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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
rapit
Beitrag 20.10.2017, 13:23
Beitrag #20551


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Das kleine Männlein soll doch nur klarstellen, dass da bitte keiner über die Baken läuft. Die würden mangels ausreichender Standsicherheit sonst umkippen.

laugh2.gif

Für mich übrigens wieder mal so ein Fall für: "eindeutig unbeachtlich". Denn:
1) eindeutig privat aufgestellt (auch Baufirmen sind "privat" und nicht "Behörde"),
2) damit allenfalls dann beachtlich, wenn es so angeordnet wäre, und
3) so angeordnet ist das mit 100% Sicherheit nicht!
Folge: nichtig. Sogar offensichtlich nichtig. wavey.gif


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megatmaker
Beitrag 20.10.2017, 17:50
Beitrag #20552


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Das Gässchen ist eine kleine Verbindungsstraße zwischen zwei anderen Straßen. Vom Gässchen aus kann man drei Grundstücke erreichen. Am anderen Ende des Gässchens steht ein Baugerüst oder ein Kran etc., sodass die Durchfahrt nicht möglich wäre.

Anstelle des Männchens und den Baken hätte ich eine andere Aufstellung bevorzugt.
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rapit
Beitrag 20.10.2017, 22:46
Beitrag #20553


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Zitat (megatmaker @ 20.10.2017, 18:50) *
steht ein Baugerüst oder ein Kran

ein weiteres Indiz dafür, dass es an einer Anordnung fehlt whistling.gif


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Eifelmerlin
Beitrag 21.10.2017, 14:04
Beitrag #20554


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Hallo,

muss eine abknickende Vorfahrt nicht mit einem zusatzlichen Schild angezeigt werden?

https://1drv.ms/i/s!Aj8cRNm6Y5NT7BKgMhh-nP2EnOgo

oder hat sich da etwas geändert.

So was sieht man hier an mehren stellen.


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ukr
Beitrag 21.10.2017, 14:15
Beitrag #20555


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Dort biegt man nicht ab, sondern durchfährt -verkehrsrechtlich gesehen geradeaus- eine leichte Kurve. wavey.gif
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Mueck
Beitrag 21.10.2017, 15:55
Beitrag #20556


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... und ist die viel klarere Lösung als eine abknickende Vorfahrt, die ohne vorheriges Studium der 512-seitigen kleinen Taschenanleitung eh niemand wirklich umfassend versteht ...
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MisterOJ
Beitrag 22.10.2017, 15:50
Beitrag #20557


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Zitat (megatmaker @ 20.10.2017, 12:04) *
Die tun so, als würde da noch ein Gefährt durchpassen rolleyes.gif

Na ne Vespa passt da ja noch lang.. whistling.gif


Zitat (megatmaker @ 20.10.2017, 12:04) *
Süß smile.gif

...wohl extra für die engen Innenstädte...
(das erinnert mich immer an den Feuerwehr-Smart rolleyes.gif )

Zitat (megatmaker @ 20.10.2017, 12:04) *

Das Mini-Schild ist ja kein StVO-zeichen - wohl ein Adäquat zu "Kinder haben auf der baustelle nix zu suchen" laugh2.gif


OJ wavey.gif


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Kuli
Beitrag 23.10.2017, 07:33
Beitrag #20558


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Diese breitbeinige Gehweise wirkt, als ob das Aufkleberchen irgendwo aus Osteuropa importiert wurde.
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MisterOJ
Beitrag 23.10.2017, 08:28
Beitrag #20559


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...also vielleicht eine Art internationaler Schild-Ergänzung narr.gif


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Mueck
Beitrag 23.10.2017, 10:20
Beitrag #20560


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In .de werden StVO-Verbotsschilder am Anfang des Verbotsbereichs eh nicht durchgestrichen.
Eine Durchstreichung bedeutet in der StVO.de ein Ende eines Verbots oder anderen Bereichs.
Ab hier darf man also nach meiner, daran angelehnter Interpretation wieder zu Fuß laufen ...
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Kuli
Beitrag 23.10.2017, 10:48
Beitrag #20561


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Sicher?
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megatmaker
Beitrag 23.10.2017, 15:13
Beitrag #20562


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Kann man auch mal machen smile.gif
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ukr
Beitrag 23.10.2017, 15:25
Beitrag #20563


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...ist bei doppelseitigen Zeichen der Standard, wenn diese temporär montiert sind. whistling.gif
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bicionado
Beitrag 23.10.2017, 17:35
Beitrag #20564


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Zitat (Kuli @ 23.10.2017, 08:33) *
Diese breitbeinige Gehweise wirkt, als ob das Aufkleberchen irgendwo aus Osteuropa importiert wurde.


