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#251
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45342 ![]() |
Was sind denn so ne Tatsachen?
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Gast_buerger_* |
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#252
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Hallo DerMitDemAmtTanzt
Zitat Ein älterer Mensch der in den 50iger seinen FS gemacht hat,hat er noch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten? Du hast doch momentan eigene Probleme zu lösen, darum würde ich mir keine Gedanken darüber machen was andere Können/Nichtkönnen. ![]() ![]() |
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#253
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 13.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45342 ![]() |
Das stimmt wohl
![]() ![]() Das Problem was ich hab ist doch einfach, dass keiner genau weiß wie das wirklich zu regeln ist.. Ich hoffe einfach auf die "nette" SB... In diesem Sinne einen schönen Abend noch ![]() |
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#254
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Das meinte ich aber mit legetemiert die Tanten dazu? Da die Sachbearbeiterinnen offensichtlich mit dir verwandt sind, sollten sie die Bearbeitung deines Falles an eine Person abgeben, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dir steht.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#255
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, DerMitDemAmtTanzt,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Ich war nun bei 2 SB, die eine meinte das ich eine Nachprüfung nicht ablegen muß, die andere meinte,dass Sie es prüfen müssen ob es auch ohne geht..also darf ich betten, dass die "nette" da ist und die andere krank? Wenn die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle sich nicht ganz sicher war, ob sie diese neue Verordnung bereits umsetzen durfte, ist es meiner Ansicht nach absolut richtig, dass sie so ehrlich war und Dir sagte, dass sie sich erkundigen muss, um Dir nichts falsches zu sagen oder um keine falschen Entscheidungen zu treffen. Solche Menschen sind mir, gerade, wenn es um so wichtige Dinge wie Führerschein o.ä. geht, wesentlich lieber, als die, die ein gefährliches Halbwissen haben, vorschnell etwas anordnen oder verbieten und später hat man den Ärger, weil die Information doch nicht richtig war, oder der Führerschein hätte doch nicht so ausgestellt werden dürfen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#256
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 17.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45873 ![]() |
Hallo Leute!
Bei mir gehts nun auch richtig los. Habe im Juni 1992 meine FE verloren,wegen einer zweiten Trunkenheitsfahrt (erste ist im Jahr 1989 passiert) Bei der zweiten Aktion bekam ich eine Sperre von 2 Jahren. Jetzt habe ich durch Bekannte,die ihre FE bereits ohne Prüfung wiederbekamen und dieses Forum von den neuen Möglichkeiten zur Wiedererteilung erfahren. Ich möchte die "noch Neugierigen und Unentschlossenen" zeitnah an meinem Versuch der Wiedererlangung der FE teilnehmen lassen. Als ersten Schritt mußte ich bei der "Einziehenden Führerscheinbehörde" eine Karteikartenabschrift beantragen,da ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Ich warte jetzt auf Antwort meiner Führerscheinstelle,wie es weiter gehen soll... Werde euch auf dem Laufenden halten LG Stef ![]() ps. sollte jemand ideen haben,welche klassen ich mir wiedergeben lassen kann -hatte damals die Klasse3- dann bitte ich um Nachricht ![]() |
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#257
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Bei mir gehts nun auch richtig los. Habe im Juni 1992 meine FE verloren,wegen einer zweiten Trunkenheitsfahrt (erste ist im Jahr 1989 passiert) Bei der zweiten Aktion bekam ich eine Sperre von 2 Jahren. Das ist recht sicher getilgt, wenn seitdem nichts mehr passiert ist.Ich warte jetzt auf Antwort meiner Führerscheinstelle,wie es weiter gehen soll... Was du zur Beantragung brauchst siehe FAQ: Führerschein weg - was tun? ps. sollte jemand ideen haben,welche klassen ich mir wiedergeben lassen kann -hatte damals die Klasse3- dann bitte ich um Nachricht Die alte Klasse 3 wäre nach neuem Klassensystem: B, BE, C1, C1E, M, L, S. Dies könntest du prinzipiell alles beantragen. Für die beiden Klassen C1 und C1E sind aber die Anforderungen höher siehe Link letzte Frage.![]() Wenn du die Klasse 1b hattest (Erteilung der Klasse 3 vor dem 1.4.80) dann zusätzlich zu den obigen Klassen A1. Die neuen Führerscheinklassen findest du hier. mfg darkstar -------------------- |
