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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Mueck
Beitrag 06.09.2018, 16:02
Beitrag #21401


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Zitat (MisterOJ @ 06.09.2018, 16:55) *
Frage: Und was macht ein Fußling nun an diesem Schild? unsure.gif
Ab sofort § 25 (1) beachten!

Zitat (MisterOJ @ 06.09.2018, 16:55) *
...warten bis ein Radling ihn auf dem Gepäckträger mitnimmt (wenn er nicht vorher verhungert ist shutup.gif )?
Da die zulässige Beladung meines Rades eh schon mehr als erreicht ist, passt auf den Gebäckträger nur noch Gebäck, mit dem ich aushelfen könnte, wenn es nicht vorher schon für Eigenbedarf verbraucht wurde, was wahrscheinlich wäre ...
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ukr
Beitrag 09.09.2018, 15:02
Beitrag #21402


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http://www.wn.de/Muenster/3464279-Ein-weni...ibt-Raetsel-auf
Grummel... dry.gif
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dopero
Beitrag 09.09.2018, 15:20
Beitrag #21403


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Den Schilderbau finde ich jetzt nicht so ganz unklar, es kann eigentlich nur der Abstand zw. 283 und 286 fehlen.

Dafür finde ich eher lustig, das die Beschränkung der Einfahrthöhe wohl nur für PKW gelten soll. Alles andere darf höher sein?
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Mueck
Beitrag 10.09.2018, 13:27
Beitrag #21404


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Dieses Schilda erschließt sich wohl nur wahren Experten ...

OJ?

Für Normal-VPler ist dann dieses Zz:

Nur Fußgänger im Werksverkehr, Radler radelnd dagegen nicht ...

Die relativ neuen Zeichen sind übrigens ein großes Politikum.
Jahrzehntelang hatte niemand Probleme damit, dass die Zufahrt hier hin durch das Hafengelände ging für alle, denn der alternative Weg ist ein Feldweg nur für Landwirtschaft frei.
Neuer Betreiber des Geländes, neue Ansichten ...
Die Neuen wollten die Straße für alle sperren. Dann gab's eine Weile Hin und Her, wer überhaupt was zu sagen hat auf dieser Straße, herausgekommen ist dann ein Urteil, das die Sperrung für Rad+Fuß als zulässig ansieht, für Autos, Mofas und S-Pedelecs ändert sich vorerst nix ...
Da die Zeichen nur mit temporären Mitteln aufgestellt, scheut man wohl den Aufwand endgültig versenkter Schilder? Oder rechnet man noch mit Vollsperrung durch die Tore? Hmmm ...
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janr
Beitrag 10.09.2018, 13:43
Beitrag #21405


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Mmh think.gif

Da ist ein Hafengelände und der Pächter will was nicht.
Sein gutes Recht, denn auch wenn die Straße öffentlich aussieht ist sie nur tatsächlich öffentlich und so kann der Besitzer eigene Regeln machen.

Hafengelände mit ihren Ladetätigkeiten etc ... ist ein gefährlicheres Pflaster als normale öffentliche Straßen und man muß sich nicht an alle StVO-Punkte halten.
Da ist das "aussperren" von Leuten die mit dem Hafen nix zu tun haben ein probates Mittel.

Ist zwar für den blöd der gerne abkürzt und der sich daran gewöhnt hat.
Aber stell dir ein Grundstück vor welches zwischen zwei Straßen und brach liegt.
Gehen dort gerne Sparziergänger und Radler quer durch und solange dort nur Wiese ist, ist das auch i.O.
Jetzt wird das verpachtet und jemand will nicht, daß Fremde da rum laufen.
Da würde schon ein Schild reichen: "Betreten verboten" und so ein Schild sehe ich dort auch.

