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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Bonsai-Brummi
Beitrag 02.02.2010, 22:51
Beitrag #1701


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Was hier so einen markanten Schatten wirft, ist u.a. ein funkelnagelneues VZ314-20, stilecht mit rechtsweisendem Pfeil drin... blink.gif

think.gif
c.s.
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Kuli
Beitrag 02.02.2010, 23:36
Beitrag #1702


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 02.02.2010, 22:51) *
Was hier so einen markanten Schatten wirft, ist u.a. ein funkelnagelneues VZ314-20, stilecht mit rechtsweisendem Pfeil drin... blink.gif

think.gif
c.s.
Na klar, die LKWs dürfen dort legal in der Zufahrt parken wavey.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.02.2010, 23:48
Beitrag #1703


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Nicht nur die... wink.gif

Aber im Ernst - genau *die* Frage hab' ich mir bei dem Anblick gestellt: Was macht man police.gif mit einem Q-Tip, der völlig korrekt vor dem Schild stehenbleibt...? think.gif

Ach ja: Am Beginn des dazugehörigen Verzögerungsstreifens steht ein VZ314 mit integriertem Pfeil nach rechts oben... crybaby.gif

lg
c.s.
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Kuli
Beitrag 03.02.2010, 00:24
Beitrag #1704


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 02.02.2010, 23:48) *
Aber im Ernst - genau *die* Frage hab' ich mir bei dem Anblick gestellt: Was macht man police.gif mit einem Q-Tip, der völlig korrekt vor dem Schild stehenbleibt...? think.gif
HINTER dem Schild smile.gif

Zitat
Ach ja: Am Beginn des dazugehörigen Verzögerungsstreifens steht ein VZ314 mit integriertem Pfeil nach rechts oben... crybaby.gif

Das aber wenigstens mit Herzpfeil, vermute ich - somit ohnehin ungültig
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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.02.2010, 00:28
Beitrag #1705


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Zitat (Kuli @ 03.02.2010, 00:24) *
... wenigstens mit Herzpfeil, vermute ich


no.gif tongue.gif

Beide - wie der ganze Parkplatz - noch fast neu und topaktuell yes.gif

lg
c.s.
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.02.2010, 13:30
Beitrag #1706


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Zitat (Kuli @ 03.02.2010, 00:24) *
Das aber wenigstens mit Herzpfeil, vermute ich - somit ohnehin ungültig


Wird die Form/DIN Norm des Pfeiles in Schildern irgendwo in der StVO erwähnt ? Nein ?
Also gaaaanz dünnes Eis sich auf die Form zu berufen.
StVO sagt nur das da ein Pfeil im Schild sein soll, der in irgendeine Richtung weist.

Schöner Parkplatz da direkt hinter dem Schild thread.gif
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Kuli
Beitrag 03.02.2010, 16:37
Beitrag #1707


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Zitat (oscar_the_grouch @ 03.02.2010, 13:30) *
Wird die Form/DIN Norm des Pfeiles in Schildern irgendwo in der StVO erwähnt ? Nein ?
Also gaaaanz dünnes Eis sich auf die Form zu berufen.
StVO sagt nur das da ein Pfeil im Schild sein soll, der in irgendeine Richtung weist.

Schöner Parkplatz da direkt hinter dem Schild thread.gif
Das Schild muss allerdings auch den Maßen und der Form entsprechen!
Und die Schilder mit Herzpfeil, die auf einen Parkplatz hinwiesen, waren länger smile.gif

So wie das alte Autobahnschild
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schilderwald
Beitrag 03.02.2010, 17:09
Beitrag #1708


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Zitat (Kuli @ 03.02.2010, 16:37) *
Und die Schilder mit Herzpfeil, die auf einen Parkplatz hinwiesen, waren länger smile.gif

So wie das alte Autobahnschild
Yep, hier mal welche aus einem Freilichtmuseum whistling.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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MisterOJ
Beitrag 03.02.2010, 17:14
Beitrag #1709


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 02.02.2010, 23:48) *
Nicht nur die... wink.gif

