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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
ks-film
Beitrag 04.01.2021, 15:11
Beitrag #22701


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Zitat (KJK @ 04.01.2021, 14:13) *
Eine sinnvolle Anwendung der Aufforderung "Radfahrer absteigen" habe ich ohnehin noch nie gesehen

Es gibt tatsächlich einige Situationen, wo das Sinn ergibt.
Beispielsweise auf einer Brücke, die ein für Radfahrer zu niedriges Geländer hat. Dort müssen dann auch Radfahrende Kinder und dessen Begleitpersonen absteigen.

In Kombination mit ergibt es aber keinen Sinn.
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rapit
Beitrag 04.01.2021, 16:26
Beitrag #22702


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warum wurde eigentlich dieses Schild nicht gegendert? rolleyes.gif


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columbo
Beitrag 04.01.2021, 16:55
Beitrag #22703


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Zitat (KJK @ 04.01.2021, 14:13) *
Radfahrer werden weder schmaler, noch passieren sie eine Gefahrenstelle in geringerer Zeit, wenn sie absteigen. In der Regel sorgt es nur dafür, dass es erst recht oder gar erst dann eng wird, wenn Radfahrer dieser Anweisung folgen.


Unterführung mit schmalem Weg und Schild "Radfahrer absteigen".
Ich fahre langsam, sehr langsam.
Entgegen kommt eine korpulente ... "Dame".
Und es entspann sich etwa folgender Dialog:

"Dame": (empört) Radfahrer absteigen!
Ich: (steige ab)
"Dame": Sie versperren mir den Weg.
Ich: Ja, dann schauen Sie jetzt mal, wie Sie an mir vorbeikommen. Sie wollten ja, dass ich absteige.
"Dame": (schimpft)
Ich: Gehen Sie jetzt zurück, oder darf ich wieder aufsteigen?

Zitat (Mueck @ 04.01.2021, 15:01) *
Zitat (columbo @ 04.01.2021, 11:50) *
Benutzungspflichtiger Radweg in Abwesenheit einer Fahrbahn.
Du übersiehst die Doppelfunktion der Schilder 237-241:
Zuallererst reservieren sie einen Weg ausschließlich für Radfahrer und/oder Fußgänger, das funktioniert auch abseits von Fahrbahnen gut, nur in Anwesenheit einer Fahrbahn, die auch noch das gleiche Ziel anstrebt, kommt die B-Pflicht dazu.

Da hast Du natürlich recht, aber nur in Anwesenheit einer Fahrbahn ergibt die Reservierung des Wegs für Radfahrer und Fußgänger einen Sinn.
Für Kfz aller Arten ist dieser Weg ohnehin gesperrt.

Zitat
Mit dem Absteigen zusammen ergibt das aber eine widersprüchliche Beschilderung und ich würde
(...) müde lächeln ...


Das werd ich beim nächsten Mal berücksichtigen...
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dopero
Beitrag 04.01.2021, 17:50
Beitrag #22704


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Wenn man sich auf RSA 95 mal ansieht, wie ein Durchgang im Gerüstbau aussehen muss, kann man sich nur gaaaanz lange an den Kopf langen, wegen der im Bild gezeigten Ausführung. wallbash.gif
Da ist es dann ja auch schon egal, dass man extra selbst ausgedachte Schilder für die Höhen- und Breitenbeschränkung verwendet. Zeichen 264 und 265 wäre wohl zu einfach? Oder halt viel aufwändiger, da in der VwV zu den Zeichen steht: "Die betroffenen Fahrzeuge sind rechtzeitig auf andere Straßen umzuleiten". Aber lieber nimmt man wohl in Kauf, dass sich ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Verkehrsteilnehmer mal den Kopf "anstößt". ranting.gif
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ukr
Beitrag 04.01.2021, 19:01
Beitrag #22705


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Gibt es denn einen Grund, warum der Durchgang nur 2x2m groß ist?
Gerade mit dem eingesetzten Gerüstsystem kann man problemlos größere Maße realiseren, insbesondere z.B. eine Durchgangshöhe von z.B. 2,50m.
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rapit
Beitrag 05.01.2021, 00:31
Beitrag #22706


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Zitat (columbo @ 04.01.2021, 16:55) *
Entgegen kommt eine korpulente ... "Dame".
Und es entspann sich etwa folgender Dialog

Selbst schuld: sprich halt nur mit jungen hübschen. scared.gif

Zitat (dopero @ 04.01.2021, 17:50) *
Zeichen 264 und 265 wäre wohl zu einfach?