Nimmt man die Reihenfolge ist dort erst mal 30 und es wird erklärt, daß Schienenfahrzeuge uneingeschränkt Vorrang haben.
Ein paar Meter weiter hängt ein Schild rum, daß ab Schild das Hafengebiet beginnt und kein Unberechtiger weiter darf.
Dann kommen erst die Fußgänger-Radfahrer-Verkehrsverbote die evtl sogar privat sind, aber auch PKW-Fahrer etc ... die nicht berechtigt sind dürfen nicht weiter.

Daß für bestimmte Bereiche unter den Berechtigten auch keiner zu Fuß sein darf ist doch nur eine Regel auf Privatgrund auf den sowieso nur Berechtigte Zutritt haben.
Würde ich da entlangfahren würde ich nicht weiter fahren weil ich dort kein Berechtigter bin. wavey.gif

Und ja, weitere Konsequenz wäre Zaun und Tor, wenn man sich nicht an das Schild hält.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Mueck
Beitrag 10.09.2018, 14:27
Beitrag #21406


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Zitat (janr @ 10.09.2018, 14:43) *
Hafengelände mit ihren Ladetätigkeiten etc ... ist ein gefährlicheres Pflaster als normale öffentliche Straßen
Wie habe ich nur meine Kindheit in Bremerhaven überlebt!? scarey.gif

PS: Erstes Schilda noch nicht erkannt trotz Deiner Beschreibung desselben ... whistling.gif
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rapit
Beitrag 10.09.2018, 14:49
Beitrag #21407


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Zitat (Mueck @ 10.09.2018, 14:27) *
Dieses Schilda erschließt sich wohl nur wahren Experten ...

unter diesem Vz schon think.gif


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mkossmann
Beitrag 10.09.2018, 16:08
Beitrag #21408


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Links , in Fahrtrichtung hinter den Verboten für Fußgänger und Radfahrer steht da noch ein Z. 240 .
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Mueck
Beitrag 10.09.2018, 17:48
Beitrag #21409


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Zitat (rapit @ 10.09.2018, 15:49) *
unter diesem Vz schon think.gif
Der Kandidat hat 100 Punkte und OJ überholt ... wavey.gif
blink.gif
whistling.gif

Zitat (mkossmann @ 10.09.2018, 17:08) *
Z. 240.
... mit Zz "Ende" allerdings ...
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janr
Beitrag 10.09.2018, 18:41
Beitrag #21410


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Zitat (Mueck @ 10.09.2018, 15:27) *
Zitat (janr @ 10.09.2018, 14:43) *
Hafengelände mit ihren Ladetätigkeiten etc ... ist ein gefährlicheres Pflaster als normale öffentliche Straßen
Wie habe ich nur meine Kindheit in Bremerhaven überlebt!? scarey.gif ...
Und ich mein rumtreiben auf dem Rangierbahnhof.

Aber andere kommen wieder unter die Räder und da heißt es dann: "Warum konnten die aufs Gelände" wink.gif


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Baghira
Beitrag 10.09.2018, 20:46
Beitrag #21411


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https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/k...reifen-100.html
Ich war leider nicht in Krefeld, habe es im Radio gehört...rofl1.gif


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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emscherblick
Beitrag 10.09.2018, 21:42
Beitrag #21412


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Zitat (Mueck @ 10.09.2018, 14:27) *
Dieses Schilda erschließt sich wohl nur wahren Experten ...


Aus Sicht der StVO gilt das Verbot für Fußgänger und Radfahrer bis zur abknickenden Vorfahrt. Die Fortsetzung der Vorfahrtstraße und auch die links weiterführende Straße hat zunächst keine Verkehrsverbote, die ich erkennen könnte. Wenn es eine andere Möglichkeit gäbe, dorthin zu gelangen, könnte man dort wieder zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein. Fährt man nun vom Radwegende nicht auf die Fahrbahn auf, sondern durch die Wiese weiter, greift das Verbot neben der Straße nicht.

Ob das Zusatzschild "Hafengebiet" (das gelbe) ausreicht, auch diesen Zugang zu verbieten, wird wohl im BGB geregelt sein. Da fehlen mir die Kenntnisse.