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#258
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 17.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45873 ![]() |
Danke @darkstar! War heute erneut mit Sehtest,Paßbildern und 187,40 Euronen zur Behörde. Soweit läuft alles gut. Keine Beanstandungen und die Erste-Hilfe-Bescheinigung kann ich nachreichen. Es dauert durch die Feiertage natürlich ein wenig länger. Aber nach so vielen Jahren ist das wohl kein Problem
![]() Soweit es was Neues gibt wird es sofort hier rein geschrieben... Erstmal allen Schöne Weihnachten und nen guten Rutsch - ohne Auto natürlich |
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#259
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30729 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich hab die Frage von @yoshi007 abgesplittet: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=73329
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#260
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47347 ![]() |
Hallo,
wurde januar 2006 mit 0,66 promille angehalten,mußte mein führerschein für 1Monat abgeben,im selben jahr april hab ich einen unfall mit 0,68promille gahebat. Nun mußte ich mein Führerschein für weitere 10Monate abgeben,natürlich mußte ich Mpu machen,habe es aber nicht bestanden. die frage ist nach den angeblichen neuen Regelungen,langt es wenn ich nur das Mpu mache oder muß ich auch einen neuen Führerschein anschließen machen??? würde mich über eine antwort sehr freuen,bedanke mich schon mal im voraus mfg |
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#261
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
die frage ist nach den angeblichen neuen Regelungen,langt es wenn ich nur das Mpu mache oder muß ich auch einen neuen Führerschein anschließen machen??? Sehr wahrscheinlich wird nach einer pos. MPU ohne erneute Fahrprüfungen neu erteilt. Wenn du dich auf die MPU vorbereiten willst würde ich dir empfehlen einen Thread im MPU-Board zu eröffnen. So schwierig ist das alles nicht. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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#262
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51917 ![]() |
Hallo liebe Autofahrer,
entschuldigt, dass ich einen alten Thread wieder rauskrame, aber es brennt mir doch noch was diesbezüglich unter den Fingernägeln. Wie ich auf den ersten Seiten gelesen habe ist seit Mitte/Ende 2008 eine Änderung der Fahrerlaubnis Verordnung in Kraft getreten. Wichtigste Änderung(für mich): Ich zitiere: Im Rahmen der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird auf die erneute Fahrerlaubnisprüfung verzichtet, wenn seit Ablauf der Gültigkeit der ursprünglichen Fahrerlaubnis mehr als zwei Jahre verstrichen sind. Ich wurde bei einer Kontrolle im Juni 2008 mit THC im Blut erwischt und daraufhin wurde mir der Führerschein im August 2008 entzogen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis gibt es bei positiver MPU! Da ich aus finanziellen Gründen(für einen Studenten ist das fast unbezahlbar) noch nicht mit einem Abstinenznachweis begonnen habe und mittlerweile schon mehr als 1 Jahr verstrichen ist, ist die Neuänderung sehr entscheidend für mich. Ich möchte definitiv in den nächsten 2 Monaten mit einem Abstinenznachweis, etc. und der MPU beginnen. Leider läuft bei mir die 2 Jahresfrist im August 2010 ab und das könnte alles etwas knapp werden(sind ja "nur" noch 8 Monate). Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Gilt die Aufhebung der 2-Jahresfrist nur für Personen, denen NACH dem in Kraft treten der überarbeiteten FeV die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder auch für Personen(wie mich), denen VOR dem in Kraft treten der FeV die Fahrerlaubnis entzogen wurde(sozusagen für "alle" Personen)? Hatte leider nur 1 Jahr und 3 Monate Fahrpraxis. Freu mich über eine Antwort Vielen Dank! Frohe Weihnachten :-) |
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Beitrag
#263
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30729 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Gilt die Aufhebung der 2-Jahresfrist nur für Personen, denen NACH dem in Kraft treten der überarbeiteten FeV die Fahrerlaubnis entzogen wurde Nein. Das gilt für alle, die nach der Änderung einen Antrag auf Neuerteilung stellen, egal wann die Entziehung war. -------------------- |
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Beitrag
#264
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51917 ![]() |
Super, vielen Dank für deine schnelle Antwort!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.07.2025 - 00:20 |