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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 22.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41591 ![]() |
Nach 3min Klingelt mein Handy in der Jacke weil ich vergessen hatte es auszumachen und der Prüfer sagte Prüfung beendet. Ist das Normal? Ic h hab es auch gleich ausgemacht aber es war zuspät. Wie gehts jetzt weiter ? bin noch aufgeregt weil es vor 1 stunde passierte. |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Hast Du etwas schriftliches erhalten, dass Du wegen Handyklingeln ausgeschlossen wurdest
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 22.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41591 ![]() |
nein sollte aufstehen und gehen ,das wars ,wird sicher der fahrschule eine meldung machen
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 ![]() |
ist das überhaupt rechtens?
das kein doch nicht richtig sein sowas. wobei es aber auch unhöfflich ist in so einer prüfung das handy nicht zumindest auf lautlos zu stellen... |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 22.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41591 ![]() |
Ich meine wenn ein manipolisierungsversuch vorgelegen hätte usw.aber das ding hat laut geklingelt und mehr nicht ,hab an das ding nicht gedacht,war so schon aufgeregt genug nach meinen ganzen Jahren mit der MPU und vorbereitung ,ich bin einfach nur fertig ,hätte er gesagt machen sie es schnell aus oder hätte mir ein anderen Prüfbogen gegeben wärs doch auch gut oder was weis ich ..,ich hab es ja auch sofort ausgemacht aber egal er wollte nicht der Prüfer
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ob das rechtens ist kann uns nur einer sagen, der die Prüfungsordnung kennt. Ich habe da auch so meine Zweifel
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 ![]() |
wenn die rechtmäßigkeit nicht gegeben ist kann er
ja schadensersatz geltend machen. was ein *** der prüfer |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 22.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41591 ![]() |
Hatte mein Fahrlehrer eben dran er sagte wgen betrugsversuch sind handy zb verboten ,aber wo das steht weis er auch nicht es ist einfach so ,gesagt hat es mir auch keiner vorher,ich hätte es ja schon von mir aus ausgemacht wenn ich dran gedacht hätte ,aber kam eh 1min später als alle schon saßen,jetzt kommt es drauf an wie er das schreibt der Prüfer soviel weis ich schon,
er schreibt mich zur nächsten Prüfung ein nachdem er weis was auf dem Bogen steht. Also ein Betrugsversuch nach 3min mit lauten klingelden Handy bei 20 Personen im Raum ,falls er so ein mist schreiben sollte dann versteh ich die welt nicht mehr. |
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Gast_Georg_g_* |
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#9
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Wurdest du denn nur von der Prüfung ohne Ergebnis ausgeschlossen oder wurde die Prüfung als nicht bestanden bewertet? Im letzteren Fall geht es wohl um einen möglichen Manipulationsversuch, weil man sich ja theoretisch eine Antwort per SMS schicken lassen könnte. Die Prüfungsrichtlinie sagt dazu:
"Die Benutzung von Hilfsmitteln ist nicht zulässig. Bei Täuschungshandlungen gilt die theoretische Prüfung als nicht bestanden." |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 22.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41591 ![]() |
Ich versteh das schon aber ich saß bekam mein Bogen ,nach 3min klingelt das ding Laut!!!!! in meiner Hose ,nichts SMS leise oder was weis ich .... es kam auch keine SMS es war ein anruf meiner nichte ,aber nun gut ich hatte es auch nicht in der hand als das klingeln nicht aufhörte hab ich es rausgeholt und ausgestellt und micht entschuldigt ,es hat doch jeder gehört im Raum das klingeln ,wie man das wertet werd ich sehen aber Betrügen sieht anders aus ,da würde man bestimmt zumindest den Ton abstellen, würde ich meinen und nicht bei höchsten Level klingeln lassen.
