auf dem Anhänger stand ein 3,5t Wohnmobil ohne Nummer. Und das Ganze auch noch Sonntags.
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rapit
Beitrag 14.09.2022, 22:34
Beitrag #23505


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Der hat 16 t Leer"gewicht" und 22 t zGm, nicht 26 t. wavey.gif
Und übrigens auch nur 3000 kg Anhängelast, da muss dann ein recht kleines WoMo auf dem Hänger gewesen sein.


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silenz
Beitrag 14.09.2022, 22:42
Beitrag #23506


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Da stehen im Verlauf der Straße zumindest auch noch einige und auch, wenn die unter 2,8t zGG haben, wird's da noch enger.

Warum man den Gehweg da noch für Radfahrer freigeben muss, wenn daneben eine breite, verkehrsarme Fahrbahn ohne parkende Fahrzeuge ist, bleibt mir ein Rätsel.

Ist auch die einzige Straße, die ich kenne, wo regelmäßig Reisebusse unbehelligt auf dem Gehweg parken.
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rapit
Beitrag 14.09.2022, 22:49
Beitrag #23507


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Zitat (silenz @ 14.09.2022, 23:42) *
Warum man den Gehweg da noch für Radfahrer freigeben muss

Unbedingt alles weg von der Fahrbahn. Dass bloß keiner vom Gas geht. wallbash.gif


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Tanker
Beitrag 15.09.2022, 00:04
Beitrag #23508


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Kann sein. war ja nur ein Beispielbild. Aber es genügend "Wohnmobile" die 26t haben. Und wenn hinten keine Garage angebaut ist sind auch höhere Anhängelasten möglich. Ausserdem hatten wir mal einen Kipper mit 9t. der hatte vier verschiedene Anhängelasten im Schein stehen. Einmal ungebremst, dann mit Auflaufbremse dann noch für Zentralachsanhänger und die letze für nicht aufgeführte Anhänger. Möglich ist da viel.
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ks-film
Beitrag 15.09.2022, 09:10
Beitrag #23509


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Zitat (silenz @ 14.09.2022, 18:11) *
Wenn man einen breiten Gehweg hat, muss man ihn auch maximal nutzen


Was wiegen eigentlich Wohnmobile?
Kann an so einer Straße Z 315 eigentlich überhaupt anordnungsfähig sein (abgesehen von der hier zu schmalen Restgehwegbreite)?
Welche besondere Gefahrenlage soll denn hier die zwingende Erfordernis geben den Fuß- (und Radverkehr) einzuschränken?

§45 (9) StVO gilt doch noch, oder?
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rapit
Beitrag 15.09.2022, 09:18
Beitrag #23510


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Zitat (ks-film @ 15.09.2022, 10:10) *
Kann an so einer Straße Z 315 eigentlich überhaupt anordnungsfähig sein?

Nein.


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rapit
Beitrag 22.09.2022, 14:32
Beitrag #23511


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1,85 ähm, was denn? Meter wahrscheinlich. Aber: Breite oder Höhe. Oder beides? Oder wurde nach Wegfall der Gültigkeit* der 10 km/h-Höchstgeschwindigkeit diese auf 185 km/h erhöht? Gottseidank ist das Bröckelparkhaus mittlerweile geschlossen...
("in jeden Falle" ist aber auch nett) shutup.gif

*: jaja, ich weiß, wer genau hinschaut erkennt, dass das so nie gültig war. "km" - nicht "KM"


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MisterOJ
Beitrag 22.09.2022, 16:19
Beitrag #23512


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Zitat (rapit @ 22.09.2022, 15:32) *
1,85 ähm, was denn? Meter wahrscheinlich. Aber: Breite oder Höhe.

...oder Länge?

Oder vielleicht ne Begrenzung des tgG (für Parkhäuser ja nicht unerheblich)?

Zitat (rapit @ 22.09.2022, 15:32) *
Oder beides?

no.gif das wäre ja dann 1,852

Zitat (rapit @ 22.09.2022, 15:32) *
Gottseidank ist das Bröckelparkhaus mittlerweile geschlossen...

für / ?


