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> Gilt die StVO nicht für Rennradfahrer?, Abgesplittet aus "Kurioses im Straßenverkehr"
JTH
Beitrag 25.05.2008, 06:09
Beitrag #1


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Zitat (Helmi @ 21.05.2008, 23:01) *
Dann kam natürlich der Kommentar mit dem Radweg. Wie viel Arbeit sich die Leute machen, Hupe betätigen, Fenster runterkurbeln, sich noch anstrengen, laut genug zu motzen. Eigentlich hätte er Respekt verdient! Doch dann kam von mir ein Stinkefingerchen, mehr hatte ich leider für ihn nicht übrig. wavey.gif


So eine Kuriosität ist mit letztes Jahr auch passiert: normale Bundesstraße, nagelneuer, geteerter Radweg daneben. Und auf der Straße fahren zwei Rennradfahrer neben einander. Sicheres überholen wegen der Straßenführung nicht möglich. Also so mit 30-35 hinterherfahren. also mal kurz gehupt, keine Reaktion. Nochmal kurz gehupt immer noch nix... Nach ca 100m noch mal gehupt. Jetzt kamen synchron von beiden Fahrern die Stinkefinger. Nun gut, dann habe ich eben mit dem Martinshorn versuch eindeutig auf mich aufmerksam zu machen.

Fazit: 30 Tagessätze für den einen. Und dem anderen, der den SB nicht akzeptierte, hat der Richter auf 40 TS erhöht.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Waldfee
Beitrag 25.05.2008, 06:15
Beitrag #2


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autsch....



(aber richtig)


ääh, die Tante Edith meint: dumm gelaufen für die Radfahrer. Es ist richtig, dass diese so satt zahlen mussten.


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42
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Janus
Beitrag 25.05.2008, 10:28
Beitrag #3


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Wer wegen eines Stinkefingers eine Anzeige wegen Beleidigung schreibt, ist m.E. extrem überempfindlich. dry.gif


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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swift
Beitrag 25.05.2008, 10:49
Beitrag #4


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Zitat (Janus @ 25.05.2008, 11:28) *
Wer wegen eines Stinkefingers eine Anzeige wegen Beleidigung schreibt, ist m.E. extrem überempfindlich. dry.gif

Wer seinen Stinkefinger nicht unter Kontrolle hat, ist doch selbst schuld. rolleyes.gif
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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 11:09
Beitrag #5


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Zitat (JTH @ 25.05.2008, 08:09) *
So eine Kuriosität ist mit letztes Jahr auch passiert: normale Bundesstraße,
Was ist eine "normale Bundesstraße"?

Zitat
nagelneuer, geteerter Radweg daneben.
Ja, Radwege sind so toll, die werden für Rennradfahrer gebaut.

Zitat
Und auf der Straße fahren zwei Rennradfahrer neben einander.
Warum wohl?

Zitat
Sicheres überholen wegen der Straßenführung nicht möglich.
Also verboten, FÜR DICH!

Bei einer "normalen Bundesstraße", wie ich das auffasse, wäre es zudem egal, ob die beiden hinter- oder nebeneinander fahren würden, denn die Breite des Gegenfahrstreifens wäre in jedem Falle ausreichend.


Zitat
Also so mit 30-35 hinterherfahren. also mal kurz gehupt, keine Reaktion. Nochmal kurz gehupt immer noch nix... Nach ca 100m noch mal gehupt.
Was wolltest du ihnen mit dem Hupen sagen? Hupen tut jeder Idiot, da gewöhnt man sich dran und reagiert nicht weiter.

Zitat
Jetzt kamen synchron von beiden Fahrern die Stinkefinger.
Nicht, dass du das verdient hättest, aber was hupst du sie überhaupt an?

Zitat
Nun gut, dann habe ich eben mit dem Martinshorn versuch eindeutig auf mich aufmerksam zu machen.
Gut.

Zitat
Fazit: 30 Tagessätze für den einen. Und dem anderen, der den SB nicht akzeptierte, hat der Richter auf 40 TS erhöht.
Das kommentiere ich nicht, denn es wäre eine Beleidigung meinerseits.
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aufins
Beitrag 25.05.2008, 11:10
Beitrag #6


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NUR mit einem Stinkefinger kann ich prima leben.

Was sonst dabei passiert, wäre separat zu betrachten!


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Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne

Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best)
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Jens
Beitrag 25.05.2008, 11:22
Beitrag #7


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Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:09) *
Zitat
Und auf der Straße fahren zwei Rennradfahrer neben einander.
Warum wohl?
Warum fahren die denn neben einander, statt hinter einander?

Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:09) *
Was wolltest du ihnen mit dem Hupen sagen?
Vielleicht wollte @JTH sie auf ihr Fehlverhalten hinweisen? Wenn sie schon, so wie du die Auffassung vertreten
Zitat (Helmi @ 21.05.2008, 20:14) *
Ob's einen Radweg gibt, weiß ich nicht, interessiert insbesondere auf dem Rennrad ohnehin nicht.
dann könnten sie ja zumindest §2 Abs.4 Satz 1 StVO beachten. Oder gilt die StVO für Rennradfahrer prinzipiell nicht? unsure.gif


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magnum88
Beitrag 25.05.2008, 11:25
Beitrag #8


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Zitat (Janus @ 25.05.2008, 11:28) *
Wer wegen eines Stinkefingers eine Anzeige wegen Beleidigung schreibt, ist m.E. extrem überempfindlich. dry.gif


