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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
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Beitrag 26.04.2010, 13:00
Beitrag #2201


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Zitat (Schattenfell @ 26.04.2010, 13:43) *
Das kann durchaus so gemeint sein, nur war vielleicht kein entsprechendes 208 zur Hand — immerhin hast du ja das Hindernis auf deiner Seite und der Gegenverkehr weiß nichts von der Vorrangsregelung. Ein vortreffliches Beispiel, dass „Man sieht doch, wie’s gemeint ist“ ganz und gar nicht immer funktioniert.


Mir persönlich fiel erst auf dem zweiten Blick auf, dass etwas mit den Farben der Pfeile nicht stimmt - dass sich die Zeichen 208 und 308 so deutlich von einander abheben hat schon seinen Sinn.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
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MisterOJ
Beitrag 26.04.2010, 14:00
Beitrag #2202


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Zitat (Schattenfell @ 25.04.2010, 23:31) *


think.gif

Andererseits: man hat sich immerhin bemüht und weiß auch, was gemeint ist. Dennoch wäre zweifelsohne ein einheitliches Erscheinungsbild schön und ein benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg ist das gar nicht, was dort folgt, sondern nur der mit einem Pfahl versperrte Übergang zu einem Feldweg — aber immerhin ist dieses Zeichen nicht erst vor ein paar Tagen ungültig geworden.


Wahrschenlich war dies der Grund, dass sich das BMVWS zu einer Gestaltungsänderung entschlossen hat.


Zitat (Mitleser @ 26.04.2010, 07:38) *
Zitat (ukr @ 26.04.2010, 08:13) *
Zeichen 314 ist auch nett.

Am Ende der Sackgasse einfach rechts abbiegen - da kommen dann noch gaaanz viiiieele Stellflächen, leider nur für historische PKW laugh2.gif


laugh2.gif

Im Ernst: die beiden Zz sind doch nun wieder gültig, oder? unsure.gif


Weil´s grad passt:


Zz "100m"

blink.gif

Entweder es ist eine Sackgasse oder nicht!

(Hintergrundinfo: 100m nach dem Schild mündet rechts eine Straße ein, auf der man weiterkommt. Also hätte man Z357 nach dieser Einmündugn aufstellen sollen, oder? think.gif )


OJ wavey.gif


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Schattenfell
Beitrag 26.04.2010, 14:07
Beitrag #2203


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Zitat (911 @ 26.04.2010, 14:00) *
Mir persönlich fiel erst auf dem zweiten Blick auf, dass etwas mit den Farben der Pfeile nicht stimmt - dass sich die Zeichen 208 und 308 so deutlich von einander abheben hat schon seinen Sinn.


Deshalb denkt ja jeder Autofahrer nach seinem beiläufigen Blick, dass er Vorrang habe. Das hat man vor fünf Jahren auch mal an einer Baustelle in meiner Nähe gemerkt, als es dort binnen einer Stunde mehrmals krachte. Auf der einen Seite war das Zeichen 308 aufrecht, auf der anderen Seite kopfüber aufgestellt. Vorrang galt überdies jenen, die das Hindernis auf ihrer Seite hatten.
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willi
Beitrag 26.04.2010, 14:18
Beitrag #2204


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Zitat (Schattenfell @ 26.04.2010, 15:07) *
Deshalb denkt ja jeder Autofahrer nach seinem beiläufigen Blick, dass er Vorrang habe.

Hat er ja auch. Z308 heißt "Vorrang vor dem Gegenverkehr". Das ändert sich nicht durchs falsch herum aufhängen.
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Schattenfell
Beitrag 26.04.2010, 15:01
Beitrag #2205


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Zitat (willi @ 26.04.2010, 15:18) *
Hat er ja auch. Z308 heißt "Vorrang vor dem Gegenverkehr". Das ändert sich nicht durchs falsch herum aufhängen.


Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber soweit ich das begriffen habe, lässt sich Zeichen 308 ja nunmal falsch herum aufhängen und ist damit kein gültiges Verkehrszeichen mehr, räumt also keinen Vorrang mehr ein.
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willi
Beitrag 26.04.2010, 15:07
Beitrag #2206


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Kann man so sehen. Auf keinen Fall nimmt das falsch augehängte Schild aber den Vorrang. Was ja wohl der Sinn der Sache sein soll, sonst würde man es nicht falsch aufhängen.
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Schattenfell
Beitrag 26.04.2010, 15:10
Beitrag #2207


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Zitat (willi @ 26.04.2010, 16:07) *
Was ja wohl der Sinn der Sache sein soll, sonst würde man es nicht falsch aufhängen.


Nicht unbedingt — es gibt auch kluge Leute, die eine Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr mit einem verkehrt herum aufgehängten Zeichen 208 ausdrücken möchten. So skurril das auch ist, anders kann ich mir einige Baustellenbeschilderungen, dich ich in meiner Vor-Verkehrsportal-Zeit gesehen habe, nicht erklären. Bestes Beispiel eben jene Baustelle mehr oder weniger direkt vor meiner ehemaligen Haustür, an der auf beiden Seiten ein Zeichen 308 aufgehängt wurde, auf der einen jedoch verkehrt herum.
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durban
Beitrag 26.04.2010, 16:11
Beitrag #2208


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Darüber haben wir (mit Bildern) schonmal diskutiert: klick

Im dortigen Fall lässt sich der Fehler nicht mehr durch einen Mangel an VZ 208 rechtfertigen- dort war es wohl tatsächlich die Blödheit der Aufsteller. laugh2.gif


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ukr
Beitrag 26.04.2010, 16:11
Beitrag #2209


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Zitat (MisterOJ @ 26.04.2010, 15:00) *
Im Ernst: die beiden Zz sind doch nun wieder gültig, oder? unsure.gif

Dann gilt aber auch der alte § 53 und der sagt unter Absatz 11:
Zitat
Die Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer Strecke, auf der das Parken durch die Zeichen 314 oder 315 (§ 42 Abs. 4) erlaubt ist, bleibt bis 30. Juni 1994 wirksam.
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Schattenfell
Beitrag 26.04.2010, 16:32
Beitrag #2210


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Zeichen 102 war wohl gerade nicht zur Hand. Und Ausrufezeichen waren auch gerade alle.
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Arthur Dent
Beitrag 26.04.2010, 16:36
Beitrag #2211


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Zitat (Schattenfell @ 26.04.2010, 16:32) *
Und Ausrufezeichen waren auch gerade alle.

Dafür war noch ein Plenk über... whistling.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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CvR
Beitrag 26.04.2010, 18:33
Beitrag #2212


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Wenn in Hannover Messe ist - dann muss um das Messegelände herum das wilde parken verhindert werden. Und damit das auch jeder weiß, greift man zur Rundumbeschilderung:

Nein, hier handelt es sich nicht um eine Einmündung o.ä., vielmehr kann man das Schild nur wahrnehmen, wenn man sich auf dem Gehsteig befindet oder aus dem Unterholz des angrenzenden Wäldchens (s. auch folgendes Foto) in die Strasse einfährt think.gif

Nein, keine Einbahnstrasse. Man erkennt das Halteverbot nur, wenn man in den Rückspiegel schaut - und ist vorgewarnt, dass man auf Wendemanöver verzichten kann, wenn man diese durchführen will, um am Fahrbahnrand zu Parken.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Peter Lustig
Beitrag 26.04.2010, 19:40
Beitrag #2213


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So stellt man speziell Haltverbotsschilder gerne auf, die noch keine Geltung haben sollen. Ab dem Zeitpunkt der Geltung werden sie einfach umgedreht und richtig hingestellt. Häufig machen sich auch Witzbolde, Rabauken und andere Zeitgenossen an mobilen Zeichen gerne zu schaffen, drehen sie um oder schieben sie irgendwo hin.
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kimchi
Beitrag 26.04.2010, 19:57
Beitrag #2214


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Zitat (Peter Lustig @ 26.04.2010, 20:40) *
So stellt man speziell Haltverbotsschilder gerne auf, die noch keine Geltung haben sollen.
Nun, es gibt da ein Urteil, welches besagt, dass auch umgedrehte mobile HV ihre Geltung entfalten... whistling.gif


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ukr
Beitrag 26.04.2010, 20:01
Beitrag #2215


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Zitat (Peter Lustig @ 26.04.2010, 20:40) *
So stellt man speziell Haltverbotsschilder gerne auf, die noch keine Geltung haben sollen.