Aber im Ernst - genau *die* Frage hab' ich mir bei dem Anblick gestellt: Was macht man police.gif mit einem Q-Tip, der völlig korrekt vor dem Schild stehenbleibt...? think.gif

Ganz einfach:

Man dankt als cop.gif dem Q-Tipp für das regelkonforme Parken auf einem zum parken freigegebenen Seitenstreifen und wünscht ihm einen guten Aufenthalt.
(Einen zu reichen wäre glaub ich bissl viel verlangt)


Richtig wäre ja:

Z314-50
Zz1000-20

Zitat (Bonsai-Brummi @ 02.02.2010, 23:48) *
Ach ja: Am Beginn des dazugehörigen Verzögerungsstreifens steht ein VZ314 mit integriertem Pfeil nach rechts oben... crybaby.gif

lg
c.s.

Was meinst du damit??

Ein Z314 mit schräg verlaufendem Pfeil a´la sowas??

Hier wäre wohl das richitg gewesen:
Z314-50
Zz1000-21


Zitat (Kuli @ 03.02.2010, 00:24) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 02.02.2010, 23:48) *
Aber im Ernst - genau *die* Frage hab' ich mir bei dem Anblick gestellt: Was macht man police.gif mit einem Q-Tip, der völlig korrekt vor dem Schild stehenbleibt...? think.gif
HINTER dem Schild smile.gif


Wieso hinter??? Der Pfeil im Z314-20 zeigt doch nach rechts - heißt also "Parkplatz Ende", also darf unser Q-Tipp bis zum Schild parken; nur danach nicht!!!




Zitat (oscar_the_grouch @ 03.02.2010, 13:30) *
Zitat (Kuli @ 03.02.2010, 00:24) *
Das aber wenigstens mit Herzpfeil, vermute ich - somit ohnehin ungültig


Wird die Form/DIN Norm des Pfeiles in Schildern irgendwo in der StVO erwähnt ? Nein ?
Also gaaaanz dünnes Eis sich auf die Form zu berufen.
StVO sagt nur das da ein Pfeil im Schild sein soll, der in irgendeine Richtung weist.


Genau!! Und dieses Detailwissen haben ja nur eingefleischte Fachleute sowie versierte VP´ler. Der gemeine VT merkt nicht mal ob ihn da ein herz- oder ISO-Pfeil den Weg weist...

Ansonsten gilt: Die Herzpfeile sind zwar unzulässig und damit das Verkehrszeichen keins mehr, aber erstens gibt´s die Übergangsfrist und zweitens ist es dennoch de facto gültig und demzufolge auch zu beachten, da es ja so aussieht wie ein gültiges und der Sinn / Zweck/ etc. weiterhin eindeutig und klar erkennbar ist.

ich denke so würde ein Richter argumentieren.

Also wer sich dennoch auf das Eis begeben möchte sollte seinen nicht vergessen!!


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.02.2010, 17:19
Beitrag #1710


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Zitat (MisterOJ @ 03.02.2010, 17:14) *
Ein Z314 mit schräg verlaufendem Pfeil a´la sowas??


yes.gif yes.gif
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Kuli
Beitrag 03.02.2010, 17:24
Beitrag #1711


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Zitat
aber erstens gibt´s die Übergangsfrist

Von welcher Übergangsfrist sprichst du? think.gif


Zitat (MisterOJ @ 03.02.2010, 17:14) *
Ansonsten gilt: Die Herzpfeile sind zwar unzulässig und damit das Verkehrszeichen keins mehr, [...] und zweitens ist es dennoch de facto gültig und demzufolge auch zu beachten, da es ja so aussieht wie ein gültiges und der Sinn / Zweck/ etc. weiterhin eindeutig und klar erkennbar ist.
Interessante Argumentation whistling.gif
Das Verkehrszeichen ist gültig, obwohl es gar keins ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.02.2010, 17:33
Beitrag #1712


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Wenn das zuständige Amtsgericht in diesem Landkreis ist vieleicht whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.02.2010, 17:58
Beitrag #1713


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Übergangsfrist für ungültige VZ ? Bis sie wieder gültig werden ?
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Schattenfell
Beitrag 03.02.2010, 18:56
Beitrag #1714


