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> Führerschein in Griechenland
stavi22
Beitrag 04.08.2008, 00:47
Beitrag #1


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hallo erstmal

ich habe da eine frage und zwar habe ich mein auto- und motorrad-führerschein in greichenland gemacht
nun beabsichtige ich meinen fs hier anerkennen zu lassen.
somit kommen wir zum problem und das ist mein motorrad-führerschein in griechenland ist es üblich für dass erste jahr 125er auf den lappen zu vermerken und wenn dass jahr um ist wird ein neuer lappen ausgestellt auf dem die offene klasse vermerkt ist bei mir steht momentan 125er aber dass jahr ist um also theoretisch offene klasse.
wenn ich meinen fs anerkennen lasse wird da nur 125er stehen oder wird die offene klasse eingetragen wenn nicht heist es dass ich erst denn neuen lappen aus GR holen muss??
und was würde passieren wenn ich mit einer offener klasse von der polizei angehalten werde???

mfg
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nachteule
Beitrag 04.08.2008, 08:34
Beitrag #2


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Hallo, Stavi22,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Warum willst Du Deinen FS eigentlich umschreiben?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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stavi22
Beitrag 04.08.2008, 08:51
Beitrag #3


Neuling
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für den fall dass ich ihn mal verlieren sollte
denn dann muss ich nach GR fahren um mir nen neuen ausstellen zu lassen oder von der polizei angehalten werde und denn nicht dabei habe ist sehr viel aufwand
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nachteule
Beitrag 04.08.2008, 09:11
Beitrag #4


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Hallo, Stavi22,

das ist natürlich ein Argument, an das ich noch nicht gedacht habe, klingt aber schlüssig.

Du wirst allerdings nicht darum herumkommen, Deinen 125er in Griechenland umschreiben zu lassen, es sei denn, so etwas wäre über das griechische Konsulat oder die Botschaft möglich, sprich: Anträge zur Botschaft schicken lassen, ausfüllen, über die Botschaft zurückschicken, FS - Stelle in Griechenland stellt den neuen Führerschein aus, schickt ihn zur Botschaft und Du tauscht Deinen alten griechischen gegen einen neuen griechischen um den neuen griechischen in einen deutschen zu tauschen. rolleyes.gif

Vielleicht geht es aber auch ganz einfach und die Führerscheinstelle in Deinem Heimatort kennt sich mit den FS - Klassen in Griechenland aus und stellt Dir anstandslos einen deutschen FS mit Klasse A aus.

Einfach mal dort nachfragen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.08.2008, 11:09
Beitrag #5





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Nach der Äquivalenztabelle sollte eine griechische Klasse A auch in eine deutsche Klasse A umgeschrieben werden. Wenn auf dem GR-FS noch eine nationale Schlüsselzahl vermerkt ist, aus der die einjährige Beschränkung hervorgeht, dann sollte deren Bedeutung auch erkannt werden, sodass ich keine Probleme bei der Umschreibung des Führerscheins sehe. War der Vorbesitz allerdings nicht länger als 2 Jahre, dann wird vermutlich auch nur die Klasse A beschränkt erteilt.
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Jens
Beitrag 04.08.2008, 20:43
Beitrag #6


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Zitat (stavi22 @ 04.08.2008, 09:51) *
für den fall dass ich ihn mal verlieren sollte
denn dann muss ich nach GR fahren um mir nen neuen ausstellen zu lassen

Nö. Wenn du in Deutschland wohnst, wäre im Fall eines Verlustes die Führerscheinstelle deines Wohnortes für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins zuständig.


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nachteule
Beitrag 04.08.2008, 23:26
Beitrag #7


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Hallo, Jens,

wenn er seinen griechischen Führerschein verliert? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 05.08.2008, 04:06
Beitrag #8


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yes.gif

Artikel 8 Abs. 5 der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie:
Zitat
Die Ersetzung eines Führerscheins infolge insbesondere von Verlust
oder Diebstahl kann bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats
erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen
Wohnsitz hat; diese nehmen die Ersetzung anhand der ihnen vorliegenden
Informationen oder gegebenenfalls anhand einer Bescheinigung
der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats vor, die den ersten
Führerschein ausgestellt haben.

verschärft in Artikel 11 Abs. 5 der dritten EU-Führerscheinrichtlinie
Zitat
Die Ersetzung eines Führerscheins infolge beispielsweise von Verlust oder Diebstahl kann
nur bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber
seinen ordentlichen Wohnsitz hat; diese nehmen die Ersetzung anhand der
ihnen vorliegenden Informationen oder gegebenenfalls anhand einer Bescheinigung der
zuständigen Behörden des Mitgliedstaats vor, die den ursprünglichen Führerschein ausgestellt
haben.

