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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Frechdachs75
Beitrag 17.03.2016, 23:22
Beitrag #18151


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Ob Rechts- oder Linkskurve ist ja nicht so wichtig.. whistling.gif

http://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/baun...ve-6218656.html
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Heinz Wäscher
Beitrag 18.03.2016, 03:28
Beitrag #18152


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Bestimmt waren sämtliche gerade ausverkauft. whistling.gif

Zitat
„Ich habe dem Mann noch hinterher gerufen“, berichtet Norwig vom Tag der Installation des Schildes. „Doch der hat mich nicht gehört, oder er wollte mich mich nicht hören.“


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Speck ftw
Beitrag 18.03.2016, 03:39
Beitrag #18153


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Das Gefahrzeichen heißt doch "Kurve"...
Und nicht "Rechtskurve".

Also kein Problem hier. Alles richtig nach StVO.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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janr
Beitrag 18.03.2016, 08:18
Beitrag #18154


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Das Gefahrenzeichen 103-10 heißt Linkskurve und das 103-20 Rechtskurve.

Beim 105 (Doppelkurve) wird auch in "linksbeginnend" (105-10) und "rechtsbeginnend" (105-20) unterschieden.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Schlepper
Beitrag 18.03.2016, 08:52
Beitrag #18155


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Nicht nur Rotenburg hat kreative Ideen für Einbahnstraßen. laugh2.gif


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Internet ≠ Realität
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Frechdachs75
Beitrag 18.03.2016, 10:07
Beitrag #18156


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Zitat (Speck ftw @ 18.03.2016, 03:39) *
Das Gefahrzeichen heißt doch "Kurve"...
Und nicht "Rechtskurve".

Also kein Problem hier. Alles richtig nach StVO.


Wenn dann ein Ortsunkundiger nachts aus Vertrauen auf das Schild rechts herum "abbiegt"
möchte ich aber mal wissen was die Behörde dann dazu sagt..
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Schlepper
Beitrag 18.03.2016, 13:59
Beitrag #18157


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"Sichtfahrgebot" wahrscheinlich.


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rapit
Beitrag 18.03.2016, 14:04
Beitrag #18158


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Die scharfe Linkskurve ist einfach nicht gefährlich.
Die vermeintlich leichte rechtskurve zuvor schon, könnte man ja gegen die Brückenwände fahren.


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Speichenkarussell
Beitrag 18.03.2016, 16:32
Beitrag #18159


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Mitten in der Fußgängerzone:

Und nach dem Schild habe ich mit dem Fahrrad keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Oder?

Beim Einfahren in dieses Parkhaus habe ich mich gefragt, wie ich nach StVO vom Fahrzeug zum Ausgang kommen soll.


Zum Knobeln:
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nibbler
Beitrag 20.03.2016, 10:24
Beitrag #18160


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Sollte zu diesem Thread passen: warum ist das Verkehrszeichen für die abknickende Vorfahrt so weit vorn angebracht? Kurz vor der Kreuzung kommt doch noch eine Laterne. Das Schild scheint schon immer dort zu hängen (uberpinselte Halterung). Neu ist die Querungshilfe samt Asphalt. Dadurch fehlt nun erstmal zusätzlich die Straßenmalerei, welche den Verlauf der Vorfahrt zusätzlich zeigt.




Gegeben sei ein VBB, mit Bereichen in den man mit Parkschein parken darf und welche nur für Anwohner. Und dann ist da noch das:



Ist das links und rechts ein durch Pflasterwechsel markierter Bereich, in dem ohne Einschränkungen parken darf?
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BajK
Beitrag 20.03.2016, 11:50
Beitrag #18161


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Zitat (Speichenkarussell @ 18.03.2016, 17:32) *
Beim Einfahren in dieses Parkhaus habe ich mich gefragt, wie ich nach StVO vom Fahrzeug zum Ausgang kommen soll.
Ich sehe da keine StVO-konformen Verkehrszeichen, also einfach zu Fuß! laugh2.gif
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rapit
Beitrag 20.03.2016, 12:51
Beitrag #18162


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Zitat (nibbler @ 20.03.2016, 10:24) *
Sollte zu diesem Thread passen: warum ist das Verkehrszeichen für die abknickende Vorfahrt so weit vorn angebracht?

Jedenfalls demnächst, wenn da noch ein Baum hinkommt, finde ich das sinnvoll.
Und derzeit absolut nicht störend.