Ist denn vorher auf das Verbot hingewiesen worden? Sonst kann man am Schild angekommen mit dem Rad nicht mehr legal wegkommen: Auf der Fahrbahn wenden über eine durchgezogene Linie? Die Auffahrt vom Radweg auf die Fahrbahn liegt bereit hinter Zeichen 254. Und am Schild vorbei soll man ja gerade nicht fahren...
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CLSgirl
Beitrag 10.09.2018, 21:59
Beitrag #21413


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In meiner Heimatstadt scheint es ein Depot mit gut erhaltenen älteren Schildern zu geben. Und die Pfeilkonstruktion mit dem Radwegschild finde ich auch interessant - zumal ich es unlogisch finde, dass man zwar für die Radfahrer ein Schild aufstellt, nicht aber für die Fußgänger unsure.gif (Das erste Bild ist beim Fahren aus dem Auto gefilmt [als Beifahrerin! ;-)], daher nicht die beste Qualität.)




--------------------
Viele Grüße vom
CLSgirl
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janr
Beitrag 10.09.2018, 23:14
Beitrag #21414


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Zitat (emscherblick @ 10.09.2018, 22:42) *
... Ob das Zusatzschild "Hafengebiet" (das gelbe) ausreicht, auch diesen Zugang zu verbieten, wird wohl im BGB geregelt sein. Da fehlen mir die Kenntnisse. ...
Stell die eine Zuwegung zu deinem Grundstück - im Prinzip eine Straße - vor und du stellst ein Schild auf "Betreten verboten"
Was soll daran unmissverständlich sein? blink.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ukr
Beitrag 11.09.2018, 09:02
Beitrag #21415


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Hatten wir das schon mal:

https://www.cdu-stolberg.de/2017/06/27/nach...3%9Fe-gefunden/
https://www.cdu-stolberg.de/2018/03/27/%C3%...urgstra%C3%9Fe/
https://www.stolberg.de/city_info/webaccess...ecord_id=131333

Bei den Stichworten "Anwohner mit Genehmigung", "Kennzeichenerfassung" und "Blitzer" bekomme ich irgendwie Bauchschmerzen. think.gif

Video
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ulm
Beitrag 11.09.2018, 09:19
Beitrag #21416


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Bauchschmerzen inwiefern? think.gif
Ist doch eine ganz normale Genehmigung nach §46 StVO?

Wie kommen eigentlich die Post, Zustelldienste, Handwerker und Krankenwagen (ohne Sondersignal!) sowie Besucher zu den Anwohnern?
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ukr
Beitrag 11.09.2018, 09:31
Beitrag #21417


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Gründe gibt es viele.
Nur ein Beispiel: Radverkehr.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 11.09.2018, 16:59
Beitrag #21418


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Zitat (ukr @ 11.09.2018, 10:02) *


Wenn ich da als Nichtanwohner durch fahr ist das dann ein Rotlichtverstoß?
Und wenn ich da als Anwohner z.B. mit dem Miettransporter vom Baumarkt durch fahre auch? Oder bekomme ich da dann kurzfristig eine Genehmigung von der Stadt. Auch am Samstag-Nachmittag

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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dopero
Beitrag 11.09.2018, 18:37
Beitrag #21419


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Anwohner mit motorisierten Fahrzeugen ohne vorderes Kennzeichen sind wohl nicht vorgesehen?
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mir
Beitrag 11.09.2018, 19:03
Beitrag #21420


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Der Radfahrer muss halt warten, bis ein berechtigter Autofahrer vorbeischaut.


