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> MPU ohne Einwirkung im Straßenverkehr, Kennt sich jemand damit aus? WICHTIG
D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 13:55
Beitrag #1


Neuling
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Hallo an Alle,

ich hatte im Januar 07 mein Führerschein abgenommen bekommen da ich mit einem BAK von 1,72 Auto fuhr.
Danach machte ich die MPU usw. -> diese war erfolgreich und ich bekam den Führerschein mitte Dezember wieder.
Am 31.01.2008 ( Fastnacht- gschmutziger Donnerstag) war ich betrunken auf der Straße unterwegs und der Polizist der mich damals im Januar anhielt hat mich zu sich gezogen und mich blasen lassen um den Alkoholwert zu ermitteln. Der war natürlich relativ hoch bei 2,8 Promille aber ich dachte mir kann ja nichts passieren da ich ja weder im Auto saß noch am Straßenverkehr teilgenommen hatte.
Denkste:
Ich bekam ein Schreiben vom Landratsamt, dass ich wieder eine MPU machen müsste da nicht gewährleistet wäre, dass ich sicher eine Kraftfahrzeug führen könnte. ( obwohl ich gar nicht am Straßenverkehr teilgenommen habe) .

Was kann man jetzt tun.
Ich hab mich dem Schreiben gebeugt und mich auf die MPU vorbereitet ( Kosten ) mit einem Soziastet wäre, dass ich sicher ein Auto führen könnte lpädagogen und einem Urintest der beweist das ich keinen Alkohol mehr trinke.
Trotzdem hab ich die erneute MPU nicht bestanden und weiss jetzt nicht was ich noch machen kann / muss / soll!

Hat jemand damit Erfahrung?

Hintergrund: Ich bin Student an einer BA und benötige somit den Führerschein für meine berufliche Tätigkeit.


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Gruß Hannes
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astaubach
Beitrag 20.06.2008, 14:00
Beitrag #2


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Ich würde mir das zu Herzen nehmen, was in dem Gutachten steht und es weiter versuchen.

Zitat
Der war natürlich relativ hoch bei 2,8 Promille

think.gif Ja.

Beim dem Wert ist eine MPU natürlich nicht einfach.


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Gruß, Andreas
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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 14:04
Beitrag #3


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Ok aber Blut wurde mir gar nicht abgenommen ist sowas rechtlich überhaupt vertretbar?
Und wie gesagt am Starßenverkehr hab ich nicht teilgenommen also warum überhaupt MPU?


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Gruß Hannes
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Jens
Beitrag 20.06.2008, 14:07
Beitrag #4


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Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die MPU angeordnet (sprich welche Paragraphen stehen in der MPU-Anordnung)?
Wie lautete die Fragestellung?


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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 14:13
Beitrag #5


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Ich hab das Schreiben leider gerade nicht parat aber ich weiss noch es ging darum, dass nicht sichergestellt wäre das ich sicher ein Kraftfahrzeug führen könnte da ich es gewohnt wäre soviel Alkohol zu trinken denn normale Menschen kommen gar nicht auf so einen Wert.
Aber ich schau nachher mal nach welche Paragraphen betroffen waren.
Ich denke auch, dass ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen werde.


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Gruß Hannes
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darkstar
Beitrag 20.06.2008, 14:15
Beitrag #6


