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Gast_Levi_* |
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Beitrag
#1
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ich habe mal eine kleine Frage, und zwar habe ich mich heute morgen recht heftig mit meiner Nachbarin in die Haare bekommen, und sie wollte mich abschleppen lassen, weil sie mit ihrem Nissan Micra nichtmehr aus der Parklueckekam. So ist die Parkluecke normalerweise, da sind Metall-"Placken", welche die Parkluecke eingrenzen sollen. So sieht die Parkluecke aus. ![]() Und so stand ich drin ![]() Ich habe mal gemessen es waren knapp 2 cm die mein Hinterrad ueber der Metallplacke stand, und ich stand entgegengesetzt der Fahrtrichtung (30er Zone), das sehe ich ja ein, dass ich mich andersherum hinstellen muss. ![]() Die gute Frau waere mit Ihrem Auto noch dicke aus der Parkluecke gekommen, eigentlich verstehe ich das Theater ueberhaupt nicht. Meine Frage an Euch d.h., muss ich mir da ernsthaft Gedanken machen, nicht das ich eines morgens aufwache und meine Kiste ist weg, das waere sehr unschoen. ![]() Vielen Dank im Vorraus Philipp Anmerkung Admin: Ich habe mal die Bilder verkleinert. ![]() Gruss Matte Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 19.04.2004, 11:57 |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
@Levi
Ist das der einzige freie Platz, an dem Du parken kannst? Zitat es waren knapp 2 cm die mein Hinterrad ueber der Metallplacke stand Es interessiert aber nicht das Hinterrad, sonder das Ende des Fz, und das steht mal locker einen dreiviertel Meter über.... ![]() Dennoch denke ich, daß Deine nette Nachbarin mit ein wenig Goodwill locker in einem Zug aus ihrer Parklücke rauskäme. Aber da Goodwill und Hirn nicht zu den gesetzlichen Vorschriften zur Teilnahme am Straßenverkehr gehören, würde ich es nicht drauf ankommen lassen, ob Dich die ![]() -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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Gast_MrMurphy_* |
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Beitrag
#3
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Einfahrten sind freizuhalten. Auf dem oberen Bild sieht es so aus, als ob die Metallplatten genau in der Verlängerung der Einfahrt sind. In dem Fall darfst du gar nicht über ihnen parken.
Außerdem habe ich den Eindruck, als ob es sich um einen abgesenkten Bordstein handelt. Vor dem ist das Parken auch verboten, wenn man niemanden konkret behindert. Demnach könnte dein Auto sich eines Tages sehr wohl ohne dein Wissen einen zulässigen Standort aufsuchen. |
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Gast_Levi_* |
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Beitrag
#4
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Vielen Dank fuer die Antworten
![]() Es gibt ja auch noch andere Parkplaetze hehe. Wie ist es eigentlich wenn ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung parke in so einem Parkplatz? Vielen Dank nochmal gruss Phil |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 ![]() |
Kurz und buendig: Ist ebenfalls verboten.
-------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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