Ja, man will ja auch große und dicke Fußgänger ansprechen rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 07.01.2021, 11:34
Beitrag #22707


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Fast schon ein Klassiker:

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TNF
Beitrag 07.01.2021, 11:38
Beitrag #22708


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Das muss man als Schilderwerk auch erstmal schaffen...


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durban
Beitrag 07.01.2021, 12:25
Beitrag #22709


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Zitat (TNF @ 07.01.2021, 12:38) *
Das muss man als Schilderwerk auch erstmal schaffen...


Oder als Ampelhersteller. Und dann ist es auch vollkommen richtig, vor der LZA zu warnen! thread.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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TNF
Beitrag 07.01.2021, 12:52
Beitrag #22710


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@durban schau dir das "Ampel Schild" nochmal genauer an thread.gif


--------------------
:-)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.01.2021, 13:39
Beitrag #22711


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Das Schild warnt ja offensichtlich vor einer falsch herum aufgehängten Ampel.
Aber wenn man das Foto mal entsprechend vergrößert stellt man fest, das bei allen drei Ampeln das "Grün" unten ist; dass sie also richtig herum aufgehängt wurden.

Was also will uns das Schild DANN sagen? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mueck
Beitrag 07.01.2021, 14:38
Beitrag #22712


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Immerhin ist Gelb noch in der Mitte ... shutup.gif
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rapit
Beitrag 07.01.2021, 14:50
Beitrag #22713


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Da schwelgte halt ein Mitarbeiter der Erfurter Straßenmeisterei in Erinnerungen. Bis vor ein paar Jahrzehnten wurden da ja schließlich auch Leitplatten falschrum aufgehängt. rolleyes.gif


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columbo
Beitrag 07.01.2021, 15:20
Beitrag #22714


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Wenn ein nichtexistierendes Vz vor einer Gefahr warnt, ist dann auch das Tempolimit unwirksam?
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.01.2021, 15:31
Beitrag #22715


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Das Schild ist nicht falschrum aufgehängt -





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durban
Beitrag 07.01.2021, 16:22
Beitrag #22716


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Zitat (TNF @ 07.01.2021, 13:52) *
@durban schau dir das "Ampel Schild" nochmal genauer an thread.gif


Hab ich! rolleyes.gif


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MisterOJ
Beitrag 07.01.2021, 16:43
Beitrag #22717


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Zitat (ukr @ 07.01.2021, 11:34) *
Fast schon ein Klassiker:

DAS ist doch Photoshop! laugh2.gif


Zitat (TNF @ 07.01.2021, 11:38) *
Das muss man als Schilderwerk auch erstmal schaffen...

Hmm - da frag ich mich was die interen Qualitätssicherung da tut...

btw: kann man es denn technisch nicht so lösen, das man bei der Herstellung ein verkehrt-herum-Auflegen technisch ausschließt? Schließlich gab es noch kein Z123 mit auf dem Kopf stehenden Bauarbeiter...
(oder werden die 3 Kreise nachträglich vom Schilda-Azubi händisch ausgemalt? laugh2.gif )


Zitat (rapit @ 07.01.2021, 14:50) *
Bis vor ein paar Jahrzehnten wurden da ja schließlich auch Leitplatten falschrum aufgehängt. rolleyes.gif

Meinste sowas?


OJ wavey.gif


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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hk_do
Beitrag 07.01.2021, 23:37
Beitrag #22718


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Zitat (columbo @ 07.01.2021, 15:20) *
Wenn ein nichtexistierendes Vz vor einer Gefahr warnt, ist dann auch das Tempolimit unwirksam?


Ich würde eher sagen, es gilt auch nach der Lichtzeichenanlage weiterhin whistling.gif
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jeho
Beitrag 08.01.2021, 17:03
Beitrag #22719


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Zitat (ukr @ 07.01.2021, 11:34) *
Fast schon ein Klassiker:



Hier
sieht es (2019) anders aus.

Werde morgen mal eine vor Ort Befahrung machen.

