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> Fahrverbot in Deutschland wenn Wohnsitz im Ausland???, Gebitzt mit 45 drüber außerorts
casi317
Beitrag 10.08.2008, 16:50
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo liebe Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen...ich wurde außerorts mit ca. 45 drüber geblitzt...eigentlich würde mit ein 1-monat. Fahrerbot drohen...ich habe zwar einen deuschen Führerschein, lebe aber in Italien...und habe dort meinen angemeldeten Wohnsitz...
Kriege ich jetzt kein Fahrverbot in Italien oder darf ich dann in Deu nicht mehr fahren????


Wer was weiß, bitte schnell schreiben...da im Internet kein vergleichbarer Fall zu finden ist...


DANKE!!!!
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Jens
Beitrag 10.08.2008, 16:58
Beitrag #2


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Dir droht ein Fahrverbot, wenn du mit mindestens 41km/h zu schnell geblitzt wurdest. Um das Fahrverbot anzutreten, mußt du in der Regel deinen Führerschein bei der Stelle, welche das Fahrverbot angeordnet hat, für die Dauer des Fahrverbots in Verwahrung geben.

In Deutschland ist es so, daß ein Inhaber eines EU-FS nicht fahren darf, wenn gegen ihn in seinem Heimatland ein Fahrverbot verhängt wurde (§28 Abs. 4 Nr. 5 FeV). Ob es in Italien ein ähnliche Regelung gibt, die dir das Fahren dort während der Dauer des in Deutschland verhängten Fahrverbots verbietet, solltest du bei den zuständigen italienischen Behörden erfragen.


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casi317
Beitrag 10.08.2008, 17:04
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Danke...wer noch was weiß...bitte melden...
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JTH
Beitrag 10.08.2008, 17:59
Beitrag #4


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Wenn Der BGB rechtskräftig ist, musst Du in jedem Fall Deinen FS an die Deutsche Behörde schicken, damit die Fahrverbotsfrist zum laufen beginnt. Ansonsten beginnt das FV automatisch nach vier Monaten zu laufen (sofern die viermonatige Frist zugestanden wurde). Das FV endet, wenn der FS einen Monat in Verwahrung war.
Solltest Du Deinen FS nicht einschicken und das FV läuft, und du wirst beim Fahren in Deutschland erwischt (Was nicht selten nachgewiesen wird) musst DU mit einen Strafverfahren rechnen und eine Sicherheitsleistung über die zu erwartende Geldstrafe wird erhoben.


Wie es alledings mit der Wirkung des FV in Italien aussieht, kann ich Dir nicht sagen.


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nachteule
Beitrag 10.08.2008, 18:28
Beitrag #5


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Hallo, Casi317,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Ca. 45 km/h deutet darauf hin, dass Du nicht sofort danach angehalten wurdest, und dass Deine Fahrereigenschaft somit noch gar nicht feststeht.

Richtig?

Mit welchem Fahrzeug warst Du denn unterwegs?

War es Dein eigenes, mit italienischem Kennzeichen, oder ein in Deutschland gemeldetes, z. B. ein Mietwagen, über den man Deine Personalien als zumindest vermutlicher Fahrer ermitteln könnte?

Viele Grüße,

Nachteule


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casi317
Beitrag 10.08.2008, 19:50
Beitrag #6


Neuling


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Es ist mein Auto mit einem deutschen Überführungskennzeichen...eigentlich ist dann aber in Italien angemeldet...ich weiß nicht, ob ich genau 45 drüber war...mit den 3 % Toleranz kommt es viell. gerade noch so hin...wünscht mir Glück...
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Peter Lustig
Beitrag 11.08.2008, 18:49
Beitrag #7


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Sollte es eine analoge Regelung wie die oben angedeutete für Italien nicht geben, hätte dies zur Folge, dass Du trotz Fahrverbots in Deutschland in Italien fahren darfst. Da Du keinen Wohnsitz mehr in D hast, musst Du allerdings, wie schon beschrieben, Deinen FS an die Bußgeldstelle einsenden, damit die Fahrverbotsfrist zu laufen anfängt.

Wird der FS nicht vorgelegt, fängt das Fahrverbot in D mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids an zu laufen. In diesem Fall begehst Du bei einer Wiedereinreise mit einem Kfz nach D einen Verstoß gegen § 21 StVG, immerhin eine Straftat.

Meines Wissens ist die Fahrerlaubnis, die in Italien so wie in D nicht bekannt ist, an die Vorlage des Führerscheins gekoppelt. Du musst demnach ggf. auch in Italien mit Problemen rechnen, wenn Du während der Verwahrung des FS in D bei Kontrollen in I keinen Führerschein vorlegen kannst.

Diesen Problemen könntest Du ggf. aus dem Weg gehen, wenn Du Deinen deutschen FS in einen italienischen eintauschen würdest. In diesem Fall würde Dir der FS nach Vorlage bei der Bußgeldbehörde mit einem Schreiben, aus dem die Daten des in D verhängten Fahrverbots und die sich ergebenden Konsequenzen bei einer Missachtung hervorgehen, wieder ausgehändigt werden.
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lawrence
Beitrag 11.08.2008, 21:40
Beitrag #8


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Was ist eigentlich, wenn die Adresse im Ausland unbekannt ist oder aus sachlichen Gründen eine Postzustellung des Bußgeldbescheides/FV nicht möglich/höchst unwahrscheinlich ist?!
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JTH
Beitrag 12.08.2008, 06:05
Beitrag #9


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Dann wird der BGB in letztet Konsequenz per öffentlichem Aushang zugestellt.


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Andreas
Beitrag 12.08.2008, 06:16
Beitrag #10


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Es soll auch Bußgeldstellen geben, die dann das Bußgeldverfahren kurzerhand einstellen.


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HaWeThie
Beitrag 12.08.2008, 06:31
Beitrag #11


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Zitat (Andreas @ 12.08.2008, 08:16) *
Es soll auch Bußgeldstellen geben, die dann das Bußgeldverfahren kurzerhand einstellen.

Kann ich mir bei so massiven Verstößen nicht vorstellen.
Ich kenn da auch nur die öffentliche Zustellung


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Andreas
Beitrag 12.08.2008, 06:47
Beitrag #12


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Zitat (HaWeThie @ 12.08.2008, 07:31) *
Kann ich mir bei so massiven Verstößen nicht vorstellen.


Ich kenne aber eine (kleine) Bußgeldstelle die das regelmäßig so handhabt.


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