... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
janr
Beitrag 30.08.2019, 01:00
Beitrag #22051


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Haltverbote gelten ja nur auf der Fahrbahn bis eine neue Regelung für den ruhenden Verkehr vorhanden ist und Parkflächenmarkierungen gehören dazu.

Was geschieht dort? Wochenmarkt?


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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SeriousSam
Beitrag 30.08.2019, 01:07
Beitrag #22052


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Deswegen macht ja schon die Festbeschilderung, die man das ganze Jahr über da findet, keinen Sinn ... zum Glück/leider hab ich da noch nie ein Knöllchen bekommen laugh2.gif

Ja quasie, in der Nähe war eine jährliche Veranstaltung.
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Mueck
Beitrag 01.09.2019, 12:27
Beitrag #22053


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Kein Radweg, sondern eine Kreuzung mitten im Wald:

Dass Autofahrer die Vorfahrt von radfahrenden Radfahrenden für völlig unverbindlich halten, wusste ich ja schon immer, aber hier wird es mal offen ausgesprochen:

whistling.gif


Halten verboten ab ... äh ...





Irgendwo um's Eck dürfen lange Lkw nicht fahren.
Blick um's Eck ...

think.gif
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ks-film
Beitrag 02.09.2019, 20:06
Beitrag #22054


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Mal wieder ein Erklärbär Fahrrad frei
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Prince Kassad
Beitrag 02.09.2019, 22:08
Beitrag #22055


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Ich kenn ja "Anliegerverkehr frei", aber "Anlieferverkehr frei"?

https://images.mapillary.com/-BopVGQDrronZ7.../thumb-2048.jpg

Darf man dort nur anliefern, und abliefern ist verboten? Oder wie hat man das ZZ zu verstehen? Es muss ja einen bestimmten Grund haben, wieso man nicht das amtliche "Lieferverkehr frei" benutzt hat.

edit: Bei Kindern darf man auch mal Gas geben: https://images.mapillary.com/rCVHabY3QKiHbz.../thumb-2048.jpg
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Mueck
Beitrag 07.09.2019, 21:03
Beitrag #22056


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Fundstück aus einem anderen Forum:
Youtube-Video "Forest of signs" am Bsp. Aschaffenburg
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tessarakt
Beitrag 07.09.2019, 21:19
Beitrag #22057


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Fahrrad-Umleitung über den (linken) Gehweg: https://twitter.com/tessarakt/status/1170424839456378887
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durban
Beitrag 15.09.2019, 10:46
Beitrag #22058


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Hier hat man die alten, rechteckigen Zeichen kürzlich gegen neue getauscht und sich im Schilderlager offenbar vergriffen:



Angehängte Datei(en)
Angehängte Datei  IMG_2102.JPG ( 125.37KB ) Anzahl der Downloads: 38
 


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ukr
Beitrag 15.09.2019, 17:02
Beitrag #22059


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10 Jahre nach der StVO-Nichtigkeitsnovelle? laugh2.gif
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mkossmann
Beitrag 15.09.2019, 19:54
Beitrag #22060


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Wie ist das "Transit Interdit" auf diesem französischem Verkehrszeichen zu interpretieren. Nur ein Erklärbär ?
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Prince Kassad
Beitrag 15.09.2019, 20:14
Beitrag #22061


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Laut unseren *** Nachbarn ist das jedenfalls kein amtliches ZZ. Ob das auch drüben heißt, dass man solche "selbsterfundenen" Schilder nicht beachten muss, kann ich nicht sagen. Wäre auch eine schöne Wattestäbchenfalle, denn dort sehe ich spontan keine Wendemöglichkeit, erst recht nicht für Sattelschlepper o. ä. und die können legal bis dorthin kommen, da auf deutscher Seite keine Verbotsschilder stehen...


Moderative Ermahnung:
Bitte halte Dich mit verunglimpfenden Adjektiven zurück, wir sind ein Fachforum und legen Wert auf einen wertschätzenden Umgang. Wir lieben Humor, Dein Adjektiv kann aber kaum humoristisch betrachten.
Da Du gerade auch in einem anderen Thread verunglimpfst, der deutliche Hinweis: Nochmal sowas und Du bekommst eine mehrtägige Schreibsperre.


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.09.2019, 21:03
Bearbeitungsgrund: Moderator eingegriffen
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durban
Beitrag 15.09.2019, 21:51
Beitrag #22062


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Zitat (ukr @ 15.09.2019, 18:02) *
10 Jahre nach der StVO-Nichtigkeitsnovelle? laugh2.gif


Du hast recht - das wäre 10 Jahre lang ein schöner Radschnellweg gewesen!


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Pirminator
Beitrag 18.09.2019, 22:53
Beitrag #22063


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Zitat (Prince Kassad @ 15.09.2019, 21:14) *
und die können legal bis dorthin kommen, da auf deutscher Seite keine Verbotsschilder stehen...