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 14:50) *
Der war natürlich relativ hoch bei 2,8 Promille aber ich dachte mir kann ja nichts passieren da ich ja weder im Auto saß noch am Straßenverkehr teilgenommen hatte.
Wie paßt diese Art Alkoholkonsum mit Abstinenz oder Kontrolliertem Trinken zusammen mit dem man normalerweise die MPU besteht? think.gif
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 14:50) *
Ich bekam ein Schreiben vom Landratsamt, dass ich wieder eine MPU machen müsste da nicht gewährleistet wäre, dass ich sicher eine Kraftfahrzeug führen könnte. ( obwohl ich gar nicht am Straßenverkehr teilgenommen habe) .
Kannst du mal die Rechtsgrundlage angeben? Ich vermute unter anderem §§ 13 Abs 2a/e FeV.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 14:50) *
Ich hab mich dem Schreiben gebeugt und mich auf die MPU vorbereitet ( Kosten ) mit einem Soziastet wäre, dass ich sicher ein Auto führen könnte lpädagogen und einem Urintest der beweist das ich keinen Alkohol mehr trinke.
Kannst du den Satz mal genauer aufdröseln? think.gif
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 14:50) *
Trotzdem hab ich die erneute MPU nicht bestanden und weiss jetzt nicht was ich noch machen kann / muss / soll!
Welche Empfehlungen werden im Gutachten gegeben? Das steht üblicherweise am Ende. Mit was hast du argumentiert kT oder Abstinenz? Welche Angaben im Gutachten lassen das Gutachten ins negative drehen? think.gif
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 14:50) *
Hintergrund: Ich bin Student an einer BA und benötige somit den Führerschein für meine berufliche Tätigkeit.
Das interessiert den Gutachter wenig bis garnicht.

Das Forum hat recht viel Erfahrung bezüglich MPU auch in Wiederholungsfällen wenn auch die meisten Fälle eher Trunkenheitsfahrten betreffen.

mfg
darkstar


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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 14:31
Beitrag #7


Neuling
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Ich habe mich mehrer Stunden mit einem Sozialpädagogen vorbereitet. Und wollte mit dem EtG Screening Programm nachweisen, dass ich momentan kein Alkohol mehr zu mir nehme und das auch so bleiben wird.
Ich habe wirklich mein Trinkverhalten verändert und auch die Ratschläge meines Sozialpädagogen berücksichtigt ( neuer Freundeskreis aufbauen usw.) aber es war der MPU Psychologin egal.
Als Grund für das negative Gutachten wurde beschrieben, dass ich unglaubwürdig wäre und die Vorbereitungszeit zu kurz sei.
An diesem Tag dem 31.01 hätte man können jeden mitnehmen und eine MPU anordnen da es Fastnacht war und die Leute zu hunderten betrunken rumliefen.
HABEN DIE ETWA ALLE EIN ALKOHOLPROBLEM
das ist doch alles nur Geldabzockerei


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Gast_oskar215_*
Beitrag 20.06.2008, 14:34
Beitrag #8





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Normalerweise können die garkeine MPU verlangen. Schon seltsam.

Aus welchen Grunde wurde dir denn Blut abgenommen?
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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 14:39
Beitrag #9


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Das ist es ja mir wurde gar kein Blut abgenommen es war nur das Atemblasgerät.
Und ist es auch möglich das dieses deffekt war oder ungenau?

Ach ja hab ich vergessen. Argumentiert habe ich mit Abstinenz ( als Beweis auch der Screening Test)


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darkstar
Beitrag 20.06.2008, 14:39
Beitrag #10


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 15:31) *
Ich habe mich mehrer Stunden mit einem Sozialpädagogen vorbereitet. Und wollte mit dem EtG Screening Programm nachweisen, dass ich momentan kein Alkohol mehr zu mir nehme und das auch so bleiben wird.
Okay.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 15:31) *
Als Grund für das negative Gutachten wurde beschrieben, dass ich unglaubwürdig wäre und die Vorbereitungszeit zu kurz sei.
Die Frist die die FEB stellt muß nicht ausreichen um eine pos. MPU zu erzielen. Ich vermute es wurde eine MPU mit Fristvorlage von ca. 2 Monaten gestellt. Bei Nichtvorlage oder neg. Gutachten folgt der Entzug.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 15:31) *
An diesem Tag dem 31.01 hätte man können jeden mitnehmen und eine MPU anordnen da es Fastnacht war und die Leute zu hunderten betrunken rumliefen.
Ich wiederhole es gern nochmal: Mit dem Trinkverhalten hast du garantiert nicht die letzte MPU bestanden. Deine Aussagen damals waren also Mumpitz, jetzt mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit einer erneuten Anordnung.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 15:31) *
HABEN DIE ETWA ALLE EIN ALKOHOLPROBLEM
Nein, die haben aber nicht vorher alle eine MPU bestanden wo sie gegenteiliges zu Ihrem zukünftigen Alkoholkonsum angegeben haben. Im übrigen hast du mit 2,8 Promille ein Alkoholproblem. Auf die Anderen zu verweisen hilft dir nicht weiter.