Aber dass es nicht reflektiert, ist wacko.gif

Zitat (nibbler @ 20.03.2016, 10:24) *
Ist das links und rechts ein durch Pflasterwechsel markierter Bereich, in dem ohne Einschränkungen parken darf?

Wieso? Ich sehe da zwei Regengossen, die mittendrauf laufen - da wo die Gullys sind, also sinnvoll.


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MisterOJ
Beitrag 20.03.2016, 18:03
Beitrag #18163


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Zitat (geqoo @ 16.03.2016, 09:44) *
Seit wann baut man auf Supermarkt-Parkplätzen solche Konstrukte? think.gif

Vielleicht ne Filiale eines englischen Supermarktes?

Zitat (columbo @ 16.03.2016, 10:04) *
Das kommt bei der nächsten Verkehrsschau bestimmt weg...

Der war gut!

Zitat (rapit @ 16.03.2016, 10:09) *
Was ich aber gar nicht wusste, war, dass es sogar bis 1938 in Österreich teilweise Linksverkehr gab. blink.gif
Mir war nur die Umstellung in Schweden bekannt.

blink.gif Mir war beides nicht bekannt. Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass außer auf den britischen Inseln in Europa einheitlich Rechtsverkehr war...

Geht so ne Umstellung überhaupt "über nacht"? unsure.gif


Zitat (HeinerHainer @ 16.03.2016, 11:47) *
Das leichte Abbiegen geht ab 19. September nach rechts lang des Randsteines, das schwierige Abbiegen mit allfälligem Anhalten in der Mitte der Starssenkreuzung geht jetzt nach links. smile.gif

Das sind ja Begrifflichkeiten - imho würde die heutzutage kein VT kapieren.


OJ wavey.gif


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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nibbler
Beitrag 20.03.2016, 18:43
Beitrag #18164


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Frisch ausgebaute Bundesstraße, nun auch mit eigenem Rad-/Fußweg.

Aber was soll das? Ende - und was ist das dann? Dazu zweimal "Vorfahrt gewähren" sich gegenseitig blockierend.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.03.2016, 19:07
Beitrag #18165


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Ich finde ja die Anzahl der Pfosten, die man dort benötigt, beeindruckend. Man hätte auch mit der Hälfte auskommen können.
Wo kommt im linken Bild eigentlich der Rad Fahrende im Hintergrund her?

Und wieso ist das Radlen auf der Fahrbahn nach dem Ausbau dort auf einmal so gefährlich geworden das ein Radweg benötigt wird?

Zitat (MisterOJ @ 20.03.2016, 18:03) *
Geht so ne Umstellung überhaupt "über nacht"? unsure.gif
Ja


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nibbler
Beitrag 20.03.2016, 19:25
Beitrag #18166


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Zitat (Heinz Wäscher @ 20.03.2016, 19:07) *
Wo kommt im linken Bild eigentlich der Rad Fahrende im Hintergrund her?


Die Fahrbahn mit Schlenker und Radfahrer im Hintergrund ist die Zufahrt zum Golfplatz. Ab dem weißen Häuschen beginnt wieder der Radweg und geht dann bis zum folgenden Kreisverkehr. Woher man das wissen soll? Msdwgi! Auf der Bundesstraße hat man doch nichts zu suchen.



Der Kreisverkehr hat eine ganz komische Schräglage.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.03.2016, 19:36
Beitrag #18167


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Könnte es sein, dass es in dem Ingenieurbüro, welches diese Straße geplant hat, aufgrund mehrerer offensichtlicher und eklantanter Planungsfehler, anscheinend keine Rad fahrenden Mitarbeiter gibt? think.gif

Zitat (nibbler @ 20.03.2016, 19:25) *
Auf der Bundesstraße hat man doch nichts zu suchen.
Wo sollen dort Mofa Fahrende fahren?


--------------------
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Schönwetterradling
Beitrag 20.03.2016, 21:13
Beitrag #18168


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Zitat (nibbler @ 20.03.2016, 18:43) *
Frisch ausgebaute Bundesstraße, nun auch mit eigenem Rad-/Fußweg.
Aber was soll das? Ende - und was ist das dann? Dazu zweimal "Vorfahrt gewähren" sich gegenseitig

Ja Mensch, das ist doch wirklich eindeutig! Selbstverständlich hat der Radling zu warten, das zeigt ja auch schon in aller Deutlichkeit die Haltelinie am Ende des Radwegs. thread.gif
Jetzt mal im Ernst. Warum hat man den Weg nicht einfach geradeaus weiterlaufen lassen? Dann kann die Vorfahrt der Radfahrenden bleiben und man erspart sich den Umweg.
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nibbler
Beitrag 20.03.2016, 21:15
Beitrag #18169