Nein. Doch! Ooooh!



Da wurde sogar einfach eine komplette, als solche gewidmete Landesstraße (547) mit Z 250 gesperrt. Frei nur für Anwohner und Lieferverkehr. Besucher des Neuhofs müssen also immer eine Kleinigkeit mitbringen / "anliefern"? whistling.gif

@mkossmann: Darfst auch gerne zur Quelle verlinken. wink.gif


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Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
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Pirminator
Beitrag 19.09.2019, 07:10
Beitrag #22064


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Zitat (Mueck @ 01.09.2019, 13:27) *
Dass Autofahrer die Vorfahrt von radfahrenden Radfahrenden für völlig unverbindlich halten, wusste ich ja schon immer, aber hier wird es mal offen ausgesprochen:

whistling.gif

Mal von der bescheuerten Kombination abgesehen: Wegen der Unsitte "Radfahrer auf eigene Gefahr frei" bei explizit für Radfahrer ausgeschilderten Routen hätte eigentlich schon längst irgendwer vors rheinland-pfälzische OVG ziehen müssen. Nach § 1 (5) LStrG ist alles, was nicht ausschließlich(!)

Zitat
der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind nicht öffentliche Straßen.

somit als öffentliche Straße zu widmen. Interessiert allerdings weder das Land (also den einen Großteil dieser Routen planenden LBM), noch die Kreise, noch die Verbandsgemeinden. Dazu passt, dass hier in der unmittelbaren Umgebung bestimmt 80 % aller touristischen Landes-Radrouten immer noch mit Z 250 auch für Radfahrer gesperrt sind. mad.gif Und wenn, dann eben oft "auf eigene Gefahr frei".

Nö, "eigene Gefahr" gilt höchstens da, wo eben kein Radverkehr explizit vorgesehen ist.

Zitat
Laut unseren *** Nachbarn


Hier wurde doch nicht etwa mit dem Klischee des überdurchschnittlichen Amphibien-Konsums unserer französischen Freunde kokettiert...!? wink.gif


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rapit
Beitrag 19.09.2019, 09:17
Beitrag #22065


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Zitat (Pirminator @ 18.09.2019, 23:53) *
Da wurde sogar einfach eine komplette, als solche gewidmete Landesstraße (547) mit Z 250 gesperrt. Frei nur für Anwohner und Lieferverkehr.

Mich würde die zwingende Notwendigkeit interessieren, dass da keine Zweiräder (mit oder ohne Motor), Fuhrwerke, etc. langfahren dürfen.


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Pirminator
Beitrag 19.09.2019, 10:05
Beitrag #22066


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Das wird eben vermutlich auch mit dem "Transit interdit" kurz hinter der Grenze zusammenhängen. Da es ja dann quasi eh eine Art Sackgasse ist, hat die zuständige StVB dort halt ein Z 250 hingestellt. Ich vermute auch mangelnde Abstimmung zw. der französischen (die ihre Nimbys wohl auf Weisung der lokalen Politik vom eigentlich recht überschaubaren Durchgangsverkehr schützen wollte) und deutschen Behörde.

Laut der Bildtafel der frz. Verkehrszeichen in der Wikipedia gibt es sogar ein Zeichen B19, auf das man wohl alles draufschreiben darf, wozu man grade Lust hat?


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Mueck
Beitrag 19.09.2019, 13:25
Beitrag #22067


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Das ist übrigens das französische Gegenstück
Beim Queren dieser Straße kürzlich erst ist mir zum Glück kein Transitverbot für Radler und Größeres ins Auge gestochen ...
Die Bilderserie muss ich aber erst noch für mapillary verwurschteln ...
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rapit
Beitrag 19.09.2019, 14:21
Beitrag #22068


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Zitat (Mueck @ 19.09.2019, 14:25) *
Größeres ins Auge gestochen

Na dann: Gute Besserung! mickey.gif


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SeriousSam
Beitrag 20.09.2019, 22:20
Beitrag #22069


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Zitat (Pirminator @ 18.09.2019, 23:53) *
Da wurde sogar einfach eine komplette, als solche gewidmete Landesstraße (547) mit Z 250 gesperrt. Frei nur für Anwohner und Lieferverkehr. Besucher des Neuhofs müssen also immer eine Kleinigkeit mitbringen / "anliefern"? whistling.gif

Damit die Anwohner vom Verbot ausgenommen sind fehlt mir da ein Komma oder ein 'und' ... So darf zwar der Lieferverkehr für die Anwohner da vorbei fahren, nicht aber die Anwohner selbst würde ich sagen whistling.gif
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Mueck
Beitrag 02.10.2019, 00:42
Beitrag #22070


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Doppelt hält ...

... besser, denn ...

... wie man nun sieht ...

