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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Kuli
Beitrag 09.10.2017, 13:59
Beitrag #20501


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Diese Stelle kommt mir bekannt vor, war die nicht schonmal Gespräch hier?

Die haben wohl einfach das Schild vergessen. Man will hier denke ich einen Rückstau in den Kreisverkehr vermeiden.
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rapit
Beitrag 09.10.2017, 16:26
Beitrag #20502


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Nein, die Stelle nicht. Und: Rückstau? laugh2.gif Geschätzt 100 Fz/Tag. Und die biegen aus dem Kreisel scharf rechts ab. Aus dem Kreisel raus nach links weiter? Vielleicht einer oder 2 am Tag. Da ist nix, was man auf dieser Strecke erreichen wollen würde.


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Frechdachs75
Beitrag 11.10.2017, 10:21
Beitrag #20503


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Wie sieht denn das hier aus? Eigentlich ist der VBB für die abzweigende Gasse vorgesehen.
Rechtlich fahre ich aber doch an der geradeausführenden Hauptstrasse an dem Schild vorbei.
Warum ist es dann trotzdem nicht gültig? unsure.gif

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rapit
Beitrag 11.10.2017, 10:44
Beitrag #20504


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ganz leicht bearbeitet wird es noch hübscher...

Ist doch bald "Hexennacht", wenn da ein Minderjähriger mit dem Schraubendreher das 220er ... thread.gif


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Mueck
Beitrag 11.10.2017, 10:49
Beitrag #20505


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Zitat (rapit @ 11.10.2017, 11:44) *
wenn da ein Minderjähriger mit dem Schraubendreher das 220er ... thread.gif
... bekäme er eine Belobigung vom ganzen VP (jedenfalls vom juristisch ausreichend bewanderten Teil), weil das 220 in einem vbB mangels Fahrbahn ja eh keine Wirkung entfalten kann, Mysteriumspraktikanten sei Dank ... whistling.gif
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Frechdachs75
Beitrag 11.10.2017, 10:56
Beitrag #20506


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Zitat (rapit @ 11.10.2017, 11:44) *
Ist doch bald "Hexennacht",


Lustigerweise führt diese Einbahnstrasse zum Hexenturm, den ein Teil des VP schon besichtigt hat. whistling.gif

Zitat (Mueck @ 11.10.2017, 11:49) *
weil das 220 in einem vbB mangels Fahrbahn ja eh keine Wirkung entfalten kann,


In Rotenburg gibt es fast nur Einbahnstrassen VBB's. laugh2.gif
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ukr
Beitrag 11.10.2017, 18:35
Beitrag #20507


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Ist ein bisschen wie "absolutes Haltverbot auf dem Parkplatz"



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TNF
Beitrag 11.10.2017, 19:22
Beitrag #20508


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Oha, import aus England narr.gif


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:-)
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rapit
Beitrag 11.10.2017, 19:57
Beitrag #20509


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Steht da im weiteren Verlauf der Straße am TruckStop vorbei eine -Kombination??


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ukr
Beitrag 11.10.2017, 20:34
Beitrag #20510


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Jup! Hängt das schon immer.
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columbo
Beitrag 12.10.2017, 14:23
Beitrag #20511


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Zitat (ukr @ 11.10.2017, 19:35) *


Wie lautet das IBM-Prinzip? "Immer bissi mitdenke"!

Herr Kollege, der Fall ist klar: Es ist verboten, sich überholen zu lassen. Kommt doch dem Ottonormalfahrer sehr entgegen.
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MisterOJ
Beitrag 12.10.2017, 14:44
Beitrag #20512


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Zitat (TNF @ 11.10.2017, 20:22) *
Oha, import aus England narr.gif

no.gif Verbot des Rechtsüberholens!


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 12.10.2017, 22:22
Beitrag #20513


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Nach links führt gar kein Weg!


