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> auto von privat gekauft - GETRIEBESCHADEN - GEWÄHRLEISTUNG?
bayramram
Beitrag 02.08.2008, 19:01
Beitrag #1


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hi
ich bin neu hier.
tut mir leid, wenn ich im falschen unterforum poste - ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.

habe einen polo 6n - bj96 mit 95tkm gekauft.

im vertrag steht dass der wagen außer kleiner blechschäden keine wieteren beschädigungen aufweist-
DABEI LIEGT EIN GETRIEBESCHADEN VOR

der vorbesitzer hat mit schmierzeug versucht die undichten stellen dicht zu halten - und hat mir davon nichts gesagt "unfallfreier wagen - keine beschädigungen" blabla...
es ist zwar "privatverkauf ohne rechte" aber in wie fern hab ich da noch gewährleistung..
es ist doch zum beispiel bei ebay so - dass trotz "privatverkauf unter ausschluss jeglicher gewährleistung und garantie" die gewährleistung hier greift - da sie zwingend ist!!!
ist dies beim autoverkauf auch so?

was kann ich jetzt machen -was steht mir zu?

ps. - kleine mängel wie "airbag defekt" usw. hat er im vertrag angegeben, aber größere kapitalschäden wie "getriebeschaden" - nicht.


VIELEN DANK!
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Feuerpferd
Beitrag 02.08.2008, 19:19
Beitrag #2


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Wenn beweisbar ist, dass er von dem Schaden wußte und ihn arglistig verschwiegen hat kannst Du die Rücknahme des Wagens fordern. Wenn er von dem Schaden keine Kenntnis hatte geht das allerdings nicht, weil die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Übrigens: Vom Sicherheitsrisiko mal abgesehen bekommst Du mit einem defekten Airbag keinen TÜV.


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Jens
Beitrag 02.08.2008, 19:26
Beitrag #3


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Zitat (bayramram @ 02.08.2008, 20:01) *
es ist doch zum beispiel bei ebay so - dass trotz "privatverkauf unter ausschluss jeglicher gewährleistung und garantie" die gewährleistung hier greift - da sie zwingend ist!

Hier täuschst du dich. Gewährleistungsrechte können zwischen Unternehmern oder zwischen Privatleuten vertraglich abgeändert oder ganz ausgeschlossen werden.


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drtesa
Beitrag 02.08.2008, 19:29
Beitrag #4


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Hallo und willkommen im Forum wavey.gif

und damit direkt zur Sache:


1) "es ist doch zum beispiel bei ebay so - dass trotz "privatverkauf unter ausschluss jeglicher gewährleistung und garantie" die gewährleistung hier greift - da sie zwingend ist!!! "

--> Quatsch: Die Gewährleistung kann natürlich ausgeschlossen werden, sie muss nur RICHTIG formuliert werden.

Zwar sind nach aktueller BGH-Entscheidung (BGH VIII ZR 3 /06) die meisten bisherigen Gewährleistungsausschlüsse in den Onlineauktionen z.B. bei Ebay unwirksam, denn ein Gewährleistungsausschluss ist nur wirksam, wenn: "die Formulierung nicht gegen geltendes Recht verstößt ". Das weiter auszuführen wäre wohl doch sehr OT, das Internet gibt genug aktuelle Kommentare dazu her.


2) "Getriebeschaden": Wenn ich es richtig verstehe schwitzt das Getriebe, funktioniert aber einwandfrei. Der Vorbesitzer hat versucht dies "Problem" mit Dichtmasse zu beheben. In Rahmen der Verhältnismäßigkeit ( 12 Jahre altes Auto) sehe ich das das geeignete Lösung, denn eine "richtige" Getriebeinstandsetzung bedeutet, dass in der Regel das Getriebe zerlegt werden muss um die Dichtflächen neu abzudichten.
In meinen Augen als nichts gravierendes, solange keine Umweltgefahr durch tropfendes Öl besteht.

Viel schlimmer finde ich die Sache mit dem defekten Airbag, da hätt ich mir den Kauf doch reiflich überlegt, denn TÜV gibts so garantiert nicht....
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.08.2008, 19:30
Beitrag #5





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Wenn der Getriebeschaden weder mündlich erwähnt noch schriftlich im Vertrag festhalten worden ist, obwohl dies der Verkäufer wusste, dann liegt hier eine arglistige Täuschung vor und erlaubt jederzeit einen Rücktritt vom Vertrag.

Jedoch empfehle ich hierbei dann juristische Hilfe in Form eines Rechtsanwalts hinzu zu ziehen.

LG
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bayramram
Beitrag 02.08.2008, 20:03
Beitrag #6


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aehm..
vielen dank für die vielen antworten shconmal..
ich werde veruschen auf alles einzugehen:


defekter tüv:
er hat gesagt, er wurde abgeklemmt, weil die lampe die ganze zeit geleuchtet hat.
wie ich das mit dem tüv mache, weiß ich noch nicht - viuelleicht lass ich das demnaechst instandsetzen.


DER MANN HATTE KENNTNIS VON DEM GETRIEBESCHADEN.
ich sage euch ja - ES WURDE UNTEN GESCHMIERT, WAS DAS ZEUG HAELT - um dicht zu halten


natürlich besteht eine umweltschädigung.
als ich heute zum atu gegangen bin wurde mit großen augen EIN LITER getriebeöl aufgefüllt..
hallo - da war NCIHTS mehr drin!!!
der typ hat wahrshcienlich auf die schnelle getriebe öl aufgefüllt und mir den wagen verkauft - dass er noch 300 km gehalten hat - dann hat das rattern angefangen und ich wurde stutzig..
rattern bedeutet = lager kaputt -> er wusste das....
und wenn getriebe undicht ist - ist es ein getriebeschaden , und das ist nichts "leichtes"

ja, airbag werde ich richten lassen, versprochen - noch hab ich ein wenig zeit bis zum tüv (abgesehen vom sicherheitsmanko)




Zitat
Wenn der Getriebeschaden weder mündlich erwähnt noch schriftlich im Vertrag festhalten worden ist, obwohl dies der Verkäufer wusste, dann liegt hier eine arglistige Täuschung vor und erlaubt jederzeit einen Rücktritt vom Vertrag.

Jedoch empfehle ich hierbei dann juristische Hilfe in Form eines Rechtsanwalts hinzu zu ziehen.

VIELEN DANK - genau das wollte ich jetzt hören..
aber eine sache noch ganz wichtig:

ICH MÖCHTE DEN WAGEN NICHT HERGEBEN.
ich möchte ihn reparieren lassen und ihm die rechnung zahlen lassen.
arglistiger bösewicht!!!
der wagen (trotz getriebescahden) ist für den preis einzigartig - deswegen möchte ich ihn behalten.
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Hoheneicherstation
Beitrag 02.08.2008, 20:47
Beitrag #7


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Hallo

Lasse doch unbedingt den Wagen von einem Fachmann untersuchen!

Bei den geschilderten Mängeln - Airbag ausser Betrieb und Getriebegehäuse undicht - drängt sich der Verdacht auf einen möglichen Unfallschaden auf!
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.08.2008, 21:17
Beitrag #8





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Zitat (bayramram @ 02.08.2008, 22:03) *
ICH MÖCHTE DEN WAGEN NICHT HERGEBEN.
ich möchte ihn reparieren lassen und ihm die rechnung zahlen lassen.
arglistiger bösewicht!!!
der wagen (trotz getriebescahden) ist für den preis einzigartig - deswegen möchte ich ihn behalten.