~ Janus


Naja, "Stinkefinger" ist als Beleidigung gerichtlich anerkannt und kann m.E. auch beleidigend sein. unsure.gif

Aber da gibt es noch ganz andere Geschichten... laugh2.gif

Ich kenne jemanden, der bereits mehrfach von seinem gehbehinderten* Nachbarn angezeigt und sogar (erfolglos) verklagt wurde, weil er als gesunder Mensch von ihm beim angeblichen beleidigenden HINKEN auf der Straße und im eigenen Garten beobachtet wurde... blink.gif blink.gif blink.gif




*durch jahrzehntelangen Alkoholmissbrauch wahrscheinlich inzwischen auch geistig behindert.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 25.05.2008, 11:31
Beitrag #9





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das verklagen, anzeigen und ähnliches ist die sprache der doofen, die verbal nicht kontern können wink.gif

zeigt mir einer den effe, bekommt er nen ganz trocknes "selber" happy.gif
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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 11:32
Beitrag #10


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Zitat (jensl669 @ 25.05.2008, 13:22) *
Vielleicht wollte @JTH sie auf ihr Fehlverhalten hinweisen?
Aufs Fehlverhalten hinweisen, ja so nennt man das! Das Fehlverhalten liegt natürlich auf Seiten der Radfahrer und nirgendwo sonst.

Einfach mal einsehen, dass man nicht immer unbeschränkt schnell fahren kann und einem die Straße (und insbesondere die Fahrbahn) nicht allein gehört, ist ja nicht von Relevanz.


Zitat
Wenn sie schon, so wie du die Auffassung vertreten
Zitat (Helmi @ 21.05.2008, 20:14) *
Ob's einen Radweg gibt, weiß ich nicht, interessiert insbesondere auf dem Rennrad ohnehin nicht.
dann könnten sie ja zumindest §2 Abs.4 Satz 1 StVO beachten. Oder gilt die StVO für Rennradfahrer prinzipiell nicht? unsure.gif
Die StVO denkt insbesondere nicht an Rennradfahrer und zieht diese überhaupt nicht ins Blickfeld mit ein, sonst gäbe es zumindest hier eine Regelung wie in Österreich, dass man keine Radwege benutzen und keine Beleuchtung haben braucht.

Ich weiß ja nicht, wie viel Fahrbahnbreite die beiden nun tatsächlich beansprucht haben, sicherlich aber nicht mehr als einen markierten Fahrstreifen, so dass links noch ~3,5 m Platz war. Und es geht auch nicht aus JTHs Beitrag hervor, ob und wie die beiden auf das Martinshorn reagiert haben. Sie haben mit Sicherheit dann irgendwie noch Platz gemacht, aber JTH musste den Freund und Helfer ganz weit raushängen lassen. Das würde so zumindest ins Schema passen.
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Trucker
Beitrag 25.05.2008, 11:36
Beitrag #11


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Es ist Popcorntime und der Grill kommt auch raus
@Helmi wir sind nicht in Österreich wir sind in Deutschland also gelten hier unsere Gesetze
mit welcher Berechtigung stellen sich die möchtegern Jan Ulrichs außerhalb der StVO bei uns im Ort gibt es eine Brücke die für Radfahrer und Fußgänger gesperrt ist(es gibt für diese VT einen Tunnel)Rennradfahrer interessiert das nicht die Fahren darüber ranting.gif und behindern den Verkehr


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Jens
Beitrag 25.05.2008, 11:39
Beitrag #12


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Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:32) *
Die StVO denkt insbesondere nicht an Rennradfahrer

Und das ist dann ein ausreichender Grund, warum Radrennfahrer die StVO nicht beachten müssen? Interessant. Dann kann ja ab sofort jeder Porschefahrer mit der Begründung "die StVO denkt insbesondere nicht an Sportwagenfahrer" nach seinen eigenen Regeln fahren?


Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:32) *
Das würde so zumindest ins Schema passen.
In dein Schema, denn mit der Polizei scheinst du ja sowieso Probleme zu haben
Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:23) *
Zitat (Stigmatism @ 24.05.2008, 13:35) *
Im Anschluss kommt die unfreundlichste Polizistin Deutschlands zu mir …
Die muss viele Zwillingsschwestern haben, denn diese Type kenne ich auch zuhauf. wavey.gif


Der Beitrag wurde von jensl669 bearbeitet: 25.05.2008, 11:41


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Gast_Mike1312_*
Beitrag 25.05.2008, 11:43
Beitrag #13





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da jensl ja nen admin ist, bitte ich ihn dieses thema abzusplitten wink.gif oder is dit nech OT ?
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JTH
Beitrag 25.05.2008, 11:44
Beitrag #14


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Grundsätzlich haben Radfahrer - jawohl auch Rennradfahrer - den vorhandenen Radweg zu benutzen, denn genau dafür wurden sie für teures Geld gebaut. Auf Straßen haben sie einzeln hintereinander zu fahren. Ich weiß nicht warum sich die Rennradfahrer einbilden, Sonderrechte zu haben.