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Dieses Schild soll angeblich bedeuten: „Werktags zwischen 8 und 19 Uhr ist das Parken nur für Gäste der Gruppenpraxis gestattet. Parkscheibenpflichtig rund um die Uhr.“ Lässt sich das dort hineininterpretieren? Eine mögliche Interpretation ist ja nun mal: „Zwischen 8 und 19 Uhr ist das Parken für Gäste der Gruppenpraxis mit Parkscheibe drei Stunden lang gestattet, sonst darf hier jeder stehen solange er will.“

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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.02.2010, 19:12
Beitrag #1715


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Was, bitte, ist ein (gar Gruppen-) Praxi - und wieso dürfen dort von 8-19h nur solche parken...?? thread.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.02.2010, 21:11
Beitrag #1716


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Der schwarze Pfeil unten drunter macht aus der ganzen Sache doch nur einen Hinweis auf einen Parkplatz irgendwo rechts.


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Kuli
Beitrag 03.02.2010, 21:58
Beitrag #1717


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.02.2010, 21:11) *
Der schwarze Pfeil unten drunter macht aus der ganzen Sache doch nur einen Hinweis auf einen Parkplatz irgendwo rechts.
Mit Herzpfeil? Schwierig...

Ich argumentiere mal anders: Ich sehe dort nur eine weiße Trägertafel mit Zeichen 314 und etwas Text drauf. Zusatzzeichen? Wo?
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Schattenfell
Beitrag 03.02.2010, 22:09
Beitrag #1718


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.02.2010, 21:11) *
Der schwarze Pfeil unten drunter macht aus der ganzen Sache doch nur einen Hinweis auf einen Parkplatz irgendwo rechts.


Das sieht insgesamt übrigens so aus — es finden auch locker auf der anderen Seite des Pfeiles ein bis zwei Autos Platz, wenngleich die Durchfahrt zur Ausfahrt des Parkplatzes dann schon arg eng wird:




Interessant ist noch die Rückseite des Schildes, auf der nichts steht. Ein Kumpel von mir meinte, weil da ja nichts von Parkverbot steht, könne er sich auch dort hinstellen — die Politesse sah das aber anders und hat ihm wegen der fehlenden Parkscheibe eine verpasst:



Der Parkplatz ist übrigens menschlich gesehen eine Katastrophe. Wenn die Klausuren vorbei sind, nehm ich mir mal zwei Stunden und schreibe drüber.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.02.2010, 23:26
Beitrag #1719


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Meiner Meinung nach weißt der schwarze Pfeil auf einen Parkplatz hin, der irgendwo weiter hinten liegt, welcher dann noch einmal selber gesondert ausgeschildert sein muß.

Wenn der zuständige Aussendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes da anderer Meinung ist, wäre folgender Hinweis auf die aktuelle StVO angebracht:

Zitat
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)
Lfd. Nr. 7:
3. Das Zeichen mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil weist auf die Zufahrt zu größeren Parkplätzen oder Parkhäusern hin. Das Zeichen kann auch durch Hinweise ergänzt werden, ob es sich um ein Parkhaus handelt.


Wer lesen kann, sollte in diesem eindeutigen Fall klar im Vorteil sein. Wenn nicht, den Außendienstmitarbeiter einfach höflich bitten, die Rechtsgrundlage für seine Rechtsauffassung zu nennen (oder auf einen qualifizierten Richter beim Termin vor dem Amtsgericht hoffen thread.gif ).


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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durban
Beitrag 03.02.2010, 23:40
Beitrag #1720


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.02.2010, 19:12) *
Was, bitte, ist ein (gar Gruppen-) Praxi - und wieso dürfen dort von 8-19h nur solche parken...?? thread.gif


laugh2.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_fusel_*
Beitrag 04.02.2010, 01:55
Beitrag #1721





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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.02.2010, 19:12) *
Was, bitte, ist ein (gar Gruppen-) Praxi - und wieso dürfen dort von 8-19h nur solche parken...?? thread.gif