So geht das aber auch nicht.

Der Verkäufer hat die Möglichkeit die Sache zuerst selbst in Ordnung zu bringen.

Daher auch mein Tip welchen der Vorredner schon erwähnte:

Gehe in eine - am besten Vertragswerkstatt - und lasse den Wagen auf Herz und Nieren durchchecken. nicht daß noch mehr Mängel vorhanden sind, die Dir der Verkäufer verheimlicht hat. Ein vermeintliches günstiges Schnäppchen kann auch zu einem Faß ohne Boden werden.

Und für die Zukunft als Tip:

Gebrauchtwägen von PRIVAT sind meiner Meinung immer vor Vertragsabschluß von einer unabhängigen Werkstatt zu checken. Dann ist man vor solchen faulen Eiern - wie im Falle des TE - gewappnet und braucht den Vertrag erst gar nicht zu unterschreiben, wenn der Verkäufer zuvor mit Schäden hinter dem Berg blieb.

LG
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Feuerpferd
Beitrag 02.08.2008, 22:39
Beitrag #9


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Zitat (bayramram @ 02.08.2008, 21:03) *
defekter tüv:
er hat gesagt, er wurde abgeklemmt, weil die lampe die ganze zeit geleuchtet hat.
wie ich das mit dem tüv mache, weiß ich noch nicht - viuelleicht lass ich das demnaechst instandsetzen.
Warum nur? think.gif Weil eine neue Airbageinheit locker 600 Flocken kostet. Ohne Airbag aber kein TÜV. Vom erhöhten Risiko für Leib und Leben mal ganz abgesehen.

Gib die Kiste zurück und kauf Dir was vernünftiges.


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em5
Beitrag 03.08.2008, 04:11
Beitrag #10


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hi

woher schließt du darauf, dass eine neue airbageinheit eingesetzt werden muss?
kann es nicht an etwas günstigerem liegen?

der airbag war noch nicht "aufgegangen".
kann es nicht ein einfacher kabelbruch etc sein?
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CvR
Beitrag 03.08.2008, 05:13
Beitrag #11


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Zitat (bayramram @ 02.08.2008, 21:03) *
DER MANN HATTE KENNTNIS VON DEM GETRIEBESCHADEN.
ich sage euch ja - ES WURDE UNTEN GESCHMIERT, WAS DAS ZEUG HAELT - um dicht zu halten

Halt.
Die Tatsache dass irgendjemand da Dichtmasse aufgetragen hat ist kein Beweis dafür, dass der Verkäufer von dem Sachverhalt wusste. Diese Masse kann ja auch ein Dritter aufgebracht haben, bspw. derjenige, von dem er den Wagen gekauft hat (und der ihm nichts davon erzählt hat), oder der Schrauber seines Vertrauens, der da drohendes Unheil witterte und prophylaktisch einfach mal Hand anlegte. Oder der Nutzer des Wagens (meine Autos waren bisher immer auf meine Eltern angemeldet, und die hätten, wenn sie aus irgendeinem Grunde in eine Situation gekommen wären, in der sie mein Auto hätten verkaufen müssen, sicher nicht gewusst, was ich wo wie "zurechtgebastelt" habe...)
Zitat
der typ hat wahrshcienlich auf die schnelle getriebe öl aufgefüllt und mir den wagen verkauft - dass er noch 300 km gehalten hat - dann hat das rattern angefangen und ich wurde stutzig..
rattern bedeutet = lager kaputt -> er wusste das....

Kannst du das beweisen, dass er das wusste? Wie? Kannst du beweisen, dass das Getriebe vorher bereits einen Lagerschaden hatte und dieser nicht erst entstanden ist, weil du nicht rechtzeitig Öl nachgefüllt hast? Wartungsintervalle eingehalten? Sprich, ggf. unmittelbar nach dem Kauf einen entsprechenden Rundumcheck durchgefürt? Oder erstmal trotz überschrittener Serviceintervalle drauflosgefahren?
Zitat
und wenn getriebe undicht ist - ist es ein getriebeschaden , und das ist nichts "leichtes"

Naja, wenn das Getriebe undicht ist, ist das ein Dichtungtsschaden.
Zitat
Zitat
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VIELEN DANK - genau das wollte ich jetzt hören..

Jetzt musst du aber noch Belege suchen, die beweisen, dass der Verkäufer davon wusste...
Zitat
ICH MÖCHTE DEN WAGEN NICHT HERGEBEN.
ich möchte ihn reparieren lassen und ihm die rechnung zahlen lassen.
arglistiger bösewicht!!!

Tja, da wirst du auf die Nase fallen. Wegen arglistiger Täuschung kannst du meines Erachtens nur den Kaufvertrag anfechten. Du bekommst dann das Geld zurück und der Verkäufer das Auto.
Sollte kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart sein, dann kannst du auch nicht einfach irgendwo reparieren lassen und dann die Rechnung präsentieren, sondern musst dem Verkäufer den Mangel melden und kannst dann Nacherfüllung (entspräche wohl einem Getriebeaustausch oder der Lieferung eines Autos mit intakten Getriebe) oder Rücknahme fordern. Allerdings darf der Verkäufer die Nachbesserung verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Die Lieferung eines intakten Autos mit vergleichbarem Kilometerstand, Gebrauchszustand, Farbe, Ausstattung könnte unmöglich sein, und ein neues Getriebe für einen 12 Jahre alten, mit zahlreichen (bekannten) Mängeln behafteten Kleinwagen könnte unwirtschaftlich sein. Auch in diesem Fall blieben nur noch Rücktritt und Minderung des Kaufpreises - und bei letzterer würde ich jetzt keine Millionenbeträge erwarten...
Zitat
der wagen (trotz getriebescahden) ist für den preis einzigartig - deswegen möchte ich ihn behalten.

Dann verstehe ich nicht, warum du so einen Aufriss machst und dich nicht einfach über das Schnäppchen freust... Letzteres wäre nämlich ggf. die nervenschonendste Variante des Umgangs damit... Die Chancen, das Auto zu behalten und massig Kohle beim Verkäufer abzugreifen, halte ich persönlich für sehr, sehr gering.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Feuerpferd
Beitrag 03.08.2008, 06:53
Beitrag #12


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Zitat (em5 @ 03.08.2008, 05:11) *
woher schließt du darauf, dass eine neue airbageinheit eingesetzt werden muss?
kann es nicht an etwas günstigerem liegen?
Natürlich kann es auch ein Kabelbruch sein. Möglich wäre auch, dass der Schleifring defekt ist. Beides wäre vergleichsweise günstig. Mir ist aber ein Fall (auch ein Polo, Baureihe weiß ich nicht, allerdings Bj. 98) bekannt. 4 (in Worten Vier) Werkstätten konnten den Fehler nicht finden und meinten es müsse die gesamte Einheit getauscht werden. Als Kostenpunkt wurden die von mir zitierten 600€ genannt. Es handelt sich bei den 4 Werkstätten übrigens um jeweils 2 Vertrags- und 2 freie Werkstätten. Wäre der Defekt einfach zu beheben hätte es der Vorbesitzer gemacht. Ein Auto ohne Mängel kann man besser verkaufen als eines mit Mängeln.