Das ist aus dem Arbeitsschutz. Betrifft also nur die Bauarbeiter. laugh2.gif
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Frechdachs75
Beitrag 24.10.2017, 10:33
Beitrag #20565


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Schönes Erklärbär- Schild.



Darf man da nur einen Schritt reinfahren?
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jeho
Beitrag 24.10.2017, 17:50
Beitrag #20566


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@Frechdachs75,

kenne ich auch.
Hängt in meinem Falle sogar in "Augenhöhe". Interessieren tuts trotzdem keinen.
Letztens fuhr auch die cop.gif durchaus zügig durch den VB zur Broilerbude. Und der cop.gif sah nicht so aus als ob er er kurz vor dem Hungertod steht whistling.gif

JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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Explosiv
Beitrag 25.10.2017, 10:07
Beitrag #20567


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Die zZ "Schritt fahren" gehören genauso aus dem Verkehr gezogen wie die alten Temposchilder mit "km" hinter der Zahl.
Letztere wurden ausgemustert, weil genau genommen eine Länge angegeben wurde und nicht eine Geschwindigkeit.
Beim fraglichen zZ ist "Schritt" genauso eine Längenangabe. Wollte man die Geschwindigkeit vorgen, müsste es "Schrittgeschwindigkeit" heißen.
Die Verkürzung ist sinnentstellend und somit unzulässig.


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rapit
Beitrag 25.10.2017, 23:53
Beitrag #20568


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Das ist falsch. "Schritt" ist in erster Linie eine Tempoangabe, beruhend auf einer Gangart.

Was Du meinst: "ein Schritt", ist genaugenommen die kurze Teilmenge einer Gangart, aber deswegen noch keine Längenangabe.

Das ist dann zwar im Ergebnis eine Strecke, nämlich die, die jemand beim Bewegen des Fußes beim Tempo (der Gangart) "Schritt" zurücklegt. Also nicht besonders lang gespreizte Beine, nicht kurztrippelig, nicht gehüpft, nicht gerannt. Da kommt eine gewisse Wegstrecke heraus. Aber nichtsdestotrotz bleibt der Grundbegriff eine Tempoangabe.

Und daher ist "Schritt fahren" eine waschechte Tempoangabe.

In der Reiterei wird der Begriff noch ursprünglich verwendet.


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columbo
Beitrag 26.10.2017, 13:32
Beitrag #20569


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Zitat (rapit @ 26.10.2017, 00:53) *
Und daher ist "Schritt fahren" eine waschechte Tempoangabe.


Genau.

Und zwar bedeutet sie, wie jeder weiß, soviel wie 30km/h. Also fuffzich.

In Zirndorf bei Nürnberg in der Georg-Brandstätter-Straße sogar quasi offziell. Dort steht nämlich ein Eigenbauschildchen (ich berichtete schon, leider ohne Bild), auf dem zu sehen ist:
Der Schriftzug "Schritttempo".
Eine Straßenszene mit spielenden Kindern und einem 30-Schild.
Und das ganze aber ohne offizielles Vz irgendwo, so dass hier 50 gilt.
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janr
Beitrag 26.10.2017, 18:41
Beitrag #20570


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Zitat (columbo @ 26.10.2017, 14:32) *
...
Und zwar bedeutet sie, wie jeder weiß, soviel wie 30km/h. Also fuffzich.
...
Da ist aber jetzt schon Ironie drin think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Mueck
Beitrag 26.10.2017, 21:26
Beitrag #20571


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Zitat (janr @ 26.10.2017, 19:41) *
Da ist aber jetzt schon Ironie drin think.gif
Nein crybaby.gif
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janr
Beitrag 26.10.2017, 21:29
Beitrag #20572


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Na ja, das ist ein Werbeplakat (ohne jegliche Wirkung) wobei der Playmobil-Polizist das Schild grad abgebaut hat, damit man Schritttempo fährt. wink.gif


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MisterOJ
Beitrag 26.10.2017, 21:39
Beitrag #20573


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Zitat (Mueck @ 23.10.2017, 11:20) *
Eine Durchstreichung bedeutet in der StVO.de ein Ende eines Verbots oder anderen Bereichs.

Das bringt dann Probleme wenn man StVO-Zeichen mit nicht-StVO-zeichen mischt - wie z.B. oft in Parkhäusern...

