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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Frechdachs75
Beitrag 09.07.2017, 10:53
Beitrag #20251


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In Hessen sind Miniaturschilder sehr beliebt.

Folgende Fotos sind alle innerhalb eines VBB entstanden. Rund um den Konrad-Adenauer- Platz in Hünfeld.





Auch die Anbringungsweise des Taxi- Schildes ist sehr gewöhnungsbedürftig.
Vor allem das offizielle ZZ mit der Taxi- Nummer. blink.gif





Auch lustig diese Stahlseilbarriere als Beendigung einer Fußgängerzone. Das Schild für den VBB fehlt, denn von unten kommend aus Richtung des zu sehenden PKW ist ein VBB ausgeschildert.






P.S. In diesem VBB gibt es Parkscheinautomaten mit 30 Minuten Höchstparkdauer im VBB. blink.gif
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MisterOJ
Beitrag 09.07.2017, 11:17
Beitrag #20252


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Zitat (Frechdachs75 @ 09.07.2017, 11:53) *
In Hessen sind Miniaturschilder sehr beliebt.

Warst du in Miniaturhausen? laugh2.gif

Zitat (Frechdachs75 @ 09.07.2017, 11:53) *

Wozu denn das Z267 unterm Fuzo-Ende? blink.gif


OJ wavey.gif


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Explosiv
Beitrag 09.07.2017, 12:30
Beitrag #20253


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Die Stahlseilbarriere ist nicht zufällig notwendig, weil sich die bestens ausgebildeten und geprüften Führer der bestens konstruierten und gewarteten KFZ trotz Versicherung, Steuer und amtlichem Nummernschild einen Scheiß um das Verbot der Einfahrt kümmern?


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Sebastian_1997
Beitrag 10.07.2017, 18:27
Beitrag #20254


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Zitat (Sebastian_1997 @ 21.06.2017, 03:27) *
Bremerhaven, Nonnenstr. -




Hier würde mich mal interessieren wie ich als treuer StVO-Verkehrsteilnehmer sei es per Rad oder Fahrzeug legal in die Straße einfahren kann? Z267 gilt für mich in der Situation immer noch bindend ...
Ist die Behörde zu faul, die Schilder abzunehmen? Über Erklärungsversuche und Mutmaßungen freue ich mich sehr! dry.gif


Heute habe ich mir mal den Spaß gemacht, und bin mit dem Rad durch die oben genannte und gezeigte Nonnenstraße, in Bremerhaven gefahren. Welche Beschilderung ich am Ende vorfand, empfinde ich
schon als eine Dreistigkeit!

So sieht es am anderen Ende der Nonnenstr. aus:







Finde ich schon ziemlich fahrlässig, da (insbesondere nicht Ortskundige) Autofahrer bei der Beschilderung niemals damit rechnen würden, dass aus dieser (Einbahnstraße? nach rechts verlaufend),
Autos (Anlieger Frei), und Radfahrer heraus kommen (könnten, wie ich ja vorhin als Radfahrer). Dies ist aber von Bedeutung, da die Vorfahrt hier nach § 8 StVO nicht besonders geregelt ist,
demnach gilt die (Grund-)Regel "rechts vor links". Somit kann es leicht zu brenzligen Situationen und sogar Unfällen kommen. Komischerweise in der Straße sind die Parkverbote noch wie in der
Einbahnstraße angeordnet, jedoch in der Straße sind keine Einbahnstraßenschilder (mehr?) zu finden! Außerdem finde ich es zum Kotzen, dass man anscheinend zu faul war, die Zeichen 267
(siehe ganz Oben) zu entfernen. Also fehlen im Prinzip, die Zusatzschilder "Radfahrer fahren in beide Richtungen" "Autos (Anlieger) fahren in beide Richtungen", so dass der Autofahrer mit Verkehr
von rechts rechnen kann/muss. Man kann es sich auch ganz einfach machen, und hebt die Einbahnstraße? (die ja in Prinzip auch keine mehr darstellt einfach auf, und entfernt die Schilder und
die Parkverbotsschilder auf der linken Seite. Beachtlich finde ich auch, dass es (siehe Bild ganz oben) aus dieser Richtung gar keine Parkverbote gibt? Eventuell werde ich morgen mal bei der Behörde fragen,
was deren Erklärung sein könnte? Ich sehe da irgendwie nur die Gefahr! Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch, und denke zu kompliziert?