Zitat (CvR @ 03.08.2008, 06:13) *
Die Tatsache dass irgendjemand da Dichtmasse aufgetragen hat ist kein Beweis dafür, dass der Verkäufer von dem Sachverhalt wusste.
Kann man wirklich damit rechnen, dass der Vorbesitzer den Schaden nicht kannte? Da wurde behelfsmäßig nachgebessert, das Problem aber nicht behoben. Ofennsichtlich ist das Getriebe so undicht, dass relativ schnell Öl nachgefüllt werden muß. Und das tropfende Öl verursacht ja auch Flecken, die man früher oder später erkennen muß.


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MrMurphy
Beitrag 03.08.2008, 06:54
Beitrag #13


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Hallo,

so schlecht, wie teilweise beschrieben, sind deine Chancen gar nicht, da möglichst schadenfrei oder zumindest nur mit einem blauen Auge raus zu kommen.

Erst mal die schlechten Nachrichten:

- Der Airbag ist defekt
- Das Getriebe verliert Öl

Das sind nicht nur TÜV-Probleme, sondern du darfst selbst mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren.

Airbag: Wenn das Teil z. B. bei einem unverschuldeten Unfall nicht auslöst wird die gegnerische Versicherung Himmel und Hölle in Bewegung setzen um die Ursache zu erfahren. Da das sogar im Kaufvertrag steht würden deine Ansprüche radikal gekürzt werden, für die gesundheitlichen Folgen sowieso, aber die werden argumentieren, das bei so einer Einstellung zur Verkehrssicherheit auch andere Teile, z. B. die Bremse defekt sein können. Das defekte Getriebe würde deren Argumentation sogar noch stützen - Viel Spass dann.

Getriebe: Eigentlich hätte ATU dich mit dem undichten Getriebe gar nicht mehr vom Hof lassen dürfen, wenn z. B. deshalb ein Motoradfahrer zu Schaden kommt und du als Verursacher ermittelt wirst, wären die auch mit in der Haftung. Oder haben die das Getriebe repariert? In jedem Fall kann das für dich noch richtig teuer werden, Stichwort Umweltverschmutzung, da kommen schnell mal Kosten von über 10000,00 Euro zusammen.

Jetzt zu den besseren Nachrichten:

Deine Möglichkeiten, den Schaden ersetzt zu bekommen, sind besser, als von einigen dargestellt wird. Dabei gehe ich davon aus, das das Auto im Kaufvertrag nicht als Bastlerwagen oder zum Ausschlachten verkauft wurde.

Dabei kommt es stark darauf an, wie lange der Vorbesitzer selbst das Fahrzeug besaß.

Waren es nur ein paar Tage kann er den Schaden natürlich nicht mitbekommen haben. Hatte er das Fahrzeug hingegen mehrere Monate oder gar Jahre wird er sich nicht darauf herausreden können, vom Schaden nichts gewusst zu haben, dann muss das Fahrzeug ja bereits bei ihm kräftig geölt haben. Wahrscheinlich sind davon sogar noch Spuren auf dem Grundstück oder dort, wo das Auto regelmässig stand, zu finden. Außerdem dichtet niemand, dem man das Auto z. B. kurzfristig leiht, mal eben das Getriebe unfachmännisch ab, ohne den Besitzer zu informieren.

Das ist zudem ein Fehler, der nicht unter die Klausel "gekauft wie besichtigt" fällt, da dadurch das Auto verkehrsunsicher ist und überhaupt nicht im öffentlichen Verkehr benutzt werden darf. Damit hast du die Möglichkeit, entweder:

a) Das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben

b) Ein gleichwertiges Fahrzeug vom Verkäufer fordern, wobei das bei einem Allerweltsfahrzeug wie dem Polo ohne weiteres möglich ist, das geht nur bei Einzelstücken nicht. Kleinere Abweichungen müsstest du dann aber in Kauf nehmen, sofern im Kaufvertrag nicht bestimmte Ausstattungen oder Farben festgelegt sind.

c) Den Verkäufer aufzufordern, den Schaden zu beheben

Wenn du c) in Anspruch nimmst, dabei eine angemessene Frist setzt (z. B. 10 Tage) und der Verkäufer nicht reagiert kannst du

d) Den Schaden, soweit er nicht den Wert des Fahrzeugs überschreitet, selbst reparieren lassen und dem Verkäufer in Rechnung zu stellen

Zusätzlich kannst du von dem Verkäufer Schadenersatz bis zu dem Zeitpunkt stellen, wo du selbst den Schaden bemerkt hast. Danach "kann" kein weiterer Schaden entstehen, da du dann gar nicht mehr weiter fahren durftest. Das würde z. B. die Entfernung vom Öl von deinem Grundstück oder aus deiner Garage, sofern vorhanden, betreffen.

Ein Wermutstropfen: Obwohl die Gesetzteslage eindeutig ist kann sich beim Widerstand durch den Verkäufer das ganze trotzdem bis zur endgültigen Klärung elend lange hinziehen und sogar den Beistand eines Rechtsanwalts erfordern.

Wichtig ist auch das richtige Vorgehen. Beim Setzen von Fristen also z. B. ein konkretes Datum vorgeben. Wenn du eine Frist von 10 Tagen setzen willst das also nicht so schreiben, sondern 3 Tage Postlaufzeit dazurechnen und dann z. B. den 16.08.2008 nennen. Ob der Verkäufer dann 11 oder nur 9 Tage hat um zu reagieren, kann dir relativ egal sein, aber du (und im schlimmsten Fall das Gericht) hat dann ein konkretes Datum, mit dem gearbeitet bzw. auf das reagiert werden kann.

Außerdem ist erstaunlich, wie häufig solche Typen leere Briefe erhalten. "Ja, das Einschreiben habe ich bekommen, aber da war gar kein Brief drin, Keine Ahnung, was cafer von mir wollte. Hätte er mir die Probleme mitgeteilt hätte ich natürlich sofort reagiert und damit sind die ganzen Folgekosten nur durch cafer verursacht."

Dem kannst du z. B. vorbeugen, indem du zumindest das erste Schreiben, in dem du dem Verkäufer dein Anliegen mitteilst, z. B von einem Bekannten lesen, eintüten und zur Post bringen lässt, damit er bestätigen kann, das der Brief nicht leer war. Dazu die Möglichkeit des Einwurfeinschreibens nutzen, dann kann der Verkäufer den Empfang nicht ablehnen, sobald der Brief in seinem Briefkasten ist gilt er als zugestellt, das wird vom Briefträger auch entsprechend notiert.

Zitat
So geht das aber auch nicht.

Der Verkäufer hat die Möglichkeit die Sache zuerst selbst in Ordnung zu bringen.


Das wird von Verkäufern und Geschäften zwar gerne so dargestellt, ist aber falsch. Bei Problemen hat der Käufer die Wahl, wie er weiter vorgehen will.