OJ


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mkossmann
Beitrag 26.09.2022, 07:54
Beitrag #23513


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Letzter Clip von Sacha Eure Videos #270
Nein es geht hier nicht um den Radfahrer und erst in zweiter Linie um die Kamera. Sondern um das Zusatzschild zum eingeschränkten Halteverbot rechts.
Was hat der verantwortliche Verkehrtplaner geraucht um hier einen Seitenstreifen zu halluzinieren ? Das gleiche Kraut wird aber offenbar auch von der Kamera konsumiert.
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HeLi
Beitrag 26.09.2022, 08:40
Beitrag #23514


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Ich weiß nicht, was zuerst da war, das Huhn oder das Ei... hier: das Freizeichen oder der Blau-Lolli.
Aber irgendjemand muss das 2. Schild unter oder über das bereits zuvor vorhandene angeschraubt haben.
Die Gedanken sind wohl ziemlich frei. Radfahrer-frei...


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mir
Beitrag 26.09.2022, 08:50
Beitrag #23515


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Soll die Absperrung die Trittpflanzengesellschaft am Wegesrand schützen? laugh2.gif


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HeLi
Beitrag 26.09.2022, 08:57
Beitrag #23516


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Tja, die mehr oder weniger sinnvolle Absperrung kommt erschwerend noch hinzu.
Die Vz.Schilda-Kombi fand ich schon hinreichend gedankenlos.


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rapit
Beitrag 26.09.2022, 09:22
Beitrag #23517


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Ein nichtbenutzungspflichtiger Radweg!


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HeLi
Beitrag 26.09.2022, 09:23
Beitrag #23518


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genau! rolleyes.gif


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mkossmann
Beitrag 26.09.2022, 09:42
Beitrag #23519


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Neulich im Lager des Bauhofes : Ich soll ein 239er anschrauben. Huch die sind ja ausgegangen... Dann nehmen wir eben ein 240er . Und da ist auch schon das Zusatzschild.
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rapit
Beitrag 26.09.2022, 09:54
Beitrag #23520


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Das kann man doch sowas von schnell korrigieren: narr.gif

Zitat (mir @ 26.09.2022, 09:50) *
Soll die Absperrung die Trittpflanzengesellschaft am Wegesrand schützen? laugh2.gif

Die ist bestimmt dazu da, dass Geisterradlinge nicht zu dicht an der Hecke entlangfahren und so besser vom wartepflichtigen Querverkehr gesehen werden.

(Und meine Vermutung ist, dass das allein hängend an der gegenüber liegenden Ecke geplant war, und eben jenes Geisterradeln erlauben sollte)


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silenz
Beitrag 26.09.2022, 10:52
Beitrag #23521


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Zitat (mkossmann @ 26.09.2022, 08:54) *
Letzter Clip von Sacha Eure Videos #270
Sondern um das Zusatzschild zum eingeschränkten Halteverbot rechts.
Was hat der verantwortliche Verkehrtplaner geraucht um hier einen Seitenstreifen zu halluzinieren?

Macht das Schild aus dem Gehweg einen Seitenstreifen?
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MisterOJ
Beitrag 26.09.2022, 11:40
Beitrag #23522


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Zitat (HeLi @ 26.09.2022, 09:40) *
Ich weiß nicht, was zuerst da war, das Huhn oder das Ei... hier: das Freizeichen oder der Blau-Lolli.
Aber irgendjemand muss das 2. Schild unter oder über das bereits zuvor vorhandene angeschraubt haben.

blink.gif Na ich würde da mathematisch vorgehen ...

..."frei" und "frei" hebt sich damit auf - sprich das Z240 gilt nicht für Radlinge --> ergo ist ein ein Fußlings-Weg.

Nur:
- warum dann die Ausbildung der Furt als (rot-markierte) Radfahrerfurt?
- warum dann diese "Möchtegern-Absperrung"?
- wo bleibt der Radling dann? Soll er auf die Fahrbahn?


Aber ist bestimmt SO angeordnet und auch abgenommen worden!


OJ


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hk_do
Beitrag 26.09.2022, 19:39
Beitrag #23523


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Zitat (HeLi @ 26.09.2022, 09:40) *


Ich weiß nicht, was zuerst da war, das Huhn oder das Ei... hier: das Freizeichen oder der Blau-Lolli.
Aber irgendjemand muss das 2. Schild unter oder über das bereits zuvor vorhandene angeschraubt haben.
Die Gedanken sind wohl ziemlich frei. Radfahrer-frei...


Das Blauschild zwingt die Radfahrenden auf den Gehweg, und das ZZ bremst sie zur Schrittgeschwindigkeit aus.