Was solls es passt wieder alles bei mir ,so war das auch bei meiner ersten MPU ,mir passieren sachen da kommt vorher kein normaler Mensch drauf. |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo,
ich finde den Ausschluß vollkommen ok. Wo soll denn ein Betrugsversuch anfangen? Wenn das Handy nur vibriert oder unter einer bestimmten Lautstärke? Außerdem lassen die besonders Klugen ihr Handy grade laut klinkgeln, müssen das zum Ausschalten ja in die Hand nehmen, schauen schnell auf eine Nachricht im Display und schalten es aus. Das du nicht vorsätzlich betrügen wolltest ist schon glaubhaft. Aber grade bei der Handybenutzung muss es bei Prüfungen klare Regeln geben, ansonsten gibt es Endlosdiskussionen, wo der Betrug anfängt oder was noch legal sein soll. Da ist die Regelung, das Handys überhaupt nicht mitzubringen oder zumindest auszuschalten sind, eine für alle eindeutige Abgrenzung. Und wenn das so vorgegeben ist muss es natürlich auch streng für alle eingehalten werden. Zitat war so schon aufgeregt genug Und genau das ist ein weiterer Punkt. Die meisten Anderen werden genau so aufgeregt sein und haben ein Recht darauf, das die Prüfung pünktlich anfängt und dann in aller Ruhe ohne Störungen durchgeführt wird. Entweder darf bei jedem das Handy klingeln oder bei keinem. Wenn es bei jedem klingen darf ist es mit der Ruhe natürlich dahin. Von daher finde ich es absolut korrekt, wenn Handys bei Prüfungen verboten sind und jeder Verstoß zum sofortigen Ausschluß führt. Wenn du wegen deines zu spät kommens die mündlichen Infos nicht mitbekommen hast oder die Prüfungsordnung nicht durchgelesen hast ist das dein Problem. Gruss MrMurphy |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 22.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41591 ![]() |
Bei mir war es ein Neuerteilung das heißt ich brauchte nicht zur Fahrschule ,meine letzte Fahrschule war 1989,eine Prüfungsordnung ist mir nicht bekannt ob drauf hingewiesen wurde auf sowas wie handy ausmachen weis ich auch nicht ,ich wurde jedenfalls nicht belehrt.Zuspät gekommen bin ich eigentlich auch nicht war schon 17uhr 15 dort und 17:30 sollte es los gehen , 17:23 bin ich ich auf Toilette , in der Zeit sind wohl die anderen Prüflinge schon rein ,hingesetzt und los gings ich schlug 17:28 dort auf da war der Prüfer am verteilen der Bögen ob er vorher was gesagt hat zu den anderen keine Ahnung,das es ein neuerteilung war wusste er in meinem fall.
Mir ist es jetzt auch schon egal ,ich kanns nicht ändern ,aber Betrügen mit lauten Handy das geht mir nicht in die Birne was das mit schlauheit zutun haben könnte um infos zuerhalten müsste man ja erstmal eine Frage senden um dann mit lauten klingeln eine Nachricht zuerhalten was aber in meinem fall auf grund der zeit und sitzordnung schonmal gar nicht möglich gewesen wäre,habe auch ein ziemlich altes handy nicht gerade das kleinste. Das ich nicht betrügen wollte u.konnte hat der Prüfer ja auch bemerkt hoffentlich,Weil es schon bei der 2 Frage klingelte und ich den rest noch gar nicht wusste ,ein Kreuz gemacht und es klingelt schon war es beendet. nun gut wenn alles seine Richtigkeit hatte muss ich es akzeptieren,aber ich fühle mich halt ungerecht behandelt ,eine Begründung weis ich auch noch nichtmal deshalb rate ich ja hier rum warum ich raus musste ,auch wenn ich möglicherweise unbewußt gegen was verstoßen habe ,aber etwas anstand kann man auch von einem Prüfer erwarten und nicht raus Prüfung beendet . ohne mir was zuerklären.Das wars |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 ![]() |
Erklärungen während der Prüfung wären natürlich auch stürend für die übrigen Prüflinge. Hast Du ihn nach der Prüfung um eine Erklärung gebeten? Ich vermute eher nicht.