Es ist die Aufgabe der Polizei, dieses rechtswidrige - und unnötig behindernde Verhalten zu beanstanden. Wenn die einzige Reaktion der Radfahrers auf Versuche seine Aufmerksamkeit zu erregen, in der vorsätzlichen Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer - eine Straftat - besteht, so verfolge ich dies. Und noch mehr: Ich stelle Strafantrag. Und noch mehr: Die übergeortnete vorgesetzte Dienststelle stellt unabhängig davon auch Strafantrag.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Gast_Mike1312_*
Beitrag 25.05.2008, 11:46
Beitrag #15





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Zitat (JTH @ 25.05.2008, 12:44) *
Und noch mehr: Die übergeortnete vorgesetzte Dienststelle stellt unabhängig davon auch Strafantrag.

könntest du mir das (vllt. dann im abgesplitteten thread) mal bitte erklären, wieso weshalb und vielleicht auch warum?
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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 11:46
Beitrag #16


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Zitat (Trucker @ 25.05.2008, 13:36) *
Es ist Popcorntime und der Grill kommt auch raus

...

den Verkehr
War das jetzt im Zusammenhang mit "Popcorntime"?

Zitat (jensl)
Und das ist dann ein ausreichender Grund, warum Radrennfahrer die StVO nicht beachten müssen? Interessant. Dann kann ja ab sofort jeder Porschefahrer mit der Begründung "die StVO denkt insbesondere nicht an Sportwagenfahrer" nach seinen eigenen Regeln fahren?
Die StVO wurde für Autofahrer entworfen/geschrieben und huldigt den Porschefahrern zumindest auf Autobahnen, weil es kein Tempolimit gibt. In den 70ern, als die Richtgeschwindigkeit verabschiedet wurde, waren es nur wenige, die schneller fahren konnten und gerade die Porschefahrer gehörten aber vollständig zu dieser Gruppe. wavey.gif

Aber wo ist die gesetzliche Rücksicht auf Rennradfahrer? Es gibt sie nicht. Tatsächlich ist Rennradfahren, so wie es üblicherweise praktiziert wird, quasi illegal, denn es gibt keine eindeutigen Regelungen dazu. Was macht man als Bürger in rechtlichen Grauzonen, wo keine Gesetze existieren, obwohl sie notwendig wären? Das gleiche, was der Staat und die Kommunen machen - gegen vorhandene Gesetze verstoßen!
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Nerari
Beitrag 25.05.2008, 11:48
Beitrag #17


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Vielleicht könnte man ja das Rennradfahrer-Thema mal abspalten think.gif

Oder am besten gleich schrotten thread.gif . Dürfte wohl die 1.000.000.... ste Diskussion zum Thema sein, fruchtlos wie jede bisherige dazu.

Das einzig "kuriose" daran ist, dass hier einige weiterhin bereit sind und es sinnvoll finden, darüber zu diskutieren blink.gif .

So macht es, jedenfalls mir, keinen Spaß mehr, in diesen Thread rein zu schauen dry.gif . Völlig offtopic.gif

Gruß
Nerari
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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 11:50
Beitrag #18


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Wo doch grad das Popcorn gekommen ist.


Spielverderber!
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JTH
Beitrag 25.05.2008, 11:58
Beitrag #19


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Zitat (Nerari @ 25.05.2008, 12:48) *
Vielleicht könnte man ja das Rennradfahrer-Thema mal abspalten think.gif

Oder am besten gleich schrotten thread.gif . Dürfte wohl die 1.000.000.... ste Diskussion zum Thema sein, fruchtlos wie jede bisherige dazu.

Das einzig "kuriose" daran ist, dass hier einige weiterhin bereit sind und es sinnvoll finden, darüber zu diskutieren blink.gif .

und genau deswegen EOD


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Jens
Beitrag 25.05.2008, 11:58
Beitrag #20


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Zitat (SKP84 @ 25.05.2008, 12:43) *
da jensl ja nen admin ist
Willst du mich beleidigen? laugh2.gif

Zitat (SKP84 @ 25.05.2008, 12:43) *
bitte ich ihn dieses thema abzusplitten wink.gif
Erledigt


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Arthur Dent
Beitrag 25.05.2008, 12:02
Beitrag #21


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Zitat (JTH @ 25.05.2008, 13:44) *
Grundsätzlich haben Radfahrer - jawohl auch Rennradfahrer - den vorhandenen Radweg zu benutzen,

Sorum ist es richtig: Grundsätzlich haben Fahrzeugführer die Fahrbahn zu benutzen. Die Radwegbenutzungspflicht ist, spätestens seit der Fahrradnovelle 1998, die Ausnahme.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Kami
Beitrag 25.05.2008, 12:03
Beitrag #22


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@helmi: auch rennradfahrer können problemlos aufm Fahrradweg fahren - sie wollen nur nicht (Ich dagegen will mitm Auto lieber aufm leeren Fahrradweg fahren - darf aber nicht)
Ich hab 2 Jahre meines lebens mich fast ausschliesslich mitm Rennrad fortbewegt - und merke - man kann da fast überall fahren - Schotterwege, Waldwege, etc. - Nur Bürgersteigabsätze grösser 10cm mögen sie nicht - da sollte man sich nen Speichenschlüssel zulegen.
Was ganz doof ist, ist ne neu gepflasterte Abwasserrinne, welche noch nciht ausgefugt ist (da passt der Rennradreifen prima zwischen die Granitsteine - Gut Flug...)

Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Jens
Beitrag 25.05.2008, 12:04
Beitrag #23


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@Arthur Dent:
Aber grundsätzlich haben Fahrzeugführer (auch Rennradfahrer) die StVO zu beachten, soweit liege ich doch wohl richtig?