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emscherblick
Beitrag 11.09.2018, 22:11
Beitrag #21421


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Zitat (janr @ 11.09.2018, 00:14) *
Stell die eine Zuwegung zu deinem Grundstück - im Prinzip eine Straße - vor und du stellst ein Schild auf "Betreten verboten"
Was soll daran unmissverständlich sein? blink.gif

Der Wille des Eigentümers wird durch das Schild schon deutlich. Die Frage ist doch, ob der geäußerte Wille mit geltendem Recht in Einklang steht. Schilder sind schnell aufgestellt, aber für Hafengebiete gelten gemeinhin speziellere Regeln als für private Grundstücke. Nach der Landeshafenverordnung ist Grundlage der Entscheidung der Status der Straße: öffentlich oder nicht? Entscheiden kann für öffentliche Straßen die örtliche Ordnungsbehörde, nicht der Betreiber des Hafens.
Zitat
Landeshafenverordnung (LHafVO)
...
§3
Zuständigkeiten, Hafenbehörde
(1) Die Durchführung dieser Verordnung obliegt der Hafenbehörde, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist; Hafenbehörde ist die örtliche Ordnungsbehörde (§ 89 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes).
...
§5
Grundregeln für das Verhalten im Hafen
(1) Im Hafen hat sich jeder so zu verhalten, dass die Sicherheit und der ordnungsgemäße Betrieb des Hafens und der Hafenanlagen sowie die Umwelt nicht beeinträchtigt werden und dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. (2) Unbefugte dürfen das Hafengebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Zugänge nur mit Erlaubnis des Hafenunternehmers betreten oder befahren.


Wie kann nun erkannt werden, ob die Straße öffentlich ist oder nicht. Im StGB wird für den Hausfriedensbruch, der ein widerrechtliches Betreten eines Grundstücks unter Strafe stellt, eine Umfriedung oder Abgrenzung z. B. durch eine Schranke gefordert. Diese kann ich hier nicht erkennen. Aber reicht das aus, um die Straße weiterhin als öffentliche Straße zu sehen? Reicht es aus, dass auf der Straße tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet, wie im Urteil festgestellt wurde? Aus dem Urteil wird für mich auch nicht deutlich, auf welcher Rechtsgrundlage entschieden wurde. Ich sehe da eine verkehrsrechtliche Regelung (Anordnung?)  basierend auf dem Eigentumsrecht für eine Straße mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr. Das kann ich als juristischer Laie nicht recht nachvollziehen.

Muss ich als Arbeitnehmer jetzt eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis einholen oder vom Land eine Genehmigung zum Betreten/Befahren einholen, wenn ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Arbeitsplatz im Hafengebiet komme? Oder gleich ein Auto kaufen...
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mir
Beitrag 11.09.2018, 22:44
Beitrag #21422


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An der Stelle gibt es die verlinkte vorläufige Eilentscheidung, und wenn Du da durch willst, musst Du Dir in der Tat ein Auto kaufen/mieten/leihen/klauen. Pferd oder Kutsche ginge auch. Vielleicht auch mit einer Schafherde. Oder ein Mofa.


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Mueck
Beitrag 11.09.2018, 23:06
Beitrag #21423


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Habe vorhin eine Fahrradstraße mit eröffnet ...

"Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht." think.gif
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rapit
Beitrag 12.09.2018, 09:43
Beitrag #21424


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Das ist also eine irreguläre Fahrradstraße...

Jedenfalls eine ungewöhnliche, weil neben den üblichen Gespannfuhrwerken auch KOM und LKW verboten sind. think.gif

Warum gibt es die ganzen Zz unter Fahrradstraßenschildern eigentlich gar nicht im VzKat? unsure.gif


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Explosiv
Beitrag 12.09.2018, 09:50
Beitrag #21425


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Weil sie nach Bedarf selbst gebastelt werden.


