lasergerät ohne angehalten worden zu sein |
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lasergerät ohne angehalten worden zu sein |
23.04.2008, 20:21
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41612 |
ich wurde am 22.04.08 außerorts in einer 60-Zone von einer Person (auf Stuhl sitzend, Messgerät in der Hand, ohne Stativ) gemessen, nicht geblitzt und nicht herausgewunken. Ich war auf jeden Fall über 25 km/h zu schnell, könnte aber auch unter Umständen 41 km/h zuviel gehabt haben, da ich mir nicht sicher bin, ob ich mehr als 100 km/h gefahren bin bzw. wann ich abgebremst habe. Seit 01.03.08 ist gegen mich ein Bussgeldbescheid rechtsgültig (Grund: Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze). Das 1 monatige Fahrverbot trete ich nach Ablauf der 4-Monatsfrist, spätestens am 01.07.08 an. Nun meine Fragen: 1. war die Messung zulässig? (nur eine Person, später bin ich vorbeigefahren, da saßen sie in zivil zu zweit) 2. war das womöglich eine Videoaufzeichnung, auf der der Fahrzeughalter eindeutig erkennbar wäre? 3. wenn die Messung gültig war, was kommt auf mich zu, hinsichtlich weiterem Fahrverbot falls unter 41 km/h zu schnell bzw. evtl. 3 Monate wenn 41 km/h zu schnell? 4. was kann ein Prozess mit Rechtsbeistand (ohne Rechtschutz) mich schätzungsweise kosten (habe überhaupt keine Vorstellung), da ich auf jeden Fall ein weiteres Fahrverbot verschieben müsste, aus Jobgründen. (habe täglich Kundenbesuche, bin auf Auto angewiesen) Bitte nur konstruktive Antworten, keine Belehrungen, bin mir meines Fehlverhaltens bewusst! Ich danke Euch! |
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23.04.2008, 20:25
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2561 Beigetreten: 26.10.2006 Wohnort: Oberpfalz Mitglieds-Nr.: 24565 |
Hallo zusammen, Hallo 1. war die Messung zulässig? (nur eine Person, später bin ich vorbeigefahren, da saßen sie in zivil zu zweit) 2. war das womöglich eine Videoaufzeichnung, auf der der Fahrzeughalter eindeutig erkennbar wäre? 3. wenn die Messung gültig war, was kommt auf mich zu, hinsichtlich weiterem Fahrverbot falls unter 41 km/h zu schnell bzw. evtl. 3 Monate wenn 41 km/h zu schnell? 4. was kann ein Prozess mit Rechtsbeistand (ohne Rechtschutz) mich schätzungsweise kosten (habe überhaupt keine Vorstellung), da ich auf jeden Fall ein weiteres Fahrverbot verschieben müsste, aus Jobgründen. (habe täglich Kundenbesuche, bin auf Auto angewiesen) Bei einer solchen Messung hätte man dich sofort rauswinken müssen, da es bei dieser Messmethode kein Beweisfoto gibt, also atme tief durch, ich denke das war ganz sicher keine Messung, sondern eventuell nur jemand, der Autofahrer zum langsamer Fahren bringen wollte. Ich danke Euch! Bitte! -------------------- "Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)
"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt) |
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23.04.2008, 20:28
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
war die Messung zulässig? Jawar das womöglich eine Videoaufzeichnung, auf der der Fahrzeughalter eindeutig erkennbar wäre Wäre möglichwenn die Messung gültig war, was kommt auf mich zu, hinsichtlich weiterem Fahrverbot falls unter 41 km/h zu schnell bzw. evtl. 3 Monate wenn 41 km/h zu schnell? Ab 41km/h zu schnell droht dir ein einmonatiges Fahrverbot, darunter nicht. Das Fahrverbot wegen der Alk-Owi führt nicht zu einem Fahrverbot bei geringeren Geschwindigkeiten.Es wäre möglich, daß das Bußgeld erhöht wird. Bei einer solchen Messung hätte man dich sofort rauswinken müssen, da es bei dieser Messmethode kein Beweisfoto gibt Sehe ich anders, es gibt ja immerhin das Leivtec XV2 mit Videoaufzeichung Der Beitrag wurde von jensl669 bearbeitet: 23.04.2008, 20:28 -------------------- |
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23.04.2008, 20:50
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41612 |
Wow, danke für die schnelle Antworten!