Anders ist es nur, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, und zwar im rechtlichen Rahmen. Bei privaten Käufen fehlt so eine Vereinbarung fast immer. Gewerbliche Verkäufer beziehen sich dann gerne auf ihre allgemeinen Gechäftsbedingungen, die aber häufig ungültig sind. Dazu zwei Beispiele:

a) Ich kaufte in einem Fachgeschäft eine Stereoanlage, die defekt war. Der Verkäufer wollte auf Grund seiner allgemeinen Gechäftsbedingungen reparieren, ich das ganze zurückgeben. Die AGBs hingen an einer Durchgangtür zur Werkstatt hinter der Theke, wo mal als Kunde nichts zu suchen hat. Großes Getue vom Inhaber, ein Brief von mir ohne Reaktion, ein Brief von meinem Anwalt und er nahm die Anlage "aus Kulanzgründen und nur ausnahmsweise" zurück.

b) Ich kaufte einen DVD-Player von MediaMarkt. Gerät nach vier Wochen defekt, repariert, nach zwei Wochen erneut defekt. Ich wollte das Gerät nun gegen Erstattung zurückgeben, dortiger Chef von MediaMarkt berief sich wie üblich auf die AGBs. Die waren aber nicht ausgehängt, sondern befanden sich auf der Rückseite der Kaufquittung. Damit habe ich von ihnen erst nach dem Kauf Kenntnis erhalten, die waren somit ungültig. Also wieder Brief von mir ...

Also selbst, wenn sich der Verkäufer auf ABGs beruft, was bei einem Privatverkäufer eher unüblich sein dürfte, nicht gleich den Kopf in den Sand stecken.

Gruss

MrMurphy
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em5
Beitrag 03.08.2008, 13:05
Beitrag #14


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hi mrmurphy

es war ein privatverkauf.

der typ hatte gleich neben dem haus, wo ich den wagen abgeholth ab, einen autohandel auf seinen namen laufen,
hat uns aber den wagen privat verkauft.

der wagen war aber schon über 6 jahre auf ihn selbst angemeldet.

natürlich hat er im vertrag alles ausgeschlossen (gewährleistung etc). aber ist das in so einem fall überhaupt gültig?
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CvR
Beitrag 03.08.2008, 13:25
Beitrag #15


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Zitat (em5 @ 03.08.2008, 14:05) *
der wagen war aber schon über 6 jahre auf ihn selbst angemeldet.

natürlich hat er im vertrag alles ausgeschlossen (gewährleistung etc). aber ist das in so einem fall überhaupt gültig?

Wieso sollte das ungültig sein? Bei Privatverkäufen darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Und wenn der Wagen 6 Jahre lang auf ihn zugelassen war, dann ist das wohl ein ziemlich klarer Privatverkauf. Auch Autohändler dürfen ihre privat genutzen Fahrzeuge verkaufen.

Zu der Getriebeundichtgkeit stellt sich außerdem noch die Frage, ob die Dichtmasse frisch aufgetragen war, oder ob sie schon älter war...

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, bleibt imho nur die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung. In dem Fall ist der Wagen dann allerdings auch weg.


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MrMurphy
Beitrag 03.08.2008, 13:46
Beitrag #16


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Hallo,

Zitat
aber ist das in so einem fall überhaupt gültig?


Selbstverständlich. aber bei dir geht es gar nicht um die Gewährleistung. Deshalb spielt das gar keine Rolle.

Wie CvR bereits schrieb, handelt es sich um einen Privatverkauf und um keinen verkappten gewerblichen Verkauf. Von daher kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Zitat
der typ hatte gleich neben dem haus, wo ich den wagen abgeholth ab, einen autohandel auf seinen namen laufen,


Das ist von Vorteil für dich, da der Verkäufer sich dann nur sehr schwer darauf herausreden kann, er hätte

- von dem Schaden nichts gewußt und

- es wäre ihm nicht bekannt, das er den Käufer, also dich, über den Schaden aufklären müsste.

Als Käufer kannst du erwarten, das sich das Fahrzeug in einem dem Alter entsprechenden Zustand befindet. Über außergewöhnliche, nicht bei einer Probefahrt erkennbare, Mängel muss der Verkäufer den Käufer von sich aus ohne Nachfrage informieren. Das ein Getriebe übermässig viel Öl verliert ist so ein Fall, da das nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht, zumal, wenn es unfachmännisch repariert wurde.

Wenn du keine groben Fehler machst, z. B. das Auto reparieren lässt, ohne den Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen, sehe ich gute Chancen für dich, deinen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Gruss

MrMurphy
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CvR
Beitrag 03.08.2008, 14:01
Beitrag #17


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Wieso Nachbesserung? Die gibt's imho nur im Gewährleistungsfall.

Wenn der Verkäufer von einem defekten Getriebe wusste/hätte wissen müssen, hätte er auch darüber informieren müssen. Soweit gehe ich da mit MrMurphy konform.
Wenn der Verkäufer dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, wüsste ich nicht, welche Optionen ausser einer Anfechtung des Kaufvertrages und damit einer Rückabwicklung (also Auto zurück, Geld zurück) in Betracht kämen. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte nach Gewährleistungsausschluss eine Nachbesserungspflicht beruhen?


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em5
Beitrag 03.08.2008, 14:03
Beitrag #18


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hi

ich danke cvr und mrmurphy und allen anderen natürlich auch.

über weitere beiträge freue ich mich natürlich.

ich werde jetzt, schlussfolgernd auch aus euren beiträgen zunächst einmal folgendes tun:

- den wagen zunächst NICHT reparieren lassen

- meinen anwalt aufsuchen (er ist auf verkehrsrecht spezialisiert, aber es geht ja eher um kaufrecht hier?)

- den verkäufer informieren

- zu vw gehen und evtl nen kostenvoranschlag hereinholen

getriebereparatur schminke ich mir inzwischen beinahe ab.
die dinger kosten ca 700,- mit einbau bin ich bestimmt bei 800-900 euro.

achja: ich habe ihn auf evtl motor/getriebefehler mindestens 10 mal angesprochen. er sagte, der wagen wäre tiptop!
ein mechaniker (kumpel von vw) hat druntergeschaut (nachts) und hat leider nichts erkannt.

seine frau wäre ihn gefahren... naja das erklärt wahrscheinlich einiges smile.gif aber noch einmal: laut seiner aussagen war am wagen NICHTS gemacht worden.
das problem ist, dass ich den wagen so dringend gekauft habe, weil ich ihn auch dringend benötige (wg neuem job).
und ich aknn es mir nicht leisten, dass alles monate dauert.

was kann ich denn gegen das tropfende öl tun, um umweltbelastung zu begrenzen? eimer drunterstellen reicht?



zum airbag noch einmal:
der airbag ist defekt... inwiefern prüft der tüv überhaupt die airbags? denn abgeklemmt kann das ding ja eigentlich keine gefahr darstellen und auch nicht "entdeckt werden", da keine lämpchen leuchten.


natürlich halte ich euch auf dem laufenden.
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CvR
Beitrag 03.08.2008, 14:22
Beitrag #19


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Zitat (em5 @ 03.08.2008, 15:03) *
ich danke cvr und mrmurphy und allen anderen natürlich auch.

Da nicht für...
Zitat
über weitere beiträge freue ich mich natürlich.

