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> Verkehrsverstoß in Italien, Kann die Strafe in Deutschland eingetrieben werden?
tacker531
Beitrag 11.08.2008, 17:48
Beitrag #1


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Hallo,

ein Bekannter ist letztes Jahr im Oktober in Italien (Florenz) durch eine scheinbar gesperrte Straße gefahren. Dies war wohl für ihn nicht offensichtlich erkennbar. Erst jetzt hat er einen Einschreibebrief aus Italien bekommen, womit er zur Zahlung einer Strafe von rund 100,00 € aufgefordert wird. Das Schreiben kommt von einer privaten Firma, die scheinbar mit der Verfolgung dieser Owis beauftragt ist. Ansonsten ist bisher kein Schriftverkehr erfolgt. Als Beweismittel wurde ein Video angegeben.
Wie seht ihr den Fall? Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung? Ist das nicht möglicherweise schon verjährt? Kann die Strafe hier in Deutschland eingetrieben werden, obwohl die Verkehrsowi in Italien begangen wurde?
Bin auf eure Meinungen gespannt.
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AMenge
Beitrag 11.08.2008, 18:26
Beitrag #2


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Bezahlen muss dein Bekannter die Strafe nicht. Er könnte dann aber Probleme bekommen, wenn er in den nächsten Jahren mal wieder nach Italien fährt.
Was die Verjährung angeht, so greift hier das italienische Recht, welches zum Teil deutlich längere Fristen beinhaltet.
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Peter Lustig
Beitrag 11.08.2008, 20:34
Beitrag #3


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Ein ähnliches Problem wurde vor einiger Zeit schon einmal in diesem Thread behandelt. Die dortigen Ausführungen sind sinngemäß anwendbar.

Mehr zu der in dem verlinkten Thread erwähnten Eintreiberorganisation EMO findest Du im Übrigen auch hier oder auf der Homepage dieser Organisation.
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honda750
Beitrag 12.08.2008, 15:34
Beitrag #4


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Kann ein mod vielleicht den Untertitel ändern? Erledigt

Ich glaube nämlich nicht,daß in D eine Straße eingetrieben werden kann-oder doch think.gif

MfG honda750

Der Beitrag wurde von jensl669 bearbeitet: 12.08.2008, 16:28


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