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Gruß Sebastian
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Speichenkarussell
Beitrag 10.07.2017, 18:33
Beitrag #20255


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Da gehört sowieso mal der Schilderwald gelichtet!
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Schlepper
Beitrag 10.07.2017, 18:46
Beitrag #20256


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Zitat (Sebastian_1997 @ 10.07.2017, 19:27) *
"Radfahrer fahren in beide Richtungen" "Autos (Anlieger) fahren in beide Richtungen", so dass der Autofahrer mit Verkehr
von rechts rechnen kann/muss.
Wie kommst du darauf? Das ist eine Einbahnstraße. Für Anlieger und Radfahrende. Andere dürfen garnicht fahren.

Ich sehe an der Beschilderung grundsätzlich nichts Falsches und/oder Gefährliches. Allenfalls am unteren Ende ein überflüssiges VZ 250 plus ZZ. Überflüssig, weil nicht (bzw. nur auf einem Meter Länge) befolgbar und missverständlich.


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

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Speck ftw
Beitrag 10.07.2017, 19:52
Beitrag #20257


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Das 250er am Ende der Einbahnstraße ist völliger Mumpitz. Denn offensichtlich ist das 267er ernstgemeint. Niemand soll da einfahren.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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janr
Beitrag 10.07.2017, 20:01
Beitrag #20258


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Aber bis zum 267 gilt ds 250er tongue.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Kuli
Beitrag 11.07.2017, 07:32
Beitrag #20259


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Vielleicht wurde hier vom Schreibtisch angeordnet, ohne eine Ortsbesichtigung vorzunehmen hypocrite.gif
Eine kurze Mail könnte das Problem lösen
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Sebastian_1997
Beitrag 11.07.2017, 12:20
Beitrag #20260


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Zitat (Schlepper @ 10.07.2017, 19:46) *
Zitat (Sebastian_1997 @ 10.07.2017, 19:27) *
"Radfahrer fahren in beide Richtungen" "Autos (Anlieger) fahren in beide Richtungen", so dass der Autofahrer mit Verkehr
von rechts rechnen kann/muss.
Wie kommst du darauf? Das ist eine Einbahnstraße. Für Anlieger und Radfahrende. Andere dürfen garnicht fahren.

Ich sehe an der Beschilderung grundsätzlich nichts Falsches und/oder Gefährliches. Allenfalls am unteren Ende ein überflüssiges VZ 250 plus ZZ. Überflüssig, weil nicht (bzw. nur auf einem Meter Länge) befolgbar und missverständlich.


Eben doch, nämlich die Stelle, (wo die Einbahnstraße beginnt) dort kommen doch die Anlieger und Radfahrende heraus. Der Autofahrer rechnet hier (der Beschilderung nach) nicht mit Rechts vor Links, weil
die Radfahrenden und Anlieger ja gegen die Einbahnstraße fahren (würden), was sie ja im Prinzip tun! Die Zusatzzeichen fehlen am Anfang der Einbahnstraße, oder man demontiert einfach die Zeichen 220
(Einbahnstraße). So wäre das Problem einfach gelöst, verstehst du jetzt was ich meine?


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Gruß Sebastian
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Kuli
Beitrag 11.07.2017, 12:52
Beitrag #20261


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Zitat (Sebastian_1997 @ 11.07.2017, 13:20) *
Eben doch, nämlich die Stelle, (wo die Einbahnstraße beginnt) dort kommen doch die Anlieger und Radfahrende heraus.
Warum kommen die dort raus?

Es gibt dort keine Erlaubnis für Radfahrer oder Anlieger, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu nutzen!