Wir freuen uns auch, wenn du uns auf dem laufenden hältst, was aus der ganzen Angelegenheit wird wavey.gif Ich drück' dir die Daumen, dass alles ein gutes Ende nehmen wird.

Zum Airbag: Der TÜV checkt imho nur die Kontrolleuchte. Allerdings wird bei bloßem Abklemmen der Leuchte dem sachkundigen Prüfer auffallen, dass die Leuchte beim Start des Wagens nicht kurz aufleuchtet... Und selbst, wenn's dem TÜV nicht auffällt: Kommt es zu einem Unfall, bei dem jemand zu Schaden kommt, weil der Airbag nicht auslöst, hast du wirklich ein Problem.

Zum Getriebe: Es muss ja nicht zwingend ein neues sein. Gibt ja auch gebrauchte... Die werden deutlich weniger kosten. Vielleicht kann ein versierter Schrauber das Getriebe auch noch reparieren. Da würde ich aber eher auf die freie Hinterhofwerkstatt mit gutem Leumund als auf große Glaspaläste des Herstellers oder großer Werkstattketten vertrauen. Ein Laden, wo noch repariert wird - und nicht nur Teile gewechselt werden.


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MrMurphy
Beitrag 03.08.2008, 15:04
Beitrag #20


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Hallo,

Zitat
Die gibt's imho nur im Gewährleistungsfall.


Dann würde ich dir mal den § 437 BGB empfehlen, der sich um Kaufverträge dreht und der hier zum Tragen kommt. Da steht auch eindeutig, das der Käufer die Wahl hat, wie er weiter vorgehen bzw. was er vom Verkäufer verlangen will.

Zitat
aber es geht ja eher um kaufrecht hier?


Ja, es geht hier um einen Kaufvertrag, nicht um Verkehrsrecht.

Gruss

MrMurphy
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Feuerpferd
Beitrag 03.08.2008, 16:53
Beitrag #21


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Zitat (em5 @ 03.08.2008, 15:03) *
zum airbag noch einmal:
der airbag ist defekt... inwiefern prüft der tüv überhaupt die airbags? denn abgeklemmt kann das ding ja eigentlich keine gefahr darstellen und auch nicht "entdeckt werden", da keine lämpchen leuchten.
Der Airbag selbst kann keine Gefahr darstellen. Er wird aufgrund dieses Defekts nicht einfach auslösen. Das Problem ist, dass er im Falle eines Unfalles nicht ausgelöst wird. Das kann schlimmere Folgen bedeuten als bei einem Fahrzeug welches gar keinen Airbag hat. Bei Fahrzeugen ohne Airbag ist die Lenksäule relativ weich konstruiert um die Folgen eines etwaigen Aufpralls auf das Lenkrad zu reduzieren. Bei Fahrzeugen mit Airbag ist die Lenkradsäule dagegen härter gestaltet damit sie der Energie des explodierenden Airbags nicht nachgeben kann. Sonst könnte der Airbag nämlich seine Wirkung nicht entfalten.


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Beitrag 03.08.2008, 17:13
Beitrag #22


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Was mich ein wenig interessiert. Wer hat hier die Pflicht etwas zu beweisen? Der Käufer das der Verkäufer von dem Mangel gewust hat, oder der Verkäufer das er eben nichts von dem Mangel gewusst hat.

btw, gibts Fotos von dem Schaden? Mich interessieren gerade Bilder von der "abgedichteten" stelle.
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swift
Beitrag 03.08.2008, 17:21
Beitrag #23


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Also ich würde wie folgt vorgehen:

  • Kostenvoranschlag für Reparatur bei Vertragswerkstatt machen lassen
  • dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung (hier: Nachbesserung) gem. § 437 Abs. 1 BGB setzen
    (unter Hinweis auf § 444 und Arglistige Täuschung)
  • verweigert der Käufer die Nacherfüllung, würde ich gem. § 437 Nr.3 i.V.m. § 280 BGB Schadensersatz i.H. der Reparaturkosten einfordern
  • und genau hier lohnt es sich dann auch einen Anwalt einzuschalten, da der Nachweis der arglistigen Täuschung hier vom Geschädigten erbracht werden muss


wavey.gif
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CvR
Beitrag 03.08.2008, 17:27
Beitrag #24


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Zitat (MrMurphy @ 03.08.2008, 16:04) *
Zitat
Die gibt's imho nur im Gewährleistungsfall.


Dann würde ich dir mal den § 437 BGB empfehlen, der sich um Kaufverträge dreht und der hier zum Tragen kommt. Da steht auch eindeutig, das der Käufer die Wahl hat, wie er weiter vorgehen bzw. was er vom Verkäufer verlangen will.

blushing.gif Ich befürchte, ich muss mich mal wieder intensiver mit der Juristerei und den Gewährleistungsdingen befassen... Ich empfehle außerdem den §444 BGB. Bei arglisgtig verschwiegenen Mängeln greift demnach ein Gewährleistungsausschluss nicht. Vielleicht wäre da also doch was zu drehen... [edit: Hui, jetzt ist mir @Swift zuvorgekommen...] Dafür wären natürliche Hinweise, die darauf deuten, dass der Verkäufer davon gewusst hat, seeehr hilfreich. Man könnte probieren, alte HU-Berichte zu erlangen und auf Mängel/Hinweise zu prüfen... Oder die Werkstätten in der Region abklappern und fragen, ob sie etwas zur Fahrzeughistorie wissen... (kann natürlich auch nach hinten losgehen, wenn ein HU-Bericht, der einen Hinweis auf Ölverlust enthält, beim Verkauf vorgelegt wurde...)

Sollte Arglist vorliegen, könnte hier doch das volle Gewährleistungsprogramm (Nachbesserung, Minderung, Rückgabe) drin sein. Ich habe mich in Unkenntnis des $444 BGB wohl ein wenig geirrt...

Also: Viel Erfolg mit dem (hoffentlich guten) Advokaten.


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em5
Beitrag 03.08.2008, 21:41
Beitrag #25


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muss ICH das beweisen?

wie lange kann so etwas dauern?

das problem war ja, dass ich EILIG einen wagen benötigte und deswegen so schnell zuschlagen musste.

jetzt bin ich natürlich in derselben situation.

wir haben einen job für meinen bruder und haben nur einen wagen. und ich arbeite auch

gruß
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swift
Beitrag 03.08.2008, 21:47
Beitrag #26


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Zitat (em5 @ 03.08.2008, 22:41) *
muss ICH das beweisen?

Ja.
Zitat
wie lange kann so etwas dauern?

Was denn?
Zitat
das problem war ja, dass ich EILIG einen wagen benötigte und deswegen so schnell zuschlagen musste.

Das ist aber dein Problem.
Der Verkäufer hat das Recht vor Rücktritt , Minderung oder Schadensersatz nachzuerfüllen.
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bayramram
Beitrag 03.08.2008, 22:37
Beitrag #27


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Zitat
Zitat
wie lange kann so etwas dauern?

Was denn?

-> der schadensersatz/die nacherfüllung ....

-
-

Zitat
btw, gibts Fotos von dem Schaden? Mich interessieren gerade Bilder von der "abgedichteten" stelle.