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Mueck
Beitrag 13.10.2017, 01:12
Beitrag #20514


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In FB hat ein Radler einen StreetView-Screenshot eingestellt, um zu fragen, ob er an der 2. Haltelinie auch halten muss. Hat sich aber schon geklärt, bevor ich die Beträge las ... Aber es fand sich in dieser Szene noch was anderes interessantes ... blink.gif
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janr
Beitrag 13.10.2017, 08:52
Beitrag #20515


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Find ich jetzt nicht so schlimm. Eher innovativ. Wie hätte man das sonst lösen können? think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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ukr
Beitrag 13.10.2017, 09:20
Beitrag #20516


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Zur zweiten "Ausfahrt" kommt man ja gar nicht, dank der Markierung.
Im Übrigen untersagt die VwV-StVO diesen Einsatz der Zeichen 209ff als "Klarstellung" an LZA.
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Mitleser
Beitrag 13.10.2017, 09:25
Beitrag #20517


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Die Pfeilmarkierung besagt nur, dass man "auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung der Fahrtrichtung folgen muss". Nicht, dass man ihr an der nächsten Möglichkeit folgen muss. Und da ich nur eine (-1-) Kreuzung sehe, reicht der eine Pfeil um dennoch jeder rechten Abbiegemöglichkeit zu folgen.
Insofern ist das blaue Blech falsch. Neben seiner Unzulässigkeit wegen Klarstellung.
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ukr
Beitrag 13.10.2017, 09:36
Beitrag #20518


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Stimmt auch wieder, die "Zweiteilung" des Rechtsabbiegens ist von der Formulierung erfasst, zumindest wenn es wie hier so "dicht" erfolgt.
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rapit
Beitrag 13.10.2017, 20:01
Beitrag #20519


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unsure.gif think.gif


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Mueck
Beitrag 14.10.2017, 00:27
Beitrag #20520


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Eindeutig ein Vz 315:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden."
Nun schauen wir den Strich unter dem Kraftwagen genauer an:
dünn über die ganze Breite des Kraftwagens, dann kurz dicker werdend.
Du sollst Deinen Kraftwagen also so auf dem Gehweg parken, dass er diesen nicht berührt!
Und Du darfst mit Deinem Kraftwagen auch nicht schwerer sein als 2,8 t!
Also besser vorher aussteigen ...
Ach, und der Kraftwagen darf laut Zz nur ein Personenkraftwagen sein ...
Ist doch alles klar, oder? whistling.gif laugh2.gif
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Emmanuel Goldstein
Beitrag 14.10.2017, 00:40
Beitrag #20521


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Zitat (Mueck @ 13.10.2017, 02:12) *
In FB hat ein Radler einen StreetView-Screenshot eingestellt, um zu fragen, ob er an der 2. Haltelinie auch halten muss. Hat sich aber schon geklärt, bevor ich die Beträge las ... Aber es fand sich in dieser Szene noch was anderes interessantes ... blink.gif

Widersprechen sich diese Pfeile nicht? https://www.google.de/maps/@48.773899,9.136...3312!8i6656
Und wie wird vorher auf das 3,5 t Gesamtmasse-Verbot hingewiesen?
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Sebastian_1997
Beitrag 14.10.2017, 00:49
Beitrag #20522


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Irgendwie klingt das Lustig. laugh2.gif




Wenn man gerade nicht die passenden Schilder da hat, muss man eben schnell improvisieren, basteln und kann seine kreative Seite entdecken ...




Es muss eben überall gespart werden. Jetzt auch an Fußgängerüberwegen. Von daher langt ein Zeichen 350 auf der rechten Seite. Laut VwV-StVO scheint es sogar legal zu sein. Ich konnte nichts finden.
Aber die Norm ist es eher nicht.




Ganz schön viele Zeichen 250-Missachter ... In der Straße befinden sich jedoch Wohnhäuser, ein Kindergarten oder eine Schule und einen Spielplatz. Die ganzen Autos, da könnte man richtig abkassieren.
Leider macht das die Stadt nicht. Allerdings putzig ist auch, dass man auf der anderen Seite, wie man links auch im Bild sieht, vor kurzem eine Kombi "Achtung Straßenschäden" aufgestellt hat,
was ja nur für die Radfahrer sein kann, die dort nur rauskommen können? whistling.gif



--------------------
Gruß Sebastian
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Frechdachs75
Beitrag 14.10.2017, 12:48
Beitrag #20523


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Irgendwie fühle ich mich beim überqueren dieser Ampelkreuzung immer unwohl.
Sei es das für diese 2 Fahrstreifen nur alleinig Rechts der Ampelmast steht,
oder weil mich dieses abknickende Vorfahrt- Gedöns so irritiert.

Kann das jemand nachvollziehen? think.gif


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Speck ftw
Beitrag 14.10.2017, 12:55
Beitrag #20524


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Nur ein Signalgeber ist in der Tat ungewöhnlich...