mfg
darkstar


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Gast_oskar215_*
Beitrag 20.06.2008, 14:42
Beitrag #11





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Eigentlich nicht verwertbar......mit AAK
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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 14:46
Beitrag #12


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Mir ist klar, dass 2,8 Promille nichts mehr mit normalem Trinkverhalten zu tun hat. Ich hatte nur damals nach der ersten MPU gesagt das ich mir Grenzen setzen kann und diese auch einhalten werden. Nun bei der neuen MPU sagte ich das ich Abstinent bin da ich aus jetziger Erfahrung mir keine Grenzen setzen kann.
Ich versteh aber nicht was das denn mit meinem Führerschein zu tun hat? So lange ich nicht Auto fahre kann ich doch soviel trinken wie ich will oder nicht?


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magnum88
Beitrag 20.06.2008, 14:47
Beitrag #13


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Zitat (oskar215 @ 20.06.2008, 15:42) *
Eigentlich nicht verwertbar......mit AAK


Die von der Polizei festgestellte AAK ist sehr wohl eine für die Führerscheinstelle verwertbare Tatsache, um eine MPU nach den Regelungen der FEV anordnen zu können.


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Gast_oskar215_*
Beitrag 20.06.2008, 14:51
Beitrag #14





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Ja Mister Professor,

deswegen meine Frage vorher. Warum wurde hier eine AAK ermittelt?
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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 14:53
Beitrag #15


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Zu meiner Situation muss ich noch sagen das ich momentan noch den Führerschein habe. Ich muss aber eine positive MPU vorlegen um diesen auch zu behalten. Diese ist aber nun leider negativ ausgefallen sad.gif


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magnum88
Beitrag 20.06.2008, 14:53
Beitrag #16


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Zitat (oskar215 @ 20.06.2008, 15:34) *
Normalerweise können die garkeine MPU verlangen. Schon seltsam.


Doch. Gar nicht seltsam.

@Darkstar hat auch bereits die Rechtsgrundlage genannt.


@D'Hannes

Mit 2.8 Promille, egal ob AAK oder BAK, hast du die Kampftrinker-Klasse erreicht. Hier geht bei einer MPU nur was mit nachgewiesener Abstinenz von mindestens 9 bis 12 Monaten, eher noch länger.

Bedenklich ist für den GA auch das schwere Trinken, so kurz nach einer bestandenen MPU.


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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 14:54
Beitrag #17


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Zu meiner Situation muss ich noch sagen das ich momentan noch den Führerschein habe. Ich muss aber eine positive MPU vorlegen um diesen auch zu behalten. Diese ist aber nun leider negativ ausgefallen sad.gif


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magnum88
Beitrag 20.06.2008, 14:55
Beitrag #18


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Zitat (oskar215 @ 20.06.2008, 15:51) *
Ja Mister Professor,

deswegen meine Frage vorher. Warum wurde hier eine AAK ermittelt?


Vielleicht deswegen, weil für eine Blutentnahme keine Rechtsgrundlage bestand?

Oder siehst du eine, nach der Schilderungs des TE, dass man ihn hätte anzapfen können.

Ich nicht!


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Gast_oskar215_*
Beitrag 20.06.2008, 14:56
Beitrag #19





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Okay dann hätte er die AAK aber verweigern können...
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magnum88
Beitrag 20.06.2008, 14:57
Beitrag #20


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 15:54) *
Zu meiner Situation muss ich noch sagen das ich momentan noch den Führerschein habe. Ich muss aber eine positive MPU vorlegen um diesen auch zu behalten. Diese ist aber nun leider negativ ausgefallen sad.gif


Das negative Gutachten solltest du auf keinen Fall abgeben!