... da tauchen dann selbstgebastelte Pkw-Anhänger-Schilder auf - natürlich mit rotem Diagonal-Strich wallbash.gif

Zitat (Kuli @ 23.10.2017, 11:48) *

Ende-Wendeverbot? narr.gif


OJ wavey.gif


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columbo
Beitrag 27.10.2017, 07:27
Beitrag #20574


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Zitat (janr @ 26.10.2017, 22:29) *
Na ja, das ist ein Werbeplakat (ohne jegliche Wirkung) wobei der Playmobil-Polizist das Schild grad abgebaut hat, damit man Schritttempo fährt. wink.gif


Das scheint ein neues Schild zu sein, das alte hab ich etwas anders, aber genauso unsinnig, in Erinnerung.
Aber vielleicht trügt auch die Erinnerung.

Ein Werbeplakat ist das aber sicher nicht.
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janr
Beitrag 27.10.2017, 10:31
Beitrag #20575


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Ein Verkehrszeichen ist dies auf keinen Fall. Und was bleibt übrig? wink.gif


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Frechdachs75
Beitrag 28.10.2017, 12:08
Beitrag #20576


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Die diesjährige VP- Bundesstadt wird ihrem Namen dadurch gerecht das sie möglichst viele VZ in den öffentl. Verkehrsraum einbringt.
Innerhalb eines VBB das Ganze.

Man beachte das putzige ZZ. Meinen Geburtstag veranstalte ich auch jedes Jahr, also bin ich auch Veranstalter. whistling.gif












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Frechdachs75
Beitrag 03.11.2017, 10:27
Beitrag #20577


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Ein ganz besonderes Zeichen 101.

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rapit
Beitrag 05.11.2017, 14:33
Beitrag #20578


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Sagt mal, stehe nur ich auf dem Schlauch, oder parken da rechts am Fahrbahnrand alle falsch? Und: dürfen wegen § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO ("Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.") da überhaupt in Blickrichtung gesehen Autos entlang der Tramgleise fahren, so wie sie es auf dem Foto tun? think.gif
Andere Stelle der Straße.


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ukr
Beitrag 05.11.2017, 14:50
Beitrag #20579


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Ist nicht bereits ab dem Grünstreifen Gehweg? Da ist schließlich ein Bordstein. Hab ich hier mal gelernt. thread.gif
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Mueck
Beitrag 05.11.2017, 16:55
Beitrag #20580


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Da sind ja zwei Bordsteine, also entweder ist das
- ein Seitenstreifen oder
- ein Radweg, ein ehemaliger und nach dem Motto Schwerter zu Pflugscharen\Radwege zu Parkplätzen/ hat man hier was Gutes getan ... thread.gif
Hier am Anfang sieht man noch den ehemaligen Versuch einer klarstellenden Markierung ...
Man kann jetzt streiten, ob man das 315 dahingehend interpretieren kann,
- dass "oben" = oben auf dem erhöhten Seitenstreifen ist oder
- dass "oben" einen weiteren Parkstreifen auf dem luxoriös breiten Gehweg eröffnet, weil der Seitenstreifen ja eh beparkt werden darf. weil nicht vom 286 betroffen ...
Da müsste sich halt mal ein guter Anwalt opfern und das letztere zur Befriedigugng der Neugier der Forengemeinde ausprobieren .... thread.gif
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janr
Beitrag 05.11.2017, 20:43
Beitrag #20581


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Ich erkenne nur das Hochbord als Gehweg an.
Über das andere kann man sich ja streiten ob Seitenstreifen/Parkstreifen oder Radweg.
Nebenfahrbahn kann ich mir auch vorstellen.


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Reinheit
Beitrag 06.11.2017, 01:37
Beitrag #20582


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Hier gibt es eine ähnliche Situation in Bremen. Aber nur wenige benutzen diese kleine Straße. Und ja, sie ist (ab der Kreuzung) für den allgemeinen Verkehr freigegeben.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Mueck
Beitrag 06.11.2017, 13:11
Beitrag #20583


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Das würde ich als klassische Anliegerfahrbahn ansehen ...
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janr
Beitrag 06.11.2017, 13:35
Beitrag #20584


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Anliegerfahrbahn ? Wo ist denn die klassischer weise definiert? blink.gif


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Mueck
Beitrag 06.11.2017, 15:36
Beitrag #20585


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Wikipedia versucht's zu definieren, sogar mit Bild von hier um's Eck, und hat unten die RASt verlinkt,
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Kuli
Beitrag 06.11.2017, 16:23
Beitrag #20586


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Das ist aber unproblematisch, weil es mehr als zwei Fahrbahnen gibt. Die Problematik in Dresden ist tatsächlich, dass es nur zwei Fahrbahnen gibt, die Linke daher theoretisch dem Gegenverkehr vorbehalten ist.
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Kuli
Beitrag 10.11.2017, 10:14
Beitrag #20587