Wie schaltet die Anlage denn?
Theoretisch müsste der Gegenverkehr mit der gezeigten Fahrtrichtung gleichzeitig grünes Licht bekommen und man wäre als Linksabbieger, der der Vorfahrtstraße folgt, dem Gegenverkehr nachrangig.

Aber wird das auch so von der Behörde gesehen bzw. läuft das Programm der LZA so ab?


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Frechdachs75
Beitrag 14.10.2017, 13:13
Beitrag #20525


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Zitat (Speck ftw @ 14.10.2017, 13:55) *
Wie schaltet die Anlage denn?


Ja beide Seiten bekommen parallel Grünlicht. Man muss dann als Linksabbieger dem Gegenverkehr Vorrang einräumen. Und gerade da
irritiert diese abknickende Vorfahrt.

Noch etwas aus der gleichen Stadt:





Wie habe ich diese Kombination als VT zu interpretieren?
Dürfen hier Fahrzeuge mit Behindertenausweis nur 2 Stunden lang parken?
Oder dürfen Fahrzeuge mit Behindertenausweis unbegrenzt Parken und jedermann mit Parkscheibe 2 Stunden?

- Wie die städt. Verkehrsüberwachung das sieht habe ich gestern hautnah miterlebt. think.gif
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Mueck
Beitrag 14.10.2017, 13:30
Beitrag #20526


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Hach, Heimat-Schildas ... wub.gif
Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 01:49) *
Es muss eben überall gespart werden. Jetzt auch an Fußgängerüberwegen. Von daher langt ein Zeichen 350 auf der rechten Seite. Laut VwV-StVO scheint es sogar legal zu sein. Ich konnte nichts finden.
Aber die Norm ist es eher nicht.
Richtig, Zebras auf dem Boden reichen idR.
Außerdem ist es ja Sackgasse für Autos, die kennen den FGÜ also schon ... whistling.gif

Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 01:49) *
Ganz schön viele Zeichen 250-Missachter ...
Wo sind denn die Hügelchen? Kommen mir dunkel bekannt vor, komme aber gerade nicht drauf ...

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Sebastian_1997
Beitrag 14.10.2017, 19:56
Beitrag #20527


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@Mueck: Wusste ich doch, dass dir Schilda-aus-der-alten-Heimat gefallen ...

Die Ecke, die du meinst, ist die Braunstraße in Grünhöfe.


--------------------
Gruß Sebastian
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ukr
Beitrag 14.10.2017, 20:07
Beitrag #20528


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Zitat (Frechdachs75 @ 14.10.2017, 14:13) *
Wie habe ich diese Kombination als VT zu interpretieren?
Dürfen hier Fahrzeuge mit Behindertenausweis nur 2 Stunden lang parken?
Oder dürfen Fahrzeuge mit Behindertenausweis unbegrenzt Parken und jedermann mit Parkscheibe 2 Stunden?
Wäre das Rolli-ZZ ein "Bewohner-ZZ", würde letzteres gelten - zumindest nach Ansicht vieler Behörden. whistling.gif
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Mueck
Beitrag 14.10.2017, 22:04
Beitrag #20529


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Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 20:56) *
Die Ecke, die du meinst, ist die Braunstraße in Grünhöfe.
Ach da ... Da war ich sehr selten, deswegen nicht sofort erkannt ...

Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 01:49) *
In der Straße befinden sich jedoch Wohnhäuser,
Ach ... Die vorderen können ja die paar Schritte laufen, die hinteren kämen auch über Marschbrookweg heim ...

Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 01:49) *
ein Kindergarten oder eine Schule und einen Spielplatz.
Eben! Jetzt wird's klar! Die Elterntaxis sollen da nicht rein! whistling.gif
Ist übrigens Sackgasse und hinten quer geht ein Radweg an der Schule vorbei, Ostroute der drei großen Nord-Süd-Routen Bremerhavens ...
Ein verdrehtes Schild, das eigentlich für einen abzweigenden Weg gilt, scheint es ja eher nicht zu sein ...!?

Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 01:49) *
Die ganzen Autos, da könnte man richtig abkassieren.
Sind ja keine Elterntaxis ... whistling.gif

Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 01:49) *
Leider macht das die Stadt nicht. Allerdings putzig ist auch, dass man auf der anderen Seite, wie man links auch im Bild sieht, vor kurzem eine Kombi "Achtung Straßenschäden" aufgestellt hat,
was ja nur für die Radfahrer sein kann, die dort nur rauskommen können? whistling.gif
Genau!
Die dicken SUVs brauchen Straßenschäden ja nicht zu fürchten, aber für die zartbereiften Radfahrer ist das wichtig! whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 15.10.2017, 12:30
Beitrag #20530


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Zitat (rapit @ 09.10.2017, 13:51) *
Ich bin neulich über ein Stopschild gefahren...

@rapit: Ist das als Selbstanzeige einer Sachbeschädigung im Straßenraum zu werten? unsure.gif

Zitat (rapit @ 09.10.2017, 13:51) *
nein, nicht drüber, daran vorbei...

Also "nur" verkehrsverstoß. whistling.gif

Zitat (rapit @ 09.10.2017, 13:51) *
und meine Frau hat mich geschimpft.

Richtig so!!! Hoffe sie hat ordentlich &


Zitat (rapit @ 09.10.2017, 13:51) *
Wenn man dort also ein paar Meter weiter fährt, kommt man an dieses Konstrukt.

Das ist ja ne heiße Vorfahrtsregelung blink.gif Abknickende Vorfahrt?

btw: der im hintergrund wegführende Radweg ist aj auch an einer idealen Stelle angebunden!

Zitat (rapit @ 09.10.2017, 13:51) *
Da steht seit noch nicht so langer Zeit plötzlich ein Stopschild...

Und? Musst du trotzdem beachten! yes.gif


Zitat (rapit @ 09.10.2017, 13:51) *
Habe ich übersehen, es war auch dunkel, das reflektiert nicht, das kapiere ich aber auch nicht. think.gif
So sah die Markierung früher aus.

Da hat man wohl die Vorfahrtsregelung geändert rolleyes.gif

Zitat (rapit @ 09.10.2017, 17:26) *
Nein, die Stelle nicht. Und: Rückstau? Geschätzt 100 Fz/Tag. Und die biegen aus dem Kreisel scharf rechts ab. Aus dem Kreisel raus nach links weiter? Vielleicht einer oder 2 am Tag. Da ist nix, was man auf dieser Strecke erreichen wollen würde.

Na aus welchem Grund hat man dort denn sonst die Vorfahrtsregelung geändert? unsure.gif

Zitat (Frechdachs75 @ 11.10.2017, 11:56) *
Lustigerweise führt diese Einbahnstrasse zum Hexenturm, den ein Teil des VP schon besichtigt hat.

Na vielleicht besteht ja da ein inhaltlicher Zusammenhang whistling.gif

Zitat (Frechdachs75 @ 11.10.2017, 11:56) *
In Rotenburg gibt es fast nur Einbahnstrassen VBB's. laugh2.gif

Vielleicht bräuchte der zuständige SVB-Mitarbeiter mal eine persönliche Fachschulung durch das VP rolleyes.gif

Zitat (Mueck @ 13.10.2017, 02:12) *

Meinst du das modifizierte Z209?

Zitat (ukr @ 13.10.2017, 10:20) *
Zur zweiten "Ausfahrt" kommt man ja gar nicht, dank der Markierung.

Wieso denn nicht? unsure.gif

Zitat (ukr @ 13.10.2017, 10:20) *
Im Übrigen untersagt die VwV-StVO diesen Einsatz der Zeichen 209ff als "Klarstellung" an LZA.

Achso? Dann ist die Info hier im Norden noch nicht angekommen - denn hier hängen an jeder 2. Ampel solche Blauschilder crybaby.gif

Zitat (Sebastian_1997 @ 14.10.2017, 01:49) *


Es muss eben überall gespart werden. Jetzt auch an Fußgängerüberwegen. Von daher langt ein Zeichen 350 auf der rechten Seite. Laut VwV-StVO scheint es sogar legal zu sein. Ich konnte nichts finden.
Aber die Norm ist es eher nicht.

Doch - der Vorrang der Fußlinge wird ausschließlich durch die Markierung definiert - Z350 ist nur ergänzender HINWEIS. Und das Z350 darf unter bestimmten Bedingungen (z.B. in wartepflichtigen Zufahrtern) legal weggelassen werden.