Was da drin steht, bleibt viele Jahre lang in der Akte und kann dir im Grunde genommen bezgl. Fahrerlaubniserteilung nur schaden.

Zitat (oskar215 @ 20.06.2008, 15:56) *
Okay dann hätte er die AAK aber verweigern können...


Sicher, aber was macht man nicht alles mit 2,8 Promille... whistling.gif


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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 15:10
Beitrag #21


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Dazu muss ich sagen die MPU meint das meine VOrbereitungszeit zu kurz sei. Vorab verlangt aber das Landratsamt, dass ich innerhalb der nächsten 2 MOnate eine MPU machen muss wie soll denn das funktionieren?
Da ist ja schon von vorneherein klar das ich durchfall oder nicht?
Das ist doch ungerecht und der kleine Bürger bezahlt schön alles weiter oder wie?


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darkstar
Beitrag 20.06.2008, 15:11
Beitrag #22


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 15:46) *
Mir ist klar, dass 2,8 Promille nichts mehr mit normalem Trinkverhalten zu tun hat. Ich hatte nur damals nach der ersten MPU gesagt das ich mir Grenzen setzen kann und diese auch einhalten werden. Nun bei der neuen MPU sagte ich das ich Abstinent bin da ich aus jetziger Erfahrung mir keine Grenzen setzen kann.
Okay.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 15:46) *
So lange ich nicht Auto fahre kann ich doch soviel trinken wie ich will oder nicht?
Das ist ein Irrtum. Würdest du das bei der MPU so sagen wäre dir ein neg. Gutachten sicher. (im übrigen zu Recht) Bei deiner 1. Fahrt hast du soviel getrunken das es zum Kontrollverlust kam, denn normalerweise fährt man ja nicht betrunken oder? Nun hast du wieder bis weit über den Kontrollverlust getrunken.

Jeder Gutachter wird darauf achten, das Situationen mit Kontrollverlust nicht mehr vorkommen.

Zur Rechtmäßigkeit:
Da ich im Moment wenig Zeit habe nur der Verweis auf dieses Urteil...klick. Dort den Absatz ab: "Ein solches Eignungsgutachten ist nach § 13 Nr. 2 Buchst. a) 2. Alt FeV beizubringen..." lesen.

mfg
darkstar

PS: neg. Gutachten wirklich keinesfalls der FEB kenntlich machen!


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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 15:17
Beitrag #23


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Ja aber ich bin ja auch kein Berufskraftfahrer oder macht das nichts.?


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darkstar
Beitrag 20.06.2008, 15:24
Beitrag #24


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 16:10) *
Dazu muss ich sagen die MPU meint das meine VOrbereitungszeit zu kurz sei. Vorab verlangt aber das Landratsamt, dass ich innerhalb der nächsten 2 MOnate eine MPU machen muss wie soll denn das funktionieren?
Ganz einfach: Das muß nicht funktionieren.
Beispiel: Nach Begutachtungsrichtlinien ist bei Abhängigkeit ein Jahr Abstinenznachweis Pflicht. (neben ein paar anderen Bedingungen). Jemand besteht ein Gutachten mit Abhängigkeit unter Angabe von kT und fällt später erneut mit einer OWI sagen wir mit 0,7 Promille auf. Auch dann würde ein Gutachten mit Fristvorlage gestellt, da Wiederholungstäter. Soll man jetzt wirklich die Frist so stellen das er die MPU besteht Ihn also noch seelenruhig 1 Jahr draussen rumfahren lassen?
Abhängigkeit besteht ja wohl auch nach der 2. Fahrt noch. Das das Blödsinn wäre wird jeder einsehen.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 16:10) *
Da ist ja schon von vorneherein klar das ich durchfall oder nicht?
Bei 2,8 Promille egal wie das nun festgestellt wurde lag das recht nahe, zumindest das man mit einer kurzen Vorbereitungszeit schwer hinkommt.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 16:10) *
Das ist doch ungerecht und der kleine Bürger bezahlt schön alles weiter oder wie?
Über Recht und Unrecht kann man schwer diskutieren. "Gefühltes" Recht muß nicht mit "gesprochenem" Recht (Urteile und Gesetze) übereinstimmen.