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Mueck
Beitrag 12.09.2018, 11:23
Beitrag #21426


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Zitat (rapit @ 12.09.2018, 10:43) *
Jedenfalls eine ungewöhnliche, weil neben den üblichen Gespannfuhrwerken auch KOM und LKW verboten sind. think.gif
Ach, stimmt ... whistling.gif
Aber sicher so gewollt:
Das letzte Stückchen, wo gerade der OB sein klein Häuschen baut, ist derzeit noch ausgenommen von der Fahrradstr., soll abe rnach Ende dieser Baustelle integriert werden ... Baustellenverkehr also derzeit problemlos möglich ... rolleyes.gif
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SeriousSam
Beitrag 12.09.2018, 11:52
Beitrag #21427


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Zitat (ukr @ 11.09.2018, 10:02) *
Hatten wir das schon mal:

https://www.cdu-stolberg.de/2017/06/27/nach...3%9Fe-gefunden/
https://www.cdu-stolberg.de/2018/03/27/%C3%...urgstra%C3%9Fe/
https://www.stolberg.de/city_info/webaccess...ecord_id=131333

Bei den Stichworten "Anwohner mit Genehmigung", "Kennzeichenerfassung" und "Blitzer" bekomme ich irgendwie Bauchschmerzen. think.gif

Das "lustige" ist, es geht um eine Anliegerstraße, Anlieger kann ich spontan auch vom einen auf den anderen Moment werden.
Jetzt wollte ich mir vorsorglich eine Berechtigung beantragen wie ich und jeder andere das auch in der Fahrschule beim ZZ "Berechtigung mit Genehmigung frei" gelernt hat, aber auf der verlinkten seite dürfen das wohl nur Anwohner:

Zitat
Anwohnerinnen und Anwohner, die bislang noch keine Berechtigung zur Durchfahrt beantragt haben, können dies bei der Verwaltung unkompliziert per E-Mail und einer Kopie des Kfz-Scheins nachholen:

Kann mir jemand sagen wie ich diese Genehmigung spontan bekomme wenn ich vor der Ampel stehe und wie das ganze Konstrukt datenschutzrechtlich zu sehen ist solange ich nicht registriert bin?

Ab wann kann ich die rote Ampel als defekt ansehen, so dass ich bei Durchfahrt nur ein Verstoß gegen Z250 begehe?

Fragen über Fragen über die sich die Verantwortlichen sicher reiflich Gedanken gemacht haben crybaby.gif



Edit: Man weiß wohl selber nicht um was für eine Straße es sich handelt crybaby.gif

Aus dem ersten CDU-Link:
Zitat
Die Burgstraße bleibt eine Anliegerstraße


2 Absätze später:
Zitat
Im Übrigen ist die Burgstraße immer schon eine Anwohnerstraße gewesen
[...]
was aber nicht heißt, dass Handwerker, Post und Besucher in die Burgstraße nicht einfahren dürfen. Die Einfahrten von der Hastenratherstraße kommend, sowie aus dem unteren Stück der Aachenerstraße, können jederzeit weiter benutzt werden, halt nur bis zur Stelle der Lichtzeichenanlage.


Im Link der Stadt:
Zitat
Für Fahrzeuge von Anliegern, die bei der Verwaltung als durchfahrtsberechtigt registriert sind, schaltet die Ampelanlage auf grün und die Durchfahrt wird gewährt.
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janr
Beitrag 12.09.2018, 11:53
Beitrag #21428


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Zitat (emscherblick @ 11.09.2018, 23:11) *
...
Der Wille des Eigentümers wird durch das Schild schon deutlich. Die Frage ist doch, ob der geäußerte Wille mit geltendem Recht in Einklang steht. Schilder sind schnell aufgestellt, aber für Hafengebiete gelten gemeinhin speziellere Regeln als für private Grundstücke. ...
Verlink doch bitte alles

Bei den Owis zu der Verordnung steht z.B.:
Zitat
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 118 Abs. 1 Nr. 14 LWG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen

a)
§ 5 die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Betrieb des Hafens und der Hafenanlagen oder die Umwelt beeinträchtigt oder andere gefährdet, schädigt oder behindert oder unbefugt das Hafengebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Zugänge betritt oder befährt,

b)
§ 7 eine verkehrsstörende Einrichtung betreibt,

c)
§ 8 den Anordnungen des Hafenunternehmers zuwiderhandelt,
...
klick

Hier ist auch klar, daß nur Berechtigte das Gebiet betreten dürfen und das Schild an der Straße welches dies aussagt macht aus der Straße eine nicht-öffentliche Straße.