In Kombination also der Traum aller nicht-Radfahrenden whistling.gif

Zitat (silenz @ 26.09.2022, 11:52) *
Macht das Schild aus dem Gehweg einen Seitenstreifen?


Könnte man denn wohl bestraft werden, wenn man bei so einem Schild mal kurz auf dem Gehweg anhält um jemanden aussteigen zu lassen? think.gif

Eigentlich ist das Aussteigenlassen rechts von der Fahrbahn bei diesem Schild ja erlaubt!

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HeLi
Beitrag 27.09.2022, 20:05
Beitrag #23524


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Ehemals solitäre Radfahrer-frei-Zz. bzw. diese zu bereits vorhandenen anderen Haupt-Vz. angeschraubten Schilda sind immer wieder köstlich:

Hier darf ich mein Radl am Fahrbahnrand dauerparken laugh.gif


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Kuli
Beitrag 28.09.2022, 11:53
Beitrag #23525


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Das ergibt Sinn: Die Fahrbahn ist offenbar zu schmal für parkende PKW, aber Fahrräder sollten funktionieren.
Schreib doch mal ne Mail an die Gemeinde, ob man nicht auch das Motorradparken erlauben könnte smile.gif
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HeLi
Beitrag 28.09.2022, 12:01
Beitrag #23526


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Jaja, ich kann mir schon denken, was da gemeint ist.
Aber das, was wohl gemeint ist, ist nicht beschildert.
Und das, was beschildert ist, ist etwas ganz anderes als das, was wohl gemeint ist.
rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 28.09.2022, 12:13
Beitrag #23527


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Da hat offensichtlich der Bauhof das falsche Schild aufgehängt. Gemeint sein muss ja



Und weil das offenkundiger Unsinn ist, darf man da auch parken.


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Mueck
Beitrag 28.09.2022, 16:00
Beitrag #23528


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Zitat (rapit @ 28.09.2022, 13:13) *
Da hat offensichtlich der Bauhof das falsche Schild aufgehängt.
... oder einfach die Lücke vergessen ...
Ist zwar rechtsseitig nicht vorgesehen, aber per "oberste Landesbehörde" kann man das wohl dafür zulassen, wird hier behauptet und im Einzugsbereich des Webseitenbetreibers, zugleich in der dortigen SVB, finden sich Bsp. auch unter HV, aber mit L ücke, Bild kann ich ggfs. nachliefern ...
PS: Der dort genannte "§ 46 Absatz 2 StVO" liest sich als Generalklausel für so ziemlich alles, habe ich mich letzte Woche schon mal gefragt bei anderer Gelegenheit?
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silenz
Beitrag 28.09.2022, 16:28
Beitrag #23529


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Zitat (rapit @ 28.09.2022, 13:13) *
Und weil das offenkundiger Unsinn ist, darf man da auch parken.

Könnte eng werden, wenn ich mir die Fahrbahn so ansehe.
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HeLi
Beitrag 28.09.2022, 19:49
Beitrag #23530


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Eben.
Und deshalb halte ich (haha, "halte" ich...) Z. 283 an dieser Stelle auch für verzichtbar. Parken darf man da eh nicht aufgrund Restfahrbahnbreite.

Ich vermute, hier wurde (vielleicht!) 283 angeordnet (andernfalls wohl doch eher Bauhof) und "Radlinge auf Gehweg frei" sollte hinzu kommen oder umgekehrt. (Henne oder Ei, ich weiß es nicht).

Aber das, was hier per Schilda angezeigt wird, dürfte ziemlich sicher nicht das sein, was hier gewollt* wurde.
* sei es durch Anordnung oder Bauhof whistling.gif


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silenz
Beitrag 30.09.2022, 17:51
Beitrag #23531


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Würden Einsatzfahrzeuge hier ohne Schild nicht durchfahren?
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hk_do
Beitrag 30.09.2022, 19:15
Beitrag #23532


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Wie definieren sich eigentlich gem. StVO "Einsatzfahrzeuge"? think.gif

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rapit
Beitrag 30.09.2022, 21:30
Beitrag #23533


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Ein Einsatzfahrzeug bleibt ein Einsatzfahrzeug auch dann, wenn es nicht im Einsatz ist. Deswegen findet man dieses Zz ja auch regelmäßig unter Haltverbotsschildern.
Im Einsatz hat es sowieso Sonderrechte.