OJ wavey.gif


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BajK
Beitrag 15.10.2017, 14:12
Beitrag #20531


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Zitat
Es muss eben überall gespart werden.
Auch an der nicht zum Fahrzeugführer hin, sondern parallel zum Fahrbahnrand, ausgerichteten Markierung
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ukr
Beitrag 15.10.2017, 18:24
Beitrag #20532


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Zitat (MisterOJ @ 15.10.2017, 13:30) *
Achso? Dann ist die Info hier im Norden noch nicht angekommen
Das ist so gut wie nirgendwo angekommen. Und Beschilderung in Bestand ändern? Wozu? whistling.gif
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Prince Kassad
Beitrag 17.10.2017, 20:31
Beitrag #20533


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Zufallsfund auf Mapillary, dieses mal im beschaulichen bayerischen fränkischen fast schon hessischen Kahl am Main.

Inmitten eines Wohngebiets gibt es diese originelle Schilda-Kombination. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, beides an einen Masten zu klatschen.

Im Hintergrund erkennt man bereits die "Unterführung des Grauens": https://www.mapillary.com/map/im/bQzjXF92-ghHXYJW0HdcAw

Also mein Augenmaß ist vielleicht nicht das beste, aber wie durch diese Unterführung ein 3,1 Meter breiter Traktor durchpassen soll, weiß ich wirklich nicht. Offensichtlich wollte die StVB den örtlichen Bauern eine lästige Umleitung sparen. Aber dass diese Unterführung offensichtlich höher als breit ist und die Höhe bereits mit gerade einmal 2,9 Metern angegeben wird (und man sieht auch wie der Meriva gerade so durchpasst), da braucht man keinen Zollstock für um zu merken, dass da wohl versucht wird die Gesetze der Physik außer Kraft zu setzen.

Noch besser ist ja, dass wenn man das Schild sieht, bereits den Gegenverkehr blockiert. Man müsste also theoretisch noch einmal bis hinter die Kreuzung zurücksetzen um den vorrangberechtigten Gegenverkehr durchzulassen. Das stelle ich mir mit einem Traktorgespann lustig vor.
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Andreas
Beitrag 18.10.2017, 07:38
Beitrag #20534


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Zitat (Prince Kassad @ 17.10.2017, 21:31) *
aber wie durch diese Unterführung ein 3,1 Meter breiter Traktor durchpassen soll, weiß ich wirklich nicht.


Wie kommst du auf 3,10 m Breite? Ein Traktor darf max. 2,55 m Breite haben, mit Anbaugeräten max. 3,00m.


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rapit
Beitrag 18.10.2017, 09:33
Beitrag #20535


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Im Rahmen der 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO darf bei (lof) Zugmaschinen - Schlüsselnummer 891000 oder 892000 - und ihren Anhängern die Breite bis zu 3,00 m betragen, wenn sich diese allein durch Zwillings- bzw. Doppelbereifung oder Breitreifen ergibt.


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ulm
Beitrag 18.10.2017, 11:13
Beitrag #20536


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Wobei es sich dabei ja um eine "zulassungstechnische Breite" handelt, die von der physikalischen Breite abweichen kann:

§32 Abs. 1 StVZO
Zitat
[...] Abweichend [...] sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

[...]
- Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
- vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Spritzschutzsysteme an bestimmten Klassen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 103 vom 23.4.1991, S. 5), die zuletzt durch die Richtlinie 2010/19/EU (ABl. L 72 vom 20.3.2010, S. 17) geändert worden ist,
- lichttechnische Einrichtungen,
[...]
- Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
[...]
- ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
- die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.

...und dann kann es auch mit den 3,10 Metern, trotz Sicherheitszuschlägen bei der Ausweisung der Durchfahrtsbreite sehr schnell sehr eng werden.
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Mitleser
Beitrag 18.10.2017, 11:16
Beitrag #20537


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Nö, es geht nicht um die "zulassungstechnische Breite". Sondern gemäß aktueller StVO um die "tatsächliche Breite ... einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel". dry.gif
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ulm
Beitrag 18.10.2017, 11:34
Beitrag #20538


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Uups, aneiander vorbeigeschrieben bzw. unsauber von mir beschrieben...

Ich meinte, dass sich die 35. Ausnahmeverordnung zur StVZO auf die "zulassungstechnische Breite" bezieht, während sich das Zeichen 264 auf die "physikalische Breite" bezieht.
Wegen §32 Abs. 1 StVZO kann Letzteres größer sein als Ersteres.
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Mitleser
Beitrag 18.10.2017, 11:35
Beitrag #20539


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ulm
Beitrag 18.10.2017, 11:38
Beitrag #20540


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Weiterfahrt erst in acht Stunden, damit wir bis dahin nüchtern sind!
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rapit
Beitrag 18.10.2017, 11:48
Beitrag #20541


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Ich wollte eigentlich nur anmerken, dass es LOF geben kann, der breiter als 2,55 m ist...