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Sebastian_1997
Beitrag 11.07.2017, 13:49
Beitrag #20262


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Eben doch! Siehst du doch bei Foto eins (Wo die beiden Zeichen 267 mit abgebildet sind) da steht doch ein Z250 mit ZZ Rad und Anlieger frei. Jetzt komme mir aber bitte nicht damit,
dass das nur einen halben Meter bis zum Zeichen 267 gilt. Da wüsste ich auch kein Anliegen für. Verstehst du jetzt was ich meinte? Diese, die alle dort bei Foto eins aus der Richtung in die Nonnenstr.
einfahren, fahren entgegengesetzt der Einbahnstraße! Hinten am Anfang der Einbahnstraße, (wo die Zeichen 220 stehen) rechnet der querende Verkehr nicht mit entgegengesetzten fahrenden Fahrzeugen
in der Einbahnstraße! Da sehe ich die Problematik (Gefahrenquelle). Da, dort die Vorfahrt nicht besonders geregelt ist, also gilt Rechts-vor-Links (§ 8 StVO).
Die Autofahrer (besonders nicht Ortskundige) erkennen nicht dass von Rechts nämlich Fahrzeuge aus der (Nonnenstr.) Einbahnstraße kommen.


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Gruß Sebastian
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Kuli
Beitrag 11.07.2017, 13:58
Beitrag #20263


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Zitat (Sebastian_1997 @ 11.07.2017, 14:49) *
. Jetzt komme mir aber bitte nicht damit, dass das nur einen halben Meter bis zum Zeichen 267 gilt. Da wüsste ich auch kein Anliegen für. Verstehst du jetzt was ich meinte?
Ich verstehe schon, das macht es aber nicht richtiger. Das Zusatzzeichen gilt für das Zeichen darüber und nicht für alle anderen, die zufällig auch noch in der Nähe hängen.

Wie gesagt: Da wurde vermutlich vom Schreibtisch aus angeordnet ohne die Einbahnstraße zu beachten.

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Speichenkarussell
Beitrag 11.07.2017, 14:08
Beitrag #20264


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Das (Anordnung vom Schreibtisch aus, ggf ohne Kenntnis der vorhandenen Regelung/-en) dürfte fast der Normalfall sein. Ich sehe nur keinen Anlass zu der Hoffnung, mit einer Mail sei so ein Problem gelöst.
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Sebastian_1997
Beitrag 11.07.2017, 14:08
Beitrag #20265


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Ne, genau das ist ja auch schon der Punkt! Da hast du recht! Das Zeichen 250 + Zusatzzeichen hebt ja nicht einfach die Zeichen 267 auf! Die Zeichen 267 bleiben unberührt.
Morgen schreibe ich mal der Behörde, was das soll. Wieso sollte es nicht gelöst sein, einfach die Einbahnstraßenschilder entfernen!
Und das Zeichen 250 abmontieren und das Zusatzzeichen unter einem der Zeichen 267 anbringen. Außerdem ist Zeichen 250 falsch, Zeichen 267 ist angemessen.


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Gruß Sebastian
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Speichenkarussell
Beitrag 12.07.2017, 14:00
Beitrag #20266


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VP-erfahrene Verkehrsteilnehmer werden sehen, dass an diesem Vz die Proportionen nicht passen.
Ein Blick auf die Rückseite bestätigt: hier wurde mal wieder ein Vz 205 auf den Kopf gestellt und mit einem (zu kleinen) Piktogramm beklebt.
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Mueck
Beitrag 12.07.2017, 14:05
Beitrag #20267


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Gehwege nur für Radfahrer oder so müssen wieder abgeschraubt werden, via drf gefunden, wollte ich euch nicht vorenthalten ...
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rapit
Beitrag 12.07.2017, 14:18
Beitrag #20268


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Gebt den Ostfriesen mal einen Tipp, sie könnten die Schilder bestimmt nach Eltville am Rhein verkaufen. Da hängt sowas seit vielen Jahren, ohne dass es auffällt tongue.gif


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Kai R.
Beitrag 12.07.2017, 14:38
Beitrag #20269


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Gehweg - Radfahrer frei ist und bleibt eine Krücke, weil für Radfahrer besondere Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit gelten.

Vielleicht gibt es ja irgendwann doch noch die Möglichkeit, einen nicht benutzungspflichtigen Radweg sauber auszuschildern.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Speichenkarussell
Beitrag 12.07.2017, 14:45
Beitrag #20270


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Den muss man ja eben nicht ausschildern, solange er einfach da ist.
Aber hier gibt es nur einen - nicht einmal besonders breiten - Gehweg. Da ist überhaupt keine Fläche, die man als nicht-benutzungspflichtigen Radweg ansehen könnte. Oder?
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rapit
Beitrag 12.07.2017, 15:12
Beitrag #20271


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Als einen "anderen Radweg ohne Vz 240" evtl. schon.