Gruß JeHo


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dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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ExVWbusfahrer
Beitrag 08.01.2021, 18:00
Beitrag #22720


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Das Thema Beschilderung war doch schon Anfang der 80er Thema...
Sogar im ZDF
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ukr
Beitrag 09.01.2021, 23:55
Beitrag #22721


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Zitat (jeho @ 08.01.2021, 17:03) *
Werde morgen mal eine vor Ort Befahrung machen.
Und? Ergebnis? wavey.gif
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jeho
Beitrag 10.01.2021, 16:41
Beitrag #22722


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Wir nachgeholt, musste gestern einen anderen Weg nehmen.... sad.gif

Gruß JeHo


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ks-film
Beitrag 11.01.2021, 15:45
Beitrag #22723


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Die Straßenverkehrsbehörde geht davon aus, dass diese Beschilderung ausreichend ist.
Zitat (PK42)
Als zuständiger Sachbearbeiter am PK 42 kann ich Ihnen hierzu mitteilen, dass das Fehlen des VZ 283 am Mast oberhalb des Zusatzschildes „Krankenfahrzeuge frei“ so gewollt ist.

Grundsätzlich gilt, das auf einem Gehweg nicht gehalten/ geparkt werden darf, außer wenn dieses durch Verkehrszeichen erlaubt wird. Daher ist ein bereits bestehendes Verbot nicht durch eine zusätzliche Beschilderung zu wiederholen um eine Doppelbeschilderung (Stichwort Schilderwald) zu vermeiden. Weiterhin wurde die Aufstellfläche auf dem Gehweg zur genauen Abgrenzung markiert.

Zusammen mit dem vorhandenen Haltverbot für den dortigen Fahrbahnrand ist dies meiner Ansicht nach eine ausreichende Beschilderung.
Was sagt ihr?
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rapit
Beitrag 11.01.2021, 16:00
Beitrag #22724


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Das Problem ist, dass die Markierung auf dem Gehweg ein Vz ist, was das Parken dort erlaubt.

Und das lässt sich nur mit der Kombination Vz315 plus Zz beschränken. Zumal der Mast mit dem (falschen, weil mit "frei" versehenen) Zz hinter der Parkmarkierung steht, zusätzlicher Unfug.


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hk_do
Beitrag 11.01.2021, 17:24
Beitrag #22725


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Dann könnte man also noch die Frage diskutieren, ob das "richtige" Blech mit der Aufschrift "nur Krankenfahrzeuge" an einem Masten oberhalb des auf den Gehweg gepinselten "Hauptzeichens" dieses wirksam einschränken würde? (eine Anbringung unterhalb des "Hauptzeichens" würde Konflikte mit dem Sichtbarkeitsgrundsatz bringen...)


Gerne noch unter dem Aspekt, was denn überhaupt "Krankenfahrzeuge" sind? Nur Krankenkraftwagen gemäß StVZO oder auch ein Taxi oder das Fahrzeug eines Angehörigen, mit dem ein "Kranker" zu der angrenzend zu vermutenden Arztpraxis befördert wird? Oder reicht es, wenn der Fahrzeugführende in irgendeiner Form krank ist? (falls ja: muss ich mir das attestieren lassen oder reicht der Beweis durch Inaugenscheinnahme meiner Person? whistling.gif )
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rapit
Beitrag 11.01.2021, 21:26
Beitrag #22726


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Zitat (hk_do @ 11.01.2021, 17:24) *
was denn überhaupt "Krankenfahrzeuge" sind?

selbstfahrende Rollstühle. whistling.gif


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ks-film
Beitrag 12.01.2021, 17:27
Beitrag #22727


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Auf erneute Nachfrage:
Zitat (ich)
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
gerade die Markierung der Parkfläche erlaubt ja grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern das Parken auf dem Gehweg: Anlage 2 StVO (74) "Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. [...]".
Das alleinstehende "Krankenfahrzeige frei" hinter der Parkfläche regelt da mEn. wenig.

Das Parken lässt sich also mEn. nur mit einer Positivbeschilderung z.B. VZ 315 StVO plus Zz einschränken, zumal der Mast mit dem (falschen, weil mit "frei" versehenen) Zz hinter der Parkflächenmarkierung steht.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXX
Antwort:
Zitat (PK42)
Sehr geehrter Herr XXXX

Entgegen ihrer ersten Anregung mit der Negativbeschilderung durch VZ 283 nehme ich Ihren Vorschlag mit der Positivbeschilderung und weiterführenden Einschränkung durch ein Zusatzzeichen gerne an, da diese VZ-Kombination tatsächlich klarer regelt, wer dort sein Fahrzeug abstellen darf und wer eben nicht.
Ich werde die Beschilderung anpassen und das VZ 314 (P ) über dem Zusatzzeichen anbringen und bei dem Zusatzzeichen „Krankenfahrzeuge frei“ das Wort „frei“ entfernen lassen.
Der Standort des VZ-Mastes muss und kann so bleiben, damit keine Beschädigungen entstehen und genügend Platz für alle verbleibt.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX XXXXXX