Das sieht man vor Gericht im Einzelfall anders. whistling.gif laugh2.gif


Edit: der Punkt geht an kimchi.
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Schattenfell
Beitrag 26.04.2010, 20:47
Beitrag #2216


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Zitat (MisterOJ @ 26.04.2010, 15:00) *
Wahrschenlich war dies der Grund, dass sich das BMVWS zu einer Gestaltungsänderung entschlossen hat.


Meinst du? Die Unterschiede sind doch eher marginal think.gif
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CvR
Beitrag 26.04.2010, 22:40
Beitrag #2217


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Zitat (Peter Lustig @ 26.04.2010, 20:40) *
So stellt man speziell Haltverbotsschilder gerne auf, die noch keine Geltung haben sollen.

In diesem Falle halte ich das für zumindest extremst unwahrscheinlich... Entlang der Strasse standen die Schilder in allen nur erdenklichen Ausrichtungen, also auch mal korrekt... Und das Halteverbot sollte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit während des gesamten auf dem Zusatzschild angegebenen Gültigkeitszeitraum (=Messedauer; "Fototermin" in diesem Zeitraum) gelten - um ein Zuparken durch Messebesucher/-bauer zu verhindern.

Aber zu den umgedrehten Zeichen: Wie sieht das bei umgedrehten Baustellenampeln aus? Macht mir keine Angstl, nicht dass ich da ausserhalb der Bauzeiten bei umgedrehter Ampel permanent Rotlichverstöße begehe scarey.gif


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ukr
Beitrag 26.04.2010, 22:43
Beitrag #2218


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Zitat (CvR @ 26.04.2010, 23:40) *
Wie sieht das bei umgedrehten Baustellenampeln aus?

Tja whistling.gif
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CvR
Beitrag 26.04.2010, 22:57
Beitrag #2219


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Zitat (ukr @ 26.04.2010, 23:43) *
Zitat (CvR @ 26.04.2010, 23:40) *
Wie sieht das bei umgedrehten Baustellenampeln aus?

Tja whistling.gif

scarey.gif Wenn ich da aber nicht nur das Tempolimit einhalte, sondern auch noch auf "freier" Strecke anhalte, dann werde ich vom nachfolgenden Verkehr gelyncht... Hat zufällig gerade jemand einen Link zum umgedrehte-Schilder-gelten-Urteil zur Hand?


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ukr
Beitrag 26.04.2010, 23:11
Beitrag #2220


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Das Urteil ist selbstverständlich im Bezug auf Haltverbote zu sehen:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/se...0.07.urteil.pdf

Zitat
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte [...] verlieren mobile Halte- und Parkverbotsschilder ihre Wirksamkeit auch nicht, wenn sie umgedreht sind, solange sie – wie hier – weiterhin eindeutig einem Straßenabschnitt zugeordnet werden können. Ist das Verkehrszeichen noch dazu – wie hier – mit einem Zusatzschild versehen, das seine zeitliche Geltung auf einen nach Datum und Uhrzeit bestimmten sowie in der Zukunft liegenden Zeitraum festlegt, beansprucht es in jedem Fall Geltung (so auch OVG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2005 OVG 5 N 20.03 -) und die zukünftige Geltung des Ge- und Verbots muss sich einem gewissenhaften Verkehrsteilnehmer geradezu aufdrängen. Die Ausrichtung eines mobilen Verkehrszeichens besagt schon deshalb wenig über die (zukünftige) Wirksamkeit der Verkehrsregelung, weil es allgemeiner Lebenserfahrung entspricht, dass derartige Zeichen häufig von Unbefugten umgedreht werden (vgl. Urteil der 33. Kammer vom 15. August 2007 S. 6 des Urteilsabdrucks).
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MisterOJ
Beitrag 27.04.2010, 18:00
Beitrag #2221


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Zitat (Schattenfell @ 26.04.2010, 20:47) *
Zitat (MisterOJ @ 26.04.2010, 15:00) *
Wahrschenlich war dies der Grund, dass sich das BMVWS zu einer Gestaltungsänderung entschlossen hat.