Da muß man sich die Frage in folgender Reihenfolge stellen:
Bin ich berechtigt?
Nein > umdrehen
Ja > ich muß mich dann an die Schilder halten.


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Kuli
Beitrag 12.09.2018, 12:03
Beitrag #21429


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Zitat (rapit @ 12.09.2018, 10:43) *
Jedenfalls eine ungewöhnliche, weil neben den üblichen Gespannfuhrwerken auch KOM und LKW verboten sind. think.gif
Wenn ich mir die Straße so anschaue, kann ich mir vorstellen, dass auch schon vorher LKW-Verbot bestand. So ist es doch eine gute Lösung, diese ohne Schilderwald weiterhin auszuschließen.

Bei "unserer" Fahrradstraße, die mit "Anlieger frei" versehen ist, konnten wir die VZ253+Anlieger frei auch abmontieren, da die Regelung ja in die Fahrradstraße übergegangen ist.





Ich kenne aber auch reine Fahrradstraßen, wo zusätzlich noch VZ260 hängt wallbash.gif


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ulm
Beitrag 12.09.2018, 12:59
Beitrag #21430


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Zitat (ukr @ 11.09.2018, 10:02) *
Bei den Stichworten "Anwohner mit Genehmigung"

Was steht denn nun auf dem ZZ unter dem 250er, irgendwie kann ich´s leider nicht entziffern... crybaby.gif
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SeriousSam
Beitrag 12.09.2018, 13:26
Beitrag #21431


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Zitat (SeriousSam @ 12.09.2018, 12:52) *
ZZ "Berechtigung mit Genehmigung frei"

Das habe ich (versucht) zu entziffern, beim ersten Wort bin ich mir aber nicht sicher (ca. 1:38 im Video) laugh2.gif

PS: "Berechtigte" macht mehr Sinn, könnte auch passen
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ulm
Beitrag 12.09.2018, 13:47
Beitrag #21432


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Sowas ähnliches hatte ich auch vermutet.
Ist das Zusatzzeichen von der Landesbehörde so genehmigt? Und was sind "Berechtigte"? Verträgt sich das mit der Widmung der Straße? Ist Lieferverkehr plötzlich nicht mehr berechtigt?
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Mueck
Beitrag 12.09.2018, 17:06
Beitrag #21433


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Zitat (Mueck @ 12.09.2018, 12:23) *
Aber sicher so gewollt:
Dieser Flyer klärt übrigens die Rheinstettener und uns auf ...

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columbo
Beitrag 17.09.2018, 15:00
Beitrag #21434


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Schilda oder Kurios?

Wenn man es schafft, sein Fahrzeug 10m weit zu tragen oder zu schieben, darf man als Anlieger weiterfahren...
(Nein, da ist nirgends außerhalb des Ausschnitts noch eine Einmündung versteckt).

P.S.: Bin ich zu doof? Warum sind Bilder, die ich einbinde, immer auf den Kopf gestellt? Ich fotografier doch nicht im Handstand!
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Explosiv
Beitrag 17.09.2018, 15:30
Beitrag #21435


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Nein, kein Handstand, Südhalbkugel.

Oder Du hältst das Handy verkehrt rum. Linkshänder?


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columbo
Beitrag 17.09.2018, 16:03
Beitrag #21436


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Bei mir am Rechner ist das Bild völlig normal.
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jeho
Beitrag 17.09.2018, 16:33
Beitrag #21437


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Weil dein Bildbetrachtungsprogramm wohl anhand der EXIF Daten erkennt wie es sein muss und das Bild automatisch (ohne dich zu fragen) auf die Füße dreht.