Die Frage ist, wie man sowas erkennt.

Mal wieder der Punkt, festzustellen, dass die Erfindung des unbeschilderten "anderen Radwegs" tollpatschiger Nonsens von sachfremden Praktikanten beim StVO-Entwurf war.

Radwege ohne Beschilderung sind schlichtweg Murks.

Es gäbe die von mir sog. französische Lösung, mit runden und viereckigen Schildern zu arbeiten, das wäre eindeutig. Die müsste man natürlich einführen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.


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Mueck
Beitrag 12.07.2017, 15:33
Beitrag #20272


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Zitat (rapit @ 12.07.2017, 16:12) *
Es gäbe die von mir sog. französische Lösung, mit runden und viereckigen Schildern zu arbeiten, das wäre eindeutig.
Da könnte ja des Nächtens ein militanter Radfahrer mti der Blechschere ... thread.gif
Gibt's wohl inzwischen auch in felix Austria ...
In .de wäre der heiße Kandidat dafür halt weiß mit schwarzer Aufschrift, wie es schon linksseitig alleinstehend sporadisch in Gebrauch ist und der bei der Bestellung im Ostfriesischen wohl gerade vergriffen war ... thread.gif
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ulm
Beitrag 12.07.2017, 15:44
Beitrag #20273


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Zitat (Kai R. @ 12.07.2017, 15:38) *
Möglichkeit, einen nicht benutzungspflichtigen Radweg sauber auszuschildern.

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Explosiv
Beitrag 12.07.2017, 15:46
Beitrag #20274


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Dann haste immer noch einen Hühnerhof voller Fußgänger drauf.


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Mueck
Beitrag 12.07.2017, 17:58
Beitrag #20275


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Ach, 260 hatte ich vorhin auch bringen wollen, gibt's ja außerorts nicht sooo selten mit Zusatz "LaWi frei"
Innerorts bissele kniffliger, aber KA hat da welche auf Lager ...

Ja natürlich mit Hühnerstall voller Fußler, es geht ja um ehedem b-pflichtige GEMEINSAME Geh- und Radwege, wie man die zu nicht-b-pflichtigen macht ohne dauerhafte Schrittgeschwindigkeit.
260 gibt aber, im Gegensatz zu 240, keine extra Rechte, die müssen darauf brav am Fahrbahnrand nach § 25 und so ... also eher was für außerorts, wo's weniger Fußler hat ...
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rapit
Beitrag 12.07.2017, 20:14
Beitrag #20276


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Zitat (ulm @ 12.07.2017, 16:44) *
Zitat (Kai R. @ 12.07.2017, 15:38) *
Möglichkeit, einen nicht benutzungspflichtigen Radweg sauber auszuschildern.


Und dann parken Motorräder drauf. Nee.


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ulm
Beitrag 12.07.2017, 21:15
Beitrag #20277


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Nee, da parken keine Motorräder drauf...




whistling.gif
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Mueck
Beitrag 12.07.2017, 22:01
Beitrag #20278


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Radweg mit Vorfahrt? Skandal! Das darf nicht sein! Kleine 205 sind da doch Standard!!!!11
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MisterOJ
Beitrag 12.07.2017, 22:31
Beitrag #20279


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Zitat (Speichenkarussell @ 12.07.2017, 15:00) *
VP-erfahrene Verkehrsteilnehmer werden sehen, dass an diesem Vz die Proportionen nicht passen.

jupp yes.gif

Zitat (Speichenkarussell @ 12.07.2017, 15:00) *
hier wurde mal wieder ein Vz 205 auf den Kopf gestellt und mit einem (zu kleinen) Piktogramm beklebt.

wallbash.gif


Zitat (Mueck @ 12.07.2017, 15:05) *

Neee, ne??? blink.gif Wer hat denn da geschlafen??? wallbash.gif

Weiß man ob die Zz falsch bestellt wurden, falsch hergestellt wurden oder wurden gar (was ich befürchte) auf dem Beschildeurngsplan falsch eingezeichnet und SO angeordnet...