Meinst du? Die Unterschiede sind doch eher marginal think.gif


Sehe ich nicht so.

--> bei der Z240-Ergänzung wird ja für das Sackgassen-Ende eine RWBP suggeriert
--> die andere Ausführung zeigt lediglich auf, dass man dort als radling oder Fußgänger weiterkommt.

Das ist schon ein Unterschied!!


OJ


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Kuli
Beitrag 27.04.2010, 18:08
Beitrag #2222


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Zitat (MisterOJ @ 27.04.2010, 19:00) *
--> bei der Z240-Ergänzung wird ja für das Sackgassen-Ende eine RWBP suggeriert

Wenn es dort keine Fahrbahn gibt (am Ende der Sackgasse so üblich), dann sind die Radler so oder so gezwungen, den Radweg zu benutzen laugh2.gif
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Schattenfell
Beitrag 27.04.2010, 18:35
Beitrag #2223


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Zitat (MisterOJ @ 27.04.2010, 19:00) *
Das ist schon ein Unterschied!!


Hätte ich dir einen Ironiesmily ranbauen müssen? laugh2.gif Das war, wenn ich mich nicht irre, ein Zitat von Ramsauer wavey.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.04.2010, 22:48
Beitrag #2224





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Wie war doch das gleich wieder mit der zulässigen Gesamtmasse beim Gehwegparken? think.gif


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MisterOJ
Beitrag 27.04.2010, 22:59
Beitrag #2225


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Zitat (Kuli @ 27.04.2010, 18:08) *
Zitat (MisterOJ @ 27.04.2010, 19:00) *
--> bei der Z240-Ergänzung wird ja für das Sackgassen-Ende eine RWBP suggeriert

Wenn es dort keine Fahrbahn gibt (am Ende der Sackgasse so üblich)

Bist du dir da sicher?

Zitat (Kuli @ 27.04.2010, 18:08) *
dann sind die Radler so oder so gezwungen, den Radweg zu benutzen laugh2.gif

Sind sie nicht!!

--> sie können ja auch umkehren und aus der Sackgasse wieder rausfahren... rolleyes.gif


Zitat (Schattenfell @ 27.04.2010, 18:35) *
Zitat (MisterOJ @ 27.04.2010, 19:00) *
Das ist schon ein Unterschied!!


Hätte ich dir einen Ironiesmily ranbauen müssen? laugh2.gif

Wäre nicht schlecht gewesen....

Ich kann dir da ne Webseite empfehlen...... whistling.gif
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Peter Lustig
Beitrag 28.04.2010, 09:41
Beitrag #2226


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Zitat (kimchi @ 26.04.2010, 20:57) *
Zitat (Peter Lustig @ 26.04.2010, 20:40) *
So stellt man speziell Haltverbotsschilder gerne auf, die noch keine Geltung haben sollen.
Nun, es gibt da ein Urteil, welches besagt, dass auch umgedrehte mobile HV ihre Geltung entfalten... whistling.gif


Zitat (ukr @ 26.04.2010, 21:01) *
Zitat (Peter Lustig @ 26.04.2010, 20:40) *
So stellt man speziell Haltverbotsschilder gerne auf, die noch keine Geltung haben sollen.

Das sieht man vor Gericht im Einzelfall anders. whistling.gif laugh2.gif

Edit: der Punkt geht an kimchi.

Eins zu Null für Euch. rolleyes.gif

Ich hätte noch dazuschreiben sollen, dass es sich dabei in der Regel um Haltverbotsschilder handelt, denen durch ein Zusatzzeichen ein bestimmter Gültigkeitszeitraum zugeordnet wurde. Und da differenziert das zitierte Gericht ja auch.