Gruß JeHo

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.09.2018, 18:44
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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rapit
Beitrag 17.09.2018, 19:54
Beitrag #21438


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Oder der Bildschirm steht verkehrtrum laugh2.gif


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200D
Beitrag 18.09.2018, 10:16
Beitrag #21439


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Zitat (dopero @ 11.09.2018, 19:37) *
Anwohner mit motorisierten Fahrzeugen ohne vorderes Kennzeichen sind wohl nicht vorgesehen?


Da muss man wohl mit Krad hart mit dem Hinterrad abbremsen, dabei eine 180° Drehung machen und wenn grün ist, schnell per Kavalierstart umdrehen und rein fahren.
Als Fahrradfahrer muss man absteigen, als Fussgänger die Ampel passieren und dann wieder rauf aufs Rad.
Hier hätte also ein Schild "Radfahrer absteigen" eine wirkliche Berechtigung.
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rapit
Beitrag 18.09.2018, 10:59
Beitrag #21440


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Zitat (200D @ 18.09.2018, 11:16) *
Als Fahrradfahrer muss man absteigen, als Fussgänger die Ampel passieren und dann wieder rauf aufs Rad.

Ähm, streng genommen dürfen da bei roter Ampel auch keine Fußgänger passieren... whistling.gif


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columbo
Beitrag 18.09.2018, 11:03
Beitrag #21441


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Zitat (rapit @ 17.09.2018, 20:54) *
Oder der Bildschirm steht verkehrtrum laugh2.gif


Hab das Bild mit dem Diensthandy gemacht, und unsere Firma gehört zu einem australischen Konzern.
Vielleicht hatte @Explosiv doch recht...
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Schlepper
Beitrag 18.09.2018, 12:43
Beitrag #21442


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Zitat (ukr @ 11.09.2018, 10:02) *
Hatten wir das schon mal:

https://www.cdu-stolberg.de/2017/06/27/nach...3%9Fe-gefunden/
https://www.cdu-stolberg.de/2018/03/27/%C3%...urgstra%C3%9Fe/
https://www.stolberg.de/city_info/webaccess...ecord_id=131333

Bei den Stichworten "Anwohner mit Genehmigung", "Kennzeichenerfassung" und "Blitzer" bekomme ich irgendwie Bauchschmerzen. think.gif

Video

Sehe ich das eigentlich richtig, dass man hier in jedem Fall den von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren hat?

Dem Bussignal (F5 statt F1) nach biegt man in Fahrtrichtung halblinks ab. Die Straße geht folglich halbrechts ums Eck und man muss den Gegenverkehr durchlassen.

rvl kanns ja nicht sein, sonst hätte man ja feindliches Grün. whistling.gif





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rayquaza
Beitrag 18.09.2018, 13:57
Beitrag #21443


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F5 sagt doch nichts darüber ob man abbiegt? Das ist einfach die Entsprechung der Vollscheibe. Wenn man unbedingt getrennte Signale geben will muss man hier irgendwas zeigen, um das Rot aufzuheben, will aber dem Bus nicht fest die Richtung vorschreiben (z.B. für Umleitungen oder Sonderverkehre). Falls man sich überhaupt so viel dabei gedacht hat.
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rapit
Beitrag 18.09.2018, 14:10
Beitrag #21444


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Zitat (rayquaza @ 18.09.2018, 14:57) *
F5 sagt doch nichts darüber ob man abbiegt?

Diese Diskussion hatten wir schon öfters. War bislang nicht weiter relevant, weil den Busfahrern ja "gesagt" werden konnte, wie sie sich zu verhalten haben.
Aber seit die Sondersignale auch für Wer-ein-Fahrzeug-führende gilt, deren Fahrzeuge vom Benutzungsverbot ausgenommen sind, wird es doch interessant.