Zitat (rapit @ 12.07.2017, 16:12) *
Es gäbe die von mir sog. französische Lösung, mit runden und viereckigen Schildern zu arbeiten, das wäre eindeutig.

Also 'rund' = benutzungspflichtig & 'viereckig' = benutzungserlaubnis..


Zitat (Mueck @ 12.07.2017, 16:33) *
Da könnte ja des Nächtens ein militanter Radfahrer mti der Blechschere ... thread.gif

@MUECK!!! Also von dir solche militanten Vorschläge hätte ich nicht erwartet *tztztz* whistling.gif


Zitat (ulm @ 12.07.2017, 16:44) *

DAS gilt doch aber für die gesamte Straße (und nicht nur für den 'anderen' Radweg) unsure.gif


OJ


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Mueck
Beitrag 12.07.2017, 23:02
Beitrag #20280


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Zitat (MisterOJ @ 12.07.2017, 23:31) *
Zitat (rapit @ 12.07.2017, 16:12) *
Es gäbe die von mir sog. französische Lösung, mit runden und viereckigen Schildern zu arbeiten, das wäre eindeutig.

Also 'rund' = benutzungspflichtig & 'viereckig' = benutzungserlaubnis..
So isses "drüben"

Zitat (MisterOJ @ 12.07.2017, 23:31) *
Zitat (Mueck @ 12.07.2017, 16:33) *
Da könnte ja des Nächtens ein militanter Radfahrer mit der Blechschere ... thread.gif

@MUECK!!! Also von dir solche militanten Vorschläge hätte ich nicht erwartet *tztztz* whistling.gif
Ich sehe schon, Du kennst aus'm Forumswald wegen der vielen Baumstrukturen gewisse Pflänzchen bspw. zum Kaiserplatz oder zu Bad Herrenalb nicht ... thread.gif
Zitat (MisterOJ @ 12.07.2017, 23:31) *
Zitat (ulm @ 12.07.2017, 16:44) *

DAS gilt doch aber für die gesamte Straße (und nicht nur für den 'anderen' Radweg) unsure.gif
Außerorts steht das in dieser Gegend ab und zu an Feldwegen, die womöglich nur zufällig parallel zu einer Straße verlaufen ... thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 12.07.2017, 23:37
Beitrag #20281


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Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
So isses "drüben"

Aja - hast du davon mal parat?

Imho wäre die Akzeptanz dieser viereckigen Schilder hierzulande schwierig...

Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
Ich sehe schon, Du kennst aus'm Forumswald wegen der vielen Baumstrukturen ..

ich hab halt meine Bearbeitungszeiten!

Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
... gewisse Pflänzchen bspw. zum Kaiserplatz oder zu Bad Herrenalb nicht ...

aja - was "wächst" denn da so besonderes? unsure.gif


Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
Außerorts steht das in dieser Gegend ab und zu...

ago mag ja gehen... Ich sehe da igo eher ein problem mit dem Z260

Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *

die bauliche Trennung ist doch schon erheblich - anders bei einem Hochbord-Radweg oder nur "50cm"-Abstand zwischen Fahrbahn und Radweg...


OJ


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Kuli
Beitrag 13.07.2017, 06:33
Beitrag #20282


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Zitat (rapit @ 12.07.2017, 16:12) *
Radwege ohne Beschilderung sind schlichtweg Murks. Es gäbe die von mir sog. französische Lösung, mit runden und viereckigen Schildern zu arbeiten, das wäre eindeutig. Die müsste man natürlich einführen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Naja: Linksseitig können andere Radwege ja mit dem ZZ "Radfahrer frei" freigegeben werden. Warum nicht auch rechtsseitig? Die Praxis ist der Theorie übrigens mal wieder voraus whistling.gif
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rayquaza
Beitrag 14.07.2017, 08:32
Beitrag #20283


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Zitat (Mueck @ 12.07.2017, 23:02) *
Außerorts steht das in dieser Gegend ab und zu an Feldwegen, die womöglich nur zufällig parallel zu einer Straße verlaufen ... thread.gif

Ah, so macht man das also, wenn man bei Zeichen 250 auch geschobene einspurige Fahrzeuge verbieten will...
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Speichenkarussell
Beitrag 14.07.2017, 08:51
Beitrag #20284