Meine Meinung zur umgedrehten Ampel und dem Rotlichtverstoß:

Eine Ampel wendet sich an den fließenden Verkehr. Rotlicht bedeutet Halt vor der Haltlinie oder der Ampel. Ist das Signal, das diese Verpflichtung auslöst, nicht sichtbar, muss es zwar grundsätzlich auch beachtet werden. Jedoch kommt hier auch der Sichtbarkeitsgrundsatz ins Spiel. Ist eine Beachtung in einem solchen Fall nicht ohne Weiteres möglich, da der betroffene Fahrzeugführer vor der Ampel anhalten und aussteigen müsste, um sich vom gerade geltenden Signal zu überzeugen, dürfte ein Durchfahren mit der erforderlichen Vorsicht zu rechtfertigen sein. Die mit einem Stehenbleiben und Aussteigen ggf. verbundene Behinderung oder sogar Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ist in Bezug auf ein vorsichtiges Passieren der umgedrehten Ampel als unverhältnismäßig höher einzuschätzen (Güterabwägung). Dabei darf es jedoch zu keinen Behinderungen und Gefährdungen des evtl. bevorrechtigten anderen Verkehrs kommen.
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ukr
Beitrag 28.04.2010, 09:51
Beitrag #2227


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Zitat (Peter Lustig @ 28.04.2010, 10:41) *
Eins zu Null für Euch. rolleyes.gif

Darauf bin ich aber keinesfalls stolz, schließlich kann ich mit der Auffassung des Gerichts überhaupt nichts anfangen. laugh2.gif
Ich bin immernoch der Meinung, daß sich ein Haltverbot an den fließenden Verkehr wendet und dementsprechend sichtbar sein sollte. whistling.gif
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CvR
Beitrag 28.04.2010, 10:25
Beitrag #2228


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Zitat (Peter Lustig @ 28.04.2010, 10:41) *
Rotlicht bedeutet Halt vor der Haltlinie oder der Ampel. Ist das Signal, das diese Verpflichtung auslöst, nicht sichtbar, muss es zwar grundsätzlich auch beachtet werden. Jedoch kommt hier auch der Sichtbarkeitsgrundsatz ins Spiel. Ist eine Beachtung in einem solchen Fall nicht ohne Weiteres möglich, da der betroffene Fahrzeugführer vor der Ampel anhalten und aussteigen müsste, um sich vom gerade geltenden Signal zu überzeugen, dürfte ein Durchfahren mit der erforderlichen Vorsicht zu rechtfertigen sein.

think.gif Gerade des Nachts ist das beiseitegedrehte rote Signal ohne Auszusteigen durchaus "wahrnehmbar"... Ich denke, ich werde mal den Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen, wenn die Ampeln das nächste Mal wenn ich da lang komme wieder so seltsam aufgestellt sind (wovon ich ausgehe) - und dabei den Gedanken einer Analogie zu dem obigen Urteil mit den HV-Schildern (danke übrigens dafür wavey.gif) in den Raum stellen...

Gehe ich recht in der Annahme, dass das Ausschalten einer solchen Baustellenampel technisch einfach (bspw. durch Betätigen eines Schalters) zu bewerkstelligen ist, möglicherweise sogar einfacher als das Umdrehen der gesamten Ampel?


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ukr
Beitrag 28.04.2010, 10:36
Beitrag #2229


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Zitat (CvR @ 28.04.2010, 11:25) *
Gehe ich recht in der Annahme, dass das Ausschalten einer solchen Baustellenampel technisch einfach (bspw. durch Betätigen eines Schalters) zu bewerkstelligen ist, möglicherweise sogar einfacher als das Umdrehen der gesamten Ampel?


Grundsätzlich: Nein

Je nach Hersteller, Anlagentyp und technischem Zustand thread.gif , verliert die Ampel beim Ausschalten Ihre Daten bzw. die Synchronisation
(bei reinen Quarz-Anlagen thread.gif). Oftmals sind die Arbeiter vor Ort nicht in der Lage, die Anlage fachgerecht zu bedienen - insbesondere dann, wenn die Baustelle von einem Fachbetrieb für Baustellenabsicherung eingerichtet wurde. Angesichts der allgemeinen Sorgfalt (im Bezug auf die Absicherung) ist es wohl auch besser so, daß die Beschäftigten einer Baufirma nicht an Lichtzeichenanlagen herumspielen.