bezüglich Berufskraftfahrer: Ich hatte nur allgemein den Absatz verlinkt wo noch einige Urteile bezüglich MPU Auflagen; bei Alkoholvergehen die nicht zwingend etwas mit dem Straßenverkehr zu tun haben; stehen. In dieser Gemengelage ist auch dein Fall zu sehen. Die genauen Urteile kann ich von hier jetzt nicht prüfen.

mfg
darkstar


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D`Hannes
Beitrag 20.06.2008, 15:29
Beitrag #25


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Ok wie ich sehe kennst du dich relativ gut in diesem Thema aus. Woher hast du deine Erfahrungen damit? Und was würdest du mir in meiner Situation raten?
Wäre sehr freundlich wenn du mir helfen könntest.
PS: doch nach der 2 (nennen wir es ) Auffälligkeit besteht Abstinenz


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magnum88
Beitrag 20.06.2008, 15:44
Beitrag #26


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@d'hannes


1. lies dich hier im MPU-Forum etwas ein.

2. die FAQ enthalten auch sehr viel für die MPU wichtiges


Zitat
PS: doch nach der 2 (nennen wir es ) Auffälligkeit besteht Abstinenz


Sehr gut, das ist wirklich Vorraussetzung für eine positive MPU.
Abstinenznachweise sind sehr wichtig.
Zur Unterstützung ist eine Selbsthilfegruppe (ja, auch für junge Leute und Studenten) unerlässlich bei einer solchen Promillezahl. Von den Gruppenbesuchern kannst du viel lernen und wirst Einblicke erhalten, die du anderweitig nie bekommen würdest.

Hier im Forum bekommst du jegliche Unterstützung.

Es werden sich noch andere Mitglieder melden, die sich gut auskennen. wavey.gif


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darkstar
Beitrag 20.06.2008, 15:50
Beitrag #27


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 16:29) *
Ok wie ich sehe kennst du dich relativ gut in diesem Thema aus. Woher hast du deine Erfahrungen damit?
MPU-Fall im weiteren Familienkreis und "etwas" lesen zum Thema in einigen Foren etc. rolleyes.gif Es gibt aber auch andere User hier die dir auch rechtlich eine halbwegs gute Einschätzung geben können. Eine gute Einschätzung inwiefern eine erneute Auflage zulässig ist könnte zum Beispiel @Mr.T geben.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 16:29) *
Und was würdest du mir in meiner Situation raten?
Allgemein und unstrittig: Abstinent bleiben, Gutachten keinesfalls abgeben.

Ich würde zweigleisig fahren:
Gegen die MPU direkt sind keine Rechtsmittel möglich, erst wenn die FE entzogen wird. Eine MPU ist quasi nur die Vorbereitungshandlung zum Verwaltungsakt, erst der Entzug ist ein (belastender) Verwaltungsakt. Wenn du zum Anwalt gehst, dann gehe zu einem Verkehrsrechtsanwalt und lasse ihn mal seine Einschätzung abgeben. Ein Ansatzpunkt wäre zum Beispiel nur die AAK, Garantien gibt es keine.
Dann würde ich die Empfehlung der MPU genau lesen, zu verstehen versuchen warum es diesmal nicht geklappt hat und ob die "kurze Zeit" das einzige Problem war. Rein aus dem Gefühl würde ich sagen da ist noch mehr. think.gif