(farbliche Hervorhebung durch mich)


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nachteule
Beitrag 05.08.2008, 12:22
Beitrag #9


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Hallo, Jens,

vielen Dank, wieder etwas dazugelernt. wavey.gif

Interessant dürfte es allerdings werden, wenn sich die Beschaffung der Informationen über die tatsächlichen FE - Klassen, z. B. aus Griechenland, herauszögert.

In dem Fall dürfte der Pechvogel, der seinen ausländischen Führerschein verloren hat, ja entweder nicht mehr fahren, oder die FSST müsste ihm erst einmal glauben und ihm eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße,

Nachteule


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Andreas
Beitrag 05.08.2008, 12:35
Beitrag #10


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Ohne irgendwelche Unterlagen aus dem Ausland, wird die FS-Stelle sicher auch keinen vorläufigen FS ausstellen.

Da er ja weiter in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wäre jede Fahrt nur eine Owi (wie bei einem FS aus Deutschland).


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stavi22
Beitrag 05.08.2008, 17:44
Beitrag #11


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hallo jensl669

dass heisst doch dass ich einfach zum strassenvehrkersamt gehen kann und einfach melden kann dass ich den fs verloren habe dann wären die dafür verantwortlich sich mit dem strassenvehrkersamt in GR in verbindung zu setzen und mir dann einen neuen ausstellen müssen dann hätte ich auch meine offene motorradklasse eingetragen oder habe ich da was falsch verstanden???
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nachteule
Beitrag 05.08.2008, 17:51
Beitrag #12


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Hallo, Andreas,

Zitat (Andreas @ 05.08.2008, 13:35) *
Da er ja weiter in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wäre jede Fahrt nur eine Owi (wie bei einem FS aus Deutschland).

das ist schon klar, aber wie will der TE dieses beweisen, wenn er den Führerschein verloren hat und keine Unterlagen aus Griechenland vorliegen?

Einfach von der Kontrollstelle aus mal in Griechenland anrufen, ein wenig mit einer netten Sachbearbeiterin der dortigen Führerscheinstelle parlieren und dann fragen, ob der TE tatsächlich eine Fahrerlaubnis hat, dürfte nicht funktionieren.

Im Zweifelsfall würde das Auto stehenbleiben und, wenn er in absehbarer Zeit keinen Nachweis über eine FE bringt, eine Anzeige wegen Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

Unter dem Gesichtspunkt kann ich @Stavi22 verstehen, dass er lieber seinen Führerschein umschreibt, um solchen Unannehmlichkeiten zu entgehen, und es selber vermutlich auch so machen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Philanthrop
Beitrag 05.08.2008, 19:15
Beitrag #13


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Zitat (nachteule @ 05.08.2008, 20:51) *
Unter dem Gesichtspunkt kann ich @Stavi22 verstehen, dass er lieber seinen Führerschein umschreibt, um solchen Unannehmlichkeiten zu entgehen, und es selber vermutlich auch so machen.