![]() -------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
aber ich fühle mich halt ungerecht behandelt Tut mir leid, aber ich gebe in diesem Punkt @MrMurphy recht. Wenn du das Handy vor der Prüfung nicht ausschaltest oder auf lautlos stellst, ist das dein Problem (mal abgesehen von dem Störfaktor für die anderen Prüflinge). Handys sind einfach tabu während der Prüfung. Und da darf man eben nicht darauf schauen, um das Gespräch abzulehnen, das Handy auszuschalten etc. Vielleicht willst du es tatsächlich ja nur ausschalten, aber der Prüfer kann (und muss) nicht unterscheiden, ob du es ausschaltest oder vielleicht nochmal eine Notiz mit der Bremsweg-Formel öffnest... ![]() |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Nach Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung gilt die Prüfung im Fall von Täuschungshandlungen als nicht bestanden:
Nr. 1.4.. Mir erscheint es aber fraglich, ein klingelndes Handy als Täuschungshandlung zu werten: da ein außenstehender Informant die Fragen nicht kennt, kommt eine Manipulation ja nicht in Frage, sofern man das Handy sofort ausschaltet. Als Störhandlung gegenüber anderen Prüflingen, die zum weiteren Ausschluss von der Prüfung führen kann, würde ich ein eingeschaltetes Handy aber werten, insbesondere wenn der Prüfer vor der Prüfung darauf hinweist, dass Handys auszuschalten sind. Relevant ist die Bewertung des Verhaltens meines Erachtens hinsichtlich der Wartezeit bis zur nächsten Prüfung: bei einer Täuschungsversuch soll der Prüfling 4 Wochen auf die nächste Prüfung warten, was meines Erachtens nur bei einer echten vorsätzlichen Täuschungshandlung gerechtfertigt ist, nicht bei einem störenden Verstoß gegen die Prüfungsbedingungen. § 18 FeV Absatz 1 Da der Begriff des Täuschungsversuchs meines Erachtens Vorsatz voraussetzt, kann diese Bestimmung bei fahrlässigem Verhalten meines Erachtens nicht angewandt werden. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 25.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34554 ![]() |
Hallo Leute
Diese Paragraphenreiterei find ich zum ******. Wenn der Prüfer jetzt gesagt hätte, machen sie das Handy aus und gut. Dann wär Deutschland im Chaos versunken, oder was? Dann hätten bald alle Fahrschüler der Republik einen Präzedenzfall angestrebt, um ihre Handys während der Prüfung drei mal klingeln lassen zu dürfen, oder wie? Der Prüfer war einfach ein fieser Typ, das ist schon alles. Grüße PS Entschuldigt bitte den unqualifizierten Kommentar, aber bei sowas geht mir der Hut hoch. |
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#17
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 07.05.2008 Mitglieds-Nr.: 41889 ![]() |
Tut mir Leid für dich Brasil. Das ist wirklich unglücklich gelaufen.
Ich muss dir aber leider sagen, dass das bei uns in jeder Prüfung gang und gebe ist. Wer das Handy nicht abgibt wird ausgeschlossen. Klingel muss es dazu noch nichtmal. Bye -------------------- 19.08.05: Führerschein ausgestellt
22.09.05: Eigenes Auto 03.06.06: Außerorts 23 km/h über der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung 16.07.06: Bußgeldbescheid, Mitteilung über die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar 07.05.08: Rotlichtwechselzeichen überfahren .....to be not continued...... |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#18
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Da der Begriff des Täuschungsversuchs meines Erachtens Vorsatz voraussetzt, kann diese Bestimmung bei fahrlässigem Verhalten meines Erachtens nicht angewandt werden. Ich weiß nicht, ob man die strafrechtlichen Begriffe Vorsatz und Fahrlässigkeit zur Klärung der Frage heranziehen kann. Neben der Anlage 7 zur FeV gibt es ja auch noch die "Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen". Und hier heißt es völlig unabhängig von einer (fahrlässigen oder vorsätzlichen) Täuschungshandlung: "Die Benutzung von Hilfsmitteln ist nicht zulässig." Als kleinlich würde ich das Verhalten des Prüfers allerdings schon bezeichnen. Vielleicht sollte man mal mit dem Leiter der Prüfstelle über die Sache reden, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Bei uns hängen ganz groß Warnungen an Türen und Wänden daß jegliche Hilfsmittel und Handys etc. draussen zu bleiben haben.