Und das wird vom ein oder anderen durchaus mal als "Traktor" bezeichnet. Auch wenn es streng genommen kein Traktor sein muss. Oder auch der ziehende "Traktor" noch schmal ist, und das breite Geraffel hinterhergezogen wird.


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Explosiv
Beitrag 18.10.2017, 14:30
Beitrag #20542


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Bei der Zuckerrübenernte fahren ganz schöne Monster um Euskirchen herum. Mit Gleisketten aus Gummi und einer breiten Walze als gelenkte Hinterachse. Die haben bestimmt 3 m breite. Auf dem Feld falten sie sich noch weiter auseinander.


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Sebastian_1997
Beitrag 18.10.2017, 20:43
Beitrag #20543


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Hier ein paar "Schildas" extra mit Widmung für Mueck, ich hoffe du freust dich wieder über deine Heimat-Schildas. Im Gegenzug hoffe ich auf ein paar Sprüche, und Ironie deinerseits ...

Bauarbeiten auf der Lloydstr.-Bgmstr.-Smidt-Str. weil die "Schwelle" um die Einfahrt, in die Fußgängerzone, für Busse zu erleichtern, entfernt werden sollte.
Da waren wohl gerade die Zeichen 250 alle aus ... Der Radfahrer hat wohl vergeblich versucht, durchzukommen, und hat sein Rad vergessen? whistling.gif Ich war es nicht.
Mich ärgert gerade ein wenig, das man nicht sehen kann, das links und rechts standen, Zeichen 239 + Rad frei, oder war es doch Radfahrer im Gegenverkehr?
Naja, spätestens hinten am Zeichen 267 ist ja sowieso Schluss für alle bis auf die VGB. Radfahrer müssen absteigen, und die Fußgängerfurt mitbenutzen.



Hier ist bis auf Radfahrer und VGB schon immer nur Linksabbiegen erlaubt. Siehe auch Markierungen. Aber sicher ist sicher, oder manchmal muss man Schilder einfach loswerden, weil
zu viel im Lager ist? VwV-StVO: Es sind so wenig Schilder wie möglich zu verwenden ... ff. Das Abdecken oder Auskreuzen der Zusatzzeichen hätte doch gelangt.




Wo waren wir stehengeblieben? Ach ja, bei den zu vielen Schildern, was zum Teufel hat hier denn das mobile aufgestellte Zeichen 283 zu suchen?
War man sich unsicher? Vor dem Linksabbiegerpfeil und vor der Linie sieht man zum Teil, befindet sich eine Sperrfläche.



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Gruß Sebastian
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ukr
Beitrag 18.10.2017, 21:24
Beitrag #20544


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...das ist mal ein schmaler Radweg. Und dann steht auch noch ein Schild drauf. whistling.gif
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Mueck
Beitrag 18.10.2017, 21:47
Beitrag #20545


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Zitat (Sebastian_1997 @ 18.10.2017, 21:43) *
Hier ein paar "Schildas" extra mit Widmung für Mueck, ich hoffe du freust dich wieder über deine Heimat-Schildas.
wub.gif

Zitat (Sebastian_1997 @ 18.10.2017, 21:43) *
Ich war es nicht.
Das kann ja jeder sagen! whistling.gif

Zitat (Sebastian_1997 @ 18.10.2017, 21:43) *
Naja, spätestens hinten am Zeichen 267 ist ja sowieso Schluss für alle bis auf die VGB. Radfahrer müssen absteigen, und die Fußgängerfurt mitbenutzen.
Wer sagt denn sowas?

Zitat
Zeichen 267 Verbot der Einfahrt
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.
Und wo gibt es in der Fußgängerzone eine FAHRBAHN? Nirgends!
Und Zz unterm 267 haben keine regelnde Wirkung bzgl. Ampen irgendwo ...
Also das rote Männchen dadurch Beachtung schenken, indem man ihm fröhlich zuwinkt beim Vorbeifahren ... whistling.gif
Die letzten Fußgänger in Ampeln sind für Radler am 1.1.2017 ausgestorben nach § 37 ...