Insofern ist das Umdrehen der Anlage häufig die einfachste Lösung. Perfekt wären entsprechende Abdeckblenden - hier ist dann aber wieder die Behörde am Zug, derartige Auflagen zu erteilen und entsprechend zu überwachen.



...habe ich da gerade "überwachen" geschrieben? rofl1.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 29.04.2010, 10:20
Beitrag #2230


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Da kam mir doch beim Einbiegen irgendwas komisch vor... blink.gif



Und nein, das VZ205 ist nicht abgeklebt oder sonstwie ungültig gemacht und die Einbahnstraße auch nicht für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben no.gif


think.gif
c.s.
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haidi
Beitrag 29.04.2010, 11:01
Beitrag #2231


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Diese SChilderkombination dient eindeutig der Rechtssicherheit - so kann der Lenker (wenn man da noch von Lenker sprechen kann) des von rechts gegen die Einbahn auf dem Dach daherschlitternden Fahrzeuges sich nicht mehr auf seinen Vorrang berufen.

Hannes
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Schattenfell
Beitrag 29.04.2010, 15:12
Beitrag #2232


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Naja. Ist jetzt auch nicht mehr so ungewöhnlich. So erreicht man wenigstens, dass den Verkehrsteilnehmern der Richtungssinn von Leitbaken überhaupt nicht klar wird, dann muss man sich auf Baustellen auch nicht mehr darum kümmern.
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MisterOJ
Beitrag 29.04.2010, 17:10
Beitrag #2233


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 29.04.2010, 10:20) *
Da kam mir doch beim Einbiegen irgendwas komisch vor... blink.gif


Ohhh - mal ein aufmerksamer VT, der auch die Schilder und die Umgebung um seinen fahrbahren Untersatz bewußt wahrnimmt. (Is leider die Ausnahme - viele fahren gedankenversunken oder halb abwesend durch die Gegend crybaby.gif )

Zitat (Bonsai-Brummi @ 29.04.2010, 10:20) *
Und nein, das VZ205 ist nicht abgeklebt oder sonstwie ungültig gemacht und die Einbahnstraße auch nicht für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben no.gif


think.gif
c.s.


Vielleicht war die Einbahnstraße früher mal für freigegeben und man hat nur vergessen das Z205 abzumontieren...
(Mal an die Straßenverkehrsbehörde )


Zitat (Schattenfell @ 29.04.2010, 15:12) *


Naja. Ist jetzt auch nicht mehr so ungewöhnlich. So erreicht man wenigstens, dass den Verkehrsteilnehmern der Richtungssinn von Leitbaken überhaupt nicht klar wird, dann muss man sich auf Baustellen auch nicht mehr darum kümmern.


Wer hat diesen Murks denn fachlich abgenommen??? blink.gif


OJ


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Peter Lustig
Beitrag 29.04.2010, 17:27
Beitrag #2234


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Vielleicht hat die Verkehrsbehörde das sogar anders (und evtl. auch richtig) angeordnet. Nur der Mensch vom Schilderdienst hatte zufälligerweise noch ein Schild über. rolleyes.gif

Dass Schilder nach ihrer Montage auch noch abgenommen werden, dürfte in der Praxis nicht zu oft vorkommen. Da verlässt man sich halt einfach auf die Erfahrung des Schildermonteurs.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 29.04.2010, 17:51
Beitrag #2235


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Zitat (MisterOJ @ 29.04.2010, 18:10) *
(Mal an die Straßenverkehrsbehörde )


Lieber nicht: Die sind imstande, den Fehler (der immerhin niemandem schadet!) für teures Geld zu beheben rolleyes.gif


Zitat
Ohhh - mal ein aufmerksamer VT, der ...


blushing.gif
c.s.
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schilderwald
Beitrag 29.04.2010, 18:02
Beitrag #2236