Auch hier in diesem "halbwegs" vergleichbaren Fall gab es beim 2. Mal keine BAK wenn ich das Urteil richtig verstehe. Trotzdem wurde die MPU-Auflage nicht beanstandet und da ist die 1. Fahrt wesentlich länger her...

mfg
darkstar


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Kai R.
Beitrag 20.06.2008, 15:54
Beitrag #28


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Zitat (darkstar @ 20.06.2008, 16:50) *
Auch hier in diesem "halbwegs" vergleichbaren Fall gab es beim 2. Mal keine BAK wenn ich das Urteil richtig verstehe. Trotzdem wurde die MPU-Auflage nicht beanstandet und da ist die 1. Fahrt wesentlich länger her...

wir hatten doch gerade einen vergleichbaren Thread einer MPU-Anordnung ohne Auffälligkeit im Strassenverkehr und ohne Blutprobe. Dabei hatte doch sogar @Mr. T. noch einige Vergleichsurteile zitiert. Seine Aussage, ob die MPU-Anordnung rechtmässig war, war ein klares unsure.gif. Ich finde den im Moment nicht. Kann jemand helfen?

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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darkstar
Beitrag 20.06.2008, 16:00
Beitrag #29


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Zitat (Kai R. @ 20.06.2008, 16:54) *
Dabei hatte doch sogar @Mr. T. noch einige Vergleichsurteile zitiert. Seine Aussage, ob die MPU-Anordnung rechtmässig war, war ein klares unsure.gif.
Nö er hatte hier den hier gebraucht.... wavey.gif

mfg
darkstar


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Kai R.
Beitrag 20.06.2008, 16:23
Beitrag #30


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Zitat (darkstar @ 20.06.2008, 17:00) *
Nö er hatte hier den hier gebraucht.... wavey.gif


grr, hatte den Smiley nicht gefunden (und nicht den Thread).

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Seeperle
Beitrag 20.06.2008, 17:38
Beitrag #31


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 14:55) *
Am 31.01.2008 ( Fastnacht- gschmutziger Donnerstag) war ich betrunken auf der Straße unterwegs und der Polizist der mich damals im Januar anhielt hat mich zu sich gezogen und mich blasen lassen um den Alkoholwert zu ermitteln. Der war natürlich relativ hoch bei 2,8 Promille aber ich dachte mir kann ja nichts passieren da ich ja weder im Auto saß noch am Straßenverkehr teilgenommen hatte.


Der hohe Wert könnte auch am Mundalkohol gelegen haben, wenn noch kurz vorher getrunken wurde, selbst ein einziger kurz zuvor eingenommener MonCheri-BonBon kann zu hohen Werten führen.
http://www.draeger.com/ST/internet/pdf/Mas...restalkohol.pdf


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daf2007
Beitrag 20.06.2008, 19:57
Beitrag #32


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 17:17) *
Ja aber ich bin ja auch kein Berufskraftfahrer oder macht das nichts.?

als berufskraftfahrer kann es noch schlimmer kommen ranting.gif
der beweis think.gif
Da mein Führerschein verlängert werden musste habe ich am 16.12.07 beim Gesundheitsamt die ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Laut Untersuchung ist eine Internistische Zusatzuntersuchung wegen Bluthochdruck und Kontrolle der Leberwerte bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch erforderlich. Der danach behandelnde Arzt ist Internist-Kardiologe-Sozialmediziner und stellte mir am 27.05.08 ein Attest aus.
“Herr T. Ist in unserer Behandlung wegen arterieller Hypertonie. Die RR-Werte liegen unter Therapie unter 140/90 mmHg. Echokardiographisch stellte sich das Herz regelrecht dar, das EKG war unauffällig. Laborchemisch lag ggt mit 50 im Normbereich (bis 60 U/l), sonographisch zeigte die Leber keine Auffälligkeiten“.
Beide Gutachten habe ich der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt. Es wurde mir am 03.06.08 mitgeteilt das mein Antrag zunächst ruht, bis die Frage meiner Allgemeinen gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geklärt wurde. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Aufforderung, ein Amtsärztliches Gutachten beizubringen. Habe ich bis heute noch nicht. Angebote zu arbeiten als Berufskraftfahrer (seit 1974 bis zum 30.11.07 International)gibt es auf Grund der Berufserfahrung genug. Darf aber nur bis 3,5t. Weder Punkte noch anderes liegt gegen mich vor. Wie viel Gutachten soll muß ich noch vorlegen


Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen wavey.gif

Der Beitrag wurde von daf2007 bearbeitet: 20.06.2008, 20:06
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Zirrhose
Beitrag 20.06.2008, 21:40
Beitrag #33


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Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 16:31) *
...An diesem Tag dem 31.01 hätte man können jeden mitnehmen und eine MPU anordnen da es Fastnacht war und die Leute zu hunderten betrunken rumliefen.
HABEN DIE ETWA ALLE EIN ALKOHOLPROBLEM
das ist doch alles nur Geldabzockerei


Erstens liefen sie rum, zweitens fuhren sie nicht und drittens bist Du gefahren und nicht irgendjemand.

Du solltest Dich mit dem Gedanken anfreunden dass es Dich betrifft und niemand anderes, also rede von Dir immer in der "Ich-Form" und nicht von Anderen die viel schlimmer sind, das will niemand wissen.


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Jens
Beitrag 20.06.2008, 21:43
Beitrag #34


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Zitat (Zirrhose @ 20.06.2008, 22:40) *
drittens bist Du gefahren

Ist er nicht, du solltest das Eingangsposting aufmerksam lesen, bevor du antwortest.
Zitat (D`Hannes @ 20.06.2008, 14:55) *
ich dachte mir kann ja nichts passieren da ich ja weder im Auto saß noch am Straßenverkehr teilgenommen hatte.


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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 10:25
Beitrag #35


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So hallo da bin ich wieder,

Danke @ Jensl669. ;-)

Ich hab nun gestern das Schreiben vom Landratsamt erhalten indem ich aufgefordert werde die negative MPU bi spätestens 02.07.2008 vorzulegen ansonsten wird mir die FE entzogen. ICh hätte allerdings auch die Möglichkeit, freiwillig auf die FE zu verzichten somit würde ich mir die Entzugskosten ersparen.................

Was für ein Witz--------das gibts doch nicht .


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magnum88
Beitrag 21.06.2008, 11:03
Beitrag #36


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Negatives Gutachten würde ich keinesfalls abgeben!

Das LA hat keinen Rechtsanspruch auf Aushändigung desselben.

Zitat (magnum88 @ 21.06.2008, 12:00) *
Negatives Gutachten würde ich keinesfalls abgeben!

Das LA hat keinen Rechtsanspruch auf Aushändigung desselben.


Zitat
ICh hätte allerdings auch die Möglichkeit, freiwillig auf die FE zu verzichten somit würde ich mir die Entzugskosten ersparen.................


Durch den Entzug würden aber die Punkte gelöscht.

Außerdem kann es noch bis zu acht Wochen dauern, bis der Entzugsbescheid da ist. Kosten hierfür liegen bei 150 Euro.

Zitat
Was für ein Witz--------das gibts doch nicht .


Den Witz versteh' ich jetzt aber nicht... unsure.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2008, 14:35
Beitrag #37





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Zitat (D`Hannes @ 21.06.2008, 11:25) *
Ich hab nun gestern das Schreiben vom Landratsamt erhalten indem ich aufgefordert werde die negative MPU bi spätestens 02.07.2008 vorzulegen ansonsten wird mir die FE entzogen.