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Damit die Golfclubmitglieder mit ihren Fahrzeugen um die Ecke kommen. Ich frag mich eher, warum die Auffahrt nicht auf der Höhe des Golfclubs ist, sondern soweit versetzt.
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Schönwetterradling
Beitrag 20.03.2016, 21:29
Beitrag #18170


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Achja, die fahren ja alle SUVs und kommen dann nicht um die Ecke. Ich meinte auch, dass nur der Radweg geradeaus verlaufen sollte. Die Zufahrt zum Golfplatz kann ja gerne diese Verschwenkung machen.
Ist die direkte Anbindung an die Umgehung in Höhe des Golfclubs vielleicht nicht zulässig oder wurde als zu gefährlich angesehen?
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.03.2016, 01:26
Beitrag #18171


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Zitat (Heinz Wäscher @ 20.03.2016, 19:07) *
Zitat (MisterOJ @ 20.03.2016, 18:03) *
Geht so ne Umstellung überhaupt "über nacht"? unsure.gif
Ja


Sehr schön, wäre ein gutes Endlager für die AfD thread.gif

"Zuständig für die Umstellung war die „Staatliche Rechtsverkehrkommission“ "
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Commander
Beitrag 21.03.2016, 09:54
Beitrag #18172


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Zitat (nibbler @ 20.03.2016, 18:43) *
Frisch ausgebaute Bundesstraße, nun auch mit eigenem Rad-/Fußweg.

Aber was soll das? Ende - und was ist das dann? Dazu zweimal "Vorfahrt gewähren" sich gegenseitig blockierend.

Och, das gibt es öfter.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057767271 wavey.gif
Wurde von der Behörde als gewollt beschrieben.
Man wolle auf gegenseitige Rücksichtnahme/Absprache hinwirken. whistling.gif
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rapit
Beitrag 21.03.2016, 10:11
Beitrag #18173


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@nibbler: Gibt es von diesem Hintergrundbeifang noch eine bessere Auflösung?
Für den Überholer werden die 70 km/h aufgehoben, für den Rechtsfahrer 50 angeodnet?


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nibbler
Beitrag 21.03.2016, 10:46
Beitrag #18174


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Leider nein. Aber kurz nach den festen aufgehobenen 70 kommt auf Höhe des dunklen PKW ein mobiles 70. Die 50 kommen erst danach.
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Prince Kassad
Beitrag 21.03.2016, 21:46
Beitrag #18175


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Heute auf der A60 stand diese Schilda-Kombi:





Ob der Aufsteller weiß, was das für die Laster auf der A60 heißt?
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Mueck
Beitrag 21.03.2016, 21:59
Beitrag #18176


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Sie müssen auf der Stelle stehen bleiben? whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.03.2016, 22:15
Beitrag #18177


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Zitat (Prince Kassad @ 21.03.2016, 21:46) *
Heute auf der A60 stand diese Schilda-Kombi:

Richtig fest angeschraubt oder eher temporär angebracht?


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Prince Kassad
Beitrag 21.03.2016, 22:26
Beitrag #18178


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Das war richtig professionell auf einem mobilen Schilderständer auf dem Seitenstreifen in Kniehöhe.
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.03.2016, 22:57
Beitrag #18179


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Irgendwie kein Wunder das in Leverkusen immer noch LKW über die Rheinbrücke fahren wenn diese Art der Beschilderung in einem anderen Teil dieser Republik eine ganz andere Bedeutung hat. whistling.gif


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rapit
Beitrag 21.03.2016, 23:31
Beitrag #18180


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Zitat (Prince Kassad @ 21.03.2016, 21:46) *
Ob der Aufsteller weiß, was das für die Laster auf der A60 heißt?
Zitat (Mueck @ 21.03.2016, 21:59) *
Sie müssen auf der Stelle stehen bleiben? whistling.gif

Und wer das ignoriert, darf mit Anhänger nur noch 60 km/h fahren. Ist schließlich ab dort eine Bundesstraße. Oder?


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Frechdachs75
Beitrag 22.03.2016, 08:23
Beitrag #18181


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Top-Beschilderung mal wieder in Rotenburch... laugh2.gif




Ein Haltverbot "sperrt" einen Parkplatz innerhalb eines VBB. thread.gif

Morgen ist Krammarkt, aber die Gewerbetreibenden dürfen dann innerhalb dieser Parkplätze mit Ausnahmegenehmigung Parken.
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rapit
Beitrag 22.03.2016, 09:50
Beitrag #18182


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Zitat (Frechdachs75 @ 22.03.2016, 08:23) *
Ein Haltverbot "sperrt" einen Parkplatz innerhalb eines VBB.