Eine Gruppenpraxis ist eine Praxis, in der mehrere Ärzte arbeiten z.B. sowas.
Offensichtlich besteht an dieser Stelle ein derartiger Andrang solcher Fahrzeuge, dass man sogar die Parkzeit auf 3 Std. begrenzen muss.
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.02.2010, 02:41
Beitrag #1722


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aber wenn dann nur für die "Gruppenpraxis". Wer oder was auch immer darunter fällt.
Patienten und alle anderen parken dort ohne Parkscheibe so lange sie wollen.
Sag deinem KUmpel, er soll bitte nicht zahlen und sich das Schild im Zweifel vom Amtsrichter erklären lassen.
(Wir sind alle gespannt auf die Begründung cool.gif )
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Schattenfell
Beitrag 04.02.2010, 09:58
Beitrag #1723


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Also noch mal zusammengefasst: das Schild ist ohnehin Blödsinn, weil das Zusatzschild mit dem Pfeil in Richtung eines gesonderten Parkplatzes oder -hauses zeigt und jener aufgrund seiner Herz-Ausführung bereits ungültig ist? Über den Rest bin ich mir nicht ganz klar: stört es euch, dass der viele Text nicht auf Zusatzschildern untergebracht wurde oder missfällt euch eher die Ausdrucksweise bezüglich Gruppenpraxis? Denn letzteres ist doch eigentlich eindeutig, wenngleich man es natürlich mit etwas gutem Willen missverstehen kann.


Zitat (oscar_the_grouch @ 04.02.2010, 02:41) *
Sag deinem KUmpel, er soll bitte nicht zahlen und sich das Schild im Zweifel vom Amtsrichter erklären lassen.
(Wir sind alle gespannt auf die Begründung cool.gif )


Auf die Begründung ist er auch gespannt und hat deshalb nicht so richtig Lust darauf, deshalb hatte er damals im Oktober umgehend gezahlt. Ich weiß leider nicht mehr, was ihm konkret vorgeworfen wurde, denn er parkte ja in einer der beiden Reihen, in denen das Schild gar nicht aufgestellt wurde.
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MisterOJ
Beitrag 04.02.2010, 17:59
Beitrag #1724


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Zitat (Kuli @ 03.02.2010, 17:24) *
Zitat
aber erstens gibt´s die Übergangsfrist

Von welcher Übergangsfrist sprichst du? think.gif

Na du kannst doch per aa.bb.cccc x-Millionen Verkehrszeichen für ungültig erklären (indem du z.B. eine Pfeilform änderst)

Da musst du als Gesetzgeber den zuständigen Stellen zumindest eine angemessene Übergangsfrist (und vielleicht auch noch eine Finanzierungshilfe o.ä.) zugestehen.

Und genau davon spreche ich!!

Zitat (Kuli @ 03.02.2010, 17:24) *
Zitat (MisterOJ @ 03.02.2010, 17:14) *
Ansonsten gilt: Die Herzpfeile sind zwar unzulässig und damit das Verkehrszeichen keins mehr, [...] und zweitens ist es dennoch de facto gültig und demzufolge auch zu beachten, da es ja so aussieht wie ein gültiges und der Sinn / Zweck/ etc. weiterhin eindeutig und klar erkennbar ist.
Interessante Argumentation whistling.gif
Das Verkehrszeichen ist gültig, obwohl es gar keins ist.


Nicht meine. Ich versuche nur mal so die Gedanken eines zu ergründen...

Beispiel dazu:

Es steht irgendwo ein altes Z138 rum (vielleicht noch kombiniert mit einem alten Z274 mit 'km'-Ergänzung).

Und du fährst jetzt mit 100 km/h einen Radling platt..

Glaubst du, der Richter folgt deiner Argumentation:

- das Z138 hatte ein altes Fahrrad mit Pedalen - das gilt doch nicht mehr!! --> Also hab ich´s ignoriert!
- das Z274 hatte den 'km'-Zusatz und is ja üngültig....