Zitat (Sebastian_1997 @ 18.10.2017, 21:43) *
Ach ja, bei den zu vielen Schildern, was zum Teufel hat hier denn das mobile aufgestellte Zeichen 283 zu suchen?
Das Innere der Zäune wäre doch ein schöner Parkplatz ... whistling.gif


Zitat (ukr @ 18.10.2017, 22:24) *
...das ist mal ein schmaler Radweg. Und dann steht auch noch ein Schild drauf. whistling.gif
In Bremerhaven sind das wirklich nur Zierstreifen.
Radwege sind dort grau und zum Gehweg rot-weiß-rot und zur Fahrbahn weiß-rot abgegrenzt, so wie um die Ecke
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rapit
Beitrag 18.10.2017, 22:29
Beitrag #20546


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Das 283er braucht es dort, wenn keiner vor der Sperrbake halten dürfen soll.

Denn die Pfeile verbieten ja nichts mehr. Sind ja keine 2 Spuren mehr, zwischen denen sich Vz 340 befände.
OK, dass sich diese Voraussetzung nur auf das Richtungsgebot aber wohl nicht auf das Haltverbot auswirkt, das lassen wir mal weg.


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MisterOJ
Beitrag 19.10.2017, 22:58
Beitrag #20547


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Zitat (Frechdachs75 @ 14.10.2017, 13:48) *
Irgendwie fühle ich mich beim überqueren dieser Ampelkreuzung immer unwohl.
...
oder weil mich dieses abknickende Vorfahrt- Gedöns so irritiert.

Kann das jemand nachvollziehen? think.gif

no.gif denn die Vorfahrtsbleche sind bei funktionierender LSA doch defacto nicht da - also ohne Aussage und spielen KEINE Rolle!

Zitat (Speck ftw @ 14.10.2017, 13:55) *
Theoretisch müsste der Gegenverkehr mit der gezeigten Fahrtrichtung gleichzeitig grünes Licht bekommen

Davon geh ich mal aus....

Zitat (Speck ftw @ 14.10.2017, 13:55) *
und man wäre als Linksabbieger, der der Vorfahrtstraße folgt, dem Gegenverkehr nachrangig.

Welcher Vorfahrtstraße denn? Die Vorfahrts-Schilder sind bei LSA-Betrieb unwirksam - es gelten lediglich die LSA-Signalgeber!

Zitat (Frechdachs75 @ 14.10.2017, 14:13) *
Ja beide Seiten bekommen parallel Grünlicht. Man muss dann als Linksabbieger dem Gegenverkehr Vorrang einräumen. Und gerade da
irritiert diese abknickende Vorfahrt.

Wieso denn - das ist bedingt verträgliches Linksabbiegen bei grüner Vollscheibe unter Beachtung des §9.

@Frechdachs: Du musst die die Vorfahrtsbleche wegdenken...


OJ


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hk_do
Beitrag 19.10.2017, 23:19
Beitrag #20548


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Zitat (MisterOJ @ 19.10.2017, 23:58) *
Welcher Vorfahrtstraße denn? Die Schilder sind bei LSA-Betrieb unwirksam - es gelten lediglich die LSA-Signalgeber!


Du willst also sagen, dass wenn bei einer Vorfahrtstraße außerorts alle Knotenpunkte mit LSA geregelt sind, dann darf man dort auf der Fahrbahn parken, sofern die LSA in Betrieb sind? think.gif

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MisterOJ
Beitrag 20.10.2017, 07:20
Beitrag #20549


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DAS habe ich nicht gesagt!!! mad.gif

ich habe nur darauf hingewiesen, dass:
- eine LSA den Vorfahstsschildern vorgeht
- die Vorfahrtsschilder als Rückfallebene bei LSA-Ausfall montiert sind
- und bei LSA-Betrieb die Vorfahrtschilder keine Aussage treffen / nicht gelten


OJ


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megatmaker
Beitrag 20.10.2017, 11:04
Beitrag #20550


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Hallo @all, ich habe euch etwas aus dem Urlaub mitgebracht. Baustellenbeschilderung hoch 3.



1.

2.

3.


Die tun so, als würde da noch ein Gefährt durchpassen rolleyes.gif



Süß smile.gif



Und noch was aus Deutschland. Doof ist hier nur, dass es hinter der Absperrung Wohnhäuser gibt.

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