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HeLi
Beitrag 01.10.2022, 13:47
Beitrag #23534


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Wieder ein Beispiel aus der Rubrik "wurde mir zugespielt":

Mein Informant war dort Laufen.
Und damit niemand auf die Idee kommt, dass das manipuliert sei, einmal von etwas nach links

und einmal von etwas nach rechts gedreht aufgenommen:

Die Botanik scheint sich ihr Refugium rascher zurückzuerobern als das Schild mit Altern nachkommt.


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Beitrag 02.10.2022, 20:00
Beitrag #23535


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Eine kurze Frage zur Beschilderung dieses VBB:

Die beidseitig aufgestellten VZ stehen ca. 15m versetzt hintereinander.

Frage: Ab wo gilt der VBB korrekt?
Bereits vorne links oder weiter hinten rechts? Die Frage stelle ich deshalb, da ich gerne wissen möchte, ob man weiterhin auf der auf dem Bild rechten Seite parken darf (da wo die 2 PKW in der falschen Richtung parken, die Flächen sind nicht markiert (man dürfte innerhalb eines VBB also nicht dort parken)), aber das VZ VBB erfolgt ja rechtsseitig erst dahinter?

Und theoretisch komme ich von rechts und biege rechts in den VBB ein, dann sehe ich das linksseitig versetzt aufgestellte VZ gar nicht und würde rechts (bis vor dem Beginn des rechtsseitig aufgestellten VZ) ja vermeintlich korrekt parken.

Danke smile.gif

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silenz
Beitrag 03.10.2022, 18:28
Beitrag #23536


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Ich hinterfrage das mal nicht.

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HeLi
Beitrag 04.10.2022, 15:38
Beitrag #23537


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Ich gehe mal davon aus, dass an diesem Straßenrand aufgestellte Verkehrszeichenschilder eher dem Zweck "vorübergehende Lagerung" dienen sollen als dem Zweck "Beschilderung gem. verkehrsrechtlicher Anordnung":

Was aber will uns dieses hier stehend lagernde Verkehrszeichenschild sagen?

Kennt das jemand?
Welche Zeichen-Nummer hat es?


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ulm
Beitrag 04.10.2022, 15:54
Beitrag #23538


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Zitat (HeLi @ 04.10.2022, 16:38) *
Kennt das jemand?

Da fehlt das Gefahrzeichen oben drüber und es bedeutet "Achtung Busfahrer, Rollis bremsen Euch aus" thread.gif narr.gif

Tatsächlich halte ich diesen Zeichen für nicht genehmigt/genehmigungsfähig, denn es erschließt sich nicht auf Anhieb eine eindeutige Bedeutung.
Soll das ein Parkplatz für "Kraftomnibusse von schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen" werden? think.gif

Nebenbei:
Warum ist das Rollstuhlsymbol nicht in §39 Abs. 7 StVO definiert? think.gif
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HeLi
Beitrag 04.10.2022, 15:59
Beitrag #23539


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Ach so, na dann...
ich dachte schon "Achtung Rollifahrer! Ihr werdet von Bussen gejagt!"


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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rapit
Beitrag 04.10.2022, 16:09
Beitrag #23540


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Nein, da fehlt das P , das soll auf einen Parkplatz für Behindertenbusse hinweisen.


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HeLi
Beitrag 04.10.2022, 16:11
Beitrag #23541


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Aha, interessant!
Dann gibt's da sicher auch eine Zeichen-Nr. dafür.


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da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Söne spitze Steine
Beitrag 05.10.2022, 00:56
Beitrag #23542


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Zitat (silenz @ 03.10.2022, 18:28) *
Ich hinterfrage das mal nicht.
Oh, ein 240 für Liegeradler und Zwergpygmäen!

@Meister123nrw: Gehe ich richtig davon aus, daß mit den Z325.1 die Fahrbahn mal links, mal rechts eingeengt wird („Schleuse“ als Ein-/Ausfahrt)? Dann könnte sein, daß wegen der dann zu geringen Fahrbahnbreite beide Z325.1 nicht nebeneinander aufgestellt werden können. Der Z325.1 gilt dann vom ersten VZ an. Nach der Logik müßte das Parken nach dem ersten Z325.2 (Ende) erlaubt sein.

@Heli: Glaube kaum, daß ein ganzer Bus einen blauen Schwerbehindertenausweis bekommt. Der ist mWn für (konkrete) Personen bestimmt.


