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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
rapit
Beitrag 13.03.2016, 20:04
Beitrag #18101


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blink.gif think.gif LOF auf dem Hochbord??? unsure.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 13.03.2016, 20:39
Beitrag #18102


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Wenn das Fahrzeug entsprechend schmalspurig ist sehe ich jedenfalls keine Probleme bei der Breite. whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Prince Kassad
Beitrag 13.03.2016, 21:18
Beitrag #18103


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War da nicht was mit "auf Schutzstreifen darf man nicht parken"?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.03.2016, 21:33
Beitrag #18104


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Das ist offensichtlich spätestens ab dem VZ315 eine Parkmarkierung und kein Schutzstreifen mehr - ob´s bis dorthin einer ist, geht aus dem Bild leider nicht hervor no.gif
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columbo
Beitrag 14.03.2016, 09:11
Beitrag #18105


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Das ist ja wirklich geil. Könnte aus Frankfurt sein.

Erst einen Bürgersteig bauen, dann aber vorschreiben, dass er zum Parken genutzt wird.
Dann einen Schutzstreifen aufmalen und vorschreiben, dass er ebenfalls zum Parken genutzt wird.
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Mitleser
Beitrag 14.03.2016, 09:24
Beitrag #18106


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Da sind wir wieder beim Thema vom Nachbarthread. Verkehrsschauen (und Verkehrszeichenkataster) sind nur bürokratisches Laster. crybaby.gif
Denn beabsichtigt war diese Kombi mit Sicherheit nicht.
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rapit
Beitrag 14.03.2016, 10:49
Beitrag #18107


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Oh was ein schöner Netzfund. Die tollen Baken am Mittelstreifen. Und v.a.m.


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Mitleser
Beitrag 14.03.2016, 10:54
Beitrag #18108


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Das ist kein Schilda, sondern gnadenlose Dummheit, was die Autobahnmeisterei da macht. Ladungssicherung einer Leiter über Lübecker Hütchen. Verdecken der gelben RKL mittels Straßenbesen. ... ranting.gif

whistling.gif
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rapit
Beitrag 14.03.2016, 10:56
Beitrag #18109


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Aber der Warnblinker ist doch an. whistling.gif

Ist eigentlich dort aktuell der Parkplatz gesperrt? Oder darf man die Spur überqueren wie einen Radweg?

"Bei Nässe" ohne Piktogramm ist auch nett.


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ulm
Beitrag 14.03.2016, 12:41
Beitrag #18110


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...und die rechte Fahrspur ist gesperrt, ohne dass sich jemand dafür interessiert crybaby.gif
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rapit
Beitrag 14.03.2016, 13:01
Beitrag #18111


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ach - stimmt - jetzt, wo du es sagst tongue.gif
laugh2.gif

Die Frage ist natürlich, wo ein LKW hin soll, wenn rechts so viele fahren. Überholen darf er sie ja auch nicht, also ist die mittlere Spur für ihn auch tabu. unsure.gif


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Mitleser
Beitrag 14.03.2016, 13:28
Beitrag #18112


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Nebeneinander fahren wegen Verkehrslage ist kein Überholen. mickey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.03.2016, 02:35
Beitrag #18113


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Zitat (Mitleser @ 14.03.2016, 09:24) *
Da sind wir wieder beim Thema vom Nachbarthread. Verkehrsschauen (und Verkehrszeichenkataster) sind nur bürokratisches Laster. crybaby.gif
Denn beabsichtigt war diese Kombi mit Sicherheit nicht.


Beim Aufmalen/Anschrauben, müsste doch bei irgendwem, irgendwas klingeln und ein blink.gif entstehen?!
Wird denn von der anordnenden Behörde sowas nicht irgendwann nach Fertigstellung vor Ort abgenommen? Und wenns nur auf dem nach HauseWeg ist?
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nibbler
Beitrag 15.03.2016, 07:47
Beitrag #18114


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Darf ich hier igO 100 km/h fahren?


