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> Sehhilfe austragen
BrilleWilli
Beitrag 09.06.2008, 16:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich hab folgendes Problem:

Ich hab vor 2 Jahren meinen Führerschein, mit der Auflage eine Sehhilfe während der Fahrt tragen zu müssen, erhalten.
Mitlerweile hab ich nochmals einen Sehtest beim Optiker machen lassen, der mir bestätigt, dass ich den Test ohne Sehhilfe bestanden habe.

Nun zu meiner Frage: Reicht es wenn ich mit diesem neuen Sehtest zur Führerscheinstelle gehe um die eingetragene Sehhilfe streichen zu lassen?
Oder benötige ich ein Gutachten vom Augenarzt? Ist das in einer Verordnung oder ähnlichem festgelegt?
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2008, 17:14
Beitrag #2


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Hier dürfte wohl § 12 Abs. 2 FeV sinngemäß anzuwenden sein. Wenn der Optiker als die in Satz 2 angesprochene Sehteststelle amtlich anerkannt ist, dürfte es mit der Sehtestbescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle kein Problem geben. Ansonsten brauchst Du wohl ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (siehe Absatz 4).
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BrilleWilli
Beitrag 09.06.2008, 17:51
Beitrag #3


Neuling


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In § 67 Abs. 4 steht, dass Optiker amtlich anerkannt sind.

Mir stellt sich jetzt nur die Frage ob dies auch dann angewand wird wenn die Fahrerlaubnis schon erteil wurde und jetzt nachträglich geändert werden soll?!
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Peter Lustig
Beitrag 09.06.2008, 20:09
Beitrag #4


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clapping.gif Meine Anerkennung, dass Du den § 67 FeV noch gefunden hast. Ich war eben zum Weitersuchen zu faul. wink.gif

Wenn eine Sehtestbescheinigung einer anerkannten Begutachtungsstelle, also auch von ein einem Optiker, ausreicht, um eine FE zu erteilen, muss sie in meinen Augen auch dazu ausreichen, eine Auflage wieder ausgetragen zu bekommen.

Mal schauen, was unsere FE-Spezialisten noch dazu zu sagen haben.
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Mr.T
Beitrag 09.06.2008, 20:19
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2008, 21:09) *
Wenn eine Sehtestbescheinigung einer anerkannten BegutachtungsStelle, also auch von ein einem Optiker, ausreicht, um eine FE zu erteilen, muss sie in meinen Augen auch dazu ausreichen, eine Auflage wieder ausgetragen zu bekommen.
Sehe ich auch so.

Zitat (Peter Lustig @ 09.06.2008, 21:09) *
Mal schauen, was unsere FE-Spezialisten noch dazu zu sagen haben.
Nichts.


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Gruß Mr.T

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BrilleWilli
Beitrag 10.06.2008, 10:43
Beitrag #6


Neuling


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Ich war jetzt auf der Führerscheinstelle und mir wurde gesagt ein Sehtest vom Optiker reicht nicht aus um den Führerschein ändern zu lassen.
Ich muss jetzt zum Augenarzt und mir von ihm ein Schreiben holen auf dem steht, dass ich die Sehhilfe nicht mehr zum Fahren benötige. Was der Arzt da genau testen muss, konnte mir aber niemand sagen. Das einzige was mir noch gesagt wurde ist, dass ein teures Gutachten vom Arzt nicht nötig sei.
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Mr.T
Beitrag 10.06.2008, 10:52
Beitrag #7


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So sind nu mal die FSST: einfach unberechenbar. rolleyes.gif


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Lemon70
Beitrag 10.06.2008, 13:14
Beitrag #8


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Hallo Brillenwilli wavey.gif

ich hatte exakt die gleiche Problematik. Ein geschäftstüchtiger Optiker attestierte mir einen Visus von knapp 70%. Somit hatte ich seit der Wiedererteilung meiner FE die Auflage zur Sehhilfe. Also kaufte ich eine Brille. Ich merkte durch das Tragen der Brille eigentlich keinen Unterschied. Irgendwann einmal war ich im Rahmen einer Routineuntersucheung beim Augenarzt der bei mir einen Visus von 100% bds. feststellte und mir dringend von der Brille abriet. Er stellte mir ein Attest aus mit folgendem Wortlaut:

Ärztliches Attest
=============

Herr x geb. am y hat auf beiden Seiten eine Sehkraft von 100%. Er benötigt keine Sehhilfen mehr.

Unterschrift und Stempel



Mit diesem Wisch fuhr ich nun durch die Gegend, bis ich irgendwann einmal erfahren habe, dass ich trotz des Attestes gegen die Auflage verstosse. Es steht ja schliesslich auf meinem EU-FS-Kärtchen (BTW: Irgendwo auf der Rückseite unten die Ziffern 100 und 101 - glaube ich zumindest). Schlimmstenfalls könnte man mir eine Weiterfahrt untersagen und im Falle eines Unfalls hätte ich ggf Unannehmlichkeiten.