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Zitat (Kuli @ 13.07.2017, 07:33) *
Linksseitig können andere Radwege ja mit dem ZZ "Radfahrer frei" freigegeben werden. Warum nicht auch rechtsseitig?
Noch besser ohne "frei" einfach ein kleines weißes Vz mit Radfahrer-Piktogramm. Das gibt es schon hier und da. Nur (noch?) nicht in der StVO. Aber §MSDWGI dürfte da ziemlich gut funktionieren.
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Mueck
Beitrag 15.07.2017, 23:44
Beitrag #20285


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Zitat (MisterOJ @ 13.07.2017, 00:37) *
Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
So isses "drüben"

Aja - hast du davon mal parat?
Ich wüsste zwei Stellen, wo welche stehen, habe die aber wohl nicht abgelichtet ... Bei meinen eisenbahnarchäologischen Elsass-Bildern finde ich jedenfalls keine der einen Stelle ...

Zitat (MisterOJ @ 13.07.2017, 00:37) *
Imho wäre die Akzeptanz dieser viereckigen Schilder hierzulande schwierig...
Hierzulande ist alles schwerig, was entfernt nach Radweg aussieht, egal ob benutzungspflichtig oder nicht oder gar kein Radweg ...

Zitat (MisterOJ @ 13.07.2017, 00:37) *
Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
Ich sehe schon, Du kennst aus'm Forumswald wegen der vielen Baumstrukturen ..

ich hab halt meine Bearbeitungszeiten!
Ich weiß ... crybaby.gif

Zitat (MisterOJ @ 13.07.2017, 00:37) *
Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
... gewisse Pflänzchen bspw. zum Kaiserplatz oder zu Bad Herrenalb nicht ...

aja - was "wächst" denn da so besonderes? unsure.gif
Das mit dem Kaiserplatz ist schon 1 1/4 Jahre her, das mit Bad Herrenalb 3 Monate und 8 Tage ... (Zähle gerade die Tage wg. Verjährung ... Offenbar schafft man es nicht, mir einen grandiosen Feldzug gegen Schutzstreifen zu ermöglichen ... whistling.gif )

Zitat (MisterOJ @ 13.07.2017, 00:37) *
Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *
Außerorts steht das in dieser Gegend ab und zu...

ago mag ja gehen... Ich sehe da igo eher ein problem mit dem Z260
Hatte auch schon 2 igO-Bsp. aus KA thread.gif

Zitat (MisterOJ @ 13.07.2017, 00:37) *
Zitat (Mueck @ 13.07.2017, 00:02) *

die bauliche Trennung ist doch schon erheblich - anders bei einem Hochbord-Radweg oder nur "50cm"-Abstand zwischen Fahrbahn und Radweg...
War nur ein Bsp., wo ich wusste, dass es ein Bild geben müsste an auffindbarer Stelle ... (Müsste mal dringend meine Bilder umorganisieren ... thread.gif )
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MisterOJ
Beitrag 16.07.2017, 13:27
Beitrag #20286


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Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *
Ich wüsste zwei Stellen, wo welche stehen, habe die aber wohl nicht abgelichtet ...

@Mueck: Also da ist ja unerhört!!! ranting.gif Aber einem den Mund wässrig dribble.gif machen...

Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *
Bei meinen eisenbahnarchäologischen Elsass-Bildern

Ohhh dribble.gif

Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *
finde ich jedenfalls keine der einen Stelle ...

nq da bleibt dir wohl nur !

Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *
Hierzulande ist alles schwerig, was entfernt nach Radweg aussieht, egal ob benutzungspflichtig oder nicht oder gar kein Radweg ...

Woran liegt das nur? unsure.gif

Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *
Ich weiß ... crybaby.gif

Na dann kannste dich doch darauf einstellen...huh.gif

Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *
Offenbar schafft man es nicht, mir einen grandiosen Feldzug gegen Schutzstreifen zu ermöglichen ... whistling.gif )

Versuch´s doch mal mit dem VP-Anwalt - vielleicht kann der da bissl Druck machen/Bewegung reinbringen...


Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *

Na das ist ja ein gesondert geführter Weg... Da ist imho das Z260 unkritisch.