Oder muss man wissen, dass auf der parallelen Schnellstraße in der Mitte zu wenig Platz ist und daher die Schilder am Rand der Gegenfahrbahn angebracht werden:

(Foto zeigt Rückseite des VZ im ersten Foto)
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rapit
Beitrag 15.03.2016, 09:42
Beitrag #18115


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Nicht nur Du, auch ein 40-Tonner-Lastzug. Der muss halt sehen, wie er das mit seinem Begrenzer hinbekommt. Aber dürfen darf er.


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Mitleser
Beitrag 15.03.2016, 09:47
Beitrag #18116


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Echtes "Dürfen" oder nur "nicht vorwerfbar"? Ich bin für Letzteres.
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ulm
Beitrag 15.03.2016, 12:42
Beitrag #18117


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Netzefund
...gefunden hier und dann fragt man sich, wer die Auftragsbestätigungen liest und ausgeführte Arbeiten abnimmt.
Auch beweisst das Schild, dass eine "laufende Verkehrsschau" wie im Parallel-Thread von manchen Behörden behauptet, gar nicht funktioniert crybaby.gif
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rapit
Beitrag 15.03.2016, 13:12
Beitrag #18118


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Oh, das haben wir hier fast regelmäßig mit Autobahnumleitungen betreffend des Ortsteils/Industriegebiets "Biebrich". Heißt zu 50 % dann "Bieberich". laugh2.gif


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Kurier
Beitrag 15.03.2016, 15:56
Beitrag #18119


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Evtl. passt es so besser ins Kreuzworträtsel.think.gif


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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rapit
Beitrag 15.03.2016, 16:45
Beitrag #18120


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Es gint aber in der Nähe von Fürstenberg (Havel) auch einen netten Ort "Himmelpfort", der teilweise auf der Zuwegung "Himmelfort" geschrieben wird. Seit Jahren.
Wobei das ja gleich eine völlig andere Bedeutung bekommt: Himmel weg, nicht mehr da, ist ja nun was anderes als Himmelstür, oder?


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Explosiv
Beitrag 15.03.2016, 17:27
Beitrag #18121


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Und? Schon mal angeklopft? rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 15.03.2016, 17:53
Beitrag #18122


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Die nehmen doch keine Anwälte.


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hk_do
Beitrag 15.03.2016, 22:02
Beitrag #18123


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Zitat (rapit @ 14.03.2016, 10:49) *
Oh was ein schöner Netzfund. Die tollen Baken am Mittelstreifen. Und v.a.m.


und mindestens 6 Monate Fahrverbot sehe ich da blink.gif


Zitat (Mitleser @ 14.03.2016, 10:54) *
Das ist kein Schilda, sondern gnadenlose Dummheit, was die Autobahnmeisterei da macht. Ladungssicherung einer Leiter über Lübecker Hütchen. Verdecken der gelben RKL mittels Straßenbesen. ... ranting.gif


Die Warnmarkierung sieht mir auch nicht ganz vorschriftsmäßig aus. Demnach dürften die weder gelbe Fackeln haben (vielleicht verdecken sie die deshalb?!) noch auf dem Standstreifen rumturnen...

Zitat (Mitleser @ 15.03.2016, 09:47) *
Echtes "Dürfen" oder nur "nicht vorwerfbar"? Ich bin für Letzteres.


Ich bin im Gegenteil der Meinung, dass in dem Fall ein Verstoß gegen §3 Absatz 1 Satz 2 durchaus vorwerfbar wäre.

Zitat (ulm @ 15.03.2016, 12:42) *
Netzefund
...gefunden hier und dann fragt man sich, wer die Auftragsbestätigungen liest und ausgeführte Arbeiten abnimmt.


manchmal täuscht der erste Blick aber auch:



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MisterOJ
Beitrag 15.03.2016, 22:44
Beitrag #18124


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Zitat (rapit @ 13.03.2016, 20:04) *
blink.gif think.gif LOF auf dem Hochbord??? unsure.gif

Wenn´s doch so beschildert ist.. rolleyes.gif

Zitat (rapit @ 14.03.2016, 10:56) *
"Bei Nässe" ohne Piktogramm ist auch nett.