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Kami
Beitrag 25.05.2008, 12:11
Beitrag #24


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Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:32) *
Die StVO denkt insbesondere nicht an Rennradfahrer


tja - dann setz dich doch hin und formulier eine Petition zur Änderung der StVO rolleyes.gif

Gruss

Kami


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kollikutscher
Beitrag 25.05.2008, 12:30
Beitrag #25


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Hallo

was mich erstaunt, wie locker der Effe genommen werden soll.
Ich den meisten lokalitäten die ich so kenne, würde man ohne Schneidezähne
oder alternativ mit korrigiertem Nasenstand nach hause gehen
wenn man unmotiviert "einem Fremden" selbigen zeigt.

Kann jeder auf dem nächsten Stadtfest ausprobieren, einfach mal
zu einer größeren Gruppe vorzugsweise jugendlicher gehen, sollte auch
da klappen....ach, da traut man sich dann nicht mehr ?
Helden der Strasse.
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Klein-Fritzchen
Beitrag 25.05.2008, 12:43
Beitrag #26


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Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 13:46) *
...
Aber wo ist die gesetzliche Rücksicht auf Rennradfahrer? Es gibt sie nicht. Tatsächlich ist Rennradfahren, so wie es üblicherweise praktiziert wird, quasi illegal, denn es gibt keine eindeutigen Regelungen dazu. Was macht man als Bürger in rechtlichen Grauzonen, wo keine Gesetze existieren, obwohl sie notwendig wären?
...

Wie wischt Du Dir denn nach dem Stuhlgang den Arsch ab?
Es gibt ja keine eindeutigen Regelungen dazu. Es ist also quasi illegal!
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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 12:55
Beitrag #27


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rolleyes.gif

Es ist übrigens von Land zu Land und Kultur zu Kultur unterschiedlich, wie sich die Leute den Arsch abwischen. Die Amerikaner haben glattes Papier, das sie zusammenknüllen, wir haben rauhes, das wir falten. biggrin.gif


@Kami: Mit ein wenig bremsen geht alles, schon klar. Aber das Rennrad dient zum Fahren, nicht zum Bremsen! So schließt sich der Kreis wieder, denn auf dem Radweg muss man ja ständig bremsen oder alternativ langsam fahren, und fürs Langsamfahren ist es nicht gebaut.

Statt Radwege zu bauen sollte man die Fahrbahnen verbreitern. So rum ist es dann richtig.
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Charly70
Beitrag 25.05.2008, 12:58
Beitrag #28


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Möglicherweise gibt es keine Sonderregelung für Rennradfahrer, weil gewünscht ist, dass sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten?
Soweit ich weiß, darf man in Deutschland bei leichten Rädern eh ein Stecklicht verwenden. Das ist nicht soo schwer - aber ich versteh schon, dass der Gesetzgeber nicht völlig ausschließen wollte, dass auch ein Rennradfahrer sich mal verfranst und in die Dämmerung kommt.

Bezüglich Radwege:
Eigentlich gibt es ja vernünftige gesetzliche Hürden für das Aufstellen von Blauschildern - dass sich die Reatlität nicht immer mit der Vorgaben deckt gebe ich gern zu. Und an den Stellen, an denen die Blauschilder stehen, müssen die Radfahrer eben mal auf den Radweg.
Der richtige Weg wäre hier, überflüssige Blauschilder zu entfernen bzw. dort, wo die Radfahrer eben besser nicht mit den PKW's mitfahren den Radweg so zu gestalten, dass er den gesetzlichen Bestimmungen genügt.
Und dann müssen keine Sonderregelungen für Rennradfahrer eingeführt werden.
Was bei einem normalen Radfahrer nicht geht - weil zu gefährlich oder weil zu viele Leute behindert werden - geht eben auch bei Rennradfahrern nicht. Da muss man dann eben das Trainingsgelände entsprechend aussuchen.
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Janus
Beitrag 25.05.2008, 12:59
Beitrag #29


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Zitat (JTH @ 25.05.2008, 12:44) *
Grundsätzlich haben Radfahrer - jawohl auch Rennradfahrer - den vorhandenen Radweg zu benutzen, .
Als Polizist solltest Du die StVO besser kennen. Arthur Dent hat Dich ja schon richtig gestellt. Du solltest Dich dringend in Bezug auf die Radwegbenutzungspflicht fortbilden, insbesondere in Bezug auf die Ausnahmen. Du läufst sonst Gefahr, unberechtigte Bußgelder zu erheben.
Wenn Dir das zu umständlich ist, dann merk Dir einfach eins: Du kannst vom Auto aus niemals beurteilen, ob ein Radfahrer einen Radweg in der konkreten Situation tatsächlich ausnahmsweise benutzen muss.

Zitat
denn genau dafür wurden sie für teures Geld gebaut
Radwege werden nicht dafür gebaut, dass Radfahrer sie benutzen, erst recht nicht Rennradfahrer (Speeedbumps (mir fällt die deutsche Bezeichung gerade nicht ein) werden auch nicht dafür gebaut, mit ordnungsgemäß straßenzugelassenen Lamborghinis drüber zu fahren), sondern Radwege werden gebaut, damit keine Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Ob sie auf dem Radweg fahren oder stattdessen mit dem Auto, ist vollkommen egal, das Ziel wurde erreicht.