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Atta...2&ajax=true
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Atta...4&ajax=true
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Atta...5&ajax=true
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Atta...6&ajax=true
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em5
Beitrag 03.08.2008, 23:05
Beitrag #28


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am meisten befürchte ich die hinhalte-taktik.

die zehn-tages-frist ist womöglich "standard". und diese bedeutet ja auch nichts...

dann muss das alles wahrscheinlich vor gericht?!

das kann ja monate dauern
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CvR
Beitrag 03.08.2008, 23:06
Beitrag #29


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Zitat (bayramram @ 03.08.2008, 23:37) *
Zitat
Zitat
wie lange kann so etwas dauern?

Was denn?

-> der schadensersatz/die nacherfüllung ....

Von wenigen Minuten bis mehreren Monaten oder gar Jahren ist da wohl fast alles drin...

Wenn der Verkäufer kooperativ ist, lässt sich das unter Umständen mit geringem Aufwand flott regeln. Sieht er das anders, kann ein langwieriger Rechtsstreit daraus werden. Und nach dem Rechtsstreit muss dann das Ergebnis unter Umständen noch per Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden.


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swift
Beitrag 03.08.2008, 23:26
Beitrag #30


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Zitat (em5 @ 04.08.2008, 00:05) *
das kann ja monate dauern

Das kann es auf alle Fälle - zumindest bis du das Geld auf deinem Konto hast.

Wichtig ist nur, dass du ihm früh genug eine Frist zur Nacherfüllung setzt.
Du musst auch damit rechnen, dass es nötig ist, einen Gutachter (zunächst auf deine Kosten) einzuschalten.
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em5
Beitrag 04.08.2008, 00:07
Beitrag #31


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inwiefern greift hier der rechtsschutz?

kann ich meine horrenden bisher entstandenen kosten rechtlich durchsetzen?
(zwei autos hin und rückfahrt + anmeldung/abmeldung + ölwechsel = ca 300 euro)
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Bernhard1
Beitrag 04.08.2008, 06:47
Beitrag #32


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Zitat (em5 @ 04.08.2008, 02:07) *
inwiefern greift hier der rechtsschutz?

Rechtsschutz? Was meinst Du damit?
Zitat
kann ich meine horrenden bisher entstandenen kosten rechtlich durchsetzen?
(zwei autos hin und rückfahrt + anmeldung/abmeldung + ölwechsel = ca 300 euro)

Bei arglistiger Täuschung schon. Ich würde es schon so sehen, daß hier eine arglistige Täuschung vorliegt. Ich meine, der Typ hat einen Autohandel und ist somit vom Fach. Daß er die Sache nicht überrissen hat, halte ich für ausgeschlossen. Außerdem wurde die Dichtmasse garantiert erst vor kurzem aufgebracht. Und daß von außen Dichtmasse raufschmieren keine fachgerechte Reperatur ist, versteht sich von selbst.

Aber so ganz verstehe ich die Sache nicht: da hat er Dich auf die abgeklemmte Airback-Lampe hingewiesen und den Ölverlust verschweigt er. Paßt alles irgendwie nicht zusammen. Außerdem war des Auto wohl weit unter Listenpreis angeboten. Und dann kaufst Du so eine Kiste?! Ein wenig naiv bist Du schon, oder? whistling.gif
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*William*
Beitrag 04.08.2008, 07:02
Beitrag #33


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Also nach den Bildern kann zumindest ich davon ausgehen das der jenige der das drauf gestrichen hat, von einem undichten Getriebe wusste und das reparieren wollte.

Das muss vorher weder ein Getriebeschaden gewesen sein, noch muss das Ding so einen großen Ölverlust gehabt haben, das man von einem Defekt hätte ausgehen können, der einen Getriebeschaden nach sich zieht. Viele Fahrzeugbesitzer versuchen eine Getriebedichtung erst mal so zu reparieren wenn sie merken das es erst ein wenig schwitzt. Das kann auch eine ganze Ecke halten, ohne jetzt auf das alter dieser Abdichtung Rückschlüsse ziehen zu wollen.

Wenn der vorherige Besitzer das ganze repariert hat, und es seiner Meinung nach in Ordnung war, ist das kein Mangel den der Besitzer beim Verkauf angeben muss. Ich meine ich habe an meinem PKW auch vor 3 Jahren mal die Zündkabel getauscht und bis jetzt funktionieren sie super.

Ich bin immer noch der Meinung das ein Nachweiß das der Verkäufer wusste das das Getriebe verreckt schwer bis gar nicht zu erbringen ist.

P.S. Vieleicht sollte man das nächste mal vor dem Kauf einen sachverständigen Bekannten mitnehmen oder den TÜV für einen Gebrauchtwagencheck aufsuchen. So ein Reperaturversuch und ich sage bewust nicht Mangel, hätte dann wenigstens vor dem Kauf angesprochen werden können.
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Feuerpferd
Beitrag 04.08.2008, 07:18
Beitrag #34


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Wenn die Zündkabel getauscht werden ist das aber etwas anderes wie wenn man etwas Dichtmasse von außen auf den Getriebekasten schmiert um den Wagen zu verkaufen. Anhand der Bilder wird deutlich, dass die Dichtmasse ziemlich frisch ist und der Wagen dennoch unglaublich sabbert. Der Fehler war bekannt und hätte angegeben werden müssen. Das ist wohl das was man ein Auslaufmodell nennt.

Der Airbag wurde nicht abgeklemmt. Das System hat ihn selbstständig deaktiviert, was durch eine Kontrolleuchte angezeigt wird. Das kann man nicht übersehen. Also hat es der Verkäufer angegeben. Er hätte auch die Kontrolllampe abklemmen können. Das wäre aber auch eine arglistige Täuschung gewesen, und die wäre auch noch gar zu auffällig gewesen.


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*William*
Beitrag 04.08.2008, 07:44
Beitrag #35


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Zitat (Feuerpferd @ 04.08.2008, 09:18) *
Anhand der Bilder wird deutlich, dass die Dichtmasse ziemlich frisch ist und der Wagen dennoch unglaublich sabbert.


Und eben das wird nicht anhand der Bilder ersichtlich. Über das Alter der Dichtmasse lässt sich so keine Aussage machen da das Getriebeöl schmutzlösende Eigenschaften besitzt und den Schmutz anlösen der sich auf dem Getriebe und der Dichtmasse befinden. Eine Regenfahrt tut dann ihr übriges. Über das Alter könnte nur ein Sachverstädniger aufschluss geben.

Zitat (Feuerpferd @ 04.08.2008, 09:18) *
Der Airbag wurde nicht abgeklemmt. Das System hat ihn selbstständig deaktiviert, was durch eine Kontrolleuchte angezeigt wird


Na super...das Problem des Airbags ist damit ja dann geklärt, einfach wieder aktivieren lassen....vom System whistling.gif

Zitat (Feuerpferd @ 04.08.2008, 09:18) *
Wenn die Zündkabel getauscht werden ist das aber etwas anderes wie wenn man etwas Dichtmasse von außen auf den Getriebekasten schmiertum den Wagen zu verkaufen.