Zu Antwort 1: Bin mir aber sehr sicher, dass er gemessen hat, da ich zum späteren Zeitpunkt die Stelle erneut aufgesucht hatte (ohne dass er mein Fahrzeug gesehen hat), und er mir sagte, ab welcher Stelle er gemessen hat (ab 60er Zonen-Schild) und erst nach Auswertung der Messung vom zuständigen Amt, Infos erhältlich seien, wieviel zu schnell man gewesen ist. Zu Antwort 2: Zählt Geschwindigkeitsverstoß und Promillegrenzenverstoß nicht zu gleichartigen Verstößen? Wenn nein, was sind dann gleichartige Verstöße? Dann könnte die Bußgeldbehörde doch Beharrlichkeit vorwerfen, oder nicht? |
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24.04.2008, 05:22
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
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24.04.2008, 06:30
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Dalord,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Ich glaube auch nicht, dass es eine amtliche Messung war. Dagegen spricht, dass die Person, die angeblich gemessen hat/gemessen haben will auf einem Stuhl saß. D. h., er müsste das Lasergerät während der Messung in der freien Hand gehalten haben. Dies ist aber kaum praktikabel, weil der "Ausschuss" viel zu groß ist. Beim Laser Riegl FG 21 P weiß ich es, und bei den anderen nehme ich es an: Wenn man zu sehr wackelt, gibt es keine verwertbaren Messungen. Bei dem Gewicht, dass der Riegl hat, macht man mit Sicherheit nicht allzu viele Messungen ohne Stativ oder eine andere Möglichkeit, das Gerät aufzustützen. Wenn ich mir dann das Leivtec in Jensls Link anschaue, gehe ich davon aus, dass dieses sicher noch etwas schwerer ist. Hat der angebliche Messbeamte Dir das Gerät eigentlich gezeigt, oder gesagt, für welche Dienststelle er arbeitet? Kurz und gut: warte erst einmal ab, ob überhaupt etwas kommt (z. B. ein Anhörbogen), dann kannst Du Dir immer noch Gedanken machen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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24.04.2008, 06:55
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
auf Stuhl sitzend Das sieht für mich jetzt ziemlich demonstrativ aus. Glaube nicht, das er ein "Offizieller" war. Nur ein Faker mit ner tollen Idee und nem Fön in der Hand.Wie Flo schon sagte, wird nach dem lasern angehalten. Die kommunale Blitzen zB der Stadt Kaufbeuren verfügen auch über Lasergeräte mit Videoaufzeichnung. Und die sitzen bei der Messung oft auf Klappstühlen. Die Knöllchen werden später nacheschickt, weil die Kommunalen ja keine Anhaltebefugnis haben... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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24.04.2008, 07:52
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, JTH,
Die kommunale Blitzen zB der Stadt Kaufbeuren verfügen auch über Lasergeräte mit Videoaufzeichnung. Und die sitzen bei der Messung oft auf Klappstühlen. das war mir bislang auch nicht bekannt. Die führen ja ganz neue Methoden ein. Vielleicht nehme ich im Sommer einen Stehtisch mit, so einen, der in der Mitte einen Sonnenschirm hat. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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24.04.2008, 09:46
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo,
normalerweise gibt es bei einer Messung ohne rauswinken und Blitzer das Problem, dem Fahrer die Tat nachzuweisen. Da Du aber offensichtlich später mit dem Menschen gesprochen hast: Bin mir aber sehr sicher, dass er gemessen hat, da ich zum späteren Zeitpunkt die Stelle erneut aufgesucht hatte (ohne dass er mein Fahrzeug gesehen hat), und er mir sagte, ab welcher Stelle er gemessen hat (ab 60er Zonen-Schild) und erst nach Auswertung der Messung vom zuständigen Amt, Infos erhältlich seien, wieviel zu schnell man gewesen ist. wird sich das Problem wohl nicht mehr stellen. Wenn er es anzeigt, ist er Zeuge (darf nicht lügen) und Du bist Beschuldigter. Von daher sieht es dann nicht wirklich gut für Dich aus. In jedem Fall musst Du ein Fahrverbot aber wohl nicht fürchten, das gibt es ausserorts erst ab 40 km/h drüber, nach Abzug der Meßtoleranz. Das Strafmass beantwortet Dir der Bußgeldrechner oben in der Menüleiste. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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24.04.2008, 09:48