Zitat
Ich weiß nicht warum sich die Rennradfahrer einbilden, Sonderrechte zu haben.
Tue zumindest ich nicht. Ich ignoriere allerdings Verkehrsführungen, die darauf abzielen, mich zu behindern oder gar zu gefährden. Wenn nicht schon per Intention des Gesetzes (seit 1997 zumindest halbwegs positiv), so doch zumindest durch die Ausführung in der Praxis, die vielerorts zeigt, dass die Behörden sich selbst nicht um die Gesetze scheren. Trotzdem gibt es durchaus Radwege, die ich benutze. Die kenne ich dann aber auch.

Zitat
Wenn die einzige Reaktion der Radfahrers auf Versuche seine Aufmerksamkeit zu erregen, in der vorsätzlichen Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer - eine Straftat - besteht, so verfolge ich dies.
Wenn Du meinst, Beleidigungen seien ahndungswürdig und Dir den entsprechenden Papierkram antust, dann hast Du anscheinend ein sehr ruhiges Revier. Beneidenswert. Die Einleitung strafrechtlicher Verfolgung von Beleidigungen an sich ist aber einfach nur verabscheuungswert. Ganz unabhängig davon, wer wen beleidigt.


~ Janus


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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 13:10
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Zitat (kollikutscher @ 25.05.2008, 14:30) *
Hallo

was mich erstaunt, wie locker der Effe genommen werden soll.
Ich den meisten lokalitäten die ich so kenne, würde man ohne Schneidezähne
oder alternativ mit korrigiertem Nasenstand nach hause gehen
wenn man unmotiviert "einem Fremden" selbigen zeigt.

Kann jeder auf dem nächsten Stadtfest ausprobieren, einfach mal
zu einer größeren Gruppe vorzugsweise jugendlicher gehen, sollte auch
da klappen....ach, da traut man sich dann nicht mehr ?
Helden der Strasse.


Oder dem Thekennachbarn andauernd mit ner Tröte anhupen. Wird wohl auch nicht gut ausgehen.

Umgekehrt war ich letztens drauf und drann den Fahrer eines Rettungswagens anzuzeigen. Grundsätzlich reagiere ich nicht darauf wenn Jemand hinter mit hupt. Doch dieser Fahrer hat nicht gehupt. Er fuhr bis auf wenige Meter an mich ran (Tempo war über 40Km/h) und rief dann über seine Lautsprecheranlage ich solle den Radweg benutzen. Ich bin zwr nicht sehr schreckhaft, doch in dem Moment habe ich doch den Lenker leicht verrissen.
Schade, dass ich allein war und schade, dass ich den Rettungswagen nicht mehr eingeholt habe.
Der Radweg war übringens auf der linken Seite und nicht für diese Richtung freigegeben.

Das Problem Radweg sehe ich erst mal nicht in der Beschaffenheit der Oberfläche. Das Hauptproblem ist die Radverkehrsführung. Diese Radverkehrsführungen tragen eben dazu bei, dass es hauptsächlich der Kraftverkehr ist der Radwege ignoriert oder ganz einfach nicht erkennt.
So lange dieser Zustand nicht geändert wird ignoriere auch ich die meisten Radwege wenn ich mit dem Rad unterwegs bin.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 13:14
Beitrag #31


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Danke Janus, mein Sprachrohr, sehr richtig gesagt.

JTH: Lernen, lernen, und nochmals lernen. Leider sind sehr viele Polizisten so schlecht gebildet, wie du. Und was du mit deinem Hupen ausdrücken wolltest, wäre auch interessant zu erfahren.
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Gast_Mike1312_*
Beitrag 25.05.2008, 13:20
Beitrag #32





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Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 14:14) *
JTH: Lernen, lernen, und nochmals lernen. Leider sind sehr viele Polizisten so schlecht gebildet, wie du. Und was du mit deinem Hupen ausdrücken wolltest, wäre auch interessant zu erfahren.

nun muck doch nicht so auf, nur weil einer deine meinung vertritt dry.gif
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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 13:30
Beitrag #33


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Eine Tatsache festzustellen und einer Frage zu stellen ist doch kein Aufmucken.
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Jens
Beitrag 25.05.2008, 13:31
Beitrag #34


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Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 13:55) *
Aber das Rennrad dient zum Fahren, nicht zum Bremsen!

Tolle Argumentation dry.gif , auch ein Auto dient zum Fahren.

Irgendwie gewinne ich den Eindruck, daß du die Auffassung vertrittst, daß sich alles nur um dich zu drehen hat. Rücksicht scheint ein Fremdwort für dich zu sein.

Ob die Radfahrer im Eingangsposting nun den Radweg hätten benutzen müssen oder nicht sei mal dahingestellt. Ich warte immer noch auf ein Argument, warum für Rennradfahrer
Zitat (jensl669 @ 25.05.2008, 12:22) *
nicht gelten soll.


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Helmi
Beitrag 25.05.2008, 13:52
Beitrag #35


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Welcher Satz davon? Denn der Absatz hat viele Sätze. Das Nebeneinanderfahren dürfte hier nicht ausschlaggebend sein, denn auf einer "normalen Bundesstraße" ist die Fahrbahn so breit, dass dies problemlos möglich ist.
Der Radweg könnte unzumutbar sein, gerade für das Fahren mit dem Rennrad. Grundsätzlich dürfte er illegal oder halblegal angelegt worden sein, wie die allermeisten Radwege.

