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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Reloader
Beitrag 21.07.2022, 10:35
Beitrag #23401


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Zitat (rapit @ 19.07.2022, 21:15) *
think.gif Ich glaube, das 250er soll für den Gehweg gelten, und Fußgänger und Radfahrer von dessen Benutzung abhalten, weil der nach ca. 100 m endet.


Wieso sperrt Z250 Fußgänger? think.gif

Und auch zu Z600 finde ich nur die Erläuterung: "Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei." book.gif
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rapit
Beitrag 21.07.2022, 11:03
Beitrag #23402


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Jetzt stell' mal nicht so komplizierte Fragen! Offenbar erkennt jeder, was da gemeint ist. Es hält nämlich keineR der zigtausend FahrerInnen an, die da täglich vorbeifahren.


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Godot
Beitrag 21.07.2022, 16:31
Beitrag #23403


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Parken nur außerhalb der markieren Flächen? Ob das so gewollt ist?

https://photos.google.com/photo/AF1QipN5-KL...h4be4s6rso9VDcf


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Ich möchte sterben wie mein Großvater. Friedlich schlafend, und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer.
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F117
Beitrag 21.07.2022, 17:13
Beitrag #23404


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Link tut nicht.


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Reinheit
Beitrag 22.07.2022, 00:14
Beitrag #23405


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Zitat (F117 @ 21.07.2022, 18:13) *
Link tut nicht.
Bei mir fordert er mich auf, mich bei Google anzumelden. Wozu? Um ein Bild sehen zu können? Bilder habe ich auch ohne.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Godot
Beitrag 24.07.2022, 04:45
Beitrag #23406


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O.K. Google will eine Anmeldung, um das Bild zu sehen. War mir so nicht bewusst. crybaby.gif

Beschreibung des Bildes:
Verkehrszeichen 286 eingeschränktes Halteverbot, mit Zusatzzeichen unter dem Schild.

Text: nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen.

Dazu im Hintergrund Zeichen 283 mit Pfeilen in beide Richtungen.

Neuer Versuch:
https://abload.de/image.php?img=20210818_122435cfj0u.jpg


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silenz
Beitrag 24.07.2022, 11:02
Beitrag #23407


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Wenn ich das interpretieren sollte, würde ich sagen, du darfst in gekennzeichneten Flächen halten, aber nirgendwo parken.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 24.07.2022, 18:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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jor
Beitrag 24.07.2022, 11:38
Beitrag #23408


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Man erkennt sofort, dass hier eine "kompetente" StVB tätig ist.

Mir erschließt sich nicht, wie ein eingeschr. HV in markierten Flächen gültig sein soll. Das ist widersprüchlich, denn die Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken, das eingeschränkte HV soll es gleichzeitig wieder einschränken... Für mich ein kompletter Widerspruch.

Dazu sieht man im Hintergrund noch ein absolutes HV "Mitte", dass dann wohl auch rückwirkend gelten soll, aber ab wo? Es fehlt der Anfang.

So treffen eingeschränktes HV, Parkflächenmarkierungen und absolutes HV aufeinander und ich könnte beim besten Willen nicht sagen, was die StVB hier eigentlich anordnen wollte.

Formell würde ich sagen:
Das eingeschränkte HV ist unwirksam, da im Widerspruch zu den Parkflächenmarkierungen.
Das absolute HV gilt erst ab Aufstellort und nicht rückwirkend.

Sicherheitshalber würde ich dann außerhalb der Parkflächenmarkierung parken.

Zitat (silenz @ 24.07.2022, 12:02) *
Wenn ich das interpretieren sollte, würde ich sagen, du darfst in gekennzeichneten Flächen halten, aber nirgendwo parken.

Doch bis 3 Minuten und zum Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen in den gekennzeichneten Flächen halten unabhängig davon, ob auch bereits Parken vorliegt. thread.gif
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Mueck
Beitrag 24.07.2022, 13:31
Beitrag #23409


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Zitat (Mueck @ 24.07.2022, 14:03) *
Zitat (Mueck @ 24.07.2022, 11:05) *
Muss mal meine Radtourmitbringsel von vor einer Woche aufarbeiten ...
Done.
Mueck war vor gut einer Woche auf eisenbahnarchäologischer Radtour (Odenheim -- Hilsbach -- Waldangelloch -- Wiesloch), also in der tiefsten SVB-Provinz unterwegs ... blink.gif
Zweite Charge ...