Ich bin dann auf die FSST. Das Attest in der vorliegenden Form reicht für meine Klassen B und BE aus. Wären Elemente von C dabei, so hätte ich ein ärztliches Gutachten ausstellen lassen müssen. Nachteil beim EU-Führerschein: Du mußt ihn neu ausstellen lassen. Mit 40 Euro (glaube ich waren es damls) und zwei Passbildern bist du dabei. Beim "Lappen" hätte man die Auflage einfach streichen können. ranting.gif


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Lemon70



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Mr.T
Beitrag 10.06.2008, 15:40
Beitrag #9


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Zitat (Lemon70 @ 10.06.2008, 14:14) *
und zwei Passbildern bist du dabei.

Eins reicht.


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Lemon70
Beitrag 11.06.2008, 08:56
Beitrag #10


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Zitat (Mr.T @ 10.06.2008, 16:40) *
Eins reicht.


rofl1.gif

@ Mr. T: Der war gut!

Man sagte mir beim ersten Termin, dass ich zwei Passbilder mirbringen soll. Beim zweiten Besuch hat man auch am Empfang kontrolliert, ob ich auch ja den Einzahlungsbeleg, den Perso und die BEIDEN Bilder dabeihabe. Als ich den Antrag dann abgegeben habe, gab man mir das zweite Foto zurück rofl1.gif

Kannst du mir den Sinn erklären, ich komme irgendwie nicht dahinter crybaby.gif


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Mr.T
Beitrag 11.06.2008, 09:32
Beitrag #11


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Zitat (Lemon70 @ 11.06.2008, 09:56) *
Kannst du mir den Sinn erklären,

Ich kann mir das nur so erklären:
In deinem Fall war für die Neuerteilung der FE eine Sachbearbeiterin zuständig. Diese führte hobbymäßig ein Poesiealbum, in dem sie die Bilder der schönsten Antragsteller ihres Zuständigkeitsbereiches gesammelt hat. Bei der Antragstellung wurde dann festgestellt, dass du die Kriterien zur Aufnahme in dieses Album nicht erfüllt hast und man hat dir deshalb das zweite Bild zurückgegeben.
Das ist allerdings nur eine Vermutung, da ich dich nicht persönlich kenne und deshalb auch nicht beurteilen kann, ob es gerechtfertigt war, dein Foto nicht in das Album aufzunehmen.


P.S.: Eine vernünftigere Erklärung fällt mir nicht ein. tongue.gif


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Jens
Beitrag 11.06.2008, 09:34
Beitrag #12


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Lemon70
Beitrag 11.06.2008, 10:21
Beitrag #13


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rofl1.gif

Zitat (Mr.T @ 11.06.2008, 10:32) *
In deinem Fall war für die Neuerteilung der FE eine Sachbearbeiterin zuständig.


Das kann ich nicht verleugnen wink.gif

Zitat (Mr.T @ 11.06.2008, 10:32) *
Diese führte hobbymäßig ein Poesiealbum, in dem sie die Bilder der schönsten Antragsteller ihres Zuständigkeitsbereiches gesammelt hat.


Siehst du, diese Info hat mir gefehlt crybaby.gif Wäre ich nicht so geizig gewesen und hätte mich anstatt in so einen Schreckschussautomaten zu einem ordentlichen Fotografen begeben, wäre ich bestimmt in die "Hall of Fame" gekommen blushing.gif

Also Mr. T., es ehrt mich aber dennoch, dir mal mehr Worte als üblich entlockt zu haben laugh2.gif


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youngdriver
Beitrag 23.01.2009, 19:54
Beitrag #14


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Zitat (BrilleWilli @ 09.06.2008, 16:50) *
Nun zu meiner Frage: Reicht es wenn ich mit diesem neuen Sehtest zur Führerscheinstelle gehe um die eingetragene Sehhilfe streichen zu lassen?
Oder benötige ich ein Gutachten vom Augenarzt? Ist das in einer Verordnung oder ähnlichem festgelegt?



also bei mir Bundesland Bayern, hat eine Bestätigung vom Optiker oder Augenarzt leider nicht ausgereicht und ich musste für 70 oder 80 Euro ein Seetechnisches Gutachten oder Augenärtzliches Gutachten erstellen lassen. Zuvor hatte ich jedoch schon einen normalen Seetest machen lassen, weil ich sicher war, der gengt udn für Praxisgebühr und den Seetest 25,- Euro zum weggeschmissen rolleyes.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.01.2009, 20:02
Beitrag #15





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Bei der Marine gelten andere Vorschriften als im Straßenverkehr! Deswegen kann man das nur bedingt vergleichen.
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Kühltaxi
Beitrag 26.01.2009, 19:38
Beitrag #16


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rofl1.gif
Vielleicht war ja nur ein Binnengewässer gemeint, dann müßten die Vorschriften der Wasserschutzpolizei reichen. shutup.gif


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driver88
Beitrag 22.03.2009, 02:41
Beitrag #17


Neuling


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lemon70

wie bekammst du deine Augen wieder geheilt ?
wie lange hast du die Brille getragen, mich interessiert wie du wieder 100% bekamst. unsure.gif
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