Das geht.

Zwar ohne unmittelbare Wirkung des HV, aber durch mittelbare: Die Geltung der Parkmarkierung wird nämlich aufgehoben. Und damit ist auch auf der Parkfläche das Parken nicht mehr gestattet.


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Mitleser
Beitrag 22.03.2016, 09:53
Beitrag #18183


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Aber doch nur auf der "Fahrbahn". whistling.gif
Und so richtig "mobil" sind die HV-Beschilderung auch nicht aus. dry.gif
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Kuli
Beitrag 22.03.2016, 09:54
Beitrag #18184


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Zitat (rapit @ 22.03.2016, 09:50) *
Die Geltung der Parkmarkierung wird nämlich aufgehoben. Und damit ist auch auf der Parkfläche das Parken nicht mehr gestattet.
Stimme zwar zu, jedoch gibt es hier im VP auch gegenteilige Meinung: Da sich das HV nur auf Fahrbahnen beziehe, könne es auch nur Parkflächenmarkierungen in dessen Geltungsbereich aufheben. So wird jedenfalls bei PFM auf Gehwegen argumentiert, die durch mobile HV aufgehoben werden sollen.
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Mitleser
Beitrag 22.03.2016, 09:55
Beitrag #18185


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Und selbst wenn es "mobil" ist und die Parkfläche auf der "Fahrbahn" wäre, so wird nur die erlaubende Markierung aufgehoben. Nicht jedoch der kennzeichnende Pflasterwechsel.

So, genug Korinthen?
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rapit
Beitrag 22.03.2016, 10:40
Beitrag #18186


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Nö.

Das geht noch ein bisschen.

Wo steht das mit dem Pflasterwechsel für den VBB nochmal in der StVO?

Ach warte, nirgends, nur für den VbGb. Und der hat ja Fahrbahnen.

Aber immerhin, da können Markierungen durch Pflasterwechsel erzeugt werden.

Nun, suchen wir weiter, werden wir fündig: in der VwV: "...Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann".

Aha! Markierung. tongue.gif

Muss ja auch eine Markierung sein, sonst würde ja keine Parkerlaubnis begründet.

Also zurück zu den mobilen Vz283/286: die machen Parkmarkierungen unwirksam.

think.gif Muss dann wohl auch den Pflasterwechsel betreffen. Der ja, wäre er keine Markierung, keine Parkerlaubnis begründen würde whistling.gif

So, noch ein paar getrocknete Träubchen übrig, die noch verwertbar sind? rolleyes.gif


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Mitleser
Beitrag 22.03.2016, 10:51
Beitrag #18187


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Zitat (rapit @ 22.03.2016, 10:40) *
Wo steht das mit dem Pflasterwechsel für den VBB nochmal in der StVO?

Ach warte, nirgends, nur für den VbGb.
Falsch. Das steht direkt beim Vz 325.1. "Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken ..."
Kennzeichnen kann ich mit viel. Ua mit Pflasterwechsel. Dies muss keine als Pflasterung ausgeführte Markierung sein. Jedwede Kennzeichnung reicht.
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rapit
Beitrag 22.03.2016, 10:53
Beitrag #18188


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Zitat (Mitleser @ 22.03.2016, 10:51) *
Kennzeichnen kann ich mit viel.

Du schon. Die Behörde nicht...


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Mitleser
Beitrag 22.03.2016, 10:58
Beitrag #18189


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Du meinst weil "[d]ie genannten Behörden den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken [dürfen]"? Ok. Dann gibt es wohl fast keine Gehwege in Deutschland.
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rapit
Beitrag 22.03.2016, 11:19
Beitrag #18190


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Die Gehwege ergeben sich aus dem Gesetz. Und damit "lenkt" die Behörde doch nichts.
Zum "Lenken" von Fußgängern gibt es aber Vz, Absperrgeländer, Ketten... think.gif Wobei sich letztgenannte Relikte eigentlich seit einiger Zeit in Luft aufgelöst haben müssten.