Ausserdem, daß nicht nur die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird, sondern ausnahmslos eine Strafannzeige wegen Betrugsversuch erstattet wird (ob das strafrechtlich durchdringt, ist eine andere Sache. Aber [monatelang] bis zum Abschluß des Verfahrens schon mal keine neue Prüfung mehr). Ganz deutliche Warnung auf Deutsch und Türkisch und Russisch und... der Prüfer sagt es auch noch einmal (wenn auch nicht in allen Sprachen). Aber wer nicht lesen und hören will, der muß halt fühlen. Ist im Abitur oder Staatsexamen oder sonstigen Prüfungen ja auch nicht anders. -------------------- MfG Thomas
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#20
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Was ist denn mit "bei uns" gemeint? Hier einen Betrug im strafrechtlichen Sinne erkennen zu wollen, erfordert schon eine gehörige Portion Phantasie - oder das Wissen, dass auch leere Drohungen fruchten können.
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Wer das Handy nicht abgibt wird ausgeschlossen. Das halte ich aber mal für völlig überzogen. Klingel muss es dazu noch nichtmal. ![]() Nur mal angenommen, ich würde eine solche Prüfung machen, würde ich NIEMANDEM mein Handy geben. Das würde ausgeschaltet in der Tasche bleiben und Punkt. Das erfüllt völlig die Anforderung des Verbots von Hilfsmitteln. Für alles andere besteht KEINERLEI Grundlage. Alleine die Adressen, die da drauf sind, verbieten es mir völlig, das Ding irgendjemandem zu geben, von weiteren vertraulichen Daten garnicht zu reden. Manche Leute nutzen sowas nun mal nicht nur als Spielzeug und in der Prüfung sitzen nicht nur Jungspunde. Bevor der Einwand kommt: Nein, ich könnte das Handy nicht zuhause lassen, da sich dann die Zeit der Nichterreichbarkeit unzumutbar und völlig unnötig erhöhen würde. Was ist daran so schwierig, so ein Ding einfach auf Lautlos oder Aus zu stellen? Bei den meisten geht das auf einen Knopfdruck. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Die Anweisung der aaS/oP ist dahingehend sehr klar gefasst.
Der Prüfer erläutert im Rahmen der Begrüßung, den Ablauf der Prüfung. Es ist deutlich mitzuteilen, dass die Nutzung elektronischer Geräte zu unterbleiben hat. Bei Zuwiderhandlung ist die Prüfung mit nicht bestanden beendet. Diese Erläuterungen hängen auch in jedem Prüfraum, zumindest beim TÜV SÜD deutlich aus. Man kann nun darüber streiten, wann Nutzung vorliegt. Der Bewerber hat zumindest das Handy aus der Tasche geholt und ausgeschaltet, nachdem die Prüfung begonnen hatte = Nutzung. Zur Nutzung eines Handys als Autofahrer ist ja auch nur das in die Hand nehmen und draufsehen auf die Uhr genug, um ein Ticket von der Rennleitung zu erhalten. -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Heute weiß doch wirklich selbst jedes Kind, dass man in der Schule sein Handy lautlos schalten muß. Alles andere ist einfach rücksichtslos.
Wenn ich mich jetzt in die Situation des Prüfers versetze, dann würde ich auch nicht tolerieren, dass da in jeder Prüfung zwei bis drei Handys klingeln. Ich würde hier auch konsequent vorgehen, ganz einfach schon aus dem Grund, damit sich das herumspricht. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Was ist denn mit "bei uns" gemeint? TÜV Ludwigshafen. Da kannman sich von den eindringlichen schriftlichen Warnungen überzeugen.Zitat Hier einen Betrug im strafrechtlichen Sinne erkennen zu wollen, erfordert schon eine gehörige Portion Phantasie - oder das Wissen, dass auch leere Drohungen fruchten können. Mag sein. Aber es ermöglicht doch auch, den Kandidaten nicht schon 2 Wochen später wieder dort zu haben.