Das weiß man aber nicht, und JTH gibt hierzu auch keine Antwort. Deshalb abwarten!
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Lupfi
Beitrag 25.05.2008, 13:59
Beitrag #36


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Zitat (jensl669 @ 25.05.2008, 15:31) *
Ich warte immer noch auf ein Argument, warum für Rennradfahrer
Zitat (jensl669 @ 25.05.2008, 12:22) *
nicht gelten soll.


Die Frage ist ja, ob das Nebeneinanderfahren die eigentliche Behinderung war oder ob die Streckenführung bereits das Überholen von nur einem Radfahrer unmöglich gemacht hätte.

@JTH

Zitat
Es ist die Aufgabe der Polizei, dieses rechtswidrige - und unnötig behindernde Verhalten zu beanstanden.


Ich hoffe, dass Du auch genauso konsequent aus dem Auto springst und einen Autofahrer zur Sau machst, der sein Fahrzeug mitten auf dem Radweg zum Parken abstellt. So ein rechtswidriges und unnötige behinderndes Verhalten wirst Du ja wohl kaum tolerieren. Oder stört Dich das parkende Auto auf dem Radweg vielleicht weniger als der Radfahrer vor Deinem Auto?


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nachteule
Beitrag 25.05.2008, 14:00
Beitrag #37


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Helmi,

Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 13:55) *
Aber das Rennrad dient zum Fahren, nicht zum Bremsen! So schließt sich der Kreis wieder, denn auf dem Radweg muss man ja ständig bremsen oder alternativ langsam fahren, und fürs Langsamfahren ist es nicht gebaut.

ein Sportwagen mit 300 oder mehr PS ist auch zum Fahren da, nicht zum Bremsen.

Nach Deiner Logik darf der Fahrer eines Sportwagen somit in der 30er Zone ungestraft schneller fahren; richtig?

Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 14:14) *
Leider sind sehr viele Polizisten so schlecht gebildet, wie du.

Was weißt Du über die Bildung vieler Polizeibeamter?

Bist Du Dir sicher, dass Du so viel gebildeter bist?

Wenn ja: Beweise

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Jens
Beitrag 25.05.2008, 14:05
Beitrag #38


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Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 14:52) *
Welcher Satz davon?

Zitat (jensl669 @ 25.05.2008, 12:22) *


Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 14:52) *
Das Nebeneinanderfahren dürfte hier nicht ausschlaggebend sein, denn auf einer "normalen Bundesstraße" ist die Fahrbahn so breit, dass dies problemlos möglich ist.
Es geht nicht darum, ob es ausschlaggebend ist oder nicht. Es ist vorgeschrieben, daß Radfahrer hintereinander zu fahren haben.

Aber du vertrittst die Auffassung, daß die StVO für Rennradfahrer nicht gilt, also bringe doch mal Argumente für diese Auffassung und nicht nur Allgemeinplätze wie
Zitat (Helmi @ 21.05.2008, 20:14) *
Ob's einen Radweg gibt, weiß ich nicht, interessiert insbesondere auf dem Rennrad ohnehin nicht.

Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:32) *
Die StVO denkt insbesondere nicht an Rennradfahrer

Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 12:46) *
wo ist die gesetzliche Rücksicht auf Rennradfahrer?

Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 13:55) *
das Rennrad dient zum Fahren, nicht zum Bremsen!

Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 14:52) *
Das Nebeneinanderfahren dürfte hier nicht ausschlaggebend sein






Zitat (Lupfi @ 25.05.2008, 14:59) *
Die Frage ist ja, ob das Nebeneinanderfahren die eigentliche Behinderung war

Für mich nicht. @Helmi vertritt hier die Meinung, daß die StVO prinzipiell nicht für Rennradfahrer geht, und ich warte immer noch darauf, wie er dies begründet, bzw. ob er dies überhaupt begründen kann.


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Lupfi
Beitrag 25.05.2008, 14:13
Beitrag #39


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Zitat
Radfahrer dürfen auch dann nicht nebeneinander fahren, wenn sie schnelleren Verkehrsteilehmern das Überholen zwar nicht unmöglich machen, aber erschweren (Bay ObLG, Az. 1 St 236/55).


Wie gesagt, es kommt auf die Frage an, ob das Nebeneinanderfahren einen Einfluß auf die Möglichkeit des Überholen gehabt hat.


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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 14:15
Beitrag #40


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Zitat (nachteule @ 25.05.2008, 16:00) *
Zitat (Helmi @ 25.05.2008, 14:14) *
Leider sind sehr viele Polizisten so schlecht gebildet, wie du.

Was weißt Du über die Bildung vieler Polizeibeamter?

Wenn ja: Beweise

Nachteule



Mehr habe ich in 3 Minuten nicht gefunden.

Zitat
“Begeben Sie sich sofort auf den Radweg!!! … Eins! … Zwei! …”
Geschrieben am 21. April 2008 von ArVo

Es spricht …

… plärrte es heute morgen plötzlich aus dem quäkenden Lautsprecher eines Polizeieinsatzfahrzeugs hinter mir … bevor ich die “Drei!” hörte, stoppte ich mein Fahrrad. Ich deutete mit einer Handbewegung an, dass ich ein Gespräch wünschte. Das Fahrzeug hielt neben mir und der Beamte kurbelte widerwillig die Scheibe herunter: “Fahren Sie auf den Radweg”, bat er mich - “Das ist ein nicht-benutzungspflichtiger-Radweg”, entgegnete ich, “ich muss dort nicht fahren!” - “Nicht-benutzungspflichtiger-Radweg???” wiederholte er langsam mit tausend Fragezeichen im Gesicht. Ich nehme an, er wusste nicht, dass es sowas gibt.