Ortshintereingang Michelfeld:

Wat'n nu? vbB? Oder Radweg? Oder versteckt sich der vbB hinter der Hecke? think.gif

Aber weiter gen Eichtersheim, Radweg auf Bahntrasse ...

... kreuzt Straße mit freier Fahrt für freie Radler nach § 37 whistling.gif
Vielleicht § 10 ...

Es bleibt ein eigenständiger Radweg ...


... und trifft so auf die Schlossstraße ...

... mit Pfeil nach schräg links ... think.gif

... ohne abgesenkten Bordstein, wie man aus der anderen Richtung erkennt ...

... weswegen der eigenständige 240er Radweg hoffentlich noch nicht endet, sondern noch etwas weiter läuft ... unsure.gif

... bis er paar Meter weiter ...

... ordentlich und sicher nach rechts überführt wir___ shutup.gif
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silenz
Beitrag 24.07.2022, 13:45
Beitrag #23410


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Zitat (Mueck @ 24.07.2022, 14:31) *
Aber weiter gen Eichtersheim, Radweg auf Bahntrasse ...

... kreuzt Straße mit freier Fahrt für freie Radler nach § 37 whistling.gif
Vielleicht § 10 ...


Was ist denn mit dem Vorfahrt gewähren-Schild rechts oben im Bild?
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Mueck
Beitrag 24.07.2022, 14:18
Beitrag #23411


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Ok, den Satz mit "vielleicht" nehme ich hiermit zurück ... whistling.gif
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hk_do
Beitrag 24.07.2022, 17:04
Beitrag #23412


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Zitat (jor @ 24.07.2022, 12:38) *
So treffen eingeschränktes HV, Parkflächenmarkierungen und absolutes HV aufeinander und ich könnte beim besten Willen nicht sagen, was die StVB hier eigentlich anordnen wollte.


Ich finde es eigentlich ziemlich einfach:

Grundsätzlich gilt Zeichen 283, absolutes Halteverbot.

Abweichend davon gilt in den markierten Flächen das Zeichen 286, es darf also gehalten (und auch geparkt) werden, wenn dies entweder nicht länger als drei Minuten dauert oder zum Be- und Entladen oder zum Ein- und Aussteigen dient.

Ob das aber rechtlich so haltbar ist wie es offensichtlich gemeint ist? book.gif think.gif

Zitat
Zitat (silenz @ 24.07.2022, 12:02) *
Wenn ich das interpretieren sollte, würde ich sagen, du darfst in gekennzeichneten Flächen halten, aber nirgendwo parken.

Doch bis 3 Minuten und zum Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen in den gekennzeichneten Flächen halten unabhängig davon, ob auch bereits Parken vorliegt. thread.gif


genau.
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thetdk
Beitrag 24.07.2022, 18:52
Beitrag #23413


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Hm, darf ich bei einer temporär "vorgeschriebenen Fahrtrichtung links" verkehrsbedingt warten, wenn ich rechts abbiegen möchte?

(das Sinnbild zeigt einen rote Scheibe mit Pfeil nach rechts, keine Vollscheibe)

Schaut man nach gegenüber, wird man gar zu einem Rotlichtverstoß aufgefordert, da ist nämlich eine Vollscheibe drauf:


es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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ulm
Beitrag 25.07.2022, 06:28
Beitrag #23414


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Das halte ich für nichtig.
Bei Vollscheibe in der LSA wäre es die Anordnung eines Rotlichtverstoßes.

Zeigt "das Verkehrszeichen" eine Vollscheibe und ist in der LSA ein Rotpfeil, dann passt das auch nicht zusammen.

...und die rechtliche Begründung für eine via LSA angeordnete Bedarfsumleitung fände ich auch spannend. whistling.gif

Im Ergebnis würde ich auch verkehrsbedingt warten.
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HeLi
Beitrag 25.07.2022, 08:10
Beitrag #23415


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Richtet sich der VT nicht an eine gültige bestehende Regel, muss er damit rechnen, bebußt zu werden.
Welche Maßnahmen hat eigentlich derjenige zu befürchten, der eine nicht einhaltbare Regel anordnet oder anordnen lässt oder eine solche zur Anordnung zulässt?