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Kreative Beschilderung eines kostenlosen Parkplatzes direkt am Hauptbahnhof smartass.gif whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 10.11.2017, 10:23
Beitrag #20588


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An Veranstaltungstagen ist der Bereich idR doch eh polizeilich abgesperrt. Insofern reicht dieser Hinweis aus, ein echtes Vz würde nur zu einem unnötigen Haltverbot für die übrigen Zeiten führen.
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Kuli
Beitrag 10.11.2017, 10:32
Beitrag #20589


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Ich würde stark vermuten, dass man tatsächlich ein Haltverbot für die übrigen Zeiten haben wollte. Dieses kurze Stück, auf dem genau 3 Autos Platz haben, liegt in einem Bereich, in dem normalerweise Parkscheine nötig sind.

Zudem gibt es in der Stadt auch "normale" Haltestellen mit voller Ausstattung, bloß ohne Zeichen 224.
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Frechdachs75
Beitrag 15.11.2017, 12:09
Beitrag #20590


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Da sage noch mal einer es würde nicht an die Radler gedacht.

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Mueck
Beitrag 17.11.2017, 13:28
Beitrag #20591


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Sollte ich mein Fahrradlastensattelzuggespann jemals wenden wollen, dann lieber nicht rechts rum, sondern besser zum Verkehrs\schilda/übungsplatz ...? thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 18.11.2017, 14:52
Beitrag #20592


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Zitat (Frechdachs75 @ 15.11.2017, 12:09) *

Wo is´n das? unsure.gif

Warum dürfen dort Radlinge nur rechtsrum einbiegen?

Ich hab die Vermutung, die zu sehende Lösung ist wie das Dauerrot in Dresden...

OJ wavey.gif


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Schlepper
Beitrag 18.11.2017, 15:13
Beitrag #20593


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Wenn ich mir die Linksabbiegerspur ansehe, wird diese Ampel vermutlich mit der der Linksabbieger von rechts zusammen grün. Nach links abbiegend hätte man somit als Radler feindliches Grün (und ne Verkehrsinsel im Weg), deshalb Abbiegegebot.



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rapit
Beitrag 18.11.2017, 15:26
Beitrag #20594


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Zitat (MisterOJ @ 18.11.2017, 14:52) *
Wo is´n das? unsure.gif

Bei Maps gibt es die Ampel für Radlinge noch nicht wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 18.11.2017, 21:08
Beitrag #20595


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In HH müssen Radlinge nicht STOPen, sondern HALTen... rolleyes.gif

Imho ist das Achteck rechtlich gesehen nicht weiter als ein rotes Blech.


OJ wavey.gif
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rapit
Beitrag 18.11.2017, 21:55
Beitrag #20596


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blink.gif Das ist doch Photoshop unsure.gif


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MisterOJ
Beitrag 18.11.2017, 22:06
Beitrag #20597


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no.gif no.gif

Ich schwöre! wavey.gif

Das hab ich von einem Kollegen...

Zitat (Mitleser @ 18.11.2017, 22:10) *
Zumal die Vorranggestaltung früher genau anders herum war.

@Mapleser: dein Link funktioniert nicht crybaby.gif [Repariert - @Mitleser]


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Mitleser
Beitrag 18.11.2017, 22:10
Beitrag #20598


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@rapit:

Du meinst damit, dass das Bild ist von Dir? thread.gif

Zumal die Vorranggestaltung früher genau anders herum war.

Der Beitrag wurde von Mitleser bearbeitet: 18.11.2017, 22:23
Bearbeitungsgrund: Link repariert
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MisterOJ
Beitrag 18.11.2017, 22:15
Beitrag #20599


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Zitat (rapit @ 18.11.2017, 15:26) *

Also hat man nachträglich an die Gegenrichtungs-Radling gedacht und denen einen eigenen Signalgeber spendiert?

Da es dort aber eh nur rechtsrum geht (darf) ist das wohl wie in Dresden - Dauerrot mit grünem Blechpfeil...



Hab nochwas eisenbahniges vom Molli wub.gif mitgebracht.

Molli ist ja ne Dampfeisenbahn - und wird daher standesgemäß noch mit der alten version von Z151 angekündigt.
Allerdings hat man an einigen BÜ wohl eher an eine Feldbahn gedacht .... whistling.gif
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TNF
Beitrag 19.11.2017, 21:20
Beitrag #20600


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Bei der Harzer Schmalspurbahn werden bei den Bü's auch Dampflok-Schilder aufgestellt. Macht bei sowas aber auch Sinn da man dann schon drauf eingestellt ist das da ne Dampflok um die Ecke kommt.


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