-------------------- MfG Thomas
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 ![]() |
Die Anweisung der aaS/oP ist dahingehend sehr klar gefasst. Der Prüfer erläutert im Rahmen der Begrüßung, den Ablauf der Prüfung. Es ist deutlich mitzuteilen, dass die Nutzung elektronischer Geräte zu unterbleiben hat. Bei Zuwiderhandlung ist die Prüfung mit nicht bestanden beendet. Richtig! Das ist der normale Ablauf, gegen den - wenn er richtig praktiziert wird - niemand angehen kann. ![]() Nur da ist die Schilderung des Betroffenen und diese liest sich doch ein wenig anders: Bei mir war es ein Neuerteilung das heißt ich brauchte nicht zur Fahrschule ,meine letzte Fahrschule war 1989,eine Prüfungsordnung ist mir nicht bekannt ob drauf hingewiesen wurde auf sowas wie handy ausmachen weis ich auch nicht ,ich wurde jedenfalls nicht belehrt.Zuspät gekommen bin ich eigentlich auch nicht war schon 17uhr 15 dort und 17:30 sollte es los gehen , 17:23 bin ich ich auf Toilette , in der Zeit sind wohl die anderen Prüflinge schon rein ,hingesetzt und los gings ich schlug 17:28 dort auf da war der Prüfer am verteilen der Bögen ob er vorher was gesagt hat zu den anderen keine Ahnung,das es ein neuerteilung war wusste er in meinem fall. Zitat Diese Erläuterungen hängen auch in jedem Prüfraum, zumindest beim TÜV SÜD deutlich aus. Sicher in den meisten, aber nicht in jedem. ![]() IMHO muss der aaSoP. a) seinen Zeitplan einhalten und b) wenn alle anwesend sind, die Prüfbogen verteilen und die "Regularien" erläutern. Dann kann ihm nämlich niemand ans Bein pink... Nach meiner Meinung hat der TE Anspruch auf Rückzahlung, oder Gutschrift der bereits bezahlten Prüfungsgebühren. ![]() -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 950 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31504 ![]() |
Vielleicht erfahren wir ja noch, wie es ausging.
Meiner Meinung nach ist an dem Verfahren nichts zu beanstanden. Freilich hätte man es anders lösen können. Aber erstens ,waren wir ja nicht dabei, wie es sich wirklich zugetragen hat, und zweitens, steht ja jedem der Beschwerdeweg frei. Und ich denke nicht, dass jemand, der sooooo nervös ist, minutiös sein Austreten rekapitulieren kann. -------------------- Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2896 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: Bielefeld Mitglieds-Nr.: 15832 ![]() |
Im Nachhinein gesehen interessant, dass es dafür eine rechtliche Grundlage braucht - müsste ich mal ausprobieren, wenn in einer Uniklausur ein Handy klingelt.
Blue: "Zeit der Unerreichbarkeit" - was hast Du denn in Vorhandyzeiten gemacht? -------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Da hatte so jemand wie ich noch eine Festanstellung und 4 Kollegen
![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 21.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29793 ![]() |
Das Problem bei den heutigen Handies ist ja auch, dass man damit halt nicht nur telefonieren kann. (Was dann ja auch Geräusche macht und wahrgenommen werden kann).
Die Speicherkarte meines Handies ist ausreichend groß, ich könnte mir eine Tabelle mit allen möglichen Prüfungsfragen machen und nachsehen. Ich könnte im Internet nachsehen. Etc. Daher halte ich es für durchaus sinnvoll ein Handyverbot bei Prüfungen auszusprechen und ein eingeschaltetes bzw. zugriffbereites Handy als Täuschungsversuch zu ahnden. Andersrum: Wenn man in der Schule oder im Studium bei einer Klausur mit einem Spickzettel aufgefallen ist, dann war das ja auch schon ein Täuschungsversuch, egal, ob man den Spickzettel schon genutzt hatte, oder dieser nur unter dem Federmäppchen lag. Selbst wenn der Inhalt des Spickers nicht bei den Prüfungsfragen hilft ist es ein Täuschungsversuch gewesen. Oder das benutzen eines programmierbaren Taschenrechners. Entweder die sind erlaubt, oder verboten. Und dann hilft es dann auch nicht darauf zu verweisen, dass der Speicher leer ist oder man die Funktionen gar nicht nutz. Programmierbarer Rechner auf dem Tisch/in der Hand= Täuschungsversuche. -------------------- MfG,
emi |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2896 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: Bielefeld Mitglieds-Nr.: 15832 ![]() |
emi: so ganz stimmt das nicht. Wenn ich in Deutsch Goethes Faust interpretieren soll und unter meinem Tisch findet sich ein Zettel mit dem Satz des Pythagoras wird das kaum als Betrugsversuch gewertet werden.