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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HeLi
Beitrag 27.07.2022, 10:08
Beitrag #23416


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Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird das wohl nicht sein, der seine Klienten hier parken lassen will whistling.gif


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Mueck
Beitrag 27.07.2022, 11:26
Beitrag #23417


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Der
Zitat (HeLi @ 27.07.2022, 11:08) *
Fachanwalt für Verkehrsrecht
weiß doch, dass er keine Vz aufstellen darf, die amtlichen zu sehr ähneln ... whistling.gif
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Reinheit
Beitrag 27.07.2022, 23:42
Beitrag #23418


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Hatterjaauchnich. Nur die Pfeilbeschriftung stammt von ihm (nehme ich mal an wink.gif).

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.07.2022, 06:27
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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HeLi
Beitrag 28.07.2022, 18:17
Beitrag #23419


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Das Blech ist sozusagen aus einem Guss. Also nicht etwa irgend etwas draufgeklebt.
Ich vermute, das hat er so anfertigen lassen.
Und Fachanwalt für Verkehrsrecht wird er nicht sein. Hoffe ich mal rolleyes.gif


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HeLi
Beitrag 29.07.2022, 12:35
Beitrag #23420


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Da hat doch jemand auf einen Hydrantendeckel eine Graffiti gesprüht. Soll wohl einem Verkehrszeichen ähneln.


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F117
Beitrag 29.07.2022, 13:22
Beitrag #23421


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Vielleicht wurde der nur markiert, weil er ausgetauscht werden soll ... ?


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HaWeThie
Beitrag 01.08.2022, 19:42
Beitrag #23422


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oder für Luftaufnahmen und auswertungen...
Sind die Anschlüsse in der Nähe auch markiert?


--------------------
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HeLi
Beitrag 01.08.2022, 23:09
Beitrag #23423


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Zitat (HaWeThie @ 01.08.2022, 20:42) *
Sind die Anschlüsse in der Nähe auch markiert?
Soweit ich gesehen habe: Nein.


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Mueck
Beitrag 02.08.2022, 01:17
Beitrag #23424


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Zitat (HaWeThie @ 01.08.2022, 20:42) *
oder für Luftaufnahmen und auswertungen...
Passpunkte für Luftbilder kenne ich eig. nur als weißes Quadrat und zwei darauf zulaufende weiße Linien

Bunt hat keinen ausreichenden Kontrast dafür, vor allem nicht rot-blau
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HeLi
Beitrag 02.08.2022, 07:44
Beitrag #23425


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Das Gepinsel oder Gesprühe ist nur rot, also rot auf Rostrot, blau wurde nicht gesprühpinselt.


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ks-film
Beitrag 06.08.2022, 17:31
Beitrag #23426


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Zitat (Reloader @ 21.07.2022, 11:35) *
Zitat (rapit @ 19.07.2022, 21:15) *
think.gif Ich glaube, das 250er soll für den Gehweg gelten, und Fußgänger und Radfahrer von dessen Benutzung abhalten, weil der nach ca. 100 m endet.


Wieso sperrt Z250 Fußgänger? think.gif

Und auch zu Z600 finde ich nur die Erläuterung: "Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei." book.gif

Da gibts noch §25: wink.gif
Zitat
(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
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rapit
Beitrag 15.08.2022, 20:20
Beitrag #23427


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Geheimtipp-Parkstreifen... whistling.gif Immer frei!

Weil die Beschilderung schlecht erkennbar ist:

werktags 6-20 h


Bei der Gelegenheit: was soll denn das im aufgemalten Piktogramm zwischen dem Lieferanten und der Sackkarre eigentlich darstellen? think.gif


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ulm
Beitrag 16.08.2022, 05:06
Beitrag #23428


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Wieder so eine Mistbeschilderung? ranting.gif

Da beim 286er der Lieferverkehr bereits frei ist, ist doch ein 283er mit ZZ "Lieferverkehr frei" eine unnötige Beschilderung.
Oder will man einfach mehr Bußgelder generieren, wenn man dann gelegentlich mal kontrolliert?
Ein sauber überwachtes 286er hat für den Lieferverkehr den gleichen Nutzen.

Ich hoffe ja, dass ein europäischer Automobilclub sich einmal dieser Beschilderung annimmt und gemeinsam mit dem VdK auf die dadurch verursachte Behindertendiskriminierung aufmerksam macht:
Bei diesen Haltverbot-Ladezonen ist das Parken von Schwerbehinderten nicht erlaubt.
Ist das wirklich zwingend erforderlich oder müssen die Schwerbehinderten die mangelnde Verkehrsmoral ausbaden, die die Stadt Wiesbaden durch mangelnde Kontrolltätigkeit der eingeschränkte Haltverbote selbst verursacht hat?
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rapit
Beitrag 16.08.2022, 10:08
Beitrag #23429


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Zitat (ulm @ 16.08.2022, 06:06) *
Oder will man einfach mehr Bußgelder generieren, wenn man dann gelegentlich mal kontrolliert?