Aus eigener Erfahrung kenn ich beide Zz...
(also das rein textliche als auch das mit Piktogramm)

Zitat (nibbler @ 15.03.2016, 07:47) *
Darf ich hier igO 100 km/h fahren?

Wieso nicht? unsure.gif Schilder stehen doch rechts der Fahrbahn... laugh2.gif
(imho regelt die VwV-StVO aber, dass eine igO-Heraufsetzung nur bis 70km/h zulässig ist)

Zitat (ulm @ 15.03.2016, 12:42) *
Netzefund
...gefunden hier und dann fragt man sich, wer die Auftragsbestätigungen liest und ausgeführte Arbeiten abnimmt.
Auch beweisst das Schild, dass eine "laufende Verkehrsschau" wie im Parallel-Thread von manchen Behörden behauptet, gar nicht funktioniert crybaby.gif

Für mich ein Beispiel für gelebtes QM ... wallbash.gif

- das Schilderwerk und dessen interne Qualitätssicherung haben versagt
- der Schilderaufsteller hat auch nicht mitgedacht
- die Bauüberwachung hat auch nicht aufgepasst
- der Abnehmer hat auch
- und bei den Verkehrsschauen ist´s auch keinem aufgefallen

Zitat (rapit @ 15.03.2016, 17:53) *



@rapit: hättest dir halt doch nen anderen beruf raussuchen sollen...


OJ wavey.gif


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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geqoo
Beitrag 16.03.2016, 09:44
Beitrag #18125


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Seit wann baut man auf Supermarkt-Parkplätzen solche Konstrukte? think.gif

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columbo
Beitrag 16.03.2016, 10:04
Beitrag #18126


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Zitat (nibbler @ 15.03.2016, 07:47) *
Darf ich hier igO 100 km/h fahren?


Das kommt bei der nächsten Verkehrsschau bestimmt weg...
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rapit
Beitrag 16.03.2016, 10:09
Beitrag #18127


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Zitat (geqoo @ 16.03.2016, 09:44) *
Seit wann baut man auf Supermarkt-Parkplätzen solche Konstrukte?

"Links vorbei" gab es günstig auf ebay. narr.gif

Oder von Düsseldorfer Radwegspezialisten gebaut.

Was ich aber gar nicht wusste, war, dass es sogar bis 1938 in Österreich teilweise Linksverkehr gab. blink.gif
Mir war nur die Umstellung in Schweden bekannt.


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Explosiv
Beitrag 16.03.2016, 10:46
Beitrag #18128


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Wurden da auch zuerst nur die LKW umgestellt und erst ne Woche drauf die PKW? rolleyes.gif


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columbo
Beitrag 16.03.2016, 10:55
Beitrag #18129


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Zitat (rapit @ 16.03.2016, 10:09) *


Eine ganz ähnliche Stelle findet der verblüffte Radler vor, wenn der das Mainz-Taunus-Zentrum vom Großparkplatz kommend in Richtung Westen verlassen will. Hab leider kein Bild, aber die Situation ist m.E. völlig bescheuert, da es keinerlei Grund gibt, die Radler auf der linken Radwegseite fahren zu lassen - oder überhaupt auf einem Rad-/Fuß-/Wirtschaftsweg solche dämlichen Regelungen zu treffen.
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Mitleser
Beitrag 16.03.2016, 11:02
Beitrag #18130


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Zitat (rapit @ 16.03.2016, 10:09) *

Sieht doof aus. Ist an der konkreten Stelle aber eigentlich nur eine Abwandlung des "amerikanischen Linksabbiegens", wie es auch die StVO vorschreibt. hypocrite.gif
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HeinerHainer
Beitrag 16.03.2016, 11:47
Beitrag #18131


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Zitat (rapit @ 16.03.2016, 10:09) *
Was ich aber gar nicht wusste, war, dass es sogar bis 1938 in Österreich teilweise Linksverkehr gab. blink.gif
Das war mir auch neu. Verblüffend finde ich ja die Häppchenweise Umstellung blink.gif
Und Toll finde ich ja den Text in der Bekanntmachung:
Das leichte Abbiegen geht ab 19. September nach rechts lang des Randsteines, das schwierige Abbiegen mit allfälligem Anhalten in der Mitte der Starssenkreuzung geht jetzt nach links. smile.gif