Dann habe ich die Zündkabel eben nicht getauscht sondern einen Marderbiss nur mit einem Stück Isolierbad abgeklebt. rolleyes.gif

Funktioniert seit 2 Jahren klasse....nun Verkaufe ich das Fahrzeug an Herr X. Herr X hat einen Überschlag und dadurch einen Motorbrand. Wusste ich von dem Mangel oder war ich der festen Überzeugung das dass Problem beseitigt war.

Zitat (Feuerpferd @ 04.08.2008, 09:18) *
um den Wagen zu verkaufen.


Eine gewagte Behauptung. Kannst du die auch mit etwas anderem Begründen als der Tatsache das du das Alter der Getriebeabdichtung anhand der Bilder abschätzt?


Ich will wirklich nicht für den Verkäufer sprechen denke aber es wird schwer bis unmöglich im Nachzuweisen das er von diesem Mangel gewusst, und ihn bewusst verschiegen hat. Ich meine es wäre sinnvoller zuerst sorgfältig abzuklären wie die sachlage ist. Und da muss der jetzige besitzer erst mal in Vorleistung gehen ohne Aussicht auf erfolg.
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Kami
Beitrag 04.08.2008, 08:54
Beitrag #36


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Zitat (*William* @ 04.08.2008, 09:02) *
Viele Fahrzeugbesitzer versuchen eine Getriebedichtung erst mal so zu reparieren wenn sie merken das es erst ein wenig schwitzt. Das kann auch eine ganze Ecke halten, ohne jetzt auf das alter dieser Abdichtung Rückschlüsse ziehen zu wollen.


so seh ich das auch - das itst zwar Pfusch, bei einem alten Fahrzeug aber das wirtschaftlichste das von aussen zuzuschmieren - und hält oft erstaunlich lange (Bei meinem alten Motorrad mindestens 5 Jahre)

falls das Getriebe nen Treffer hat, wird es wohl in den meisten Fällen am günstigsten sein einfach da ein gebracuhtes reinzusetzen - allerdings hat man dann halt auch keine Sicherheit das das neue nicht verreckt...

Gruss


Kami


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drtesa
Beitrag 04.08.2008, 09:40
Beitrag #37


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Wenn ich mir die Bilder so betrachte und meine Schrauberfahrung mit hinzunehme würd ich das Schadensbild etwas differenzieren:

Das der Querlenker+Aufhängung so richtig naß sind, deutet für mich darauf hin, dass der Getriebesimmering tot ist.
Wenn am Simmering das Öl austritt und auf die Antriebswelle kommt wird es verspritzt und es ergibt sich überlicherweise dieses Schadensbild.

Über das Alter der Dichtmasse zu spekulieren ist Hellseherei, Fakt ist aber zweifelsfrei dass die Masse von AUßEN aufgebracht wurde. Aber trotzdem scheint es relativ dicht zu sein, die meisten Spuren sind oben und scheinen vom verspritzen her zu kommen.


Ich würde also mal den Simmering wechseln, alles sauber machen und beobachten wie es sich entwickelt.
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*William*
Beitrag 04.08.2008, 10:33
Beitrag #38


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Sicher der Simmerring? Der Simmerring der ATW würde von hinten her durch die Getriebeglocke stoßen. Das ist halt leider von der Glocke verdeckt. Auch wenn öl von dort auf die ATW spritzt machts dann die Getriebglocke nicht vorn nass. Ausschließen will ichs deshalb nur auch nicht.

Sicherheit gibt nur ne Wäsche und mal gucken wo es rausdrückt. Ob das Getriebe schon schrott ist weiß ich anhand der Bilder auch nicht. smile.gif
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Kami
Beitrag 04.08.2008, 10:36
Beitrag #39


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Zitat (bayramram @ 02.08.2008, 22:03) *
... dann hat das rattern angefangen und ich wurde stutzig..
rattern bedeutet = lager kaputt -> er wusste das....
...


ratterts immer noch?

Gruss

Kami


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bayramram
Beitrag 04.08.2008, 15:14
Beitrag #40


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ja - es rattert immer noch!
und zwar immer heftiger - darum steht das auto.


Zitat
Ich würde also mal den Simmering wechseln, alles sauber machen und beobachten wie es sich entwickelt.

das habe ich auch gedacht - dass der simmeringwechsel ("abdichtung des getriebedeckels zum fünften gang"?) lösung genug wäre für das problem-
doch der ATU hat die kooperation mit mir massiv (auch nach drängen und fragen nicht) abgelehnt!
es sei NICHTS zu machen.
-
es tröpfle nicht nur aus dem deckel raus - sondern auch da, wo der zweite rote schmier-streifen sei.
er sehe dort eindeutig tröpfchenbildung
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Atta...6&ajax=true
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*William*
Beitrag 04.08.2008, 15:26
Beitrag #41


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Was lässt dich darauf schließen das es nicht der Simmerring ist wenn eine Werkstatt die "Zusammenarbeit" verweigert? think.gif

Die Tröpfchen können auch aus dem Geseiere darüber kommen. Mach mal eine Wäsche, fülle ordentlich Getriebeflüssigkeit auf und schau wo es rausdrückt. Alles andere ist ein Blindflug bezüglich der Fehlersuche.


Das Rattern muss auch noch nicht heißen das ein Getriebeschaden vorliegt, Das kann auch schlicht weg an einem zu niedrigen Ölstand liegen, hatte ich auch schon. Es führt nur sehr wahrscheinlich zu einem wenn du weiter so fährst. Also Vor dem probieren immer auffüllen!

Wenn du an einer Fehlerklärung überhaupt nicht interessiert bist, stell den wagen ab und lass alles weitere deinen Anwalt machen. Mit den Konsequenzen wenns in die Hose geht. Ich halte dann jedenfalls meine Klappe.
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Malermeister
Beitrag 04.08.2008, 15:45
Beitrag #42


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Zitat (bayramram @ 04.08.2008, 16:14) *
ja - es rattert immer noch!
und zwar immer heftiger - darum steht das auto.

Ich würde an der Möhre vorerst überhaupt nichts mehr machen, jedenfalls keine Reparatur.
Setz dich mit dem Verkäufer auseinander und zieh die Möglichkeit in Betracht, dass du den Wagen zurückgibst.


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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Feuerpferd
Beitrag 04.08.2008, 16:26
Beitrag #43


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So wie Malermeister sehe ich das allerdings auch.


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em5
Beitrag 04.08.2008, 23:42
Beitrag #44


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hi

folgendes ist bisher geschehen.

habe mit ihm telefoniert. ist nicht hier, im urlaub.
er hat zugegeben, dass "vor langer zeit" mit dem getriebe was war und abgedichtet wrude.

er kann es sowieso nicht "verschweigen", da im scheckheft die stempel von seiner eigenen werkstatt/handel sind.

er war nicht allzu stur, hat gesagt, wenn er kommt, bereden wir das, in einem monat.

ich habe ihm um eine mail gebeten, dass er die rücktritt vom kaufvertrag bestätigt. das tut er noch nicht, sagt er, er hätte kein internet...

aber ich denke, damit belasse ich es nicht. denn diese verzögerungstaktik gefällt mir natürlich nicht.

ich bin mir aber nicht sicher, was in diesem außergewöhnlichen fall das beste ist. denn dass er im urlaub ist, glaube ich ihm ausnahmsweise.

eine "4-wochen-frist" o.ä. gibt es ja in diesem fall nicht. ob "drohungen" helfen, weiß ich auch nicht.

ratschläge?
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*William*
Beitrag 05.08.2008, 05:22
Beitrag #45


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Zitat (em5 @ 05.08.2008, 01:42) *
er hat zugegeben, dass "vor langer zeit" mit dem getriebe was war und abgedichtet wrude.