Das ist aber eine böse Unterstellung.


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hk_do
Beitrag 16.08.2022, 17:35
Beitrag #23430


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Zitat (ulm @ 16.08.2022, 06:06) *
Ist das wirklich zwingend erforderlich oder müssen die Schwerbehinderten die mangelnde Verkehrsmoral ausbaden, die die Stadt Wiesbaden durch mangelnde Kontrolltätigkeit der eingeschränkte Haltverbote selbst verursacht hat?


Wenn man Schwerbehinderten erlauben würde auf der Fahrbahn neben dem Parkstreifen (also dort, wo das Schild gilt) zu parken, dann würde doch überhaupt niemand mehr durchkommen, dafür ist doch die Straße viel zu schmal?! think.gif


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rapit
Beitrag 16.08.2022, 20:58
Beitrag #23431


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Und wenn Liefer-LKW rechts neben dem Streifen parken, ist sie breit genug? think.gif


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Kuli
Beitrag 17.08.2022, 11:33
Beitrag #23432


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Ich stelle mal die gewagte Theorie auf, dass es sich hierbei nicht um einen Seitenstreifen, sondern um eine Parkflächenmarkierung auf der Fahrbahn handelt.
Nichtsdestotrotz müsste dann das Zeichen 283 mobil und vorübergehend angeordnet sein, damit es nicht direkt wieder von der Parkmarkierung aufgehoben wird.
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rapit
Beitrag 17.08.2022, 12:00
Beitrag #23433


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So ist es. Ich persönlich ziehe den Unterschied "Parkflächenmarkierung" zu Seitenstreifen übrigens, sobald mehrere Fahrzeuge (regelmäßig handelsübliche PKW mit ca. 5 m Länge, bei LKW-Stellplätzen mehr als ein Sattelzug) darauf Platz finden. Aber eine feste Regelung gibt es tatsächlich nicht (was aus den von dir genannten Gründen auch egal ist) wavey.gif


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rapit
Beitrag 18.08.2022, 09:10
Beitrag #23434


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Ich habe mal die Stadt auf den Missstand hingewiesen. Nebenbei noch eine Gemeinheit mit reingepackt:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

einer Pressemeldung vom 15.8. ist ein Foto einer der neuen „Lieferzonen“ beigefügt, aus welchem die Beschilderung ersichtlich ist.

Diese ist leider unwirksam.

Ich rege eine Änderung an.

Dabei sollte gleich geprüft werden, ob Vz 283 gegen 286 getauscht wird, Vz 283 dürfte rechtswidrig sein, weil es nicht „zwingend notwendig“ im Sinne der StVO ist, aber nur zwingend Notwendiges beschildert werden darf.
Die Ermöglichung höherer Verwarngelder ist beispielsweise kein Kriterium. Und eine vielleicht erhoffte höhere Akzeptanz auch nicht, Akzeptanz ist durch Kontrolldruck erreichbar.
Warum da niemand anhalten dürfen soll, um jemanden Aussteigen zu lassen, ist z.B. nicht erklärbar.

Maßgeblich ist aber, dass durch die Fahrbahnmarkierungen Seitenstreifen geschaffen werden, auf denen Vz 283 und 286 grundsätzlich nicht gelten.
Und selbst wenn man trotz der doch recht erheblichen Länge des Bereiches eine „Streifeneigenschaft“ verneinen wollte, wäre es mindestens eine Parkmarkierung. Auch Markierungen sind VZ. Und das Vz Parkmarkierung erlaubt das Parken, auch auf Parkmarkierungen entfalten die Vz 283 und 286 keine Wirkung.

Wird Vz 283 durch Vz 286 ersetzt, entfällt auch das Zz „Lieferverkehr frei“ und es sind mit dem fehlenden Zz 1060-31 (oder alternativ 1053-34) wieder nur 3 Schilder je Mast montiert.