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Gruß Heiner
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geqoo
Beitrag 16.03.2016, 12:14
Beitrag #18132


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Zitat (rapit @ 16.03.2016, 10:09) *
"Links vorbei" gab es günstig auf ebay. narr.gif

Das ist wohl die einzig sinvolle Erklärung laugh2.gif
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nibbler
Beitrag 17.03.2016, 00:09
Beitrag #18133


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Schönes Beispiel, wenn jemand Schildas aufhängt, weil der Unterschied zwischen Zeichen 261(Verbot für kennzeichnungs­pflicht­ige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) und Zeichen 269 (Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung) nicht bekannt ist.

Welches wirklich gewollt ist, kann ich nicht sagen. Es kommt eine starke Gefällestrecke. die an einem Bahnübergang endet. Gewässer sind nicht zu sehen. Die Gegenrichtung (bergauf) ist ohne Einschränkung befahrbar.

Los geht es auf der Bundesstraße. Der Vorwegweiser sagt, dass man nach Rehau-West nicht mit Gefahrgut kommt:


Auch an der Abfahrt die gleiche Information:


Wer nun abfährt erhält den Hinweis, dass gewässergefährdende Ladung verboten ist, man aber bis zum Gewerbegebiet kommt.


An der Gewerbegebietsausfahrt #1 ist ein Umleitungsschild hingegen für Gefahrgutladung. Ein Verbotsschild ist nicht an der Kreuzung.


An der Gewerbegebietsausfahrt #2 ist das selbe Umleitungsschild (ohne Foto) aber mit dieser Kreuzung fängt nun das eigentliche Verbot an: für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.
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rapit
Beitrag 17.03.2016, 09:30
Beitrag #18134


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Wenn es dort kein Wasserschutzgebiet gibt, wird 261 gemeint sein. Aber nicht umgesetzt.


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Beitrag 17.03.2016, 09:31
Beitrag #18135


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"Marginale Unterschiede". whistling.gif
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Andreas
Beitrag 17.03.2016, 09:49
Beitrag #18136


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Die schraffierte Fläche ist ein Trinkwasserschutzgebiet.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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rapit
Beitrag 17.03.2016, 09:54
Beitrag #18137


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Dann stimmt's doch.

Man "bittet" auf diese Weise auch die über 269 hinaus nur von 261 erfassten LKW, den Bereich zu umfahren. Den von 269 erfassten ist es strikt verboten, weiterzufahren.


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Beitrag 17.03.2016, 11:27
Beitrag #18138


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Zitat (Andreas @ 17.03.2016, 09:49) *
Die schraffierte Fläche ist ein Trinkwasserschutzgebiet.

Die sollte aber nichts damit zu tun haben, denn das Verbot wirkt auf diese Strecke.
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Speck ftw
Beitrag 17.03.2016, 11:27
Beitrag #18139


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Gestern irgendwo in Düsseldorf war ich auf einer innerörtlichen Kraftfahrstraße unterwegs, an der mittels Zeichen 103 und Zeichen 274 die Geschwindigkeit auf 80 reduziert und vor einer Kurve gewarnt wurde.

Nach der Kurve war allerdings kein weiteres Zeichen 274 aufgestellt...

Tempo 50? whistling.gif


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Beitrag 17.03.2016, 11:52
Beitrag #18140


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Welche Geschwindigkeit gilt denn hier?



Oder hier?




Fragende Grüße

Guido,
der der Vollständigkeit halber darauf hinweist, daß dort auf der Bundesstrasse aktuell Baustelle ist und die wohl geforderten "Tempo 50" (steht beim zweiten Bild etwas weiter hinter der 70/80-Kombination) auch fleissig rardartechnisch überprüft werden...


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Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.

Albert Einstein
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Mitleser
Beitrag 17.03.2016, 11:55
Beitrag #18141


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Zitat (ggo @ 17.03.2016, 11:52) *
Welche Geschwindigkeit gilt denn hier?