Bestätigt ja mindestens was ich schrieb. Wenn das Getriebe so eine lange Zeit repariert war, und erst bei dir kaput ging bestand kein Mangel aus sicht des Verkäufers. Da der Mangel ja behoben war.

Zitat (em5 @ 05.08.2008, 01:42) *
er kann es sowieso nicht "verschweigen", da im scheckheft die stempel von seiner eigenen werkstatt/handel sind.


Würde er wirklich im Checkheft vermerkt haben das er das Getriebe vor einer gewissen Zeit so repariert hatte spielt das imho mehr in seine Karten. Wenn er damit eine weile so gefahren ist, war es offensichtlich ganz.

Ist denn direkt eine Reperatur des Getriebe vermerkt?
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Bernhard1
Beitrag 05.08.2008, 07:21
Beitrag #46


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Zitat (*William* @ 05.08.2008, 07:22) *
Bestätigt ja mindestens was ich schrieb. Wenn das Getriebe so eine lange Zeit repariert war, und erst bei dir kaput ging bestand kein Mangel aus sicht des Verkäufers. Da der Mangel ja behoben war.

Ich weiß ja nicht, wieviel Du von Autos verstehst, aber ein Getriebe von außen mit Dichtmasse zuzuschmieren ist Pfusch. Das kann eine ganze Zeit halten, aber eine fachgerechte Reperatur sieht so nicht aus. Und das mußte der Typ wissen, da er vom Fach ist. Ich habe anhand der Ölspuren auch den Verdacht, daß es nicht nur ein undichtes Gehäuse ist, sondern die Simmerringe den Geist aufgegeben haben. Da es offensichtlich ein Pfuscherladen ist, haben die wohl die Simmerringe bei der "Getriebereperatur" beschädigt.
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MGER
Beitrag 05.08.2008, 07:55
Beitrag #47


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Zitat (bayramram @ 02.08.2008, 22:03) *
...
der wagen (trotz getriebescahden) ist für den preis einzigartig - deswegen möchte ich ihn behalten.



Zitat (em5 @ 03.08.2008, 15:05) *
es war ein privatverkauf.

der typ hatte gleich neben dem haus, wo ich den wagen abgeholth ab, einen autohandel auf seinen namen laufen,
hat uns aber den wagen privat verkauft.
...
natürlich hat er im vertrag alles ausgeschlossen (gewährleistung etc). aber ist das in so einem fall überhaupt gültig?



Hallo,

warum verkauft er die Möhre zum günstigen Sonderpreis obwohl er einen Autohandel betreibt? Das Ding muss vom Hof- und warum so billig....? Autohändler haben in der heutigen Zeit nichts zu verschenken, warum sollte er es also tun?


Zitat (em5 @ 04.08.2008, 02:07) *
inwiefern greift hier der rechtsschutz?

kann ich meine horrenden bisher entstandenen kosten rechtlich durchsetzen?
(zwei autos hin und rückfahrt + anmeldung/abmeldung + ölwechsel = ca 300 euro)


Die rechtschutz ersetzt dir die Kosten des Rechtsstreits, sonst nichts. Ausserdem- wäre das Auto intakt gewesen hättest du diese Kosten genau so gehabt. Sprich die sind nicht durch den Schaden verursacht.

Grüße

Matthias


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...da die die reinen Herzens handeln unsere größten Helden sind... (Liebesbrief- Thomas D)
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*William*
Beitrag 05.08.2008, 08:41
Beitrag #48


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Zitat (Bernhard1 @ 05.08.2008, 09:21) *
Ich weiß ja nicht, wieviel Du von Autos verstehst,


Kann dir doch egal sein wie viel ich von autos verstehe. whistling.gif

Zitat (Bernhard1 @ 05.08.2008, 09:21) *
aber ein Getriebe von außen mit Dichtmasse zuzuschmieren ist Pfusch.


So eine puschale Aussage ist doch quatsch. Wenn ich einen recht wertigen Wagen vor mir habe,bei dem das Getriebe sifft,tauscht man die Dichtung aus und gut. Hat man eine olle Mühle die, würde man so einen Shaden mit dem Tausch einer Dichtung beheben, danach doppelt so viel kostet schmeißt man schlicht weg Perlen vor die Säue. Wenn die Abdichtung so lange gehalten hat und auch jetzt noch nicht eindeutig als Ursache für den Ölverlust festgehalten ist, zumindest nicht wenn man den Hauch von Sachverstand besitzt, ist eine solche Reperatur doch vollkommen OK. Wenn du das anderst siehst bitte. Dann tauscht du warscheinlich auch die Stoßstange weil ein Kratzer drin ist.

Zitat (Bernhard1 @ 05.08.2008, 09:21) *
Das kann eine ganze Zeit halten,


Das hat offensichtlich eine Zeit lang gehalten und tuts womöglich noch immer. Der Zeitpunkt der Abdichtung ist interessant.

Zitat (Bernhard1 @ 05.08.2008, 09:21) *
aber eine fachgerechte Reperatur sieht so nicht aus.


an was machst du den fachgerecht weg? Weist du wie der Schaden vorher aussah? weist du wie undicht das Getriebe zu Zeit der abdichtung war? NEIN. Halt dich also zurück mit soclhen pauschalen Behauptungen.

Zitat (Bernhard1 @ 05.08.2008, 09:21) *
Und das mußte der Typ wissen, da er vom Fach ist.


Aha, ich lese da nur das er Fahrzeuge Verkauft. Kennst du den Unterschied zwischen einem Automobilkaufman und einem kfz-Mechaniker?

Zitat (Bernhard1 @ 05.08.2008, 09:21) *
Da es offensichtlich ein Pfuscherladen ist, haben die wohl die Simmerringe bei der "Getriebereperatur" beschädigt.


Ach ja, wie soll das denn beim auftragen der Dichtmasse gehen? So ein Dummfug.
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Bernhard1
Beitrag 05.08.2008, 08:45
Beitrag #49


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Zitat (MGER @ 05.08.2008, 09:55) *
Die rechtschutz ersetzt dir die Kosten des Rechtsstreits, sonst nichts. Ausserdem- wäre das Auto intakt gewesen hättest du diese Kosten genau so gehabt. Sprich die sind nicht durch den Schaden verursacht.

Seltsame Sichtweise! Der Verkäufer hat die Kosten erst durch seine Täuschung verursacht. Wenn alles regulär verlaufen wäre, hätte der Käufer ein Auto. Wird er Kaufvertrag rückgängig gemacht, steht der geprellte Käufer ohne Auto da, hatte aber die Kosten.
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*William*
Beitrag 05.08.2008, 08:47
Beitrag #50


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Deswegen ersetzt die Rechtschutz die Kosten für hin und Rückfahrt sowie Ölwechsel trotzdem nicht whistling.gif

Ließt du eigentlich was andere schreiben? laugh2.gif
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