Quelle

Zitat
Mit autobahnähnlich meine ich, dass aufgrund der Baulichkeit der Brücke eindeutig Bahn, Kfz-Verkehr, und Rad-Verkehr getrennt sind und das subjektive Empfinden des Autofahrers auf der Fahrbahn hier keinen Radfahrer erwartet.
An einem Fronleichnamstag vor ca. 10 Jahren bin ich mal auf der Fahrbahn gefahren, weil der Fuß- und Radweg von Schiffsprozessions-Zuschauern überfüllt war.
Nach 100 Metern wurde ich von einem Polizei-Bus eingeklemmt und an der Weiterfahrt gehindert. Meinem Argument, dass wenn der Radweg nicht zu benutzen sei, dürfe ich auf der Fahrbahn fahren, wollten die Polizisten nicht folgen. Sie zwangen mich, das Rad über die Absperrung zu heben und auf dem Radweg zu schieben.

Anmerkung: Der Fussweg über die Brücke wurde erst 2004 zum benutzungspflichtigen Rad/Fussweg erklärt
Quelle

Eigene Erfahrungen: Ich bin schon 5 oder 6 mal von der Kölner oder Leverkusener Polizei aufgefordert worden den Radweg zu benutzen. Obwohl es keinen Radweg gab.
Letztens stand dieLeverkusener Polizei am Bayerstadion (Bayarena) dort verteilte sie Strafzettel an Radfahrer die dort auf der Fahrbahn fuhren. Ein Arbeitskollege von mir hat auch 15 Euro bezahlt.
Dumm daran ist nur, dass eine Kreuzung vorher das Radwegschild nicht wiederholt wird und es daher keinen benutzunspflichtigen Radweg dort gibt.


Nun sag mir noch einer etwas zu unserer Polizei.


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Jens
Beitrag 25.05.2008, 14:20
Beitrag #41


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Zitat (Lupfi @ 25.05.2008, 15:13) *
Zitat
Radfahrer dürfen auch dann nicht nebeneinander fahren, wenn sie schnelleren Verkehrsteilehmern das Überholen zwar nicht unmöglich machen, aber erschweren (Bay ObLG, Az. 1 St 236/55).
Wie gesagt, es kommt auf die Frage an, ob das Nebeneinanderfahren einen Einfluß auf die Möglichkeit des Überholen gehabt hat.
(Farbliche Hervorhebung durch mich)

Irgend wie versteh ich nicht, wie das genannte Urteil deine Argumentation stützen soll? think.gif


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Lupfi
Beitrag 25.05.2008, 14:22
Beitrag #42


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So wie ich Dich verstanden habe, dürfen Radfahrer nie nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Das das nicht stimmt, dass habe ich versucht zu zeigen. Die Frage, ob die StVO auch für Rennradfahrer gilt ... naja, die nehmen wir mal als beantwortet an whistling.gif

Edit zu dem rot Markeirten: Sie dürfen nicht nebeneinanderfahren, wenn sie einem Autofahrer das Überholen dadurch unmöglich machen. Sie dürfen es aber "auch dann nicht", wenn sie das Überholen lediglich erschweren. Behindern sie aber niemanden, so dürfen sie natürlich nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.


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Janus
Beitrag 25.05.2008, 14:31
Beitrag #43


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Das Dumme ist nur, dass es auch Motorradfahrer (und meist auch schnellere Radfahrer) gibt. Und die können einen Radfahrer ziemlich problemlos überholen, zwei nebeneinander fahrende Radfahrer aber eben nicht. Folglich dürfen Radfahrer nur dann nebeneinander fahren, wenn sie ausschließen können, dass gerade ein Motorradfahrer (oder ein schnellerer Radfahrer) hinter ihnen ist.


~ Janus


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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 14:38
Beitrag #44


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Zitat (Janus @ 25.05.2008, 16:31) *
Folglich dürfen Radfahrer nur dann nebeneinander fahren, wenn sie ausschließen können, dass gerade ein Motorradfahrer (oder ein schnellerer Radfahrer) hinter ihnen ist.
~ Janus


Darum immer mit


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Janus
Beitrag 25.05.2008, 14:51
Beitrag #45


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Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 15:38) *
Darum immer mit [Brillenspiegel]
Gibt es Brillenspiegel, die an einem ca. 1 - 1,2 mm hohen und < 0,5mm dünnen Brillenbügel halten?


~ Janus


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sigggi
Beitrag 25.05.2008, 15:14
Beitrag #46


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Zitat (Janus @ 25.05.2008, 16:51) *
Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 15:38) *
Darum immer mit [Brillenspiegel]
Gibt es Brillenspiegel, die an einem ca. 1 - 1,2 mm hohen und < 0,5mm dünnen Brillenbügel halten?


~ Janus

Auf dem Bild oben ist allerdings mein Helmspiegel zu sehen. Hier noch mal von der anderen Seite.


Ich habe diesen Brillenspiegel dort gekauft. Den kann man an jedes Gestell anbringen.
http://www.pedalkraft.de/spiegel.htm
Ein Helmspiegel lässt sich allerdings, meiner Meinung nach, etwas besser positionieren. Doch im Alltagsverkehr fahre ich immer ohne Helm und da brauche ich diesen Brillenspiegel.
Ich fahre schon seit Jahren damit rum und möchte nie mehr darauf verzichten.