... ich kann da mitfühlen, vor allem, weil ich weiß, wie griechische Behörden arbeiten. Mir wurde mein Portemonnai in Griechenland geklaut. Natürlich mit Füherschein und Personalausweis. Da ich beruflich hier bin, war eine Rückkehr nach D zur Erneuerung der Papiere nicht drin. OK, Personalausweis mit gr. Polizeibericht als gestohlen melden kein Problem- außerdem hatte ich ja meinen Paß. Aber den Führerschein wiederzuerlangen- ein Drama. Die gr. Behörde wollte nicht zuständig sein, die dt. schickt keine Anträge ins Ausland, die Botschaft kann man vergessen. Zum Glück hatte ich zum neuen Führerschein noch einen internationalen (der aber auch nur in Verbindung mit dem EU gültig ist). Aber so hatte ich wenigstens den Nachweis, auch wenn er eigentlich nicht gültig war. Irgendwann bin ich wieder nach D und hab einen neuen beantragt. Da er aber nicht nach GR geschikt wurde, stand ich also weiterhin im "Regen". Also von wegen EU und so ....
Zum Thema gr. Straßenverkehr und Kontrollen äußere ich mich lieber nicht, mir wird schon ganz Angst und Bange, wenn ich mit dem "Fahrstil" wieder nach D komme. Ich würde mir maximal einen Tag geben, bevor ich ihn abgeben müßte, wenn ich nicht jedesmal umdenken würde. Im Gegenzug würde jeder dt. Polizist nach spätestens 3 Tagen Athen "Zwangsversetzung" in den Ruhestand beantragen wink.gif. Gegen die Einbahnstraße, Rotlicht, Geschwindigkeit, Fahrspurwechsel ohne Blinken ,,,, alles "Normal". Hier hat die StVO nur hinweisenden Charakter- 80-100km/h durch die Stadt- sonst wird man von Bussen und Taxen und dann nach Hubraum gestaffelt über den Haufen gefahren. Bei Gelegenheit gibt es mal ein Foto von meinem "Lieblingsauto" in meiner Nähe, der immer noch fährt.


--------------------
Gruß Phil

[A, BE, C1E, CE, M, S, L, T]
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Andreas
Beitrag 05.08.2008, 19:18
Beitrag #14


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Zitat (stavi22 @ 05.08.2008, 18:44) *
dass heisst doch dass ich einfach zum strassenvehrkersamt gehen kann und einfach melden kann dass ich den fs verloren habe dann wären die dafür verantwortlich sich mit dem strassenvehrkersamt in GR in verbindung zu setzen und mir dann einen neuen ausstellen müssen


Nicht ganz. Du müßtest der FS-Stelle in D durch eine Bestätigung aus Griechenland nachweisen, dass du in Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen XY bist.

Zitat (nachteule @ 05.08.2008, 18:51) *
das ist schon klar, aber wie will der TE dieses beweisen, wenn er den Führerschein verloren hat und keine Unterlagen aus Griechenland vorliegen?


Daher kann ich nur jedem EU-Ausländer empfehlen, vorsorglich eine Kopie seines FS zu fertigen. Da hat er wenigstens einen provisorischen Nachweis.


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Jupiter
Beitrag 12.01.2010, 17:21
Beitrag #15


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Zitat (stavi22 @ 04.08.2008, 00:47) *
somit kommen wir zum problem und das ist mein motorrad-führerschein in griechenland ist es üblich für dass erste jahr 125er auf den lappen zu vermerken und wenn dass jahr um ist wird ein neuer lappen ausgestellt auf dem die offene klasse vermerkt ist bei mir steht momentan 125er aber dass jahr ist um also theoretisch offene klasse.
wenn ich meinen fs anerkennen lasse wird da nur 125er stehen oder wird die offene klasse eingetragen wenn nicht heist es dass ich erst denn neuen lappen aus GR holen muss??


In folgendem kostenlosen ebook aus dem EU-Bookshop sind sämtliche im Umlauf befindlichen EU- und EWR-Führerscheinmodelle abgebildet (Stand: Januar 2005, Achtung: 11 MB):
http://bookshop.europa.eu/eubookshop/downl...-63-04-416-EN-C

Die Klasse A1 gab es nur vom 01.04.97 bis 30.04.01 beim Modell GR2; und diese entspricht auch nur der harmonisierten Klasse A1. Danach gab es nur noch A beschränkt und A unbeschränkt mit dem Modell GR3 und dem seit 2009 ausgegebenen Kartenführerschein Vorderseite Rückseite
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Uwe W
Beitrag 12.01.2010, 20:19
Beitrag #16


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Auch wenn der Thread schon etwas älter ist: danke für den Hinweis auf das ebook, hab den gleich mal in der FAQ verlinkt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 22:31