Nur am Rande: mangels Busspur dürfte da gar keine Busampel hängen. rolleyes.gif


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200D
Beitrag 18.09.2018, 15:23
Beitrag #21445


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Zitat (rapit @ 18.09.2018, 11:59) *
Zitat (200D @ 18.09.2018, 11:16) *
Als Fahrradfahrer muss man absteigen, als Fussgänger die Ampel passieren und dann wieder rauf aufs Rad.

Ähm, streng genommen dürfen da bei roter Ampel auch keine Fußgänger passieren... whistling.gif


Wieso das? Ist doch eine Fahrbahnampel mangels fehlender Fußgängerstreuscheibe oder Sinnbild. Wenn nicht, auf der Gegenseite gibt es augenscheinlich einen Gehweg, den man nutzen könnte.
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rapit
Beitrag 18.09.2018, 15:28
Beitrag #21446


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Zitat (200D @ 18.09.2018, 16:23) *
Ist doch eine Fahrbahnampel

Eine was?

Fahrbahnampeln gibt es nicht.

Nur -WENN vorhanden- Ampeln für besondere Verkehrsteilnehmer, die DANN der allgemeinen Ampel für jene VT vorgehen.

Ansonsten gilt die allgemeine Ampel für alle.


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200D
Beitrag 18.09.2018, 15:40
Beitrag #21447


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Fussgänger die den (wahrscheinlichen) Gehweg auf der anderen, linken Strassenseite benutzen, müssen ebenso auf grün warten, wenn auf der rechten Seite eine Ampel steht? Das wäre mir neu.

Müssen Fussgänger jetzt auch warten, die auf dem Gehweg gehen, wenn sie eine rot zeigende Ampel zur Fahrbahn ohne Kreuzung parallel der Fahrbahn passieren? Sozusagen eine Fussgängerbettelampel an einer Strasse? Das wären dann ja völlig neue Einnahmequellen der Ordnungsbehörden.
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Mueck
Beitrag 18.09.2018, 15:44
Beitrag #21448


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Zitat (rapit @ 18.09.2018, 15:10) *
Nur am Rande: mangels Busspur dürfte da gar keine Busampel hängen. rolleyes.gif
Am anderen Ende wäre es kein Problem gewesen, weil Busspürchen vorhanden ... thread.gif
Ist die Beschilderung (an beiden Enden) immer noch so: 250, Anlüger und Radfahrer frei?
Halt, hier wird eine andere Beschilderung angekündigt ...
Ab wieviel Minuten darf man von defekter Ampel ausgehen? whistling.gif
Und ist es so, wie hier beschrieben, dass mangels Zuständigkeit nicht das Rotlicht, sondern die Durchfahrt geahndet wird?
Stolberg hatte 2013 schon mal interessante Ampeln ... thread.gif
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dopero
Beitrag 18.09.2018, 19:18
Beitrag #21449


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Zitat (200D @ 18.09.2018, 10:16) *
Zitat (dopero @ 11.09.2018, 19:37) *
Anwohner mit motorisierten Fahrzeugen ohne vorderes Kennzeichen sind wohl nicht vorgesehen?
Da muss man wohl mit Krad hart mit dem Hinterrad abbremsen, dabei eine 180° Drehung machen und wenn grün ist, schnell per Kavalierstart umdrehen und rein fahren.
Ich bring dir mal eine 50er Ape vorbei und Du zeigst mir wie das geht?
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mir
Beitrag 18.09.2018, 21:20
Beitrag #21450


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Zitat (200D @ 18.09.2018, 16:40) *
Fussgänger die den (wahrscheinlichen) Gehweg auf der anderen, linken Strassenseite benutzen, müssen ebenso auf grün warten, wenn auf der rechten Seite eine Ampel steht? Das wäre mir neu.


Wenn sie in den geschützten Bereich der Ampel hineinlaufen, stimmt das.

Bei den meisten Ampeln gehört der Gehweg nicht zu diesem Bereich.

Allerdings ist das Konzept des geschützten Bereichs auf diese Ampel nicht so ohne weiteres anwendbar ...


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