-------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Dann kennst du wohl manche Lehrer nicht...
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1052 Beigetreten: 02.08.2007 Mitglieds-Nr.: 34897 ![]() |
Wenn der Prüfer jetzt gesagt hätte, machen sie das Handy aus und gut. Dann wär Deutschland im Chaos versunken, oder was? Da das beim derzeitigen Sachstand auch nicht eingetreten ist, frage ich dich wo du Handlungsbedarf siehst. ![]() -------------------- |
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Meiner Meinung nach ist an dem Verfahren nichts zu beanstanden. Das sehe ich ganz genauso. Ursächlich war aber meiner Meinung nach nicht das Klingeln des Handy, sondern das Ausschalten! mfg Stefan |
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#34
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 17.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42090 ![]() |
Also bei uns wurde vor jeder Prüfung (egal ob Studium oder damals auch Führerschein) gesagt das alle Handys auszuschalten btw abzugeben sind. Nichtbeachtung gilt als "Unterschleif".
Im falle das TEs ist das ganz halt ziemlich dumm gelaufen, aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ich kann mir auch nicht vorstellen das an der Entscheidung was zu rütteln ist. So long Noc -------------------- Videmus nunc per speculum in aenigmate tunc autem facie ad faciem |
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 ![]() |
Im falle das TEs ist das ganz halt ziemlich dumm gelaufen, aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ich kann mir auch nicht vorstellen das an der Entscheidung was zu rütteln ist. Kommt drauf an, welche Entscheidung. Prüfung nicht angetreten = ok, Prüfung nicht bestanden wäre angreifbar, aber nur, wenn es der letzte mögliche Versuch war oder es später darauf ankommt, ob noch ein Versuch möglich ist oder nicht. Da die Prüfung jedenfalls nicht als "bestanden" gewertet werden kann, fehlt ein Rechtsschutzbedürfnis, solange es auf die Zahl der möglichen Versuche nicht ankommt. Aber natürlich wäre einer "nicht bestanden" Prüfungsentscheidung rein vorsorglich zu widersprechen, auch wenn imho nicht di ePrüfungsentscheidung angreifbar ist, sondern nur di edarauf basierende Versagung der Erteilung der FE. Grüße, Groundhog |
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Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 22.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41591 ![]() |
Letzten Samstag hab ich die Theroie bestanden ,nach 4 1/2ohne FSS u.MPU +2 Therapienwarte nun auf den Praktischen Prüfungstermin,die Dame von der Fahrschule sagte 4 wochen im vorraus alle termine ausgebucht,schade dachte ich kann schon heute vollzug melden.
Die standartantwort ist dem Fall jetzt hat es solag gedauert nun kommt es auf paar wochen auch nicht an. Hoffentlich fällt der Prüfungstermin nicht in meine Urlaubszeit ,weil schon flug gebucht usw. Wie lang hat jemand überhaupt zeit von der bestandenen Therorie bis zur Praktischen Prüfung? |
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Beitrag
#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 356 Beigetreten: 05.07.2007 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 33813 ![]() |
Die Theorieprüfung ist 1 Jahr gültig
![]() -------------------- Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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Beitrag
#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Hoffentlich fällt der Prüfungstermin nicht in meine Urlaubszeit ,weil schon flug gebucht usw. Einfach dem Fahrlehrer sagen wann Du Urlaub hast. Die Schule bekommt ja nur Termine ohne Namen und melden Dich dann an einem freien Termin an.
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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