XXXXXXXX XXXXXX
Polizeikommissariat 42 -straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten-
Möllner Landstraße 44
22111 HAMBURG
Tel.:(040) XXX - X XXXXX Fax:(040) XXXXXXX XXX
E-Mail : XXXXXXXXXXXX@polizei.hamburg.de
Das Zusatzzeichen "Krankenfahrzeuge" lässt er bestimmt durch die Oberste Landesbehörde genehmigen und ich habe schon eine Ahnung, wie er das "frei" entfernen lässt whistling.gif
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rapit
Beitrag 13.01.2021, 11:46
Beitrag #22728


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Zitat (ks-film @ 12.01.2021, 17:27) *
Zitat (PK42)
Der Standort des VZ-Mastes muss und kann so bleiben

Ja klar, nur ist die markierte Parkfläche dann für jedermann nutzbar, und Krankenfahrzeuge dürfen ab Standort des Schildes auf dem Gehweg stehen. So ist das nunmal gem. § 42 Abs 3 S. 1 StVO. (Sollte man die Kombination als Verbotszeichen qualifizieren, müsste man einen Paragrafen weiter vorne schauen und würde dort entsprechend fündig) rolleyes.gif


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Baghira
Beitrag 20.01.2021, 14:16
Beitrag #22729


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Ist eine EInfahrt in ein Autohaus. Nicht Land Rover oder ähnliches. Ist die Einfahrt zum Porsche. Wollen die dadurch jedwede Klagen verhindern?
Bild "20210120_095734zmjk3.jpg" anzeigen.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Explosiv
Beitrag 20.01.2021, 18:13
Beitrag #22730


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Wenn man außer Stadtpanzern auch noch Schlaglochsuchgeräte vertreibt, vielleicht keine schlechte Idee.


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jeho
Beitrag 02.02.2021, 16:04
Beitrag #22731


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Zitat (jeho @ 08.01.2021, 17:03) *
Zitat (ukr @ 07.01.2021, 11:34) *
Fast schon ein Klassiker:



Hier
sieht es (2019) anders aus.

Werde morgen mal eine vor Ort Befahrung machen.

Gruß JeHo



Zitat (ukr @ 09.01.2021, 23:55) *
Zitat (jeho @ 08.01.2021, 17:03) *
Werde morgen mal eine vor Ort Befahrung machen.
Und? Ergebnis? wavey.gif



Zitat (jeho @ 10.01.2021, 16:41) *
Wir nachgeholt, musste gestern einen anderen Weg nehmen.... sad.gif

Gruß JeHo


Vorgestern noch so wie auf dem Bild von @ukr zu sehen...

Gruß JeHo



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ukr
Beitrag 04.02.2021, 22:17
Beitrag #22732


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Ja, Human Gateway und dann auch noch Paywall, aber was solls - Schilda geht vor:

Weimar testet neues Verkehrszeichen (Z 277.1) crybaby.gif
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rapit
Beitrag 04.02.2021, 23:47
Beitrag #22733


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In Mainz steht das an einer Baustelle.

Komme aber momentan da nicht wieder vorbei sadwalk.gif

Naja, die Baustelle soll wohl noch ein wenig bleiben.


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Explosiv
Beitrag 05.02.2021, 10:50
Beitrag #22734


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Ist wohl die pure Verzweiflung, weil etliche Fahrzeugführer das mit dem ausreichenden Überholabstand einfach nicht kapieren wollen.


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rapit
Beitrag 05.02.2021, 13:06
Beitrag #22735


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Angebot Rechtsabbiegegebot in der Bucht. Dass sowas mal gebastelt wurde und irgendwo hing ist schlimm genug, dass es jetzt auch noch für über 30 EUR verkauft werden soll, ist ein Hohn.