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Mitleser
Beitrag 22.03.2016, 11:22
Beitrag #18191


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Zitat (rapit @ 22.03.2016, 11:19) *
Die Gehwege ergeben sich aus dem Gesetz.
Nur das Verhalten auf diesen. Aber wo sie sind, müssen die "vorgenannten Behörden" doch irgendwie kenntlich machen. Das ist nicht fest geregelt. whistling.gif

Zitat (rapit @ 22.03.2016, 11:19) *
Und damit "lenkt" die Behörde doch nichts.
Nein? Sie führt den Fahrzeugverkehr von diesem Straßenbereich weg und den Fußgängerverkehr dahin.
Ist für mich vergleichbar mit der Ausweisung von Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge. Da wird auch ein Straßenbereich einer bevorzugten bis ausschließlichen Nutzung zugewiesen.
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rapit
Beitrag 22.03.2016, 11:41
Beitrag #18192


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Zitat (Mitleser @ 22.03.2016, 11:22) *
Da wird auch ein Straßenbereich einer bevorzugten bis ausschließlichen Nutzung zugewiesen.

... den er per se ohne weiteres ansonsten nicht hat.

Ich denke, da ist schon ein Unterschied.


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Frechdachs75
Beitrag 22.03.2016, 13:26
Beitrag #18193


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Zitat (Mitleser @ 22.03.2016, 09:53) *
Und so richtig "mobil" sind die HV-Beschilderung auch nicht aus. dry.gif


Das hing Sonntag noch nicht dort. Das ist mit Draht provisorisch an den Laternenmast geschustert..
Normalerweise gilt dort Zeichen 314 mit Begrenzung der Parkzeit auf 1 Stunde.

Also im Klartext lieber morgen nicht dort Parken weil 9 von 10..
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rapit
Beitrag 22.03.2016, 16:39
Beitrag #18194


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Mainz. Mehr sag' ich dazu nicht.


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hk_do
Beitrag 22.03.2016, 23:40
Beitrag #18195


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Zitat (rapit @ 21.03.2016, 23:31) *
Zitat (Prince Kassad @ 21.03.2016, 21:46) *
Ob der Aufsteller weiß, was das für die Laster auf der A60 heißt?
Zitat (Mueck @ 21.03.2016, 21:59) *
Sie müssen auf der Stelle stehen bleiben? whistling.gif

Und wer das ignoriert, darf mit Anhänger nur noch 60 km/h fahren. Ist schließlich ab dort eine Bundesstraße. Oder?


und wer sich dran hält, muss zur MPU think.gif

Nachtrag:

Zitat (rapit @ 21.03.2016, 23:31) *
Und wer das ignoriert, darf mit Anhänger nur noch 60 km/h fahren. Ist schließlich ab dort eine Bundesstraße. Oder?


Oder!

Natürlich kann (jedenfalls formal und theoretisch) auch eine Bundesstraße im Sinne des Straßenrechts eine Autobahn im Sinne des Verkehrsrechts sein und natürlich gelten dann dort die Regeln von §18. wavey.gif
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Prince Kassad
Beitrag 22.03.2016, 23:47
Beitrag #18196


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Zitat (hk_do @ 23.03.2016, 00:40) *
Natürlich kann (jedenfalls formal und theoretisch) auch eine Bundesstraße im Sinne des Straßenrechts eine Autobahn im Sinne des Verkehrsrechts sein und natürlich gelten dann dort die Regeln von §18. wavey.gif

Dafür müssen die LKWs dann ab dort keine LKW-Maut mehr zahlen, weil es ja eine Bundesstraße und keine Bundesautobahn mehr ist.
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Mueck
Beitrag 22.03.2016, 23:48
Beitrag #18197


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Es gibt inzwischen einige mautpflichtige Bundesstraßen!
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Prince Kassad
Beitrag 22.03.2016, 23:50
Beitrag #18198


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Die müssen dann aber mit Zeichen 390 gesondert ausgeschildert werden, damit der gemeine LKW-Fahrer weiß, dass er hier ohne Maut nicht weiter kommt.
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Mitleser
Beitrag 22.03.2016, 23:58
Beitrag #18199


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Das BFStrMG nennt Bedingungen für die Mautpflicht auf Bundesstraßen. Die Beschilderung ist nicht Teil davon [bzw. nur bei einem einzigen Unterfall].
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Mueck
Beitrag 23.03.2016, 00:00
Beitrag #18200


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Sind sie auch. Seitdem fallen mir solche Schilder ab und zu auf.
Gilt m.E.n. aber nur für autobahnähnliche Bundesstraßen ab einer bestimmten Länge, bspw. die B 8 nördl. Wörth und die B10 zwischen A 65 und Kühler Krug.
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