Frage doch mal die Fsst ob du die FE behälst wenn du das negative Gutachten abgibst think.gif
Auf die Antwort bin ich dann aber gespannt laugh2.gif
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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 15:44
Beitrag #38


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Die meinten damals selbst wenn das Gutachten negativ ist kann es trotzdem sein, dass ich die FE weiter behalte. Es komme auf den Grund der Ablehnung im MPU Gutachten an. Ich weiss nicht genau was ich davon halten soll.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2008, 15:49
Beitrag #39





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Na, dann schreibe doch mal die Gründe hier rein.
Wir sagen dir dann ob abgeben oder nicht
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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 15:52
Beitrag #40


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Gründe waren nuter Anderem, dass ich nicht glaubwürdig genug rüber kam ( wobei ich meine Alkoholabstinenz mit einem Urin-Screening-Test momentan nachweise)
und die Dauer der Vorbereitung war zu kurz wobei mir das Landratsamt ein Limit gesetzt hatte bis zu welchem Zeitpunkt ich die MPU absolviert haben sollte.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2008, 15:56
Beitrag #41





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Ganz einfach:
Auf die Fragestellung der Fsst gab es ein negatives Gutachten..
Die Fragestellung wurde verneint.

Also bist du nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen..
Also wird dir die Fsst den FS entziehen.

Oder hast du eine Kursauflage nach §70 noch bekommen?
Dann sieht es anders aus
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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 15:59
Beitrag #42


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ne hab ich net ---------


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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2008, 16:05
Beitrag #43





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Also, das Gutachten nicht abgeben.
Der FS wird dir so oder so entzogen.

Jetzt musst du überlegen ob du dein FS entziehen lässt(mit Kosten, aber ohne Punkte) oder du gibst ihn freiwillig ab,( der Entzugsbescheid kann sich aber noch in die Länge ziehen) und die Punkte behälst du aber
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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 16:07
Beitrag #44


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OK. Verstanden.
Wie lange dauert es denn bis man eine erneute MPU absolvieren kann?


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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2008, 16:12
Beitrag #45





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Du kannst jederzeit, wenn die Akten vom BfF wieder an die Fsst zurückgeschickt ist, eine MPU machen.
Du solltest aber die Empfehlung des negativen GA genau anschauen und diese auch befolgen.

Willst du die neue MPU wieder am gleichen BfF machen oder woanders?

Wieviel Abstinentnachweise hattest du denn?
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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 16:15
Beitrag #46


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Hmm der Abstinenznachweis bezieht sich momentan auf knapp 5 Monate.
Mir wurde von meinem Verkehrspsychologen geraten das ich die MPU wieder bei der selben Führerscheinstelle absolvieren sollte da es eigentlich keinen Unterschied macht zu wechseln was meint ihr dazu?


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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2008, 16:20
Beitrag #47





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Zitat (D`Hannes @ 21.06.2008, 17:15) *
was meint ihr dazu?


Blödes Gerede.

Bei meiner negativen MPU beim TÜV sollte ich noch 1 Jahr Abstinenznachweise machen.
Hätte ich beim gleichen BfF meine zweite MPU gemacht, hätte ich dies auch belegen müssen.

Habe aber dann bei einem anderen BfF meine zweite MPU gemacht, natürlich nicht das negative GA bei der Fsst abgegeben whistling.gif , nach 5 Monate hatte ich das positive GA in den Händen.

Edit, aber schnelles EDIT:


Zitat (D`Hannes @ 21.06.2008, 17:15) *
Mir wurde von meinem Verkehrspsychologen geraten das ich die MPU wieder bei der selben Führerscheinstelle absolvieren


das ist natürlich absoluter Blödsinn ranting.gif

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 21.06.2008, 16:22
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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 16:25
Beitrag #48


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Sorry hab mich verschrieben nicht Führerscheinstelle sondern beim selben TÜV.
Was meinst du mit Blödsinn?


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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2008, 16:29
Beitrag #49





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Du hast dich ja verschrieben, bei der Fsst machst du ja keine MPU
Deswegen mein "Blödsinn"
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D`Hannes
Beitrag 21.06.2008, 16:33
Beitrag #50


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Ist es jetzt nun von Vorteil die Prüfstelle zu wechseln oder macht es wirklich keinen Unterschied?
Danke für eure Hilfe


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