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rapit
Beitrag 05.10.2022, 08:09
Beitrag #23543


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Zitat (Söne spitze Steine @ 05.10.2022, 01:56) *
Glaube kaum, daß ein ganzer Bus einen blauen Schwerbehindertenausweis bekommt. Der ist mWn für (konkrete) Personen bestimmt.

Reicht es nicht, wenn ein Insasse einen hat? think.gif


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HeLi
Beitrag 05.10.2022, 09:23
Beitrag #23544


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Zitat (Söne spitze Steine @ 05.10.2022, 01:56) *
..., daß mit den Z325.1 die Fahrbahn mal links, mal rechts eingeengt wird („Schleuse" als Ein-/Ausfahrt)?
Du meinst, dass es einen Bereich gibt, in dem einseitig vbB gilt und anderseitig (noch) nicht? Das glaube ich kaum. Wo wäre denn die Trennlinie in diesem Zwischenbereich?
Ab 325.1 gibt's eine Mischverkehrsfläche über die gesamte Ausdehnung.

Zitat (rapit @ 05.10.2022, 09:09) *
Reicht es nicht, wenn ein Insasse einen hat? think.gif
Ich habe keinen Schimmer, was dieses Nur-Zusatzzeichen mir sagen will.


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silenz
Beitrag 05.10.2022, 10:01
Beitrag #23545


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Zitat (Söne spitze Steine @ 05.10.2022, 01:56) *
Zitat (silenz @ 03.10.2022, 18:28) *
Ich hinterfrage das mal nicht.
Oh, ein 240 für Liegeradler und Zwergpygmäen!

Tatsächlich sind es sogar zwei, was darauf hindeutet, dass sich irgendjemand irgendetwas dabei gedacht haben muss.
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HeLi
Beitrag 05.10.2022, 10:08
Beitrag #23546


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Und da Vz. regelmäßig rechts stehen, teilen sich die Zwerg-Füßlinge und die Zwerg-Radlinge den schmalen Hochbordweg, während die Verkehrsfläche rechts daneben, die offensichtlich in der Fortsetzung auch die markierte Querungsfurt hat, für welche Verkehrsart bitteschön gedacht ist?


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Meister123nrw
Beitrag 05.10.2022, 11:39
Beitrag #23547


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Zitat
@Meister123nrw: Gehe ich richtig davon aus, daß mit den Z325.1 die Fahrbahn mal links, mal rechts eingeengt wird („Schleuse“ als Ein-/Ausfahrt)? Dann könnte sein, daß wegen der dann zu geringen Fahrbahnbreite beide Z325.1 nicht nebeneinander aufgestellt werden können. Der Z325.1 gilt dann vom ersten VZ an. Nach der Logik müßte das Parken nach dem ersten Z325.2 (Ende) erlaubt sein.



Eine Einengung täuscht auf den Bildern, die Straße ist gleich breit und direkt hinter dem abgesenkten Bordstein beginnt die Mischfläche.
Also wäre der Beginn des VBB dann doch erst hinter dem zweiten (weiter hinten) rechts stehenden VZ gegeben?
Zumal das linksseitig aufgestellte VZ325.1 nicht gesehen wird, wenn man von rechts kommt und von dort in den VBB einfährt.
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HeLi
Beitrag 05.10.2022, 11:58
Beitrag #23548


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Sehe ich immer noch anders:
Ab dem ersten 325.1 gilt vbB.
Und zwar - definitionsgemäß - auf der gesamten Fläche.
Eine Aufteilung der Fläche in einen Bereich zwischen dem ersten 325.1 auf der einen Seite und dem zweiten 325.1 auf der anderen Seite sehe ich nicht.
Nochmal: Wo sollte denn die Trennung verlaufen?


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Meister123nrw
Beitrag 05.10.2022, 12:24
Beitrag #23549


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OK, Danke.
Bedeutet dass die 2 PKW (die im Übrigen in die falsche Richtung stehen) auf der rechten Seite dort eigentlich nicht mehr parken dürfen (->keine Parkflächenmarkierung auf dem Boden), obwohl das für diese Straßenseite gültige VZ erst dahinter steht.
Korrekt? smile.gif
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F117
Beitrag 05.10.2022, 12:27
Beitrag #23550


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Sehe ich auch so. Aber mach das den beiden mal klar "Ich stehe aber doch VOR dem Schild!"


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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