Kommt drauf an, wo genau Dein "hier" ist. Vor dem ersten Schild, zwischen beiden Schildern oder nach dem hinteren Schild.
Da du bestimmt nach dem hinteren Schild meinst: 100. dry.gif
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rapit
Beitrag 17.03.2016, 12:05
Beitrag #18142


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Zitat (Mitleser @ 17.03.2016, 11:55) *
Da du bestimmt nach dem hinteren Schild meinst: 100. dry.gif

gewagte Behauptung.
Immerhin gerade so 1 km/h vor dem Flenspunktbereich.

Also ich würde da lieber nur 80 fahren... whistling.gif


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Mitleser
Beitrag 17.03.2016, 12:07
Beitrag #18143


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Nur weil ich in der Theorie eine Meinung vertrete, muss ich sie in der Praxis nicht ausreizen. Aber theoretisch stehe ich zu "100" bzw. weniger für LKW&Co.
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rapit
Beitrag 17.03.2016, 12:09
Beitrag #18144


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Zitat (Speck ftw @ 17.03.2016, 11:27) *
innerörtlich... Nach der Kurve war allerdings kein weiteres Zeichen 274 aufgestellt...Tempo 50? whistling.gif

Wenn für Dich zweifelsfrei die Tempobegrenzung "80" nur für die Kurve galt, ja.

Ich hätte aber Zweifel. Als Angsthase, dass da doch nicht nur die Kurve gemeint war, dürfte ich 80 fahren.

Zitat (Mitleser @ 17.03.2016, 12:07) *
theoretisch stehe ich zu "100" ...

Und wieso? think.gif


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Mitleser
Beitrag 17.03.2016, 12:13
Beitrag #18145


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Eigentlich gilt auf dem Abschnitt 80. So ist es angeordnet - und verkündet. Dieser Verwaltungsakt wurde jedoch (mindestens) für den Baustellenbereich beendet / aufgehoben / ... durch / für / wegen / ... die temporäre Anordnung von 50 / 70. Diese neue Beschränkung wirkt jedoch nur soweit, wie sie verkündet wird. Verkündet wird sie nur für den kurzen Abschnitt des Schilderabstandes. Danach wirkt sie deswegen nicht. Da die 80 aber aufgehoben sind und die 50 nicht wirken, gilt 100.
narr.gif
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rapit
Beitrag 17.03.2016, 12:21
Beitrag #18146


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lightbulb.gif


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Kuli
Beitrag 17.03.2016, 17:51
Beitrag #18147


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In Köln hängt offenbar seit mindestens 8 Jahren ein handgezeichnetes ZZ fest montiert blink.gif

https://goo.gl/maps/Kt8oaXr7MXz

Kannte ich eigentlich nur von mobilen Zeichen solche künstlerischen Betätigungen whistling.gif
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rapit
Beitrag 17.03.2016, 18:39
Beitrag #18148


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nibbler
Beitrag 17.03.2016, 22:27
Beitrag #18149


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Zitat (nibbler @ 12.10.2014, 17:03) *
Was kann nur damit gemeint sein? Ein privater Parkstreifen eines Wohnblockes (auf dem Grundstück, abgetrennt durch Gehweg zur Fahrbahn) beschildert mit einem Schild "FEUERWEHR ZUFAHRT FREIHALTEN" und einem ZZ 1010-10 ("Spielstraße"). Zusätzlich im Gras ein Schild "Parkplatz reserviert für Wohnung 22".

Nachtrag - das Bild dazu:

Das rot markierte müsste die gemeinte Feuerwehrzufahrt sein.

Dort steht "FEUERWEHRZUFAHRT FREI HALTEN" - also ein Hinweis, dass es erlaubt ist in der Feuerwehrzufahrt zu halten ("frei für halten"). rofl1.gif
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janr
Beitrag 17.03.2016, 22:30
Beitrag #18150


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Da Schilder doch rechts stehen müßte doch das FZ in dem Bereich stehen think.gif

Wobei diese Schilder für sich gar nix sagen laugh2.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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