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Zitat (Peter Lustig @ 29.04.2010, 18:27) *
Dass Schilder nach ihrer Montage auch noch abgenommen werden, dürfte in der Praxis nicht zu oft vorkommen. Da verlässt man sich halt einfach auf die Erfahrung des Schildermonteurs.
Stimmt, warum auch.....
Neuer Park + Ride-Parkplatz für ca. 600 PKWs und dementsprechend auch überall neue StVO-Beschilderung:

3 Stellplätze weiter:


Neuer Kreisverkehr, Errichtung der endgültigen StVO-Beschilderung März 2010:

whistling.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 29.04.2010, 20:35
Beitrag #2237


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Zitat (Peter Lustig @ 29.04.2010, 18:27) *
Dass Schilder nach ihrer Montage auch noch abgenommen werden, dürfte in der Praxis nicht zu oft vorkommen. Da verlässt man sich halt einfach auf die Erfahrung des Schildermonteurs.
Ich vermisse einen Smilie.

Zitat (schilderwald @ 29.04.2010, 19:02) *

Der Ramsauer hat aber gesagt, daß die alten Schilder gültig sind. Und der muß es schließlich wissen!

whistling.gif
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Schattenfell
Beitrag 30.04.2010, 01:20
Beitrag #2238


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Zitat (MisterOJ @ 29.04.2010, 18:10) *
Wer hat diesen Murks denn fachlich abgenommen??? blink.gif


Hier, für dich hab ich ja auch noch was, wahrscheinlich war das der gleiche Profi, der damals in Rickert, naja, du weißt schon.

Hier ist noch alles okay:



Aber es wäre ja auch zu schön gewesen:

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Peter Lustig
Beitrag 30.04.2010, 10:56
Beitrag #2239


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Glaubt Ihr, dass der Durchschnittsautofahrer hier überhaupt realisiert, dass mit der Beschilderung etwas nicht stimmt? Solche Feinheiten bemerken doch die Wenigsten.

In der Praxis dürfte eine solche Fehlbeschilderung auch kaum Auswirkungen haben. Wer nicht mitten zwischen den Leitplatten im Zuge der Fahrbahn durchfährt, ist selber schuld, zumal die Schilder auch nix anordnen.

Ja, ja, ich weiß schon: die Vorschrift sagt hier etwas Anderes. wink.gif
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Schattenfell
Beitrag 30.04.2010, 11:25
Beitrag #2240


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Zitat (Peter Lustig @ 30.04.2010, 11:56) *
In der Praxis dürfte eine solche Fehlbeschilderung auch kaum Auswirkungen haben. Wer nicht mitten zwischen den Leitplatten im Zuge der Fahrbahn durchfährt, ist selber schuld, zumal die Schilder auch nix anordnen.


Damals in Rickert war ich durchaus einen Moment lang irritiert. Und ich bin schon durch genug Baustellen gefahren, bei denen überhaupt nicht klar war, ob es nun links oder rechts vorbei gehen sollte. Gerade innerstädtische Tagesbaustellen, die Hütchen und Leitbaken auf die Fahrbahn schmeißen, kümmern sich überhaupt nicht um sowas.
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Digo
Beitrag 30.04.2010, 17:16
Beitrag #2241


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Heute folgende Situation, zur perplex, als dass ich sie hätte fotografieren können.

Eine 4-spurige Straße innerorts, auf der linken Seite steht ein Ortsendeschild, in der Mitte fängt eine Verkehrsinsel an. ca. 50-100m später kommt eine T Kreuzung mit Ampel, man kommt bei dem T von unten. Die Kreuzung hat einen Ampelblitzer.

So wie ich das sehe dürfte man also (soweit das Auto die Kurvengeschwindigkeit hinbekommt wink.gif) die Ampel mit Richtgeschwindigkeit 130 überqueren? Wie lange muss dann denn die Gelbphase sein? blink.gif Darf da überbaupt eine Ampel stehen?
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Peter Lustig
Beitrag 30.04.2010, 20:33
Beitrag #2242


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Nach der RiLSA darf die Höchstgeschwindigkeit im Bereich einer Ampel 70 km/h betragen. Gelbphase dann im Regelfall 4 Sekunden.