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Schlepper
Beitrag 05.02.2021, 15:38
Beitrag #22736


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Bloß als Sammlerstück. thread.gif

Netzfund eines interessanten VBB in Schwetzingen (Mapillary) shutup.gif


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rapit
Beitrag 05.02.2021, 15:53
Beitrag #22737


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laugh.gif "Fußgänger queren", jaja. Vielleicht spielen sogar mal Kinder auf der Fahrbahn, oder da läuft am Ende ein VP'ler herum? Ich finde dort aber die weiße Parkscheibe mit weißen Ziffern auf weißem Grund auf den 15-Min-Parkstreifen-Schildern auch nett whistling.gif

Den hatten wir aber schon öfters, von hier kommend wird die Vorfahrtsstraße nicht aufgehoben.
Und als ich das letzte Mal dort war, hatte die hier rechts vom Gericht her herauskommende Straße auch konsequenterweise noch ein Vz 205. Im VBB wallbash.gif
Das ist zwar einige Jahre her und jetzt weg, aber die Vorfahrtsstraße ist immer noch nicht aufgehoben. huh.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.02.2021, 16:10
Beitrag #22738





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Zitat (rapit @ 05.02.2021, 13:06) *

Als Linksabbiegegebot könnte man es noch durchgehen lassen, aber rechts?

Zitat (rapit @ 05.02.2021, 15:53) *
"Fußgänger queren", jaja.

Bemerkenswerter finde ich da die nicht vorhandene Mischverkehrsfläche. Da gibt es ja wohl eine klare Trennung in Fahrbahn, Seitenstreifen und Gehwege.
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Schlepper
Beitrag 05.02.2021, 17:48
Beitrag #22739


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Klar, ohne Fahrbahn könnten und ja nicht gelten und man müsste in Gegenrichtung aufstellen und die Kreuzung mit Lichtzeichen versehen. whistling.gif

Die Fußgängerzoneneinbahnstraße rechts ist auch ... kreativ.


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rapit
Beitrag 06.02.2021, 00:00
Beitrag #22740


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Und da wären wir wieder bei der Diskussion, warum bitte eine Mischverkehrsfläche nicht auch-Fahrbahn sein soll?

Wo steht denn, dass Vz 267 nur bei "Nur-Fahrbahnen" gilt?

Eine Straße hat zunächst mal immer eine Fahrbahn. Sie kann außerdem auch Gehwege haben, und Seitenstreifen, und Radwege.

Hat sie nur eine Fahrbahn, ist diese jedenfalls an den Seiten Mischverkehrsfläche.

Unterschied im VBB ist nur, dass Fußgänger nicht bloß am Fahrbahnrand gehen dürfen, sondern die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen.

Neben dieser Fahrbahn/Mischverkahrsfläche kann es aber durchaus Bereiche im VBB geben,von denen der Fahrverkehr ausgeschlossen wird.

Was nichts daran ändert, dass jener VBB miserabel gestaltet ist.

Zitat (Schlepper @ 05.02.2021, 17:48) *
Die Fußgängerzoneneinbahnstraße
Na gut, eine Straßenart gibt es, die hat tatsächlich keine Fahrbahn. wavey.gif
(Ist aber nicht der VBB)

Im übrigen aus der dortigen Nähe: man lasse sich die Parkbeschilderung aus dem Jahr 2014 auf der Zunge zergehen.
Falsches 315er bestellt und gefrickelt, und Anwohner frei whistling.gif


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Enrico
Beitrag 06.02.2021, 14:46
Beitrag #22741


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Zitat (rapit @ 04.02.2021, 23:47) *
In Mainz steht das an einer Baustelle.
...


Ja, in Mainz habe ich das auch schon im letzten Jahr gesehen - allerdings kein Foto gemacht... unsure.gif


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Meister123nrw
Beitrag 14.02.2021, 17:05
Beitrag #22742


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Wie würdet ihr diese Beschilderung einordnen?
Sicherlich gut gemeint seitens der Kommune, hier einem Carsharing-PKW einen Parkplatz zu bieten.
Aber: Wo gilt es?
Straße? Seitenstreifen? Auf 5m, oder 100, da weder Anfang noch Ende?

Es ist nur ein (1) einzelnes VZ314 mit ZZ "Carsharing".

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ks-film
Beitrag 14.02.2021, 18:01
Beitrag #22743


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VZ 314 kann sich auch ohne Zusatzzeichen auf Fahrbahn und/oder Seitenstreifen beziehen.
Es gilt ab dem Aufstellungsort oder dort wo sich ein unmittelbarer örtlicher Zusammenhang, bspw. durch Fahrbahnmarkierungen ergibt...
Das Zusatzzeichen "Carsharing" kann tatsächlich von der obersten Landesbehörde genehmigt sein.

Da wir leider auf dem Foto nur das Schild an sich und nicht die Situation sehen, ist eine Beurteilung schwer... ⠀:)⠀
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HeLi
Beitrag 15.02.2021, 14:27
Beitrag #22744


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Zitat (rapit @ 06.02.2021, 00:00) *
Und da wären wir wieder bei der Diskussion, warum bitte eine Mischverkehrsfläche nicht auch-Fahrbahn sein soll?
Wo steht denn, dass Vz 267 nur bei "Nur-Fahrbahnen" gilt?