??? wavey.gif


OJ


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Kuli
Beitrag 04.02.2010, 18:01
Beitrag #1725


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Zitat (MisterOJ @ 04.02.2010, 17:59) *
Na du kannst doch per aa.bb.cccc x-Millionen Verkehrszeichen für ungültig erklären (indem du z.B. eine Pfeilform änderst)

Da musst du als Gesetzgeber den zuständigen Stellen zumindest eine angemessene Übergangsfrist (und vielleicht auch noch eine Finanzierungshilfe o.ä.) zugestehen.
Die ist doch am 1.9.2009 abgelaufen
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MisterOJ
Beitrag 04.02.2010, 18:53
Beitrag #1726


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Jo - dann is es so. Das ist im Zweifelsfall dämlich für die zuständige Behörde.

Aber es entbindet dich als VT nicht solche, den amtlichen Verkehrszeichen ähnlich aussehenden Schilder im Zweifelsfall doch zu beachten!!


OJ

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.02.2010, 20:11


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Kuli
Beitrag 04.02.2010, 19:15
Beitrag #1727


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Zitat (MisterOJ @ 04.02.2010, 18:53) *
Aber es entbindet dich als VT nicht solche, den amtlichen Verkehrszeichen ähnlich aussehenden Schilder im Zweifelsfall doch zu beachten!!

Na aber klar!
"amtlichen Verkehrszeichen ähnlich aussehende Schilder" sind eben keine amtliche VZ. Wie soll ich sie denn beachten? wo steht geschrieben, was sie bedeuten sollen? think.gif

Nachtrag:

Kannst du mir sagen, wie ich mich bei diesem Zeichen, welches einem amtlichen Zeichen durchaus nicht unähnlich ist, verhalten soll?
Wenn du eine StVO aus dem Jahre 1966 hast, sicherlich. Aber heut weiß kein Mensch mehr, was das Zeichen damals bedeutete! Vielleicht waren Pferdegespanne mit eingeschlossen, wer weiß es schon? think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.02.2010, 21:36
Beitrag #1728


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Zitat (MisterOJ @ 04.02.2010, 18:53) *
Jo - dann is es so. Das ist im Zweifelsfall dämlich für die zuständige Behörde.

Aber es entbindet dich als VT nicht solche, den amtlichen Verkehrszeichen ähnlich aussehenden Schilder im Zweifelsfall doch zu beachten!


Was ist denn in dich gefahren ? Ich werde mich hüten gegen 33 (2) StVO zu verstoßen.
Ok ok, die aufstellende Behörde verstößt, aber es gibt ebend keine ähnlich aussehenden Schilder. s.o.
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ukr
Beitrag 05.02.2010, 07:06
Beitrag #1729


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Zitat (MisterOJ @ 04.02.2010, 17:59) *
Na du kannst doch per aa.bb.cccc x-Millionen Verkehrszeichen für ungültig erklären (indem du z.B. eine Pfeilform änderst)


Die Pfeilform wurde bereits 1992 geändert, damit gab es bis zum 1.9.2009 insgesamt 17 Jahre "Übergangsfrist".
Die Kennzeichnung einer Strecke mit Zusatzzeichen (schwarzer Pfeil auf weißem Grund) ist bereits seit seit 1.7.1994 unwirksam.
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KJK
Beitrag 05.02.2010, 15:17
Beitrag #1730


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Dringender Appell an die Radfahrer, den "Radweg" nicht zu benutzen:



whistling.gif


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.02.2010, 16:24
Beitrag #1731


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und die sehen alle nagelneu aus die Schilder .... Seufz.
Fehlt noch ein ZZ:

"your taxmoney at work"
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.02.2010, 23:00
Beitrag #1732


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Warum ist das Zeichen 306 eigentlich zusammen mit Zeichen 274 aufgestellt worden und nicht am Fahrbahnrand zusammen mit dem 50er Zeichen.

Warum soll man eigentlich einen Radweg benutzen, der offensichtlich beschädigt ist think.gif


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Schattenfell
Beitrag 05.02.2010, 23:57
Beitrag #1733


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Auf dem Weg zum Einkaufen bin ich heute der vielen lustigen Schilder wegen kaum vorwärts gekommen.