Zitat (Mueck @ 16.07.2017, 00:44) *
(Müsste mal dringend meine Bilder umorganisieren ... thread.gif )

Na dann mal husch damit angefangen - soll ich dir helfen?


OJ


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ukr
Beitrag 19.07.2017, 13:50
Beitrag #20287


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Nach dem Winter ist vor dem Winter (Foto von heute). Das Gegenstück (in 1km Entfernung whistling.gif ) sieht auch so aus.




...ein Herz für Pendler.
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hk_do
Beitrag 19.07.2017, 20:52
Beitrag #20288


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Zitat (ukr @ 19.07.2017, 14:50) *

Nach dem Winter ist vor dem Winter (Foto von heute). Das Gegenstück (in 1km Entfernung whistling.gif ) sieht auch so aus.


Du wolltest sicherlich "2km" schreiben? blink.gif
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MisterOJ
Beitrag 20.07.2017, 06:01
Beitrag #20289


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Zitat (ukr @ 19.07.2017, 14:50) *
Nach dem Winter ist vor dem Winter (Foto von heute).

Man weiß ja nie ob nicht auch jetzt (im Sommer) dort plötzlich Eisglätte auftritt!! whistling.gif

btw: Was ist denn in 1km ntfernung so gefährliches??

Zitat (ukr @ 19.07.2017, 14:50) *

...ein Herz für Pendler.

Thüringen denkt mit!
(irgendwie beschleicht mich aber ein leiser Verdacht, dass die Beschilderung etwas anders gemeint sein könnte rolleyes.gif )


OJ


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megatmaker
Beitrag 20.07.2017, 07:02
Beitrag #20290


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Zitat (ukr @ 19.07.2017, 14:50) *
...ein Herz für Pendler.
Da fehlt doch ein kliztekleines "frei" smile.gif
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MisterOJ
Beitrag 20.07.2017, 07:32
Beitrag #20291


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no.gif Daher ja 'das herz für Pendler' !! rolleyes.gif


OJ

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.07.2017, 13:27
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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iru
Beitrag 25.07.2017, 13:10
Beitrag #20292


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janr
Beitrag 25.07.2017, 13:21
Beitrag #20293


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laugh2.gif


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megatmaker
Beitrag 25.07.2017, 16:17
Beitrag #20294


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Soll wohl Feiertag heißen hypocrite.gif
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MisterOJ
Beitrag 25.07.2017, 17:57
Beitrag #20295


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Zitat (megatmaker @ 25.07.2017, 17:17) *
Soll wohl Feiertag heißen hypocrite.gif

Imho no.gif - sonst stünde es ja SO da!

Nein nein das ist ganz bestimmt so gewollt! narr.gif


OJ wavey.gif


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megatmaker
Beitrag 25.07.2017, 19:53
Beitrag #20296


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Kann man wieder diskutieren ob das super-ZZ überhaupt gültig ist und nicht sowieso absolutes HV für immer ausgeschildert wurde.
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Mueck
Beitrag 25.07.2017, 22:28
Beitrag #20297


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Für die Einführung der 4-Tage-Woche, damit der Freitag endlich seinem Namen gerecht wird und man arbeitfrei feiertagen kann!!!!!111elf laugh2.gif
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Explosiv
Beitrag 26.07.2017, 06:56
Beitrag #20298


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Leider ist das zZ eh ungültig, da der Trauerrand fehlt.
Also nix mit Freitag frei und so. crybaby.gif


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Beitrag 26.07.2017, 07:49
Beitrag #20299


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Ach, der ist einfach in Holz ausgeführt, in Zeiten frei gestaltbarer Ampelmänner wird man doch den Rand eines ZZ ebenfalls ein wenig anpassen können.

Ich würde dort an einem Donnerstag, der auf einen Freitag fällt, jedenfalls bedenkenlos parken.
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MisterOJ
Beitrag 29.07.2017, 12:39
Beitrag #20300


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Zitat (Explosiv @ 26.07.2017, 07:56) *
Leider ist das zZ eh ungültig, da der Trauerrand fehlt.

- ist damit NUR das Zz ungültig --> und es gilt somit generelles HV
oder
- ist mit dem ungültigen Zz auch die ganze HV-Kombi ungültig --> und man darf dort halten (und parken)?


OJ unsure.gif


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