... sieht man nur bei einem Schild nix mehr ...

... nur in der Rückschau das zweite, wären die doch auch nur doppelt gewesen ... whistling.gif
Alle Schilder sind relativ neu, die Unterführung gibt's noch nicht so lange, noch kein Jahr, dass da das eine einsame Schild schon nahezu von Grünspan überwuchert ist ...

Hier in RA waren eigentlich alle Zutaten vor Ort vorhanden ...

... mit denen man auch sowas wie in KA hätte basteln können ...
Aber so zusammengebastelt wie in RA ... Welches gilt nun für wen?!?


Erst an der Information vorm Residenzschloss ist wegen der vielen wartenden Fußgänger ein Radfahrverbot zu erwarten, will mir dieses Zz vermutlich sagen, oder? whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 02.10.2019, 05:28
Beitrag #22071


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Zitat (Mueck @ 02.10.2019, 01:42) *
Doppelt hält ...

... besser

Schilder stehen doch regelmäßig rechts!?

Also ist sowohl der baulich abgetrennte Weg als auch die Fahrbahn benutzungspflichtig - und zwar für Radlinge und Fußlinge! blink.gif
(nebenbei: Die "Fahrbahn" ist damit auch für alles motorisierte Tabu! narr.gif )


OJ


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Mueck
Beitrag 02.10.2019, 12:37
Beitrag #22072


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Zitat (MisterOJ @ 02.10.2019, 06:28) *
egelmäßig
In Zusammenhang mit Radwegschildern schreibt man das mit k! tongue.gif

Ich wäre (stünde es in Gegenrichtung nicht auch doppelt) versucht zu orakeln, dass das linke evtl. noch ein Rest vom alten Rad weg ist, aber das stand korrekt rechts vom Radweg ...
Ach, ich hab's ja auch selbst von vorne ...
Wenn ich's im weiteren Verlauf richtig sehe, war das eine 205 damals noch nicht da ...
Damals hätte ich das 2. 240 in Deinem Sinne gut brauchen können, die Unterführung war ja lebensgefährlich eng, weswegen ich das 2. 240 auch ersatzweise imaginiert habe, nun erst hat es sich materialisiert ... whistling.gif
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rapit
Beitrag 02.10.2019, 13:03
Beitrag #22073


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Dass das Schild zusätzlich links steht, sind die Nachwehen des früher per Pfeilmarkierung angeordneten Linksverkehrs. whistling.gif

(Oder, was wahrscheinlicher ist, aber öde für uns: das sollte in die Gegenrichtung gedreht aufgestellt werde. Gegenüber der Wegeinmündung)


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jeho
Beitrag 02.10.2019, 19:27
Beitrag #22074


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Zitat (Pirminator @ 19.09.2019, 08:10) *
Zitat (Mueck @ 01.09.2019, 13:27) *
Dass Autofahrer die Vorfahrt von radfahrenden Radfahrenden für völlig unverbindlich halten, wusste ich ja schon immer, aber hier wird es mal offen ausgesprochen:

whistling.gif

Mal von der bescheuerten Kombination abgesehen: Wegen der Unsitte "Radfahrer auf eigene Gefahr frei" bei explizit für Radfahrer ausgeschilderten Routen hätte eigentlich schon längst irgendwer vors rheinland-pfälzische OVG ziehen müssen. Nach § 1 (5) LStrG ist alles, was nicht ausschließlich(!)


Die Verwirrung hier beruht doch nur auf einem Rechtschreibfehler.
Ich habe es mal korrigiert...



jetzt passt es.

Gruß JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Jens
Beitrag 03.10.2019, 06:37
Beitrag #22075


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Was soll mir die mobile Beschilderung sagen? think.gif
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ukr
Beitrag 03.10.2019, 07:46
Beitrag #22076


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...das man dort wenig Ahnung von der StVO und noch weniger Ahnung von der fachgerechten Montage von Verkehrszeichen hat. whistling.gif
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dopero
Beitrag 03.10.2019, 09:41
Beitrag #22077


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Welches Verkehrszeichen? Ich sehe da nur ein kleines Piktogramm als Platzhalter für ein "echtes" Verkehrszeichen.
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Beitrag 03.10.2019, 10:11
Beitrag #22078


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Da endet das angeordnete Gehwegparken für alle KFZ bis 2,8 t, ausgenommen für Einsatzfahrzeuge der Polizei. Die dürfen da nicht stehen, vielleicht, weil sie sonst Anwohnern oder Besuchern den Parkplatz wegnehmen.

Freigaben bei Erlaubnisschildern sind meist ein Knieschuss.