Was sagt denn eigentlich dieses lustige Schild aus? Hier darf geparkt werden und nach links ist parkscheibenpflichtig, nach rechts allerdings nicht? Und ist so etwas ein Behindertenparkplatz? Der Pfeil zeigt ja im Grunde genommen, dass es zum Behindertenparkplatz irgendwo durch die Einfahrt geht. Und so eine Beschilderung wird erst interessant, wenn man weiß, dass drei (oder vier?) der fünf Baumlücken Einfahrten zu den Parkplätzen der Häuser sind.
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Hane
Beitrag 06.02.2010, 09:45
Beitrag #1734


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Zitat (Heinz Wäscher @ 05.02.2010, 23:00) *
Warum ist das Zeichen 306 eigentlich zusammen mit Zeichen 274 240 aufgestellt worden und nicht am Fahrbahnrand zusammen mit dem 50er Zeichen.
Weil es nur für den Radweg gilt. Beim 205er geht es ja auch. Wenn also ein Radfahrer auf die andere Seite möchte, müssen die Autofahrer anhalten.


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superdiesel
Beitrag 06.02.2010, 11:26
Beitrag #1735


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Zitat (Schattenfell @ 05.02.2010, 23:57) *
Auf dem Weg zum Einkaufen bin ich heute der vielen lustigen Schilder wegen kaum vorwärts gekommen.

Einiges ist seltsam bei der üppigen Beschilderung in Wedel.

Bild7: absolutes Haltverbot für alle nachts und am Sonntag vor Tchibo? Ob das so gemeint war?
Bild8: Museums-Schild-Kombination par excellance: sowohl das blaue P als das schwarze Zusatzschild sind überholt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.02.2010, 14:18
Beitrag #1736


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Zitat (Schattenfell @ 05.02.2010, 23:57) *
Auf dem Weg zum Einkaufen bin ich heute der vielen lustigen Schilder wegen kaum vorwärts gekommen.


Kennt der zuständige Sachbearbeiter / Schilderaufsteller eigentlich die

Zitat
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen

Abschnitt 3 Parken / Lfd. Nr. 7

2. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg.
3. Das Zeichen mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil weist auf die Zufahrt zu größeren Parkplätzen oder Parkhäusern hin. Das Zeichen kann auch durch Hinweise ergänzt werden, ob es sich um ein Parkhaus handelt.


Zitat (Schattenfell @ 05.02.2010, 23:57) *
Was sagt denn eigentlich dieses lustige Schild aus? Hier darf geparkt werden und nach links ist parkscheibenpflichtig, nach rechts allerdings nicht? Und ist so etwas ein Behindertenparkplatz? Der Pfeil zeigt ja im Grunde genommen, dass es zum Behindertenparkplatz irgendwo durch die Einfahrt geht. Und so eine Beschilderung wird erst interessant, wenn man weiß, dass drei (oder vier?) der fünf Baumlücken Einfahrten zu den Parkplätzen der Häuser sind.


Zeichen 315 (ist es in diesem Fall eins?) würde das Parken wegen des § 39 (2) StVO auch in Einfahrten gestatten. Manche Städte lassen aber an jeder Baumlücke ein eigenes Verkehrszeichen aufstellen. Nach deren Rechtsauffassung beendet jeder einzelne Baum den Gültigkeitsbereich eines Zeichen 315. Mal so, mal so halt.


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Mr Hyde
Beitrag 06.02.2010, 14:26
Beitrag #1737


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Zitat (Nerari @ 27.11.2009, 19:08) *
Zitat (schilderwald @ 26.11.2009, 17:44) *
...., wenn wir mal 4 km BAB ausbauen wollen,....

Man muss fairerweise sagen, dass zwischen A und M mitnichten 37 km "am Stück" gebaut werden wink.gif. Eher stückweise. Von daher ist die Deutung von @kimchi, dass es sich um eine Art "Wanderbaustelle" (wenn auch nicht um eine Wanderbaustelle im klassischen Sinn) handelt, nicht gänzlich falsch.