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
normalerweise gibt es bei einer Messung ohne rauswinken und Blitzer das Problem, dem Fahrer die Tat nachzuweisen. ... es sei denn, das Messgerät hatte auch eine Einrichtung zur Videodokumentation (siehe auch weiter oben). Zitat Wenn er es anzeigt, ist er Zeuge (darf nicht lügen) und Du bist Beschuldigter. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren heißt der Übeltäter "Betroffener" -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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24.04.2008, 10:02
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 13.01.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 27351 |
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24.04.2008, 12:07
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Ich durfte mal dienstlich einer LEIVTEC-Messung beiwohnen und das ging prima auch ohne Stativ, man hätte sich also auch gerne in einen Klappstuhl setzen können. Ausgewertet wird dann erst später in der Dienststelle.
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24.04.2008, 12:38
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Vielleicht nehme ich im Sommer einen Stehtisch mit, so einen, der in der Mitte einen Sonnenschirm hat. Merke: Sonneschirm am Straßenrand -der Schupo dich zu schnell befand mfg -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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24.04.2008, 18:02
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Hallo, JTH, Die kommunale Blitzen zB der Stadt Kaufbeuren verfügen auch über Lasergeräte mit Videoaufzeichnung. Und die sitzen bei der Messung oft auf Klappstühlen. das war mir bislang auch nicht bekannt. Die führen ja ganz neue Methoden ein. Vielleicht nehme ich im Sommer einen Stehtisch mit, so einen, der in der Mitte einen Sonnenschirm hat. Viele Grüße, Nachteule Aaaalllllsoooo: einen Sonnenschirm haben wir in verschiedenen Fahrzeugen schon dabei. Die werden im Sommer auch benutzt. Für Lasermessungen bei Regen kommt auch bisweilen ein Angler-Schirm zum Einsatz. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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24.04.2008, 18:09
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@JTH: Ich hätt da noch 'nen schönen Regenschirm von Jägermeister. Passt doch wenn du auf der Pirsch bist.
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25.04.2008, 10:12
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 |
Ist das den wirklich eine Tempo-Zone oder ein normales Streckenverbot.
Tempo-60-Zonen gibt es nämlich nicht, falls das also wirklich so sein sollte hätte sich das eh erledigt. Zitat Die Zeichen bestimmen Beginn und Ende der Tempo 30-Zone. Mit den Zeichen kann auch eine
niedrigere Zonengeschwindigkeit, zum Beispiel verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, angeordnet sein. Es ist verboten, innerhalb der Zone mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als angegeben. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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25.04.2008, 10:36
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Ist das den wirklich eine Tempo-Zone oder ein normales Streckenverbot. Kannst du dir solche Fragen nicht selbst beantworten? Wenn nein, hau ich dir das nächste Mal die Tastatur um die Ohren, wenn du statt Lichtsignalanlage/Lichtzeichenanlage "Ampel" sagst -------------------- Viele Grüße,
MM |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 12:33 |