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ulm
Beitrag 03.10.2019, 10:41
Beitrag #22079


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Die Schildergröße des Hauptzeichen ist Lichtjahre von der VwV StVO entfernt, aber leider in Hamburg so üblich.
Allerdings ist die Festbeschilderung auch noch vorhanden, die durch das Mobilblech nur in den Träumen der StVB aufgehoben wird... wallbash.gif
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Explosiv
Beitrag 03.10.2019, 12:38
Beitrag #22080


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Das beißt sich doch nicht. Die Mobilen betreffen das Hochbord, die Stationären die Fahrbahn. Keinerlei Schnittmenge. Die Fahrzeuge dürfen nur nicht auf die Fahrbahn überstehen.


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ulm
Beitrag 03.10.2019, 13:47
Beitrag #22081


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Echt? think.gif Ich sehe auf dem Bild zweimal Blech, dass einem Zeichen 315-67 ähnlich sieht...
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ks-film
Beitrag 03.10.2019, 13:51
Beitrag #22082


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Ich bewundere den Mut, den der Schildervermieter hat, das zweite Zusatzzeichen so an die Polizei zu vermieten.

Ach ja, interessiert ja keinen
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rapit
Beitrag 03.10.2019, 21:23
Beitrag #22083


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Offenbar kann es sein, dass wenn man zum Fahrzeug zurück kommt, dieses von in 2. Reihe stehenden Peterwagen eingeparkt wurde.


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durban
Beitrag 04.10.2019, 09:37
Beitrag #22084


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Fröhliches Zusatzzeichendeuten allerseits:

Angehängte Datei  Marktplatz.jpg ( 22.38KB ) Anzahl der Downloads: 6


Wir befinden uns übrigens in einer HV-Zone mit der folgenden Bestimmung:

Klick.

wavey.gif


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rapit
Beitrag 04.10.2019, 09:52
Beitrag #22085


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Ich find' meine Brille nicht...

Gibt es das auch in GRÖSSER? think.gif


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durban
Beitrag 04.10.2019, 10:50
Beitrag #22086


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Aber natürlich:

Angehängte Datei  marktplatz_2.jpg ( 805.92KB ) Anzahl der Downloads: 5


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ulm
Beitrag 04.10.2019, 12:46
Beitrag #22087


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Also an Dienstagen, die gleichzeitig Donnerstage sind? think.gif
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Explosiv
Beitrag 04.10.2019, 17:23
Beitrag #22088


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Und wieder versucht man, mit einer Erlaubnis etwas zu verbieten. Und stiftet totale Verwirrung.
Das Z314 gilt nur an Dienstagen von 6-17 Uhr. Soll aber an Donnerstagen eingeschränkt sein. think.gif

Egal, was die nehmen, das muss weniger werden. ranting.gif


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rapit
Beitrag 04.10.2019, 20:42
Beitrag #22089


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Wieso habt ihr so Erklärungs- und Verständnisprobleme?

Dort, wo es früher nur donnerstags einen Markt gab, gibt es jetzt auch dienstags einen.

Und damit man sich nicht ein neues Zz einzelgenehmigen lassen muss, hat man gebastelt.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.10.2019, 19:17
Beitrag #22090





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Bei mobilen Schildern ist das ja schon als normal anzusehen, aber hier war es eine Festinstallation. Die Anbringungshöhe stimmt wohl auch nicht. Wer rät, welches Schild die Gegenrichtung hatte?

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ks-film
Beitrag 06.10.2019, 19:20
Beitrag #22091


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Das gleiche umgedreht?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.10.2019, 19:29
Beitrag #22092





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Der Kandidat hat 100 Punkte und gewinnt ein "Vorrang vor dem Gegenverkehr" mit grünen und blauen Pfeilen.
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ks-film
Beitrag 07.10.2019, 15:31
Beitrag #22093


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Nice
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Andreas0815
Beitrag 08.10.2019, 09:25
Beitrag #22094


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Bin nicht so oft in Mannheim. Erklärt mir das mal jemand?


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ks-film
Beitrag 08.10.2019, 12:35
Beitrag #22095


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Meine Interpretation: Versuch eines 314-10, wo man werktags zwischen 9 und 18h zwei Stunden mit Parkscheibe oder unbegrenzt mit Bewohnerausweis parken darf. Außerhalb darf jeder so lange wie er will parken...
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Andreas0815
Beitrag 08.10.2019, 12:41
Beitrag #22096


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Die Frage ist eher ob das wirklich irgendeine Wirksamkeit entfaltet.


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Mueck
Beitrag 08.10.2019, 12:51
Beitrag #22097


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Nach dem Linksabbiegen vielleicht ... whistling.gif
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columbo
Beitrag 08.10.2019, 13:34
Beitrag #22098


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... wenn es dort wiederholt wird.
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Mueck
Beitrag 08.10.2019, 13:41
Beitrag #22099


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Deswegen das "vielleicht" rolleyes.gif
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ks-film
Beitrag 09.10.2019, 18:30
Beitrag #22100


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