Eben. Und dann sind 37km gar nix. Auf der A1 von Münster bis Ahlhorner Dreieck wird auf knapp 100km gebaut, und zwischen Bremer Kreuz und Buchholzer Dreieck nochmal etwa 70km.
Jeweils wechselweise 6 km Baustelle und 6 km Sprintstrecke (jedenfalls zwischen HB und HH).
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.02.2010, 20:55
Beitrag #1738


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zur A1 kommt morgen auch eine ARD exclusiv Reportage um 13:15 Uhr
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Kuli
Beitrag 06.02.2010, 21:18
Beitrag #1739


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.02.2010, 20:55) *
zur A1 kommt morgen auch eine ARD exclusiv Reportage um 13:15 Uhr

Danke, ich hab mir mal den Wecker gestellt biggrin.gif
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Schattenfell
Beitrag 06.02.2010, 21:29
Beitrag #1740


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Wenn man sich so in Wedel und im östlichen Hamburg umsieht, sind aber noch reichlich Schilder präsent, die irgendetwas mit Herzpfeil zu tun haben, sinnlos kombiniert oder zumindest alles andere als eindeutig sind. Ich werd nach den Klausuren einfach mal bei besserem Wetter eine Runde mit dem Fahrrad drehen und mal fotografieren, was mir so aufgefallen ist. wavey.gif
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durban
Beitrag 08.02.2010, 21:35
Beitrag #1741


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Ich ziehe hier nie mehr einen Parkschein:



By the way: Kann die oben gezeigte Kombination eine Fußgängerzone aufheben? Die andere Seite des Mastes zeigt nämlich dies:



Und was interessiert die Fußgänger wohl mehr, die zHg oder die Parkscheinpflicht? think.gif

-------------

Nachtrag:

Mit Aufhebungszeichen ist es in dieser Zone sowieso nicht weit her. Was in dieser Zone nämlich eigentlich alles gilt, sieht man hier, an ihrer Hauptzufahrt:



Der Blick in die entgegengesetze Richtung veranschaulicht beispielhaft, dass bei der ganzen Zone auf jegliche Aufhebungszeichen verzichtet wurde; weder die P- noch die 20- Zone wird irgendwo aufgehoben:



Aber nicht nur das: Diese Zone hat neben der gezeigten Hauptzufahrt und der "Zufahrt" aus der Fußgängerzone zwei weitere Zufahrten, die jedoch gar nicht beschildert sind- auch die Zeichen für den Beginn der Zone fehlen dort.

Bezeichnend ist, dass die einzige Zufahrt neben der "Hauptzufahrt" der Zone, die beschildert ist, diejenige ist, aus der kein Kfz- Verkehr kommen darf biggrin.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 08.02.2010, 22:05
Beitrag #1742


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Zitat (durban @ 08.02.2010, 21:35) *
Mit Aufhebungszeichen ist es in dieser Zone sowieso nicht weit her. Was in dieser Zone nämlich eigentlich alles gilt, sieht man hier, an ihrer Hauptzufahrt:



Der Blick in die entgegengesetze Richtung veranschaulicht beispielhaft, dass bei der ganzen Zone auf jegliche Aufhebungszeichen verzichtet wurde; weder die P- noch die 20- Zone wird irgendwo aufgehoben:



Man, jeder weiß doch was gemeint sein könnte, wenn er diese Schilder von hinten sieht whistling.gif

Und das die 20 km/h nur für Leute gelten, welche so doof sind einen Parkschein zu kaufen, der für den ruhenden Verkehr nicht nötig wäre , scheint wohl eher ein moderner Intelligenztest zu sein rolleyes.gif

Außerdem, es sollen doch Verkehrsschilder eingespart werden, bei mir im Dorf ist seit Jahrzehnten die Haltverbotszone auch nur an den Einfahrten für reguläre KFZ (also kein Lieferverkehr und Fußgänger) als solche beschildert und gestört hat es noch niemanden.