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Janus
Beitrag 25.05.2008, 16:20
Beitrag #47


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Zitat (sigggi @ 25.05.2008, 16:14) *
Ich habe diesen Brillenspiegel dort gekauft. Den kann man an jedes Gestell anbringen.
"... mit Ausnahme ganz dünner runder Bügel". Zumindest bei meiner normalen Brille fürchte ich, dass sie in diese Kategorie fällt... an der Sonnenbrille müsste es gehen.


~ Janus


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Charly70
Beitrag 25.05.2008, 16:31
Beitrag #48


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Ich bin froh, dass die beiden angezeigt wurden.

Das Argument, dass Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer sind als auf dem Radweg, lasse ich durchaus innerorts gelten.
Auf einer Bundesstraße mit einem neuen Radweg daneben - da denke ich eher, dass die beiden ihr Tempo auf Kosten der Menschen hinter ihnen optimieren wollten.

Egal ob der Radweg nun benutzungspflichtig war oder nicht - in dem Fall wäre es ein Gebot der Fairness gewesen, den Radweg zu benutzen.
So, wie die beiden gefahren sind, war es sicher nicht im Sinn derjenigen, die die Gesetze gemacht und die Schilder aufgestellt haben.

Das Verhalten der beiden war ein einziger Stinkefinger - nunja, zumindest die Beleidigung ist ahndungsfähig. Und sie sollte auch geahndet werden.
Leider kann man ja nur den Finger an sich anzeigen und nicht das ganze "du kannst mich mal" in ihrem Verhalten.

Denn genau solche Radfahrer, die auch dort auf ihre Rechte pochen, wo es wirklich nicht angemessen ist, sorgen dafür, dass Regeln geschaffen werden, die dieses Verhalten wieder ahndbar machen.

Und erschweren dann wieder den ganz normalen Alltagsradler das Leben.
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Vernünftiger
Beitrag 25.05.2008, 17:06
Beitrag #49


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Hallo,

also zunächst einmal bemesse ich der Aussage des TE, der Radweg sei zum Radfahren geeignet gewesen, nicht viel Gewicht bei. Das mag durchaus der Fall gewesen sein, muss aber nicht. Geteert ist schon gut, die Frage ist aber auch, ob er benutzbar war, ob er ständig die Seite wechselte etc. Und ob er benutzungspflichtig war.

Zudem verwundert es mich, dass auf einer Bundesstraße nicht überholt werden kann. Bundesstraßen haben pro Fahrtrichtung mindestens eine Spur. Kurz abwarten und im geeigneten Moment überholen ist eine geeignete Option. Wegen der einzuhaltenden Überholabstände hätten die Radfahrer ohnehin bei Gegenverkehr nicht überholt werden können, auch nicht, wenn sie hintereinander gefahren wären.

Ggf. nach dem Überholen anhalten, das kleine Bußgeldchen wegen Nichtbenutzen des Radweges verhängen - und fertig ist die Sache.

Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 18:31) *
Das Argument, dass Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer sind als auf dem Radweg, lasse ich durchaus innerorts gelten.


Gut so! wavey.gif

Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 18:31) *
Egal ob der Radweg nun benutzungspflichtig war oder nicht - in dem Fall wäre es ein Gebot der Fairness gewesen, den Radweg zu benutzen. So, wie die beiden gefahren sind, war es sicher nicht im Sinn derjenigen, die die Gesetze gemacht und die Schilder aufgestellt haben.


Das wiederum sehe ich sehr anders. Wenn ein Radweg nicht benutzungspflichtig ist, besteht auch keine moralische Verpflichtung, ihn zu nutzen. Ebensowenig, wie Autofahrer moralisch auf Nebenstraßen verzichten "müssen", um Anwohner nicht zu belästigen.

Zitat (Charly70 @ 25.05.2008, 18:31) *
Denn genau solche Radfahrer, die auch dort auf ihre Rechte pochen, wo es wirklich nicht angemessen ist, sorgen dafür, dass Regeln geschaffen werden, die dieses Verhalten wieder ahndbar machen.

Und erschweren dann wieder den ganz normalen Alltagsradler das Leben.


Radfahrer, die sich primitiv verhalten (Stinkefinger) erschweren Normalradlern das Leben. Radfahrer, die Regeln einhalten, tun dies nicht.

Gruß,
der Vernünftige
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Lupfi
Beitrag 25.05.2008, 17:14
Beitrag #50


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Naja, gibt ja auch genügend Autofahrer, die einem Radfahrer mit geballter Faust drohen und auf einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg verweisen. Soll ich die jetzt auch alle anzeigen? Wenn die Leute nicht wollen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, dann sollen sie gefälligst den Radweg daneben benutzungspflichtig machen. Wenn es auf der Autobahn auf der linken Spur nicht weitergeht, dann hupe ich ja die Mutter mit Kind und Einkauf auch nicht von der Bahn und verweise sie auf die in gleicher Richtung verlaufende Bundesstraße.

Schlimmer als den Stinkefinger finde ich aber persönlich, dass sich ein Polizist, der sich offenbar um den Straßenverkehr kümmert, nach nun mehr als 10 Jahren immer noch nicht in Sachen Radverkehr auf den aktuellsten Stand gebracht hat.


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