Die Problematik, dass auch Fahrbahnmarkierungen Vz sind, und somit Parkmarkierungen ausdrücklich das Parken erlauben, ergibt sich übrigens auch in vielen Bewohnerparkbereichen W...s, bei denen die Beschilderung nie vom alten Vz 290.1 auf Vz 314.1 umgerüstet wurde. Denn seit Schaffung des Vz 314.1 gilt Vz 290.1 ausdrücklich nicht dort, wo „durch Vz andere Regelungen getroffen werden“. Genau das geschieht aber durch Parkmarkierungen! So dass auf allen markierten Parkboxen weder Bewohnerparken gilt, noch eine Parkscheibenpflicht, soweit diese von Vz 290.1 angeordnet werden soll. Das ließe sich durch Umstellung auf Vz 314.1 ändern. Was den enormen Vorteil hätte, dass dann zumindest bei Bodenmarkierung in den Zonen sogar die 315er-Schilderbäume komplett demontiert werden könnten, was zu einer erheblichen Lichtung des Schilderwaldes führen würde.


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ulm
Beitrag 18.08.2022, 12:40
Beitrag #23435


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Boah, Du bist ja so... wavey.gif



...kompetent.
"Die" werden Schweißausbrüche bekommen, falls sie das Schreiben fachlich verstehen können.


PS.
Hast Du die Vereins-E-Mail-Adresse whistling.gif verwendet oder die geschäftliche thread.gif ?
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rapit
Beitrag 18.08.2022, 12:57
Beitrag #23436


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Die kennen mich. Und sind eigentlich ja auch kompetent.

Aber auch da passieren Fehler.

Meist werden sie aber schnell behoben.

Ok, beim Bewohnerparken denke ich, wird es kritisch thread.gif
(Da spielt auch die Politik mit!)


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Frechdachs75
Beitrag 18.08.2022, 14:51
Beitrag #23437


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Gelten "normale" Behindertenparkplätze nicht für Gehbehinderte?



Gehe ich Recht in der Annahme das ich als Anlieger einfahren darf?
Das heisst jeder der dort einkaufen möchte usw darf einfahren..
Damit ist die Fußgängerzone doch ad absurdum.

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HeLi
Beitrag 18.08.2022, 15:41
Beitrag #23438


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Zitat (Frechdachs75 @ 18.08.2022, 15:51) *
Gelten "normale" Behindertenparkplätze nicht für Gehbehinderte?
Das Zeichen 314 mit integriertem Rolli-Symbol finde ich in der StVO nicht. Nach den Eräuterungen zu Z. 314 kann die Erlaubnis auf dies und das und jenes beschränkt sein. Die Formulierung lautet dabei jeweils "Durch Zusatzzeichen...".
Ich gehe davon aus, dass derjenige, der das Schild mit integriertem Rolli-Symbol aufgestellt hat, meinte, dass mit dem Rolli-Symbol ausschließlich Rollifahrer (m/w/d) gemeint seien und hat wohl deshalb die Symbolik per Zz verallgemeinern wollen.

Zitat (Frechdachs75 @ 18.08.2022, 15:51) *
als Anlieger einfahren
Die Fg.-Zone ist von 10 bis 19 Uhr Fg.-Zone. Außer für Anlieger.
Ich sehe das so: Im Geltungsbereich des Schildes ist a) zwischen 19 Uhr und 10 Uhr und b) für Anlieger keine Fg.-Zone.


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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ulm
Beitrag 18.08.2022, 16:22
Beitrag #23439


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Zitat (Frechdachs75 @ 18.08.2022, 15:51) *
Gehe ich Recht in der Annahme das ich als Anlieger einfahren darf?
Das heisst jeder der dort einkaufen möchte usw darf einfahren..
Damit ist die Fußgängerzone doch ad absurdum.

Richtig!
Musst Du ja nicht anderen Menschen erzählen, nutze Deine Kompetenz für Dich.
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azrael
Beitrag 18.08.2022, 17:25
Beitrag #23440


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Zitat (HeLi @ 18.08.2022, 16:41) *
Ich sehe das so: Im Geltungsbereich des Schildes ist a) zwischen 19 Uhr und 10 Uhr und b) für Anlieger keine Fg.-Zone.

a) Richtig.
b) mMn nicht ganz richtig. Von 10.00 bis 19.00 ist da auch für Anlieger eine FZ, in die sie aber reinfahren dürfen. Und dann kann man sich über das Thema Halten zum Be- und Entladen in FZ unterhalten...
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Mueck
Beitrag 18.08.2022, 18:56
Beitrag #23441