Nr. 41, Z. 267 Verbot der Einfahrt
"Erläuterung Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn."

Zitat (rapit @ 06.02.2021, 00:00) *
Eine Straße hat zunächst mal immer eine Fahrbahn. Sie kann außerdem auch Gehwege haben, und Seitenstreifen, und Radwege.Hat sie nur eine Fahrbahn, ist diese jedenfalls an den Seiten Mischverkehrsfläche.
Unterschied im VBB ist nur, dass Fußgänger nicht bloß am Fahrbahnrand gehen dürfen, sondern die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen.

fast richtig, wenn ich mir das "fast" erlauben darf: Nr. 12, Z. 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs "5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen (...)."

Wenn ich mich nicht täusche, ist doch der angestrebte Sinn eines vbB, dass es dort eben keine Fahrbahn gibt.


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rapit
Beitrag 15.02.2021, 20:40
Beitrag #22745


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Zitat (HeLi @ 15.02.2021, 14:27) *
"5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen (...)."

Eben: auch die Fahrbahn.


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rapit
Beitrag 16.02.2021, 10:07
Beitrag #22746


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HeLi
Beitrag 16.02.2021, 10:12
Beitrag #22747


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Zitat (rapit @ 15.02.2021, 20:40) *
Eben: auch die Fahrbahn.
Zitat (HeLi @ 15.02.2021, 14:27) *
Zitat (rapit @ 06.02.2021, 00:00) *
Und da wären wir wieder bei der Diskussion, warum bitte eine Mischverkehrsfläche nicht auch-Fahrbahn sein soll?
Wenn ich mich nicht täusche, ist doch der angestrebte Sinn eines vbB, dass es dort eben keine Fahrbahn gibt.

Vielleicht liege ich ja falsch, dann bitte ich um Korrektur.
Bisher war ich der Ansicht, dass eine Straße mehrere Teile haben kann, Teile wie Fahrbahn, Gehweg, Radweg, andere Sonderwege, andere Straßenteile. Die Straße kann auch ein vbB sein, der ist eine "Mischverkehrsfläche", die sich dadurch auszeichnet, dass sie eben nicht unterscheidet zwischen den Verkehrsweg-Arten, also auch keine Fahrbahn hat - und z.B. auch keinen als solchen erkennbaren Gehweg: der vbB ist auf seiner gesamten Fläche eine einzige nicht in Teile abtrennbare Einheit.


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rapit
Beitrag 16.02.2021, 10:20
Beitrag #22748


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Zitat (HeLi @ 16.02.2021, 10:12) *
"Mischverkehrsfläche"

Und was ist da vermischt? Verschiedene Straßenteile, u.a. die Fahrbahn wavey.gif Sonst könnten Fahrzeuge da nicht fahren, denn die haben die Fahrbahn zu benutzen.

Und Vz 267 (u.a.) gelten halt dort, wo Fahrbahn ist. Es reicht, wenn die Fläche auch Fahrbahn ist. Sie muss nicht nur Fahrbahn sein.

Aber: lass uns das doch in einem passenden Faden diskutieren, dafür müssen wir unseren schönen Schildafaden nicht zerstören.

Derlei Diskussionen gibt es zuhauf an passender Stelle.


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HeLi
Beitrag 16.02.2021, 12:50
Beitrag #22749


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Zitat (rapit @ 16.02.2021, 10:07) *
zu Foto "Taxi halbhüftig"
think.gif Was ist daran auffällig? Ich sehe da das Ende eines Taxistands beschildert, der zwischen zwei Uhrzeiten Taxistand ist, und die Motordroschken müssen dort halbhüftig auf Kundschaft warten.
Steh' ich auf'm Schlauch?


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rapit
Beitrag 16.02.2021, 13:23
Beitrag #22750


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Das Zz gibt es nicht. Und wenn müsste es wohl entsprechend Vz 1060-31 ein durchgestrichenes Kfz-Symbol haben, oder?

Eingezeichnet sind Parkflächen komplett auf dem Gehweg. (Die man leider nicht sieht).

Aber das nicht existierende Zz macht nach VG Bremen ja wohl die gesamte Kombination unwirksam.

Es wurde ein in den markierten Parkboxen stehendes Auto abgeschleppt. (Nein, nicht meins. Ich fahre nicht nach Mainz).


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