Bist Du Dir sicher, dass Du dort nicht evtl. ein Z. 274 StVO übersehen hast?
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Kuli
Beitrag 30.04.2010, 20:53
Beitrag #2243


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Zitat (Peter Lustig @ 30.04.2010, 21:33) *
Nach der RiLSA darf die Höchstgeschwindigkeit im Bereich einer Ampel 70 km/h betragen. Gelbphase dann im Regelfall 4 Sekunden.

5 smile.gif

Kenne auch so eine Kreuzung:
http://maps.google.de/maps?q=54.916526,8.3...002159&z=19
Ortsschild ist bei der Markierung, es geht um die Ampelkreuzung östlich davon (außerorts)
In der Hauptrichtung auf 70km/h begrenzt, in der Nebenrichtung keine Begrenzung. Gelbzeit von allen 4 Seiten: 3 Sekunden
(Hier von Süden kommend, ja ich weiß, ich bin krank, was ich alles auf meiner Festplatte hab biggrin.gif)
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Der Dicke
Beitrag 30.04.2010, 20:59
Beitrag #2244


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Ist doch gut zu erkennen, oder



vielleicht vom Wind schief



oder doch nicht



laugh2.gif


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Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Digo
Beitrag 01.05.2010, 09:45
Beitrag #2245


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Zitat (Peter Lustig @ 30.04.2010, 21:33) *
Nach der RiLSA darf die Höchstgeschwindigkeit im Bereich einer Ampel 70 km/h betragen. Gelbphase dann im Regelfall 4 Sekunden.

Bist Du Dir sicher, dass Du dort nicht evtl. ein Z. 274 StVO übersehen hast?

100%, denn es war Stau und ich habe lange genug gesucht. Dabei ist mir überhaupt erst das Ortsendeschild aufgefallen, da es wie gesagt nur links steht, also sind ja noch 2 Fahrstreifen dazwischen.
Die Ampel hat geschätzt 3 Sekunden (für 50?) gelb und es steht ein Ampelblitzer dahinter!
Nächstes Mal mache ich ein Video oder Bilder.
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Schattenfell
Beitrag 01.05.2010, 12:35
Beitrag #2246


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think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.05.2010, 12:37
Beitrag #2247


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und...? unsure.gif
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Damastor
Beitrag 01.05.2010, 12:39
Beitrag #2248


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Leider vergessen ein Foto zu machen, reiche ich nach:

Fußgängerzone wird von einer wenig befahrenen Einbahnstraße durchquert. Zur Überquerung ist eine automatisch schaltende Ampel eingerichtet worden.
Mit 3 Fußgängerampeln pro Seite! Also 3*2 Feld Signalgeber mit dem Fußgänger darin...wieso tut man sowas?! Sie sind zwar auf verschiedene Winkel ausgerichtet aber trotzdem ist mir das ein Rätsel.


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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Schattenfell
Beitrag 01.05.2010, 12:45
Beitrag #2249


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.05.2010, 13:37) *
und...? unsure.gif


Pardon, da ist mir irgendwie der Text abhanden gekommen unsure.gif Die Sache mit dem „frei“ ist doch bei der Beschilderung unnötig, oder? Erinnert mich so ein bisschen an „Arzt frei“.
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Christian D.
Beitrag 01.05.2010, 12:51
Beitrag #2250


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Zitat (Damastor @ 01.05.2010, 13:39) *
Leider vergessen ein Foto zu machen, reiche ich nach:

Fußgängerzone wird von einer wenig befahrenen Einbahnstraße durchquert. Zur Überquerung ist eine automatisch schaltende Ampel eingerichtet worden.
Mit 3 Fußgängerampeln pro Seite! Also 3*2 Feld Signalgeber mit dem Fußgänger darin...wieso tut man sowas?! Sie sind zwar auf verschiedene Winkel ausgerichtet aber trotzdem ist mir das ein Rätsel.


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