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Zitat (Frechdachs75 @ 18.08.2022, 15:51) *
Gelten "normale" Behindertenparkplätze nicht für Gehbehinderte?
"Normaler" (ist ja keiner, wie andere schon feststellten) ist eigentlich für Blauer-EU-Ausweis-Inhaber (uneigentlich für alle, die gerade schwächeln nach VP-StVO-Analyse meiner Erinnerung nach), den man u.a. als außergewöhnlicher Gehbehinderter bekommt, nicht schon als einfacher Gehbehinderter ...
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Söne spitze Steine
Beitrag 18.08.2022, 20:40
Beitrag #23442


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Das 314er mit dem Rollstuhl heißt doch, hier dürfen nur Rollstühle mit Kennzeichen parken.
Nein, Quatsch, das übliche MSDWGI – Parken nur mit amtlichem blauen Ausweis plus die Gruppe der Gehbehinderten, die sich (noch) nicht für den blauen Ausweis qualifizieren. Ob man damit allerdings einen Amtsrichter überzeugt (oder im Falle des Abschleppens das Verwaltungsgericht), wage ich zu bezweifeln.

Zu 242.1: Fußgänger haben in einer Fußgängerzone das Recht, nicht ständig mit Fahrzeugen rechnen zu müssen. Die ständige Ausnahme für Anlüger konterkariert das. Das Z242.1 ist daher rechtswidrig. Es ist fraglich, ob die Straßenverkehrsbehörde die Widmung der Straßenbaubehörde korrekt umgesetzt hat. Letztere ist für das Wegerecht verantwortlich, d.h. sie setzt per Satzung oder Verwaltungakt fest, wer die Straße wann nutzen darf. Die Straßenverkehrsbehörde setzt gemäß StVO dann die wegerechtlichen Vorgaben mittels VZ etc. um, hat also von sich aus gar keine Befugnis, den Verkehr dauerhaft für eine Verkehrsart zu beschränken oder zu erlauben (bspw. wenn die Straße nur für Fußgänger gewidmet ist).


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hk_do
Beitrag 18.08.2022, 21:28
Beitrag #23443


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Zitat (azrael @ 18.08.2022, 18:25) *
b) mMn nicht ganz richtig. Von 10.00 bis 19.00 ist da auch für Anlieger eine FZ, in die sie aber reinfahren dürfen. Und dann kann man sich über das Thema Halten zum Be- und Entladen in FZ unterhalten...


und über die (Schritt-) Geschwindigkeit wavey.gif
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rapit
Beitrag 18.08.2022, 21:35
Beitrag #23444


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think.gif

Ich hätte da einen Verbesserungsvorschlag: whistling.gif


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Reloader
Beitrag 19.08.2022, 04:11
Beitrag #23445


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Dem blauen Schild nach, befindet man sich bereits auf einer AB? think.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 19.08.2022, 04:48
Beitrag #23446


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Wohl kurz vor der Autobahn.


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MisterOJ
Beitrag 19.08.2022, 07:18
Beitrag #23447


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Zitat (rapit @ 18.08.2022, 22:35) *
think.gif

Wer hat den Rechtspfeil geklaut? unsure.gif


OJ


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rapit
Beitrag 19.08.2022, 13:28
Beitrag #23448


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Der wurde zugehängt, weil Brückengau-bedingt rechts jetzt eine Busspur verläuft.

Zitat (Söne spitze Steine @ 19.08.2022, 05:48) *
Wohl kurz vor der Autobahn.

Ja, allerdings eigentlich nur aus allen anderen Richtungen. Wer exakt an jenem Schild vorbeikommt, hat sich gerade gegen die Autobahn entschieden (die links parallel über eine Brücke führt) und will am Kreisel der sich unter der Autobahnbrücke befindet, links oder rechts abbiegen. Von daher ist das blaue Schild fomal vertretbar, sachlich aber Quatsch.


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silenz
Beitrag 19.08.2022, 13:34
Beitrag #23449


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Zitat (rapit @ 19.08.2022, 14:28) *
Wer exakt an jenem Schild vorbeikommt, hat sich gerade gegen die Autobahn entschieden (die links parallel über eine Brücke führt) und will am Kreisel der sich unter der Autobahnbrücke befindet, links oder rechts abbiegen.

Geradeaus will niemand?
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rapit
Beitrag 19.08.2022, 13:38
Beitrag #23450


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Nein. Das wäre völliger Unsinn. Das Schild steht an dieser Tangente.
Warum sollte man sich in sowas reinstellen, wenn man geradeaus will? Da ist übrigens die ältere Version zu sehen.

Ein paar Meter weiter übrigens das irgendwann schon mal von mir angesprochene Radfahrer absteigen in Verbindung mit Vz 240.


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