Und wieso ist das Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen ausserhalb von gekennzeichneten Flächen verboten und warum muß dieses nicht existierende Verbot dann auch noch mit einem Zusatzzeichen wieder rückkängig gemacht werden think.gif


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Kuli
Beitrag 08.02.2010, 22:26
Beitrag #1743


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Zitat (Heinz Wäscher @ 08.02.2010, 22:05) *
Man, jeder weiß doch was gemeint sein könnte, wenn er diese Schilder von hinten sieht whistling.gif

Ich dachte das gilt nur im Landkreis Schaumburg-Lippe unsure.gif
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superdiesel
Beitrag 08.02.2010, 23:16
Beitrag #1744


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Zitat (durban @ 08.02.2010, 21:35) *

Eine P-Zone ist überhaupt ja auch originell. Übrigens die erste, die ich sehe. smile.gif
(Früher war die "Zone" eher ein abfälliger Begriff, heute erfindet man ständig neue Gründe zur Einrichtung einer solchen.)


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Schattenfell
Beitrag 09.02.2010, 00:19
Beitrag #1745


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Aus meiner Sammlung „Lustige Schilder in Rickert“:



Nachdem ich bei meiner ersten Begegnung erst in Leuchtweite der Scheinwerfer merkte, dass da etwas nicht stimmt (die Straßenlaterne leuchtet entweder nicht durchgängig oder war kaputt), wollte ich einen Zuständigen ausfindig machen, damit jemand die beiden Schilder austauscht. Leider fühlt sich niemand dafür zuständig — schließlich „sieht man doch, wie man da fahren muss“. Vermutlich ist es effektiver und eher im Sinne der Verkehrssicherheit, wenn man nachts mit dem Schraubenzieher dabeigeht und die Sache selber in die Hand nimmt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.02.2010, 00:28
Beitrag #1746


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Zitat (Schattenfell @ 09.02.2010, 00:19) *
schließlich „sieht man doch, wie man da fahren muss“.


Eben: Über die Holperschwelle und dann rechts am Grünzeug vorbei; nix außergewöhnliches - wo ist das Problem? unsure.gif


narr.gif
c.s.
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Gast_fusel_*
Beitrag 09.02.2010, 10:08
Beitrag #1747





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sehe ich auch so.
Platz ist ja genug und man muss auch nicht langsamer fahren oder anhalten, wenn Gegeverkehr kommt.
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MisterOJ
Beitrag 09.02.2010, 10:13
Beitrag #1748


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 09.02.2010, 00:28) *
Zitat (Schattenfell @ 09.02.2010, 00:19) *
schließlich „sieht man doch, wie man da fahren muss“.


Eben: Über die Holperschwelle und dann rechts am Grünzeug vorbei; nix außergewöhnliches - wo ist das Problem? unsure.gif


narr.gif
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Ich kenn da hier im VP jemanden, der würde das so machen.....



Zitat (Schattenfell @ 09.02.2010, 00:19) *
...Leider fühlt sich niemand dafür zuständig — schließlich „sieht man doch, wie man da fahren muss“.

Genau - und außerdem stehen die Leitbaken doch sicher schon Jahre so rum. Und da hat sich ja die Jahre zuvor auch keiner dran gestört...

Zitat (Schattenfell @ 09.02.2010, 00:19) *
Vermutlich ist es effektiver und eher im Sinne der Verkehrssicherheit, wenn man nachts mit dem Schraubenzieher dabeigeht und die Sache selber in die Hand nimmt.


Und was soll das bringen?? think.gif

Egal wie du dann die abgeschraubten Dinger drehst und wendest - die Schraffur bleibt immer in der falschen Richtung!! crybaby.gif
(Und Blech ist ja leider nicht durchsichtig, sonst könntest du sie spiegelverkehrt anschrauben...)



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Janus
Beitrag 09.02.2010, 10:17
Beitrag #1749


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Schattenfell
Beitrag 09.02.2010, 10:34
Beitrag #1750


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Zitat (MisterOJ @ 09.02.2010, 10:13) *
Und was soll das bringen?? think.gif

Egal wie du dann die abgeschraubten Dinger drehst und wendest - die Schraffur bleibt immer in der falschen Richtung!! crybaby.gif
(Und Blech ist ja leider nicht durchsichtig, sonst könntest du sie spiegelverkehrt anschrauben...)


Die Rückseite des Schildes zeigt ja auch zum Gehweg, also würde ich einfach Vorder- und Rückseite vertauschen, beziehungsweise das Ding am Pfahl um 180 Grad drehen think.gif
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